1866 / 38 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gerichtete Absicht mindestens 1 Jahr vor dem zur Uebernahme bestimm- ten Zeitpunkte angekündigt werden. 3) Die Entschädigung der Cisenbahn-Gesellschaft erfolgt sodann nach fol- genden Grundsätzen : a) Zur Berechnung gezogen werden nur die der Thüringischen Eisen- bahn-Gesellschaft zugeflossenen Erträge derjenigen 5 Jahre, welche mit dem, dem Tage.der Kündigung vorhergehenden 31, Dezember abschließen, und zwar- dergestalt : æ) daß für diejenigen dieser 5 Jahre, in welchen der Reinertrag nicht zu einer Verzinsung des Anlagekapitals mit 42 pCt. aus- reichte, lediglih der Betrag dieser (4¿prozentigen) Zinsen des Anlagekapitals; 8) für diejenigen Jahre dagegen, in denen. sich ein größerer Ueber- shuß herausgestellt hat, der sub œ, gedachte Zinsenbetrag nebst dem nach §. 12. sub 3 auf die Thüringische Bahn entfallenen Antheil an dem Mehrertrage des Reinertrags ; als Jahreserträge eingestellt werden. Die Durchschnittssumme der so berechneten Erträge der qu. 5 Jahre werden als 42 prozentige Zinsen kapitalisirt und der auf diese Weise gefundene Kapitalbetrag an die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft gezahlt.

b) Die auf dem neuen Bahnunternehmen etwa haftenden Schulden, zu denen selbstverständlich das Anlagekapital oder ein Theil dessel- ben nicht zu rechnen ist, werden ebenfalls vom Staate über- nommen und in gleicher Weise, wie dies der Eisenbahn-Gesellschaft obgelegen haben würde, aus der Staatskasse berichtigt, wogegen auch alle etwa vorhandenen Aktivforderungen auf die Staatskasse übergehen.

Bu den Schulden zählen namentlich auch die von der Thürin- gischen Eisenbahn-Gesellschaft etwa vorgeschossenen, aus den \spâte- ren Jahreseinnahmen noch nicht gedeckten Betriebskosten früherer Jahre, sowie etwaige noch nicht erstattete Zinszuschüsse der Fürst- lich s{hwarzburg-sondershäuser Regierung.

c) Gegen Erfüllung obiger Bedingungen geht nicht nur das Eigen- thum der Bahn und des zum Transport gehörigen Jnventariums sammt allem Zubehör auf den Staat über, sondern es wird dem- selben auch der von der Eisenbahn - Gesellschaft angesammelte Re-

_ servefonds resp. Erneuerungsfonds (F. 8b.) mit übereignet.

d) Bis dabin, wo die Auseinandersezung mit der Gesellschaft nach vorstehenden Grundsäßen regulirt, die Einlösung der Aftiva und

Uebernahme der Schulden erfolgt is , verbleibt die Gesellschaft im |

Besiß und in der Benutzung der Bahn.

Q. 20. Sollte die Thüringische Eisenbahn - Gesellschaft es für thun- lich halten, die zur Deckung des Anlage - Kapitals der KQweig- bahn aufgenommene Anleihe ganz oder zu ihrem Restbetrage zu kündigen, um einen geringeren Zinsfuß für sih zu erlangen, so sollen die dadurch erlangten Vortheile gleichmäßig auch der &Sürstlich \{chwarzburg- sondershäuser Staatsregierung zu Gunsten gehen, und es wird demgemäß vorbehalten, die §§. 5, 7, 10, 11, R und 24 danach zu amendiren. Die ertheilte Konzession wird verwirkt und die Bahn mit den Trans- portmitteln und allem Zubehör für Rehnung der Thüringischen Eisenbahn- Gesellschaft öffentlih versteigert , wenn diese eine oder die andere der ihr auferlegten Konzessionsbedingungen nicht erfüllt und eine Aufforderung zur Erfüllung binnen einer endlichen Frist von mindestens Z Monaten ohne Erfolg bleibt. S U

Gür Kriegsbeschädigungen und Demolirungen der Zweigbahn , es mögen solche vom Feinde ausgehen, oder im Interesse der Landesvertheidigung veranlaßt werden , kann die Thüringische Eisenbahn - Gesellschaft von den beiden Staaten einen besonderen Ersaß nicht verlangen.

