1931 / 60 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neihs8- und Staatsanzeiger Nr. 6O vom 12, März 1931. S. 4.

beziehung in den § 14 Abs. 1 in keiner Weise einen Zwang zux Durchfül des Abschnittes B bedeute, weil die Erweiterung daran gebunden sei, daß die in §S§ 15—17 bezeichneten Beträge zur Verfügung stunden.“ JFch nehme an, daß die Reichsregierung auc diese Erklärung wiederholt und zu Protokoll gibt. Nach eingehender Debatte wurde mit Mehrheit beschlo}jen, den räumlichen Bereih für die Entshuldung, wie er in 8 14 Abs. 1 umagrenzt ist, zu ergänzen durch Einbeziehung der Provinz Schleswig-Holstein, der östlih der Elbe gelegenen Teile der Pro- vinz Sachsen und der Länder Sachsen, Anhalt und Oldenbu1g. Ein eingehend begründeter Antrag Bayerns, die bayerishe Vl|t- arenze mit einzubeziehen, fand keine hinreichende Unterstüßung. Die Reichsregierung hat dagegen geltend gemacht, daß sie zu ihrem Bedauern nicht in der Lage sei, diesem Antrage zuzu]timuen, daß das bayerishe Ostgrenzgebiet in keinem räumlihen Zusammen- hange mit dem jeßigen und künftigen Entschuldungsgebtete stehe. Was nun die Entschuldung selbst anlangt, so ist ie gegen- über bisher und gegenüber dem Entwurf von 1930 auf eine vollig neue Grundlage gestellt. Der Bedarf der Entschul- dungsdarlehen ist in der Begründung auf 850 Millionen Mark geschäßt. Die Finanzierung diejes Kredit bedarfs ist gestübt auf den heute ebenfalls zur Verabschiedung vorliegenden Geseyentwurf über d ie Jndustrie- bank. Ueber ihn wird gesondert berihtet werden. Fch habe daher nur insoweit auf ihn einzugehen, als er im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Osthilfegeseß steht. Darnah sind aus der Aufbringungsumlage, verteilt auf die Fahre 1931—1936, inS- gesamt 500 Millionen Mark für die Entshuldung bereitzustellen. Darüber hinaus kann die Bank weitere Mittel durch Anleihen beschaffen. Außerdem wird der Reichsfinanzminister ermächtigt, gemeinsam mit der zuständigen Landesregierung Bürgschaften für Entschuldungszwecke bis zur Höhe von 250 Millionen Mark zu über- nehmen. Es ist beabsichtigt, die Entshuldung innerhalb dreier Fahre durchzuführen. Die Erhebung -der 500 Millionen Aufbringungs=- umlage ist aber auf die Jahre 1931 bis 1936 verteilt. Db die Jndustriebank die benötigten Anleihemittel innerhalb dieser Zeit aufbringti, hängt von der Lage des Kapitalmarktes ab. Sie joll daher im Vorgriff auf Umlage wie auf Anleihe kurzfristige Mittel sich beschaffen. Um ihr dieses und die Aufnahme einer Anleihe zu erleichtern, übernehmen Reih und Land Ausfallbürgschaften eier der Bank bis zu 4 des im Einzelfalle gewährten Dar- lebens. Um die Leistungen der Schuldner möglichst niedrig zu bemessen, ist folgendes bestimmt:

1. Der Jndustriebank ist als Verzinsung der 500 Mill. Mark Aufbringungsumlage nur eine Verzinsung von 1 v.H. zugestanden.

2, Zux Verbilligung der Verzinsung fremder Gelder und zur Deckung der der Bank entstehenden Geldbeschaffungs- und Verwaltungskosten gewährt das Reich für die Fahre 1931 bis 1937 an die Bank je nach Bedarf einen Zuschuß bis zu jährlich 36 Mill. Mark.

Ju das Leistungs- und Schuldverhältnis der Schuldner ist zu- gunsten dex Schuldner, zugunsten dex Bank und zugunsten von Reich und Land weitgehend der Grundsay der Soli- darität der Schuldner eingebaut. Zugunsten der Schuldner insofern, als Zins- und Tilgungssay, ganz gleih wo- her die Bank das Geld hat und wie hoch ste die aufgenommenen Geldex verzinsen muß, einheitlich festgeseßt sind auf 5 v. H, für die ersten 5 Jahre, auf 6 vH. für die weiteren Fahre. Der Til- gungsplan is auf 20 Jahre aufgestellt. Die Solidarität dec Schuldner zugunsten der Bank besteht darin, daß sämtliche Schuldnex untereinander für K der Ausfälle haften, die die Bank an der Gesamtheit der Entshuldungsdarlehen erleidet. Doch ist die Haftung insofern beschränkt, als die Leistung des Schuldners in den ersten 5 Fahren jährlih nicht mit mehr als 0,5 vH., in den weiteren Fahren niht mit mehr als 0,6 vH. seines Ent- {chuldungêdarlehens haftet und die Gesamthaftung des Scbuldners

0 vH. seines Entshuldungsdarlehens nicht übersteigen darf, Die Nichtigkeit und Zweckmäßigkeit. dieser Soltdarhaft gegenüber einer Privatbank wurde in den Ausschüssen stark in Zweifel gezogen. Der Entschuldungsshuldner wird auch mit der bloßen Zinjen- und Tilgungsbelastung von 5 bzw. 6 vH. meist noch shwer zu kämpfen haben, um durchzuhalten. Nicht weniger angegriffen wurde, daß die Schuldner dem Reiche die Kostenzuschüsse, die es jährlih bis zu 36 Mill. Maxk an die Bank zahlt, zurückerstatten müssen. An fich hätte der Schuldner seine Schuld in 24 oder 25 Fahren zurück- gezahlt. Damit sih aber das Reich bei der Bank für die geleisteten Kostenzuschüsse, die nah dem Finanzierungsplan nah Abwicklung dex Ents{luldung bei einex Gesamtsumme von 850 Mill. Mark Entschuldungsdarlehen bis zu 202 Mill. Mark betragen, schadlos halten kann, ist die Tilgungszeit auf 30 Fahre festgeseßt. Ein fisfalisher Standpunkt, der bei vielen Mitgliedern des Aus- schusses kein Verständnis fand, zumal das Geseb in § 22 diese Be- träge als Zuschüsse bezeichnet, Ein Antrag, wenigstens die So- lidarhaft bzgl. der Ausfälle zu streichen, fand aber bei der ab- lehnenden Haltung der Reichsregierung ketne Mehrheit.

Füx Betriebssicherung bleiben nicht sehx erheblihe Mittel übrig, da aus den für 1981——1937 je vorgesehenen 36 Mill, Mark des § 22 zunächst die {on erwähnten Zuschüsse des Reichs zu den Kosten der Bank abgehen. Nah den Schäbßungen der Reichsregierung bleiben für die Betriebssicherung zur Verfügung

1931 20 Mill. Mark 1932 15 Mill. Mark z 1933 10 Mill. Mark und dann nichts mehr. Und von diesen Beträgen gehen mindestens in der ersten Zeit, noch die Kostèn für die Öststelle und die Landstellen ab, das sind zur Zeit an persönlichen und sächlihen Kosten jährlih rund 2,5 Mill. Mark. Die Reichsregierung glaubte einen gewissen Ausglei( dadurch zu schaffen, daß auf ihren An- trag die 36 Mill. Mark noh ein weiteres Fahr, also auch noch für 1937 vom Reiche zur Verfügung gestellt werden, insgesamt also für Verbilligungszuschüsse an die Bank und für Betriebs- siherung insgesamt 288 Mill. Mark. Aus dex Zwedckbestimmung für die Betriebssicherung, die Maßnahmen der verschiedeusten Art enthält, ist als neu und besonders bedeutungsvoll hervorzuheben der Zweck zur Hebung der Wirtschaft von Entschuldungsbetrieben. Auf die Verbindung von Entschuldung, Landabverkauf und Siedlung ist besonderer Wert ep! Die Aus\chüsse haben in dem bezüglißen § 24 diese Hedanken und Biele noch schärfer herausgearbeitet. Für die «Jahre 1932—1936 sind hiersür je 50 Mill. Maxk, im ganzen 200 Millionen zur P Ing gestellt. Hieraus können in be- sonderen Fällen noch Mittel zur Aufforstung landwirtschaftlicher nicht mehr nußbarer Flächen gegeben werden. i Was das Verfahren der Entschuldung anlangt, so hat sie zur Vorausseßung, dak die Betriebe sanierungsbedürftig, sanierung®- fähig und sanierungswürdig sind. Auch Klein- und Mittelbetriebe haben daran Teil und die Reihsregierung hat an der Hand von Zahlen nachgewiesen, daß dies in jehx beträhtlihem Maße der Fall ist, Für sie können überdies erleihternde Bestimmungen ge- troffen werden. Dies gilt auch für Pachtbetriebe. Dem Ziele, den Betrieb wirtschaftlich rentabel zu machen, dient nah durh- geführter Entshuldung außer der ¡Soi angeführten Besttmmung Über den Betriebssicherungsfonds eine fortlaufende Betriebs- beratung und Ueberwachung. Ein Vollstreckungsshuy ist nah den wenig günstigen Erfahrungen, die damit gemaht wurden, nicht wieder aufgenommen.

Einer besonderen Erwähnung bedürfen noch die Haftungs- verbände. Ein Teil der Landwirtschaft hat auf diese um des- willen besonderen Wert gelegt, weil sie ein erhöhtes Mitwir- kungsreht bei derx Entschuldung anstrebt, dies aber nur zug2- standen erhalten konnte, wenn eine erhöhte Verantwortung der Schuldner damit verbunden ist. Fn den Ausschüssen haben die Haftungsverbände k|ecine einhellig zustimmende Aufnahme ge- funden. Da die Einrichtung. aber nux fakultativ Een ist

und zwangsiveise nur auf Antrag der Landivirtschaftskammer cin- aeîührt werden kann, haben die Aus|ckU]je geglaubt, dieje Mög-

| lihkeit der Landivirtschaft offen halten zu sollen. Mit der Ein-

richtung eines Haftungsverbandes, Der sih jeweils auf die gleih- artigen Betriebsgrößen oder Betriebsarten etnes und desjelben Kammerbezirks beschränkt, heiden die Mitglieder desselben aus der Solidarhaft für die Entschuldunagasbetriebe außerhalb diejes Haftungsverbandes aus. Betriebsberatung und -Ueberwachung geht aúf den Haftungsverband über.

Nach § 32 erläßt die Reichsregierung die zur Durführung des Geseßcs erforderlichen Bestimmungen. Die Ausschüsse aben beschlossen, hier die Zustimmung des Reichsrats einzuschaiten. Soweit die Ausshüsse Aenderungen an dem Geseßentwurf vor- genommen haben, die ih niht hervorgehoben habe, darf ih auf die Anlage zum Protokoll Bezug nehmen.

Bayerischer Gesandter von Preger: Namens der baye- rischen Regierung habe ih die Erklärung abzugeben: Bayern stimmt grundsäßlich den vorgesehenen Maßnahmen für die tm

Entwurf bezeihneten Gebietsteile zu. Wenn an sih auch eine nah der Reichsverfassung den Ländern zustehende Angelegenheit in Frage steht, so hat Bayern doch stets die Tatsache in den Vordergrund gestellt, daß die tiefgreifenden Wirkungen der Grenz- zerreißung und die Gefährdung lebenswihtiger Reichsinteressen im Osten die Bereitstellung von besonderen Mitteln des Reiches rehtfertigen. Was aber für die an Polen grengenden Teile des Reiches gilt, muß wenigstens dem Grunde nah, wenn auch mit dem sih aus der Schwere der Schäden ergebenden Abmaß, für die anderen Grenzgebiete gelten. Deshalb hat Bayern immer die gleihzeitige Ünterstüßung der übrigen durch die Friedens- bestimmungen in Mitleidenschaft gezogenen Grenzgebiete, ins- besondere des bayerischen Ostgrenzgebiets, mit Reichsmitteln ge- fordert. Wenn heute Bayern davon absicht, die ausdrückliche Einbeziehung des bayerischen Ostgrenzgebiets in die vorliegenden Entwürfe zu beantragen, so gesMieht das mit Rücksiht auf die von der Reichsregierung bei den Ausshußverhandlungen abge- jene Erklärung zu § 1 des Osthilfegeseßes, um deren Wieder- holung im Plenum ich bitte, wodurch das bayerische Ostgrenz- gebiet als eine durch die politische Grenzziehung wirtshaftlih und kulturell bedrängte Grenzzone anerkannt wird, und in der bestimmten Erwartung, daß für den an die Tschechoslowakei an- renzenden {wer darniederliegenden bayerischen Osten alsbald Rei )smittel zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Einbeziehung des bayerishen Ostgrenzgebietes in die nah 14 f}. des Osthilfegeseßes vorgesehene Entschuldungsaktion werde ih noch einen besonderen Antrag stellen.

Der Vertreter von Mecklenburg-Shwerin er- klärte gu § 26 (Haftungsverbände), daß die Landwirtschaft von Mecklenburg-Shwerin Wert darauf lege, daß sie einen einheit- lichen Haftungsverband schaffen könne. Er stelle demnach einen Antrag, wonach gla yaar Betriebsarten sihch zu einem Haf- tungsverband zusammenschließen können.

Der Antrag wurde mit 34 gegen 32 Stimmen ange-

* nommen. Gegen den Antrag stimmten die preußische Staats-

regierung, die Stadt Berlin, die pen Provinzen Grenzmark Posen-Westpreußen, Niederschlesien, Oberschlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinprovinz sowie die Länder Württemberg, Baden, An- halt, Lippe und Schaumburg-Lippe.

Der sächsishe Gesandte Dr. Gradnauer erklärte: Der Berichterstatter hat ausdrücklich hervorgehoben, daß die Reichs- regierung das bayerische östlihe Grenzgebiet als eine wirtschaft- lid und kulturell bedrängte Grenzzone anerkenne, auf die die Ermächtigung der Reichsregierung zu En aus- gedehnt werden solle. Aus dieser L etfteban Anführung des bayerishen Ortsgebietes könnten Außenstehende das Mißver- ständnis entnehmen, als ob das bayerishe Gebiet an der Grenze egen die Tschehoslowakei vors vor anderen Gebieten be- handelt werden soll, z. B. die Grenggebiete Sachsen gegen die Tschechoslowakei. Eine solhe Auffassung würde auf einem Miß? verständnis beruhen. Die Reichsregierung hat im Auss{uß hon in dankenswerter Weise ausgesprochen, daß die besondere Anführung Bayerns geschehen ist, weil Bayern außer einem räumlichen Zufatimendana mit den unter das Geseß fallenden Ostgebieten gelegen ist. Damit ist vollständig klargestellt, 20h die Ermächtigung in § 1 ebenso auch sür die sächsish-tshe ische Grenze Anwendung finden joll.

Der bayerishe Gesandte Dr. von Pureger erklärte zu § 14 (Umschuldungsgebiet): Die bayerische Regierung stellt den Antrag, auch die bayerishen östlihen Grenzgebiete in das UmschuldungS§=- gebiet des § 14 ausdrüdcklih ecinzubeziehen, Dieser Antrag ist um jo mehr berechtigt, als nunmehr infolge der Beschlüsse der Aus- hüsse, die mit teilweiser Zustimmung der Reichsregierung erfolgt sind, es sih nicht mehr nur um eine Umschuldungsaktion des gegen Polen zu gelegenen Grenzgebiets, sondern um die Ent- \chuldung des gesamten östlich der Elbe gelegenen Gebiets des Deutschen Reichs handelt. Die Verschuldung in den bayerischen Ostgrenzgebieten ist aber (und zwar gerade infolge der ver- änderten Grenzverhältnisse) ebenso schwer und drückend wie in Ostelbien, auch wenn es sih dabei in der Hauptsache niht um Großgrundbesiß, sondern um mittleren und kleinen Besiß handelt, Die N kommenden bayerishen Gebiete können deshalb den Anspruch darauf erheben, daß ihnen die gleihe Hilfe zugedacht wird wie den “Pr der Elbe gelegenen Gebieten, zumal és sich bei ihnen um ehte Ostgrenzgebiete handelt, die gerade durch die E Grenzverhältnisse in ihre schwere Vershuldung ge- raten sind.

Der Antrag Bayerns fand nicht die genügende Unter- stüßung.

Reichsminister Trevivranus erklärte: Die Reichsregierung erkennt an, daß ähnlihe Notstände, wie sie in den im § 41 auf- geführten Gebietsteilen bestehen, auch andeve deutshe Landestetle vedrücken. Eine Ausdehnung des Anwendu sgebiets der Hilf8- maßnahmen über das Osthilfegebiet hinaus ist der Reichsregierung wegen der angespannten Finanzlage gegenwärtig niht möglich. Die Reichsregierung beabsichtigt aber, von der Ermächtigung, die im § 1 für die gesamten Ca Faen gegeben ist, möglichst weit- Eee Gebrauch zu machen, sobald die Lage der Finanzen diese toglichkeit eröffnet. Sie betrachtet das bayerische Ostgrenzgebiet als eine wirtshaftlich und fkulturell bedrängte Grenzzone. Die Reichsregierung ist zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, dem bayerishen Antrag stattzugeben, in § 14 das bayerische Östgebiet ausdrüdlih aufzuführen, da ein räumlicher So ae ins mit dem jeßigen und künftigen Osthilfegebiet niht vorhanden ist. Jh füge hinzu, daß dem Antrag der Vereinigten Ausschüsse, das Anwendungsgebiet des Aa Meer rens über die in dem exsten Entwurf der Reichsregierung sestgelegten Gebiete und die nathträglih von der Reichsregierung anerkannten weiteren Gebiete im Lande Sachsen, im Lande Anbalt und in der Provinz Sachsen hinaus au nen, nicht stattgegeben werden kann, weil der Entshuldungsbedarf für diese Gebiete hon so knapp gefaßt ist, daß für absehbare Zeit der Reichsregierung weitere Mittel nicht zur Verfügung stehen, um die Entshuldung durch- zuführen. Die Reichsregierung behält sich vor, wenn die Vorlage nach dem Ausshußbeschluß abgeändert wird, dem Reichstag eine entsprehende Doppelvorlage vorzulegen.

Ein Antrag Ostpreußens, den § 20 mit der sogenannten Solidarhaft von 10 vH zu streichen, da eine schr große Härte darin liege, wenn der Betreffende, der umgeschuldet werde und hon mit seinem Vermögen und seiner Person hafte, auch noch mit dem zehnten Teil die Haftung für andere übernehmen solle, findet niht die genügende Unterstüßung, ebenso nicht der Eventualantrag Ostpreußens, den Absay des § 20 in der Form

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zu ändern, daß der Schuldner nicht mehr als 5—ß vH Din einshließlich Tilgung im Fahre zu zahlen habe. Ven

Reichsminister Treviranus stellte zu der Erklärung sächsishen Gesandten fest, daß die Reichsregierung selbstverftzne lich die gesamten Grenzgebiete an der tschechoslowakiig, Grenze ebenso zu behandeln gedenke wie das bayerische Grenzgebis

Freiherr von Ga yl als Vertreter der Provinz Oftpreuß, Jch habe bereits bei der Verabschiedung des ersten Umschul S geseyes die gute Absicht der Reichsregierung anerkannt „5 damals bereits darauf hingewiesen, daß das Gefeß nur eine Teil: lösung darstelle. Seit der damaligen Verabschiedung im Rege, rat sind rund neun Monate verflossen, in denen der wirtschaft, Niedergang Ostpreußens ershreckende Fortschritte gemacht g Von den Maßnahmen der Notverordnung vom Fuli 190 fz ishar allein die Frachtensenkung in verhältnismäßig bescheidene; Rahmen si günstig ausgewirkt. Die Erfahrungen bestätigen, daß dem Osten nur Vit weitgehende und rasche Senkungen gy dem Gebiete der öffentlichen und privaten Belastungen geholies werden kann. So jehr an sih die Uebertragung der Ümsdulg an eine nah rein Men Merkmalen tätige Bank de bisherigen Art der Umshuldung vorzuziehen ist, so wenig tus von dieser Maßregel allein die Rettung Ostpreußens erwarte werden, denn ihr gegenüber tritt die allgemeine Entlastung ali, sehr in den Hintergrund. Dazu kommt, daß im Verhältnis zy den erforderlihen Summen die bereitgestellten Mittel viel E gering sind. Unter diesen Umständen kann ih in dem Gefeß, entwurf kein genügend wirksames Werkzeug zur Rettung Vf preußens erblicken. Nach pflihtmäßiger Prüfung der Gesamilgy bin ich zu der Ueberzeugung gekommen, daß ih bei aller Ap, erkennung der guten Absichten aller Stellen, die an dem Entwyuzi mitgearbeitei haben, die Mitverantwortung für dieses Geseh yg meiner Heimatprovinz, vor der Geschichte und vor meinem wissen niht tragen kann. Jh habe versuht, in den Ausschüssen ahlich mitzuarbeiten und habe mich an den einzelnen A timmungen beteiligt. Jch will auch nicht gegen ein Gese timmen, das dem Osten wenigstens einige Erleichterungen bringen kann, sehe mih aber genötigt, den shweren Sorgen und Bedenken dadurch Ausdruck zu geben, daß ih mi bei der Gesamt abstimmung über das Geseß der Stimme enthalten werde,

Reichsminister Treviranus: Die Reichsregierung glaubt mit dem jeßt vorliegenden Geseßentwurf bis an die Grenze dei Möglichen gegangen zu sein. Sie weist ausdrücklich darauf hin, daß die im § 14 vorgesehene Ausdehnung erst dann in Kraft treten kann, über das jeßige Entshuldungsgebiet hinaus, wenn die Voy finanzierung dur die Bank für Fndustrieobligationen gesichert is,

Haupirittershaftsdirektor von Quast (Provinz Branden burg): Jh kann mich den Ausführungen des Vertreters da Provinz Ostpreußen voll anshließgen. Mit Rüdcksicht darauf ju do, daß das vorliegende Geseßeswerk der großen Not der qw samten brandenburgishen Landwirtshaft nur ganz unvollkommen Rechnung trägt, und mit Rücksicht Mara daß nur zwei branden- burgishe Kreise den allgemeinen Hi fsmaßnahmen teilhaftiz werden, bedauere ih, dem Geseß die Zustimmung versagen zu müssen.

Staatssekretär a. D. Moesle Ra Oberschlesien); Ali Vertreter einex Ostproving muß ih ein Osthilfegeseß dankba begrüßen, auch wenn es keine 100 % ige Hilfe bringt. Jh habt dem lebhaften Bedauern Ausdruck zu geben, daß es nicht gelungau

Oberschlesien in die Frachtensenkung einzubeziehen. Em allgemeine Frachtensenkung zugunsten _Oberschlesiens is ein Lebensfrage für die obershlesishe Wirtschaft.

Studienrat Dr. Hamacher (Rhein rovinz): Die meist Bezirke des Westens würden sich glüdcklich shäben, eine solche Hil zu bekommen. Vom Westen her wird mit Recht die Grage a9 eworfen, wie es mit der paritätishen Behandlung des Westen steht, Jh will heute diese Frage nicht stellen, sondern werde det Geseßentwurf vorbehaltlos zustimmen. An den Vertreter di Reichsfinanzministeriums rihte ih die Frage, wie es um d Sicherung der 10 Millionen im außerordentlihen Haushalt be ry ist, die seinergeit für den Westen in Aussicht gestellt worde Ind.

Dex Vertreter des Reihsfinanzministeriun wiederholte hierauf die von Staatssekretär Schäffer in der Reih tagssißung am 14. Februar abgegebene Erklärung.

Gutsbesißer Ste ves (Grenzmark Posen-Westpreußen): F bedauere, daß die allgemeinen Hilfsmaßnahmen im Geseß nit! stärker berücksihtigt worden sind. Eine stärkere Lastensenkung i! für die östlihe Landwirtschaft unbedingt notwendig. Troßhdeil begrüße ih das Geseß, denn der erste und notwendigste S9ril für die Gesundung der Landwirtschaft im Osten ist die Uw huldung zu einem tragbaren Zinssaß. Hand in Hand dami müssen die Grundlagen geshaffen werden, die Landwirts}! wieder zur Rentabilität zu bringen. Jch weise darauf hin, daj alle Berehnungen auf Grund von Preisen für landwirtscaftliŸt Produkte gemaht worden sind, die wir zur Zeit niht annäherl) haben. Jh hoffe, daß die Reichsregierung nihts unversuß! lassen wird, der Landwirtschaft bis zum 1. Juli ausreihen Preise zu vershaffen und stimme dem Geseß zu.

Der Vertreter Bremens, Senator Nebelthau, beanirag! Aussezung der Abstimmung. Die Erklärungen Ostpreußen und Brandenburgs seien so bedeutsam, daß er sih verpflichtt! Wte, diese Erklärungen zunächst us Regierung zu berichte! Die Regierungen ständen vor der Frage, ob ieses Geseß, das d Allgemeinheit sehr shwere Lasten Gmieebide Zweck habe, wen die zunächst beteiligten Provinzen es ablehnten.

Staatssekretär Weismann (Preußen): Die Erklärul Ostpreußens hat auch mich außerordentlich erstaunt. Alle Teilt Deutschlands geben für die E stark bedrängten G

rovinzen ihr Aeußerstes her, und als Dank dafür beklagt man Seh niht 100 % 1g pen werden kann. Jch verrate lel

dungs,

Geheimnis, wenn ich sage, daß die preußische Regierung vol Anfang an aran, gedrängt hat, diese Aktion auf Ostpreußts und die daniederliegenden wirklich abgeschnittenen Kreise }! beshränken, weil man wußte, sowie man den ersten Schritt vont Wege ab machte und andere notleidende Provinzen hinzunahm, f feinen Halt mehr geben würde. Jh würde dankbar sein, wt troß der verständlihen Erregung der Antrag Bremens zu® gezogen wird. Die Reichsregierung hat ein kngenenres Ver vollbracht. Die Reichsregierung und Preußen haben naŸ ale! Kräften versucht, zu tun, was menshenmöglih ist, Wenn A s heute ausgeseßt würde, könnte der Reichstag Ge)ey nicht mehx vor der OÖsterpause verabschieden. :

Reichsminister Treviranus: Namens der Reichsregieru kann ih mi diesem Wunsche nur anshließen. Es ist begreifld daß jeder aus seiner eigenen Not heraus das Bedürfnis hat, an Rbide der Leiter gu stehen. Fch habe den dringenden Wunsch, da (egt Reichstage dieses sehr mühselige Gese ¿wert I6 beshleunigt vorgele werden kann, daß es noch in diefer Tagung verabschiedet W! ) Braunschweigischer Gesandter von Boden bat, alle e tigten pa indungen zurückzustellen. Wenn ex auch den An dl des bremishen Vertreters voll verstehe, so bitte er do, 4 Antrag zurückzugiehen, um den Reichstag instand zu segen, " im Laufe dieses Monats über das Geseß zu entscheiden.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlih für Schristleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin.

Druck der Preußishen Druckerei und Verlags-Aktiengesellihah Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen A

(einschließl. Börsenbeilage und zwei Bentralhandelsregisterbeilag?

Erfte Beilage

n Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

nr. 60.

(Fortsegung aus dem Hauptblatt.)

Nebelthau-Bremen zog darauf den Antrag

ge Zweck seiner Antragstellung zum Teil bereits er-

rûd, da de ht err von Ga yl (Ostpreußen): Wir wollen an sih niht „V was zu leisten möglich ist, aber wir wollen eine andere P ‘rung der Leistungen. Jh gehe niht so weit, das Gesetz E en “sondern ih habe betont, daß ih mih der Stimme L lten werde zum Zeichen der s{chweren Bedenken und der ° ren Sorgen, die mich auf Grund der gesamten Entwidcklung e ner Heimatprovinz bedrücken. Jch bitte, daraus zu ent- Haars daß die Not auf das allerhöchste gestiegen ist. Es lag e e Vorwurf des mangelnden guten Willens der Reichs- E und dec Länder in meiner Erklärung, sondern es war V Demonstration, die ih bei der Notlage der Provinz Ost- ußen für meine Pflicht hielt.

Zu dem Entwurf eines landwirtschaft- hen Siedlungsgeseßes ging der

Berihterstatter auf die einzelnen Bestimmungen ein. Danath

afen die grundlegenden SS 1 und 2 jih mit der Aufgabe, die fgefrorenen Zwishenkredite des Reiches zu mobilisieren und sie “rträglihem Zins- und Abtragssaß von 5 vH den Siedlern zuführen. Er beantragte dann, den Beschlüssen 1. und 2. Lesung zustimmen. Tbe braunshweigishe Gesandie von Boden erflärte, caunshweig habe Bedenken und könne dem Entwurf daher nicht stimmen. Da noch von mehreren Seiten das gleiche erklärt ide, erfolgte namentliche Abstimmung. Sie ergab die Annahme : Regierungsvorlage in 1, und 2. Lesung mit 42 gegen 21 timmen bei Stimmenthaltung Hessens.

Ueber den Entwurf eines Geseßes über die Abwick- ungder Aufbringungs8umlageund die Neu- estaltung der Bank für Deutsche «Fndustries- hligationen (Aufbringungsabbaugeseß) führte

der Berichterstatter, Ministerialdirektor Dr. E r n st (Preußen) ¡¿: Das Ge'ey stellt eine Ergänzung des bi lege ges dar und ingt zugleich die materielle Ausführung der thilfe. Bei der nahme des Neuen Plans isst auch seitens des gesamten Sath- rtändigengremiums in Aussicht genommen worden, die Jn- triebelastung in Fortfall kommen zu lassen. Bisher war das r mit Rücksiht auf die Reichsfinanzen nicht möglih. Die quf hat die Aufgabe, zunächst bei der Entshuldung der Land- ithaft mitzuwirken. Das soll in Höhe von 500 Millionen gener Mittel der Bank und darüber hinaus durch Aufnahme n Anleihen erfolgen. Der Reichsrat hat den Zusaß gemacht, 6 für die Aufnahme dieser Tätigkeit die Bank der Zustimmun : Reichsregierung und des Reichsrats bedarf. Die Bank so 12 Gelder auch an gewerbliche Betriebe, besonders kleineren und itileren Umfanges, geben. Bei der Begebung von Krediten soll : Bank sich in der Regel der örtlichen Kreditinstitute bedienen. ie darf angfr ge JIndustrieobligationen bis zur Höhe von ) Millionen aufbringen. Die Bank steht unter der Aufsicht der egierung, die zu diesem Zweck einen Kommissar ernennen kann. m übrigen hat die Bank ihre weitgehende Selbständigkeit. FHL ufsihtsrat soll anstatt 28 nah der Vorlage 29 Mitglieder 1 den Beschlüssen der Ausschüsse besien. Der Berichterstatter cantragte, dem Geseß in 1. und 2. Lesung unter Berüsichtigung r Ausshußbeschlüsse zuzustimmen.

Der Vertreter der Preußishen Staatsregierung, Staats- tretôr VWeismann, beantragte eine Aenderung în der Zu- mmenseyung des Aufsichtsrats.

Der Bevollmächtigte der Provinz Ostpreußen, Freiherr on Gayhl, betonte die unbedingte Notwendigkeit, daß die Zahl r landwirtschaftlichen Mitglieder des Aufsichtsrats in gewissem berhältnis zu der Zahl der- übrigen Mitglieder stehe. Er be- tragte daher die Zahl der sechs Mitglieder aus den Kreisen der andwirtshaft auf act zu erhöhen, und die Gesamtzahl der Mit- ieder ebenfalls ym zwei zu erhöhen.

Jn namentlicher Abstimmung wurde der Antrag der reußischen Regierung angenommen. Der Antrag Ost- reußens wurde in namentliher Abstimmung mit 34 gegen

Stimmen bei einer Enthaltung (Oberschlesien) abgelehnt. odann stimmt der Reichsrat dem Geseßentwurf in 1. und , Lesung mit Mehrheit zu.

Dem Entwurf einer Verordnung zur Ausführung der berordnung über die Shädlingsbekämpfsung lithochgiftigen Stoffen wurde zugestimmt, ebenso m Entwurf dec Ausführungs8bestimmungen u Kap. IIT des siebenten Teiles der Verordnung des tihêpräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft nd Finanzen vom 1. 12. 1930 (Gemeinnüßigkeits- erordnung).

__ Ebenso wurde dem Skiklub Rheinfelden in heinfelden (Schweiz) die Rechtsfähigkeit nah dem Bürger- hen Geseßbuh zuerkannt.

. Der 7. Ergänzung der Anstellungsgrund- 0e und der 5. Ergänzung der Allgemeinen Ausführungs- weisung zu den Anstellungsgrundsäßen wurde mit Mehr- fit zugestimmt.

Zu dem Entwurf eines Gesehes über das Fnter- kationale Uebereinkommen zum Schußyße ts menschlichen Lebens auf See (Schiffssicher- Vitébertrag, London 1929) erklärte der

Berichterstatter: Der Vertrag ist von außerordent- ter Bedeutung und Tragweite. Er bezweckt die Aufstellung theitlicher Grundsätze für alle Schiffe aller Länder, damit Ver- Uste von Menschenleben auf See möglihst vermieden werden. i Maris war bisher eine ganz verschiedene. Die Durchführung Li, allerdings den deutshen Reedereien einige Kosten ver- ien, Die Bestimmungen bezüglich des Baues kleinerer

e sollen daher zunächst niht rigoros durchgeführt werden. es Reichsrat Hiniaato dem Entwurf mit dieser Maß- e In 1, und 2. Lesung zu. : i Der Reichsrat nee ferner dem Geseßentwurf über p Errichtung der Reihs8anwaltskammer in h in zu, die als Krönung des Anwaltskammerwesens e ist, sowie dem Geseßentwurf über das JFuter- tgnale Abkommen über Wirtschafts- E O sti k und genehmigte die Verleihung der M hir en Ostpreubitchen Müller-Fnnungsverband in Fnster- ‘rg und dem Bäckerinnungsverband Norden, Zweigverband : me U I eE andes deutscher Backerinnungen urg. Len vom Reichstag angenommenen Geseßentwürfen erpie Pfandbriefe und verwandten Schuld- it [hreibungen öffentlih-rechtliher Kre- hypo stalten und über die Eintragung von ug theken und Schiffs8pfandrechten in ne G: ndisher Währung stimmte der Reichsrat zu, Einspruch zu erheben.

Berlin, Donnerstag, den 12. März

Reichsminister Trevir anus stellte darauf fest, daß der Reichsrat das Gesetz über die Osthilfe in erster und zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen hat.

Die auf Donnerstag, den 12. März 1931, anberaumte Vollsizung des Reichsrats wird auf Freitag, den 13. März 1931, 6 Uhr nachmittags, verlegt.

Der finnishe Gesandie Wuolijoki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Preußischer Staatsrat.

Sißung vom 11. März 1931. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat beschäftigte sich heute zunächst mit der Frage einer eventuellen Geltendmachung des Ein- pruchsrechts des Staatsrats gegen das vom Landtag am 6. März d. J. Es esey zur Ver- längerung des preußishen Finanzausgleichsgeseßes.

Oberbürgermeister Dr. R i v e (A, G.) erstattete den Bericht des Vereinigien Haupt- und Gemeindeausshusses. Der Ausschuß habe wesentliche Bedenken gegen die vom Landtag dem Geseh- entwurf angefügten Bestimmungen über die Neuregelung der Kommunalgehälter. Gleichwohl habe er, um eine Verzögerung der gesamten Vorlage zu vermeiden, sih auf den Vorschlag ge- einigt, daß der Staatsrat auf die Geltendmachung eines Ein- \spruchsre{chts verzichten möge.

in Regierungs8vertreter erklärte, daß durch die Besoldungsbestimmungen wohlevworbene Rechte der Beamten nicht berührt würden.

_ Senatspräsident Dr. Caspari (A. G.) kritisierte die Ver- quickung der Besoldungsbestimmungen mit dem Finanzausgleihs- geseßb. Soweit Gesepesnovellen, mit denen ein außerordentlicher Mißbrauch getrieben werde, notwendig seien, müßten sie in einer N erlassen werden, die es auch dem Nichteingeweihten ermög- iche, sih über die geltenden geseßlihen Bestimmungen zu unter- rihten. Der Redner war der Auffassung, daß ein E Grund einer kommunalen Besoldungsordnung jahrelang gezahltes Be- amtengehalt einen Rehtsanspruch in sig berge, wenn von der Aufsichtsbehörde eine Beanstandung der esoldungsordnung nicht erfolgt sei. Der Staat würde in seinem Fnteresse gut tun, wenn er sih gegenüber seinen Beamten an diesem Grundsaß von Treu und Glauben halten würde. Daher seien die Bestimmungen der zur Beratung stehenden Vorlage vom rechtlichen und staats- politischen Gesichtépunkt aus außerordentlih bedenklich und nicht geeignet, die Staatsautorität zu stärken. Diese Bedenken hätten an sih genügt, um einen Einspruch des Staatsrats zu erheben. Wenn seine politischen Freunde gleihwohl davon abgesehen hätten, so nux deshalb, weil sie glaubten, die Durhführung des Finang- ausgleihsgeseßes im Fnteresse der Gemeinden nicht hintanhalten u können. Zu begrüßen sei die in dem Geseßentwurf vorgesehene

inführung eines Landesschieds8gerihts zur Entscheidung von Gehaltsstreitigkeiten.

Gegen die Kommunisten beschloß der Staatsrat, auf die Geltendmachung eines Einspruchsrechts zu verzichten,

Gegen den Geseßentwurf über die Änderung der kommunalen Grenzen der Stadt wurden Einwendungen nicht erhoben. ; s

Bei der Beratung der Bestimmungen über die Ein- und Durchführung der Berufsschulpflicht erflärte

Stadtrat Priefert (So) als Berichterstatter, daß die Bestimmungen eine wesentlihe Berbesserung des Rechtszustandes durch die Sue ars aller geseßlihen Bestimmungen brähten. Fm übrigen habe der Gemeindeausschuß beschlossen, dem Staatsministerium zu empfehlen, nicht nur Neubelastungen der Gemeinden zu vermeiden, sondern die bestehenden Belastungen tunlichst einzuschränken. Ein Anreiz zur Ausdehnung der Berufs- e wad oder zur Schaffung neuer oder zur Erweiterung be- Me er Einrichtungen soll mit den Bestimmungen nicht erstrebt werden.

Dex Staatsrat beschloß gegen die Stimmen der Kom- munisten, abgesehen von einer Reihe von kleineren Aende- pit % via alia Einwendungen gegen die Vorlage nicht zu erheben.

Der Staatsrat beriet sodann die Verordnung über die Lockerung des Mieterschußesbei Neubauten. Die Vorlage sieht die Aufhebung der Vorschriften über Mieter- schuß für den Fall vor, daß die Zuschüsse zurüdckgezahlt worden sind, die für Neubauten oder für durch Um- oder Einbauten neugeschaffene Räume aus öffentlichen Mitteln gegeben worden sind.

Dr. Steiniger (A. G.) bedauerte, daß nicht ein Re- Fug E T anwesend sei, um noch einige Unklarheiten zu lären. Zu bemängeln sei ferner, daß die Vorlage dem Staatsrat nur zur Kenntnisnähme und niht zur Begutachtung vorgelegt worden sei. Die Vorlage solle in erster Linie offenbar zur Ent- lastung der stark gefährdeten Eigenheime dienen. Es solle wohl auch ein Anreiz gegeben werden dafür, daß Hauszinssteuermittel in aper Umfange vorzeitig an die Gemeinden und Gemeinde- verbände zurückgezahlt würden. :

Fustizrat Dr. Wesenfeld (A. G.) sprah gleichfalls en Befremden darüber aus, daß der Staatsrat nicht gutachtlih gehört worden sei. Gerade bei Vorlagen des Wohlfahrtsministeriums sei das shon des öfteren der Fall gewesen. Es empfehle si, daß Der Staatsgerichtshof angerufen werde, damit die Verpflichtung der Staatsregierung zur Vorlegung von Entwürfen festgestellt werde. Die Üntklarheit dürfe niht weiter bestehen bleiben.

Der Staatsrat nahm hierauf die Vorlage zur Kenntnis.

Gegen den Geseßzentwurf über eine Grenz berichti- gung zwischenPreußen und Lippe wurden Ein- wendungen nicht erhoben. .

Der Staatsrat beschloß sodann, den Ausshußvorschlägen entsprehend, gegen die vom Landtag beschlossenen Ver - längerungsgeseße zu den preußischen Real- steuern und gegen die Vorlage über die Bereinigung der Grundbüchex Einspruh nicht einzulegen.

An Stelle des infolge Mandatsniederlegung ausscheiden- den stellvertretenden Mitgliedes .Leonarb (Zentr.) rückt Landrat Dr. Wilhelm Boden aus Altenkirhen (Wester- wald) als Stellvertreter für Dr. Kaas nach.

Parlamentarische Nachrichten.

‘Die Vereinigten Ausschüsse des Reichsrats haben am 11. d. M. die Holivo riage der Regierung und in Verbindung damit die Reichstagsbeschlüsse zum Brotgeseß und über die Ge-

Glogau

_1931

frierfleisheinfuhr in erster Lesung beraten. Die end- gültige Entscheidung der Ausschüsse fällt erst in einer zweiten Lesung am Freitag nahmittag.

Jm Haushaltsausschuß des Reichstags begann am

10. d. M. bei der Weiterberatung des Etats des Reiths- wehrministeriums die Spezialaussprahe. Die Koms munisten beantragten, nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungsverleger, wie bei den anderen Etats au hier die Uebertragbarkeit der Etatsmittel nicht zuzulassen, damit eine genaue Kontrolle der Ausgaben mögli sei. Dems- gegenüber wurde von sozialdemokratisher Seite darauf hinge- wiesen, daß der Rechnungsunteraus[{chuß, in dem auch ein foms munistisher Abgeordneter mitgearbeitet habe, sämtlihe Aus- gaben des Wehretats durchgepruft habe. Diejer fommunistische Antrag sowie andere kommunistische Anträge auf Streihung des Gehalts des Ministers wurden abgelehnt, Angenommen wurde ein Antrag, daß der Beriht des Sparkommissars dem Ausschuß vorgelegt werden soll und unter Zustimmung des Reichstbehrministers ein Antrag, wonach Angehörige des Reichsheeres und der Marine nicht als Ersaß für streikende oder ausgesperrte Arbeiter verwendet werden dürfen. Ferner wurde durh Annahme eines Antrags die Bekanntgabe der Zahl der- enigen ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht verlangt, die als Ingestellte bei der Heeresleitung bzw. Marineleitung beschäftigt werden. Abg. Kuhnt (Soz.) forderte die Beseitigung der Konkurrenz, die die Militärmusiker den zivilen Musikern be- reiteten. Üeber die Frage, ob im Einzelfall eine Militärkapelle konzertieren sollte, jei das zuständige Arbeits8amt zu befragen, das über den Arbeitsmarkt am besten unterrihtet jei. Abg. Dr. Leber (Soz.) klagte über die Art, wie die Einstellung des Soldatennahwuchjes in der Reichswehr erfolge. Man komme in die Reichswehr in der Hauptsahe durch Protektion. Die per- sönlihe Eignung spiele eine nebensähliche Rolle. Die Bes ziehungen gingen meist über die durch Privatdienstvertrag bei der Reichs8wehr angestellten Offiziere, die übrigens auch ihre weniger verantwortlihe Stellung dazu benußten, Verleumdungsfädett zwischen der Reichswehr und den rehtsradikalen Parteien zu ziehen, Der Offizierersaß geschehe hauptsählich dur die Ver- mittlung dieser Vffiziere. Funge Leute, die in der Schule ver- sagt hätten, allgemein als geistig beschränkt angesehen würden, dafür sich aber durch heftige und maßlose rechtsradikale Ge- sinnung auszeihneten, seien meist die Günstlinge, die dann auch tatsählich zur Offiziersanwärteranstellung gelangten, Beim S Gal BGas würden ebenfalls Leute bevorzugt, die rets radikalen Kreisen entstammten. Jeder, der angeben würde, daß er einmal der sozialistishen Arbeiterjugend angehört hätte, habe sih damit alle Möglichkeiten verbaut, in die Reichhswehr zu fommen. Hierzu erklärte Reichswehrminister Groener, daß durch ständige, in vielen Fällen von ihm selbst vorgenommene Prüfung die Garantie gegeben sei, daß sowohl der Offiziers- wie any der Mannschaftsersaß auf unparteiishe und nux die per- sönliche Eignung prüfende Weise geschehe. Abg. Stoedcker (Komm.) hielt es für sehr interessant, daß die Sozialdemokraten troy ihrer Treue zur Reichswehr noch immer so verfemt seien, daß nicht ein einziger Sozialdemokrat Rekrut der Reichsivehr werden könne. Abg. Shöpflin (Soz.) bestätigte die Ans shauung des Abg. Dr. Leber, daß tatsächlih Leute, die in ihrer Jugend einmal der Arbeiter|sportbewegung angehört hätten, in die Reichswehr nicht hineinkommen könnten. Wohl sei der Wille des Reichswehrministers anzuerkennen, daß er einen unparteiish gewählten Offiziers- und Mannschaftsersaß beabsichtige, aber die unteren Kommandostellen dähten anders, und je weiter sie örtlich vom Reichswehrministerium entfernt seien, desto. eigenwilliger gingen sie nach ihren Anschauungen. Abg. Ersing (Zentr) bat darum, daß der Minister immer wieder den Truppenkomman- deuren die unparteiische Auswahl des Mannschaftsersaßes ans Herz legen solle. Den Offiziersersaß kontrolliere der Reichswehr- minister ja selbst. Fmmerhin fei nicht zu vershweigen, daß sehr oft Klagen über Parteilichkeit und Protektionswesen an die Ab- geordneten herantreten. Ob diese Klagen sämtlich berechtigt seien, ließ der Redner dahingestellt. Angenommen wurde eine fommunistishe Entschließung, worin die Reich8regie» rung ersucht wird, bis spätestens zur 3. Lesung des Reichshaus- haltsplans dem Reichstag eine \pezialisierte Uebersicht über die Zahl der im Rechnungsjahr 1931 bei der Reihswehr be- \chäftigten Arbeiter vorzulegen einshließlich einer Darstellung Er gegenwärtigen Lohnverhältnisse. Zahlreiche fommunistishe Anträge auf Streichung von Haushaltspositionen der Reichswehr wurden gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Bei dem Etatskapitel, das die „Mittel für den Unterricht zur Hebung der allgemeinen Bildung“, insbesondere für den zivilberuflichen; Unterricht, enthält, wurde vom Abg. Exsing (Zentr.) Klage darüber geführt, daß die kostspieligen landwirtschaftlichen und, Handwerkershulen insofern ihren eigentlichen Zwed nicht erfüllt haben, als eine große Zahl von Soldaten, die diese Schulen bes sucht haben, nach ihrem Ausscheiden aus der Reichswehr troßdenv nit zur Landwirtschaft und zum Handwerk übergehen, sondern den Militärversorgungs[hein für die Beamtenlaufbahn verlangen. Von Oberst Bitthorn wurde hierzu ausgeführt, daß die. Hahl der Versorgungsanwärter die zur Verfügung stehenden eamtenstellen bei weitem übersteigt, Da die handwerkliche Vor- bildung auch technischen Beamten die Wege ebnet, kann man demn Schülern der Heereshandwerkershulen den Beamtenversorgungs-, hein nicht versagen. Anders ist es mit zukünftigen Siedlern. Hierzu dürfen nur Leute vorgebildet werden, die fest s ind, tatsählih Siedler zu werden. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) Libute Klage darüber, daß der in den Kameradschaftsstuben auß liegende Lesestofî meist sehr einseitigen rechtsradikalew Charakter trage. General von Schleicher erwiderte, daß dem Reichswehramngehörigen die Wahl seiner Lektüre freistehe; mit Verboten habe man meist das Gegenteil von dem erreiht, was man wollte. Bei dem Kapitel „Pferdeersay“ beanstandete der Berichterstatter Abg. Stüdcklen (Soz.), daß der Durh-, [chuittspreis für die Remonten von 1350 RM auf 1500 RM ge« Sicrent worden sei. Das Reichswehrministertum begründete dies

Feen: daß die ostpreußishe Vferdezuht immer mehr zur Kalt- lutzuht übergegangen fei, und daß die Zucht der allein militär-, i Pferde nur dann zu erhalten fei, wenn den Züchtern der Zuschuß, der ihnen de aus

brauchbaren warmblütigen

der Ofsthilfe gezahlt, jet aber weggefallen sei, durh etne Er- s des Durchschnitt8preises erseßt wirbe Bei den Eino- nahmekapiteln des Reihswehretats wurde eine Ent ch ließung Stücklen (Soz.) angenommen, wonach mit Zustimmung des Reich8wehrministers Geräte (Ausstattungsgegenstände) auch für unpolitische soziale Zwecke zur Steuerung der Erwerbslosigkeit Jugendlicher unentgeltlih leihweise überlassen werden können. Da=- mit war der Reich8wehretat erledigt. Am 11. März kommt der Reichsmarineetat zur Beratung.

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 12. März 1931.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutiche Elektrolvikupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des fâr 100 kg am 12. März auf 97,75 4 (am 11, März auf 100,90 t) ür k

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