1865 / 277 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nd N ies Orts - ohne Unterschied, ob sie Kinder haben oder "üicht?uñd' ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, ob, uud ‘feht * deñselbèn Hausväterbeiträgen nicht zu. find allerdings die politische Gemeinde und die Schulgemeinde nicht identisch und giebt das die Stellung von Mitgliedern der betreffenden dern verleiht ihnen eîne von den lehteren abgesonderte Stellung. Es fann jedoch nit verkannt tverden, daß das Landrecht in dem

von üiederèn und“ höheren“ Schulen handélnden Tit. 12 Th. 1. den | Gutsherren die Aussiht und Direction der niederen Schulen nur | verleiht , weil es voraussezt, daß in dem Gutsbezirfe eine solche |

Schule vorhanden sein werde. er sagt, daß die »gemeinen Schulen unter der Obrigkeit eines jeden Ortes stehen « “und “arch die Vorschriften, welhe von der Stellung dieser Ortsobrigfeit, die au als Gutsherrschaft bezeihnet wird, zu der ihr untergeords- meten“-Schule-handeln, “beruhen “auf jener Voraussezung. Bestimmung des Y. 33) verpflichtet, ihre Unterthanen, welche zur Aufbringung des \{ul- digen Beitrags für den Unterhalt des Schullehrers ganz oder zum Theil unvermögend sind, dabei nah Nothdurft zu unterstügen ; nicht minder der §. 36, welcher dieselben Gutsherrschaften für \huldig er- flärt, zu Schulbauten die auf dem Gute, wo die Schule sich befin- det, gewonnenen oder gewachsenen Materialien, soweit sie hin- reichend vorhanden und zum Bau nothwendig sind, unentgeldlich zu verabfolgen. Die Gutsherrschaft erstreckte sich bei Emanation des Landrechts regelmäßiger Weise auch über eine Dorfgemeinde, deren Einwohner nah Tit. 7 Th. Il. die Unterthanen des Guts- herrn genannt werden und in Bezug auf die in einer solchen Ge- meinde vorhandene Schule hatte die Gutsherrschaft jene Rechte und jene Pflichten. Wenn aber in einer zu einem Gute gehörenden Dorfgemeinde eine Schule niht vorhanden war, so konnten die er- wähnten Vorschriften des Allgemeinen Landrechts feine Anwendung finden; jene Rechte und Pflichten des Gutsherrn ruhten , bis eine Schule im Gutsbezirke errichtet und dadur erst das Objekt geschaf- fen wurde, auf welches dieselben gerichtet werden durften. Die Eigenschaft als Gutsberr von N. befreit ihn daher nicht von der

Verbindlichkeit zur Unterhaltung der ¿außerhalb des Guts oder | Herrschaftsbezirkes von N. liegenden Schule, in welche er eine |

geshult ist , beizutragen , “detn er ist nicht Guts8herr an dem Orte, wo die Schule sich befindet, und nur zu der am Orte resp. inner- halb des Gutsbezirkes befindlichen Schule steht er in dem Verhält- nisse, welches nah dem Tit. 12 Theil 11. Allg, Landrechts zwischen dem Gutsherrn und der gemeinen Ortsschule begründet wird.

Auch die Auffassung, daß das Zusammenlegeu mehrerer minien zu einer Schulsozietät nur die Wirkung habe, daß die

Do-

lehtere gleichzeitig zu mehreren Gutsherrschaften in Beziehung trete, nicht aber die, daß nur allein die Gutsherrschaft des Sch ulortes | diese Eigenschaft behalte und die Gutsherren der zugeschlagenen Orte |

in die Kathegorie der Hausväter Überträten, wird von dem Königlichen Obertribunal verworfen, weil das Allgemeine Landrecht nirgends festsezt, daß mehrere Gutsherren zu einer Landschule in das Ver- hältniß treten können, welches zwischen dem Gutsherrn und der Orts\chule besteht. Da nur dem Gutsherrn des Schulortes Pflich- ten bezüglih der Schule auferlegt sind, so würden bei jener Auf- fassung der assoziirten Gutsbesißer von jeder Verbindlichkeit, zur Unterhaltung der Elementarschulen direkt etwas beizutragen, frei sein. Diese Ungleichheit in Tragung der Schullast kann von dem Geseßgeber nicht beabsichtigt worden sein. Endlich