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Jm Uebrigen finden die Bestimmungen des durch Konzessions - Urkunde vom 20. August resp. 10. und 13. September 1844 bestätigten Statutes der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft und deren landesherrlich genehmigte Nachträge auch auf das Unternehmen des Baues und Betriebes der Dieten- dorf - Arnstädter Bahn Anwendung.

Auch sind, insoweit durch diesen Vertrag und den noch erforderlichen weiteren Statuten-Nachtrag nicht ein Anderes festgestellt wird , die Bestim- mungen der Gesellschafts-Statuten mit ihren Nachträgen für die Verwaltung des neuen Unternehmens maßgebend.

So geschehen

Erfurt am siebenten Juli 1800 fünf und sechszig.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft. gez. von Nostig. Dr. Reinhard. Krüger. Herrmann. Eichel. K. Riemann. Hartna ck.

gez. L. Braun. von Wolffersdorf. &Franz Wilke.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Berlin, 13. Februar. Seine Majestät der König haben Aller. gnädigst geruht: Dem Konsul Goering in Jassy die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Med- \hidje-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Vormittage des 12. &Februar den Capitain zur See Heldt, gleichzeitig Jhre Königlihe Hoheit die Frau Kronprinzessin die Frau Herzogin von Sagan. Um 72 Uhr begaben sich die Höchsten Herrschaften zur Gratulation des Prinzen Georg Königliche Hoheit. Abends wohnte Se. König- liche Hoheit dem Ballfest im Palais des Prinzen Karl Königliche Hoheit bei.

Jn heutiger Sitzung des Abgeordnetenhauses legte der Handels-Minister vor Eintritt in # Tagesordnung zwei @e- seß-Entwürfe, betreffend die AufhebWg der §F§. 181, 182 und 183 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 und die Aufhebung des Einzuggeldes vor, welche einer be- sonderen Kommission zur Berathung überwiesen wurden. Der An- trag, das gegen den Abgeordneten Dunker beim hiesigen Kammer: gerichte anhängige Strafverfahren für die Dauer der Landtags-Session aufzuheben, wurde angenommen.

Nach längerer Debatte wurde hierauf der Jung'she Antrag, das Ministerial-Reskript vom 11. Juni 1865 wegen Wiederentzichung des Berechtigungsscheines zum einjährigen freiwilligen Miilitairdienste betreffend, an eine besondere Kommission zur Berathung zurück- verwiesen.

Zum Schluß der Sitzung

wurden Berichte über eingegangene Petitionen erstattet.

Laut Telegramms an das General-Post-Amt ist die Post aus A vom 12. d. M. früh in Cöln heute früh rücständig gewesen.

Schleswig-Holstein. Cappeln, 7. Februar. (Eff. Z.)

Am Freitag d. W. wird der Herr Kanal - Jnspektor Wiechers hier eintreffen, um die nöthigen Vorarbeiten Behufs Regulirung des Fahrwassers der Schlei einzuleiten. Um die Meinungen Sachkun- diger in dieser Angelegenheit zu erfahren, sind sämmtliche Schiffer hierorts, sowie von dem nahegelegenen Maasholm und Arnis zu einer Besprehung auf dem hiesigem Rathhause eingeladen, woselbst Herr Wiechers mit ihnen in dieser für Cappeln \o bedeutenden Frage conferiren wird. Sachsen. Meiningen, 11. Februar. (Weim. Ztg.) Das auch in anderen Staaten {on oft gerühmte diesseitige Institut der Friedensgerichte hat nach der amtlihen Tabelle Über dessen Thätigkeit im Jahre 1865 wieder recht günstige Resultate geliefert. Von 5640 angemeldeten Rechtssachen wurden nicht weniger als 6700 vor dem Friedensgerichte erledigt.

Niederlande. Haag, 11. Februar. (Köln. ta) Die gestern erfolgte Konstituirung unseres Ministeriums wird bereits be- kannt sein. Zwei neue Mitglieder sind in dasselbe eingetreten. Der bisherige Abgeordnete für Groningen hat das Portefeuille des Herrn Thorbecke, und der Kreisrichter Pîcké aus Tholen (Zeeland) das der Justiz Übernommen. Die übrigen Portefeuilles sind. in den Händen bekannter Staatsmänner. Van Bosse hat abermals die Finanzen übernommen, die er früher in Kabinetten von verschiedenen Nuancen mit bestem Erfolge verwaltete. Herr Cremers behielt das Auswärtige, Herr Blanken den Krieg und provisorisch die Marine, bis ein neuer Marine-Minister gefunden is. Der Kolonial-Minister Gransen van der Putte, welcher die Ministerkrisis hervorríef, ist quasi Minister-Präsident, denn einen eigentlichen Premier haben wir nicht. Da die Minister in Folge unserer Grundgesetze nicht Kammer- Mitglieder sein können, so sind unmittelbar die Wahlen in Gro-

Arbeiten.

In der am Freitag den 16ten d. Mis, stattfindenden sechsten öffentlihen Vorlesung Über Eisenhüttenwesen wird der Betrieb der Hammer- und Walzwerke, so wie die Drahtzieherei behandelt werden.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath,

ningen (für Herrn Geertsema) und in Zütphen (für Herrn van Bosse) ausgeschrieben. Das heutige Staatsblatt veröffentlicht unter Königlicher Einwilligung die Berichte der Minister, welche die Ein- führung einer verbesserten Strafgesehgebung für Europäer in den ostindischen Kolonieen betreffen.

Frankreich. Paris, 10, Februar. Der »Moniteurs« bringt geftern die Depesche, worin, wie früher {on telegraphisch gemeldet wurde, der französische Gesandte in Washington, Herr v. Mont ho- lon, unterm 23. Januar dem Minister des Auswärtigen in Paris über die von ihm gethanenen Schritte wegen des Bagdader Vor-

Appellationsgerihts-Chef-Präsident, Graf Rittber g, nach Schlesien.

falles Bericht erstattet. Das Aktenstück lautet:

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Washington, 23. Januar 1866. Herr Minister! Die uns seit einigen Tagen durch die Zeitungen von New-Orleans vom Rio Grande zugefom- menen Nachrichten würden von s{hwerer Bedeutung sein, wenn man ihnen vollständig trauen dürfte. Zum Glück sind sie übertrieben, und ih beeile mich, Ew. Excellenz zu sagen, daß der Unter-Staatssecretair mich Überzeugt hat, wie die Regierung unter allen Umständen die Militairbehörden zur Achtung der Neutralität vermögen wird und denselben auch schon die ge- messensten und strengsten Befehle hat zugehen lassen. Nach den vorgestern hier eingegangenen Telegrammen hätten 60 Mann eines am unteren Flusse postirten Neger-Regiments in der Nacht rom 9. zum 6. Januar ihren Lagerplaß verlassen und, über den Strom gesetzt, fich Bagdads, wo sie ohne Zweifel Helfershelfer gehabt , bemächtigt, worauf sofort die Plünderung begonnen, sowohl durch die von Texas eingedrungenen Neger y als auch durch die am Playe gefangen genommenen, aber auf ihre Erklärung, daß sie Liberale seien, wieder freigegebenen Soldaten. Ein im Fluß vor Anfer gelegenes Schiff wäre zu gleicher Zeit angegriffen worden, aber ohne Erfolg. _Auf diese Nachrichten hätte dann der kommandirende General unverzüglich Truppen nach Bagdad geschickt , die Eingedrungenen in die Oberstadt treiben und momentan den Play besetzen lassen, um der Plünde- rung Einhalt zu thun. Außerdem hätte er Befehl gegeben, Bagdad nichi cher wieder zu räumen, als bis Kaiserliche Behörden wieder zur Stelle waren. Sobald mir diese Thatsachen gemeldet waren, verfügte ich mich zu Herrn Hunter , der als Staats - Secretair fungirt, um von ihm Auskunft zu begehren über das Verfahren der Truppen, die an der Grenze die Ordnung aufrechterhalten und , wie mir wiederholentlich versichert wor- den war, jeden Bruch dér Neuttalitätsgesehze hatten verhindern sollen. Das Staats-Departement hatte noch keine amtliche Meldung erhaiten , aber auf das Gerücht, daß Bagdad von Flibustiern genommen sei, hatte Herr Hun- ter vom Kriegsminister sofort Jnformation begehrt. Andern Tages begab ih mich wieder zum Ministerium, um den Sachverhalt zu erfahren , und da zeigte Herr Hunter mir eine Reihe telegraphischer Depeschen vom Gene- ral Sheridan an Herrn Stanton, die höchst befriedigend lauten. General Sheridan mißt die vorgekommenen Uebelthaten einem Amerikaner, Namens Crawford, bei, der sich mexikanischer General nennt und seit einiger Zeit für Juarez Truppen zu werben sucht, und meldet, daß er denselben, sowie einen gewissen Reid, der sich für einen Obersten von Juarez und Stabschef von Crawford ausgiebt, habe verhaften lassen. Die durch die Zeitungen veröffentlichte Correspondenz genügt, die Rolle, welche diese beiden Menschen spielen, klar darzulegen und deren Verhaftung zu rechtfertigen. Was sich s{hwer begreifen läßt, ist, daß General Weigel mit dem sogenann- ten General Crawford in einen amtlichen Schriftwechsel sich ein- [assen zu dürfen geglaubt hat. Judessen, General Weigel hat kein Kommando mehr und die Depeschen des Generals Sheridan sind uns genügende Beweise nicht nur für den Willen der Regierung, die Neutralität aufrecht zu erhalten, sondern auch für den festen Ent- {luß des Generals, die in dieser Beziehung erhaltenen Befehle streng zur Ausführung zu bringen. Jndem ich weitere Jnformationen erwarte, muß ih Ew. Excellenz wiederholt versichern, daß die Regierung den entschiedenen Willen hat, sich in einen Konflikt mit uns durch die Flibustier und die juaristischen Agenten nicht hineinziehen zu lassen. Es is zu bemerken, daß General Sheridan am Schlusse feiner legten Depesche Yweifel ausspricht über die Zweckmäßigkeit der Absendung eines Truppentheils nah Bagdad, welcher die Stadt vor der Plünderung schüßen sollte, und nichts desto weniger die Hoffnung fundgiebt, daß die Kaiserlichen ihm deshalb nicht übel wollen werden,” weil er für sie und in ihrem Jnteresse in solcher Weise gehandelt habe. Und wie schon früher bemerkt, war dem fommandi- renden Offizier in der That der Befehl gegeben worden, sich nur vor der Kaiserlichen Autorität, unter welcher Bagdad vor der Ueberrumpelung stand, zurückzuziehen. Wenn , wie ich hoffe, die Behörden an der anderen Seite der Grenze die Sachlage verstehen, so wird dieser Zwischenfall chließ- lich eine heilsame Wirkung haben, indem er der amerikanischen Regierung die dringende Nothwendigkeit beweisen wird, sih vor der Wiederkehr ähn- licher Begebnisse zu sihern. Der Rükschlag dieser unbesonnenen Affeaire wird ihren Urhebern ein unheilvoller sein. Genehmigen Sie 2c.

Montholon.

Italien. Jn einer zu Paris den 12. Februar eingetroffenen

Depesche aus Florenz vom 6. d., erklärt der Ministerpräsident Lamarmora, daß, wenn das Prinzip der Nichtintervention in die politischen Verhältnisse des Kirchenstaates gewissen Bedingungen un- tergeordnet sei, diese Bedingungen auss\chließlih Frankreich und Jtalien angehen. Für die andern Mächte gelte das Prinzip der Nichtinter- vention bedingungslos. -

Nach Berichten aus Florenz über Paris, 12. Februar, hat die für den Bau der Alpenbahn niedergeseßte Kommission si fast einstimmig für die Linie über den St. Gotthard ausgesprochen.

Das von der Finanz-Konsulta gut geheißene römische Bud- get für 1866 führt 12,671,156 Römische Thaler Ausgabe und 6,459,962 Römische Thaler Einnahme auf, so daß das Defizit dieses Jahres 6,181,194 Römische Thaler beträgt. Die Römische Schuld ist so stark, daß die Zinsen auf der Ausgabe mit 6,700,000 Römischen Thalern figuriren; für das Kriegsbudget sind 1,589,749 Römische Thaler in Aussicht genommen , d. h. 294,705 mehr als im Jahre 1865. Die Gesammt-Ausgaben für 1866 zeigen eine Vermehrung um 617,886 Römische Thaler im Vergleich mit 1865. Bei diesem Defizit von runden 30 Millionen Fr. für dieses Jahr sind die Spen- den des Peterspfennigs mit eingerechnet. id

Die Turiner Zeitung veröffentlicht einen Erlaß der italienischen Regierung , worin den Schiffen unter österreichischer Flagge nicht bloß die Ausübung der Küstenschifffahrt , sondern. auch die Fischerei an allen italienischen Küsten gestattet wird.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. Januar. Die » Deutsche Petersb. Ztg.« veröffentlicht die Uebersicht des Reichs- budgets pro 1866. Darin sind die Reichs - Einnahmen in runder Summe also veranschlagt: I. Gewöhnliche Reichseinnahmen. 1) Steuern : a) direkte Steuern (Steuern und für die Berechtigung zum Handel: 44,599,641 Rubel, þ) indirekte Steuern : 181,704,860 Rubel ; 2) Regierungs-Regalien : 15,455,165 Rbl. 3) vom Staats- eigentbum: 57,070,649 Rbl. j 4) verschiedene Einkünfte: 47,157,376 Rubel ; 5) Einnahme aus Transfkaukasien : 3,693,122 Rbl., in Summa gewöhnliche Reichseinnahme: 349,680,816 Rbl. 11. 6) Ressourcen des Ministeriums der Wege und öffentlihen Bauten, speziell aus der 5proz. inneren Anleihe für Eisenbahnen : 19,930,944 Rubel. Ul. Außerordentlihe Ressourcen: 7) Reichsschagz- Billette (Serien) 9,000,000; 8) aus den Summen der english-hol- [ländischen Anleihe: 19,930,944 Rbl. und aus andern Summen zur Leistung ausländischer Zablungen zur Verfügung des Finanzmini- sters: 12,583,931 Rbl. IV. 9) Betriebseinkünfte: 12,872,311 Rbl. Summe aller Einnahmen: 404,068,004 Rbl.

Die Reichsausgaben sind in runden Summen veranschlagt : I, Gewöhnliche Ausgaben. 1) Reichs\{huld 68,586,684. 2) Oberste Regierungs-IFnstitutionen 1,199,688. 3) Ressort des heiligen Synods 6,079,764. 4) Ministerium des faiserlihen Hofes 7,717,419. 5) Ministerium des Auswärtigen 2,222,115. 6) Kriegsministeriuum 116,464,319. 7) Marineministerium 21,636,417. 8) Finanzmini- sterium 44,263,905. 9) Ministerium der Reichsdomänen 9,489,772. 10) Verwaltung von Militairkolonieen im Süden 157,647. 11) Mini- sterium des Jnnern 15,008,104. 12) Unterrichtsministerium 7,062,464. 13) Ministerium der Wege und öffentlihen Bauten 10,885,368. 14) Ministerium der Posten und Telegraphen 980,613. 15) Justiz- Ministerium 7,607,661. 16) Reichs-Kontrole 1,510,801. 17) Haupt- Verwaltung der Reichsgestüte 616,193. 18) Ausgaben Transkauka- siens: a) Aus den Lokal - Einnahmen 3,693,122, b) aus den Ein- nahmen des Reichs\chaßes 491,089. Gewöhnliche Reichs-Ausgaben im Ganzen 325,672,999. 11, 1) Zeitweilige außerordentliche Ausgaben zum Bau von Eisenbahnen durch die speziell angewie- senen außerordentlichen Nessourcen gedeckt 19,930,944. 67. Il. Für Einnahme-Rückstände 4,000,000, in Summa 349,603,500. 107. IV. Betrieb8ausgaben 12,872,311. 24%, in Summa 362,475,811. 35. Dazu noch 41,592,193 Rub. Erhebungskosten der Einnahmen macht 404,068,004 Rub. Ausgaben im Ganzen. *-

