1908 / 160 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie*.)

Großbritannien und China.

Vereinbarung zwischen beiden Ländern über die

andels- und Niederlassungsverhältnisse in Tibet. wishen der großbritannishen und der cinesishen Regierung ist unter Res von tibetanischen Abgesandten unterm 20. April d. I. in Kalkutta eine Vereinbarung L de gekommen, worin die Grenzverhältnisse sowie die Handelsbestimmungen für Tibet geregelt werden. Nach der Vereinbarung follen im allgemeinen die Handels- bestimmungen für Tibet vom Jahre 1893, soweit sie mit der Neuregelung der Verhältnisse nicht im Widerspruch stehen, un- verändert în Kraft bleiben. Die neuen Bestimmungen enthalten u. a. Vorschriften über die Pachtung von Ländereien zur Lu von Häusern und Niederlagen, über die Verwaltung solcher Nieder- laffungen und über die Behandlung von Streitigkeiten „zwishen den in Tibet angesiedelten britishen Handelsagenten und Tibetanern; se regeln das Gerichtsverfahren in bürgerlichßen und Strafrechts\sahen sowie die weitere Verwendung der „von der britischen Regie- rung an der Straße von der indischen Grenze bis Gyantse angelegten Etappenstationen. Den britischen Handel8agenten ist es weiter freigestellt, geeignete Einrihtungen zur Beförderung der Postsachen von und nah der indishen Grenze zu treffen, bis gegebenenfalls die chinesishe Regierung selbst Postverkehrseinrihtungen haft. Der Personen- und Warenverkehr nach den Niederlafsungs- plägen darf nur auf den erlaubten Handelsstraßen vor ih gehen. Den tibetanishen Untertanen werden in der Vereinbarung hinsihtlich des Handels, der Reise und des Aufenthalts in Indien die gleichen Vergünstigungen eingeräumt, wie sie den britischen Angehörigen nah den geltenden Handelsbestimmungen in Tibet gewährt werden.

Die neuen Bestimmungen, wozu die Genehmigungsurkunden innerhalb 6 Monate nah ihrer Unterzeichnung ausgetausht werden sollen, sollen 10 Jahre in Kraft bleiben und nah Ablauf der zehn- jährigen Frist je weitere 10 Jahre in Geltung bleiben, falls nit innerhalb 6 Monate nah Ablauf der erstmaligen Vertragsperiode eine Kündigung erfolgt. (The Gazette of India.)

Finnland.

Zeitweilige Zollbefreiung für Mais. Nag einer Mit- teilung in „Finlands Allmänna Tidning“ vom 19. Suni d. S. bat der finnländische Serat auf Antrag der Landwirtschaftsgesellshaft von Nylands und Tavastehus’ Län beshlofsen, für die Einfuhr von aj aus dem Auslande bis zum 1. Juni k. J. Zollfreiheit zu ger währen.

Ftalien.

Zolltarifentsheidungen. Orxydierte eiserne Fahr- radketten, nicht in zugeshnittenen Stüdcken, Fahrrad- lampen aus vernickeltem Eisen, mit geeigneter Borrichtung zur Befestigung an . Fahrrädern, und Bolzen (perni) aus ver- nickeltem Stahl mit Shraubenmuttern zuc Befestigung der Pedalshäfte (pedivelle) an der Tretkurbelachse sind als einzelne Teile von Fahrrädern nach T -Nr. 182 ter c zum Sate von 100 Lire für 1 dz zu verzollen.

Dampfwalzen zum Ebenen von Straßen sind wie Loko- ec n nach T.-Nr. 249c ¡um Satze von 14 Lire für 1 dz zu ver- zollen.

Sättel, einshließlich der dazu gehörigen Teile, wie Steigbügel, Steigbügelhalter und Sattelgurt, sind als Sättel nah L.-Nr. 203 zum vertragsmäßigen Satze von 1200 Lire für 100 Stück zu verzollen.

Zellhornplatten in eigens für die Herstellung von Kämmen zugeschnittenen Stücken sind als Zellhornwaren für gewerblie Zwecke gleih den niht genannten Waren aus Pappe nach T.-Nr. 195 b zum vertragsmäßigen Satze von 70 Lire für 1 dz zu verzollen

Transmissionsgetriebe aus endlosem Stoffe zur Be- förderung der ungekrempelten Baumwolle aus dem Lagerbause nah der Schlagmaschine sind wie niht besonders genannte Maschinen nah T -Nr. 2401 zum Satze von 10 Lire füc 1 dz ¡ollpflihtig. (The Z3oard of Trade Journal.)

Spanien.

Einführung des metrishen Karat für den Handel mit Diamanten usw. Dur Verordnung vom 11. März d. Fi ist in Spanien gemäß den Beschlüssen der Maß- und Gewichts- konferenz in Paris tom 15. Oktober v. F. für den Handel mit Diamanten, echten Perlen und Edelsteinen das metr'\che Karat, ent- sprehend einem Gewichte von 200 mg, eingeführt worden. (Gaceta de Madrid.)

Grrichtung von Landwirtshaftskammern in Spanten. Dur Dekret vom 5. Juni d. I. sind in Ibiza (Balearen) und in Linares (Provinz Jaen) Landwirtshaftskammern errihtet worden. (Vergl. auG Nr. 68 der Nachrichten für Handel und Industrie für 1908) (Bericht des Kaiserlihen Konsulats in Madrid.)

Dänemark.

Inkraftsegung der neuen Wein- und Branntwein- zölle sowie Aenderung der Branntweinsteuer. Nach einer Königlichen Verordnung vom 27. Mai jollen die Zollsäte des neuen dänischen Tarifs für Wein und Branntwein am 1. Juli d. I, i Geltung treten. Die Zollsäße sind folgende :

Wein:

in Glaéballons, Flashen und Kruken von 2 1 Raum-

_ gehalt oder weniger L 14

E E Le nicht besonders genannten geistigen Flüssig-

eilen :

in Glasballons, Flashen und Kruken von 2 1 Raum-

gehalt oder weniger L A

in anderen Gefäßen:

gewöhnlicher Branntwein, fuselhaltig und fuselfrei, sowie Aquavit, dessen Weingeistgehalt mit der Flüssizkeitswage untersuht werden kann, soweit diese Waren 47 v. H. Weingeiststärke oder weniger

Ri L

lonst, bei 50 v. H. Stärke nah dem Alkoholometer von Tralles und weniger . e L ODAE

Weinartige Flüssigkeiten mit mehr als 26 v. H. Weingeist werden wie Spiritus verzollt.

Mit 0,23 Kronen für 1 1 ist nur folcher Spiritus zu verzollen, der niht mehr als 47 v. H. Weingeist nah tem Alkobolometer von Tralles enthält und dem Kümmel, Kümmelöl oder andere Zutaten in einer Menge zugeseßt find, daß er offenbar nicht zum Verschneiden von Wein, Fruchtwein, Zider oder als Zusatz zu geistigen Getränken wie Num, Kognak, Whisfky, Arrak, Genever, Likören, Punschextrakten, shwedischem Banko usw. oder endlich zur Herstellung der genannten Getränke verwendet werden kann.

Spiritus von höherem Gehalt als 50 v. H. wird nach dem er- mittelten Maße und dem ermittelten Prozentgehalt in Spiritus von 90 v. H. Gehalt umgerehnet. Ist der Ware Zucker oder ein anderer Stoff zugeseßt, wodur der Gehalt auf dem Alkoholometer unrichtig angegeben wird (z. B. Aköôr, Punschertrakt und dergleichen), fo ist sie wie Spizitus mit einer Stärke von 100 v. H. zu verzollen,

Kronen

0,23

Der Zollfaß von 0,45 onen soll sich vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Loi Kronen für 1 1 erhöhen.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Wein--und Brannt- weinzölle tritt eine Aenderung der dänischen Branntweinsteuergeseßz- gebung in Wirksamkeit.

Die Steuer für Branntwein wird von 18 Oere für 1 Pot (0,9661 1) auf 19 Dere für 1 1 reinen Weingeistes erhöht. Neben dieser Steuer ist noch ein Zuschlag zu entrihten, der beim Austritt des Branntweins aus den SUNia len oder Reinigungsanstalten ge- zahlt werden und während der ersten 4 Jahre 45 Oere, später jedoh 97 Dere für 1 1 reinen Weingeistes betragen foll. Befreit von der Zahlung des Zuschlags sind:

gewöhnliher Branntwein, fuselhaltig und fuselfrei, sowie Aquavit, dessen Weingeistgehalt mit der Flüssigkeitswage untersucht werden kann, soweit diese Waren 47 v. H. Wetngeiststärke oder weniger haben und soweit ihnen Kümmel, Kümmelöl oder andere Zutaten in einer Menge zugeseßt sind, daß sie offenbar nicht zum Verschneiden von Wein, Fruchtwein, Zider oder als Zusaß zu geistigen Getränken, wie Num, Kognak, Whisky, Arrak, Genever, Likören, Punschexrtrakten, \{chwedis{Wem Banko usw. oder endlih zur Herstellung der genannten Getränke ver- wendet werden können;

an si steuerpflichtige Waren, die unter Zollkontrolle in das Aus- land oder nah Zollaus\{chlüssen ausgeführt werden; aller de- naturierter Spiritus, der zu tehnishen Zwecken, zur Be- leuchtung, zum Kochen usw. bestimmt ist, wenn die De- naturierung nah den für die Vergütung der Branntweinsteuêr geltenden Regeln erfolgt ist.

Die Nückzahlung der bereits erlegten Steuern bet der Ausfuhr in das Ausland oder nach Zollausschlüssen erfolgt nach den nach- stehenden Säßen, die \sih auf 100 kg Weingeist von 100 v. H. Stärke nach dem Alkoholometer von Tralles beziehen : I O

o S ,3 Oere

Steuétt. Zuschlag: 1 während der nächsten 4 Jahre . . 8 z

: (Nah Lovtidenden.)

später .

Rumänien.

Ausfuhrverbot für Futtermittel. Die rumänische Res gierung hat die Ausfuhr von Futtermitteln aller Art wie Heu, Strob, Luzerne, Kleie, Hirse vom 20. Juni d. I. ab verboten.

Vereinigte Staaten von Amerika.

Einstweilige Zulassung der Einfuhr von Gemüsen, die mit Kupfersalzen grün gefärbt sind. Bis zum Ablauf d. I. ist die Einfuhr von Gemüsen, die mit Kupfersalzen grün gefärbt find, noch zulässig, sofern die Einfuhr auf Grund bereits gemachter Abschlüsse erfolgt. Voraussetzung ist, daß die Gemüse keinen über: mäßig hohen Gehalt an Kupfer aufweisen, sons zu Nahrungsmitieln geeignet sind und eine Aufschrift über das Färben mit Kupfersulfat oder anderen Kupfersalzen aufweisen. Vom 1. Januar 1909 ah dürfen Nahrungsmittel, die mit Kupfersalzen gefärbt sind, nicht mehr eingeführt werden. (Food Inspection Decisions des Ad&erbau- departements.)

Meriko.

Zölle, Steuern und Shiffahrtsabgaben. Gemäß Dekret vom 26. Mai d. J. seßen sich die Eianahmen des Bundes- shaßamts für das vom 1. Juli 1908 bis zum 30. Juni 1909 laufende Wirtschaftsjahr u. a. aus folgenden Erträgen zusammen:

Abgaben vom auswärtigen Handel.

I. Einfuhrzölle nah dem Tarif vom 20. Juni 1905!) und den Abänderungen, die gemäß der Zollordnung für die See- und Land- zollämter vom 12. Juni 1891, deren späteren Aenderungen, Er- läuterungen und Ergänzungen ?) erboben werden.

IL. Ausfuhrzölle von*einzeimishem Bau- und Kursttis(ler- hol; sowie Durhfubrabgaben® von ausländischen Hölzern aller Art, die gemäß den Geseßen vom 12. Dezember 1893, 3. Dezember 1894 und den sonstigen geltenden Bestimmungen erhoben werden ; jedoch sind Farbhölzer vom Ausfuhrzoll befreit.

III. Ausfuhrzöôlle von folgenden Erzeugnissen:

A. Zakatonwurzel, 60 Centavos für 103 kg Rohgewicht.

B; E Saharz (chicle), 2 Gentavos für 1 kg Rein- gewtchckcht.

C. Guayulapflanze, in natürlihem Zustand oder ¡erkleinert, 15 Pesos für die Tonne von 1000 kg Nohgewicht.

D. Istle, roh, 50 Centavos für 100 kg Reingewiht.

E, Hâute und Felle, ungegerbt : Hirsh- und Bockfelle . . 100 kg Rohgewicht 225 Pesos, Vieh- und andere Häute

und Féelé n é ú O Les

IV. Ausfuhrzölle bon mexikanisher Silbermünze nah Maß- gabe des Geseßes vom 19. November 1906.

V, Durchfuhriölle gemäß der geltenden Zollordnung, den Konzessionen für Transportunternehmen sowie den Verträgen und Vorschriften über den Warenverkehr über die Landenge von Tehuantepec. 3)

VI. Tonnengebühren nebst Zuschlägen; Lade- und Los, gebühren und Gebühren von dem inneren Seeverkehr gemäß den Vorschriften der Geseße vom 1. und 27. Juli 18984) sowie den Ver- trägen und Vorschriften über den Warerverkehr über die Landenge von Tehuantep c 2)

VII. Abgaben und Gebühren, die von den Hafen- behörden nach den von der Exekutivgewalt gemäß Artikel 12 des Gefeßes vom 1. Juli 1898 erlassenen Tarifen‘) zu erheben sind.

VIII. Aufsihts- und Lagergebühren gemäß der durh Dekret vom 29. März 1904 eutsprechend geänderten Zollordnung und den sonstigen geltenden Bestimmungen.

X. Lotsengelder gemäß dem Geseße vom 30. Januar 1860, dem Neglement vom 22. Apcil 1851, dem Zirkular vom 30. Juni 1894, dem Dekret vom 24. Februar 1896 und den späteren Be- stimmungen. {)

XI. Gesundheitsgebühren gemäß Dekret vom 23. Oktober

1895 und den sonstigen geltenden Bestimmungen. X11. Gebühren, welhe die Konsuln, Vizekonsuln, annen, und Konsularagenten der Republik für folgende andlungen erheben: für Beglaubigung der Urkunden, die ihnen nach Maßgabe der Vorschriften der Zollordnung vorgelegt werden, und nah den Sägen, bie in dem durch Geseß vom 20. November 19055) geänderten Artikel 78 der Zollordnung fe\tgeseßt sind.

1) Deutshes Handelsarchivy 1905 1 S. 1089

?) Ebenda 1905 1 S. 861 ff. und 1321, 1906 1 S. 181. 3) Ebenda 1907 I S. 390. 4) Ebenda 1898 1 S. 8 s) Gbenda 1906 I S. 181.

Bericht des Handelssahverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Sydney über seine Tätigkeit im Jahre 1907.

Nach Brendigung des Heimatsurlaubs traf der obengenannte Handelt sachverständige am 8. Mai 1907 in Sydney ein. Die nach- folgenden Ausführungen beziehen ih daher auf den ¿wischen diesem Tage und dem 31. Dezember v. J. liegenden Zeitraum. Vierzig Tage davon nahm eine Dtenstreise nach Südaustralien in Anspruch. Das Journal weist 740 Nummern auf. In dem Maße, wie die Einrichtung der Handelsfachverständigen bekannter wird, hat sih die Zahl der eingekenden Anfragen ganz bedeutend gehoben. Besonders zahlreich sind die Ersuchen um Information über die Absaymöglihkeiten für deutsche Waren, Nen-

nung bon Absazgelegenheiten und Namhaftmachung von Vertretern. Derartiger Anfragen wurden 234 erledigt, die sich auf die einzelnen Industriezweige, wie folgt, verteilen: Industrie der Steine und Erden, Glas, Porzellan 9, Eisenindustrie 23, Meetallverarbeitung 18, Maschinen, Apparate, Instrumente 22, Holz-, Korb- und Korkwaren 8, Leder, Leder- und Gummiwaren 14, Kurjz- waren und Bijouterie 9, Papter und Papierwaren 19, Textilwaren 14, Nahrungs- und Genußmittel 23, der Rest betraf andere Industrie- iweige. In einer Anzahl von Fällen, die wihtig genug erschienen, ist die erste Auskunft ohne besondere Aufforderung durch spätere Nachs träge ergänzt worden, was sehr begrüßt wurde. Für den Bezug von australischen Nohstoffen interessierten fich 24 deutshe Firmen. 14 Eingänge enthielten Anfragen über Zölle und den Handel be- rührende geseßlihe Verordnungen, während mit 14 weiteren Aufs flärung über die verschiedensten anderen, Handel und Wandel be- treffenden Sachen gefordert wurde. Auskünfte über die Kreditfähigkeit australisher Firmen wurden 38 erteilt. Jn 16 Fällen wurde die Tätigkeit des Handelssachverständigen bei der Regelung von Re- klamationen auf deutsche Lieferungen in Anspru genommen. 10 Ein- gänge betrafen Forderungssachen, die zum Teil im Interesse der er- suchenden deutschen e erledigt werden konnten.

In gleihem Maße wie dur die vorstehend beschriebene Tätig- keit Fonnte der Handels\sachverständige die deutshen Handelsinteressen durch seinen Verkehr mit den australischen Interessenten fördern. Zwar gingen nur 28 \{riftlihe Anfragen nah deutschen Bezugsquellen und 13 nah Absaßgelegenheiten in Deutschland ein, aber dafür war die Zahl der persönlich Anfragenden desto größer. Augenscheinlih gewöhnt man \ih in den australishen Geshäftskreisen immer mehr daran, die Person des Handels\sachverständigen als Auskunftsbureau über deutsche Handelt- und Industrieverhältnifse zu betraten. Aus Mangel an Zeit ist es unmöglich, über jeden Besuch eine Eintragung zu machen, die Zahl der Besucher betrug indessen durch\{chnittlich über 70 im Monat und wächst beständig. Die meisten Anfragenden wollen Bezugéquellen ausfindig machen; daneben suht man au im buntesten Durcheinander über alle möglihen Punkte Information.

Bei der Namhaftmachung von Bezugsquellen war die angelegte Katalogsammlung, die am 31. Dezember v. F. die Muster- bücher von 170 deutschen Fabrikanten enthielt, von erheblihem Nuzen. Es wäre daher wünschenswert, wenn noch mehr deutsche Firmen die ihnen hier gebotene Gelegenheit benußen wollten. Wo die Kataloge und das sonstige Material nit ausreihten, hat si der Handelssachverständige direkt an die wirtschaftlihen Vereinigungen und Handelskammern gewandt, um auf diese Weise die Namen leistungsfähiger, für das Ausfuhrgeshäft geeigneter Fabrikanten zu erfahren. Das Ergebnis war ein durchaus befriedigendes. In einer Anzahl von Fällen in den weitaus meisten verlautet über das Er- gebnis nidts haben die von dem Handelssachverständigen genannten deutschen Firmen auf diese Weise neue Abnehmer bekommen.

In fehr exfreuliher Weise hat sich auch der Zuspruch der nach Australien kommenden deutshen Geshäftsreisenden gehoben. Meist find es nur die Neulinge und diejenigen, welche noch keine Vertreter haben, aber auch von diesen kommen immer mehr, um sich in der einen oder anderen Sache Auskunft und Rat zu erbitten. Besonders viel Gelegenheit dazu gab der neue Zolltarif und die den Handel berührende Geseßgebung (Commerce Act).

Nord-Nigeria.

Zolltarifänderungen. Dur Proklamation des Gouverneurs von Nord-Nigerta Customs Tariff (further amendment) Proclamation 1908 (Nr. 2/1908) {find die Proflamationen Nr. 20 bom Jahre 1904 und 17 vom Jahre 1906, betreffend Zölle auf ver- schiedene Artikel bei der Einfuhr in das Schutzgebiet, mit Wirk- samkeit vom 15. Mai 1908 abgeändert worden. Die hauptsächlihsten Aenderungen in den Zollsäßen sind folgende:

bisher jeß

t Schill. Pce. Shill. Pee. Brandy, Genever, Rum, Liköre, Parfüms, P E mit Heilmitteln versezte und vermischte Spirituosen, nicht versüßt oder mit einem anderen Artikel so versetzt, daß der Stärke- grad nitt festgestellt werden kann durch Tralles? Hydrometer, für jedes Imperialgallon , dessen Stärke 90 v. H. nach solchem Hydrometer nit be E, und für jeden Grad oder Teil eines Grades über eine Stärke von 50 v. H. nah folhem Hydrometer . . Zuscbkagzell für das Jmperialgallon durch Sykes Hydrometer, für jedes Im- perialgallon von einer Stärke, die die Normalstärke nah solhem Hydro- meter nicht überschreitet. e Und fo im Verhältnifse für jede größere Stärke als die Normalsiärke. Brandy, Gen-ber, Rum, parfümiert, mit Heils mitteln versezte und vermischte Spirituosen fowie alle weingeisthaltigen Mischungen, versüßt oter mit einem Stoffe so verseßt, daß der Stärk-grad richt wie vorstehend festgestellt werden kan . Imperitalgallon Feuerwafen . . L CHE Salz, außer Tafelsalz, jedoch einschließlich Natron (Pottasche), alle Alkalien und alfkalishen Erden, wenn von Süd-Nigeria eingeführt Zentner wenn anderé&woher eingeführt Ï De a E Zwieback . Nindfleisch . . Sch{hweinefleisch . E 0e Leben®mittel . Mas Zucker . A C S 1 S frei a ei M i d i: A —-. 1 frei. erner ist das Verzeichnis der zollfreien Waren der roklamation vom Jahre 1904 dur ein neues Verzeichnis erseßt, v gad größten Teile dieselben Artikel wie das bisherige enthält. Von den neu hinzu- gekommenen Artikeln sind die wesentlihsten folgende : Handwerkjzeug ; Koks und Patentpreßsteinfeuerung; Eier, ganz ; Geschirr und Satilerwaren ; Gewichte und Wiegemaschinen; Milch, frisch (niht in Blechbüchsen) ; Oel und nicht trirkbare Spirituosen zum Gebrau als Trieb- kraft für Dampfmafchinen; Geschäfts8anzeigen, die als solche vom Zollkollektor erkannt sind, unter Beachtung der vom High Commissioner zu dem Zwee erlassenen Vorschriften ; Telegraphen- und Telepbonmaterialien ; Mit Rädern versehene Gefährte aller Art und ihre daran an- gebrahten Zubehörteile ; Biutón unt Id der in T nden un rane, ganz oder in Teile zerlegt, sowie Maschinerien, die zu ihrem Betriebe notwendig sind; | Alle auf Grund der Niger Transit Order in Council 1903 zugelassenen Durhfuhrwaren, (The Board of Trade Journal)

vom Wert Hi fret

entsprechen:

British-Honduras8. Zolltarifänderungen. Laut Verordnung des Gouverneurs vom 30. April d. J. Tariff Ordinance 1908 (Nr. 6/1908) find unter Aufhebung der „Customs Tariff Ordinance Nr. 12 vom Zahre 1904“ für die Einfuhr in die Kolonie neue ge festgesevt worden, die mit Ausnahme der folgenden den bisherigen Zöllen

fen Einfuhr niht dur ein | M va! Fer, roh, dessen Einfuhr n urch ein in Zu der Kolonie jeweils in Kraft befindliches Geseh verboten ist... . , , Pfund 2 Cent Gegenstände, eingeführt zum unmittelbaren Ge- brauche bei der Errihtung, Erweiterung oder Ausbessung eines Gebäudes, das aus\chließ- lih als Kirche oder Schule benußt werden soll 10 v. H. frei Maschi L | des Wertes Elektrishe Maschinen oder Teile davon, ein- Rid Batterien nebst Ladungen 09: D frei des Wertes Ferner ist der Gouverneur ermähtigt worden, alle Rohstoffe zollfrei einzulassen, die bestimmt sind zum Gebrauch in einer Industrie, worin Erzeugnisse der Kolonie verarbeitet werden. “‘

17 Cent

Birma.

Einfuhrbeshränkung für Morphium. Laut Bekannt- machung im „Indian Trade Journal“ vom 21. Mai d. F. darf in Indien hergestelltes Morphium nach Birma überhaupt nihcht und außerhalb Indiens hergeftelltes daselbs nur von Aerzten und mit be- sonderer Lizenz versehenen Apotheken eingeführt werden.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts ams. Juli 1908:

RNuhrrevier Obers(lesishes Revier

Anzahl der Wagen Gt D204 8 635 Nicht gestellt . , Berichtigung. Am 7. Juli gestellt: niht 8546, sondern 8689.

Nach einer durch „W. T. B." übermittelten Meldung des Kaiserlich russishen Finanz- und Handelebevollmähtigten für Deutshland und ODesterreih-Ungarn gestaltet sich der Wochen- ausweis der Russischen Staatsbank vom 30. Juni bis 6. Juli d. J., wie folgt (die eingeklammerten Nummern entsprechen den gleihen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1008,3 (1003,9), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 118,7 (124,7), Silber und Scheidemünze 77,7 (77,8), Diskont- und Speztalrechnunaen (Nr. 5) 173,1 (174,9), Spezial- rechnungen, sihergeftellt dur Wechsel und Wertpaptere (Nr. 6 und 7) 105,6 (106,3), Sonstige Vocshüsse (Nr. 8 und 17) 123,7 (125,2), protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestellt dur unbeweglihes Eigentum (Nr. 18 und 19) 7,3 (7,3), Wertpapiere (Nr. 20) 87,4 (86,3), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 4,1 (3,8), Summen zur Verrehnung mit den Adels- und Bauern- agrarbanken und anderen Regierungéinstitutionen (Nr. 22) 1,4 (1,4), Unkosten der Bank und verschiedene Konten (Nr. 23) 38,8 (36,7), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (25 Akiiva, 14 Passiva) 22,2 (3,4), zusammen 1768,3 (1751,7). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen [I passiv und 1a aktiv) 1025,3 (1018,4), Kapitalien der Bank (Nr. 3—5) 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 8b c d e, 9) 539,9 (534,8), laufende Rehnungen der Departe- ments der Reichsrenteci (Nr. 8a) 70,3 (66,9), verschiedene Konten (Nr. 2, 10, 11, 12) 39,0 (39,2), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 38,8 (37,4), Saldo der S mit den Reichsrenteien (14) (—), zusammen 1768,3

761,7).

Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt be- finden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 8. Juli. Marktpreise na Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Welzen, gute Sorte f) 21,60 M, 21,54 #4. Weizen, Mittelsorte 7) 21,48 4, 21,42 46. Weizen, geringe Sorte }) 21,36 Æ, 21,30 A. Roagen, gute Sortef) 18,40 M, 18,36 4. Roggen, Mittelsorte f) 18,32 M, 18,28 A. Roggen, geringe Sortet) 18,24 4, 18,20 4. Futtergerste, gute Sorte*) 17,00 6, 15,90 4. Futtergerste, Mittelsorte*) 15,89 6, 14,60 46. s geringe Sorte*) 14,50 4, 13,40 4. Hafer, gute

orte*) 18,20 M, 17,50 . Hafer, Mittelsorte*) 17,40 6, 16,60 #4. Hafer, geringe Sorte*) 16,50 4, 15,80 46. Mais (mixed) gute Sorte 17,50 A, 17,30 Mais (mixed) geringe Sorte —,— H, —,— &. Mais (runder) gute Sorte 15,80 4, 15,30 . Richtstroh 5,82 M4, 5,50 46. Heu

1. Untersuhungs\achen.

alt 8,60 #, —,— M; do. neu 6,00 4, 4,30 A. Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 4, 30,00 4. Speisebohnen, weiße 50,00 4, 30,00 A. Linsen 90,00 4, 30,00 #. Kartoffeln 10,00 46, 7,00 #. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,00 #4, 1,40 4; dito Baulhfleish 1 kg 1,60 4, 1,10 X. Schminefleish 1 kg 1,90 4, 1,20 4. Kalbfleisch 1 kg 2,10 4, 1,20 46. Hammel- kg 2, , 1,20 4. Buiter 1 kg 2,80 4, 2,40 M. 2,80 A6. Karpfen 1 h, 1,60 4. Zander 1 ,20 M. Barsche 1 : , 1,20 4. Bleie 1 Krebse 60 Stück 20,00 4, 4,00 4, +) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.

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Berlin, 8. Juli. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die andauernd sehr hohen Preise und festen Be- rihte der ausländishen Pläze bewirkten auth hier eine festere Stim- mung, und feinste Marken wurden zu höheren Preisen geräumt. Au zweite Sorten, zum 120 Pfeanigstih passend, sind gut gefragt. Die Forderungen für feine sibirische Graësbutter bleiben sehr hoch und laffen kaum Rechnung für hier, R nur kleine Umsätze darin statt- fanden. Die heutigen Notierungen find: Hof- und Genossenshafts- butter Ta Qualität 118 bis 120 #, ITa Qualität 116 bis 118 4. Schmalz: Die amerikanishen Börsen verkehrten troß der in leßter Zeit eingetretenen Preiserhöhung in fester Tendenz. Die Pater find noch immer Käufer für Schmalz und Fleis, außerdem regten die weiteren gestiezenen Schweinepreise zu Käufen an. Auch hier zeigt fih befsere Kauflust, da ein erneutes Steigen der Shmalzpreise in- folge der hohen Maispreise befürchtet wird. Die heutigen Notie- rungen sind: Choice Western Steam 54 bis 55 4, amerikanisches Tafelschmalz (Borussia) 554 46, Berliner Stadtshmalz (Krone) 552 bis 61 #4, Berliner Bratenshmalz (Kornblume) 564 bis 61 4. Spe ck: Unverändert.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlahtviehmarkt vom 8. Iult 1908. Zum Verkauf standen 351 Rinder, 2802 Kälber, 2928 Schafe, 15002 Schweine. Markt- preise nach den Ermittlungen der Preisfestsezungskommission. Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg S{hlachtgewiht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): 5 s

Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälber 89 bis 94 46; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug- fälber 76 bis 83 46; 3) geringe Saugkälber 45 bis 50 4; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser) bis M. |

Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 78 bis

80 6; 2) ältere Masthammel 69 bis 72 4; 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe) 58 bis 63 ; 4) Holsteiner Zeyerungslase bis M, für 100 Pfund Lebendgewicht bis M. . Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 209% Taraabzug: 1) vollfleishige, kernige Schweine feinerer Raffen und deren Kreuzungen, höchstens 1} Jahr alt: a. im Gewicht von 220 bis 280 Pfund 58 bis 59 4; þ. über 280 Pfund lebend (Käser) bis 1; 2) fleishige Schweine 56 bis 57 4; gering entwidelte 52 bis 55 4; Sauen und Eber 52 bis M,

Amtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in Friedrichsfeldr. Schweine- und Ferkelmarkt am

Auftrieb Ueberstand

Schweine . . 3112 Stück Stüdt

Bell... E E E Verlauf des Marktes: Shleppendes Geschäft; Preise niedriger.

Es wurde gezahlt im Enagroshandel für :

Läufershweine: 6—7 Monate alt . , Stück 34,00—55,00 4 3—b Mona all... 25,00—33,00 Ferkel : mindestens 8 Wochen alt... „, 16,00—24,00 , iter 8 Wo E 1200-1500,

«Mittwooch, den 8. Juli 1908.

Kursberichte von den auswärtigen Fond3märkten.

Hamburg, 8. Juli. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd. Silber in Barren das Kilogramm 73,25 Br., 72,75 Gd.

Wien, 9. Juli, Vormiitags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4%/4 Rente M./N. pr. Arr. 96 80, Oesterr. 4/9 Rente in Kr.-W. p. ult. 96,95, Ungar. 409/69 Goldrente 111,05, Ungar. 49/% Rente in Kr.-W. 93,00, Türkishe Lose per M. d. M. 186,50, Buschtierader Eisenb.-Akt. Lit. B —,—, Nordwestbabnakt. Lit. B per ult. 447,00, Desterr. Staatsbahn per ult. 694,50, Südbahngesellshaft 119,75, Wiener Bankverein 518,50, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 620,25, Kreditbank, Ungar. allg. 740,00, Länderbank 438,00, Brüxer Koblenbergwerk —,—, Montangesellschaft, Oesterr. Aly. 667,75, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,60, Unionbank 538,00, Prager Eisecnindustriegesellshaft 2694. :

London, 8. Juli. (W. T. B.) (S@luß.) 24 %/% Englische Konsols 877/z, Silber 24°/,6. Privatdiskont 15/16.

Paris, 8. Juli. (W. T. B.) (S{luß.), 50/6 Franz. Ren

V irarcit d act (8 T. B.) L 4“ Stg adrid, 8. Juli. . L. D. esel auf Paris 12,00. New York, 8. Zuli. (W.T B) (Sha 1 i ew Vork, 3. Zull. . T. B. uß.) Die Tenden

gestaltete sih bei Eröffnung der Börse fest, doch beschränkte f de Geschäft vorerst zumeist auf die Umsäße der berufsmäßigen Spekulation. Die Erwartung, daß der heute fällige Monatsberiht der Regierung über den Stand der Ernte günstig lauten werde, sowie Meldungen über eine Besserung in der Lage der Stahlindustrie boten gute Anregung. Das höhere Kursniveau gab der Spekulation später Veranlassung zu umfangreichen Realisationen, die indeß. s{chlauke Aufnahme fanden. Als am Nachmittag der günstige Ziffern aufweisende Monatsberiht der Regierung bekannt wurde, ge- wann das Geschäft an Ausdehnung. Die Börse {loß in strammer Haltung. Für Rechnung Londons wurden per Saldo 10 000 Stück Aktien gekauft. Gesamtumsat 620 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durschn.-Zinsrate 1}, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Fzges 12. Wechsel auf London (60 Tage) 4,85,70, Cable Transfers -4,87,10, Silber, Commercial Bars 534. Tendenz für Geld: Leicht.

Rio de Janeiro, 8. Juli. (W. T. B.) Wesel auf London 153/56,

Kursberihte von den auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 9. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn- ¡ucker 88 Grad o. S. 11,090—11,10. Natprodukt: 75 Grad o. S. —,—. Stimmung: Stetig. Brotraffin. T o. F. 20,874—21,12X. Kristallzucker T mit Sack —,—. Gem. Raffinade m. S. 20,627—20,871, Gem. Melis 1 mit Sack 20,12{—20,374. Stimmung: Stetig. Robzucker I. Produkt Transito frei an Bord Hamburg: Juli 22,65 Gd., 22,75 Br, —,— bez.,, August 22,70 Gd., 22,80 Br., Deb, Dllober 2055 Gd. 20/65 By, —= bez, Dltober- Dezember 20,30 Gd., 20,40 Br., —,— bej, Januar-März 20,50 Gd., 20,60 Br., —,— bez. Flau.

Cöln, 8, Juli. (W.T. B.) Rüböl loko 74,00, Oktober 71,00.

Bremen, 8. Juli. (W. T. B.) (Börsens{lußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Rubig. Loko, Tubs und Firkin 47, Doppeleimer 48. Kaffee. Ruhig. Offizielle Notierungen der 75a varaoddia Baumwolle. Ruhig. Upland loko middl.

Hamburg, 8. Juli. (W. T. B.) Petroleum. Standard white loko ruhig, 7,55.

Hamburg, 9. Juli. (W. T. B) Kaffee. (Vormittags- bericht.) Good average Santos September 304 Gd,, Dézenidén 303 Gd., März 31 Gd.,, Mai 31} Ed. Ruhig. Zucker- markt. (Anfangsbericht.) Rübenrobzucker 1. Produkt Basis 88 9/6 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg Juli 22,90, August 22,89, Oktober 20,70, Dezember 20,30, März 20,60, Mat 20,809

Matt. (W. T. B.) Raps August 16,50 Gd.

Budapest, 8. Juli. 16,60 Br.

London, 8. Juli. (W. T. B) 96% Javazucker prompt ruhig, 12 h. 44 d. Verk. NRübenrohzucker Juli fest, 11 b. 6} d. Wert.

London, 8. Juli. (W. T. B.) (Seluß.)

Kupfer stetig, 574, 3 Monat 581!/z. j

Liverpool, 8. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsaß: 5900 Ballen, davon für Spekulation und Export 200 B. Tendenz : Willig. Amerikanische good ordinary Lieferungen: Stetig. Juli 5,62, Juli-August 5,56, August-September 5,23, Septembers Oktober 5,07, Oktober-November 5,00, November-Dezember 4,95, Dezember-Januar 4,92, Januüar-Februar 4,90, Februar-März 4,91,

Máärz- April 4,92. : (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen

Glasgow, 8. Juli. rubig, Middlesborough warrants 51/0.

Paris, 8, Juli. (W. T. B) (S@&luß.) NRohzudcker stetig, 88 9/9 neue Kondition 282—29, Weißer Zucker rubig, Nr. 3 für 100 kg Juli 317/z, August 31/5, Oktober-Januar 293/, Januar- April 297/s.

Amsterdam, s Juli (W. T. B.)

T B) Petroleum.

ordinary 35. Bankazinn 783.

Antweérven, s. Zul, “(W. T Raffiniertes Type weiß loko 22 bz. Br., do. Juli 22 Br., do. August 224 Br., do. September-Dezember 227 Br. Fest. Schmalz Juli 1044}.

Antwerpen, 8. Juli. (W. T. B.) Wollauktion. Die Auktion eröffnete zu höberen Preisen bei auter Beteiligung und leb- hafter Nachfrage. Die Auswabl ist gut. Alle Merinos 10 9/6 höher, Croßbreds 10—15 9/0 höher, Scouredwolle 3,90. Verkauft wurden 399 Ballen Buenos Aites, 1001 Montevideo, 259 Diverse. Total- angebot 9690 Ballen.

New York, 8. Juli. (W. T. B.) (S{hluß.) Baumwollepreis in New York 11,20, do. für Lieferung per September 9,31, do. für Lieferung per November 9,02, Baumwollepreis in New Orleans 11,00, Petroleum Standard white in New York 8,75, do. do. in Philadelphia 8,70, do. Refined (in Cases) 10,90, do. Credit Balances at Oil City 1,78, Schmalz Western Steam 9,70, do. Robe u. Brothers 9,90, Getreidefracht nach Liverpool 13/;, Kaffee fair Nio Nr. 7 63/3, do. Rio Nr. 7 per August 5,95, do. do. per Oktober 6,00, Zucker 3,89, Zinn 28,00—28,124, Kupfer 12,75—12,874.

Stkandard-

Java-Kaffee good

Komanmditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesells@.

2. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl, 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

5, Verlosung 2c. von Wertpapieren.

Öffentlicher Anzeiger.

6. 7. Erwerbs8- und Wirtschaftsgenofsenschaften. 8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.

9, Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungssachen;

[32380] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen, zur Disposition der Ersazbehörden entlassenen Metalldreher Peter

in Winnekendonk sich aufhaltend, welher flüchtig

wegen urerlaubter Entfernung verhängt, Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrest- anstalt in Düsseldorf oder an die nächste Militär- behörde zum Weitertransport hierher abzuliefern. Düsseldorf, 7. Juli 1908. Gericht der 14. Division.

[32378]

65 cm, Statur: {lank, Haare: blond, Augen: blau, Nase: gewöhnli, Mund: gewöhnli, Bart: im Entstehen, Gesicht: voll, Gesichtsfarbe: blaß,

Fahnenfluchtserklärung. ITL. Jn der Untersuhungs\ache gegen 1) den Musk. Heinrich Bartsch 11/29, 2) den Musk. Walter Claus 9/69, 3) den Musk. Karl Fuchs O Kew pkes aus dem Landwehrbezirk Dortmund, jet E T E O SaEL ber 88 69 ff. des ; M.-Str.-G.-B. sowie der §8 356, 360 M.-Str.-G.-O. und fi verborgen bält, ist die Untersuhungöhaft | di, Beschuldigten bierdur für {ahnenflühtig erklärt. Trier, den 6. 7. 08. Gericht der 16. Division.

Zie Vannes A En L R Sue fet vi A Beschreibung: Alter: 23 Jahre, Größe: 1 m ied aufaeboben. S T ONE DAE M [32384] Poseu, den 7. Juli 1908. Gericht 10. Division.

veranlagt. Der

Verliu, den 20. i 1908. Verfügung. N A M B

Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Täto- | E ut E n den Natten des Privatiers Arthur August zu Jörsfelde, vertreten | neuen Termine am 14. September 1908, Vor-

2) Aufgebote, Verlust- U. Fund- durch seinen Vormund, Rechtsanwalt Dr. Willy | mittags 10 Uhr, dur das unterzeichnete Gericht,

Abrahamsohn zu Berlin, Wilhelmstraße 94/95, ein- | Neue Friedrichstraße 13/15, Zimmer Nr. 113/115,

etragene Grundftück, Vorderwohngebäude mit rechtem | im II1. Stock, versteigert werden. achen, Zustellungen Ul. dergl. Seitenflügel, Doppelquergebäude und zwet Höfen, am | 69 qm 17. September 1908, Vormittags 10 Uhr, | blatt 40 1 Neue Friedrich- | |ück hat in der Gebäudesteuerrolle die Nummer 32 046, u Lichtenberg belegene, im | straße 13—15, Zimmer Nr. 113—115 im 111. Stock- | in der Grundsteuermutterrolle die Nummer 15 628 b versteigert werden. Das 8 a 69 qm große | und ist mit 18 500 4 Nuzßungswert zu 528 4 Ges

wierung auf dem einen Arm.

[32379] Fahnenfluchtserklärung.

In der- Untersuhungsfsahe gegen den Musketier Heinrich Häusler 7/15, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8 69 ff. des Militärstrafgesezbuhs fowie der K 396, 360 der Militärstrafgerihtsord- | [32383] mo ¿r Beschuldigte hierdurch für fahnenflühtig erklärt.

Münster, den 6. 7. 1908,

Gericht der 13. Division.

[32429] Verfügung.

wird aufgehoben.

Zwangsverfteigerung. Wege der Zwangsvollstreckung soll das in | durch das unterzeihnete Gericht, der Kreuzigerstraße 5

Grundbuche von Lichten

barnim, Band 7 Blatt Nr. 176 zur tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen I. Die am 18. April 1908 gegen den Musketier | der Frau Tishler Emma Lehmann, geborenen Barow, | rolle die Hubert Müller 5/29 erlassene Fahnenfluchtserklärung | zu Lichtenberg eingetragene Grund

Quergebäude mit Hofraum, Vorderwohnhaus mit

erg (Berlin), Kreis Nieder- | werk,

eit der Ein- j Grundstück,

1908 in das Grundbuch eingetragen. Königliches Amtsgericht Berl in-Mitte. Abt. 87.

Zwangsverfteigerung. ; Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in | Körner zu Berlin zu gleichen Rechten und Anteilen Berlin, Schliemannstr. 28, belegene, im Grundbuche | eingetragenen Grundstücke, bestehend aus einem Vorder- vom au jertorberire ee Blatt Nr. 1798 | wohn- und Ge\häftshause mit linkem Seitenflügel, ntragung es

tück, Wohnhaus, | steuerrolle die Artikelnummer 38194 und ift bei einem jährlihen Nußungswert von 10 700 4 mit | Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 87.

Seitenflügel, am 10. September 1908, Vor- | 408 4 jährlich zur Gebäudesteuer veranlagt. Der mittags 11 Uhr, dur das unterzeichnete Geriht | Versteigerungsvermerk ist am 9. Juni 1908 in das Neue Friedrichstraße 13/15 —, Zimmer Nr. 113 —115 im III. Stockwerk, versteigert werden. Das 6 a 34 qm große Grundstück, Parzelle 1375/99 vom Kartenblatt 2 der Gemarkung Lichtenberg, hat in der : Grundfteuermutterrolle den Artikel Nummer 753, in | [32385] Uer talgaruns.

der Gebäudesteuerrolle die Nummer 565 und ist mit wa

7770 46 Nußungswert zu 306 4 Gebäudesteuer | Frau Rechtéanwalt Margarete Haack, geb. Körner, ersteigerungsvermerk ist am 5. Juni | zu Berlin gehörige ideelle Hälfte an dem in Berlin,

Grundbuch eingetragen. 87. K. 102. 08. Berlin, den 24. Juni 1908. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 87.

Im Wege der ngs8vollstreckung foll die der

87, K. 98. 08. | Dirksenstr, 46, belegenen, im Grundbuche von der Königstadt Band 102 Blatt 4930 zur Zeit der Ein- tragung des Versteigerung8vermerks auf den Namen 1) der Frau Rechtsanwalt Haack, Margarete geb. Körner, zu Berlin, 2) des Fräuleins Elisabeth

Berges, doppeltem Quergebäude, Ueberbau im 2. Hofe und geisteskranken | 2 Höfen, wovon der erste unterkellert ist, in einem

Das ganze 9 a roße, in der Gemarkung Berlin Karten- arzellennummer 1834/213 belegene Grund-

arzelle 747/1 des Kartenblatts 31 der | bäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk Gemarkung Berlin, hat in der Grundsteuermutter- | ist am 12. Oktober 1907 in das Grund uch ein- rtikelnummer 17 670 und in der Gebäude- | getragen. 87 K. 121. 07.

Verlin, den 26. Juni 1908.