1887 / 227 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Sep 1887 18:00:01 GMT) scan diff

rlaghy, herrühren. Die Dame stellt sich dem Publikum selbft vor y ihrem in Lbensgröße entworfenen Selbstporträt. Jn vornehm Tünftlerischer Dane, angethan mit einem seidenen Kleide, bietet sie sich dem Beschauer.-dar: Der Entwurf: ist großartig gehalten und effektvoll in der Ausführung. Die Behandlung des Kostüms scheint der Künstlerin schr am Herzen gelegen f haben, doch zeigt sie auch in der geistvollen Behandlung des Kopfes ein hübshes Talent. Von ibr rührt ein Bildniß des einstigen ungarischen Diktators Ludwig Kossuth her, in wel{hem aber der finstre Hintergrund sih zu {wer dem Auge aufdrängt; ein drittes Bild führt uns ein junges, in der Farbe etwas nüctern gehaltenes Mädchen vor. : Von Piofesior Gussow begegnen wir fünf Porträts, unter dene dasjenige der Scriftstellerin Ossip Schubin wohl am meisten den Widerspruch des Publikums herausfordern dürfte. Wären nit die ausdrucksvollen Augen, welche fragend und räthselhaft dem Beschauer entgegcnshauen und seinen eigenen Blick fesseln, so würde man ebenso wenig mit der überaus nüchternen Wiedergabe des wenig \{önen An- esihts wie mit der Ansführung des Kostüms zufrieden sein. Die Porträts der Frau Gräfin H. und des Herrn De zeigen die bekannten igenarten des Künstlers in anmuthigerem Liht. Der „Alte“ {ließt si in Zeihnung und Kolorit den niederländishen Meistern an. Frisch in Zeichnung und Farbe is die „Schwarzwüälderin“. :

Trefflich in dèr Farbengebung und . eihnung ist das von Frißz Paulsen ausgestellte Porträt des Präsidenten des Reichsgerichts, Dr. Simson. r l : L

Wie gefährlih die plein air-Malerei namentlich dem Porträtfach werden fann, beweist Sterry mit seinem Bilde des Prof. Kaselowsky; es scheint bald, als habe das helle Licht den zu Porträtirenden ge- blendct, jo sonderbar ist der Gesihtiausdruck; daß die Farbe eine freidige ist, brauGt wohl nicht erst noch tadelnd hervorgehoben zu werten. Von der Shwärmerei für die Malerei in freier Luft dürften Diejenigen, welche in Zukunft abgebildet fein wollen, beim Anblick der auf der Ausftellung befindüchen Porträtproben sehr bald zurüdt- Tom Brad, L erie ansprechende Fverpottats ie, Richard Scholz ahmt Herkomer in dem von ihm gemalten Bilde R Mädchens na, steht ihm aber an Weichheit im Ton und Höhe der Technik nah. E

Corinth hat in offenbarem Bestreben, etwas recht Originelles zu leisten, ctwas recht Abgeshmacktes geboten; der Reflex eines blauen Rouleaus, durch welches das Licht briht, auf dem Antliß eines am Fenster sißenden Herrn ist ein wahrcr Ausbund von Manrrirtheit.

Ernst Hildebrand's Porträt des Prof. Beyrich zeigt bei gesunder Auffassung eine trefflihe Technik; dasselbe läßt sih von O. Heyden's Bildniß des Regierungs-Präsidenten von Pommer-CEsche sagen und

ilt in gleidem Maße von dem von Wilhelm Geny ausgestellten orträt; auch Stcffen's Porträt des Physikers Neumann ist tüchtig. edwig Greve's Porträt einer alten Frau ist von ungemeiner Schärfe urd beredtem Auédruck, gegen das in intenfiver Farbengebung gehaltene Gesicht erscheint jedech Kleid und Hintergrur.d zu dunkel,

Siegmund Gerechtér bietet in seinem Kinderporträt eine recht ansprehende Arbeit. M i j

Zickendrath's Porträt einer jungen Dame, betitelt: „Jn der Ballpause“ steht vollständig unter dem Einfluß der Herkomer'schen Lid.tmalerei, ohne das Vorbild erreichen zu können.

Robert Warthmüller's Porträt einer im Garten lustwandelnden Dame ist eine recht actenswerthe Arbeit, zeigt jedoch cine nühterne Auffassung und ist etwas glatt in der Ausführung. :

Sollte Max Fleischer cine Porträtstudie mit feiner „Mondaine“ beabsichtigt haben, so muk man diesen Versuch als cin in jeder Hin- siht geschmaloses, die Verirrungen der impressionistishen Malerei in abschreckendster Weise darthuendes Experiment bezeihnen.

Fedor Enke's Porträt des Cellisten Hausmann weist tüchtige Zeichnung: und prächtige Farbe auf, welch? leßteres von dem Damen- porträt nicht gesagt werden kann; hier fällt eine gewisse Härte störend auf. ! u E

Anton Haan wendet in seinem „Weiblichen Porträt“ eine etwas gesuchte Beleuchtung an, welche demselben einen genrehaften Anstrich giebtz warum gerade die Augenpartie im Schatten steht, ist nicht ret erklärlich. E N R git

Paul Haendler's Porträt, ein Offizier, ist lebenswahr, der land- \ckaftlihe Hintergrund ist gefällig und giebt dem Bilde einen eigen- artigen Reiz. L : E

Paul Hoecker zeigt in dem Bilde, auf welchem drei Kinder ab- gebildet sind, große Vorliebe für satte Farben, nur wäre eine etwas weniger flahe Behandlung der Gesichter erwünscht gewesen.

Clementine von Hülsen hätte mehr auf die Behandlung des Ge- sihts, als auf den altmodischen Kleiderpuß der dargestellten Person achten sollen. : N

Rudolf Gudden hat mit dem Porträt seines verstorbenen Vaters, des durch sein tragishes Geschick bckannten Professors Bernhard von Gudden, eine ansprehende Leistung der plein air-Malerei geliefert.

Papperißtz? Porträt einer Gräfin T. ift eine Arbeit von delikater Ausführung und vornehmem Charakter; der Hintergrund ist sorgfältig und mit großem Geshmack behandelt, S

Hans Fechner jun. weist in seincm Herrenporträt cin tüchtiges zeihnerishes Talent auf; die Farbe ift gesund, der silberne Ton, welcher darüber liegt, wirkt recht gefälliz. : : h

J. Scteurenberg vergegenwärtigt uns in seinem Porträt des Professors Zeller die geistvollen Züge des Philosophen und verräth eine tüchtige Technik. A s

Th. Wedepol's Damenporträt ist in der Farbe von großer Härte, das Schwarz des Kleides und des Hintergrundes verschwimmen in- einander. Besser ist es Georg Tyrahn gelungen, eine \chwarzgekleidete Dame wirkungsvoll darzustellen. Die Incarnation is warm, die Be- handlung des Seidenstoffes von treffliher Technik. i i

Die Knut Elwall’shen Bilder lciden an einer gewissen Süßlich- keit, welche nit nah Jedermanns Geschmack ist; etwas mehr Kraft in der Zeicnung würde seinen Figuren nur zum Vortheil gereichen.

