1866 / 210 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

J 5 : 2984 der Seeartillerie bese, welche vor Kurzem auf 3 Compagnieen die Summe von 6 Millionen Gulden binnen zwei Monaten zu be-

L ¿äre (4 Com- | zahleñ. / L mia d verstärkt wurde und demnächst guf Av heilungöstärte (4, è t Durch Bezahlung dieser Summe entledigt Sich Se. Königliche pagnieen) gebracht werden soll. Mik S np S? ein Hoheit der Großherzog von Baden der im §. / des Kaffenstillstands- A Wer ager O E E dls enüber See d. È Würzburg, den 3. August 1866, übernommenen Ent- ( : » c s s chädigungsverbindlichkeiten.

vor--Anfker. : / i Árt. 3. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden leistet = 26. August. Per Prinz - Admiral Adalbert von für die Bezahlung dieser Summe Garantie dur Hinterlegung von Preußen ist mit dem heutigen Morgenzuge hiex eingetroffen | badischen Staatspapieren oder durch Beibringung der Bürgschaft der

und hat sich sofort an Bord des Geschwaders begeben. Direction der Diskonto-Gesellschaft dahier. y i cin , (93 291 t N.) Auf die v ‘Á- Art. 4. Sr. Königl. Hoheit“ dem Großherzog von Baden steht Aús Holstéin, 23. ugüst. (H. N.) Auf die von Pré „KOMgl. P zog Vo! | - tbi Se. Majestät d das Recht zu, obige Entschädigung ganz oder theilweise unter Abzug laten und Ritterschaft der Herzog hümer an Se. Majestäk den | nes Di L S s E I ug

U / : , «Q | eines Diskontos von 9 Prozent per Jahr früher zu bezahlen. Kön1g von Preußen eingesandte Adresse ist nachstehendes Art. 5. Unmittelbar nach geleisteter Garantie in Gemäßheit des Dankschreiben zu Handen des Verbitters Ernst Grafen Revent- | Art, 3 oder nach erfolgter Zahlung der Krieg8sentschädigung wird low-Farve eingegangen. ; : …_ | Se. Majestät der König von Preußen Seine Truppen aus dem badi- me hade die von Prdlaten und Mittenwalde Sen ge. | Ne ecpliegung vet Truppen bei ihrem Rückmarsch erfolg

Schle8w1g H 2 ¡tete x gern entgegen Je Die Verpflegung der Truppen bei ihrem Rückmarsch erfoigi nad nommen und indem Jch denselben Meinen Dank für ihre Glük- | dem bisherigen Bundes-Verpflegungsreglement. B E wee über den Erfolg, mit welchem es der Vorsehung gefallen hal, Art. 6. Die Auseinanderseßung der durch den früheren deutschen

die Anstrengungen Meines Heeres zu segnen / und für das Mir enft- i : gegengebrachte Vertrauen ausspreche, gebe Jh Mich der Zuversicht hin,

Bund begründeten Eigenthumsverhältnifse bleibt besonderer Verein- 2

; {c . ( l i | barung vorbehalten. daß die Erfüllung der von ihnen für eine Cg? Verbindung mit | Art. 7, Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nah Ab- Mir und Meiner Monarchie gehegten Wünsche dem engeren, wie dem | schluß des Friedens wegen Regulirung der Zollvereins-Verhältnisse in weiteren Vaterlande i dauerndem Segen und Gedeihen gereichen | Verhandlung treten. Einstweilen sollen der Zollvereinigungs-Vertrag werde. Berlin, 16. August 1866. __ Wilhelm. [vom 16. Mai 15869 und die mit ihm in Verbindung stehenden Ver- Sachsen. Meiningen, 24. August. Heut bringt das | einbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges außer Wirksam- Regierungsblatt folgende Notiz an die Spiße seiner Nachrichten: | keit geseßt sind, vom Tage des Austausches der Ratificationen des » Aus sicherer Quelle können wir die Mittheilung machen, daß | gegenwärtigen Vertrages an mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, Se. Hoheit der Herzog zugleich mit dem Ausscheiden aus dem | daß Jedem der hohen Kontrahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach Bunde seine Bereitwilligkeit zum Eintritt in das norddeutsche | laffen Ankündigung von ‘sechs Monaten außer Wirksamkeit treten zu 1 1 , 2 41 tvo 3 . i ® "0 3 ( Bündniß erklärt, daß daruber either vertrauliche N ge Art. 8. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Her- stattgefunden haben, nunmehr aber in den ersten Tagen die | ellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Kom- offiziellen Verhandlungen ihren Anfang nehmen werden. « | missarien zu dem Zwet veranlassen, um Normen zu vereinbaren, Hessen. Darmstadt, 27. August. (W. T. B.) Der | welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisen- Friedensschluß zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt is | bahnen möglichst zu fördern, namentlich die Konkurrenzverhältnisse in noch nicht exfolgt. Für h l angemessener Weise zu regeln und den allgemeinen Verkehrsinteressen

eute und morgen sind 16 Extrazüge ijl We : von Heidelberg mit 20,000 Mann norddeutscher Truppen ange- | nachtheiligen Bestrebungen der einzelnen Verwaltungen entgegen zu : ÄAndem die hohen Kontrahenten darüber einverstanden nd,

e it welden Darmstadt, Offenbach, Dieburg und Groß- | treten. Jnde hohen Kor : L ordnet, mil welchen Dc tadt, s is 9 ß | daß die Herstellung jeder inr allgemeinen Interesse begründeten neuen

Gerau belegt werden sollen. | Sit s ulafscn D fo Vi | I a 7 4 H ä P =2 Md Z 14 l Ci § i) B C ; Ly 4 Mainz, 26. August. Ueber die Besaßung unserer Festung | Eisenbahn E H zul ssen und 0 viel als thunlich zu fördern | 1st, werden Die durch die vorbezeichneten Kommissarten aucl) in dieser dur eußiicche L de gestern folgender Mauer- ; ; i ; er urch preußische Truppen wurd€ e ern [o1gEeAlbEr er- | Beziehung die durch die allgemeinen Verkehrsintere)jen gebotenen “anshlag verkündigt: »An Großherzogl. Einquartierung8- Grundsäße aufstellen lassen. Kommission in Mainz. Tch rücke morgen Mitíag milk circa | Art. 9. Die hohen Kontrahenten werden vom 1. Januar 1867 8000 Mann in Mainz cin, welche nebst Offizieren bis zur er- | ab die Erhebung der Schifffahrts-Abgaben auf dem Rheín, und zwar folgten Jnstandsczung der Kasernen in der Stadt einzuquarkieren sowohl der SchiffsgebÜhr Zal] B. zur Uebereinkunft vom 3lsten sind, vorläufig auf 3 Tage mit Verpflegung. Einquartierung®- März 1831 als auch - des Zolles „von der Ladung ZUsay- iTlet& j ; 4 Nyoinz Holitet Ei d artifel XVI. und XVII. zu der Uebereinkunft vom 31. März 1831 billets bereit halten. gez. Prinz Ho stein. « Ein Zusaß der O L I O E M L S 4 16 res de Et P « j ch (77 R A dgs | vóllig cinstellen, jofern die Übrigen deutschen Uferstaaten des Rheins Bürgermeisterei drückt dice Hoffnung aus, die Bürger af! aleichzeitig die gleiche Maßregel treffen 3 5 5 f "e 6 2 5 I U s 74 , m l 2 4 , d ¿A , E “9 * e p werde den einrüenden AAUPPEn. O une Empfang Art. 10. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden er fint Theil wérden lassen. “Die angekündigken Truppen | kennt die Bestimmungen des zwischen Preußen und Oesterreich zu ind heute kurz nach Mittag unter klingendem Spiel | Nicolsburg am 26. Juli 1866 abgeschlossenen Präliminarvertrages an eingerückt. Sie bestehen aus dem 20. und dem 32. Regiment, im Ganzen 8000 Mann, während Castel 1800 Mann erhielt. Schon ‘vor ihnen, gestern Abend, waren die technischen und

Verwaltungs - Truppen, und zwar die alten Persönlichkeiten,

tragsbestimmungen übereingekommen.

und tritt denselben, soweit sie die Zukunft Deutschlands betreffen,

wieder eingerüdk. Die heute eingerücten Truppen sind zum Vertrag in doppelten Exemplaren unterzeichnet und ihre Siegel bel- gen und übermorgen erfolgen. Die Nassauer werden einfach | anzeiger f. W-« theilt den Wortlaut des“ mit Preußen" abge wie folgt: stimmungen eines zwischen Jhnen abzuschließenden Friedensvertrage® | vertrages zu verständigen, und zu Íhren Bevollmächtigten ernannt, und der auswärtigen Angelegenheiten, Frhrn. Karl v. Varnbüleï von Freydorf; marck-Schönhausen/ Ritter des Schwarzen Adler Ordens 2c. 2A. welehe müch "erfolg Se lzende Vertr E E De rctagntoas: Art. 1. Zwischen Sr. Majestät dem König von Württemberg Nachfolgern , deren Stäaten und Unterthanen soll fortan Friede und Art. 11, Se. Majestät der»König von Württemberg verpflichtet |

auch Seinerseits bei. :

Art. 11. Die Ratification dcò gegemvärtigen Vertrages erfolgt

bis spätestens zum 21. Aa Qu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen

Theil, wie man hört, als Besaßung für Luxemburg bestimmt | gedruckt. und werden durch andere erseßt werden. Die bayerishe Be- | So geschehen zu Berlin, den 17. August 1866. I ist heute früh 5 Uhr abgezogen. Die Berlegung der von Freydorf. von Bismarck.« kurbessischen Division zeigt {ih als nothwendig und wird mor- AKürttemberg. Stuttgart, 24, August. Der »Staats- entlassen werden. l: | schlossenen Friedensvertrages wie folgt amtlich mit:

_Vaden. Karlsruhe, 2D, August. Die » Karlsr. Ztg. « Ihre Majestäten der König von Mhiektemberg und der König veröffentlicht in ihrem nichtamtlichen Theile den Wortlaut des | von Preußen, geleitek von dem Wunsche, „Jhren Völkern die Se9- zwischen Baden und Preußen abgeschlossenen Friedensvertrages, | nungen des Friedens zu sichern, haben beschlossen, Sich über die Be-

»Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Se. | zu verständigen. D / Majestät der König von Preußen, geleitet von dem Wunsche, Ihren Qu diesem Zweck haben Ihre Majestäten zu Jhren Bevollmä, Völkern die Segnungen des Friedens zu sichern, haben beschlossen, sih | tigten ernannt, und zwar: Se. Majestät der König von Württemberg: über die Bestimmungen eines zwischen Jhnen abzuschließenden Friedens- den Minister der Familien - Angelegenheiten des Königlichen Hauses nämlich: von und zu Hemmingen, Großkreuz 2c. 2c. so wie den Kriegen Le /

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden : General-Lieutenant Osfar v. Hardegg, Großkreuz 2c. 2c./ Se. M4- den Präsidenten Allerhöchstihres Ministeriums des Hauses und jestät der König von Preußen: Seinen Minister - Präsidenten und der auswärtigen Angelegenheiten Kammerherrn 2c. Rudolf Minister der auswärtigen Angelegenheiten; Grafen Otto v. Bis-

Se. Majestät der König von Preußen: und Seinen Wirklichen Geheimen Rath / Kammerherrn und Gesand- Seinen Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen An- | ten, Karl Friedrich v. Savigny, Großkreuz 2c. 2c. Die Beyollmäd)- gdegen eiten, Grafen Otto von Bismarck-Schönh ausen, | tigten haben ihre Vollmachten ausgetauscht und sind, nachdem diet

itter dés Schwarzen Adler-Ordens 2c. 2c., Nollmachten Über nachfolgende Vertragsbestimmungen übereïngekom- Zw 2 men sind: E und Sr. Masestät dem König von Preußen, deren. Erben und Nad

Art. 1. Zwischen Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Fn deren Staaten und Unterthanen, soll fortan-Friede und Freund Baden und SL. jestät dem König von Preußen, deren Erben und | schaft auf ewige Zeiten bestehen: j Freundschaft auf ewige Zeiten bestehen. Sich, behufs Deckung eines Theils der für Pre m G 2 S, Ou e Hoheit der Großherzog von Baden ver- | erwachsenen Kosten, an Se. Majestät / den König von Preußen dit pflichtet sich behufs Deckung eines Theils der für Preußen aus dem «Summe von Acht Millionen Gulden binnen zwet Mo- | Kriege erwachsenen Kosten an Sée. tajestät den König von Preußen * naten zu bezahlen. Durch Bezahlung dieser Summe entledigt Sid)

in guter Ordnung befunden worden 10aren/ über nachfolgende Ver- [E

reußen aus dem Krieg

2985

Se. Majestät: der-König'von Württemberg: der inden §F. 9 und 10 des Waffensbillstands - Vertrags, d. d. Eifingen bei? Würzburg, den 1. August 1866 *) übernommenen Entschädigungsverbindlichkeiten.

Art. 111. Se. Majestät der König von Württemberg leistet fü- die Bezahlung dieser Summe Garantie dur Hinterlegung Z3#prozenr tiger und 4prozentiger württembergischer Staats - Obligationen bis um Betrag der zu garantirenden Summe. Die zu eponirenden Papiere werden zum Tagesfurse berechnet, und die Garantiesumme wird um 10 pCt. erhöht, E

Art. 1V. Sr. Majestät dem König von Württemberg, steht das Recht zu, obige Entschädigung ganz oder theilweise unter Abzug eines Diskonto’s von 5 pCt. per Jahr früher zu bezahlen.

Art, V.“ Unmittelbar nach geleisteter Garantie in Gemäßheit des Art. 111., oder nach erfolgter Zahlung der Kriegsentschädigung, wird Se. Majestät der König von Preußen Seine Truppen aus dem württembergischen Gebiet zurückziehen. Die Verpflegung der Truppen bei ihrem R erfolgt nach dem bisherigen Bundesverpflegungs- Reglement. (

Art. V1. Die Auseinandersebung- der durch den frühern Deutschen Bund begründeten Eigenthumsverhältnisse bleibt besonderer Verein- barung vorbehalten. :

Art. V1. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Abschluß des Friedens wegen Regelung der Zollvereins-Verhältnisse in Verhandlung treten. Einstweilen sollen der Zollvereinigungs-Vertrag vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Ver-

einbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges: außer Wirksam- feit geseht sind, vom Tage des Austausches der Ratificationen des ge- genwärtigen Vertrags an, mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, jedem der hohen Kontrahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach einer Ankündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten zu lassen. I Art. V1II, Die hohen Kontrahenten werden - unmittelbar nach Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Kommissarien zu dem Zweck veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisen- bahnen möglichst zu fördern j namentlich die Konkurrenzverhäktnisse in angemessener Weise zu regeln / und den Ae emen Verkehr®Sinter- essen nachtheiligen Bestrebungen der einzelnen Verwaltungen entgegen- zutreten. Jndem die hohen Kontrahenten darüber einverstanden sind, daß die Herstellung jeder im allgemeinen Thiteresse begründeten neuen Eisenbahn-Verbindung zugelassen und so viel als thunlich zu fördern is, werden Sie durch die vorbezeichneten Kommissarien auch in: dieser Beziehung die durch die allgemeinen Verkehrsinteressen gebotenen Grundsäße aufstellen lassen. Q)

Art. 1X. Se. Majestät der König von Württemberg erkennt die

Bestimmungen des zwischen Preußen und Oesterreich zu-Nifolsburg |

am 26. Juli 1866 abgeschlossenen Präliminar - Vertrages .an und tritt denselben so weit sie die Zukunft Deutschlands betreffen , auch Seinerseits bei. L

Art. X. Die Ratification des gegenwärtigen Vertrages erfolgt bis spätestens zum 21. August d. T. Zu Urkund dessen haben die Eingangs genannten Bevollmächtigten diesen Vertrag in doppelter Ausfertigung am- heutigen Tage -mit threr Namensunterschrift und

ihrem Siegel versehen. So geschehen, Berlin, den 13. August Ein- |

S

tausend Achthundert Sechs und Sechszig. L. S8.) Varnbüler. (L, 8,).v. Bismgxr&. L, S8.) Hard (id, (L, S.) Savigny. Bayern. München, 96. Auguit. (M. E) v. d. Pfordten, welcher gestern Nachts wieder hiex cintraf,

prásidirte diesen Vormittag einer Sigzung des Staatsraths, in |

welcher die auf den Fricdens\{hluß bezüglichen Regierungsvor- lagen für die Kammern zur Berathung gelangten. Dieje Be-

rathung, der eine eingehende Berichterstattung über den Gang |

- ,

der Friedensverhandlungen )

sein, da die Sizung Über drei Stunden dauerte. Sobald die Kammer der Abgeordneten in der Lage ist, eine Sißung ab- halten zu können und dies dürfte, wenn nicht morgen Abends, so jedenfalls Dienstag Vormittags der Fall sein —, werden dice Regierungs-Vorlagen an dieselbe gelangen. (S. telegr. Dep.): Freiherr von Schren ck, Bayerns leßter Bundestagsgesandter, ist hier eingetroffen. : : |

Mit dem morgigen Tage beginnen die Entsendungen unserer Truppen aus dem Felde in ihre Garnisonen. i

Hesterreich, Prag, 49. August. (Boh.) Der Friede zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Seiner Majestät dem Könige von Preußen wurde, nachdem vorgestern um 8 Uhr Abends die avisirte zustimmende Antwort Ftaliens ein-

*) Diese Paragraphen lauten: d E

9, „Die hohenzollernschen Lande: werden fo \chnell, wie môd [ich und spätestens bis zum 8. August e. von den Königl. Wlirtkengerg! chen Beamten und Truppen, von jenen unter E des Dienstes an die betreffenden Königl. preußischen Beamten verlassen und alles Staats- wie Privateigenthum, soweit dasselbe eine Beschädigung durh wUrl- tembergische Beamte oder Truppen erlitten haben sollte, vollständig restituirt werden. 4 : [1 §10, Die Königl. württembergische Regierung: verpflichtet fich; denjenigen Unterthanen des. Königreichs Preußen und der mit. ihm verbündeten Staaten, welche nah dem Abzug der Königl. preußischen Truppen aus der Festung Mainz ausgewiesen und „dadurch in. ihrem Eigenthum beschädigt wurden, hierfür zu ihrem entsprechenden Theil

Entschädigung zu leisten.

" Abzug der preußishen Truppen in drei

l eitens des Freiherrn v. d. Pfordten | vorausgegangen sein soll, scheint ziemlich umfassend gewesen zu |

getroffen war, um # 12Uhr Nachts im »Blauen Stern« d i Bevollmächtigten der beiden hohen Monarchen, Frhx. v: “aran und Baron Werther, unterzeichnet. Ueber dieStipulationen ver- lautet, bevor der Vertrag den friedenschließenden Monarchen zur Kenntniß gebracht ist, nichts Näheres und sind nur einige wêe- nige Details mitgetheilt worden. Die Ratification des Friedens- vertrages durch die hohen friedenschließenden Monarchen wurde innerhalb aht Tagen, die Räumung der derzeit okkupirten Gebietstheile der K. K. österreichischen Monarchie binnen drei Wochen, vom Tage der Ratification gerechnet, be- dungen, doch macht sich Se. Majestät der König von Preu- ßen verbindlich, den größten Theil ‘seiner Truppen schon jeßt aus Böhmen und Mähren herauszuziehen. Sr. Majestät dem König Victor Emanuel ist der Besiß des lombardisch-venetiani- schen Königreichs gesichert , und verspricht Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, das neu arrondixte Königreich Italien in seiner ganzen gegenwärtigen Ausdehnung anerkennen zu wollen. Ueber die Entschädigungssummen, welche Jtalien an Oester- reich zu zahlen haben wird, so wie Über die Höhe der von Italien „zu übernehmenden Staatsschuld werden K. K. öster- reichische und Königl. italienische Bevollmächtigte abgesondert in Wien unterhandeln. Im Allgemeinen werden die Stipu- lationen g Ai den beiden unterhandelnden hohen Mächten von höchst achtbarer Seite als nicht besonders günstig, aber

auch nicht härter, als die in den Friedenspräliminarien ent- haltenen bezeichnet. Der rie ITs noch in der Nacht in zwei Parien ausgefertigt, den hohen Regierungen von Wien

und Berlin durch außerordentliche Couriere übermittelt, dem

Florentiner Kabinette aber von Seite der Königlich preußischen

Gesandtschaft einfach die Unterzeichnung des Friedens, unter Be-

kanntgabe der auf das Königreich Jtalien Bezug nehmenden

Stipulationen, als fait accompli zur Kenntniß gebracht worden.

Die Herrn Bevollmächtigten Oesterreichs und Preußens,

Se. Excellenz Freiherr von Brenner und Se. Excellenz Baron

von Werther, werden mit dem beiderseitigen Gesandtschafts-

personale bis zum bewirkten Austausch der Ratification des

Friedensinstruments in Prag verweilen und erst am 30. d.

die Rückreise nah Wien und Berlin. antreten.

26. August. (Boh.) Herr General Vogel. von Falcckenstein giebt heute ein großes Abschiedsdinex. Morgen früht geht Se. Excellenz mit dem gesammten Personale des preußischen: General-Gouvernements nach Tepliß ab.

Nach einem Wiener Telegramm der-»Boh.« erfolgt der bzug j Zeitabschnitten; 1) zu- rüct bis Brünn, 2) bis Prag, 3) über die Grenze. Die Trups= - pen werden auf fünf Etappenstraßen, auf den Eisenbahnen -über Pilsen, Bodenbach, - Reichenberg und Oderberg, dann durch die

Nachoder Pässe befördert werden.

Belgien. Brüssel, 26.“ August. (Köln. Ztg.) Der

|" König und die Königin sind bei ihrem gestrigen offiziösen

Freiherr | Besuche in Antwerpen. recht -herzlich. begrüßt worden. Morgen

begiebt sih das Königspaar nach Brügge. Die Polemik der gejammten belgischen Presse dreht sich augenblicklich um einen Erlaß des Bürgermeisters von Lüttich, der aus -Gesundheits- rücksichten den- Auszug der bekannten Cholera-Proze\sionen für den Augenblick untersagt hak.

Frankreich, Paris, 26. August. Gestern hat sich der Kaiser durch den italienischen Gesandten Ritter Nigra: den italienischen Lyriker Giovanni Prati vorstellen lassen, der hier- her gekommen is , um zu sehen , was sich für sein Vaterland Trient thun lasse.

Morgen beginnen in allen Departements die Generalrath8§- Sizungen. Daß der Präfekt des Somme-Departements der in Amiens herrschenden Cholexa wegen die Session auf Ende Okto- ber vertagt habe , ist unwahr , und das »Tournal de Rouen«, das dies behauptet hat, ist , wie der »Moniteur« heute anzeigt, unter gerichtliche Verfolgung ge ellt worden.

Der Escadronsführer im 6. Husaren-Regiment, Ney. von Elchingen, ein Nachkomme des Marschalls, ist zum Ordonnanz- Offizier des Kaisers ernannt worden.

Die »Patrie« erfährt aus Schanghai unterm 5. Juli, daß die neuen Bandèn, welche China heimsuchen, eine solche Enf- wickelung nehmen, daß der Prinz Kung wie bel der- großen Empörung der Taipings sih um Hülfe an die. Europaer ge- wandt -hat und daß auf sein Verlangen - die Rede davon ist, ein. neues franco-chinesisches Corps zu bilden, um Kiang-Su zu decken. Die neuen Rebellen ‘gehören Zur Sekte der Nienfei, die ihren Mittelpunkt im Lande der Khukhu-Noor in der Mongolei

haben.

Italien. FFeldguhe die Freischaaren 3200 Todte und

1111 Gefangene ant háben. König werde eine

Die »Gazzetta di Torino« melde, daß im leßten Verwundete und Dässelbe Blatt meldet, der undreise durch Venetien machen.