1907 / 287 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

tümlihe nationale Politik erwächst, die im Interesse unseres Volkes N allen Seiten gewinsht R Interesse unseres Volkes

_ Abg. Dr. David (Soz.): Der Schahsekretär hat den |chige Finanzzustand als einen des Neiches N E Wor ist dafür verantwortlich? Dieselben Herren auf der Regierungsbank, die jept alle die Stimme erheben, ferner die Konservativen, National- iberalen und das Zentrum, die die Zollpolitik der Regierung mit- E haben. Der Hauptgrund der finanziellen Kalamität ist die

ein Vorgeseßter und wenn er ein Untergebener ist? Beim Militär werden die Noheitsdelikte meistens von Vorgeseßten begangen. Das Vereinsgesetz soll eine liberale Tat sein; tatsählich ist es ein Aus- nahmegeseß gegen Millionen von Deutschen, ein Ausnahmegeseß der allershlimmsten Art. Der Staat, der den Nattonalitälsbegriff hoch hält, muß auch der fremden Nationalität das gleiche Neht gewähren, wenn er G g niedrigsten Euse N stehen bleiben d l, Wie S 7 e R N Ans vom Auslande, ob nicht elne | Nationalität Ede cationalisieo wollen? Gern el E etwise j es Sade E BEEngen zeitgemäß sei, insbesondere die | fo!hen Versuch der Ausnahmegeseßgeburg gegen die Polnisch, Dänisch, B g E is nes m er Negierung \{roff abgelehnt Französi Sprechenden muß [chär|ster Protest erhoben werden. Es E E Risiaa veirikt wn Deutschland die Haupt- andelt sich nicht um nationale, sondern um bornterte preußische ae Ma ee g eimißt. ei den Offizierspensionen Bureaukratenpolitik, die nur erreiht hat, daß die Polen um 106 000 MAuA beben t H Eo gemacht werden. Bet dem Kolonial- | Stimmen bei den ‘Teßten Reichstagswahlen zunahmen. Warum hat C S A Bi g s N ragsetat zu rechnen, der uns die Reise- | man nicht das hessische Vereinsgeseß \ich im Bundesrat zum Must Ee Der a e N ernburg zeigen wird. Unwürdig ist es, daß ] genommen ? Dort existiert nämlih gar keins, es it 1848 aufe pa - E E Se gmg: den breiten Massen des Volkes auf- | gehoben worden, und es geht auch so Weshalb kommt d Ihtic e ge e oe Tee n big ae Besteuerung der notwendigsten Lebens- | preußische Staat nit mit demselben VBereinsgeseß aus wie Daf “i wirtschaftliche Catwicklung des Lebens Valin wecben “Die Fahrkarte, ie | und Württemberg ? Auf diesem Wege würde weit wirksamer der Gegen steuer hätte niht einmal zwei Drittel des Betrages gebracht, wenn ia 0 E ny Sud N C Men eibe D Ben nicht mit bureaukratischer Tüftelei den Begriff Arbeiter auf den engsten Kreis beschränkt und Lehrlinge usw. zur Steuer herangezogen hätte. Ueber die Wege einer Sanierung der Reichsfinanzen herrschen auch innerbalb des Blocks die unversöhnlihsten Gegensäße. Der Schatz-

pflichtet gehalten. Jh habe das in der Weise getan, daß ih oh Nennung einer Person lediglich die von mir wiedergegebene B, hauptung selbst als eine niederträhtige bezeichnet habe. Wenn dy Verfasser jeßt bestreiten will, daß mit dem, was er geshrieben hat der Sinn verbunden gewesen sei, in dem ih den Angriff gegen mij verstehen mußte, so überlasse ich das Urteil darüber dem hohe Hause. (Sehr richtig! rechis.) Von dem, was ih gesagt habe, haß ih keinen Anlaß, irgend etwas zurückzunehmen. (Bravo! rets.) |

Meine Herren, noch wentze Worte zu dem, was der Herr Abz David soeben gesprohen hat. Zunähst möchte ich mein Demenj hinsihtlich der Behauptung, daß der Herr Wirkliche Geheime Kriege, rat Romen die Anklageschrift gegen den Dr. Liebkneht verfaßt hab, dahin erweitern, daß ich formell erkläre, daß das Kriegsministeriuy mit dieser Anklazeshrift nihts zu tun hat. Jh hoffe, das wird de, Herren von der Sozialdemokratie genügen. Wir mischen uns in dj 9 Dinge des Reichsanwalts nicht ein, und ih bin überzeugt, daß dg Herr Reichsantwalt sich jede Einmischung unsererseits in sein Amt bey bitten würde.

Der Herr Abg. David um noch mit wenigen Worten aj seine Rede einzugehen hat beklagt, daß ih gesagt hätte: „Bube

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staalsanzeiger.

1907.

M 287. Berlin, Dienstag, den 3. Dezember

Handel und Gewerbe. (Schluß aus der Ersten Beilage.)

(Avs den im Reichsamt des Fnnern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie.)

Frankrei.

Ginfuhrverbote und -Beshränkungen im Interesse der öffentlihen Gesundheitspflege und zur Bekämpfung des Betrugs beim Warenhandel. Der französishe Generalzoll- direktor hat dur Rundschreiben vom 12. September 1907, Nr. 3721,

gewahrsam befindlißen Weine dem Staatsanwalt gemäß den Bestim-

mitteln beim Käufer einen Irrtum erregt, sei es über ihre Natur, mungen des Rundschretbens der Senexalzolldirektion vom 15. April

ibre Zusammensezung oder ihr Mischungsverhältnis, sei es über ihren Ursprung oder ihre Bezeihnung, wenn leßtere so gewählt ist, daß sie | 1899, Nr. 3021, Mitteilung zu machen.

eine Verwechslung mit anderen wirksamen Stoffen herbeiführen kann. 19) Für Weine mit mehr als 1 g Salzzusaß auf das Die Verordnung vom 10. Mai 1889 {reibt die Förmlichkeiten vor, | Liter gelten ebenfalls die vorstehenden Bestimmungen. (Rundschreiben die zu erfüllen find, um bei den Kaufverträgen die Ausführung | der Generalzolldirektion vom 17. Juni 1899, Nr. 3039.)

des Gesetzes vom 4. Februar 1888 zu sichern, ferner die Förmlichkeiten, teren Uebertretung nah § 3 dieses Geseßzes mit einer Geldbuße be- straft wird; sie bestimmt auch das NBerfahren bei der Entnahme von Proben, die dur einen sahverständigen Chemiker zu untersuchen find. Dieser reiht sein Gutachten dem Gerihts\chreiber des Gerichtshofs ein. Auf Antrag des Beteiligten kann eine nohmalige Untersuchung

Verordnung der französischen Regierung, betr. die Prüfung von Dampfkesseln usw.

Durch eine Verordnung des Präsidenten der Französischen Republik vom 9. Oktober d. I., welhe im „Journal officiel“ vom 31. des

werden. Wo aber liegt der Widerstand gegen jeden derartigen Fortschritt? Im preußischen Ministerium und im preußtschen Klafsen- parlament; von da wird die preußische Regierung bis in die aller-

bödhsten Stellen gelenkt, man denke nur an die Kanalvorlage. Von daß sie nah Artikel 2 der Aus-

s hat sich über den Inhalt der neuen Steuervorlage niht ge- preußishe Finanzminister betonte die Schwierigkeit der Ver- anlagung direkter Reichs\teuern. Gin Eindringen i die Vermögens- verhältnisse liegt beute hon in den Einzelstaaten vor. Die Tantieme- und die Erb\chaftssteuer sind {on eine direkte NReichs- steuer. Man spricht von dem Gespenst eines Einheitsftaates und schiebt uns dies zu. Merkwürdig: fonst siad wir do Reichsfeinde, also Gegner der Reichseinheit! Eine Neichseinheit meinen wir natürlih nicht in u Sinne, daß uns das preußische Regiment von oben herab regiert. an sieht în der eihsvermögenésteuer den ersten Schritt zuc Enteignung und ruft das Gespenst der Sozialdemokratie zu Hilfe. Als ob nicht gerade die preußische Regierung und speziell der Reichskanzler mit Gründen des öffentlichen Wohles die Polenvorlage motiviert hätte. Wa28 wir auch Bôöses planen würden, wir würden uns auf diese Expropriation aus polis tishen Gründen berufen können! Der Reichskanzler führte die Spans- nung zwishen Deutschland und England auf Mißverständnisse fe Diese bestehen niht auf seiten der Völker, sondern auf seiten er Diplomatie. Man hat uns fkriegerishe Absichten zuge- traut, weil unsere Diplomatie jedes Entgegenkommen auf dem Gebiete der Abrüstung ablehnte. Früher führte der Abg. Bassermann felbst bittere Klagen über das persönliche Regiment, heute ift es till davon geworden. Die vorjährige Nede des Abg. Bassermann war be- stelite Arbeit. Dec Kanzler meinte, die Kamarilla gehöre der Ver- E an, in Zukunft gäbe es keine mehr. Ja, wer das glaubt ei dem jeßigen Syitem ! Der Kanzler meinte, zu einer Kamarilla ge- hôre eine L ie Bon auf dem Throne, die sich von einer Kamailla [leiten lie e, die Persönlichkeit des jeßigen Kaisers s{li:ße das aus. Son B'smarck kannte die Kamarilla, 1.4d die Denkwürdigkeiten des Fürsten Hohenlohe beschäftigen sich damit. Die Kamarilla wird weiter arbeiten. Wie verhängnisvoll sie gewirkt hat, zeigt der Harden-Moltke-Prozeß, namentlich was die Marokko-Frage be- trifft. Man hat die Persönlichkeit Holsteins hineingezogen und ge- meint, er sei gegangen worden, weil seine aggresfive Haltung in der Marokko-Frage von maßgebender Stelle nit ge- billigt worden sei. Er bat in einem Artikel der „Zukunft“ niht bestritten, daß seine Marokko-Politik diesen Charakter getragen, er hat nur gesagt, daß er sie im Einverständnis mit dem Reichskanzler gemacht habe, den die Verantwortung treffe. Es handelte sich in der Marokko-Frage nah der Ansicht der großen Massen des Volkes um keine Lebensfrage des Volkes. Ueber diese baben die großen Massen des Volkes zu entscheiden, nicht eine kleine Kaste, ein kleiner Kreis von Diplomaten! Zu dem Hardenprozeß hat der Kriegsminister manches energische Wort gesprochen, aber die einzelnen Fälle selbs in ein mögli mildes Licht gestellt. Die Verfolgung des Obersten Gädke ist geradezu ein Skandal und as ge Liebknecht nicht minder. Der Kriegsminister hat bestritten, daß er Geh. Kriegsrat Romen die Anklage ausgearbeitet hat, nicht aber, daß sie nicht im Kriegsministerium ausgearbeitet wäre. Jch will die im Prozeß Meoltke-Harden zutage getretenen Dinge keineswegs ver- allgemeinern, denn ich bin weit entfernt, zu glauben, daß in Offiziers- kreisen so wenig Neigung für das weiblide Geschlecht vorhanden sein follte. Wenn es eine solhe natürliche eranlagung gibt, so foll man zwar diese Leute nicht mit Füßen stoßen, aber sie nicht in einflußreihe Stellen kommen lafsea. Vor allem müßte man die Militärjustiz so ändern, daß die Soldaten \ich selbt vor fol@en Dingen schützen können. Und aus diesen Kreisen rekrutieren sch die Männer in den leitenden Stellen der Diplomatie, der Militärverwaltung und der Zivilverwaltung. Eine Forderung des Blocks müßte es sein, daß dieses Privileg gebrohen wird. Aber auf der Kiste mit dem Blockporzellan steht auf allen Seiten „Vorsicht!“ Der Deutsche Kaiser soll mit einem Tropfen demokratischen Dels gesalbt sein. Cin Tropfen ist ein bißhen wenig für die heutige Zeit, die Aus- sichten des Blocks sind gering. Fürst Bülow nennt sich einen agrarishen Reichskanzler und sazt, Der Abg. von Oldenburg sei sein Freund. Da ist also nihts zu wollen. Nachdem der neue Herr im Reichsamt des Innern sein Programm entwickelt hat, {eint das Tempo der Sozialpolitik niht nur verlangfamt, sondern ihr Charakter auch noch arbeiterfeindlich werden zu sollen. Hätten manche Gesetze keine arbeiterfeindlihen Bestimmungen enthalten, so hätten Sie (rech1s) fie niemals angenommen. Hätten Sie auf der Rechten fol(e Geseße angenommen, wenn die Landarbeiter mit einbezogen wären ? So stehen aud Maßregeln gegen die fozialdemokratishen Beamten in den Krankenkassen in Aussicht. Wenn es auch Sozialdemokraten find, so haben sie doch dasfelbe Reht wie die anderen Arbeiter. Herr von Pauli (Zwischenrufe rechts: Pauli!) Ich hätte kaum gedacht, daß jemand unter Ihnen nicht „von“ ist, mindestens dauert es doch immer nicht lange. Der Abz. Pauli behauptet, daß die fozialdemokratischen Kossenbeamten ikr Amt mißbraucht hätten. (Rufe ing N e LAO e bei den Sozialdemokraten: Verlcumder!) Beroeis dafü Si? uh i i \ Bort zurü r können Si? nit führen, nehmen Sie also das izepräsident Kaempf: Es ist auf der Linken das Wort „Ver- [leumder“ gerufen worden. Ich habe nicht feststellen fönnen, von welchem Abgeordneten es geschehen ist, ih mache ab:r darauf auf- E aer E L ce A ist, (Der Abg. Sach fe et F er Abg. Sachse meldet sih selbst, i 2 [ Wagg es S OE zur Ordnung. a O ns __ Abg. David ortfahren®): Wäre nicht die Sozialdemokrati wären nit die freien Gewerkschaften, hätten rit diese die Arbeiter: schaft aufgerüttelt und sie zur Wahrung ihrer Rechte angefeuert, so wäre au das an Koalitior srecht und Koalitionsfreiheit niht erreicht worden, was davon vo:handen ist. Der Vorwurf, der gegen uns in dieser Beziehung ge\chleubert wurde, den shleudere ih zurück. Die MNeform der Vorschriften über die Koalitioasfretheit wird angekündigt ; ober der Staatssekretär hat dabei wohl niht beachtet, wie seine eigenen Kolle,en im preußischen Ministerium verfahren. Der preußische Landmirtschaf!sminister bat das Koalitiorsrecht der unteren Forstbeamten mit ‘einem Federstuih vernichtet; Post- und Eisen- bahnbeamten und -Arbeitern wird das Koalitionsrecht vorenthalten. In Süddeutschland wird sogar den Eisenbahnspediteuren zugemutet, alle Arbeiter zu entlassen, bie den freien Gewerkschaften angehören. Wenn die Dinge |o liegen, halten Sie es für zeitgemäß, auf der andern Seite mit gefeglichen Bestimmungen gegen den Kontraktbruch zu drohen. Diese durhaus reaktionäre Maß- regel sheint den neuen Staakssekretär für Sozialpolitik gar nicht

Was hat denn hier eine Debatte noch für etnen Wert ? Der

dem Kanal ist nur ein Stummel gebaut worden, und au der nur unter Bru des Reichsrehts, indem man Schiffahrtsabgaben auf den natürlichen Wasserstraßen verlangte. Die bezügliche Inter- pellation ist hier noch immer niht beantwortet worden. Die Zusammensetzung des preußischen Landtages muß eine andere werden, und darum ist die preußishe Wahlreform keine preußische, sondern eine deutsche, eine nationale Frage! Der Minister von Bethmann aber kÉlagt uns an, wir wären {uld, wenn dem deutschen Volk die Lust, am politischen Leben mitzuarbeiten, verkümmert wird! Noch keinen einzigen Genossen haben wir in die preußishe Geseßgebunasmaschine hineinbringen können. Wenn einmal von einer historishen Schuld gesprohen werden wird, die am deutschen Volk verübt worden ist, dann wird man die Namen der Vertreter der preußishen und der Reichsregierung an erster Stelle nennen. Der Kanzler sprah von dem Byzantinikmus gegen den König Volk. Nein, in L ist das Volk kein König, das ist eine üble Nachrede. Das Volk ist dort niht Subjekt, sondern Objekt der Geseßzgebung. Vom König Volk sprehen is ein Hohn auf das preußishe Volk in seinem heutigen Zustand. Da müßte doch \chon einer Tinte gesoffen haben, wenn er vor dem König Demos bauchrutshte und |{chmeichelte; wenn man Vorteile davon haben will, muß man si {hon an den anderen König wenden. Des Volkes Wünsche sind avch unsere Wünsche, fie stehen in unserem Programm, in unseren Anträgen. Jn diesem Hause geschieht keine sozialpolitische Tat, die niht irgendwie vorher {on von uns be- antragt oder angeregt worden is. Was foll es alfo mit dem Gerede, daß wir dem Volke unsere Wünsche als die seinigen aufredeten ? Kulturmenschen wollen wir haben, und das Mittel dazu heißt staats- rechtlihe Gleichberechtigung, Selbstbestimmungsrecht des Volkes in Gemeinde, Staat und Reich. Dieses Haus ist das Haus des Volkes, in dem seine Vertreter zum Worie zu kommen haben ; chon des- wegen finde ih es sehr wenig angebraht, daß der Kanzler hier davon und in diesem Tone zu sprehen Anlaß nahm. Die breiten Massen müssen über ihre eigenen Geschicke mitbestimmen. Das Bolk darf seine Schicksale nicht einer kleinen Kaste von Diplomaten überlassen.

Preußisher Kriegsminister, General der Kavallerie

von Einem:

Meine Herren! Jh möchte mir erlauben, dem Hause eine Mit-

teilung zu mahen. Auf Grund meiner leßten Nede habe ih heute

morgen von Herrn Gädke vom „Berliner Tageblatt* einen Brief be-

kommen: y Exzellenz!

Sie haben gewagt, in offener Neichstagssizung eine von mir aufgestellte Behauptung unter Entstellung des Sinnes derselben eine „niederträchtige Behauptung“ zu nennen. Daß diese Be- \{chimpfung gegen mich gerihtet und so auG in der Oeffentlichkeit aufgefaßt worden ist, geht aus den gewählten Worten und aus der „Täglichen Nundschau“, Nr. 561 vom 30. November 1907, hervor. Ih bemerke dazu, daß ih mit der „Täzlihen Rundschau“ nichts ¡u tun habe. i Ich glaube nit, daß Sie mir für diese Beleidigung die unter Ehrenmännern üktlihe Genugtuung geben werden (lebhafte Rufe rechts: Höct! hört!), oder daß eine Klage gegen einen aktiven General zu einem Ziele führen würde, und erkläre Ihnen daher auf diesem Weze, daß Ihr Ausfall, soweit er gegen mich gerichtet sein soll, selber eine Nieder- trächtigkeit enthält.

(Hört! hört! rechts.)

Denn ich habe Ihnen nichts anderes vorgeworfen und werfe Ihnen auch jeßt noch vor, daß Sie wie die meisten Jhrer Vorgänger E Ihre Stellung gegenüber dem Militärkabinett zu bescheiden auf- gefaßt und dessen Versäumnissen gegenüber nicht Jhrerseits vorge- gangen sind. Aus3 meinen Worten war weder der Vorwurf der Feigheit, noch das Verlangen, daß Sie Jhre Kenntnisse aus Kneipen beziehen sollten, herauszulesen.

Ih werde Abscrift dieses Briefes bei Abgeordneten und \onft zirfkulieren laffen.

Ih zeihne

N. Gâädke,

Oberst a. D. i Meine Herren, da dieser Brief bei Abgeordneten zirkulteren foll- vielleicht auch veröffentliht wird, so möchte ih noch weitere Erklärungen dazu abgeben. l Im „Berliner Tageblatt" erschien am 30. Oktober ein von Herrn Gädke gezeihneter Artikel unter der Ueberschrift: „Wo sind die Sqculd'gen?" Der Artikel {ließt mit folgenden Worten : Und wo war \chließl{ der Kriegéminister, Herr von Einem, hier, wo es sih nicht darum handelte, den Parteten etwas vorzuerzählen sondern das Offizierkorps, das Heer vor ernstem Sch1den zu be- wahren 7? Gewiß, seine Rolle in Personenangelegenheiten ist leider einflußlofer, als dea Herren gut tut. Aber da er einmal der oberste, dem Kaiser wie dem Reichstage verantwortliche Chef der Verwaltung ist —, füblte er denn da nicht selbst das Bedürfnis einzutreten, seinen obersten Kriegsherrn aufzuklären, wußte er auth nicht von allen den Dingen, die alle Welt wußte, die nit nur in vertrauten Kreisen der Garderegimenter geraunt, die in allen Kneipen

_ Vir ist hier vorgeworfen, daß ih nit das Bedürfnis gefühlt bälte, meinen obersicn Kriegöherrn aufzuklären, und es ist die Frage, ob au ich nicht gewußt habe von Dingen, die an- geblih alle Welt gewußt hat, in einer Weise gestellt, die sehr deutlich erkennen läßt, daß der Verfasser gemeint hat, das sei doch roohl nicht glaubli®%, im Gegenteil, wohl ganz sicher. Gegen diesen unerhörten Vorwurf mich vor dem Hause zu verwahren, habe ich mich nit nux in meinem eigenen Interesse, sondern au

u genieren, Der Kanzler will die Noheitsdelikte shärfer be- traf: wissen. Wie steht es damit hinsihtlih des Täters, E er

Metallbestand

Bestand an Reichs- Beftand an Noten

Beftand an Wechseln Bestand an Lombard-

B:ftand an Gffekten B stand an sonstigen

das Grundkapital der Reservefonds

der Betrag der um-

Berlins erzählt wurden ? die

dle sonstigen Passiva

aus den Zivilkreisen"“. Meine Herren, das war Absicht ; denn bei den Schutz, von dem ich neulich gesprohen habe, den die Regimente gezwungen sind ihren Leuten angedeihen zu lassen, is es dur Kriminalbeamte festgestellt, daß eben diese unsere Leute hz drohenden Kerle Zivilisten sind, und es ist daneben noj

Offiziere auszugeben. (Hört! hört! rechts.) Jch war also, glaube i berechtigt, von Buben aus Zivilkreisen zu sprechßen. Wenn der Abg David das Nähere darüber wissen will, bin ih an anderem Ort nit

anzugeben. i Der Abg. David hat ferner gemeint, Offizierkreise seien ebenso viel daran beteiligt. mütig zugegeben, daß auch Offiziere gesündigt haben. Aber daß di Ö le siltlihe Ehre unserer Mannschaften durch Offiziere bedroht wäre, da weise ich im Interesse von Tausenden uyd aber Tausenden anständiger| edler, tüchliger Offiziere, die nur besorgt sind, für das Wohl ihrer Untergebenen in jeder Hinsicht zu wirken und zu sorgen, mit alle Entschiedenheit hiermit zurück. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Meine Heren, soweit ich die Akten kenne, ist da, wo gesündigt ist, die Anzeige durch die Soldaten erfolgt. Heute, meine Herren, Vorgesetzten.

Dazu könnte ih Ihnen viele Beweise geben. (Sehr

daß er zu seinem Rechte gelangt. lebhafter Beifall rechts.)

Um 6 Uhr wird darauf die weitere Etatsberat j Dienstag 1 Uhr vertagt. Außerdem Rechnungs ung auf Handelsvertrag mit Montenegro. chnungsvorlagen und

Nr. 52 des „Zentralblatts für das Deut 8 herausgegeben im Reiheamt des Innern, vom 29. H edeubee L folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen : Ernennungen ; Entlafsung. 2) Maß- und Gewichtswesen: Zulassung eines Systems von Elek trizitätszählern zur L eglaubigung durch die Elektrishen Prüfämter. 3) Zoll- und Steuerwesen: Aenderungen in den für die Verzollung maßgebenden Tarasäßen. 4) Polizeiwesen : Ausweisung von Aut- ländern aus dem Rechsgebiet. Beilage: Medizinal- und Veterinär- wesen: Verzeichnis der zur Annahme von Praftikanten ermähtigten|| Krankenhäuser und medizinisch-wissenshaftlihen Institute. 5

Handel und Gewerbe.

im Monat November a

Aktipa: 1907 1906 1905

er f Bestand an e | igs M fähigem beutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus- [ändisen Münzen, das Kilogr. fein zu / 2784 M. berehnet)| 678 520 000 766 316 000 842 955 000 (— 59 560 000)|(— 42 952 000)|(— 32 306 000)

87 851 000 48 437 000 (— 3 348 000)((+ 654 000)|(— 455 000)

9 857 000 9 371 000 8 940 000 (— 23 237 000)|(— 22 685 000)|(— 21 425 000) 1289 286 000 | 1171 271000 | 993 388 000 (+ 44 448 000)(+ 28 537 000)|(+ 44 617 000)

95 222 000 68 935 000 64 229 000

(+ 36 504 000)|(+ 16 537 000}|(+ 13 885 000 B 94 272000 | 128091 000 | 147 389 000

(+ 14 189 000)|(+ 62 455 000 |(+ 39 777 000)

102 339 000 95 383 000 86 937 000 (+ 4101 000)|(+ 10 764 000)|(— 4 394 000)

tafiensGeinen . 25 604 000

anderer Banken

forderungen

Aktiven .