Das oft behandelte Thema „Kopf cines Mohren“ hat von Wil- helm Gentz eine neue, prächtige Bearbeitung erfahren; der eigenthüm- lihe Glanz der s{warzen Haut mit den charakteristischen Lichtreflexen ist vortrefflich wiedergegeben. Wiel weniger ist dies Bredt gelungen, dessen Sudanesin stumpf aussieht. :

F. H. Behmer hat mit gesunden Farben und flott eine Dame gezeihnet; ein gesunder Realismus spriht aus dem Bilde; ein zweites Bild weist einen Vorzug lediglich in Behandlung dcs Kleiderstoffes, namentlich der rothen Taille, auf. F i

Caesar Philipp hat ein energish gehaltenes Porträt des Bild- bauers H. ausgestellt, während das andere, einen alten Herrn dar- stellend, kräftigere Accente hätte vertragen können

Max Meyoldt’'s Damenporträt ist etwas nüchtern gehalten. In Elisabeth Lüderiß? Porträt eines jungen Mädchens tritt das Gesicht vor der geradezu aufdringlichen Farbenwirkung des rothen Kleides ganz zurück. Friß Hummel’s Bildniß und Selbstporträt find r Arbeiten, auch Joh. Kleinshmidt's Frauenporträt kann als solche gelten. R. Lepsius hat seine Farben wahrscheinlich mit Schlemm- freide angerührt, anders läßt sih dieses, allem Schönheitsgefühl widersprehende Frauenbildniß, das noch dazu zeichnerish mangelhaft is, niht erklären. In erfreulihem Gegenfaß dazu steht Marie Spicler's Damenporträt, dessen rosige, frische Gesichtsfarbe wohlthuend berührt. Ernst Nelsen hat zwei gut durch- geführte Bildnisse ausgestellt; Voigtländer zeigt wenig Geschick in der techniscen Behandlung des hellen Hintergrundes. Nel Grön- Iand’s impressionistishe Studie „Am Strande“ läßt namentlih in der Zeichnung des Gesichts recht viel zu wünschen übrig. Toby Rosenthal hat ein energish durchgeführtes Selbstporträt ausgestellt.

Magdeburg, 27. September. (W. T. B.) Die Jahres- versammlung des deutschen Vereins für Armenpflege und Woblthätigkeit wurde heute von dem Landtags-Abgeord- neten Seyffardt (Krefeld) eröffnet. An derselben nahmen unter An- deren theil: der Reichstags-Präsident von Wedell-Piesdorf, der Ober- Bürgermeister Ohly (Darmstadt), der Landarmen- Direktor Bofkel- mann (Kiel), der Regierungs-Präsident von Neißenstein (Freiburg

i. B.), der Schriftsteller Lammers (Bremen), Dr. Victor Böhmert (Dresden), Dr. Berthold (Berlin), Böstel (Landsberg), Herse (Posen). Der Ober-Lürgermeister Bötticher begrüßte die Ver- sammlung Namens der Stadt Magdeburg, der Ober-Präsidial-Rath von Arnstedt Namens des dienftlih behinderten Ober-Präsidenten von Wolff, der Pfarrer Medem Namens des Provinzial-Ausshusses für innere Mission. Zu Vorsitzenden wurden Seyffardt, Bötticher, Ohly, zu Shriftführern Ludwig Wolff (Leiptio), Reimarus und Fölscher Magdeburg) gewählt. Nach geschäftliGen Mittheilungen referirte erse über Punkt 2 der Tages __ (Einsebung einer Kommission zur Berathung der Frage über den Einfluß des Landarmen-Instituts auf die Zustände des deutshen Armenwesens) und beantragte, den Gegenstand einer Kommission von 20 Mitgliedern zu überweisen. Die Versammlung stimmte dem Antrage zu. Sodann wurden über die Punkte der Tagesordnung, betreffend die Organisation der offenen Krankenpflege, sowie betreffend die Organisation öffentliher Samm- lungen, Lotterien und ähnlicher "Mittel bei außerordentlichen Noth- ständen, die von Ludwig Wolff (Leipzig) und Lammers (Bremen) beantragten Resolutionen angenommen. Um 2 Uhr wurden die Ver- handlungen auf morgen vertagt.

Essen, 27. September. Wie die „Rhein.-Wesif. Ztg.“ hört, hat Hr. Friedr. Grillo hierselbst der Stadt Essen ein derselben würdiges Theater mit entsprehender Subvention, im Gesammt- werth von einer halben Million Mark, als Geschenk zugesagt. Das Theater soll im Mittelpunkt der Stadt, vermuthlich auf einem zwischen dem ersten und zweiten Hagen belegenen Terrain erbaut und nah seiner Vollendung im Jahre 1891 der Stadt als Eigenthum übergeben werden.

München, 28, September. (W. T. B) In den auf der Oktoberfestwies e aufgeshlagenen Zeltbuden brach gestern Abend Feuer aus, durch welches ein Weinrestaurant und mehrere Ver- nügungsbuden zerstört wurden. Das rechtzeitige Eintreffen der Neuonvedr verhinderte ein weiteres Umsichgreifen des Feuers. Der MWirth des Weinrestaurants wurde héute unter den Trümmern ver- fohlt aufgefunden.

Dresden, 26. September. Der Allgemeine Deutsche Scriftstellerverband und der Deutshe Shriftsteller- verein haben sh auf dem heutigen Schriftstellertage nah Annahme der vom Verschmelzungs-Aus\chuß vorgelegten Saßungen als Deutscher S rift ellanberband vereinigt.

927. September. (W. T. B.) Zum Siß des Deutschen Schriftstellerverbands wurde Berlin bestimmt, Der neue Verband gliedert sich in Bezirksvereine, als deren Sitze zunähst Berlin, Breslau, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart, Frankfurt a M,, Prag. Wien und Graz in Aussicht genommen sind. Zu Vorstands- mitgliedern, denen später die Vorsibenden der Bezirkövereine hinzu- treten, wurden gewählt: Robert Schweichel, L. Ziemßen und Otto Wenzel in Berlin, Emil Rittershaus (Barmen), Maximilian Schmidt (Müncten), Klaar (Prag), Brasch (Leipzig), K. von Thaler (Wien), R. Keil (Weimar).

Karlsruhe, 27. September. Die I1V. Internationale Konferenz der Vereine vom Rothen Kreuz trat heute zur leßtcn Sihung zusammen. Es erfolgte zunächst die Fortseßung der gestern abgebrohenen Verhandlung über die Frage: „Sollen die europäischen Gesellschaften vom Rothen Kreuz den verwundeten und. erkrankien Soldaten Hülfe spenden in Kriegen, welche in außereur opäishen Ländern geführt werden ?“ Die Diskussion dehnte ih auch jeyt wieder schr aus. Der Kongreß beschloß endlich: „Die Konferenz erkennt es in Bezug auf die Prinzipienfrage als absolut feststehend an, daß in einem außereuropäischen Kriege für alle diejenigen Staaten, welhe der Genfer Konvention beigetreten sind und in denen Gesellshaften vom Rothen Kreuz bestehen, die Hülfe- leistung nah ganz denselben Grundsäßen zu leisten sein wird, wie dieselbe im Allgemeinen angenommen worden ist. Jm Uebrigen beauftragt die Versammlung iîn Entsprechung des von den niederländishen Vertretern gestellten Antrages mit der Untersuchung und - Berichterstattung über die einschlagenden praktishen Spezialfracen die nächste internationale Kon- ferenz.“ Oberst Ziegler-Bern spra hierauf über die Frage: „Welche Maßnahmen sind bereits getroffen, oder für die Folge dur die Gesell- {aften vom Rothen Kreuz zu treffen, um die Kenntniß der Genfer Konvention sowohl in: der Armee, wie in den sich für ihre Anwendung besonders interessirenden Vereinen und in dem großen Publikum zu verbreiten ?* Der Redner proponirte eine Resolution, die der aare an- nahm. Ueber die Frage der Hülfeleistung der Vereine vom Rothen Kreuz im Seekriege berihtete im Namen des deutshen Central-Comités Regierungs-Rath Haß. Derselbe beantragte, die Frage zu vertagen, was genehmigt wurde. Der leßte Punkt der Tagezordnung betraf den von der Konferenz des Jahres 1884 ausgedrückten Wunsch, daß in Genf ein Denkmal zur Erinnerung an die Stiftung des Rothen Kreuzes errichtet werde. Vorgelegt war ein Entwurf des Bildhauers Kießling, n Ausführung etwa 150 000 Fr. kosten würde. Auf Antrag des Hrn. von Lagerheim - Schweden, beschloß jedoch die Kon- ferenz, die Angelegenheit fallen zu lassen. Der Vorsißende, Graf Stolberg, \{chloß dann die Konferenz.

Wien, 26. September. (W. T. B.) Der Hygienische Kongreß is heute durch den Kronprinzen Rudolf feierlich cröffnet worden, Nach einer Ansprache des Präsidenten des Organi- sationscomités ergriff Kronprinz Rudolf das Wort zu einer mit Be- geisterung aufgenommenen Rede. Der Eröffnung wohnten auch der Erzbischof sowie die Minister Ziemialkowski, Graf Falkenhayn, von Prazak, von Gautsch und Marquis von Bacquehem, ferner der Botschafter Prinz Reuß und fast das gesammte diplomatische Corps bei. Nach den Vorträgen der Protessoren Gruber, Bruardel, Petten- kofer und des Geheim-Raths Köler erfolgte die Eintheilung in Sek- tionen Hierauf wurde die öffentlice Sißung geschlossen. Kron- prinz Rudolf ließ sih mehrere hervorragende Theilnehmer an dem Kongreß vorstellen und richtete an dieselben huldvolle Ansprachen.

Belle - Alliance - Theater. Hr. Felix Schweighofer hat die Sommermuße dazu benußt, um sein Repertoire durch einige neue kfünstlerishe Gestalten zu bereichern. Das Berliner Publikum wird ihn zunächst in der Treptow-Herrmann'shen Novität „Der Rosen- Onkel“ begrüßen können, mit welcher am 1. Oktober das Gastspiel des Hrn, Schweighofer im Belle-Alliance-Theater seinen Anfang nimmt.

Das Concerthaus wird am 1. Oktober für die Winter- Saison 1887/88 wieder eröffnet werden. Scit dem Bestehen des Hauses ist diese Saison die zwanzigste, und es findet in diesem Jahre, und zwar am 16. November, das 4000. Concert statt: ein Greigniß, das wohl selten an einer Stätte wieder vorkommen dürfte. Auch für diese Saison is der Kapellmeister Karl Meyder mit seiner aus 75 "Künstlern (10 Solisten) bestehenden Kapelle für das Unternehmen gewonnen worden. Die Beseßung der Kapelle ift folgende: 26 Violinen, 8 Bratschen, 8 Violoncelli, 8 Contrabässe, 2 Flöôten, 1 Piccolo, 2 Oboen, 1 englishes Horn, 2 Klarinetten, 1 Baß - Klarinette, 2 Fagotts, 1 Contra - Fagott, 4 Hörner, 3 Trompeten, 3 Posaunen, 1 Tuba, 1 Timpani, 1 große Trommel, 1 Harfe und 1 Orgel.

Bäder-Statistik. Personen

23 858

Aachen bis zum 25. September (seit dem 1. Januar, Fremde

Und Abd 3 85 Ahlbeck bis zum 15. September 3 750 Altenau (Harz) bis zum 9. September (Kurgäste) . 591 Altheide bis zum 19. Septbr. (außer 543 Durchreis., Kurgäste) 303

St. Andreasberg bis zum 6. September (Kurgäste) 1 800 Arnstadt bis Mitte September (Kurgäste)... . 251 Augustusbad (bei Radeberg) bis zum 18. Sept. (658 Parteien) 918

Personen Baden-Baden (Fremde), Stand am 23. September . 50 275 Badenweiler bis zum 21. September... .. . 4 217 Bentheim bis zum 5. September (Schluß der Badezeit) . 3274 Berggießhübel bis zum 18. September (75 Part.) . 180 Berka F lm) bis Mitte September (Kurgäste) . . 1 404 Bertrich bis zum 15. September (Schlüß der Saison,

Ma E i a aar Qi ann Li edi 1 622 Bibra bis zum 17. Sept. (Schluß des Bades, Badegäste) 387 Bi Did um 10, Se «a o a adi le 2 378 Blankenburg (Schwarzathal) bis Mitte September . 1 170 Blankenhain (Thüringen) bis Mitte September . . 355 Boltenhagen bis zum 16. September (Badegäste). 11% Borby bis zum 15. September (Badegäste) 582 Borkum bis zum 15. September E R 4 963 Breege bis zum 15, September. 292 Burtscheid bis zum 22. September... 1472 Deep (Bez. Stettin) bis zum 15. September... 448 Dievenow bis zum 15. September... 3 157 Einsiedel bis zum 18. September (61 Part). 103 Frankenhausen (Kyffhäuser) bis Mitte Septeinber . 1 800

(darunter 150 Pfleglinge der Heilanstalt für \krophu-

lôse Kinder). L f bis Mitte September (Kurgäste). 7 023

andersheim bis zum 15. September. 295 Georgenthal (Hzgth. Gotha) bis Mitte Sept. (Kurgäste) . 733 Glüdcksburg bis zum 22. September 1 980 Godesberg bis Mitte Sept. (außer 450 Dur(hreis., Kurg.) 471 Göhren (Rügen) bis zum 15. September 2 356 Görbersdorf bis zum 16. September (Kurgäste) . . 1192 Gottleuba bis zum 18. September (130 Part.) . . 256. Großmöllen- und Umgegend bis zum 15. Sept. (Badegäste) 816 Großtabarz bis Mitte September (Kurgäste) O 1 492 Grund bis zum 8. September (Kurgäste) , . 2 403 Harzburg bis zum 11. September (Kurgäste) . 3 880. Heiligendamm bis zum 11. September (Badegäste) . 1111 Helgoland bis zum 19. September (Nrn)... 9 407

elmstedt bis zum 15. September (Kurgäste). . . 252

ecingsdorf bis zum 15. September... 6 920

erzberg (Harz) bis zum 15. September (Kurgäste). . 612

orst, Groß und Klein, bis zum 15. September. . 407 Ilmenau bis Mitte September (Kurgäste). . . 1 926 Jonsdorf bis zum 18. September (184 Parteien). . . 37d Iuist bis zum 15. September (Frem)... 879 Kammerberg bis Mitte September (Kurgäste). . . . 318 Königsbrunn (Königstein a. d. Elbe) bis z, 18. Sept. (186 Part.) 240 Köstritß bis Mitte September (Kurgäste) 366 Kolber bis zum H, SWlember L e 7 149 Kreischa bis zum 18. September (138 Parteien) . . 175 Krampas bis zum 15. September... 2 349 Kreuznach bis zum 18. September (Kurgäste)... . 7 973 Kudowa bis zum 19. Sept. (außer 938 Durchreis., Kurgäste) 1 399 Kurxhaven bis zum 15. September (Badegäste). . . 4 890 Lande bis zum 19, Sept. (außer 2913 Durchreif., Kurgäste) 3 390 Langebrück bis zum 18. September (338 Parteien) . . 724 Langensalza bis Mitte September (Kurgäste) U: 453 Langeoog bis zum 15. September (Fremde). . 1 100 Lauterberg (Harz) bis zum 15. September (Kurgäste) .. 2 600 Liebenstein (S.-Meiningen) bis Mitte September (Kurgäste) 1 362 Liegau (Radeberg) bis zum 18. September (227 Parteien) . 432 Lobenstein (Reuß) bis Mitte September (Kurgäste) . 305 Lohme (Rügen) bis zum 15. September... 918 Louisenhall (bei Stotternheim) bis Mitte Sept. (Kurgäste) E Lüneburg bis zum 15 September (Badegäste). . . 81 Marienborn (Panshwißz) bis zum 18. Septbr. (181 Part.) 220 Misdroy. bis zum 15. September... 6 447 Münster a. Stein bis zum 16. September . 1 827 Mulda bis zum 18. September. 480 Neuenahr bis zum 10. September (Fremde) . . 5 953 Niendorf (Ostsee) bis zum 15. September (Badegäste) . 2 050 Norderney bis zum 15. September. 14 530 Oberho} bis Mitte September (Kurgäse)) 850 Oeynhausen bis zum 23. Septbr. (außer 9779 Durchreisenden, 1,

isremde, Murat C E S 5 303 Oldesloe bis zum 15. September (Badegäste). . . 887 Oppelsdorf (bei Reibersdorf) bis zum 18. September

G P E 676 Osternothhafen bis zum 15. September... 160 Oybin bis zum 18. September (185 Part)... Do1 Prerow bis zum 15. Septemb e 651 Putbus bis zum 16, September io 2 720 Rastenberg (Thüringen) bis Mitte September (Kurgäste) . 438 Rewahl bis zum 15: September 148 Rothenfelde bis zum 15. September (Fremde). . A 3 909 Rügenwaldermünde bis zum 15. September . 594 Ruhla bis Mitte September (Kurgäste). 684 Sachsa bis Mitte September (Kurgäste) 1 086 Salzbrunn bis zum 19. September (außer 2426 Durch- .

L U OO f E es 3 670 Salzungen bis Mitte September . 1 573 Saßniß bis zum 15, September 4 173 Schandau bis zum 18. September (außer 17 763 Durreis., j

Parteien der Kurgäste 1268) . E 2816 Schmalkalden bis Mitte September (Kurgäste) 1 172 Schwarzburg bis Mitte September (Kurgäste) . 1 560 Schweizermühle bis zum 18. September (389 Parteien) . 833 Sonneberg (S.-Meiningen) bis Mitte September (Kurgäste) 120 Spiekeroog bis zum 15. September (Fremd). 649 Stadtsulza bis Mitte September (Kurgäste) . z 2 219 Stolpmünde bis zum 15. September (Fremde) 1 083 Swinemünde bis zum 15. September. 4 580 Tenystädt bis Mitte September (Kurgäste) ... 201 Thal (Herzogthum Gotha) bis Mitte September (Kurgäste) 1 008 Tharandt bis Mitte Sevtember (501 Parteien) . . 843 Thiessow bis zum 15. September . E E 311 Travemünde bis zum 15. September 2 152 Wangeroog bis zum 15. September (Fremde). . . 685 Warmbrunn bis zum 21. September (Badegäste und

V S O 7734 Warnemünde bis zum 15 September (Familien bezw. einzelne

Deo e S 7 205 Weißer Hirsch bis zum 18. September (555 Parteien) . 1 074 Westerland-Sylt bis zum 19. Sept. (Kurgäste u. Passanten) 5 180 Wiesbaden bis zum 25. September (Fremde). . . . 75 318 Wyk (Föhr) bis zum 21. Sept. (Badegäste und Passanten) d

2 540

Su bis zum 17. September .

innowitz bis zum 19. September... 2 Bon anderen Bädern wurden besucht : Georgenbad (Neukirch i. d.

Lausitz) bis zum 18. Sept. von 58 Pers. (21 Part.), Gruben (Sachsen)

bis zum 18. Sept. von 76 Pers. (45 Part ), Neuendorf bis zum

15, Sept. von 80 Pers, Schleusingen bis Mitte Sept. von 24 Pers,

Schwarzwald (Herzogth. Gotha) von 32 Personen.

Nedacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschèen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 227

Berlin, Mittwoch, den 28. September

1887.

GEAPIDEN

Deutsches Neich.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 27. d. M. beschlossen, daß die Ausführung des Gesegzes, be- treffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Funi d F., vorbehaltlih der definitiven Feststellung der Ausführungsbestimmungen, einstweilen und bis auf Weiteres nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften zu erfolgen habe:

1) Qu S 3. : I. Stundungsbedingungen.

Gewerbtreibenden, welche Branntwein erzeugen oder damit Handel treiben, ist die Verbrauchs8abgabe sowie der Zuschlag zu derselben zu ften sofern sie für den Betrag derselben ausreichende Sicherheit

estellen.

Abgabenbeträge, welhe für eine Branntweinpost 50 4 nicht erreichen, sind von der Stundung ausgeschlossen.

i IT. Stundungsfrist.

Die Frist, bis zu welcher die Abgabe gestundet werden kann, beträgt sechs Monate, mit der Maßgabe, daß die gestundete Ver- brauh8abgabe bis zum 25. Tage des Monats, in welchem die Stun- dungsfrist abläuft, und wenn dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, am Tage vorher baar eingezahlt oder dur fällige Bonifikations- Anerkenntnisse abgelöst werden muß.

Wer es einmal versäumt, die Zahlung der gestundeten Abgabe pünktlih zu leisten, hat auf fernere Stundungsbewilligung keinen

Anspruch. i IIL. Sicherheitsleistung.

Gleich bei dem Antrage auf Stundung und jedenfalls vor der Bewilligung derselben muß der Abgabenpflichtige auf Höhe des zu stundenden Abgabenbetrages der Steuerbehörde Sicherheit leisten.

Die Sicherheitsleistung kann geschehen :

a. durch Niederlegung einer gleih großen Summe courshabender inländischer Staatepapiere oder sonstiger von der Reichsbank beleih- barer Effekten. JInländishe Staatspapiere sind zum Nennwerthe an- zunehmen. Bei anderen Effekten ist der Courswerth, soweit er niht über den Nennwerth hinausgeht, zu Grunde zu legen, in jedem Falle jedoh nah den Grundsäßen zu verfahren, welhe von Seiten des nächsten Reichsbank-Comtoirs bei der Annahme von Werthpapieren als Unterpfand beobachtet werden; fällt der Cours derartiger Effekten erheblih unter den Werth, zu welchem dieselben bei der Annahme in Ansatz gebracht worden sind, fo ist die Sicherheit zu ergänzen.

_ Die zu den Werthpapieren gehörenden Zinsscheine (Coupons), Dividendenscheine und Anweisungen zu Zinsscheinen (Talons) sind mit zu hinterlegen ;

b. durch Ausstellung gezogener oder trockener, von sicheren Per- sonen acceptirter oder avalirter Wechsel ;

e, durch Hypotheken oder Grundschulden, sofern dieselben bei ländlihen Grundstücken innerhalb der ersten zwei Drittel des durch die Taxe einer zur Aufnahme von Taxen zuständigen Behörde oder amtlich verpflichteter Sachverständiger, bei städtishen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des durch die Taxe einer zuständigen Behörde oder durch die Taxe ciner öffentlihen Feuerversiherungs- Gesellschaft zu ermittelnten Werthes derselben zu stehen kommen.

__ Für städtishe Grundstücke bleibt bei besonderen örtlichen Ver- hältnissen der obersten Landes-Finanzbehörde eine andere Bestimmung der Beleihung8grenze vorbehalten ;

d. durch Bestellung eines Faustpfandes an Branntweinvorräthen oder anderen Waaren dergestalt, daß das Unterpfand gleich realisirt e kann, wenn die gestundete Abgabe nicht rechtzeitig entrichtet wird.

Die nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zulässige Stundung der Verbrauchsabgabe kann von den Hauptämtern selbst- ständig bewilligt werden.

Soll die Sicherstellung auf andere Weise, z. B. durch Bürg- \chaftsleistung erfolgen, so bleibt die Entscheidung den Direktivbehörden vorbehalten.

IV, Stundung ohne Sicherheitsleistung.

Die Hauptämter sind ermächtigt, Gewerbtreibende, welche als zuverlässig und hinreichend sicher bekannt sind, von der Verpflichtung, für den zu \stundenden Abgabenbetrag Sicherheit zu bestellen, ganz oder zuun Theil zu entbinden, sofern nur eine dreimonatlihe Stun- dungsfrist in Anspruh genommen wird.

V. Entziehung der Stundung.

Treten Umstände ein, welche einen Ausfall an der gestundeten Abgabe besorgen lassen, so kann die bewilligte Stundung jeder Zeit entzogen werden und die zwangsweise Beitreibung der geshuldeten Abgabe erfolgen, sofern niht der Steuerpflichtige für die sofortige Bestellung der ANADDE S trägt.

u

_ Für Brennereien, für welche nicht nah §. 13 des Gesetzes eine bindende Festseßung der Verbrauhsabgabe von dem zu gewinnenden Branntwein im Voraus statifindet, gelten die folgenden Vorschriften :

I. Sammelgefäße.

Es sind ein oder mehrere unter sich durch Uebersteigerohre ver- bundene, ge\s{chlossene Branntwein-Sammelgefäße, in der Regel aus Eisenblech von ihrem Rauminhalt entsprehender Stärke, in einem all- seitig ges{lossenen, genügend einbruchsiheren, unter Mitverschluß der Steuer-Verwaltung zu haltenden Raume aufzustellen, in welche der gesammte gewonnene Branntwein geleitet wird. In Brennereien, wo sih bereits hölzerne Sammelgefäße befinden, können dieselben, sofern sih steuerlihe Bedenken nicht ergeben, - bis auf Weiteres fort- benußt werden.

Die Zahl und Größe der amtlihen Sammelgefäße ist so zu be- messen, daß sie in der Regel die aht- bis zehntägige, höchstens aber die vierzehntägine Branntwein-Ausbeute der Brennerei bei vollem Betriebe nah Maßgabe der vorhandenen Betriebseinrihtung auf- nehmen können.

Jedes Sammelgefäß is mit mindestens einem Ablaßhahne oder steuersicheren Pumpwerke zu versehen, durch welche die vollständige Entleerung desfelben und Üeberfüllung des Inhalts auf Versandtfässer möglih ist. Neu anzuschaffende Sammelgefäße sind außerdem mit Standglas und Skala zu versehen. Sämmtliche vorgenannte Theile sowie das Mannloh und die O sind verschlußfähig ein- zurihten und unter steuerlihem Verschluß zu_halten. Soweit die bereits vorhandenen Sammelgefäße niht mit Standglas und Skala versehen sind, so ist bei der nassen Vermessung der Rauminhalt des Geräthes unter Feststellung einer bestimmten Skala zu ermitteln und lehtere auf einem in der Brennerei unter amtliher Verwahrung auf- zubewahrenden Maßstocke dergestalt kenntlih zu machen, daß aus dem Ööhenstande des Branntweins im Sammelgefäße an der Skala ohne Weiteres ersehen werden kann, welche Menge sich im Gefäße befindet.

le Sammelgefäße sind amtlih und zwar in der Regel auf nafsem

ege zu vermessen, mit fortlaufender Nummer und Liter-Inhalt zu bezeichnen und zu inventarisiren. Sie müssen der Besichtigung überall zugänglich sein und auf Füßen über dem Mauerwerk ruhen. 11. Brennvorrichtungen.

a, Die Brennvorrihtung muß ganz frei dastehen und von allen Seiten eine genaue Besichtigung gestatten. Für bereits aufgestellte

rennvorrichtungen können die Direktivbehörden, soweit die steuerliche Sicherheit niht gefährdet erscheint, Ausnahmen widerruflih zulassen.

, Wenn begründeter Verdacht entsteht, daß die Rohrleitung eines Brenngeräthes, in welcher die Alkoholdämpfe zur Kondensation

nah der Kühlvorrihtung geleitet, oder die Räume, durch welche sie hindurchgeführt werden, zur Ableitung von Alkoholdämpfen gemißbraucht werden, so find folgende Verschlüsse anzubringen :

1) Bei sämmtlichen Brennvorrichtungen, welche aus einer Blase nebst Vorwärmer oder aus zwei in aufsteigender Richtung neben ein- ander stehenden und mit Helm- oder Deckel-Vorrichtung (Schlußstük) versehenen Blasen nebst Vorwärmer bestehen, sind

a. an den Flanschen, welhe die Blasen mit den Helmen resp. Deckeln verbinden, je 2 bis 3 Kunstshlöfser oder Plomben anzubringen. Die Flanschen werden zu diesem Zweck an von einander gleich weit entfernten Stellen durchlöchert und durch das Bohrloch der Bügel des Kunstshlosses oder eine Plombenschnur so gezogen, daß kein zu großer Spielraum entsteht ;

S. alle Flanshen, welche die Rohre verbinden, in denen die Alkoboldämpfe aus einer Blase in die andere und nach der Lutter- kammer aus dem Vorwärmer in die Becken, endlih in die Kühl- vorrichtung geführt werden, erhalten Plomben- und Kappenverschlüsse nah den unter III d. und e. folgenden Vorschriften.

2) Bei Zylinder- und Kolonnen- Apparaten sind nur die Flanschen, welche sfih zwishen dem Vorwärmer oder der Kolonne und dem ersten Becken, zwischen den Becken selbst und an dem nach der Kühl- via führenden Geistrohr befinden, wie vorstehend unter 1 zu verließen __3) Bestehen die Blasen bezw. der Vorwärmer aus hölzernen Ge- fäßen, so kann verlangt werden, daß dieselben mit Blehmänteln um- geben werden, die in geeigneter Weise durch Anbringung von Kunst- \chlöfsern oder Plomben zu sichern sind.

e. Zur Verhinderung der Ableitung von Lutter aus den Brenn- vorrihtungen genügt es bei Säulen- und Kolonnen-Apparaten in der Regel, wenn dieselben zur Zeit ihrer Unthätigkeit und namentlich, sobald sie cine Reparatur durch den Kupfershmied erfahren, einer gründlichen innerlihen Revision unterworfen werden.

Bei allen Brenngeräthen, bei denen die Lutterbildung in einem im Vorwärmer befindlihen Behältaiß dem Lutterkasten oder in einem besonderen Gefäß dem Separator erfolgt und zu denen die einfahen Maischwärmer- Apparate, die Dorn'schen, Pistorius'\chen Apparate mit nebeneinander stehenden Blasen, die Gall’sben und ähnlichen oft nur unwesentlich von einander verschiedenen Apparate gehören, sind dagegen folgende Vorkehrungen zu treffen :

1) Befindet sih, wie z. B. bei dem Pistorius älterer Art, auf dem Helm der ersten Blase ein mit Hahn versehenes Rohr, welches zum Zwecke der Prüfung, ob die Maische vollständig abgebrannt fei, in. eine Kühlvorrihtung führt, wo die Alkoholdämpfe sich nieder- \hlagen, so muß diese Einrichtung beseitigt werden.

2) Gbenso müssen, wo sich kleine Glasständer zur Anzeige des Höhestandes des Lutters an dem Lutterkasten, beziehungsweise an den A befinden, dieselben beseitigt und die zurückgebliebenen Oeffnungen vernietet werden.

3) Die zur Reinigung des Lutterkastens oder des besonders auf- gestellten Separators dienende, mit einer Scheibe vershraubte Oeffnung erhält an den Flanshen einen Plombenverschluß.

4) Der an dem Rohr, welches aus dem Lutterkasten oder dem Separator den angesammelten Lutter nah der Blase führt, befindliche Hahn ist, je nahdem es ein gewöhnliher Durchlaßhahn ist, welchen nah geschehener Oeffnung die Flüssigkeit in gerader oder kurvenartiger Richtung dur{chstrômt, oder cin Winkelhahn, dessen Konstruktion die R zwingt, im rechten Winkel hindurchzufließen, in geeigneter

eise amtlich zu verschließen, um zu verhindern, daß der Konus des Hahnes aus dem Gehäuse gezogen und eine Ableitung der Flüssigkeit ermöglicht wird:

Bei gewöhnlihen Durchlaßhähnen wird der amtlihe Verschluß wie folgt zur Ausführung gebracht:

An dem unteren Ende des in Zeichnung T auf Anlage A dar- gestellten Konus a wird eine das Gehäuse b vollständig deckende Scheibe c mittelst einer Muttershraube d fest angezogen, so 28 der Konus auf dem Gewinde zwar beliebig gedreht, nicht aber gehoben werden kann. Damit die Schraube d nicht geöffnet wird, erhält diese Einrichtung eine mit Gewinde versehene metallene Kappe e, welche auf das gleihfalls mit Gewinde zu verschende Gehäuse feft auf- geshraubt wird und deren Oesen ff sodann mit dem Rohr gg dur Plombenvers{chluß verbunden werden.

Ein noch einfacherer Verschluß oberhalb des Hahnes wird dur einen 6 mm starken metallenen Ring a (vergleiche Zeihnung 2 auf Anlage A) bewirkt, dessen ringförmige Fläche niht allein das Gehäuse, sondern auch den Kopf des Konus zu F seiner Kreisfläche bedeckt, dessen mit Oeffnungen versehene Lappen bb aber das Gehäuse überragen, \o daß sie durch einen Plombenverschluß so fest mit dem Rohr verbunden werden können, daß nur eine vertikale Drehung des Konus möglich ift.

Winkelhähne werden nur den Verschluß erhalten können, welcher aus der Zeichnung 3 auf Anlage A ersichtlich ist.

5) Endlich sind die Flanschen des zwischen Vorwärmer und Blase befindlichen Lutterrohres, sowie der zum Separator und von hier nah der Blase führenden Rohrleitung unter Plombenvershluß zu seten.

6) Ist neben dem eigentlihen Brenn-Apparat und in Verbindung mit diesem ein besonderer Apparat für die Destillation des Lutters aufgestellt, aus welchem der Rückstand durh einen Hahn abgelassen wird, fo ist die Rohrleitung dieses Hahnes nah außen zu führen und in solher Weise abzuleiten, daß eine mißbräuhlihe Benußung der Rückstände unmöglich ist.

Im Uebrigen sind die Uebersteigerohre dieses Apparates , die De und Flanschen desselben in gleiher Weise wie vorstehend zu plombiren.

Glas\tänder zur Anzeige des Höhenstandes des Lutters an den einzelnen Theilen dieses Apparates sind zu beseitigen und die zurück- gebliebenen Oeffnungen zu vernieten. Ein in die Wandungen fest ein- zunietendes Schauglas darf dagegen angebraht werden. i

d. Befinden sih zwei Brennvorrihtungen für Maische in der Brennerei, so müssen beide mit den Sammelgefäßen in Verbindung und unter die vorgeschriebenen Verschlüsse geseßt werden.

IIT. Rohrleitungen.

a, Alle Rohrleitungen, in welhen die Alkoholdämpfe bezw. die geistige Flüssigkeit vom Brenngeräth bis zu den Sammelgefäßen fort- geführt oder durch welche die Lutterrückstände nach außen abgeführt werden, müssen durchweg freiliegen und von allen Seiten eine genaue Bisichtigung gestatten. Durchgänge der Rohrleitung durch Mauer- werk oder Fußböden müssen gleichfalls freigelegt und können mit Glas\cheiben verschloffen werden.

b. An den unter a bezeichneten Rohrleitungen dürfen fich E halb des Sammelgefäßraumes keine Ventile oder sonstigen Vor- rihtungen, durch welche der Ablauf des Branntweins unterbrochen werden kann, befinden, sofern nicht durch besondere von der Steuer- behörde genchmigte Einrichtungen (f. z. B. unter VI) die Möglichkeit vermittelst Anstauens des Branntweins eine widerrehtliche Entnahme desselben herbeizuführen beseitigt wird. h

c. Alle vom Kühler nach den Sammelgefäßen führenden Rohr- leitungen müssen aus gezogenen, polirten Melsing- oder Kupferröhren, welche keine Löthnaht zeigen, hergestellt werden. Bestehenden Brenne- reien kann jedoch die vorläufige Weiterbenußung der vorhandenen, mit einer Löthnaht versehenen, polirten Messing- oder Kupferrohre wider- ruflich gestattet werden. In keinem Falle sind jedoch Röhren mit anderen , durch Reparaturen hervorgerufenen Löthstellen zu dulden. Alle bezeihneten Rohrleitungen sind hell und blank zu erhalten.

d. Alle Flanschenverbindungen der unter e bezeihneten Rohr- [leitungen sind nah erfolgter \harfer Anziehung der Verschraubungen

mit Plomben zu verschließen (vergl. Zeichnung 4 auf Anlage A) und diese Plombenverschlüsse weiter durh aus 2 Hälften bestehende Zink- blechklappen zu hüten, deren umgebogene Ränder gleichfalls Plomben- vershluß erhalten (vergl. Zeihnung 5 und 6 auf Anlage A).

e. Zu allen Plombirungen ift mit Kupferdraht durchsponnene Schnur zu verwenden. Der Plombenverschluß wird bewirkt, indem durch die Flanschen der mit einander verbundenen Rohre an 2 bis 3 vershiedenen Stellen neben den Verschraubungen Löcher gebohrt werden, dur welche eine Kupferdrahtschnur von ungefähr 1 mm Stärke gezogen wird. Die Enden derselben werden hierauf hart um den Rand der Flanschen fest angezogen, geknotet und durch die Oeffnung einer Plombe dergestalt gezogen, daß nach nohmaliger Verknotung die Plombe möglichst nahe an der Flanshe zusammengepreßt werden kann und auh die geringste Lockerung der Vershraubung ohne gleichzeitige Zerreißung der Plombageshnur unmögli wird.

Die Hebestellen und, wo erforderli, auch die Aufsichtsbeamten find mit Plombirungswerkzeug zu versehen.

E : IV. Kühlgeräthe. é

a. Kühlfässer mit Kühlschlangen darin dürfen nicht direkt auf Mauerwerk, \fondern müssen auf Füßen ruhen. Für offene Kühlfässer der in Rede stehenden Art ist durch passende Plombirung die Heraus- nahme der Kühlschlangen zu verhindern. Auch sind Revisionen der Sélange unter vollständigem Ablassen des Kühlwassers zulässig.

b. Sclangenartige (Siemens'sche) Kühler (vergl. Zeichnung 7 auf Anlage A) sind stets sexkreht an einer Wand aufgestellt. Die Alkohol- dämpfe treten aus dem Geistrohre in das Rohr a und der durch Niederschlag gebildete Branntwein nimmt seinen Weg durch dies \chlangenförmige Rohr nah der Vorlage b. Das Kühlwasser tritt durh das Rohr c in dem unteren Theile des Geräthes bei d in Cylinder, welhe das Geistrohr umgeben und welche mit einander durch kurze Rohre e verbunden sind Um ein Anbohren des Geist- rohrs zu verhindern, sind folgende Sicherheitsmaßregeln anzuwenden:

4 das bogenartig hervortretende Geistrohr muß bellblank erhalten werden ;

/. sämmtlihe Flanshen (g) sind unter Plombenverschluß zu seßen, oder, wenn besonderer Verdacht vorliegt, ist zu beiden Seiten des Kühlgeräthes, da wo das Kühlrohr hervortritt, ein shrankartiger hölzerner Verschluß (f) herzustellen, welher sich bequem öffnen und amtlich mit Kunstshlössern verschließen läßt.

e. Kühlcylinder (vergl. Zeichnung 8 auf Anlage A) bieten zur Ausführung von Hinterziehungen die geringste Gelegenheit, da sie einen überall festvershlossenen und vernieteten Cylinder darstellen, welcher mit kaltem Wasser aus einem höher stehenden Reservoire gespeist wird und in seinem Innern einen zweiten Cylinder enthält, in welchem die Alkoholdämpfe niedergeshlagen werden. Aus dem Geistrohr treten die Alkoholdämpfe durch das Rohr a in den Cylinder b und fließen, nachdem sie niedergeschlagen sind, durch das Ausflußrohr c in die Vorlage. Das Kühlwasser tritt durch das Rohr e in den äußeren und inneren Cylinder f und fließt durch das Rohr g ab.

Ein Anbohren dieses Kühlgeräthes würde nur den Ausfluß von Wasser zu Wege bringen, weshalb si hier die Sicherheitsmaßregeln auf die Anbringung eines Plombenverschlusses an den Flanschen des Einströmungs- und des Aus\trömungsrohres beschränken können.

Der Kühlcylinder muß ferner von allen Seiten der Besichtigung gl und entweder am Gewölbe der Decke mit eisernen Streben befestigt sein oder auf Füßen über dem Mauerwerk ruhen.

V. Vorlage.

Die Vorlage (vergl. Zeichnung 9 auf Anlage A) au Pistorius’\her Verschluß genannt besteht aus einem mit dem Kühl- rohr a, welches die geistige Flüssigkeit leitet, in Verbindung stehenden Trichter b, in dem das Altoholometer sih befindet und welcher von einer kupfernen vershließbaren und mit einer Glasglocke c versehenen, hell und blank zu erhaltenden Umfassung umgeben ist. Gewöhnlich ist die Vorlage vom Brennereibesißer verschlossen, sie. muß aber außerdem noch einen amtlihen Verschluß erhalten, um die Ent- fernung von Branntwein durch Oeffnung der Vorlage oder durch miß- bräublihe Benußung des Luft- oder Gasrohres e zu verhindern.

Der Verschluß der Vorlage hat in der Weise zu geschehen, daß die sämmtlichen Verbindungsshrauben, welche die Glasglocke der Vorlage festhalten, und die sämmtlichen Schraubenmuttern zu durh- bohren und die Oeffnungen mit einer Plombenschnur zu dur{ziehen sind, deren Enden mit einer Plombe gesichert werden. Außerdem sind diese Schrauben mit einer Blehkappe zu umgeben, welche ebenfalls zu plombiren ist.

Läßt die Beschaffenheit der Vorlage einen derartigen Vers{hluß nicht zu, so ist der untere Theil der Vorlage bis über den Metall- ring hinauf, in welchen die Glasglocke eingelassen ift, mit einer Blech- kappe zu umgeben, welche, der Form der Vorlage sich anschließend, aus zwei Hälften besteht, die durch Vershraubung und Plomben fest zusammengehalten werden. Die Kappe erhält an ihrer oberen Seite einen rechtwinklich nach außen gelegenen Rand, welcher mit dem ebenso beshaffenen Rande einer über die Glasglocke gestülpten Haube durch Schrauben und Plombenverschluß in Verbindung geseßt wird (Zeihnung 9b auf Anlage A). Der obere Theil der Haube kann aus einem Messingdrahtneß oder aus zwei kreuzweise fich schneidenden kupfernen Bügeln bestehen. E

Nächstdem muß das Luftrohr e vor E Benutzung durch Aufstülpen einer entsprehend langen kupfernen Kappe f ges{chütßt werden, in deren oberen Rand vier gleih weit von einander abstehende Oeffnungen gebohrt sind, welhe mit vier gleihen im Luftrohr an- zubringenden Oeffnungen dergestalt korrespondiren, daß zwei Plomben- \chnüre im rechten Winkel durhgezogen und ihre Enden verschloffen werden können (vergl. Zeichnung 10 auf Aae A). Der Luftftußen ift gegen Einführung von Heberohren dur Einlegung und Plombirung eines Kupfer- oder Messingdrahtneßes zu sichern.

Ueberall, wo si kein Pistorius’\cher Verschluß vorfindet, sondern der Alkohol in einen offenen Trichter ausströmt, muß ein solher Ver- \chluß hergestellt werden.

VI, Privatmeßapparate und dergl.

In der Brennstube {hon vorhandene Sammelgefäße, welche zur Aufnahme der täglihen Alkoholausbeute oder zur Feststellung der Ausbeute aus den einzelnen Maischbottichen bestimmt sind, dürfen, vorbehaltlich des Widerrufs Seitens der Steuerbehörde, bis auf Weiteres fortbenußt werden, falls dieselben unter Aufstellung auf einem gemauerten Postament, von welhem sie durch eine eiserne Platte abzuschließen find, und unter Umkleidung mit einem innen an- estrihenen Zinksturz in gleiher Art wie amtliche Meßapparate teuerlih ficher verschlossen werden ee Ausführungs-Bestimmungen zu §, 6 des Gesetzes), auch {ih fonst keine steuerlihen Bedenken gegen ihre Zulassung ergeben. Ein Anstauen des Branntweins in diesen Gefäßen durch Verschließen des zu den Sammelgefäßen füh- renden Hahnes wird sich z. B. dadurch verhindern lassen, daß aus dem oberen Theile des ZONS ein zweites Rohr angebracht wird, welches direkt in die Sammelgefäße oder jenseits des Hahnes in die zu ihnen führende Rohrleitung mündet. Ferner if den Brennerei- besitßern gestattet, Präzisions - Meßapparate ohne Feftstellung des Alkoholgebalts und ohne Probenehmer oder ähnlihe Apparate bei- zubehalten oder auf ihre Kosten aufzustellen ; dieselben find in Bezug auf steuerlihe Verschlüsse ebenso wie amtlihe Meßapparate zu behandeln. :

VII. Behandlung der ihr Erzeugniß mehrmaks destillirenden Brennereien.

Für Brennereien, welhe ihr rena einer mehrmaligen Destillation unterwerfen, gelten die folgenden Bestimmungen: