1930 / 219 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Sep 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Ersie Anzeigenbeilage zum Neichs- uud Staatsanzeiger Nx. 219 vom 19, September 1930, S. 2,

ist der Marktpreis der Obligationen nah den Feststellungen des Fiscal Agent in New York 101 % oder eibe, so find dem Sinking Fund nur 20% des planmäßig vorgesehenen Beirags zu überweisen. Ankauf aus dem Sinking Fund, sofern die Obligationen unter 101% erhältlich sind, Gesamt- und Teilkündigung für die Schuldnerin MYETgert auf einen Sinstermin zulässig; rückzahlbar mit 110% bis einschließlich Be September 1936 ne U 102% vom 1. März 1937 bis 1. März 1951, An den Börjen zu Neto York und Amsterdam amtlich gehandelt. i ; e ilihuldverihre gen auf Feingoldbasis, ausgestattet mit der gleichen festen und zu- Le Ina ours La aufgeführte amerikanische Abschnitt. Planmäßige (deuticher Tilgung _ der Zeit von 1936 bis 1951 mit jährlich 3% des ursprünglih RIEREN Abschnitt) Betrags. Gesamt- und Teilkündigung für die Schuldaerin S GaT ao Zu A zulässig; rückzahlbar mit 110% bei Rückzahlung bis zum 31. Okto d un s ; 210 bei späterer, jedoch vor dem 1. November 1951 erfolgender Rüdzah ung, soweit sie en die planmäßige Tilgung hinausgeht; rückzahlbar zu 100% bei eg R d) E am Ablaustermin der Anleihe Bes E “ry An den Börsen zu Berlin, Frank- a. M., Hamburg und München amtlih notiert. A E Mes Bie taS aufgeführten drei Anleihen stellen die Hälfte der von der s & Halske Aktiengesellschast und der Siemens-Schuckertwerke Cen Dis V schaftlih aufgenommenen Anleihen dar, für die die beiden Gese haf en je f un gesamtshuldnerisch haften; im Jnnenverhältnis sind die Lasten h stig zu agen. 1930 (= RM 58 800 000) Autorisiert § 30 000 000 Gold-Debentures. Verzinslich in Höhe § 14 000 000 der Dividende auf die Stammaktien der S. & H., mindestens jedoch mit 6 /0- S (amerikanischer recht der Gläubiger zum Nennwert vom Jahre 2005 an auf es B Ms Abschnitt) endgültigen Fälligkeit der Anleihe im Jahre 2930. Für den Fall der F igung H i die Gesellschafi, die bis zum Jahre 1942 ausgeshlojjen bleibt, nah iesem Zeitpun jedo zu jedem Zinstermin im ganzen oder in Teilbeträgen von mindestens § 2 000 000 zulässig ist, haben die Gläubiger Anspruch auf einen Rüdckzahlungspreis, der dem Durch- schnittskurs der Debentures an der New Yorker Börje in den der Kündigung vorangehen- den s Kalendermonaten entspricht, mindestens jedoch auf Rüczahlung zum Ausgabepreis zuzüglich einer Prämie von 15%, die sich mit der Laufzeit verringert und nah dem 1. April 960 fortfällt. E h “Die § 14 000 000 Gold-Debentures (Serie A) wurden von dem Bankhause Dillon, Read & Co. in New York übernommen und zum größeren Teil an die General Electric Company, New York, verkauft, zum kleineren Teil zum Preise von § 933 für nom. § 400 = 233,25 %) zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Ein weiterer Teilbetrag von § 3000000 wurde in Holland untergebracht, davon § 2 000 000 in öffentlicher Zeichnung zum Kurse von 236%, Amsterdamer nee Die Ee E find zum Handel an den Börsen zu Boston und Amsterdam zugelassen. e O Die Ausstattung des amerikanischen Teils der Anleihe deck sich in den wesentlichen Punkten mit dem deutschen Teil der Anleihe in Höhe von RM 10 000 000, der deu Gegenstand dieses Prospekts bildet. (deutscher Abschnitt) Die vorstehend erwähnten s ¡M 10 000 600 Teilschuldvershreibungeu vou 1930 Reihe 1 auf Feingoldbasis (eine Reichsmark = /,„49 kg Feingold), Stück 35 000 Teilshuldverschreibungen über je RM 100 Nr. 1—35 000 7 000 » y»y RM 500 35 001—42 000

4 2900 L . RM 1000 , 42 001—45 000,

Verzinsung in-Hbhe der Dividende auf die Stammaktien der S. & H., mindestens jedoch mit 6%, Zins und Zujsabzins zahlbar am 1. April jeden Jahres, erstmalig am L April 1931, Kündigungsrecht für den Gläubiger erstmalig zum 1. April 2005, \ :

Kündigungsrecht für die Schuldnerin vom 2. April 1942 an für den Gesamtbetrag oder für Teil- beträge von mindestens RM 2 000 000, A S j Einlösung bei Kündigung durch den Gläubiger zum Nennwert, bei Kündigung durch die Schuldnerin zu einem sechsmonatigen Durchschnittskurs, jedoch mindestens zum - Ausgabekurs von 175% zuzüglich einer Prämie von 15%, die sich mit der Laufzeit verringert und nah dem 1. April 1960 fortfällt , Í sind eni wie der amerikanische Abschnitt von § 14 000 000 auf Grund des Beschlusses des Aufsichts- rats vom 21. März 1930 ausgegeben worden. Die Generalversarnmlung vom 21. März 1930 hat von der Emission nachträglich zustimmend Kenntnis genommen. Die Teilschuldverschreibungen wurden dur Ver- mittlung der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft in Berlin den Jnhabern der Stammaktieu derart zum Bezuge angeboten, daß auf je NM 7000 Stammaktien RM 700 Teilschuldverschreibungen zum Kurse von 175% unter Abzug von RM 1,05 für je RM 100 als Abfindung für anteilige Zinsen und Zujaßzinsen bis 31, März 19309 bezogen werden fonnten. E :

Der Reinerlös aus dem deutschen und dem amerikanischen Abschnitt dex Anleihe.von 1930 dient zur Verstärkung der Betriebsmittel und zur Beschaffung des Kapitals für Finanzierungsaufgaben. Das aus der Verwertung des den Aktionären angebotenen deutschen Abschnitts und der Begebung des ameritanischen Abschnitts entstandene Aufgeld wird in der Bilanz als Obligationenagiorüdcklage besonders ausgewiesen werden. Die Gesellschaft kann gemäß der von ihr übernommenen Verpflichtung über diese Agiorücklage nur im Verhältnis des Nennbetrags der von ihr eingelösten Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag der ganzen Anleihe verfügen.

Die auf den Stücken des deutschen Abschnitts abgedruckten Anleihebedingungen lauten wie folgt:

S 1. “r Gesamtbetrag der Anleihe von] vershreibung der Ausgabe an den Jnhaber des RM 10 000 000.— if eingeteilt in Erneuerungsscheins widersprochen hat. 35 000 Stück Teilshuldvershreibungen zu je § 4. Hinsihtlih der OUITEna des An- RM 100.— mit den Nummern 1—35 000, spruches auf Verzinsung und Einlösung der Teil- 7000 Stück Teilshuldverschreibungen zu je] shuldvershreibungen, der Frist zur Vorlegung

1926 RM 12 500 090 säßlichen

RM 500.— mit den Nummern 35 001 bis

42 000,

3000 Stück Teilshuldvershreibungen zu je

RM 1000,— mit den Nummern 42 001 bis

45 000.

Die Teilshuldvershreibungen werden von der Gesellschaft handschristlih vollzogen und von einem Beamten zur Kontrolle handschriftlih gegen- gezeihnet. Sie werden auf den Namen der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft zu Berlin oder deren Order ausgestellt. Die Über- tragung der Teilshuldverschreibungen geschieht durch men, Die Deutshe Bank und Disconto-Gesellschaft wird den Eigentümern der Teilschuldvershreibungen aus diesen und aus threm Jndossament nit verpflichtet. *

S 2. Die Teilshuldvershreibungen sind vom 1. April 1930 ab mit jährlich mindestens 6 3 e augen cli Éi Dividende auf die Stamm- attien der Gejellschaft in einem Geschäftsjahr 6 22 übersteigt, haben „die Fuhaber dieser Teilshuld- vershreibungen für jedes Prozent, welhes über 6 % auf die Stammaktien erklärt wird, Anspruch auf eine Zusaßverzinsung von 1 77, Zius und Zusaßzins werden am 1. April eines jeden Jahres fällig. Für die Errehnung des Zusahtz- zinses ist jeweils die Dividende maßgebend, welche die Generalversammlung der Gesellschaft für das

am 30, September des vorangegangenen Jahres | 7

abgelaufene Geschästsjahr beshlossen hat Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt bei der Deutschen Bank und Disconto-Gesell- schaft in Berlin und deren Niederlassungen in Bremen, Breslau, Chemniy, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Ham- burg, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden.

Sollte die Gesellshaft ihr Geschäftsjahr später ändern, so wird der Fälligkeitstag der Zinsscheine im Einvernehmen mit der Deutshen Bank und Disconto-Gesellschaft Sfentlid be geändert und der neue Zinstermin öffentlih bekanntgemacht.

N D Es e E 8 sind 20 fortlaufend numerierte Zinsscheine und ein Erneuerungsschein beigegeben; der erste iert schein ist am 1. April 1931 fällig, Die Aus- reihung ciner weiteren Reihe von Zinsscheinen mit zugegtnt em Erneuerungsscheïn erfolgt kostenfrei bei den Zahlstellen und kann gegen SERRNRg das Erneuerungssheins mit Wirkung gegen den Gläubiger geshehen, Die Scheine wer- den E nur an den legitimierten Fnhaber der Teilshuldverschreibungen ausgehändigt, wenn dieser shriftlich unter Vorlegung dex Teilschuld-

der verlosten oder gekündigten Teilshuldvershrei- bungen und deren Zinsscheine sowie hinsichtlich beshädigter, vernichteter oder abhanden ge- kfommener Teilshuldvershreibungen und Zins- scheine gelten die Bestimmungen der §8 798 bis 804 BGB.

§ 5. Die Juhaber der Teilshuldvershreibungen fönnen diese unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von sechs Monaten dur schriftliche Anzeige an die Gesellschaft zur Rückzahlung zum nächsten Zinstermin kündigen. Diese Kündigung kann erstmalig zum 1, April 2005 bzw. zu dem gemäß 8 p Dos festgeseßten Zinstermin des Jahres 2005 er n.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Teilschuld- verschreibungen vom 2, April 1942 ab unter Ein- haltung einer Kündigungsfrist von mindestens 60 Tagen und höchsteus 90 Tagen ganz oder in Teilbeträgen von mindestens RM 2 000 000,— auf einen Monaltsersten zurückzuzahlen. Bei teil- weiser Kündigung werden die zur Rückzahlung gelangenden Teilschuldvershreibungen durch Aus- losung bestimmt, i

__Die Verzinsung der Teilshuldvershreibungen hört an dem T auf, an dem sie gemäß Absayß 1 und 2 zur Einlösung fällig werden.

Die fällig gewordenen Teilschuldvershreibungen werden gegen deren N NEIEZINS bei den im Î 2 genannten Zahlstellen eingelöst, ihre Fn- aber jind auf Verlangen der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft oder der Schuldnerin ver- pflichtet, fie mit Semer zu ver- [egen. Mit den fälligen Teilshuldvershreibungen sind Mas die zugehörigen wig drct die [pater als am Tage der Fälligkeit der Teilshuld- verschreibungen verfallen, einzuliefern. Geschieht dies nihht, so werden von dem Ka italbetrage für jeden fehlenden Zinsschein as Zinsen mit 6 % p. a. und Zusaßzinsen entsprehend dem in der eßten Generalversammlung vor Fälligkeit der Teilschuldverschreibungen beshlossenen Divi- dendensay gekürzt.

§ 6. Kündigt gemäß § 5 Absatz 1 der Juhaber der Teilshuldvershreibung, so erfolgt die Rük- zahlung zum Neunwert.

Kündigt gemäß § 5 Absap 2 die Gesellschast, so errechneti fih der Rückzahlungspreis nah dem

urchschuittskassalurs der Teilschuldverschrei- bungen an der Berliner Börse in den sechs Mo- naten, die dem Monat der Su unmittel=- bar vorangehen, jedo erfolgt die Einlösung min- destens zum Ausgabepreis von 175 23, Sollte eine Kursfestseßuug innerhalb dieser sech8s Monate nicht für mindestens 45 Tage erfolgt sein, so wird

dex Rüezahlungspreis durch den Präsidenten der

Judustrie- und Handelskammer zu Berlin fest- eseßt. G Tei die Anleihe infolge Kündigung dur die Gesellschaft in der Zeit vom 2, April 1942 bis 1. April 1960 einshließlich fällig wird, wird fie mindestens zum Ausgabepreis von 175 % gu- züglih folgender Prämie zurückgezahlt. Die Prämie beträgt bei Fälligkeit in der Zeit vom 2. April 1942 bis 1. April 1943 eiuschließlich 15 2 vom Ausgabepreis und vermindert sich für jede weiteren ab 2. April gerechneten 12 Monate bis zum 1. April 1952 einschließlich um je 1 % bis auf 5 22 vom Ausgabepreis vom 2, April 1952 ab und wird in dieser Höhe weitergezahlt bis zum 1. April 1960 einschließlich. Sofern die Anleihe infolge Kündigung der Gesellschast „nah dem 1. April 1960 fällig wird, entfällt die Prämie, und der Mindestpreis der Rückzahlung ist gleich dem Ausgabepreis von 175 %.

Tritb die Fälligkeit nihcht an einem Zins- termin ein, so sind mit dem Rückzahlungspreis für das Kapital eig anteilig Be ien mit 6% p. a. und Zusabzinsen gemä estim- mung in § 2 entsprechend dem in der legten Ge- neralversammlung vor Fälligkeit der Teilschuld- vershreibungen beschlossenen Dividendensay zu zahlen.

S 7. Jm Falle der Auflösung der Gesellschaft, abgeschen vom Fall des § 11, wird die gesamte Anleihe, ohne daß es einer Kündi ung bedarf, ein Jahr nach dem Auflösungsbeschluß fällig.

Der Rüdckzahlungspreis der Teilschuldver- chreibungen entsprichs in diesem Falle dem

urchschntittskassakurs der Teilshuldverschreibun- gen an der Berliner S Be die sechs Monate, welche dem Monat des atn sbeschlufses un- mittelbar vorausgehen. indestens E jedoch der Ausgabepreis von 175% zu zahlen. Zu diesem usgabe reis tréten im Falle tritts der Liquidation in der Zeit bis 1. April 1942 E e eine Prämie von 15 % und ab 2. April 1942 bis 1. April 1960 einshließlich Prämien entsprechend den Bestimmungen des 8 6 Absaß 3.

Gleichzeitig sind anteilig feste Zinsen mit 6 % p. a. und Zujaßzinsen gemäß Bestimmung in § 2 euntsprehend dem leßten von der Generalver- sammlung bes{hlossenen Dividendensaß zu zahlen.

F 8. Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in geseßlihen Zahlungsmitteln gezahlt. Für jede geshuldete Reichsmark is der in Reichswährung ausgedrückte Preis von /2799 ke Feingold, min- destens aber der volle E zu zahlen, Der Goldpreis ist der auf Grund der Verordnung vom 29. Juni 1923 (RGVL. I S. 482) im Deut- chen Reichsanzeiger ee zuleßt bekannt- rene Londoner Goldpreis, umgerechnet nah m Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der amtlichen Notierung für Auszahlung London am siebenten Werktage vor dem Tage der Fällig- keit, Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilo Feingold ein Preis von niht mehr als RM 2800,—, so verbleibt es bei der Zahlung von RM 1— in geseßlihen Zahlungsmitteln für jede ge\huldete eichsmarf.

Tritt eine Entwertung der Reichsmark in der Weise ein, daß der Preis für das Kilo Feingold RM 2940,— übersteigt, so ist dieser Entwertung in folgender Weise Rehnung zu tragen:

a) Für jeden Tag, an dem innerhalb der be- umtlen sechs Monate eine Notierung des Kassa- uxrses der Teilschuldvershreibungen an der Ber- liner Börse stattgefunden hat, ist dieser Kurs in einen Goldmarkkurs umzurechnen, und zwar in dem Verhältnis, in

genüber der Parität (RM 1,— = 1/2790 kg fein ld) entwertet hat. Der jeweilige Preis Ur z5eingold errechnet sih gemäß der in Abjaß 1 erwähnten Verordnung. Der Durchschnitt dieser Teilsdaldoerta ergibt den Auszahlungskurs der Teilshuldvershreibungen in Goldmark, ja lbar in geseßlihen Zahlungsmitteln auf Feingold asis, mindestens ist jedo der Ausgabepreis von 175 %, ge ebenenfalls zuzüglich Prämie, auf Feingold- alis zu zahlen.

b) Die JFnhaber derx Teilshuldvershreibungen haben an an einschließlich Zusaßzinsen nur den gleihen Betrag in Reichsmark zu bean- pruchen, derx den Aktionären als Dividende zu- ließt, mindestens jedoch 6 % vom Nennwert der

eilshuldvershreibungen auf Feingoldbasis ge- mäß Absatz 1. S 9. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammaktien- kapital unter Einräumu eines Bezugsrechtes an die Aktiouäre oder vurch Ausgabe von Gratis- aktien, so find den Funhabern der Teilshuldver- ore ungen _im gleichen Verhältnis neue Teil- schuldvershreibungen entweder zum gas der neuen Aktien oder wenn Gratisaktien aus- BE werden gratis anzubieten. Der Min- rüdckzahlungspreis dieser Teilschuldverschrei- bungen ist unbeshadet der Bestimmungen des folgenden Absaßes ihr Bezugspreis. Werden die Teilschuldvershreibungen infolge Kündigung durch die Gesellschaft oder En Auflösung der fällig Pi bis zum 1. April 1960 einschließlich fällig, so treten zu dem Mindestrückzahlungspreis im alle der Kündigung durh die Gesellschaft die im § 6 Absay 3 und im gene der Auflösun der Gesellschaft die im § 7 Ab a 2 für die cinzel- nen Zeitabschnitte jesgesehten rämien,

Hat die De aft Gratisaktien ausgegeben, so haben die im Fe en Verhältnis unentgeltlih ausgegebenen ilshuldvershreibungen keinen Mindestrückzahlungspreis,

Die ent eltli ezogenen und die gratis aus- gegebenen ZTeilshuldvershreibungen müssen im ubrigen wie diejenigen der ersten Ausgabe aus- estattet sein, dies ilt insbesondere auch für den eitpunkt, zu dem die Gläubiger und die Gesell- E erstmalig kündigen können (8 5 Absah 1

U ¿

Bietet die Gesellschaft ihren Aktionären andere Wertpapiere als Stammaktien (z. B, Vorzugs- aktien) oder sonstige Vermögenswerte einshließlch Barausshüttungen an, muß sie den In vern der Teilschuldvers u n demselben Verhältnis und zu denselben dingungen gleihe Wert- papiere, Vermögenswerte oder arzahlungen gewähren. e

Die Gesellshaft kann die Tudlang vor- stehender Rechte statt von der Vorlage des Mantels von“ der Vorlage des B ER Zinsscheins abhängig machen; fe muß in diesem Falle die Nummer des betreffenden Zinsscheins bekanut-

des Ein- |

dem sich die Reichsmark V

S 10, Aenudert die Gesellichzazt : ll des & 11, die zur Zeit bestehente L tr tammaktionäre, sei es dur Heran A

Herabseßung des Nennwertes der Ak anderer Weise, mit der Wirkung, d eine Aenderung des Verhältnisses des der Stammaktionäre und der Inhaber digen \{chuldvershreibungen am Kapital c dieser y der Gesellschaft eintritt, so muß Be S 3a im Einvernehmen mit der Deutschen gleig Disconto-Gesellschaft, als Vertreterin Banf gationäre, Maßnahmen treffen, welche dis, 2 lung in geeigneter Weise ausgleigen Ll

Dios Beispiel wenn der Neun» Stammaktien der Gesellshaft verdoppe werden die Jnhaber der Teilschuldverfz, Zinsen zum ae von 14 % bei eine von 7% erhalten, wenn der Nenyc Stammaktien um die Hälfte herab»; werden die Inhaber der Teilschuldvert&, Zinsen zum Satze von 14 % bej einer Ns von 28 % erhalten. Oder werden na 2 Heraufseßung oder Herabseßung des Reval der Stammaktien den Stammaktigyz,® zugsrehte oder sonstige Vermögensvorz währt, so ist bezügli der TeilshuldversGree die frühere p r oder Herabsez,, F Aktiennenntwertes ebenfalls finngemäß zy 2 sihtigen. A

§ 11. Falls die Schuldnerin ihr im wesentlichen gesamtes Vermöge S 7 andere Firma oder Gesellschaft mit odex Fusion überträgt, muß fie im Einverne der Deutschen Bank und Disconto-Gesellihys der aufnehmenden Firma oder Gesellschaft Ls barungen treffen, welche die Rete der 9g der Teilschulbvershreibungen in jeder Bs wahren. JFnsbesondere muß die aufnehns irma oder Gesellschaft alle Verpflihtungg Schuldnerin euen er den Fnhabern de 3 shuldvershreïbungen übernehmen. Falls Einvernehmen in E Sinne zwisde Schuldnerin und der Deutschen Bank und 9 conto-Gesellshaft niht herbeizuführen ist, gutachtlihe geru des Präsidenten de e und Handelskammer zu Berlin bs zusühren. Kommt das Gutachten zu den gcs, daß durch die Veräußerung von Verm ie Rechte der Jnhaber von Teilschuld bungen becinträhtigt gu, so sind im (x nehmen mit der Deutshen Bank und Dig Gesellschaft von der Schuldnerin ny diejenigen Maßnahmen zu treffen, wel | Beeinträchtigung der Rechte der Jnhahy Teilshuldverschreibungen beheben. Falls sg Einvernehmen auch jeßt nicht erzielen laßt, die Deutshe Bank und Disconto-Gesellshef h rechtigt und verpflichtet, die eze unter haltung einer Kündigungsfrist von ses Am unverzüglich zu kündigen. Der Rükzahlungin entspricht in diesem Falle dem Durtsdni kassakurs der Teilshuldverschreibungen an Berliner Börse in den leßten sechs dem Tg Kündigung unmittelbar voraufgegangenen naten mit der Maßgabe, daß für die Kuni eing S 6 Absatz 2 entsprechend gilt. Dic f zahlung erfolgt mindestens zum Ausgahy evtl. zuzü T einer Prämie gemäß § 7 Ait falls die igkeit der Teilschuldvers{hreibng in den dort genannten A E aufgelaufener Zinsen und Zusaß indet § 7 leßter Absaß Anwendung. § 12. Die Schuldnerin hat die auf 6 von Kündigung Rg T u : bungen Nen einmal zu vernichten ud

ernihtung der Deutschen Bank und Dit

Gesellshaft na 8 13. Die

uweisen. / uldnerin wird alle die? shuldvershreibungen betreffenden Bu machungen außer im Deutschen Reichsanzl in weiteren n Tageszeitungen verö lichen, die der Vorstand der esellschaft bestim Einer besonderen Benachrichtigung der d zelnen Gläubiger bedarf es nicht. Bur rei Wirksamkeit genügt in allen Fällen die lu Es im Deutschen Reichsanzeiger. S 14. Bis zur Einlösung dieser Teil verschreibungen verpflichtet sich die Schuldt ur Sicherheit für sonstige Verpflichtunge, esondere neu auszugebende Teilshuldveril bungen, ihren gegenwärtigen Grundbesiß 1 weiter zu belasten, es sei denn, daß die Belt auch zugunsten der Gläubiger aus den kf liegenden Teilschuldverschreibungen zu (l Rechten erfolgt. 8 156. t psihtun en aus den Teilschuldverschreibn änger als vier Wochen in Verzug gert, besondere mit der Zahlung fälligec Zinsen f âlliger Teilshuldvershreibungen, sind die 0 iger aus den Teilschuldverschreibungen bert ofortige Zahlung f verlangen. Die Verzit ort in diesem Falle mit der Einlösung auf, elben Rechtsfolgen treten ein, wenn die é nerin ihren n von Streit, # en höherer 0!

trieb, abgese sperrung und anderen länger als sechs Monate einstellt.

Der Rückzzahlungspreis errechnet fis, olhem Fall wie bei der Liquidation der chaft mit der eahoate, da der sechsmon ur{chschnitt des Berliner Börsenkassakurst ! die sechs Monate berechnet wird, wel * Tage, an dem die Schuldnerin in Verzug bzw. an dem sie ihren Betrieb eingestellt ha!, angehen, und daß auch in diesem Fall mind! der Ausgabepreis zu pen ist, evtl. zuz einer Prämie gemä bsaß 2, falls dic N keit der Wil uldvershreibungen in den dot! nannten Zeitabschnitten eintritt. Hinfictli®, pélaufener insen und Zusaßzinsen findet eßter Say Anwendung. 4 S 16. Die Deutshe Bauk und Disco 4 sell ast wird zur Vertreterin der jen Gläubiger aus den Teilschuldverschreibung®" stellt mit den Rechten, die nah dem Ge|® treffend die gemeinsamen Rechte der Besiße: Schuldverschreibungen vom 4, Dezember cel einem von der SEOigenersamminns be Vertreter zustehen. Jn dieser Eigenschaft das Recht, die Berufung von Gläubigerve lungen und Ankündigung von Verha“, die Befugnis, für den Fall, daß es im Ÿ das Ver Me oder die Vermögenslagf

machen,

au Schulduerin zweckmäßig erscheint, für di w

Falls die Schuldnerin mit ihre:

gegenständen für diese zu verlangen, sowie 5

1 eiligen Gläubiger aus den Teilshuldveri?

Erfte Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1930,

e S ¿on Klagen anzustrengen, Arreste und einst- [kündigen oder in hungen Rerfügungen auszubringen oder sonstige seinen Dritten : ie Q Sicherung der Forderungen | geschieht durch öff Schuldverschreibungen zu treffen. 13. -1l8s die Deutsche Bank und Disconto-Gesell Uebe % die Rechte der Gläubiger als deren Ver- ¿rin wahrnimmit, ist sie berechtigt, die ihr hier- ur erwachsenden Kosten den Gläubigern aus | nachfolger M Feilshuldvershreibungen im Verhältnis ihrer S derungen zur Last zu rechnen und einen ent-

Forde

sprechenden Kostenvorshuß von den Gläubigern Fre dern. : eing Deutsche Bank und. Disconto-Gesellschaft haftet daraus, daß sie in ihrer Eigenschaft als Kertreterin Erklärungen abgibt oder nicht abgibt, Maßnahmen trifft oder unterläßt, nur, wenn sie die Sorgfalt eines ordentlihen Kaufmanns offen fundig verleßt hat. - h

Die Deutshe Bank und Disconto-Gesellschaft ¡sstt berechtigt, die ihr übertragene Vertretungs- macht jederzeit mit vierzehntägiger Frist zu

Die Teilschuldverschreibungen tragen die eigenhändige Unterschrift eines Spezi der Gesellschaft sowie die

n R of

Tis aiv entliche Bekan1

1 ( die übertragenen Pf jelben Umfang übernimmt, in gehabt hat. Sie hat V

folgers in gleihem Um ang zu eigenes Verschulden, es Fi denn, Auswahl die manns beobachtet hat, Kündigt

bis zur Bestellung einer neuen

lung, längstens jedo auf die Monaten, fortzuführen.

vollem Umfange oder geteilt an zu Uvertragen. Die Kündigung ge- timahung gemäß

„_„revertragt die Deutsche Bank und Disconto- | S Gesellschaft [hx Amt in vollem Umfang oder ge- teilt, jo hat Ne dafür einzustehen, daß der Amts-

lihten in dem- dem sie sie selbst

Verschulden des Amtsnach=

vertreten wie ihr daß sie bei seiner

Sorgfalt eines ordentlihen Kauf-

sie ihr Amt, so

hat sie die Geschäste einer Gläubigervertreterin

Vertreterin durch

eine gemäß den Vorschriften des Geseßes vom 4. Dezember 1899 berufene Gläubigerversamm-

Dauer von sechs

albevolimächßtigten

Seitennummer des Obligationenregisters und die eigenhändige Unterschrift

eines Kontrollbeamten. Ferner sind sie mit einem von der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft in

aksimile unterzeichneten Hinweis auf das von ihr übernommene Amt eines

Vertreters der jeweiligen

Gläubiger verschen. Jeder Teilschuldverschreibung sind 20 fortlaufend numerierte Zinsscheine und ein

Erneuerungsshein beigegeben; der erste Zinsschein ist am 1. April 1931 fällig.

Die Vekanntmachungen der Gesellschaft werden im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-

anzeiger erlassen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, sie außerdem in einem Berliner B weiteres in der Berliner Börsen-Zeitung oder im Berliner Börsen-Courier) sowie in ije a, M.,, Hamburg und München erscheinenden Tageszeitung zu erlassen.

Die Gesellschaft verpflichtet sich ferner, Bank und Disconto-Gesellschaft in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und München auf neue Schuldverschreibungen mit Zusaßverzinsung ausüben, alle sonstigen die Teilschuldverschreibungen von 1930 betreffenden, Maßnahmen kostenlos durchführen zu lassen.

Fabrikationsprogramm und Vetricebsanlagen. Die S. & H, A.-G, stellt in ihren Fabrikationsstätten insbesondere her: Oeffentliche und private Fernsprech-Aemter und

örsenblatt (bis auf einer in Frankfurt

bei den als Zahlstellen tätigen Niederlassungen der Deutschen

auch Bezugsrechte

etwaige Konvertierungen vornehmen und von den Gesellschafts8organen beschlossenen

«Einrichtungen jeden Umfanges für auto-

matischen, halbautomatischen und Handbetrieb, Lautfernsprecher, gegen Hochspannung geschüßte Fern-

sprehapparate für Ueberlandzentralen, engen jeder Art, wie Morse, Hughes, Ferndrucker, Fernschreibmaschinen,

Fernsprech-Apparate und -Anlagen für jeden Sonderzweck; Tele- Schnelltelegraphen,

ildtelegraphen, dazugehörige Vermittlungszentralen, Apparate für drahtlose Telegrafie und Telefonie,

usw.; akustishe, optische und. registrierende Signalanlagen aller Art, insbesondere

für Gruben, für

Kraftzentralen, für Hochöfen, Gasanstalten, Bahnen usw. ; Trocken- und nasse Elemente, Lagerelemente; Feuer-, Unfall- und Polizeimeldeanlagen, Raumschußz- und Alarmanlagen; eleftrishe UhHren-

anlagen, Verstärkerämter für Telefonie und Telegrafie; Verstärkerröhrern, für elektro-akustishe und Meßzwecke, für Rundfunkempfang; Rundfunkzubehör und

-Geräte und -Anlagen

-ŒEinzelteile, Laut-

spreher und Anodenbatterien. Großanlagen für Rundfunk-, Opern- und Ens nebst Groß-

lautsprehern; Tounfilmapparate,

elektrishe Schallplattenapparate; eleftrische Meß

Ee

aller Art für Anzeige und Registrierung für Betriebs- und Präzisionszwecke, Fernmeß- und Fernsteuernngs-

anlagen; technische Prüfeinrichtungen für elektrishe Geräte aller Art; Experimentier- u

nd Laboratoriums-

anlagen in jeder Größe; rve au mg Meßgeräte aller Art für Anzeige, Registrierung und Zählungz

ür Kraftstoff, Oel, Laugen ustw.;

Strömung8meßgeräte, Meßgeräte auch mit Registrierung und Fernübertragu

feuerung; Wassermesser für alle Zwette, zinishe Apparate und Fnstrumente; elektrohemishe Anlagen; besondere Flugmotoren.

Die Herstellung von Erzeugnissen auf den Gebieten des Starkstromes, des Sicherungswesens für Verkehrseinrihtungen und von

selbsttätige Regler für Dampfkessel-

ng; eleftromedi=-

Verbvrennungsmotoren, ins3-

der Beleuchtungstethnik, Fabrikaten aus zu Elektroden, Kohlenstäben

für Bogenlampen und Elementen u. a, verarbeiteter Kohle liegt bei Tochtergesellschaften und Beteiligungen

der Gesellschaft.

Die S. &. H. besißt für ihre Verwaltung und ihre Betriebsanlagen und Werkstätten in Verlin-Mitte,

Perlin-Siemensstadt, Spandau, Charlottenburg, Berlin-Mariendorf,

Gelsenkirchen, München, Wien sowie

Koserow (Erholungsheim) und Roßhaupten (unbebaut) Grundstücke im Ausmaße von 1 073 000 Sr wovon 178 000 qm bebaut sind; die Nußfläche der Betriebsanlagen (ohne Treppen und Flure) betr gt

283 000 qm,

Technische Büros bestehen an 71 Pläßen innerhalb Deutschlands; ferner unterhält die Gesellschaft Niederlassungen in allen Erdteilen, zum Teil in Form selbständiger Gesellschaften, vielfah unter Beteiligung der Siemens-Schuckertwerke Aktiengesellschaft. Die gesamte Einrichtung der Werke und Betriebsstätten

ist in der Bilanz auf RM 1 abgeschrieben, Beteiligungen. Die S, & Peteiligungen: a) Produktions- und Betriebsgesellschaften

Be- Name der Gesellschaft Gesellschaftskapital nom. teiligung

Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G., Essen . « « « RM 250 000 000 St.-A. 13 000 000 V.-A, 90 000 000 Lit. A 30 000 000 Lit. B

6 000 000 Lit. A 12 000 000 Lit. B

12 000 000

"n

Eiemens-Schucktertwerke A.-G., Berlin . . .. 52%

» 50,2%

Eiemens-Planiawerke Aktiengesellschaft für Kohle-

fabrikate, Berlin-Lichtenberg . + « « » ee f , in-Lichtenberg N 100%

331/,% über 50% über 25% über 80% unter 50%,

100%

50%

25%

n Vereinigte Eisenbahn-Signalwerke G. m. b. D,

L Vell A 44 4 R S Eisenbahnsignalbau-Anstalten Max Jüdel, Stahmer, Bruchsal A.-G., Braunschweig .

Vereinigte Lausizer Glaswerke A.-G., Weißwasser Reiniger, Gebbert & Schall A.-G,, Erlangen Aimngfilm B Deli Telefonapparatfabrik E. Zwietusch & Co,, G. m. b. H... Charlotienburg . « » «» +2 Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie G.m, 9.0, Dei. s ais pa 0D Deutsche Betriebsgesellschaft für drahtlose Tele- graphie m. b. H., Berlin

10 000 000 9 000 000 6 500 000 3 000 000

2 000 000 2 000 000 1 500 000

1 A E E E E

[56943]

Thonwerk Kolbermoor Steinbeis & Genossen A.-G., Petanntmacinug,

Laut Generalversammlungsbes{luß vom 11. 9. 30 wurde in den Aufsichtsrat neu gewählt: Herr Geh. Justizrat Dr. Karl Eisenberger, München.

Kolbermoor, 15. 9. 1930.

Der Vorstand. W. Koppis\ch.

[56912] Pyroluzit, Aktiengesellschaft. Die Aktionâre unserer Gesellshaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Mittwoch, den 22, Oktober 1930, mittags x12 Uhr, nah ran Geschäftslokal, Charlottenburg, Hardenbergstraße 8, eingeladen. Tagesordnuug : :

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und rlustrechnung sowie des Geschäftsberichts für das Geschäfts-

1929

T L; i

2. lußfassung über die Genehmi-

ZT dieer ilanz nebst Gewtnn- und Ver E

3. Entlastung von Vorstand und Auf-

iht8rat. es dex Aktien zwecks

Die Hinterlegurx Teilnahme an der Generalversammlung

A: 8 28 s. Statuts hat bei der Ge-

llschaft zu erfolgen.

E E elbt urg, im September 1930. Dex Vorstand,

[56933] L. Aufforderung.

Die Humboldtmühle Aktiengesellschaft, Berlin, hat ihr Vermögen als Ganzes auf die Berliner Victoriamühle Aktien- gefellshaft, Berlin, übertragen.

Gemäß § 306 Absay 5 und § 297 H. - G. - B. fordern wir die Gläubiger der Humboldtmühle Aktiengesellschaft zum etsten Male auf, ihre Ansprüche anzumelden,

Berlin, den 19. September 1930.

Berbaee eie tiengesellschaft. Der Vorstand. David.

06958

Brunhildstr. 5 Grundstücks

_ Aktiengesellschast, Berlin. :

Yerdurch laden wir die Aktionäre Unserer Gesellschaft zu einer auf den 10, Oftober 1930, mittags 12 Uhr, im Büro des Notars Dr. Paul Mar- cuse zu Berlin, Leipziger Str. 115/116, stattfindenden Generalversammlung ein. Zweck der Generalversammlung ist:

1. Genehmigung der auf den 31, De- gember 1929 aufgestellten Fahres- bilanz und Gewinn- und Verlust-

vehnung.

2. Entlastung des Vorstands und des

en t8vats. :

Vle Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung, versehen mit den Be- merkungen des Vorstands und bes elf iBrats, liegt im Büro dex Ge- fellshaft, Berlin W. 30, Luitpoldstr. 48, zur Einsicht aus.

Der Vorstanv. Mottek.

H. besißt (auf dem Konto „Dauernde Beteiligungen“ verbucht) im wesentlichen folgende

Leßte Dividenden in Prozenten 8 8 8

10 10

10 10

6

65%, ian aae: “u ruht*) 9

9 10

10 10

14

12% 10

12%, 1215 12% 12% 7 8

r Bilanz per

Name der Gesellschaft

Bayerische Telefonwerke

Fusi Denki Seizo K. K., Tokio. 10000 000 Compania Jniernational de Telefonos S

Buenos Aires

unter 259/,

P.mn. 3048 000 über 50%, n f i b) Verkaufs- nud sonstige Gesellshaften | Elektrische Licht- und Kraftanlagen A.-G., Berlin RM 30 000 000 25%, Siemens-Bauunion G. m. b. H., Kommandit-

gesellschaft, Berlin i: 1 000 000 (Kommanditkapital) RM 105 000

50% 5 Siemens-Bauunion G. m. b. H., Berlin 2,92 Trans8radio A.-G. für drahtlosen Ueberseeverkehr,

Berlin

331/,0/4, 2,206 16 500 000 St.-A. unter 25% 18 000 000 V-A, 509/. Siemens-Reiniger-Veifa Gesellschaft für medi-

zinishe Technik m. b. H., Berlin 9 000 000 Jnag Jundustrie-Unternehmungen A.-G., Berlin L 3 920 000 Société Continentale de Photographie, Paris . Frs. 52 500 000 Societa Jtaliana Reti Telephoniche Jnterurbane

„Sirti“, Mailand Lire 10 000 009 unter 25%, 15 15 15

Außerdem ist die S. & H. mit 33!/,%/ an dem RM 38 000 000 betragenden Kommanditkapital der Osram G. m. b. H. Kommanditgesellschaft in Berlin beteiligt sowie an zahlreichen fleineren Hilfsgesell- schaften, die zum Teil ausschließlich in ihrem Besiß sind, und an ausländischen Gesellschaften, die sie gemein- sam mit den Siemens-Schuckertwerken besißt.

Die Zahl der von der S. & H. beshäftigteun Personen einschließlih der in Form von selb- ständigen Gesellschaften betriebenen Unterabteilungen, deren Kapital sich ganz in ihrem Besiß befindet, beträgt nah dem Stande von Ende Juni 1930 14 320 Angestellte und 23 200 Arbeiter, davon 12 010 An- gestellte und 20 280 Arbeiter in Deutschland.

Die Umsätze der S. &. H. einschließlich der Lieferungen an die als selbständige Gesellshaften be- triebenen Unterabteilungen, deren Kapital fih ganz in ihrem Besiß befindet, jedoch ohne Berücksichtigung der gegenseitigen Lieferungen der Werke und der Lieferungen an die S. S. W,, stellen sich wie folgt: 1926/27 RM 237 Millionen, 1927/28 RM 244 Millionen und 1928/29 RM 297 Millionen.

etiva 50%, 0 über 50%, 4 unter 25%, 0

Die S. & H. ist durch JFuteressengemeinshaftsvertrag vom 30. Dezember 1920 mit der Gelsenkirchener Vergwerks-Aktiengesellshaft in Essen und der Eleftrizitäts-Aktien- gesellschaft vorm, Schuckert & Co. in Nürnberg verbunden. An dem Vertrag war beim Abschluß auch die inzwischen auf die Gelsenkirhener Bergwerks-Aktiengesellschaft durch Fusion übergegangene Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellshaft in Bochum beteiligt, Der Vertrag verfolgte den Zwedck, die geschäftlichen Belange und Beziehungen der Vertragsschließenden unter Wahrung ihrer rechtlichen und verwaltungsmäßigen Selbständigkeit zu einer auch einen Gewinnausgleich vorsehenden wirtschaftlichen Einheit zusammenzuschließen. Fnfolge der Gründung der Vereinigten Stahlwerke A.-G., die den Vertrag in wesentlichen Punkten undurchführbar machte, wurden Aenderungen getroffen, in8be- sondere wurde der beabsichtigt gewesene Gewinnausgleih fallen gelassen. : :

ur Durchführung des Jnteressengemeinschaftsvertrags wurde beim Vertragsabs{chluß das Aktien- kapital der vier Vertrags\chließenden um den Betrag der im Umlauf befindlichen Stammaktien durch Aus- gabe von Vorzugsaktien erhöht (in Papiermark) und die Vorzugsaktien unter den Vertragspartnern derart verteilt, daß sich die Beträge an Vorzugsaktien in den Bilanzen der vier Partner auf der Aktiv- und der Passivseite ausglichen. Nach der durch den Zusammenschluß der Gelsenkirchener Bergwerks-Aktiengesell- schast und - der Deutsch - Luxemburgischen Bergwerks- und Hütten - Aktiengesellschaft notwendig ge- wordenen Neuregelung des Vorzugsaktienbesißes verteilen sich jeßt die inzwishen auf Reichsmark umge- stellten Vorzugsaktien wie folgt: Jm Besiße von: 5 Siemens & Halske Aktiengesellschast Elektrizitäts-Aktiengesellshaftvorm.Schuckert & Co... , Gelsenkirchener Bergwerks-Aktiengesellschaft » y

D. S ”»

Geljenkirhen-Vorzugsaktien Geljenkirhen-Vorzugsaktien 6 500 000 S. & H.-Vorzugsaktien i » » 83 500 000 Schuckert & Co.-Vörzugsaoktien

Die S. & H. gehört u. a. an: den Verkaufsvereinigungen für eleftrische Apparate, Meßinstrumente, Leitungsmaterial und Kabel innerhalb des Zentralverbandes der Deutschen Elektrotechnischen Jndustrie in Berlin, dessen Unterverbänden, Preisstelle und Preisvereinigungen wie dem Verbande der Schwach- strom-Judustriellen in Berlin und dem Deutschen Schwachstromkabel-Verband in Berlin, die im wesent- lichen einheitlihe Preisfestseßbungen innerhalb der Deutschen Elektrotechnik bezwecken, die sämtlich nit auf eine bestimmte Vertragsdauer abgeschlossen sind und jederzeit mit kurzer Frist aufgehoben werden können.

RM 8 450 000 4 550 000

ä i 3orj 3 ni friedi sehe den

Der Geschäftsgang der S. & H. muß gegenüber dem Vorjahr als nicht befriedigend angesehen werden,

da der S Ccrteias nicht unwesentlih zurück…gegangen ist und der Beschäftigungsgrad der Werke nach-

elassen hat. Der Einfluß der eingetretenen Depression auf das Ergebnis des laufenden Fahres wird von er weiteren Entwicklung der Verhältnisse abhängen.

im A t 1930. E a LERE Siemens & Halske Afttiengesellschaf}t.

Franke. M. Haller.

des vorstehenden Prospeïtes sind : : -

T 10 000 000 S SUlbLershvelbungen von 1930 Reihe 1 auf Feingoldbasis (eine Reichsmark = 1/,799 kg Feingold) der Siemens & Halsfe Attiengesellshaft,

Berlin, Stück 35 000 Teilshuldverschreibungen über je RM 100 Nr. 1—35 000, Stück 7000 Teilschuldverschreibungen über je RM 500 Nr. 35 001—42 000, Stück 3000 Teilschuldver- ichrezbittigen per e M 1000 N O L L Verzinsung in Höhe der Dividende auf die Stammaktien der Gesellschaft, mindestens je oh uit Jor ins und Zujaßzins zahlbar am 1. April jeden Jahres, erstmalig am 1. April 1931 (Dividende

1928/29 14%),

t für den Gläubiger erftmalig zum 1. April 2005, L j R S ITO t Lir die Schuldnerin vom 2. April 1942 an für den Gesamtbetrag oder für

i äge von mindestens RM 2 000 000 S i |

Einlöfng bei Kündigung Tes den Gläubiger zum Nennwert, bei Kündigung dur die Schuldnerin

zu einem sechsmonatigen Durchschnittskurs, jedoch mindestens zum Ausgabekurs von 175% gu ai einer Prämie von 15%, die sich mit der Laufzeit verringert und nah dem 1. April 14

tfällt : : zum Handel e zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen worden.

i t 1930. IRERTOE in Mes Deutsche Bank und Disconto-Gesellshaft.

N *) f, Ausführungen über Vorzugsaktien der S. & H. [AOISE 1. p s Gustav L. Guggenheimer A.-G.,

önix-Textil- I L eSsden.

The Baltimore and Ohio Railroad A Sekretariat, Baltimore, Md., 17. September 1930. Der Verwaltungsrat erklärte beute aus

Berlin W. 8, Leipziger Str. 94, An Stelle des ausgeschiedenen Anf-

tiengesellschaft, s sichtsratévorsißenden Herrn Bernhard Hcey-

31, März 1930.

Debitoren « - al O Postscheck Nane - « s Scheds s.

Aktienkapital Kreditoren Gewinn -

per ‘31.

Soll. Unkosten «- « . - Gewinn

- R E

Ie „a0 9

Dresden, den

Aktiva.

Passiva, ichaf

Gewinn- und Verlustkonto

Haben. Gewinnvortrag 1928/29

Phönix-Textil-Aktiengesellschaft, Engert.

mann, Frankfurt, M., ist Herr Reg.-Nat

den Nettoeinnahmen der Gefellschaft für Dr. Fritz Mertens, Frankfurt, M., getreten.

die drei Monate bis 30. September 1930 eine Dividende von ein (1) Prozent auf die Vorzugsaktien der Gesellschaft.

Der Verwaltungsrat erklärte ferner aus den Einnahmeübershüssen der Gejellschaft eine Dividende von eindreiviertel (13) Prozent auf die Stammaktien der Ge]el-

RM 33 259 1 323 1078 1 872 1 149

38 683

H T4

57 39 84

[56914] i Die Generalversammlung der Fried- rich Krüger Akt.-Ges. in Ellrich am Harz findet am S. Oktober 1930, nachmittags 5 Uhr, im Geschäfts- lokal der Firma statt, zu welcher die Aktionäre hiermit eingeladen werden. Tagesorduung: ; 1. Vorlage der Bilanz für 1929/30 nebst Gewinn- und Verlust- Beschluß fas} über die Ge . Beschlußfassung über die GVe- nehmigung der Bilanz und He- winn- und Verlustrechnung. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Verschiedenes. : E Zur gg sind die Aktionäre bereGtig, die spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung ihre Aktien bei dexr Gesellschaft odex bei dem Ellricher Bankverein, Miethe, von Thunen & Co., Ellrih a. H., hinterlegt haben.

Friedrich er Akt.-Ges.,

Ellrich a. Ÿ. Der Aufsichtsrat. Ebert.

aft.

Beide Dividenden sind am 1. Dezember

1930 an die béi Geshäfts\{luß am

11. Oktober 1930 in den Büchern der

Gesellschafteingetragenen Aktionäre zahlbar. Die Transferbücher werden niht ge-

slossen. G. F. May, Sekretär.

M Se amme 55441 D. y R ie Nevisions- und Treuhand- A. -G., Hamburg. Bilanz zum 31. De- zember 1929. Aktiva: Bank #4 2360,15, Postscheck 4 46,47, Kasse 4 51,19, Ef- fekten 4 2099,80, Debitoren 4 30594,80, Treuhand - Debitoren 4 45/298,98, In- ventar 4 1071,20. Passiva: Kreditoren M 15 382,84, Treuhand - Kreditoren M 45 212,98, Aktienkapital 46 20 000,—, Gewinnvortrag #4 926,77. Gewinn- und Verlustrechnung. Verlust: Unkosten ÁA 46 001,52. Gewinn: Nevisionen #4 46 216,94, Gewinn 1929 4 215,42.

5 000 32 939 744

38 683

März 1930.

RM 10 094 T44

10 838

@& 6-4 S 9:9

449 10 389

10 838 5, August 1930,