1930 / 189 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Aug 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Ec L D Sai E ck Zut O E F A

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[46141]

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 24. Juni 1930 ist die Getreide- und „Futtermittel - Einfuhr - Afktien- geiellshaft Wolf & Heidelberg, Nees, Niederrhein, in Liquidation getreten. Auf Grund des § 297 des HHB. werden die Gläubiger der Gefell- schaft awgefordert, ibre Ansprüche an- zumelden. Der Liquidator.

[47528] Aktiengefellschaft

Greifenhagen'er Kreisbahnen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 10. September 1930, 15 Uhr (nachmittags 3 Uhr), im Kreishause in Greifenhagen stattfindenden ordent- lien Geueralversammlung eingè- laden. Tagesordnung: :

1. Bericht des Vorstands und des Auf= sichtsrats über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaf nebst Bilanz für die Zeit vom 1, April 1929 bis 31. März 1930.

2. Genehmigung der Bilanz, Fest- stellung des Reingewinns und der Dividende.

3. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wegen Berechtigung zur Teilnahme an der Generalversammlung wird auf die §8 17 und 18 des Gesellschaftsstatuts veriviesen

Hinterlegung der Aktien kann außer bei der Kreiskommunalkasse in Greifen- hagen bei dem Bankhause Wm. Schlu- too in Stettin bis 7. September d. J. erfolgen.

Greifenhagen, den 13. August 1930.

Der Aufsichtsrat. Dr. Koehler, Landrat.

[47529

Philipp* Weickel, Aktiengesellschaft,

Asphalt-, Dachvappen- und Teer- produftefabriken, Weinsheimer

Zollshaus b. Worms a. Nh.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 10, September 1930, nach- mittags 3 Uhr, im Sißungssaal der Handelskammer Worms stattfindenden achten ordentlichen Generalver- sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage derx Bilanz sowie der Ge- winn- und Verlustrechnung und Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 1929.

2. Bericht des Aufsichtsrats.

3. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung, Be- hlußfassung über die Verwendung des Reingewinns,

4. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

[47545] „„Sorgenfrei“‘ Deutsche Bestattungsversicherung A. G., Breslau-Broctau.

Herr Kaufmann Siegfried Lucas in Breslau-Brockau hat sein Amt als Mit- glied des Aufsichtsrats niedergelegt. An jeiner Stelle ist Herr Korvettenkapitan a, D. Reinhold Hollack in Lübben im Spreewald durch Generalversammlungs- beschluß vom 18. 6. 1930 als Ersaßmann in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Breslau-Brocekau, August 1930.

Der Vorstand. Paul Lucas.

[47559] Alex Zink Filzfabrik A.-G., Roth b. Nbg. Die Aktionäre der Gesellshaft wer- den zu der am 9. September 1930, vormittags 11,30 Uhr, im Sißungs-

Wechselbank Nürnberg îin Nürnberg,

Königsstraße 3, stattfindenden 8. or-

dentlichen Generalversammlung ein-

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Ge- shäftsberichts über das Jahr

1929/30. 2. Genehmigung der Gewinnver-

teilung. 3, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 4. Neuwahl des Aufsichtsrats. Es berechtigen zur Teilnahme an der Generalversammlung nah § 17 der Satzungen bis längstens 6. 9. 1930 aus- gefertigte Hinterlegungssheine der Bayevischen Hypotheken- und Wechsel- bank, Nürnberg und München, eines deutshen Notars oder ciner der deut- schen Effektengirobanken. Noth b. Nbg., den 8. August 1930. Der Vorstand. H. Zink. E E L R a a a A [45710]. „Deean“ Versicherungs=- Aktien-Gesellschaft in Hamburg. Vilanz per 31. Dezember 1929.

Aktiva. M 15 Einzahlungsverpflichtung der Aktionäre . « . . « 1 1125 000|/— Guthaben:

a) bei Banken 55 553,61

b) auf Postschedck- 1659,51

konto c) bei anderen Versicherungs- unternehm. 91 341,13 d) auf Depot- fonten . 30 335,93

Außenstände bei Agenten u.

sonstigen Debitoren .

QAenenaiO «o

Kapitalanlagen : f: a) Hypotheken 148 634,53 b) Wertpapiere

178 890/18

| 286 243/08 2 773/52

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien spätestens an 2. Werktag vor der Generalversamm- lung (Hinterlegungs- und Verjamm- lungstag nicht mitgerechnet), also spä- testens am 6. September 1930, bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank, Filiale Mainz in Mainz, oder bei der Vereinsbank Worms e. G. m. b. H. in Worms hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch bei der Reichsbank oder bei einem deutschen Notar zulässig. Jn diesem Falle müssen die Hinterlegungs- heine in der gleihen Frist wie die Aktien hinterlegt werden.

d Weinsheimer Zollhaus, 12. August

930

Vhilipp Weickel, Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Dr, Weite l.

[47561]

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dounerstag, den 11. Sep- tember 1930, vormittags 11 Uhr, im Bankhaus Sponholz & Co. (vorm. H. Herz) Kommanditgesellschaft, Berlin, Jerusalemer Straße 2, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung unserer Gesellshaft mit folgender Tagesordnung ein:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und dem Be- richt des Vorstands und Aufsicht3- rats für das Geschäftsjahr 1929.

. Genehmigung dex Bilanz nebst Ge- winn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1929 und Verfügung über den bilanzmäßigen Uebershuß.

3. Entlastung des Vorstands.

. Entlastung des Aussichtsrats.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

. Abänderung des § 12 der Sazungen (Aufsichtsrat).

7. Verschiedenes.

Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ibres Aktien spà- testens am 8. September 1930 während der Geschäftsstunden bei dem Vorstand der Gesellschaft in Berlin-Waidmanns- lust, Oraniendamm 5/9, oder bei einem Notar oder ‘bei dem Bankhaus Spon- holz & Co. (vorm. H. Herz) Rounidandit- gesellschaft, Berlin, Ferusalemer Str. 25, mit einem doppelten Nummernverzeih- nis versehen, zu hinterlegen.

Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung “bei einem Notar muß spätestens am 9. “September 1930 im L esiß des Vorstands der Gesellschaft sein.

Berlin, den 12. August 1930.

Chemische Fabriken Dr. Joachim Wieruik & Co. Aktiengesellschaft. Vorsißender des Aufsichtsrats: Grisson.

saal der Bayerishen Hypotheken- und |

| [47564] Jn unseren Aufsichtsrat wurden vom Betriebsrat gewählt: a) Häuer Johann Gallus (Ersaß: Hâuer Emanuel Brzoja und Schlosser Fosef Kominek), b) Steigzr Heinrih Kirshniok (Ersaß: Kassen- beamter Max Schwubky und Kran- führer Adolf Zahn), sämtlih in Hinden- burg, Oberschlesien. Borsfigwerk-Biskupitz, 12. 8. 1930. Borfigwerk Akt. Ges. R S a E E E [47571]. Bilanzkonto per 31. Dezember 1928.

Aktiva. Betrieb3anlagen . . .. Sonst. Betriebsvermögen

3 850 467/40 3 197 959/69

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 15. August 1930. S, 4,

[47573]. Radlower Saatzuht- und Wald- fultur Aftiengesellshaft, Berlin. Bilanz per 31. Dezember 1929.

Aktiva. M 1A Kassenbestand . . 135/36 Beteiligung . « « « 62 500|—

62 635/36

j

Passiva, | Aktienkapital . 50 000|— Kontokorrent 8 368/76 Gewinn 4 266/60

[62 635/36

Gewinn- und Verluftrechnung per 31. Dezember 1929.

7 048 427/09

Passiva. | Aktienkapital . . 4 906 000 | Reserve 490 600 M s 1 214 467/46 | Obligationsanleihe 103 004/65 | Unterstüßungsfonds . 100 000|— Gewinn inkl. Vortrag 234 354/98

7 048 427/09 Gewinn- und Verlustkonto. Soll.

Abschreibungen u. Steuern Gewinn inkl. Vortrag « «

599 465/04 234 354/98

833 S

Haben. | Bruttogewinn inkl. Vortrag 833 820/02

Deutsche Gelatine-Fabriken, Schweinfurt. A C E E R E E E E E T E [47572].

Schütte-Lanz-Holzwerke A.-G., Mannheim-Rheinau. Vilanz per 31. Dezember 1929. RM 244 A

Grundstücke und Gebäude Maschinen und Einrich-

i «ck 165 412/32 E ea 1|— Kasse, Scheck und Wechse 76 865/59 Außenstände u. Guthaben 497 560/93 Warenvorräte 285 750

1 270 153

. . . . 6

IZI|

450 000 45 000 65 000

468 706)

Ae é ú Gesetlicher Reservefonds . Sonderrüdcklage . « » « » a N Anzahlungen und Rü-

Mai «Cs 6 Ret «a

Mi 1)

196 715} 44 731

1 270 153 Gewinn- und Verlustrechnung.

RM |N 207 222/30 178 612/47

R

Geschäftsunkosten «

| 123 410,93 272 045/46

Stüdgzinsen « « 785/50 Fnventar E 23 627/31

| 1889 366/05

Q: M q A S: 9-4: P e .

Vell e U

Passiva.

Aktienkapital « «o «4 Spie Sicherheitsfonds . . Guthaben anderer Versiche- | rungsunternehmungen 173 503/88 Guthaben von Agenten und | sonstigen Kreditoren 30 514/11 Unbezahlte Dividenden Ueberträge: a) für noch nicht verdiente

Prämien . 41 169,— b) für \{web.

Schäden . 96 061,—

1 500 000 42 737/50 4 500 |—

1889 366/05 Gewinun- und Verlustrechnung.

RM |H 5 024/91

Einnahme. Gewinnvortrag auf 1928 Veberträge aus 1928:

a) für noch nicht verdiente

Prämien . 830 278,56

b) für s{web.

Schäden . 105 961,19 Prämieneinnahme in 1929 Zinsen 15 120/83 Provision 26 513/07 Buchmäßiger Kursgewinn |

auf Fremdwährungskonto 19/08 B ie e sie d 23 627/31

1 206 639/11 Ausgabe, E Bezahlte Maklergebühren | und Provision an Vertreter | 181 708/52 Rückversicherungs8prämien. 543 925/32 Bezahlte Schäden abzüglich | Anteile der Rückversicherer 257 853/55 Verwaltungskosten abzügl. Anteile der Rückversicherer T7 214/92 Steuern . . 1 350/— Buchmäßiger Kursverlust auf Wertpapiere Veberträge: a) für noch nicht verdiente Prämien . 41 169,— b) für s{chweb. | 96 061,— | 137 230|—

Schäden . 1206 639 11

Jn der am 5. August d. J. abgehaltenen Generalversammlung wurde der Abschluß einstimmig genehmigt. Aufsichtsrat und | Vorstand wurde Entlastung erteilt,

136 239/75 1 000 094/16

7 356/80

Abschreibungen . « Reingewinn

44 731/52 430 566/29

10 982/30 419 583/99 430 566/29 Herr Kommerzienrat Herm. Röchling

ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Dr. Ludwig Haa3, M. d. R., ist

verstorben. Der Vorstand. Christians.

Vortrag aus 1928 Bruttogewinn , «

[42276]. Dberhausener Baugesellschaft a. A., Oberhausen, Rhld.

Vilanz am 31. Dezember 1929.

Soll. M 9, Verlustvortrag 1, 1, 1929 , 6 054/95 Unkosten 386/09 Gewinn 4 266/60 10 707/64

Haben.

Anteil am Saatgutverkauf 10 707/64

10 707/64

Herr Gutsinspektor Arthur Kiok, Nieder- helmsdorf, ist aus dem Aufsichtsrat aus- geschieden. Herr Dr. Carl Frank, Berlin,

ist neu in den Aufsichtsrat gewählt worden.