Passiva:

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert)

1510 883 000 | 1 395 530 006 | 1 330 102 000 (+ 70 345 000)|(+ 46 097 000)|(4 35 550 000)

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

laufenden Noten

onstigen täglich a Verbind- E, 487 885 000 | 591 200 000 | 555 480 000 (— 54 947 000) (+ 5 357 000)|(+ 282 257 000) 73 765 000 56 260 000 39 046 000

(+ 1 699 000)|(+ 1 856 000)|(+ 1 892 000) Der Abfluß des Metallbestandes war um 12,6 Mill. Mark stärke

als im Vorjahr, de 5 / mehrvng en 15,9 T ugang an Wethseln übertraf die vorjährige Ver

zum Schuße des Ansehens meines Amtes und der Armee füx ver-

(Sch(luß in der Zweiten Beilage.)

festgestellt, daß einzelne dieser Leute sich nicht gescheut haben, \ih alf

hier vor der Oeffentlichkeit gern bereit, ihm noch nähere Daten

Meire Herren, ih habe neulich ofen und frei

herrscht troy alledem im Heere ncch Verlrauen und Uebe zu dens

richtig! reckts.) Jch bin überzeugt, derartige Anzeigen werden imme erfolgen, weil, wie ich weiter überzeugt bin, der deutshe Soldat weiß, (Na! na! bei den Sozialdemokraten, f

Bei den C IIRNSS e ton der Nei hsbank wurd-1n : gerechnet: 3 887 481 300 M i

Nach der Wochenübersiht der Reihsb M vember 1907 betrugen (+ und im Verglei abl Boruede): |

die Zollämter darauf hingewiesen, führung: verordnung vom 31. Juli 1906 zum Geseße vom 1. August 1905, betreffend Unterdrückung des Betrugs beim Warenhandel und der Verfälschung von Lebensmitteln und landwiitschaftlichen Erzeug- nissen, verpflichtet sind, bei Ausübung ihres Dienstes auf den Grenzzollämtern und in deren Bercich, auf den Bahnhöfen, Hafen- vläßen und in den Zollniederlagen auch Zuwiderhandlungen gegen jenes Sesey aufzudecken und festzustellen. Nach dem Anhange zu dem gedahten Rundschreiben bestehen folgende Einfuhrverbote und »be- \hränkungen, die im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege und zur Bekämpfung des Bctrugs beim Warenhandel erlassen sind und h teils auf ältere, durch das erwähnte Geseß nicht aufgehobene Borschriften, teils auf dieses selbst gründen : i

1) Verbot der Einfuhr von Konservenbüchsen, die mit bletihaltigen Substanzen gelötet, oder von solchen, die nicht mit feinem Zinne verzinnt sind. Die Zollbehörden haben derartige Büchsen anzuhalten und der Staatsanwaltschaft zu überg*ben. (Mintsterielle Eatschließungen vom 2. April 1880 und 3, Dezember 189% Rundschreiben der Generalzolldirektion vom 33, August 1880, Nr. 1455, und 11. Dezember 189d, Nr 2618.)

2) Verbot des Zumverkaufstellens von Geschirr oder Geräten aus Metall, die dazu bestimmt sind, mit Nah- rungsmitteln in Berührung zu fommen, sofern in ihrer Zusammenseßung eine Gesamtmenge von mehr als 10 v. H. Blei oder von mehr als !/1000 Arsenik (1 cs auf 100 g) enthalten ist. Die Zollverwaitung ist verpflihtet, derartige Ge- {irre usw. anzuhalten und die Staatsanwaltschaft zu benachcictigen. (Miaisterialerlasse vom 29. Dezember 1890 und 24. Februar 1896. Rundschreiben der Generalzolloirektion vom 23. April 1903, Nr. 3323.)

3) Nach Artikel 1 des Geseßes vom 16. April 1897, betreffend die Unterdrückung des Betrugs im Butterhandel und die Herstellung der Margarine, ist es verboten, mit oder ohne nahere Angabe, als Butter ein Erzeugnis zu bezeihnen oder unter dem Namen Butter auszustellen, zum Verkaufe zu stellen oder zu verkaufen, einzuführen oder auszuführen, das nit ausschließlich aus Milch oder aus Nahm, welher von Milch \tammt, oder aus dem cinen und dem anderen Stoffe, mit oder ohne Salj, mit oder ohne Färbemittel bereitet ist. z

Nach Artikel 2 desselben Gesehes dürfen, abgesehen von Butter, alle Nabrunasmittel pflanzlihen oder tierischen Ursprungs, die wie Butter aussehen und zu demselben Gebrauche wie dieses leztere Er- zeugnis bereitet sind, nur mit dem Namen . Margarine* bezeichnet werden. Der fo näher bestimmten Margarine dürfen in keinem Falle Färbemittel binzugeseßt werden. : i

Nach Artikel 9 mussen die Fässer, Kisten, Schaßhteln und sonstigen Behält-r, die Margarine oder Oleomargarin enthalten, auf allen Außenfläh'n ia deuilihen und unverwishbaren Buchstaben das Wort „Margarine“ oder „Oleomargarin" tragen. Die Grundstoffe, aus welchen die Margarine besteÿt, müssen auf Etiketten und auf den Rechnung?n der Fabrikanten und Verkäufer angegeben sein.

Im Großhandel müssen die Behälter außerdem in sehr deutlichen Buchstaben Namen und Wohnort des Fabrikanten tragen.

Im Kleinhandel muß die Margarine oder das Oleomargarîin in würfelförmigen Broten geliefe:t werden, welche auf einer Seite das Wort „Margarine“ oder „Oleomargarin“ aufgedrückt tragen und mit einer Umschiießung versehen sind, die in deutlichen und unverwishbaren Buchstaben dieselbe Bezeihnuna sowie den Namen und den Wohnort des Verkäufers trägt. Diese Vorschriften gelten au für ein- und ausgeführte sow'e unter Zollkontrolle beförderte Sendungen von Margarine und Oleomargarin, je nachdem sie für den Großhandel oder für den Kleinverkauf bestimmt sind.

In den Rechaungen, Fakturen, Konnossementen, Empfangs- besheinigungen von Eisenbahnen, in den Berklaufs- und Lieferungs- verträgen sow!e in anderen Scriftstückin, die sich auf den Berkauf, die Abfertigung, die Beförderung und die Lieferung von Margarine oder Oleomargarin beziehen, muß die Ware, je nach dem Falle, aus- drücklich als „Margarine“ oder „Oleomargarin“ bezeichnet sein. Das Fehlen dieser Förmlichkeiten bedeutet, daß die Ware Butter ist.

Es wird au darauf hingew esen, daß die Ein- und Ausfuhr von Kunstbutter mit Zusay von Orlean oder anderen Farbstoffen aller Art untersagt ist. (Rundschreiben der Generalzolldirektion vom 17. April 1897, Nr. 2794.) l C

4) Gemäß etner Verfügung vom 21. März 1906 ist bei Erbsen und Bohnen durch chemische Untersuhung festzustellen, ob sie etwa wegen ibres Gehalts von Blausäure \{chädlich sind. Das trifft zu, wenn letzterer mehr als 0,02 v. H. beträgt. In diesem Falle finden auf die gedahten Hülsenfrüch!e, wie auf giftige Nahrungsmiitel, die Bestimmungen des Geseßes vom 1. August 1905, Artikel 4, Absaÿ 4, Anwendung. Sie si1d von der Zollverwaltung anzuhalten, und der Staatsanwalt veranlaßt das Weitere im gewöhnlichen V-rsahren.

5) Saccharin und andere fünstlihe Süßstoffe, die eine höhere Süßkraft haben als Rohr- oder Nüben- ¡ucker, ohne deren Nährwert zu besien, dürfen nur zu theras- peutishen und pharmazeutischen Zwecken sowie zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden, die niht zum Genusse bestimmt sind. (Artikel 49 ff. des Budgetgeseßes vom 30. März 1902.) Im Artikel 10 der Verordnung vom 28. April 1902 sind die Bedingungen angegeben, unter denen der Transport von Scccharin und ähnlichen Stoffen im Innern oder zur Ausfuhr erfolgen kann. Zu den Sendungen müssen yon der Verwaltung Begleitscheine ausgestellt werden, worin Gewiht und Nummer der Padlfstücke angegeben sind. Die Verbletung der Packstücke is vorgeshrieben und erfolgt seitens der Verwaltung der indirekten Steuern. Erfolgt im Grenzbezirk eine Versendung ohne amtlihe oder obne vorschriftsmäßige Abfertigung, so fann die Ware mit Beschlag belegt und gegen den Warenführer ge- mäß Artikel 38 des Geseßes vom 28. April 1816 das Strafverfahren eingeleitet werden. Wenn die Zollverwaltung nur eine einfache Ver- \{lußverlezung feststellt, die Angaben des Begleitscheins jedo mit der Laduna übereinflimmen, so hat j-ne auf Ersucten der Verwaltung der indirekten Steuern eine Verhandlung wegen Uebertretung der Be- stimmungen im Artikel 10 der gedahten Verordnung aufzunehmen. (Rundich eiben der GeneralzolUdirektion vom 28. April 1962, Nr. 3247.)

6) Nach dem Geseye vom 25 April 1895 tarf der Verkauf von Heil\erum nur erfolgen auf Grund einer von der Regierung auf Borschlag des Comitó central d’hygiène publique und der Académie de médecine erteilten Ermäcbtigung. Der Vertrieb von verfäl\h1en oder verdorbenen Erzeugnissen di-ser Art oder die Täuschung über die Eigenschaften der gelieferten Mittel wird auf Sani des Gesetzes vom 1. August 1905 (Artikel 1, 2, 3, 5, 6 und 15)

estraft.

{ließung. 15. April und 4. Mai 1898

zurückgewiesen wird.

deren Mischungen

10) Auf Grund eines

werden können: Zinnober

werden; die Verwendung von Kautschukballons und von blech ift zulässig, wenn e3

furter, lich sind, wie Bleiweiß, Mennig, falze wie Bergblau. Kindersptelzeug,

werden. ) vorgeschriebenen Weise gefärbt ist, muß gezeigt werden. (Runde tember 1887, Nr. 1873.) Gesetzes vom 29. Juni 1907 wider Mißbrauch beim

und NRosinenwein angeordneten

treffen. L 12) Einfuhryerbot gemäß den Be

1851 vorgesehenen Strafen auf die Zusay von Alkohol anwendbar. im Gese vom 1. August 1905, Eine Verordnung vom 19. „Weine mit Alkoholzusaßz“.

an den Staatsanwalt abzugeben.

| zusa (Entscheidung des Finanzminist -— Rundschreiben der Nr. 2971.) Uebergabe der Weine an d

15) Das Geseß vom 6. April 1 bietet die Herstellung, den Rosinen oder Trestern

Birnenmofst, die

hergestellt sind, werden mit den in den Geseßen vom legt. (Siehe das Rundschreiben 10. April 1897, Nr. 2786.) Bei

anzuwenden haben. vom 6. Augufl 1897, Nr. 2830.)

geändert hinsichtlich der Strafbeme 1. August 1905, Artikel 15, untersa Glykose zur Weinbereitung und

des Verkaufs mit den auf die Herste

find, zur Folge. -Indes können vorausgeseßt, waren, in die jür verbotene Gegenst uhr verbotener Gegenstände wieder

Rundschreiben der Generalzolldirektion

eine durch das Geseg vom 17. März vom 1. April 1905, Artikel rungsmittelverfälshnng Zucker- oder Tresterweine o

welcher Art, inErzeugnissen wie veter-, Salz-, Salicyl-, Bor-, Fluorverbindungen usw. Lie daß es sih um künfili älshte Weine handelt, so sind Dieser gibt fie, je

zu stellen. fann

ihre Vernichtung an; er keitsanstalt überweisen. 18) Von der Einfuhr von Wein auf das Liter enthalten, ist dem machen, wenn der Zusay von Gips war. Dagegen is von dem Verkau

7) Auf Grund der Gesetze vom 4. Februar 1888 und 1. August 1905 wird wegen Betrugs bestraft, wer im Handel mit Dünge-

unter dieses Verbot.

vorgenommen werden. Alsdann trifft der Staatsanwalt seine Gnt-

8) Gemäß Entschließungen des Ministers für Landwirtschaft vom ist die Einfuhr von Fleisch, das mit Borsäure behandelt ift, verboten, da dieses nah einem Gutuchten des Comité d’hygiène publique gesundheits\{ädlid ift. Die mit der Wahrnehmung der Gesundheitspolizei beauftra zten Tier- ärzte haben darüber zu wachen, daß derartiges Fleis in das Ausland

9) Laut einer auf Grund eines Gutachtens des Comité consul- tatif d’hygiène publique von der Berwaltuna des Handels und der &Fustiz getroffenen und dur Schreiben vom 2. Februar 1884, Nr. 712,

mitgeteilten Entschließung ift der Zusatz von Salizylsäure und zu Nahrungsmiiteln verboten.

der etwa erfolgten Einfuhr derartiger Nahrungsmittel hat die Ver-

waltung dem Staatsanwalt Anzeige zu machen. Gutachtens des Comitó consultatif

d’hygiène publique hat der Minister für Handel und Gewerbe be- stimmt, daß zum Färben von Kinderspielzeug gebraucht und neutrales Bleichromat (gelbes Bleichromat, Chromgelb), die mit Weingeist- oder Oelficnis angewendet Bleiweiß Kinderspielzeug aus gepreßtem mit Weingeistfirnis hineingearbeitet wird. Dagegen ist die Verwendung folgender Farben zur Herstellung yon Kinderspielieug verboten: Arsenikfarben (Scheeleshes, Schwein- Mitis-Grün usw.); Bleisalze, die in Wasser und Säuren lôs- Bleigelb, Chromorange ; das anscheinend mit verbotenen Farbstoffen gefärbt ist, soll im Laboratoire régional untersucht Die Einfuhr von Kinder|\pielzeug, das' in anderer als der

reiben der Generalzolldirektion vom 10. Sep-

11) Einfuhrverbot gemäß den Bestimmungen im Artikel 4 des

Zudckern des Weines. Sofern unter dieses Einfubrverbot fallende Erzeugnisse unter einer ungenauen Bezeichnung vorgeführt werden, sind die im Nundschreiben vom 6. August 1907,

Nr. 2830, hinsichtlich der falshen Anmeldungen von Trester-, Zucker- Maßregeln (siche weiter unten) zu

und 8, Absatz 2, der Verordnung vom 3. September 1907. 13) Gemäß Artikel 1 des Geseyes vom 24. Juli 1894 sind die im Artikel 423 des Strafgeseßbuck(s und im Geseße vom 27. März

Artikel 1 ff., angedrohten Strafen. April 1898 bestimmt den Begriff der

(Siehe Rundschreiben der Generalzoll- direktion vom 3. Juni 1898, Nr. 2398.) Gegebenenfalls ist die Sache Die Weine sind auf Antrag des

Untersuhungérichters in die Niederlage aufzunehmen, / verwaltung gibt sie wieder frei an dem Tage, wo der Beschluß über

die Niedershlagung des Prozesses eingeht. ; 5 14) Ausdehnung dieser Vorschriften auf Wein mit Wasser- |!

Generalzolldirektion vom 11. Oktober 1998,

Verkehr und Verkauf von Wein aus

sowie von L in anderer Weise als durch Gärung

frisher Aepfel und Birnen, mit oder ohne Zudlerzusaß, Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften

und 1. August 1905, Artikel 1, 2 A er der Einfuhr derartiger verbotener

Getränke würde das Zollamt das Geseg vom 1. Juni 1875 (Artikel 1) (Siehe Rundschreiben der Generalzolldirektion

16) Der Artikel 32 des Geleues vom 31. März 1903, ab-

der Verkehr und der Besiy von glykosehaltigem Weine zum Zwe Besitz von gezuckertem Weine geseßten Strafen belegt werden soll, Diese Bestimmung hat notwendigerweise das Einfuhrverbot für die gleichartigen auëländischen Getränke, die zu Genußzwecken bestimmt

[e wie die daß sie unter der richtigen Bezeihnung angemeldet

enommen oder nach den Vorschriften für

17) Gemäß Artikel 2 des Geseßes vor 11. Juli 1891 gilt als

1 und 2) mit jeder Zusaß zum Weine, zum

trockneten Weinbeeren, der besteht in Farbstoffen irgend-

Wenn das gefärbte oder auf andere Weise ge- e dem Staatéanwalte zur Verfügun nah den Umständen, frei oder ordne sie au einer dôffentlichen Wohltätig- (Artikel 6 des Ae e

in der Niederlage oder von dem etwa erfolgten Gipsen der im Zoll-

*) Apfelwein von weniger als 3 Grad Alkoholstärke fällt nicht

Bon

von

zur Anfertigung vo Weiß-

Kupfer- sofort dem Staatsanwalt an-

das Wässern und den

stimmungen in den Artikeln 2

Weinverfälshung durch Sie find jeßt erseßt dur die

und die Zoll-

ers yom 30. September 1898 en Staatsanwalt. 897 Artikel 2, 3 und 4 ver-

Apfelwein*) und

28. Februar 1872, Artikel 1, vorgesehenen Strafen be- Generalzolldirektion vom

ung durch das Geseg vom gt die Verwendung von bestimmt, daß die O

e

(lung, den Vertrieb und den

ezuckerten Weine

offenen Niederlagen auf- die gewöhnlihe Durch- ausgeführt werden. (Siehe vom 1. April 1903, Nr 3314.)

ände

1851 (jeßt durch das Gesey trafe bedrohte Nah-

wie zum Weine aus ge-

D Schwefel-, Sal- enzoesäure, Saccharin, Laboratortum am Orte

vom 1. August 1905.) en, die mehr als 2g Gips Staatsanwalt keine Anzeige zu

bereits im Ausland gemacht derartiger Weine am Kai oder

gleihen Monats veröffentliht wurde,*) find die präsidentiellen Ver- ordnungen vom 30. April 1880 und 29. Juni 1886 über das Prü- fungs- und Ueberwahungswesen für die Dampfkessel und Dampf- fässer an Land aufgehoben worden, und es ist eine vollständig neue Regelung des Gegenstandes erfolgt. Die dabei hauptsählich maßs gebend gewesenen Gesichtspunkte sind in dem der Verordnung vor- gedruckten Bericht des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufgeführt. Durch die Artikel 29 bis 31 sind der erste Titel der Verordnung, welcher sehr ins einzelne gehende Vorschriften für den Bau und Zu- behör der Dampfkessel usw. enthält, sowie aus dem dritten Titel die Artikel 26, 27, 28 § 1 ausdrücklih auch auf Eisenbahnlokos motiven für anwendbar erklärt worden. (Nah Berichten des Kaiserlichen Konsulats in Paris vom 4. und 9. November 1907.)

Finnland.

Zulassung der Einfuhr gewisfer Kugeln zu Schrot- gewehren. Der Kaiserliche Senat für Piano hat unter Bezug- nahme auf die Bestimmungen der Kaiserlichen Verordnung vom 6. September 1906, betreffend die zeitweilige Beschränkung des Rechtes, Schußwaffen einzuführen, erklärt, daß mit angeshraubtem Ladepfropf und hervorstehenden Riefen versehene Bleikugeln, welche zur Verwendung in gewöhnlichen Srotgewehren bestimmt sind, zur Einfuhr zuzulassen und nah Nr. 212, Abs. 3, des Tarifs mit 14,10 Finn. Mark für 100 kg ju verzollen sind. (Rundschreiben der Ober- zollbehörde in Helsingfors vom 6. August 1907, Nr. 2722.)

Nus\chreibungen.

Lieferung von Papier nah Madrid an die Administración de la Fábrica Nacional de la Moneda y Timbre. Es handelt sich um 6570 Ries weißes Papier ohne Ende (papel continuo), mit Wasserzeihen, für Ausfertigung von Wéchseln und Zahlungs- anweisungen in den Jahren 1908, 1909 und 1910. Verhandlung : 27. Dezember 1907. (Gaceta de Madrid.)

Die Einrihtung einer Automobilverbindun zwishen Madrid und Getafe, das etwa 13 km von Madri entfernt liegt und im Sommer von Madrider Familien viel aufgesucht wird, wird von der Stadi Getafe beabsichtigt. Die Zahl der jährli zu befördernden Reisenden wird auf 100 000 Personen geschäßt.

Absatzgelegenheit für Eisenbahnpostwagen und Tele- graphenapparate na Spanien. Die Budgetkommission hat beschlossen, 400 000 Pesetas sür die Anschaffung von 200 Eisens hahnpostwagen in den Etat einzustellen und eine gleihe Summe zur Be- \{hafffung von Telegraphenapparaten neuester Konstruktion. (Bericht

des Kaiserlichen Konsulats in Madrid.)

Lieferung von Holzwaren nah der Schweiz. Die Kreisdirektion IIT der schweizerishen Bundesbahnen in Zürich vergibt die Lieferung folgender Holzwaren für den Bahnunterhalt im Fahre 1908:

325 qm eihene Brütendielen, ganz sauber und gerade, auf die ganze Länge, Breite und Dicke vollkantig und parallel geshnitten, 0,95 bis 6,50 m lang, 10—40 cm breit und 30—90 mm dick;

4500 qm Tannenladen, weißtannen, mittelsauber und gerade, auf die ganze Länge, Breite und Die vollkantig und parallel geschnitten, 3,80—6 m lang, 25—40 cm breit, 12—60 mm dick;

4770 qm weißtannene Brückendtelen, mittelsauber und gerade, auf die ggnze Länge, Breite und Die vollkantig und parallel ges schnitten, 4—7 m lang, 8—409 cm breit, 40—90 mm did;

190 Stüdck tannene Rundstangen, gerade und ganz sauber entrindet, 12—15 m lang, 10—18 cm mittlerer Durhmesfser;

8000 Stüd tannene Halbrundlatten, gerade und ganz sauber ent- rindet, 5,20 m lang, 10—12 cm mittlerer Durchmefser ;

10 000 Stück tannene runde Einfriedigungspfähle, gerade und ganz sauber entrindet, am dicken Ende zugespitt und oben abgekantet, 1,90 m lang, 10—12 cm mittlerer Durchmesser;

8880 Stück tannene Halbrundstaketen, gerade und ganz sauber E oben zugespißt, 1—1,60 m lang, 8—9 cm mittlerer Dur» messer ;

1500 Stüdck tannene Staketen, sauber und gerade, ganz kantig geschnitten, gehobelt und oben ¡ugespißt, 1—1,10 m lang, 3—6 cm breit, 30—35 mm did;

300 Stück tannene markfreie Doppellatten, sauber und gerade, auf die ganze Länge, Breite und Die vollkantig und parallel g& \{hnitten, 6 m lang, 6—9 cm breit, 90 mm did;

6 cbm tannenes Kantholz, sauber und gerade, Länge, Breite und Dicke vollkantig und parallel geschnitten, 8 m lang, 11—21 cm breit, 140—240 mm did;

10 cbm eidhenes Kantholz, sauber und gerade, auf die ganze Länge, Breite und Dicke voUkantig und parallel geschnitten, 1—4 m lang, 9—15 cm breit, 100—200 mm did;

70 Stück eichene Staketen, sauber und gerade, ganz na ge- faliten, gehobelt und einseitig zugespißt, 1 m lang, 3 cm breit, 30 mm dick; i

1000 Stüd eihene Zugbarrierenpfähle, sauber und gerade, ganz kantig geschnikten, einseitig gespivt und oben abgekantet, 1,20—1,80 m lang, 9 cm breit, 9 mm did;

500 Stüd eichene Markierpfäble, sauber und gerade, ganz kantig geschnitten, gehobelt, einseitig gespiyt und oben abgekantet, 0,70—1 va lang, 8—9 cm breit, 80—90 mm did.

Von jeder Sorte Un die Hälfte nach und nah bis Ende April und der Rest spätestens bis Ende 1908 franko und verzollt Bahnhof Zürich abgeliefert werden. Die besonderen SesernngFuor geen können don der Materialverwaltung des Kreises 111 in J rih bezogen werden ; si sind in den Angeboten ausdrüdcklich anzer ennen. Angebote für die gane Fltferung oder nur für einen Teil sind spätestens bis zum 14. Dezember 1907 verschlossen und mit der Ueberschrift: „Holzofferte für den Bahnunterhalt* an die Kreisdirektion IIT der Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich Unteren, Die Angebote müssen als bis ¡um 15. Januar 1908 verbindlich erklärt werden. (Schweizerisches

Handelsamtsblatt.)

auf die ganze 2,40 bis

*) Vergl. auch die im „Journal officiel“ vom 7. November

1907 enthaltene Druckfehlerberihtigung zu den Artikeln 21 und 34 der Verordnung. |

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