in dem vorliegenden Rechtsfall der klagende Rittergutsbesizer seine |

Befreiung von den Hausväterbeiträgen zu der Schule, in welche er ein-

geschult ist , auch darauf gestüht , daß innerhalb seines Gutes eine | Schule vorhanden sei, der gegenüber er die Stellung eines Gutsherrn |

des Schulorts einnehme. Das Königliche Obertribunal hat jedoch

auch diesem Einwand kein Gewicht beigelegt, weil die erwähnte

Schule katholis, während der Kläger evangelisch ist, und beim Vor- handensein von Konfessions\hulen nah §. 30 Tit. 12 jeder Ein- wöhner zur Unterhaltung des Schullehrers von seiner Religionspartei beizutragen hat, wogegen die Leistungen des Gutsherrn für die in seinem Gutsbezirk befindliche Schule cine Reallast des Gutes bilden “und nebéèn der T seines Gutes belegene Schule seiner Konfession bestehen nnen.

Aächen, 21. November. Heute is hierselbst, meldet die »Aachener Zeitung«, der Präsident de Rys verstorben. Der Verblichene, welcher bis in sein hohes Alter hinein seinen Be- rüfspflichtéèn gewissenhaft oblag, hinterläßt bei Allen, die ihn kann- ten oder die mit ihm in Berührung “kamen, ein chrenvolles Andenken.

‘Schleswig - Holstein. Flensburg, 21. November. (Nordd. Ztg.) Bei Gelegenheit des heute von Seiten des Magistrats Und der Bürgerschaft Sr. Excellenz dem Gouverneur zu Ehren ver- anstalteten Banketts wurde die Gesundheit des Königs von Preußen

liegt die Unterhaltung der Lehrer “den fänmintlihen Haus-

daber ein Anspruch auf Freilassung von den | Nach den Gründen des Erkenntnisses |

Landrecht denGutsbesizern nirgends | Dorfgemeinden , jon- |

Der §. 12 spricht dies aus, indem | Gerichts- | späteren |

welche die Gutsherrschaften auf dem Lande |

hatte |

persönlichen Verpflichtung desselben gegen eine |

vom Bükgerumitister Funke ausgebracht und: Se. Majestät telegraphish iw Kenntniß geseht. So eben trifft-als n folgendes Telegramin ein: __xSe. Majestät ‘der König befiehlt mir, dem Magistrate und der V \chaft von Flensburg den Allerhöchsten Dank für“ das eben eTHältem gramm auszudrücken. Graf v. Bismart e Hannover, 21. November. (Hamb. B. H\) i; v. Gablenz is beute Morgen wit seinen Begleitern nachHöli | zurüdcgereist. Gestern eripfiug er vom Könige das Großkteuz, Hoy von Hoffmann das-Commandeurkreuz 2. Klasse, die Majore O dowsfi und v. Meding das Ritterkreuz des Guelphen-Ordens J Lübeck, 21. November. Bischof Monrad, von dem | | Zeitungen berichteten, daß er sein Vaterland gänzlih zu verl,

A

Rücfanty i

" beabsichtige, ist von Kopenhagen hier eingetroffen und im »Hotq l’Europe« abgestiegen. A Hessen. Kassel, 22. November. (W. T. B.) Siu

| Vernehmen nach ist der gegenwärtige Justizminister A bée, der y Kurzem das Ministerium der auswärtigen "Angelegenheiten abge ben hatte, seit gestern wieder mit der Versehung dieses Ministerin, beauftragt worden. D

Büdingen, 21. November. (Fr. J.) Heute Morgen f in der hiesigen Pfarrkirhe die feierlihe Trauung der Prinzeß Agnes, Schwester des regierenden Fürsten, mit dem Grafen Qu von Jsenburg-Meerholz statt. “Morgen findet der festliche Einu des jungen Paares in Meerholz statt. :

Baden. Karlsruhe, 20. November. (K. Z.) Dur fehl des Großherzogs vom 11. d. M. wird dem Prinzen Márkgrafen Wilhelm das Kommando über sämmtliche Groß zogliche Truppen übertragen. i i

Z8úürttemberg. Aus Stuttgart, 20, November, beriht die »Karlsr. Ztg.«: Sicherm Vernehmen nach hat auch Wi temberg, gleihwie Sachsen nnd Bayern, in Berlin die Erkläru abgeben lassen, daß es feineswegs abgeneigt sei, einem Han vertrag des Zollvereins mit Jtalien, welcher naturgemäß die erfennung dieses Königreichs in sich begreife, zuzustimmen.

Ein Theil der Arbeiten für die Reorganisation unseres G erihti | wesens ist nun in der ersten Anlage beendigt , nämlich die nu " auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit basirte Strafprozeßordnun welche der Oldenburger nachgebildet ist und von der man hofft, d | sie seiner Zeit einer allgemein deutschen Strafprozeßordnung j!

| Grundlage dienen werde. | hofes, des Obertribunals, Staatsrath von Bézzen berger, lebni

längliches Mitglied der Kammer der Standesherren , hat das Vis

' so eben vollendet.

Bayeru. München, 21. November. (N. C.) Se. Majesü

| der König wird, so weit bis jegt bestimmt ist, noch bis in d

T o50 G Li f ; “4 Ç +2 : r Air Cl E Dezember hinein in Hohenshwangau verweilen, vorausge{} e Volks-Abstimmung über die Revif

| daß die jeßige Witterung anhält.

_“Desterreich. Wien, 21. November. Die »Wiener Zip! bringt heute das bereits telegrapbish angezeigte Kaiserliche Rest vom 6. Oktober zur Eröffnung des siebenbürgischen Landtages. Ÿ demselben heißt es: anl

Mit Unserem für die Gesammtmonarchie als ein beständiges und u widerrufliches Staatëgrundgesey verkündeten Kaiserlichen Diplome vot 20. Oktober 1860 haben Wir es als Unsere Regentenpflicht anerkannt, ü Machtstelung der Monarchie zu wahren und ihrer Sicherheit die Bürgsd ten klar und unzweideutig feststehender Rechtszustände und einträchtigen 3 fammenwirkens zu verleihen, und bierbei erklärt, daß folche Bürgschaft nur durh Justitutionen und Rechtszustände begründet werden, eld dem geschichtlichen Rechtsbewußtsein, der bestehenden “Verschiedenheit d

| serer Königreiche und Länder und den Anfordernngen des untheilbaren ul

unzertrennlichen kräftigen Verbandes derselben gleichmäßig entsprechen. J nerhalb der in demselben festgestellten Grenzen haben Wir demnach in d! | sem Unserem faiserlicjen Diplom vom 20. Oktober 1860 die Wiederht | Fellung der althergebrachten Verfassung Unserer Länder der ungarish! Krone und mit diesen auch der Unsers geliebten Greßfürstenthums Sieb bürgen gnädig verheißen, und Wir folgen nur den innern Eingebun

Unsers landesväterlichen Herzen, indem Wir, in Gemäßheit der in dem

plom Unsers glorreichen Vorfahren Kaiser Leopold 1. und der nachgefolgi! | pragmatischen Sanction wurzelnden, durch spätere Landesgeseße festgestellten | fassung Unsers geliebten Großfürstenthums Siebenbürgen, die legalen Vertr! | des Landes auf Grund dessen früheren Landesgeseße gnädigst einberu

Diesem zufolge haben Wir Uns huldreichst bewogen gefunden, den Landl | Unseres Großfürstenthums Siebenbürgen auf den 19. November d. Jl | Unsere K. Freistadt Klausenburg in der durh den X]. Gesetzartikel v | Jahre 1791 festgestellten Zusammensfezung einzuberufen, Damit aber | diesem Landtage auch die früher nicht berechtigt gewesenen , durch die | Uns wiederholt ausgesprochene und sichergestellte Gleichheit aller Unserer U" | terthanen vor dem Gesehe, durch die allen verbürgte freie Religionsübutl | von Stand und Geburt unabhängige Aemterfähigkeit und allen obliegen" | gemeinsame und gleiche Wehr- und Steuerpflicht und durch die Beseitigutl | der Frohnen in volle Gleichberehtigung getretenen Volksklassen und Pr | sonen ebenfalls angemessen vertreten erscheinen, haben Wir nicht nur “jene zur Betheiligung an den Wahlen zu diesem Landtage als berechtigt | klärt, welche an direkten Steuern ohne Zuschlag und Kopfsteuern na dis | legten abgeschlossenen Steuertabellen den Betrag von acht Gulden entrid | haben; sondern Wir haben auch Sorge getragen, daß Angehörige dies! | früher nicht vertretenen Volksklassen in die Reihe der übrigen Bestandthe!! | dieses Landtages aufgenommen seien,

Statthgy Y

Een Landtages vom Jahre 1848 von der

N f, die Bestimmungen

eiden athung

Der Präsident unseres obersten Gerittis

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Mit Freuden begrüßen Wir Euch als die geseßlichen Vertreter Unseres | en Großfürstenthums M D E A die Frage der Regelung des staatôsrechtlichen Verhältnisses n Großfürstenthums Siebenbürgen in reifliche Erwägung zu | und um diese Frage bei dem innigen Vérbande, in welchem Unser Großfürstenthum Siebenbürgen zu Unserer ungarischen Krone steht, | verstandenen Interesse beider dieser Länder einer endgültigen zuzuführen - legen Wir Euch - gleichwie Wir den beretts berufenen schen Landtag zur Revihion des siebenten Gesetzartikels vom Zahre | 8 aufzufordern gewillt sind, als alleimgen und ausschließlichen Gegen- | E 0 Eurer Berathung die Revision des ersten Gesehartikels des siebenbúrgi- | and © Vereinigung Ungarns und Sie- | ‘burgens, die Wir in Unseren Entschließungen vom 20. Oftober 1860| s E unberührt belassen haben, hiemit vor, und fordern Euch gnädigst u dieses Gesegartikels mit Rücküicht auf die diesen Ländern gemeinsamen Interessen neuerdings einer eingehenden Be- allsogleich zu unterziehen , sodann aber die Ergebnisse dieser Eurer erathungen Unserer Königlichen und Großfürstlichen Schlußfassung zu M Oroischen dem Finanz- und dem Handels-Ministerium, \chreibt | Did. Post«, werden jeßt Erhebungen und Unterhandlungen jeyflogen, die sich auf eine Erweiterung des Ressorts der legtgenann- Cent Es sollen aus dem Staatsministerium

Fn Centralstelle heziehen. Stanton H Ls «andelsministerium übertragen werden: das Departement für | F d

ewerbewesen) Gewerbe-Vereine, Forsigesehgebung ad Straßen- und |

Aßasserbau j aus dem Finanzministerium. dle Departements für

„Administration und Eisenbahn-Konzessionirung. Auch an die |

des Montanwesens wurde gedacht doch machte sich da- |

3 Bedenken geltend, daß mit dem gänzlichen Verkaufe der | Montan-Entitäten an Private dieses Departement ohne-

wesentliche Reduction erfahren,

erden dürfte,

Pesth,

rache an seine Wähler :

4

|

wo nicht ganz aufgelassen | |

Baron Eôtvös sagt in einer An- Er habe große Hoffnungen , der Landtag | erde die Aufgabe lösen , von welcher die Wohlfahrt Ungarns , die | dacht des Reiches und die Freiheit der Völker abhängt. Das (her Bürgercomité fordert jene Herren auf, sich zu melden, die im Empfange Sr. Majestät des Kaisers an dem Banderium theil- ebnen wollen. Der Pesther Lloyd veröffentlicht die Konzeshions- runde für die Pesth-Ofener Verbindungsbahn.

91, November.

Schweiz. Becn, 20. November. ZU den Verhandlungen er leßten Tage von den eidgenössischen Räthen sei nachträglich cr- nt, daß der Staatsvertrag mit Oesterreich und Bayern über den qu der Bodensee-Gürtelbahn, sowie die bundesräthliche Botschast, etreffend den Stand der polnischen Flüchtlings - Angelegenheit, in (ebereinstimmung beider Räthe genehmigt wurden. : 99. November. (Wolff's Tel. B.) Der Bundesrath hat sion der Bundesverfassung um 14. Januar 1866 angeordnet; die Ausführung dieser Maßregel leibt den Kantons-Regierungen überlassen. Der Geschäftsträger er Schweiz in Wien “übersandte den Entwurf des österreichisch» nglishen Handelsvertrage®.

Großbritannien und Jriand. London, 21. November. Dem Geheimen Staatsrathe, welchem Ihre Majestät die Königin estern in Windsor präsidirte, wo o Somerset und Sir George Grey bei. Nach- Schluß der Sigzung atten Earl Russell und Sir George Grey Audienzen bei der \önigin. W. Cowper (als Stiefsohn des verstorbenen Premiers)

die von Lord Palmerston getragenen Insignien des Hosenband-

Ordens in die Hand der Königin zurückgegeben. : Aus Jrland berichteï man von außerordentlichen naßregeln, welche in Dublin getroffen worden sind und ) Aufsehen erregen. Das Fort Pigeon House, welches die Dubliner iht beherrs{cht, is von starken Detachements bezogen worden. oppelte Wachen- sind aufgestellt j den die Truppen die ganze Nacht unter Waffen. en : fanden sich nicht weniger als vier Generale in dem Fort. Die Nachrichten aus Dublin geben feinen Grund für diese Maßnahmen an; vielleicht find sie mit Nücksicht auf die in einigen Tagen zu er- Vssnende Sihung der Spezial-Kommission welche den Fenierprozeß führen hat, getroffen worden, um etwaigen Ruhestörungen prompt

igegentreten zu können. i 10 U

An der Küste von Haiti soll ein englisches Kriegsschiff, der bBulldog«, in die Luft geflogen sein. Die Aufständischen in Mort-au-Prince so wird berichtet hatten den britischen Konsul În dieser Stadt insultirt, der Capitain des »Bulldog« wollte hierfür Rache nelunen und bombardirte die Stadt, das Schiff aber strandete nd mußte in die Lust gesprengt werden, um es den Rebellen nicht 1 die Hände fallen zu lassen; Capitain und Mannschast retteten sich uuf einen haitischen Kriegsdampfer. Wenn dice Nachricht begründet h so muß ftatt Port-au-Prince jedenfalls Cap Haiti gelesen wer- p denn letzteres is der einzige Ort, wo ih“ die Empôrer noch balten,

Frankreich. Paris, 21. ann aus guter Quelle anzeigen :

November. Der »Moniteur« »Die Schwierigkeiten zwischen

| Konflikt zwischen Jtalien und Griechenland

| Die griechische

" vorliegende Angelegenheit sich

| stadt gefeiert worden. | der erste russische Dampfer in | hörden

| Derselbe | storbene Hüttenverwalter Bair " von 4 Pferdekräften eingeseßt, die Fahrt damit aufder Newa versucht hatte | und bis nah Kronstadt gelangt 1var.,

| 20 Pferdckräften zum

20

Ö

| Fabriken erbaut und der 15818 v

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hnte Earl Russell, der Herzog von | erte gropere Kriegsdampser war der » Herkules « V

| fkräften , der 1832 | fregatte »Bog

| fregatte »Kamt \ch

Vorsihts- | großes | 2 I Gs | etwa 50 Ausländern nah Lodz;

von Sonntag auf Montag stan- | ZzU besichtigen.

Den- Tag über |

werden in Kurzem ausgeglichen sein.« Am

Spanien und Chili eine Versammlung.

nächsien Sonnabend findet in Compiégne wieder des geheimen Rathes ftatt.

‘22. November. funft der bedeutendsten Geschäftsleute siatt. Kaiser eine Petition gerichtet, um ibm dafür

Gestern fand in Havre eine Zusammen- Diesclben bavén an den

zu danken, daß er Be-

| fehl gegeben, die durch den Konflikt in Chili gefährdeten französischen | Handelsinteressen wirksam zu schüyen, und um ihn zu bitten, seinen

hohen Cinfluß dahin geltend zu machen, daß die Qwistigkeiten durh- internationalen Schiedsspruch ges{lihtet werden.

Aus Toulon wird vom heutigen Tage gemeldet: Die Trans- porischiffe »Labrador« und »Gomer« sind mit Truppen von Rom

eingelaufen. Es ist Ordre cingetroffen, das Mittelmeergeschwader

"um vier Panzerschiffe zu vermindern.

Wie man der »Debatte« mittheilt , ist ein der Schwebe, Ein italienischer Unterthan (Malavasi) ist bei einem Tumult von cinem griechiscven Polizeibeamten (Bragano) mißhandelt worden. Regierung hat diefen Beamten seitdem entseßt , und glaubt auf eine weitere Satisfaction nicht eingehen zu sollen; der italienische Gesandte aber, Graf della Minerva, bat. die Weisung erhalten , auf der eflatantesten Genugthuung zu bestehen , und , um seinen Forderungen Nachdruck zu geben, ist bereits die bisber in Corfu stationirte italienische Fregatte »Principe di Carignano« nah dem Piräus beordert. Griechenland hat die Intervention der drei Schuß- mächte angerufen; diese haben aber sofort bestimmt erklärt, in die nicht einmischen zu können.

