1865 / 157 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Subhastations-Patent. D iniglithes Kreißgericht 16 Cobn. Königliches Kreisgericht zu Cöslin. h: Ll. (Civil-) Abtheilung, den 24. Juni 1865.

Das dem Kaufmann Johann Friedrich Schubert gehörige, hierselbst am Markte sub Nx. 137 des Hypothekenbuchs belegene Wohnhaus, gerichtlich abgeschäßt auf 5714 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. soll im Termine den 20. Januar 1866, h. 11, i S vor dem Herrn Kreisrichter Naaß, im Wege -der nothwendigen Subhastg- tion an ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft

werden. ; i f n 1a Taxe und Hypothekenschein können in unserm IU. Büreau eingesehen

erden. | D Auf Erfordern eines Subhastations-Juteressenten hat jeder Bieter den zehnten Theil des Taxbetrages mit 571 Thlx. 12 Sgr. 10 Pf. baar oder

in Staatspapieren als Caution nieder zu legen. _ | u Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht-

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumetden.

[2077]

1815 Nothwendiger Schiffs-Verkauf. L Das in hiesigem Winterhafen liegende, zur Schiffsbaumeister Mo st’f{en Konkursmasse gehörige, neu erbaute Barkschiff »Cere®« / welches am 9. März er. vom Stapel gelaffen, beil- und bohrfertig, zu 204 preußischen Lasten vermessen und berechnet, und gerichtlich auf 15,000 Thlr. abgeschäzt, in das Schiffsregister aber noch nicht eingetragen ist, soll am 17. Juli er.

von 11 Uhr Vormittags ab, in unjerem Zimmer Nr. 11 auf dem athhause hier subhastirt werden. s i N *Eatuade Segel Ui Inventarium find bei dem Schiffe nicht vorhan- den; dasselbe is aber mit vollständig beschlagenen Rundhölzern und 2 neuen Booten versehen. ] | Die Tax- und Kaufbedingungen können nicht nur in unserem Bureau Ill a, sondern au bei dem Verwalter der Most'schen Konkursmasse, Kaus- mann Lüttke hier, eingesehen werden. Au Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, ißre Ansprüche spätestens in dem Termine bei Vermeidung der Präklusion anzumelden. Gläubiger, welche wegen einer Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations - Gerichte anzumelden. Colberg, den 8. Juni 1865.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1081] Nothwendiger Verkauf. j Die dem Müller Friedrich Albert Körner zu Griefstcdt gehörende, da- selbs unter Nr. 31 belegene Mahl - und Oelmühle mit Zubehör, abgeschäßt auf 7624 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein 1n unjerem Büreau einzusehenden gerichtlichen Taxe, [ol am 3. November 1865, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. L i Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er- sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern des Grundstücks Befriedigung suchen, haben sih mit ihren Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden. : Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Gläubigers August Poblenz werden zu dem Termin öffentlich vorgeladen. Côlleda, den 3. April 1865. L Königliche Kreisgerichts-Kommission IL Wunderlich.

[1378] Nothwendiger Verkauf i

beim Königl. Preuß. Kreisgericht zu Halle a. d S. l, Abtheilung. Das dem Maurermeister R. Korn hierselbst zugehörige, 1m Hypotheken-

buche von Halle, Band 64 unter Nr. 2297, eingetragene Grundstück: »Ein

am Harz belegenes Stü Garten mit den darauf stehenden Baulichkeiten,«

nach der, nebit Hypothekenschein , in der Registratur (— eine Treppe hoc,

Zimmer Nr. 15 —) einzusehenden Taxe abgeschäßt auf 13,300 Thir. , soll

am 15. November 1865, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 11,

vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts - Rath von Landwüst meistbietend

verkauft werden. V Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre

Ansprüche bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

[1105] othmeudiagtr Vertaut

Königliche Kreisgerichts-Kommijjion ITI. Bezirks zu Weißenfels,

Die nach Maßgabe des Bauerlaubnißscheins vom 12, Februar 1862

auf denjenigen Grundstücken, welche im Flurhypothekenbuche von Roßbach,

de bat. Nr. 415 unter 10 Ziffern auf den Namen des Steigers Leopold

Thurm eingetragen stehen und an deren Stelle bei der faktish ausgeführten

Separation der Feldmarken Roßbach-Nablendorf besage Ausweisungsattestes der Separationsbehörde vom 2 Februar 1865 die Planstücke:

Nr. 157 von 3 Morgen 89 O.-Ruthen,

Nr. 158 von 3 Morgen 88 Q.-Ruthen,

Nr. 159 von 173 OQ.-Ruthen;,

- Nr. 160 von 176 Q.-Ruthen,

Nr. 161 von 1 Morgen 110 O.-Ruthen,

Nr. 162 von 1 Morgen 73 O.-Ruthen, Nr. 163 a. von 3 Morgen 162 Q.-Ruthen, E getreten sind, angelegte am westlichen Ausgang des Dorfes Nahlendorf be-

sindliche | Braunkfohlengrube Nr. 380 bei Roßbach, 7 deren Theilhaber nah dem Societätsvertrag vom 26. März 1862 sind: der Grubenbesizer Leopold Thurm, der Schichtmeister Carl Thurm, der Rentier Gottlieb Dockhorn, der Hüttenschreiber Wilhelm Zobel, L : und welche ausweislih der nebst Hypothekenschein in unjerer Registratur einzusehenden gerichtlichen Taxe vom 13. d. Mts. nah erfolgtem Abbau von etwa anderthalb Morgen, einschließlih eines einstöckigen Wohnhauses, des Maschinenhauses und Kohlenschuppens, auf 5550 Thaler abgeschäßt ist, soll am Dienstag, an ordentlicher

hastirt werden. Ö : Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch, das nur

die alten zur Separation gezogenen Grundstücke und von den auf deren Separations-Aequivalenten entwickelten Anlagen Nichts enthält nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Vnspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver- meidung der Präklusion spätestens im Licitationstermin zu melden.

den 24. Oftober 1865, von Vormittags 11 Uhr ab, Gerichtsstelle, Zimmer 12 hierselbst, Schulden halber sub-

Oeffentliche Aufforderung.

Bei dem unterzeichneten Gericht is auf Amortisation eines angeblich verlorenen , von Ewald Kittel in Schwiebus am 10. Juli 1864 auf die Gebrüder Levy in Berlin gezogenen, von diesem acceptirten Prima-Wechsels über 320 Thlr., zahlbar am 18. November 1864, angetragen worden. Der unbekannte Jnhaber dieses Prima-Wechsels wird hierdurch aufgefordert, uns denselben binnen sechs Monaten, spätestens aber in dem auf

den 30. Dezember 1865, Vormittags 115 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstr. 58, Zimmer 11, vor dem Herrn Stadt- gerichtsrath Dannenberg angeseßten Termine vorzulegen , widrigenfalls der- selbe für fraftlos erklärt werden wird. Auswärtigen werden die Rechts anwälte Justizräthe Valentin und Ulfert als Mandatarien vorgeschlagen.

Berlin, den 31. Mai 18659.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Deputation für Kredit- und Nachlaßfachen.

[1845]

1379 n unbekannte Jubaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels) d, d. Stettin den 30; Juli 1864, welcher von Carl Schroeder u. Co. in Stettin an eigene Ordre über 81 Thlr., zahlbar den 15. Oktober 1864, auf Alexander Schneider in Danzig gezogen und von demselben acceptirt ist; wird aufgefordert, denselben binnen 3 Monaten und spätestens in dem am 26. August e., 11 Uhr Vormittags, vor Herrn Secretair Siewert im Gerichtshause, Langenmarkt Nr. 43, an- stehenden Termine uns vorzulegen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Danzig, den 3. Mai 1865. ; Königliches Kommerz- 1nd Admiralitäts-Kollegium. von Groddedl

[2078] Bekbanntmachung.

Der unbekannte Jnhaber des angeblich verloren gegangenen trockenen Sola-Wechsels d. d. Loebcz, den 22. Januar 1863, ausgestellt vom Hof- besiger Josef Dominik in Loebcz , zahlbar am Zl. März 1863 und zwar in Höbe von 50 Thlrn, an den Lehrer Ruttkowsfi in Darzlub und in Höhe von je 25 Thlin. an den Lehrer Landmesser und den Freischulzen Kopitki in Loebcz, auf welchem der 2c. Ruttkowsfki seinen Anspruch von 50 Thlun. unterm 17. Februar 1863 an den Schmidt Hempel in Darzlub und dieser denselben unterm 20. April 1863 an den Mübhlenbesißer Chri-

bezeichneten Wechsel binnen 6 Monaten dem Gericht vorzulegen, widrigen-

falls derselbe auf ferneren Antrag des Extrahenten für fraftlos erklärt wer:

den wird. N Pußgig, den 27. Juni 1869.

Königliche Kreisgerichts-Kommission.

Oeffentliche Vorladung.

1402 ¿ [ ] Kaufmann Adolphe Morell hat aus dem von E. Böttcher unter

Der

dem 5. Januar d. J. auf Frau Böttcher, geborene Stiller, ü ber 200 Tblr.

E A A 2 i M Pt 0 2 BN M N

stian Friedricb in Pußig abgetreten hat, wird hierdurch aufgefordert, den

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gezogenen, am 5. April d. J. fälligen und von ihm weiter girirten Wechsel, welcher am 6. April ex. Mangels Zahlung protestirt worden, gegen den Architekten E. Böttcher und dessen Ehefrau Louise, geborene Stiller, Wechsel- flage auf Höhe von 200 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 5. April d. J., 2 Ihlr, 25 Sgr. Protestkosten und 4 pCt. Provision erhoben. E

Die Klage ist eingeleitet, und da der jehige Aufenthalt des Architekten E. Böttcher und dessen Ehefrau Louise, gebornen Stiller, unbekannt ist, so werden diese hierdurch öffentlih aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 21. August 1865, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße Nr. 5% Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erschei- nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rüeksicht genommen werden kann.

Erscheinen die Beklagten zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 3. Mai 1865.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation Uk.

[2075] Meran Waun.

ÚÎn dem zum gerichtlihen Protokoll erflärten wechselseitigen Testamente

des Kieglermeisters Johann Ludwig Lange und : seiner Ebefrau, Mariè- Louise, gebornen Pimpler aus Lossow, d. d. Müllrose, den 34. März 1830, findet sich folgende Bestimmung des Testators Johann Ludwig Lange : j

Ich habe noch eine leibliche Mutter, die verwittwete Ziegler- meister Lange, Eve Dorothee, geborne Blaesing, bierselbst am Leben, und will daber dicse meine Mutter und meine mitgegenwärtige Ehefrau Marie Louise, geb. Rüunpler, dergestalt zu Erben. meines Nachlasses einsehen, daß meine gedachte Ehefrau nach meinem Tode meinen ganzen Nachlaß, er bestehe, worin er wolle, haben, erben und behalten, und meiner Mutter, falls dieselbe alsdann noch am Leben is, den ihr nah den Geseßen gebührenden Pflichttheil her: ausgeben soll, jedoch bestimme ich hierbei ausdrücklih, daß, wenn bei meinem Ableben meine Mutter, die Wittwe Lange, Eve Do- rothee, geborne Blaesing, schon alsdann mit. Tode abgegangen sein sollte, meine Ehefrau Marie Louise, geborne Pimpler, meinen ganzen Nachlaß ohne alle Ausnahme erb- und eigenthümlich be- halten und an Niemanden davon etwas herauszugeben eine Verpflichtung haben foll.

Ferner haben beide obengenannte Testatoren in dem zum gerichtlichen Protokoll erklärten Nachtrage zu vorgedachtem Testamente vom 1. Mai 1861 &olgendes bestimmt :

Der überlebende Ehegatte soll im ungetheilten und alleinigen Besiß unseres beiderseitigen Vermögens verbleiben. Nach dem Tode des zuletzt lebenden Ehegatten soll das dann noch vorhandene beiderscitige Vermögen zur einen Hälfte an meine des Ehemannes Gefchroister refp. deren Kinder und Kindeskinder, zur anderen Hälfte an meine der Ebefrau Geschwister resp. deren Kinder und Kindeskinder als Erben zufallen und zwar in den beiden Theilen nach den geseßlichen Bestimmungen.

Notherben haben wir nicht, und bestimmen wir ganz aus- drücklih, daß erst nach dem Tode des zuletzt lebenden Ehegatten unser dann etwa noch vorhandenes beiderseitiges Vermögen unter unsere obenbenannten Erben zur Theilung kommen foll.

Auf Grund des §. 231 Tit. 12 Th. l. des Allgemeinen Landrechts E die vorhandenen Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Granffurt a. O., den 27. Juni 1865.

Königliches Kreisgericht. Zweite Abtheilung.

{1T778] Bskamnmntmacch-wn g.

Die zu. Dönustedt am 417 März 1860 verstorbene Wittwe des Barons Carl Jacob: Friedrich: von Scheneck/ Caroline Sophie Henriette Louise, geb. Gräfin von der Schulenburg - Ottleben , hat durch Testament aus ihrem

Nachlaß eine von Schenck'she Familien. - Stiftung errichtet! und. uns die Verwaltung des Stiftungs - Vermögens übertragen. Zur Theil»

nahme an den Revenüen der Stiftung sind: berechtigt Wittwen , geschiedene Frauen und unverheirathete Töchter , welche ihxe eheliche Abkunft aus, der Ebe des im Jahre 1732 verstorbenen Jacob von Schenck mit der. im Jahre 1724 verstorbenen Catharine von Kisleben herleiten, Ausgeschlossen sind nur die sämmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte vom Schenc, welche mit dem Stiftsprediger Sthrader zu Schildsche verheirathet gewesen ist. Aus der einen Hälfte der Jahres-Zinsen sollen ordentliche Stiftsstellen von je 200 Thlr. gebildet werden. Einen Anspruch auf diese Stellen haben ‘die oben genannten Personen , die unverheiratheten Töchter nur dann , wenn ihre Eltern nicht mehr leben und wenn sie älter als 30 Jahre sind. Alle drei Klassen haben gleiches Anrecht; es entscheidet nur das größere Bedürf- niß, Kränklichkeit, Gebrechlichke‘t, höherés Alter Verloren gthen die ordent- lichen Stiftsstellen durch den Tod, durch die Verheirathung, resp. Wieder-

verheirathung, und’ wenn die Berechtigte anderswoher so viel Ver- mögen erwirbt, daß se davon mehr al8' 200 Thlr. jährliche Revenüen hat. Die zweite Hälfte“ der Zinsen wird zu außer-

| ordentlichen jährlichen Unterstüßungen von 30 bis 50 Thlr. pro Ko r- wendet. Es haben an denselben Antheil die oben E N Mai sie nicht im Besiß einer ordentlichen Stiftstelle fich befinden; unverheirathete Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jaht, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn sie durch den Vater von dem Stammhaupt Jacob von Schenck absiammen; ganz verwaiste Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, mögen sie durch den Vater oder die Mutter ihre Abkunft von Jacob von Schenck herleiten, ferner Wittrven und geschiedene Frauen, selbst wenn sie schon für ihre Person an den ordentlichen oder außerordent- lichen Vortheilen der Stiftung Theil nehmen , mit einem Anspruch auf Erziehungêgelder für ihre Söhne, bis deren 15. Jahr und für ihre Töchter, so lange dieselben unverheirathet und bei der Mutter sind. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichen Unterstüßungen soll eine Unverheiräthete jedweden Alters berücksichtigt werden , welche ; wenn sie vaterlos. ist, mag sie durch den Vater oder die Mutter von dem Jacob v. Schenck ab- stammen, zum Qweck der Heirath eine Aussteuer von 200 Thlr. erbält.

Es sollen jeßt die Revenüen des Stiftungs - Vermögens aus der Zeit vom 18. Márz 1864 bis 1865 nach Maßgabe der vorstehenden testamen- tarishen Bestimmungen der Stifterin vertheilt werden. Deshalb werden diejenigen, welche auf diese Revenüen Ansprüche machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, svätestens in dem auf

den 27, September d. J., 10 Uhr Vormittags,

vor dem Kreis-Richter Philler anberaunten Termin bei uns sich zu melden, ihre Verwandtschaft mit Jacob v. Schenck und Catharine v. Kisleben an- zugeben und ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Ob und welche besondere Legitimation die sich Meldenden noch zu führen haben werden, darüber wird später Bescheid ergehen, da die Stisterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern ab- stammen und welchen deshalb die desfallsige Legitimirung erlassen ist.

Uebrigens sind wir und der Stiftungs - Kurator, Herr Justiz - Rath Weniger hier, bereit, auf Erfordern die Stiftungs-Urkunde gegen Bezahlung der Schreib-Gebühren in Abschrift mitzutheilen.

Neuhaldensleben, den 27. Mai 1865.

Königliches Kreisgericht. Il. Abtheilung.

Berkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Pferde - Auction.

Donnerstag, den 13. JUl 0 .( Pn DoOTMLIIAas 9 Ubr ab, sollen auf dem Königlichen Gestüthofe zu Repig bei Torgau einige zwanzig ältere Hengste und Skuten öffentlih an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung und unter den, im Termin bekannt zu machenden Bedin- gungen verkauft werden.

Das Nähere über die Abstammung 2c. dieser Pferde wird aus den, mit dem 10. Juli c. sowohl in Repißh. als hier in Gradiß zur Empfang- nahme bereit liegenden Listen zu ersehen sein.

Gradiß, den 15. Juni 1865.

Königliche Gestüt-Direction.

[2081] Bektanntmamung;

Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz incl, Anfuhr (ca. 1860 Klftr. Kiehn- und 30 Klftr. Elsenholz) im Ganzen oder getheilt, für hiesige und Charlottenburger Garnison-Anstalten und Behörden pro 1866, soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale Klosterstraße 76, einzusehen und Offerten mit entsprechender Aufschrift

bis zum 12. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, daselbst abzugeben. Berlin, den 5. Juli 1865. Königliche Garnison-Verwaltung.

[2079] B okan:n t.m a. ch.u.n.g.

Wegen Lieferung. des Bedarfs an Fourage, Bivouakholz und Lager- siroh für die Truppen der 14. und 12. Oivision und: des Bedarfs. an- Vik- tualien für: die Truppen der 12, Division während: der diesjährigen Hexbst- übungen bei Schweidniß und Leobschüß, sowie wegen des Transports des Brod- und event. auch des Haferbedarfs: aus. den Königlichen Magazinen zu Schweidniß, Cosel und Neiße iw die. zu errichtenden: Cantonnements- Magazine und’ der Distribution dieser Gegenstände haben wir einen Sub- míssions- und resp. Licitations-Termin auf: den 24. Juli c, Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäftslokal anberaumt; wozu, Unternehmungslustige mit der Aufforderung vorgeladen werden, ihre Offerten schriftlich, verstegelt und mit der Aufschrift :

»Submission, die Manöver-Verpflegung betreffend«

bis zur bezeichneten Stunde bei uns einzureichem Später eingehende Offer- ten werden nicht berücfsichtigt.

Die Lieferungs - Bedingungen, in welchen die ungefähren Bedarfsgquan- titäten 2c. angegeen sind, fönnen in unserm Geschäftslokal, sowie bei den Königlichen Magazin-Verwaltungen zu Schweidniß, Neiße und Cosel einge- sehen werden.

Breslau, den 4. Juli 1865.

Königliche Jntendantur des“ 6. Armee-Corps.

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