1867 / 35 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kreisen. als. dankenswerthe Früchte dieser Session be- grüßt werden. |

Während die spezielle Entwickelung des preußischen Staatswesens durch das einheitliche Zusammenwirken der Landes-Vertretung mit Meiner Regierung eine erfreuliche Förderung erfahren hat, berechtigt Mich die Thatsache, daß der Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes von allen mit Preußen ver-

bündeten Regierungen augenommen worden is, zu-

der Zuversicht, daß auf der Grundlage einer einheit- lichen Organisation, wie Deutschland sie in Jahr- hunderten des Kampfes. bisher vergeblich erstrebt hatte, dem deutschen Volke die Segnungen werden zu Theil werden, zu welchen es durch die Fülle der Macht Und Gesittung, die ihm beiwohnt, von der Vorsehung berufen ist; sobald es seinen Frieden im Jnnern und uach Außen zu wahren versteht. Jch werde es als den höchsten Ruhm Meiner Krone anufehen, wenn Gott Mich berufen hat, die Kraft Meines durch Treue, Tapferkeit und Bildung starken Volkes zur Herstellung dauernder Einigkeit der deutschen Stämme und ihrer Fürsten zu verwerthen.

Auf Gott, der uns so gnädig geführt hat, ver- traue Th, daß Er uns dieses Ziel wird erreichen lassen!

Der Präsident des Abgeordnetenhauses, von Forcken be ck, brachte hierauf ein dreimaliges Hoh auf Se. Majestät den König aus, in welches die ganze große Versammlung wieder- holt in freudigster Begeisterung einstimmte. Der Práfident des Staats-Ministeriums, Graf von Bismar ck, erklärte nunmehr auf Befehl des Königs: den Landiag für geschlossen. Se. Ma- jestät der König verließ hierauf nach allen Seiten huldvoll g. rüßend den Saal.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Strafanstalts-Direktor Hämnsler zu Striegau und

dem evangelischen Pfarrer Henniccke zu Bleddin im Kreise Wit- tenberg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem E und Notar Ma us zu Euskirchen, dem Rechnungs- Rath und Conjistorial-SecretairR og ge zu Königsbergin Preußen un dem Steuer - Empfänger Steger zu Rheinberg im Kreise Moers den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Justiz - und Appellationsgerichts - Rath Luther zu Naumburg an der Saale und demKaiserlich rusfischenOberstenDragomiroff den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Hauptmann a.D. Weyland, bisher im Landwehr-Bataillon Attendorn Nr. 37, und dem Rittergutsbesißer Quedenfel d auf Carmitten, im Land- kreise König8berg i. Pr. , den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem pensionirten Schuldiener Johann Christian Friedrich Müller zu Berlin und dem Everführer Jacob Wilhelm Busch zu Hamburg das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Handlungsgehilfen Henschel zu Sagan die Ret- tungs-Medaille am Bande; ferner

Dem Kurfürstlich hessishen Kammerherrn und Hof- marschall a. D. von der Lancken zu Berlin die Kammer- herrn-Würde zu verleihen;

Die vortragenden Räthe im Marine-Ministerium, Wirkliche Admiralitäts-RätheCoupette und Elberühagen zu Geheimen Admiralitäts-Räthen mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu. ernennen ; und

Dem praktischen Arzt 2c. Dr. Epenstein in Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen ; so wie

Die Wahl des “Oa luh Rittergutsbesißers Str eck- f auf Powiatek in Kreise Graudenz, zum Direktor des Land- schafts-Departements Marienwerder zu bestätigen.

Patent wegen Besißnahme vormals bayerischer Landes®8theile. Vom 12. Januar 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Ins von Preußen 2e. thun gegen Jedermann hiermit kund: Hn In dem Friedensvertrage, welchen Wir mit Sr. Majestät dem Könige von Bayern am 22. August 1866 abgeschlossen haben, sind Uns die nachstehenden, bis dahin bayerischen Ge- bietstheile: das Bezirksamt Gersfeld, der Ländgerichtsbezirk O rb, ohne Aura, die zwischen Saalseld und dem preußischen

Pes Ziegenrück gelegene Enklave Kaul8dorf, abgetreten worden.

Wir haben beschlossen, diese Gebietstheile mit Unserer

Monarchie zu vereinigen, und zu diesem Behufe mit Qustim- mung beider Häuser des Landtages das Gese vom 24. Dezem-: ber v. J. erlassen und verkündigtk. “Demzufolge nehmen Wir die vorstehend bezeichneten bigs- her bayerischen Gebietstheile durch gegenwärtiges Patent in Besiß und einverleiben dieselben Unserer Monarchie mit allen Recbten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit und mit sämmt- lichen Zubehörden und Ansprüchen.

Wir befehlen , die preußischen Adler an den Grenzen zur Bezeichnung Unserer Landesherrlichkeit aufzurichten, statt der bisher angehefteten. Wappen Unser Königliches Wappen anzu- la die öffentlichen Siegel mit dem preußischen Adler zu versehen.

Wir gebieten allen Einwohnern der nunmchr mit Unserer Monarchie vereinigten chemaligen bayerischen Gebietstheile, fortan Uns als ihren rechtmäßigen König und Landesherrn zu erkennen und Unseren Geseßen , Verordnungen und Befehlen mit pflichtmäßigem Gehorsam nachzuleben.

Wir werden Jedermann im Besiße und Genusse seiner wohlerworbenen Privatrechte hüten, und die Beamten, welche in Unsere Dienste überzutreten gewillt sind, auf ihren Posten und im Genusse ihrer Dienstcinkünfte belassen.

Die geseßgebende Gewalt werden Wir bis zur Einführung der preußischen Verfassung allein ausüben.

So lange bis Wir eine andere Einrichtung zu treffen zweckmäßig finden, wird jede öffentliche Stelle in der bisherigen Art verwaltet.

Unsere Kommissarien zur Ausführung des Friedens - Ver- trages mit dem Königreiche Bayern sind von uns angewiesen, hiernach die AFUYNAAne auszuführen.

j Hiernach geschieht Unser Wille.

Gegeben Berlin, den 12. Januar 1867.

(L. 8.) Wilhelm.

Gr. von Bismarck-Schönhausen. ‘Frhr. von der Heydt,

von Roon. Gr. von Jgenpliß. von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.

Allerhöchste Proctamation an die Einwohner vormals bayerischer Landestheile. - Vom 12. Januar 1867.

Durch das Patent, welches Ich heute E hâbe,

vereinige Jh Euch, Einwohner bisheriger bayerischer Lande, A Unterthanen , “Euren Nachbaren und deutschen rüdern. Durch die Entscheidung des Krieges, durch den Friedens- Vertrag mit Eurem bisherigen Könige und durch die Neu-

gestaltung des gemeinsamen deutschen Vaterlandes nunmchr |

von einem Fürstenhause getrennt, dem Jhr mit treuer Ergeben- heit angehangen, tretet Ihr jeßt in den Verband des Nachbar- landes, dessen Bevölkerung Euch durch Stammesgemeinschaft,

durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit f

der Interessen befreundet ift. Ich vertraue Eurem deutschen; und redlichen Sinn, daß

Ihr Mir Eure Treue eben so aufrichtig geloben werdet, wie [f

Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Landwirth-

schaft eröffnen sih durch die Vereinigung mit Meinen Staaten | reiche Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam [F

e i :

rine E Vertheilung der Staatslasten, eine zwecêgemäße energische Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, kurz alle die Garantieen, welche Preußen zu Dem gemacht, als was es \ich jeßt in harter

Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Gü- / i

ur ren Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väterlichen |

ter sein. E Eure Religion werde Jch ehren und s{ügen.

Glaubens sein. Euren Lehranstalten werde Jch Meine beson- dere Aufmerksamkeit widmen. :

Eure friegstüchtige Jugend wird fich ihren Brüdern in 5 Meinen anderen Staaten zum Schuge des Vaterlandes treu |

anschließen; mit Freude wird die preußische Armee die tapferen Bayern empfangen und, gemeinschaftlich mit Meinem Heere und Meinen anderen Völkern vereinigt, werdet Thr Theilnehmer

an dem Ruhme, die Unabhängigkeit und Freiheit des deutschen

Vaterlandes dauernd gegründet zu haben. Das walte Gott! Berlin, den 12, Januar 1867. ; TVilhelm.

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Berlin , 9. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn - Direktor Simon zu Berlin zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verlichenen Ehren - Ritterkreuzes erster Klasse vom Haus- und Verdienst - Orden des ago 8 Peter Friedrich Ludwig und dem Gericht8halter, Justiz-Rath Johann Philipp Ernst EsS8march zu Segeberg zur P UR des von dem Fürsten von Schwarzburg - Rudolstadt Durchlaucht ihm verliehenen Fürstlih Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse, die Erlaubniß zu ertheilen,

Pariser Ausstellung. Einsendungs- Termine betreffend.

Der unterzeichneten Kommission gehen täglih Anträge von AuÏsstellern zu, welche auf Berlängerung der für die Einliefe- rung der Güter bei den Empfangstellen festgeseßten Fristen ge- richtet sind. Die unterzeichnete Kommission ist außer Stande, diese Anträge Agen au beantworten, und sieht fih daher ge- nöthigt, Kut diesem Wege die Herren Aussteller zu benahrihll-

en, daß die von der Kaiserli französischen Kommission erlas- enen Bestimmungen es unmöglich machen, den Endtermin für die Einlieferung Über den 20. d. M. hinausßzuschieben, und daß daher die nach diesem Termin bei den Empfangstellen eingehen- den Güter von diesen zurückgewiesen werden müssen. Ausstel- lern, welche auf die staatliche Vermittelung, also auf Trans- portkosten- und Joll-Freiheit S wollen, bleibt allerdings unbenommen, ihre Ausstellungs - Gegenstände auch nach dieser Frist direkt nah Paris zu senden, doch muß dies derart ge- hen, daß das Eintreffen derselben vor dem 10. März gesichert ist, da nach diesem Termin Güter in das Ausstellungs8gebäude Überhaupt nicht mehr inge an werden. Die Verpackung und Adressirung muß im Uebrigen auch bei diefen Sendungen den erlassenen Transportvorschriften genau entsprechen.

Die unterzeichnete Kommission beantwortet durch gegen- wärtige Bekanntmachung im Voraus alle bei ihr künftig noch etwa eingehenden Anträge auf Fristverlängerung.

Berlin, den 8. Februar 1867.

Die Königliche Central-Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. Delbrü ck.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Bestimmungen über das Verfahren bei Einberufung der Reserve- und Landwehr-Mannschaften zu den Fahnen, vom 26. Oktober 1850 wird hierdurh bekannt ge- macht , _daß die permanenten Mitglieder der unterzeichneten Kommission zum Behufe der Entscheidung über die Gesuche um einstweilige Zurückstellung vom Eintritt in den Militair- dienst, bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 6. April d. J. ihre nächste Sißung halten werden.

Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbilde- woh- nenden Reserve- und Landwehr-Mannschaften 1sten Aufgebots, welche einen Grund zur Zurükstellung nach §. 9 der oben ge- dachten Bestimmungen geltend machen zu können vermeinen, werden daher Aufaeordett, ihre desfallsigen Gesuche sofort, und pätestens bis N A künftigen Monats beim hiesi-

en Magistrat anzubringen. 8

5 S nadbene Gesuche bleiben unberücksihtigt. Nach diesem Termine werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche .als begründet erachtet worden sind, durch das Intelligenz-Blatt öffentlih bekannt gemacht, weshalb jede be- sondere Entscheidung auf die eUNgegaRgeNen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 5. Februar 1867. N

Königliche Kreis-Ersay-Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. Februar. Bei den König- lihen Majestäten war vorgestern Familientafel und gestern ein ‘größeres Diner zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Grafen von Flandern. Jhre Majestät die - Königin ertheilte dem Königlich italienischen Gesandken die nachgesuchte Abschieds- Audienz. Heute wohnte Jhre Majestät dem feierlichen Schluß- akte der beiden Häuser des Landtages auf der Tribüne des

Weißen Saales bei. : j : Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die

- Haus mit dem heutigen Tage einen Abschnitt

Kronprinzessin begleiteten gestern früh 75 Uhr die Hessischen Herrschaften nah der Eiscubahn. Um 11 Uhr empsing Se.

önigliche Hoheit den Oberst-Lieutenant, aggregirt dem 5. West- ees Infanterie-Regiment Nr. 53, von e#ranckenberg-Prosch- und hierauf den Flügel-Adjutanten Major Graf Lehndorff. Um 5 Uhr dinirten die Höchsten chaften bei Jhren Majeftäten. Um 94 Uhr erschien Se. Königliche Dau: der Kronprinz in der Soirée bei Jhrer Majestät der Königin.