Der Finanz - Minister hat diese Uebersicht mit einem Rechen- \haftsbericht begleitet, in welchem es heißt:

Auf Allerhöchsten Befehl Ew. Kaiserlichen Majestät hat der Bau der Südbahn auf Kosten des Fiskus in der Richtung von Odessa zum Dnjestr bereits 1863 begonnen; 1864 wurde diese Bahn in der Nichtung nach Balta verlängert und der Bau der Bahn in der Richtung von Moskau nach Orel in Angriff genommen. Ende desselben Jahres ‘geruhten Ew. Majesiät zu befehlen , diese Arbeiten in den Richtungen von Moskau über Kursk nah Kiew und von Balta über Krementshug nach Kiew fortzuführen und der Reichsbank die Verabfolgung der erforderlichen Mittel aus den Summen der Sprozentigen inneren Prämien - Anleihe aufzuerlegen. Jn Folge dessen hat die Bank bereits am 1. Januar 1866 über 23 Millionen R. verabfolgt, aber diese Ausgabe is bis jeßt noch nicht in das Reichs- Budget übergegangen. Jn dieses Budget sind 19,930,000 R. aus derselben Quelle zum Bau der erwähnten Bahnen eingetragen. Behufs leichterer Vergleichung des diesjährigen Budgets mit dem vorjährigen ist dieser Titel sowohl von den Einnahmen, als von den Ausgaben getrennt. Die gewöhnlichen Einnahmen, welche für 1865 ver- anschlagt waren, beliefen sich auf 349,915,000 R., nach dem Budget für 1866 find 349,680,000 R., also 265,000 R. weniger als 1865 ver- anschlagt. L

Eine Verringerung der Einnahmen wurde vorzugsweise in folgenden Artikeln erwartet : ) :

In der Getränke-Accise um 8,033,000 R., in Folge des verminder- ten Verbrauchs. Jn den Zoll-Einnahmen um 1,213,000 R, welche vor- zugsweise auf die Steuer von Zucker kommen, da in Folge der die Consumtion übersteigenden Zufuhr im Jahre 1864, in dem verflossenen Jahre bedeutend weniger Zucker eingeführt wurde, als in den vorange-

ngenen Jahren. s

if “Eini Vermei ergiebt sich bei folgenden Einnahmen : Bei der Steuer vom Salze um 562,000 R. ; bei der vom Tabak um 1,200,000 R. ; bei der vom Stempelpapier und von den Kaufbriefen und bei den Kanzlei- gebühren um 604,000 R. ; bei der Einnahme von den Wäldern um 142,000 R. ; von der Nikolai-Eisenbahn um 503,000 R.7 vom Verkauf von Land und anderem unbeweglichen Eigenthum des Staates, Rekruten- Quittungen 2c. um 534,000 R,, nach dem wirklichen Eingehen dieser Summen ; bei der Bergwerkssteuer um 368,000 R. wegen der stärkeren Goldausbeute des Jahres 1865 und des 1866 ablaufenden Termins für die Erhebung der ermäßigten Steuern. Bei den verschiedenen Einnahmen sind 2,400,000 R. aufgeführt, welche sich vom Loskauf von der Rekrutirung im Königreich Polen und in den baltischen Gouvernements ergeben. Die Einnahmen des Neichsschaßes aus Kommunalabgabeu und anderen Quellen haben sih dur die Summen, welche von den Rekrutenabgebern gezahlt worden und nicht in das Budget für 1865 eingetragen wurden, um 2,270,000 R. vermehrt. Endlich is die Steuer von den Kirgisen der inneren Horde im Betrage von 476,000 R. zum ersten Male in das Reichsbudget ein- E O [laufenden Ausgaben betrugen nah dem Budget für 1865 368,343,000 Rubel, nach dem für 1866 find sie mit Einschluß der