E C E R R E I I E L I S R [47546].

VersichertenschußTreuhand=-Aktien- gesellshaft in Leipzig, Leipzig. Vilanz per 31. Dezember 1929.

Aktiva. | Kasse, Bank, Postscheck . . « [16 362/94 Débitoren . » ». « + e e « [54 250/52 Jnventar . -

10 267|—

[47565]

Stolberger

besteht aus folgenden Herren. Schleuher, Fabrikent Stolbec, Soriidendar: Arthur Lynen E Stolberg, Rhl. stellv. Vorsißenz Classen, Landrat, Aachen: 4 Dobbelmann, Bürgermeister, F Rhl.; Franz Anton Höver, g, neter, Stolberg, Rhl.; Dr. Kg Bürgermeister, eiler, Rh. F Lynen, Fabrikant, Stolbera Josef Neuman, Fabrikant, Én RYl.; Dr. Rombach, Oberbürger ; Aachen; Dr. Franz Wirß, Far Stolberg, RHYl. D Stolberg, Rhl., den 13. Augui n Der Vorstand.

[47533] Excelsior Lebensversicherunz, Aktiengesellschaft, Betrliy Der Aufsichtsrat besteht jeßt auz: genden Herren: 4 D. Dr. G. Michaelis, Bad S4 E. Bebler, Direktor, Zürich A. Hollinger, Direktor Züri Rudolf Kimmig, Generaldizag

Karlsruhe, Direktor, Fir

Georg Newger, berg, Pr., : Joh. Nordhoff, Direktor, Berl Freiherr von Rheinbaben, Berl r. Scheyer, Berlin, Dr. Zeitlin, Berlin. Der Vorstand,

[47544]. Kleinbahn- Aktiengesellshafi Dsterburg-Deutsch-Preßier, erseburg. Fahresrechnung am 31. Dezember 1929,

80 880/46

Passiva. |

Aktienkapital . .. 5 000/— Delkredere:

Vortrag D M S S 1 500,—

. 2 500,—

S #0 0-0

4 000 1 250 1 500 2 000

I G4

Reservefondsvortrag . . « « Sonderfondsvortrag . . « « Dispositionsfonds Beiträgevorauszahlungen: Vorliià : . » 43025,73 Zugang 1929 . 3 291,28 E T

Reingewinn . . . « 3 278,80 Vortrag aus 1928 . 1 736,56

46 917 15 198

5 015/36 80 880/46

Gewiun- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1929.

Soll.

Abschreibung auf Jnventar Rückstellung auf Delkredere Geschäftsunkosten . . « « Reingewinn

A6, S 500|— 231 344/0 3 278/80

238 973/83

Haben.

Gebühren .. 238 973/83

238 973/83

Leipzig, den 10. Zuli 1930. Versichertenschut Treuhand- E in Leipzig. Der Aufsichtsrat. Bruno Hempel. E. Frenkel. Arno Gutberlet. O. Heer. Der Vorstand. Puppikofer.

E S D L P E E S II E L F E I E, [47547]. Vilanz per 31. Dezember 1929.

An Aktiva. N 49 Grundstäle . « « 21 Fertige Gebäude « 75 Det 29 Moe v6 98

Per Passiva. Stäammlapital . . Reservefonds . « « ° Do Nicht erhobene Dividende E Reingewinn

e R - . .,

1 940 422 Gewinn- und Verlustrechnung.

An Geschästsunkosten . . .. 10 204/00 Zinsen, Abtragungen und | sonstige Lasten für Ge- E s A Abschteibungen « « « e » Reingewinn

81 273/75 5 146/50 771741

104 342 56

Per Vortrag aus 1928 . .. Erträgnisse aus Mieten Erträgnisse aus Neubauten

3 052/31 85 835/66 15 454/59

194 342/56 Dberhaujen, den 23. Mai 1930. Der Aufsichtsrat. H. Faßbender.

Der Vorstand. Wartmann. Nah § 10 der Saßzungen mußten in diesem Jahre 2 Mitglieder aus dem Auf- sichtsrat ausscheiden. Die Wahl fiel auf die Herren Bürgermeister Dr. Brinkmann und auf den Vorsißenden Herrn Rechtsan-

VOMI L im August 1930. : er Vorstand.

Die Gesellschaft ist aufgelöst, Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre An- sprüche anzumelden,

e Liquidatoren.

walt Heinr. Faßbender. An Stelle des auszuscheidenden Bürgermeisters Dr. Brinkmann wird Herr Beigeordn. Dr. Horg zu Oberhausen in den Aufsichtsrat ge- wählt. Der Vorsißende Herr Rechtsanwalt

Aktiva. RM [H M 244 000|— Maschinen und Geräte . . [1013 700|— Materialien und Bauten . | 1 216 413/68 Kässenbesánd „q. 18 564/72 Außenstände . « « « .-. | 1577 188/04 Nicht eingezahltes Aktien- ;

fapital s

310 500!|— Bürgschaften 129 300,— |

1380 361 44

Passiva, Stammaktien . « « 2 070 000|— Vorzugsáktien . « 20 000|— Verpflichtungen - 2 170 504/41 Reservefonds . . « 119 857/03 Bürgschaften 129 300,— | 4 380 361/44

Gewinn- und Verlustkonto. |

Soll. RM |Z Geschäftsunkosten . . « . 693 008/73 Abschreibungen . « . « « 436 097/90 Gewinn 1929, dem Reserve- |

fonds zugeschrieben .