Türkei. Bukarest, 22. November. Ein Fürstliches Dekret beruft beide Kammern zum 9. Dezember alten Styls.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 21. Novem- ber. Am 15. d. M. if in Kronstadt das 50jährige Jubiläum der russischen Dampfschifffahrt von dem Marine-Personal in Kron- st1 Am 15. November 1815 war in der That Fronstadt erschienen und von den Be- im Triumph empfangen worden. Art, indem der ver- Barke eine Maschine

Griechenland.

und der Bevölkerung war freilich noch sehr ursprünglicher

d, ciner cinsachen

Glänzender fiel {on der desselben Jahres mit einem erbauten wirklichen Dampfer, dem Taurischen Palais gegenüber, gemacht war. Es wohnten demselben die Kaiserin Maria Feodorowna und die Großfürstin Anna Pawlowna, bei, welche selbs eine halbstündige Spazierfahrt auf diesem Fabrzeuge machten. Mit demselben Unternahm au der verstorbene Admiral Riccord die Fahrt nach Kronstadt, wo derselbe ibm auch die rus- sische Benennung ertbeilte, die seitdem in Gebrauch geblieben ist, Im Jahre 1816 erbaute Hr. Baird einen Dampfer von F Transport von Passagieren nach Kronstadt. Kriegsdampser war der »Sfkory« von Maschine in den Jshoraschen Admiralitäts- om Stapel gelassen wurde. Der on 260) Pferde- eine Fahrten begann; 1530 wurde die Dampf- atyr« von 290 Pferdekräften und 1842 die Dampf- atfa« von 540 Pferdekräften von dem Capitain von Schany in Amerika erbaut. i :

Warschau, 20. November. (Pos. Ztg.) Gestern begab sich Graf. Berg in Begleitung von ungefähr hundert geladenen Gästen, böberen Civil- und Militairbeamten, auswärtigen Konsuln und : um die so eben beendigte, diese mit der Warschau-Wiener Bahn verbindende Eisenbahnstrecke In Lodz besuchte der Graf, der unterwegs überall n nur die Scheiblersche

Versuch aus, welcher am 14. September

in Rußland

Der erste russi}sche Pferdekräften, dessen

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Stadt

festlich empfangen wurde, wegen Zeitmangels Baumtwollenwaarenfabrik und das Gebäude des polytechnischen Instituts, so wie eine schnell vorbereitete Waaren-Ausstellung. Bel Tafel wurde der Statthalter von dem Fabrikanten Scheibler angeredet, der ibm ausdrüte, was die Stadt Lodz, die jeyt 40,000 Einwohner zähle, ihm zu. danken habe. Graf Berg erwiderte, die Stadt Lodz sei nah Warschau die größte des Königreichs, 5 ihrer Bevölkerung seien Deutsche, sie sei die Metropole von 100,000 Deutschen, die sichjin den zahlreichen Städten desLandes niedergelassen und sagte dann:

» Ich meine, daß ich dieser Bevölkerung einen guten Rath gebe, wenn ich sie anrege, den Tugenden ihrer Väter treu naczueifern und ihren festen Charakter zu bewahren , der ihre jeweilige Lage immer günstig gestalten wird. Jeder Nationalität in diesem Lande zu gewähren, was ihr gebührt, if der Wille Sr. Majestät des Kaisers In seiner väterlichen Fürsorge für die deutsche Bevölkerung dieser Stadt, ließ Se. Majestät - bier deutsche Schulen einrichten und die deutsche Unterrichtssprache einführen. Sie werden; mtine Herren, die Bedeutung dieses weisen Entschlusses zu würdigen wissen. Ver- wenden Sie Jhre industrielle Thätigkeit zum Nußzen des großen Reiches, in dem Sie ein zweites Vaterland gefunden haben. Meine Herren, ich trinke auf das Wobl aller betriebsamen Einwohner dieser Stadt. «

Um 8. Uhr Abends kehrte der Statthalter mit dem Zuge nach

Warschau zurüd.: