1865 / 219 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerh s{hste Order vom 11. Juli 1865.

Auf Jhren Bericht vom 31. Mai 1865 genehmige Ich, daß diejeni- gen Civil-Supernumerarien im Departement der Justiz-Verwaltung, welche erst nach ihrer Annahme als solche die Aftuariats-Prüfung zurü-

ob sie sich über Militairpflicht oder über ihre definitive Be- freiung von derselben ausgewiesen haben, zZUr Prüfung zugelassen daß auch fortan ihre Anciennetät unabhängig von Im Uebrigen be-

legen, nicht nur wie bieher obne Rücksicht darauf; die Ableistung ihrer

werden, sondern TL : y der Führung dieses Nachweises regulirt wird. wendet es bei der Ordre vom 19. November 1849.

Carlsbad, dén 11. Juli 1869. I8Dilhelm.

(gegengez.) Graf zur Lippe.

An den Justiz-Minister.

Kriegs - Ministerium-

Allerhöchst e Kabinets-Ordre vom 28. August 1865 hbetresfend die Servis8-Kompetenz derjenigen Feldwebel und Wachtmeister des stehenden Heeres und der besoldeten Landwehr-Stämme, welche bei einer Mobilmachung überzählig werden 2c.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre :

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Jh, daß e Heere

und der besoldeten Landwehr-Stämme , welche bei einer Demobil- ferner den Zablmeister - Aspiranten, welche Feld-Zahlmeister-Stellen versehen haben und nach der De- mobilmacung beim Rücktritt auf den Unteroffizier-Etat in Folge überzähbligen

der Servis dieser hinsichtlih der | 3, Oivision, von Werder, von Stettin.

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jenigen Feldwebeln und Wachtmeistern des stehenden

machung überzäblig werden y

des stattgehabten Aufrückens ihrer Hinterleute zu Feldwebeln resp. Wachtmeistern ernannt sind, Charge gewährt werde. Hiernach is au {hon legten Demobilmachung zu verfabren.

Baden-Baden, den 28. August 1865. (gez.) Wilhelm.

An das Kriegs-Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 6. September 1569. Kriegs-Ministerium, Militair-Oekonomie-Departement. Bronfart von Schellendorff. Krienes.

Ministerium für die (andwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Der Königlichen Regierung lasse

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ih hierbei (a.) Abschrift der |

| Und Die Jur dieselben am 1. April E werden am 15. und 16. Januar k. J. ausgelocst werden.

dem möge die Königliche Regierung ein Verzeichniß darüber führen welche Zerstückelungen durch die Ausführung der Agrargeseze und im Wege anderweiter Expropriationen , welche Zerstüelungen durch Erbtheilung und welche anderweit durch den freien Verkehr herbei. geführt werden und ferner möge Sie die Vereinigung ganzer Güter mit anderen und zwar gesondert nach Rittergütern , spannfähigen anderen Gütern und fleinen Stellen controliren , damit auf diese Weise ein vollständiges Material gewonnen wird, um diejenigen Darstellungen fortführen zu können, welche in der der Königlichen Regierung am 27. Februar Cr. übersandten Denkschrift enthalten sind,

Berlin, den 1. September 1869.

Der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten.

gez. von Selcchow.

An

| die Königliche Regierung zu N:

Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute öffentlich bewirkten 11. Serien-Verloosung der Staats-Prämien- Anleihe von 1855 sind die 22 Serien 70. 298. 338 354. 429. 463. 522. 569. 600. 657. 698, 747. 790. 884. 928. 1114. 1127. TLTS.. 1440. 1a 1310. 1337.

gezogen worden. : Die zu diesen Serien gehörigen 2900 Schuld-Verschreibungen zahlenden Prämie

Berlin, den 15. September 1S69.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur de

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| Abgereist: Se. Excellenz der Kriegs- und Marine-Minisit | General-Lieutenant von Roon, nah Kiel.

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Berlin, 16. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Lofomotivfüherr Geißhardt di | Magdeburg-Leipziger Eisenbahn zu Magdeburg, die Erlaubniß zur " Anlegung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen | zum Hausorden Albrechts des Bären gehörigen silbernen Medaille

| zu ertheilen.

heute an die Regierung zu N. erlassenen Verfügung wegen der Auf- | nahme der statistischen Nachrichten über die Bewegung des Grund- | cigenthums und des derselben beigefügten Formulars zur Kenntniß- |

nahme und mit der Veranlassung zugehen, Jhrerseits ebenfalls dieser | Verfügung gemäß zu verfahren und Jhre bezüglichen Nachweisungen |

zum ersten Male bis zum 1 April 1568 einzureichen. Berlin, den 1. September 1-69. Der Minister für die landwirthshafilihen Angelegenheiten. von Selchow.

An

sämmtliche Königliche Regierungen, exklusive der Rheinprovinz und Hohenzollernschen Lande.

a,

Auf den Bericht vom 6. v. Mts. erwiedere ih der Königlichen |

Regierung, daß es zweckmäßig erscheint , schon jeyt wegen der Auf-

nabwe der statistishen Nachrichten

über die Bewegung des Grund-

eizenthums Anordnungen zu treffen, damit die Aufzeichnungen all-

múâlig erfolgen können. jährige Perioden geeignet j zunächst| die Nachweisungen für die Jahre 1865

Für den Abschluß dieser Notizen sind drei- die Königliche Regierung möge deshalb | 1866 und 1867

aufstellen lassen und eine nah Kreisen geordnete Uebersicht derselben

bis zum 1. April 1868 hierher einreichen.

Dazu möge Sie Sich

aber des verbesserten Formulars der Königlichen Regierung. zu Mer-

scburg, wovon ein Exemplar hier beigefügt wird, bedienen.

Außer- |

Personal - Veränderungen in der Armee. Hffiziere , Portepee: Fähnriche 2c

A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 6. September.

Gerber, Hauptm. von der 1. Art. Brig, als Adjut. zur Gen. Jus ! der technischen Znstitute der Art. kommandirt. B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 4. September. g v. Kamp, Oberst und Commdr. des Rhein. Fest. Art. Regts. Nr. und beauftragt mit der Führung der Geschäfte der 3. Ark. esl. Ini unter Verleihung des Char. als Gen. Maj. der Abschied bewilligk. Den 6. September.

Brandt, Pr. Lt. vom 2. Oberschles. Zuf. Regt. Nr. 23, mit P

neb| Anwartschaft zur Aufnabme als Pflegling in einem Snvalidenha und der Armee-Unif. der Abschied bewilligt. Den 9. Septeinber. u l v. Michalkowski, Oberst aggregirt dem 5, Oftpreuß. Juf. M Nr. 41 und kommandirt zur. Wahrnehmung der Geschäfte des Co | des 3. Bats. (Tilsit) 1. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 1, mit Pens. un Regts. Unif. zur Dispos. gestellt und gleichzeitig mit der einst. des Commdrs. des vorgedachten Landw. Bats. beauftragt.

Vertretund

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Beamte der Militair- Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

L auc Oa N Laugk, Zahlmstr. 1. Klasse vom 8. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 6 der Abschied mit der geseßlichen Pension bewilligt. E B

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. September. Jhre M ajestät die gönigin, Allerhöchstwelche verhindert wurde, Jhre Herbsikur früh- zeitig zu beginnen), wird dieselbe, wie aus Baden gemeldet wird, während der in Merseburg, in Verbindung mit den Manövern des 1, Armee-Corps bevorstehenden Festlichkeiten, nicht unterbrechen können, sondern Sich daselbst durch Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin vertreten lassen. fa

_—— Nach der vom »Pr. Handelsarchiv« im Auszuge mitgetheil jen Berechnung des Centralbüreaus des Zollvereins betrug in den sechs Monaten Januar bis infl. Juni 1865 die Brutto-Ein- nahme des Zollvereins aus den Eingangsabgaben 10,775,594 Thlr, aus den A usgangsSabgaben 60,593 Thlr., zusammen: 10,826,147 Thlx. Während des gleichen Zeitraums 1864 war der Brutto - Ertrag aus den Eingangsabgaben 11,389,492 Thlr., aus den Ausgangsabgaben 26,683 Thlr. , zusammen 11,476,176 Thlr. Es haben also im ersten Halbjahr 1865 die Eingangsabgaben 613,939 Thlr., und die Ausgangsabgaben 26,090 Thlr. weniger, als in der entsprechenden Periode des Vorjahres eingebracht, fo daß bei der Gesammteinnahme ein Minderbetrag von 640,029 Thlr. sich ergiebt.

Die provisorische Abrechnung über die gemeinschaftliche Uebergangs-Abgabe von Wein und Most, Tabaksblät- tern und Tabaksfabrikaten in den hierzu verbundenen Zoll- vereinsstaaten ergab für das erste Halbjahr 1565 im Ganzen 154,960 Thlr. und zwar an Wein und Most von 106,008 Thlr., von Tabak 48,951 Thlr. Nach Hinzurechnung der Defekte aus Veranlassung der Register-Revision 2c. stellte sich die zur Vertheilung fommende Summe auf 155,175 Thlr. heraus, wovon auf Preußen 106,661 Tblr., auf Luxemburg 1124 Tbhlr., auf das Königreich Sachsen 12,457 Tblr, auf Hannover 20,237 Thlr., auf Kurhessen 4535 Tblr. , auf Thüringen 5989 Thlr., auf Braunschweig 1443 Thlr, auf Oldenburg 2529, Tblr. quen.

Die provisorische Abrechnung über die gemeinschaftliche Branntweinsteuer und Uebergangs - Abgabe von Branntwein in den hierzu verbundenen Zollvereinsstaaten ergab denselben Mittbeilungen zufolge für das erste Halbjahr 1865: für das Königreich Preußen und den mit demselben im engeren Ver- ein stehenden Ländern und Gebietstheilen cine Brutto-Ein nahme von 5,989,311 Tblr. 15 Sgr. 6 Pf. / für das Königreich Sachsen von 534,657 Thlr. 25 Sagr., für den Thüringischen Verein von 50,016 Thlx, 24 Sar. 1 Pl m Summa von 6,980,266 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. Nach Hinzurehnung der Registerdefekte und nach Abzug der Vergütungen und Rückzahlungen stellte sich eine zu ver- theilende Summe von 5,459,513 Thlr. heraus, wovon auf Preußen 4,668,253 Tblr. , auf die mit Preußen im engeren Verein stehenden Landgebiete 80,106 Thlr., auf das Königreich Sachsen 447,296 Thlr., auf den Thüringischen Verein 263,859 Tblr. fallen.

Ns Justiz-Ministerialblatt Nr. 33 bringt unter Nr. 60 eine allgemeine Verfügung vom 25. August; welche auf Grund einer Allerhöchsten Ordre vom 11. Juli 1865 bestimmt, daß fortan zwar Niemand alsCivil-Supernumerar zugelassen werde, der nicht dieErfüllung der allgemeinen Militairpflicht, beziehungsweise die Befreiung vom NMilitairdienst nachweist oder eine Bescheinigung darüber beibringt, daß er bei der Meldung zum Militairdiens einstweilen zurü- gesteli worden, daß die Bestimmung der Anciennetät dagegen fortan von dem Nachweise der wirklichen Ableistung der Militairpflicht oder dem Nachweise der definitiven Befreiung von derselben niht mehr abhängig sei , sondern ledigli in Ge» mäßheit der Bestimmungen der Allgemeinen Verfügung vom 7. Juni 1843, wenn die Aktuariatsprüfung bereits vor der An- nahme als Civil-Supernumerar abgelegt worden, nach dem Tage der Verfügung, durch welche die Annahme erfolgt, wenn sie später abgelegt wird, nach dem Tage der zurücgeleg- ten Prüfung berechnet werden soll. Unter Nr. 61 spricht ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 13. Mai 1865 sich dahin aus: Die che- maligen Reichsunmittelbaren können Ansprüche aus ihren Familien- verträgen“im Rechtswege nur insoweit geltend machen, als dieser nach der betreffenden Landesgeseygebung für dergleihen Ansprüche überhaupt zulässig ist. Klagen gegen den Fiskus, welche die Er- füllung eines völkerrehtlihen Vertrages zum Gegenstande haben, a Pi Erörterung und Entscheidung im Prozeßverfahren nicht net.

Danzig, 15. September. (Westpr. Ztg.) Am 12. Septe Morgens 6 Uhr strandete etwa 5 Meile dis von E Kreises Neustadt, das 21 Last große preußische Schlupschiff ¿Gitgo- 5 geführt vom Capitain Johann Nimann, mit einer Ladung Felssteme von Anklam für den Hafen von Stolpmünde bestimmt. Von der in 2 Mann bestehenden Bemannung wurde erst gegen Abend der Capitain gerettet während scin Sohn August ertrank. Das {wer beladene Schiff ist jo tief im Wasser versunken, daß nur der Mast sihtbar und für die Hevung wenig Hoffnung ist,

Boppard, 14. September. Das biesige, für die Regierungs- bezirke Coblenz Trier und die Hohenzollernschen Lande bestimmte neue Lehrerseminar, wofür der Kojtenauschlag 50,000 Thlr. auswirft ist, wie die Ess. Ztg. berichtet, im Aeußern bis zur Dachanlage vollendet. Das Gebäude erbebt sich in reizender Lage am Rhein, linfs von der Franziskanerkirche begrenzt, die nur theilweise ihrer früheren Bestimmung erhalten bleibt, rechts von der Ruine Schwal- bach, die fast ganz im freühern Stil restaurirt ist Jm Hintergrunde erhebt sich die romantisch gelegene Badeanstalt Vearienberg. Der Bau soll im nächsten Jahre vollendet werden, so daß wo möglich mit Oktober 1866 die Anstalt eröffnet werden kann. Lauenburg. Das am 14. d. Mts. ausgegebene »Offizielle Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg« bringt folgende Be-

kanntmachung :

»Mit Beziehung auf den Artikel 9 dec Convention d. d. Gastein, den 14, August d. J, wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß Se. Majestät der König von Preußen Allerhöchst beschlossen haben, zur Besitzergreifung des Herzogthums Lauenburg einen Commissair ab- zuordnen welcher, unter Borbehalt der später von Sr. Majestät dem Könige in Person entgegen zu nehmenden feierlichen Erbhuldigung, am 15. d. M. zu Rayheburg den Aft der Besitzergreifung vollziehen, den Re- gierungsantutt feierlich verkündigen, die drei Landes-Kollegien in Eid und Pilicht nehmen, und der Regierung die Vereidigung der übrigen Be- hörden zuweisen wird. Zugleich wird bekannt gemacht, daß mit diesem am gedachten Tage 11 Uhr Vormittags im Regierungsgebäude stattfin- denden Akte ein öffentlicher Gottesdienst in der St. Petri-Kirche zu Rayze- burg verbunden sein wird, welcher um 114 Uhr Vormittags seinen An- fang nimmt. Raßeburg, den 13. September 865. Die Regierung des Herzogthums Lauenburg. L. Kielmannöegge.« J i

Schleswig - Holstein. Kiel, 14. September. (H. N.) Heute Morgen 7 Uhr rüten unter dem Kommando des Obersten v. Michaelis das 1. und das Füsilierbataillon des Königl. preußi- hen 61. Regiments nach Flensburg aus. Schon gestern Mittag hatten Mannschaften des Seebataillons die Hauptwache und die Schloßwache beseht. Gestern Nachmittag rückten die auf der » Bis neta« von Danzig. gekommenen 2 Compagnieen des See bataillons mit dem Stabe unter voller Musik in die Stadt ein; ebenso gestern Abend 8 Uhr die Compagnie See-Ariillerie, welche auf dem Landwege per Bahn angelangt waren. Sie wurden in dem »preußischen« Rayon einquartiert. Die beiden Compagnieen des See-Bataillons, welche bisher die Besaßung von Friedrichsort bilde- ten, werden heute hier eintreffen. Nach Friedrichsort kommt ein Bataillon des 43. Jnfanterie-Regiments; weil aber die Bauten da» selbst bei Weitem nicht vollendet sind, werden zwei Compagnieen auf den umliegenden Landdistrikt vertheilt. Das Bataillon langte um 11 Uhr mit dem Bahnzuge von Altona an und zog dann durch die Stadt weiter. Das 22, österreichische Jäger - Bataillon, bisher in Heide, rückt erst morgen ein. Die beiden Kriegskorvetten » Augusta« und »Victoria« haben sich gestern nah geschehener Ab- rüstung in den innern Hafen gelegt, wo sie auch voriges Jahr im Winterlager sih befanden. Die Kaiserlich österreichische Korvette „Erzherzog Friedrich« ist dem Schloß gegenüber vor Anker gegangen.

Der österreichische Statthalier für Holstein, FeldmarschaU - Lieu- tenant Freiherr von Gablenz, hat, den »H. N.« zufolge, sein Amt mit folgender Bekanntmachung am 15. d. Mts. angetreten :

»Einwohner des Herzogthums Holstein! Durch das allerhöchste Hand- schreiben Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich; meines allergnädigsten Herrn, d. d. Wien, am 4. September 1865, bin ich, in Ausführung des zwischen Oesterreich und Preußen zu Gastein, am 14. August 1865 ger schlossenen Uebereinkommen®, zum Statthalter des Herzogthums Holstein ernannt, und es ist mir die Leitung der Civil- und Militär-Verwaltung dieses Herzogthums übertragen. Gekräftigt durch das allerhöchste Ver- trauen, trete ih mit heutigem Tage an die Spitze dieses Landes.

Einwohner des Herzogthums Holstein! Wir sind einander nicht un- bekannt, denn noch ist es nicht lange her, daß ich so glücklih war, Euer {öónes und gesegnetes Land zu betreten, um an der Spiye eines Kaisere lichen Armee-Corps, im Verein mit den Königlichen alliirten preußischen Truppen in den Kampf zu gehen, der Eure nationale Unabhängigkeit zur Folge gehabt hat. Jh hoffe als Kaiserlicher Statthalter auf dasselbe

Entgegenkommen von Euch, wie es damals die Kaiserlichen Fahnen fan- den. Mit voller Zuversicht zähle ih auch diesmal auf Euern oft erprob- ten besonnenen Charakter, auf Euren Sinn für Geseßlichkeit. Diese zu- versichtliche Hoffnung erleichtert mir die Uebernahme meiner jehigen Mission, deren Schwierigkeiten ich nicht verkenne Schwierigkeiten, ‘die jedoch durch Eure ruhige und von wahrem Patriotismus beseelte Haltung über- wunden werden können. Mit aller Entschiedenheit will ich meinerseits die unter Euch so hoh ausgebildete Selbstverwaltung aufrechterhalten und die Landeskinder vor Allem dabei mitwirken lassen. Jch verspreche Euch die gewissenhafte Anwendung der bestehenden Gesehe, die möglichste Förderung Eures geistigen und materiellen Wohles, enéirgischen und schnellen Vollzug