31 998/50 1161 105/13

Haben. | Rohüberschuß . . . 1 161 105/13 Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Oberbürger- meister Geheimer Regierungsrat Dr. Ernst Wilms-Posen, Düsseldorf, Vorsißender; Bankdirektor Johannes Keusch, Dortmund, stellvertretender Vorsißender; Bergrat Heinrih Kost, Wiesbaden; Professor Franz Knipping, Darmstadt; Kommerzien- rat Fri Klagges, Düsseldorf; Berghaupt- mann a. D. Carl Overthun, Dortmund; Architekt Wilhelm Cabus, Dortmund, als Betriebsratsmuitglied. Dorturuns, den 12. August 1930, Franz Schlüter Aktiengesellschaft, Der BVorstaud. Dr.-Jug. e. h. Franz Schlüter.

Heinr. Faßbender wird wiedergewählt,

Vermögen. RN Eisenbahnanlage: Bestand am 1. Januar 1929

1911 001,48 Zugang im Jahre 1929 365,— Vorräte: Oberbaustoffe 2 820,11 Betriebsstoffe 4 967,99 Werkstattstoffe 1 511,90

Kasse

Guthaben bei Banken .

Wertpapiere

Wertpapiere der rungsrüdcklage .

Forderungen . «

Vorschüsse . « »

Beteiligung - «

Verbindlichkeiten. Allienkapilal ce 6 Rücklagen: Erneuerungsrücklage « « Besondere Rüdcklage « « Gesetzliche Rücklage: Stand a. 1. Fanuar 1929 13 578,46 Zugang für J I «a à 923,24 14 ô0] Nicht abgehobene Dividende 1 667 Schulden 28 M Reingewinn 19 906 2 140 68

Gewinn- und Verlustrechnut| am 31. Dezember 1929.

Für Aufwendungen RA Verwaltungsunkosten . . «. . } 12 Zuführung zur Erneuerungs- rücklage: regulativmäßige Rücklage 30 495,90 erlassene Beförde- rungssteuer 7 971,85 | Besondere Rüdlage Gb 18 Gesetzliche Rüdcklage 5 e FursuntersGiedé . „o. o 4 ba Nétgeloinn) . . - « « »» E 61 8

Aus Erträge. Vorträg aus 1928 . . „. „| 102 M. ce E B e O Erlassener Beförderungssteuer | 7 Grundstücksveräußerungen . « | 18

61

*) Vorschlag zur Verteilung 1% Dividende auf Reichs- mark 1914 750,— Altien- E L Vortrag auf neue Rechnung

19 6 19M Merseburg, den 3. Mai 1930. Der Vorstand.

Sell. Hasemeyer. F Die in der ordentlihen Hauptver lung am 5. S ee d. J. für das Ges jahr 1929 festgeseßte Dividende v wird durch die Betriebskasse der ® bahn Osterburg-Prezier ausgezahlt

Verantwortlicher Schristleitet_ Direktor Dr. Tyrol in Charlotte!

Verantwortlich für den Anzeigen Rechnungsdirektor Men gering, D

Verlag der Geschäftsstelle (Menge?! in Berlin.

Druck der Preußischen Drudert! und Verla L AftiengeseUsait, Berl ilhelmstraße 82.

ünf Beilagen (eins fünf Börsenbeilage utt,

Dr.-Jng. et rer. pol. Walter Schlüter.

zwei ZentralhandelsregisterbeltaF

Wafsserwerfks-:Ges ch R í S Der Aufsichtsrat Unserer Gard I Deu en E

Ta

B74] “A LA4 M MNheinisch- Westfälisches Kohlen - Syndikat. Syndikatsve!rtrag (gültig ab 1. Juli 1930). n Fortseßung der für den nieder- i nih4westsälishen Bergbaubezirk be- „den Vereinigun „Rheinisch- tjälisches Kohlen-Syndikat De teken die Unterzeihneten, an Stelle hisherigen Vertrags mit Wirkung 1. Juli 1930 den nahfolgenden

irag zu_seven, in dem das H: be |

rende Organ, die Aktiengese schaft ¡nis - Westfälèshes Kohlen - Syn- L mit „Kohlensyndikat“ be- net ist. ezirk gilt das Gebiet, das aus der Anlage zu diesem Vertrag ge- menen Karte ersihtlih ist.

Zweck der Vereinigung.

S1

je Vereinigung begiwest iqung ungesunden Wettbewerbs auf “Kohlenmarkt.

GENPSNIRRE:

S 2. daes Geschäftsjahr läuft April bis zum 31. Mänz. Erwerb und Verlust derx MEPS Sd

vont

1) Ueber die Aufnahme neuer Mit- | i Versammlung | Mitglieder mit zwei Dritteln der

der entscheidet die

jegebenen Stimmen.

2) Wird ein Mitglied mit Berg- rfsbesib, der von der Beteiligung es ausgeshiodenen Mitglieds um- t war, aufgenommen, so ist bei der messung der ihm zu gewährenden teiligung davon au8zugehen, daß der igwechsel niht zu einer Erhöhung Beteiligung En darf.

1) Neu beitretenden Mitgliedern ist, n sie es bei ihrem Beitritt ver- gen, die der Höhe ihrer Beteiligung prehende Anzahl von Aktien des ohlensyndikats“ zur Verfügung zu en, 2) Scheidet eim Mitglied vorzeitig s dex Vertinigung aus, so ist es ver- ¡ihtet, in seinem Besiß 4 bene de 1 ien des „Kohlensyndikats“ innerhalb es Monats gegen Erstattung der auf geleisteten Einzahlungen einer ihm 1 „Kohlensyndikat“ zu bezeihnenden rjon abzutreten. Diese ist dem ohlensyndikat“* durch den Geschäfts- Sshuß anzugeben. É

S5: heidet ein Mitglied dadurch aus Vereinigung aus, daß über sein rmogen das Konkursverfahren ec- et wird, so ist es für den Fall, daß

M die Verfügung über sein Vermögen edererhalten sollte, verpflichtet, auf | sordern des „Kohlensyndikats“ der |

reinigung wieder beizutreten, und ar mit den Beteiligungen, die es zur it der Konkarsexöffmung hatte.

6

tellt ein Mitglied, das nicht zu tem anderen Mitglied in einem Ver- linis steht, kraft dessen beide hin- hilih der Beteiligung am Absay als Ganges betrachtet werden (88 7 und

, den Bergwerksbetrieb ein, und ist |\

unehmen, daß er für absehbare Zeit N wieder - aufgenommen werden 7, so kann es durch Beschluß der ammlung der Mitglieder aus der amgung ausgeshlossen werden. n Anspruch gut Entlassung aus der Temgung besteht nicht.

Angliederung von Mitgliedern. 7

(1) Venn ein “Mitglied mindestens

29 der Anteile eines anderen Mit- [as erwirbt oder sich cin anderes 70% durch einen Vertrag, der nah Walt und Dauer einer endgültigen tómelzung oder Eigentumsüber- Jung im en Sinne Ézuerahten ist, angliedert, so wird

. Uf Antrag der verbundenen Mit- |

Ler mit den sich aus Absay 4 er- wen Einschränkungen in allen Vtlihen Vegiehungen, bie mit der Zu- tigteit zur Vereinigung zusammen- eher [0 angesehen, als ob das an- pon de Mitglied das Bergwerks- Ie A des angegliederten erworben Ee Die Anerkennung der Angliede- F rfolgt durch die Versammlung

7 Nitglieder.,

/ Die in Absay 1 erwähnten 81 vH s, gen nur dann, wenn die wirtschaft- ber: oerrscung des Mitglieds ge- E Es muß eine Gewähr dafür ge- E werden, daß die Anteile nicht E E werden können, ohne daß bun: oblensyndikat“ vorher davon E erhâlt, de, Mie Beteiligungsziffern beider sscieder gelten als eine Cinheit, Das j wwernde Mitglied übernimmt für rbundenen Mitglieder die Aus-

(

die BVe- | Steinkohlenkoks und

| „Kohlensyndikats“

' gliedes in Anrechnung.

Srste Anzeigenbeilage

Berl

übung der Rechte und die Erfüllung der

biet t 2A angegliederte Mitalied eibt für i Pfli

El ie Erfüllung seiner Pflichten (5) Wenn die Vorausseßungen des

| Absabes 1 Sat 1 niht mehr vorliegen,

jo gelten die Mitglieder mit Beginn des darauf folgenden Monats wieder als selbständig, und zwar mit den Be- teiligungen, die sie vor der Angliede- rung hatten. Haben seit der Angliede- rung Veränderungen ihrer Beteili-

fle durh 2 stattgefunden, so werden

le durch den Geschäftsausshuß nah Anhörung der in Frage kommenden Aus\hüsse (Kohlen- Koks. Brikett- und Selbstver Fan dau sfhuh) auf- eteilt. Falls Erhöhungen in Frage ommen, die niht oder niht in dem Umfange hätten bewilligt wevden fönnen, wenn der Zusammenshluß niht zugrundegelegt worden wäre, so sind, falls die Angliederung niht min- destens 20 Jahre bestanden hat, die

A Le A | geringeren Ziffern bei der Aufteilunç j[s niederrheinish-westfälisher Berg- | 3

maßgebend,

Vertrieb der Erzeuguisse durch das „Kohlensyndikat““,

8 8.

(1) Die Mitglieder überlassen ihre ge- samte Erzeugung an Steinkohlen, Steinkohlen- briketts dem „Kohlensyndikat“, das sie nah den Bestimmungen diejes Ver- trags zu vertreiben hat (Ausnahmen siehe § 9).

(2) Fnwieweit Erzeugnisse als Stein- kohlen, Steinkohlenkoks oder Stein- kohlenbriketts anzusehen sind, entscheidet im Streitfalle der Geschäftsausshuß.

(3) Wenn das „Kohlensyndikat“ lagert. Mode es den Mitgliedern alle zwei : en nah Sorten getrennt mitzu- teilen, welhe Mengen gelagert sind.

(4) Die Verpflichtung in Absay 1 be- zieht sih auf alle Erzeugnisse, die aus den Feldern der Mitglieder oder dur eine ihrer Schahhtanlagen gefördert werden, einschließlich aller Felder und Schachhtanlagen, die die Mitglieder zu Eigentum oder Nießbrauch - oder in

| Pacht oder sonst zur Benußung er-

worben haben oder erwerben werden.

(5) Die Mitglieder dürfen ohne vor- herige Zustimmung der Versammlung der Mitglieder keine Felder, Feldesteile oder Bergwerksanlagen oder Teile von solhen an Nichtmitglieder veräußern, verpachten oder in andever Form zuv Benuzung überlassen oder für sie be- nuben, auch keinerlei sonstige Rechts=- handlungen vornehmen, in deren Folge ihve Felder, Feldesteile oder Bergwerks- anlagen oder Teile von solhen auf Nichtmitglieder übergehen. Die Zu- stimmung muß erteilt werden, wenn die Sicherheit besteht, daß in einem solhen Falle weder die Rechte des beeinträchtigt nochch ée Pflichten gesteigert werden. Kohlen, ie bei Aufshlußarbeiten aus fremden Feldern gefördert werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages und kommen auf die Beteiligung des Mit- Das „Kohlen- aepest soll jährlih nahprüfen, ob die

itglieder die Verpflichtung, alle Feldex in der Vereinigung zu belassen, nicht verleßt haben.

8 9.

Vom Vertrieb durch das „Kohlen- E sind ausgeschlossen: der Zechen- elbstverbrauch 10), der Werksselbst- verbrauh 11), der Landabsab (F 12), die Depatate 13) und die für wohl- tätige Zwecke verschenkten Brennstoffe owie die Mengen, die auf niht vom „Kohlensyndikat"- übernommene Vor- verträge 14) zu liefern sind.

8 10. ;

Der Zechenselbstverbrauch umfaßt die lediglich zur Aufrechterhaltung des Grubenbetriebs erforderlihen Kohlen, Koks und Briketts.

& 1

(1) Dex Werksselbstverbrauch stellt den auf Verbrauchsbeteiligung 21) in Anspruch genommenen Verbrauchch in Werken dar, die im Eigentum des Mit- glieds stehen.

(2) Dem Eigentum am Verbraucher- werk werden im Sinne diesex Bestim- mung folgende Rechtsverhältnisse gleich- geachtet: i

a) die Beteiligung von mindestens 51 vH an einem Unternehmen;

b) Verträge, die nach Fnhalt und Dauer einer endgültigen Ver- s{chmelzung oder igentumsüber- tragung im wirtschaftlichen Sinne gleihzuerahten sind; i

c)-die Beteiligung von mindestens 51 vH an dem Unternehmen des Mitglieds in der Hand eines Ver- Lraugers oder von ine Troren Ver- brauchern, die durch Verträge im Sinne von þ verbunden sind.

(3) Wenn mehrere Mitglieder, von denen jedes bereits eine Verbrauchs- beteiligung hat, zusammen mit min- destens 61 vH an dem Unternehmen eines Verbrauchers beteiligt sind, so ist auf gemeinsamen Antrag diesex Mit- glieder die Belieferung im Werksselbst- verbrauch zu gestatten. S

(4) Dur mittelbare Beteiligungen irgendwelcher Art kann ein Werksselbst- verbrauhsrecht niht erworben werden.

(5) Die in Absayß Ia und e sowie in |! Absay 3 erwähnten 51 vH La) n nur dann, wenn die wirtschaftli Be- herrshung des angegliederten Unter- nehmens gesichert ist.

(6) Zur Zeit des FJnkrafttretens diejes Vertrags bewilligte Werksselbst- verbrauhsrechte bleiben bestehen.

_(7) Wenn Lieferungen im Werks- selbstverbrauh auf Grund von Ver- trägen im Sinne von Absaß 2b und c exfolgt sind und diese Verträge, ohne daß höhere Gewalt vorliegt, vor Ablauf der vorgesehenen Zeit aufgehoben oder auf eine Vertragsdauer von weniger als zwanzig Fahren herabgeseßt werden, 10 ¡ind die in den leßten fünf Jahren erfolgten Lieferungen so anzusehen, als ivaren sie aus der Verkaufsbeteiligung vom „Kohlensyndikat“ zu den vollen Verkaufspreisen ausgeführt worden, und es sind die sich hieraus ergebenden Folgerungen rückwirkend zu ziehen.

(8) Der Selbstverbrauchsaus\huß ent- scheidet darüber, ob die Bedingungen für den Selbstverbrauch erfüllt sind. Die Anerkennung von Verträgen im Sinne von Absaß 2b bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.

(9) Der Werksselbstverbrauch is auf den eigenen Bedarf der Betriebe be- \hränkt.

10) Liegt das Verbraucherwerk außerhalb des Mer R hen Bergbaubezirks, so müssen die als Werksselbstverbrauch entnommenen Mengen so verbrauht werden, daß sie nicht noch einmal als feste Brennstoffe der Art, wie sie das „Kohlensyndikat“ vertreibt, auf den Markt gebracht werden können.

(11) Auch für Werke, die im nieder- rheinisch - westfälishen Bergbaubezirk liegen, gilt die Dorfe rift in Absay 10, jedoch mit einex Abweihung für Be- triebe, die Koks und Briketts herstellen. R Ne Betriebe dürfen Lieferungen im Werksselbstverbrauh nur ausgeführt werden, wenn die liefernden Mitglieder den hergestellten Koks oder die her- gestellten Briketts soweit sie niht ver- braucht werden, dem „Kohlensyndikat“ zur Verfügung stellen. Lebteres hat den Vertrieb im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zu übernehmen. Bei dem Mitglied, auf dessen Verbrauchs- beteiligung die Kohle geliefert ist, findet für die vom „Kohlensyndikat“ über- nommenen Mengen Koks oder Briketts eine entsprehende Rückverrechnung von

in Anrechnung; brau 10) Ki anrechnungsfrei.

Kohl

Betrieb des sondern an Dritte abgegeben, L ist eine entsprehende Menge auf die

Ung anzurechnen oder, falls es sich um We

(2) erden unter Ver rauch

echen/elb tverbrau verbucht sind, genns e hergestellt oder irgend- welche Energien erzeugt und nicht zum Bergwerks verwendet,

erkaufs-

eteiligung. 16.

gilt für die zur Herstellung von Koks | und Briketts bestimmten Koblen ars E tlich der Kokereien und Bri abriken,

[Res Bergbaubezirk liegen, es enn, paß der Koks oder die Briketts im Werksselbstverbrauh Verwendung on, Jm Falle eines Arbeiteraus- tandes oder einer Aussperrung sind der unter § 10 fallende Bedarf sowie der Bedarf für öffentliche Belange von dem Verbot antscGlotiea.

5.17

soweit nicht Ausnahmen ausdrüdlih vorgesehen sind, sich jeder Betätigung ! zu enthalten, durch welche für sie uns ; bedingt oder bedingt ein Recht oder die ! Pflicht begründet werden soll, ihre Er- zeugnisse in Kohlen, Koks und Briketts an Dritte zu liefern. Dies bezieht \sich aus auf Lieferungen, die in der geit nah Ablauf dieses Vertrags erfolgen ; sollen. Die Mitglieder haben jeden béi uen einlaufenden Burg und e nfrage sofort dem „Kohlensyndikat“ : ur Erledigung zu überweisen. Auch ürfen Le für ihre Erzeugnisse, soweit : deren Vertrieb durch das „Kohlens- | syndikat“ erfolgt, keine Werbung be- | treiben, die geeignet ist, die Tätigkeit ! des Ren ats“ zu stören. |

(2) Sechs Monate vor dem für diesen | Vertrag festgeseßten Endtermin kann ! jedes Mitglied mit Angebot und Ver- kauf für die Zeit nah Ablauf des Ver- trags beginnen, wenn nicht bis dahin | ein neuer von ihm mitabgeschlossener Syndikatsvertrag par gekommen ist.

(3) Das „Kohlensyndikat“ Hat das

der Verbrauchsbeteiligung auf die Ver- kaufsbeteiligungen statt.

S 12.

(1) Landabsaß ist der Absay, der unter Ausshluß jedes Bahn- und Wasserweges erfolgt. S

(2) Die Ausdehnung des Landabsaßes über den Rahmen des üblichen Plah- geschäfts ist unstatthaft. i i

(3) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Bedingungen für den Landabsaß E sind, entscheidet der Geschäftsausschuß, der auch befugt ist, Ausnahmen zu Ce, wenn sie durch besondere Verhältnisse gereht- fertigt stnd. 8 13

(1) Deputate find die für die Haus- brandzwee der Angestellten und Arbeiter der unter diesen Vertrag fallenden Bergwerksbetriebe der Mit- glieder bestimmten Kohlen, Koks und Briketts. i

(2) Den Angestellten und Arbeitern im Sinne dia Bestimmung werden gleichgestellt:

a) innerhalb des niederrheinish-west- fälischen Mae die An- estellten und Arbeiter aller Werke, ie im Werksselbstverbrauch be- liefert werden dürfen;

b) außerhalb des E reie fälishen Bergbaubezirks die An- gestellten und Arbeiter der Werke, die im Eigentum des Mitglieds stehen oder bei denen eine Ver-

eine Beteiligung von 100 vH oder dur einen Vertrag im Sinne des 8 11 Absaygz 2b vorliegt.

(3) Darüber, ob diese _Voraus- sezungen vorliegen, entscheidet der Selbstverbrauchsauss{chuß.

8 14. i

(1) Vorverträge sind die von Mit- gliedern vor threr Aufnahme ab- geschlossenen Brennstofflieferungsver- träge, die der Vereinigung gegenüber nah den geseßlihen Vorschriften wirk- am und ihr vor der Aufnahme ab- lOriftlid mitgeteilt worden sind.

(2) Vorverträge dürfen nur aus den Anlagen erfüllt werden, auf die sie sich beziehen, und werden dem „Kohlen- yndikat“ gegenüber unwirksam, wenn A ohne jeine Genehmigung geändert oder auf Dritte übertragen werden.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, Vorvecträge zum erstmöglihen Termin zur Beendigung zu bringen.

und die zu wohltätigen Zwecken ver- shenkten Mengen kommen auf. die Ver- kaufsbeteiligung, die in § 11 behandelten

Mengen auf die Verbrauchsbeteiligung

bindung mit dem Mitglied durch |

| des

S 15. (1) Die unter §8 12—14 fallenden |

Recht, die Mitwirkung eines jeden Mits- ; glieds zum Abschluß eines Vertrags oder zur Beilegung von Streitigkeiten in Anspruch zu nehmen. Beteiligungen. j 8 18. : 1) Es werden unterschieden Verkaufs- ! und Verbrauchsbeteiligungen. Nach der ! Verkaufsbetei igung rihtet si die ; Verteilung der Uo durch das „Kohlensyndikat“, wobei es die Mengen ! zu berücksihtigen hat, deren Vertrieb nicht ia das „Kohlensyndikat“ er- ! [R für die aber die Anrechnung auf : ie Verkaufsbeteiligung besonders vor- geschrieben ist. Die Verbrauchsbeteili- | gung begrenzt das Recht, ohne Ver- mittlung des „Kohlensyndikats“ Werke ; im Werksselbstver rauh zu beliefern. j Die Summe der Verkaufsbeteiligung | und der Ea t die ; S LOBIUNE Die erkaufs- beteiligung, die Verbrauchsbeteiligung | und die L. umfassen | Kohlen, Koks und Briketts, die j

[etteren | beiden umgerehnet auf Kohle. Bei der | Umrechnung ist ein Ausbringen von | 78 vO. sür Kols, slr Britelts Un ov von 8 vH zugrunde zu | egen. j (9) Für die Beteiligung am Koks- ; abjab gibt es eine besondere Koksver- ! n E Na e Briketts eine | U ris G] (3) Sämtliche Beteiligungsziffern sind | in einer Liste zusammenzuste! en, die Bestandteil des ertrags ist. Alle | Aenderungen müssen durch das | „Kohlensyndikat“ den Mitgliedern un-

verzüglih mitgeteilt werden.

E, (1) Wenn der auf Verkaufsbeteiligung | in n A kommende Absay in ; einem Ge Pan 75 vH der Summe | der am Ende des Geschäftsjahrs gültigen Verkaufsbeteiligungen übersteigt, so er- folgt mit Wirkung vom Beginn des | neuen Ges äftsjahrs eine Erhöhung | der Verkau sbeteiligungen. Die Er- | höhung erfolgt insgesamt um den- | jenigen Vomhundertsay, um den der; Absag 75 vH der Summe der am Ende |

E gültigen Verkaufs- | beteiligungen überstiegen hat. 5 (2) Die Gesamterhöhung- wird auf | diejenigen Mitglieder verteilt, deren | Beichä tigung im legten Geshä Iahr | über Lei e S

nittsbeshäftigungsgrad aller

aden im lehten und vorleßten Ge- Ee lag, und zwar in dem Ver- j

ittel zwishen dem Durch- | a Mit- ;

âltnis, wie von den Mitgliedern die |

Mehrleistung über dem ittel er- |

zielt ist. - f JFnnerhalb eines Verkaufsvereins

(3 : erfolgt mangels Einigung unter

immungen

Verkaufsbeteiligung erhält, soll sih E n

[ Jahr. ; Nt | b Sbeteil i i 21 Kein Mitglied dar - g in ss 4 Aba B Ä ite wird die nah § und 12 genannten Zwecken Brennstoffe ' “eo: ; i verwenden, die auf einer nicht unter | vergangene. Se ttanr nit axyoben diesen Vertrag fallenden Anlage ge- | wel

fördert oder hergestellt sind. Das gleiche | mangel Uu. a.) werden nicht

E M | » Orilett- | falls nit berücksichtigt. die im E id Le | Absatz 2 bis 4 LOEMnE Genen Berech- tr | nung für die einze

} nehmen. | folgt auf

| wird der Anspru | Die vorläufige ' | ändert werden, wenn eine Aenderung ¡in den für ihre Festseßung maßgeblichen

den |

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

in, Freitag, den 15. August

1930

der Zechenselbstver- | Beteiligten die Umlegung der Erhöhung

| in dem Verhältnis, in dem sie von dei i von einzelnen en, Koks oder Briketts, die als vereins erzielt worden ist.

itgliedern des Verkaufs»

(4) Wenn nach den vorstehenden Be- è ein Mitglied mit Vers rauchsbeteiligung eine Erhöhung seiner

Verbrauchsbeteiligung im gleiche ers ältnis erhöhen; do fol die erhöhte erbrauchsbeteiligung nit größer sein

rke handelt, deren Beliefe- | als der auf Verb teili int rung im Werksselbstverbrauh dem Mit-=- | 5 ros ke es Cb

Í E | Anre ng k de Absay des Mits s gestattet is, auf die Verbrauchs- ! As E: Ms Ny A E

glieds in

m vergangenen Geschäftss Bis zur Höhe der neuen Ver- nde Abgabe für das

[d Berufungen auf Ausfälle irgend- er Art (Betriebsstörungen, Wagens erüdsihtigt.

Ausstand und Aussperrungen werdè fal die Berechnung nah Absay 1 eben-

Bei der nah ne Zeche scheiden jes

doch die Monate aus, in denen eine Zeche des Mitglieds von einem Aus- stand oder einer Aussperrung betroffen

ivar. Für die übrigen Monate wird die

durhshnittlich auf den Arbeitstag ent- fallende Menge berehnet und auf das

D

Dreihundertfache erhöht.

ubilligung von Koks- oder Brikett:

L A (1) Die Mitglieder verpflihten sich, verkaufsbeteiligungen und Er-

höhung beftehender Koks- und Brikettverkaufsbeteiligungen. 20

8 20.

(1) Errichtet ein Mitglied eine neue Anlage zur Herstellung von Koks oder Briketts, so kann es im Rahmen seiner Verkaufsbeteiligung die Zubilligung einer Koks- oder Brikettverkaufsbeteili gung oder, falls es eine solche hon hat, thre Erhöhung beanspruchen, und zwar bis zur Höhe der Leistungsfähigkeit der

| neuen Anlage. Die Erhöhung. der Kvoks-

oder Brikettverkaufsbeteiligung ist nur zu bewilligen, soweit die Leistungsfähig- keit aller betriebsfähigen Anlagen ein- hließlich der neuen Anlage die Koks- oder Brikettverkaufsbeteiligung übzr« enl. Zu berüdcksihtigen nd auch die Anlagen, von denen § 11 Absaß 11 handelt.

(2) Durch die Genehmigung eines An- trags gemäß Absay 1 dürfen die Koks oder die Brikettverkaufsbeteiligung oder die zusammengerechnete Koks- und Bri- kettverkaufsbeteiligung eines Mitglieds, in Kohle umgerehnet, 50 vH der Ge=- samtbeteiligung nicht übersteigen. Wenn ein Teil der Förderung nicht verkokbar oder brikettierbar ist, io errehnen sich die 50 vH von einer entsprehend ge- kürzten Gesamtbeteiligung.

(3) Bei Mitgliedern mit Verbrauchs- beteiligung ist für die Berehnung der in den Absäßen 1 und 2 festgeseßten Höchstgrenze neben der Koks- und Bris kettverkaufsbeteiligung der Verbrauch in Koks und Briketts im Durchschnitt der leßten T Monate zu de- rüdcksihtigen, wobei der Verbrauch in Ansaß gu bringen ist, der unter gewöhn=- lichen Umständen im Werksselbstvers brauch gedeckt wird. Der Zeitraum von sechs8unddreißig Monaten wird von dem der Stellung des Erhöhungsantrags voraufgehenden Monatsleßten zurück- erehnet. Liegen zwischen der Stellung es Antrags und dem Fnkrafttreten der vorläufigen Beteiligung mehr als aht- zehn Monate, so wird der Zeitraum unt die auf volle Monate abgerundete Zeit, um welche die achtzehn Monate über- schritten sind, hinausgeshoben.

(4) Der zuständige Ausshuß hat auf Antrag eine vorläufige Festseßung der Beteiligung oder der Beteiligungs- erhöhung von 75 vH des sich rechnungs- mäßig ergebenden Anspruchs vorzu

Die endgültige Festseßung er-

Grund der tatsählichen Leistung der neuen Anlage während weier aufeinanderfolgender Monate. bt der Leistungsnahweis niht spä- testens ein Fahr nach Fnkrasttreten

im ganzen hinfällig. eteiligung muß ge-

| der vorläufigen H im gan erbracht, so

Grundlagen eintritt. u

(5) Die vorläufige Festsezung ge- schieht nur zu dem 1. April oder 1. Ok- tober, der auf den Nahweis der Jn- betriebnahme, die endgültige Festsebung zu dem 1. April oder 1. Oktober, der auf den eistungsnahweis folgt.

wischen der Antragstellung gemäß

| Absay 1 und dem Zeitpunkt, zu dem die | vorläufige Beteiligung bewilligt werden

kann, L rist von drei Monaten liegen. ie Erhöhung oder die Ver- ringerung eman Absay 4 leßter Saß tritt am 1. des onats ein, der auf die Veränderung der Grundlagen folgt.

| Der Beginn des Zweimonatsnachweises

soll bis gum 15. des vorhergehenden

| Monats angemeldet werden.

Umwandlung von Verkaufs- in E A 1

8 21. (1) Jedes Mitglied hat Anspru auf eine Verbrausbeteiligung zur B rung der Werke, für dre ihm das 3a