9. Februar. Die in der gestrigen Schluß-Sizung des Herrenhauses, nah Verlesung der Königlihen Botschaft, von dem Herrn Präsidenten, Grafen zu Stolberg-Wernige- rode, gehaltene Rede lautet, wie folgt:

Meine Herren! Nach den so eben vernommenen Worten stehen wir am Shlusse einer Sißungsperiode, die eben so langdauernd als bedeutsam gewesen is. Unserer Berathung hat eine große Anzahl von Geseßen vorgelegen, von denen wir bewußt waren, daß sie einen weit greifenden und nachhaltigen Einfluß auf die politische, sittliche und materielle Entwickelung nicht nur der alten Landestheile, sondern auch derjenigen unseres Vaterlandes üben werden, durch welche dasselbe vermöge der Kraft und Weisheit unseres König- Len Herrn, des Heldenmuthes unseéer Armee und der befonnenen und umsichtigen Verwaltung unserer auswärtigen Ange- legenheiten erweitert worden ist. Die Prüfung dieser Vorlagen hat in diesem Hause mit Gewissenhaftigkeit und dem alten preußischen Sinne und Geiste Rat SeN nach welchem persönliche Bedenken dem Vertrauen auf Se. Dane den König und Allerhöchsidero Räthe in der Sorge für das Wohl und das Interesse Aller bei uns stets untergeordnet worden sind. Auf diesem Boden haben wir in dieser Sißúngspceriode auch ein erfreuliches CRASC Men bei dem andern Theile der Landesvertretung gefunden. Aus der gewonnenen Verständigung sind als Früchte 53 Geseßentwürfe, zum Theil von er- heblichem Umfange, zum Theil von der Bedeutung VERAOTGINa gen die ih vorhin bezeichnet habe. Möge. Gott Seinen Segen geben, durch sie ein wohlthätiger Einfluß geübt und die Zucht und die Treue und der Gehorsam erhalten und gefördert werde, durch welche das preußische Volk unter der Führung der Hohenzollern der feste Schirm und Hort geworden ist, unter denen die Volksstämme und Staaten Deutschlands zur festen Einigung gelangen mögen !

Tch ertheile nunmehr das Wort zur Geschäfts-Ordnung dem Hrn. v. Frankenberg-Ludwigsdorff. zig

Nachdem derselbe das Haus zum Danke gegen den Präsidenten aufgefordert und die Versanunlung fich von ihren Pläßen erhoben hatte, äußerte sih der Präsident noch in folgender Weise:

Indem ich den Herren meinen gehorsamen und wirklich tiefgefühlten Dank sage, glaube s noch einige Worte daran knüpfen zu sollen. Mir scheint nämlich, daß der gegenwärtige Augenbli auch in der Hinsicht ein bedeutsamer ist, als es das lebte Mal ist, daß wir uns in der gegenwärtigen Zusammenseßung hier befinden. Jch denke dabei nicht an die Verände- rung, welche uns göttlichen Rathfchluß bringen kann, indem er den Einen oder den Anderen aus diesem Leben abruft; ich denke nicht an eine andere Organisation dieses Hauses, da die gegenwärtige geseßlich und fest geordnet ist; ich denke aber an die Vetôteh- rung feiner Mitglieder, die wir aus den netten Landestheilen zu er- warten haben. Jch lebe der ficheren Hoffnung, daß, wie die neu hin- utrctenden Elemente eine freundliche Aufnahme in diesem Hause finden werden; sie sich auch bald hier p fühlen und sich mit uns befreunden werden. Aber, wie dem auch fet, E ‘Gries einer Geschichte; mit dem nächsten Zusammentritte dieses Hauses beginnt ein neuer Abschnitt, der ihm eine Erweiterung seiner Mitgliederzahl, cine con seiner Aufgaben und seiner Pflichten i muß. Gott gebe, daß wir mit derselben Treue und mit derselben Gesinnung gegen Gott, König und Vaterland diefem neuen Abschnitt entgegen- gehen und daß wir- immer die Parole des Hauses auth ferner fest- halten wollen: Für Gott, König und Vaterland unser Bestes einsehen zu wollen! Betheiligen Sie sich zum Gelöbniß, daß wir mit festem Vertrauen und gutem Willen den neuen Aufgaben entgegengehen, mit mir in dem Rufe:

»Es lebe Se. Majestät der König, unser Allergnädigster Herr! Er lebe hoh! Und nochmals hoh! Und immer hoh

(Das Haus stimmt dreimal mit erhobener Rechten in diesen Ruf begeistert ein.) E

Der Präsident des Abgeordnetenhauses, Herr v R L eck, sprach sich zum Schluß der gestrigen Sizung wie folgt, aus: i

Meine Herren! Jch glaube, wir haben unsere Pflichten bis zu Ende erfüllt. Es wird nicht mehr nothwendig sein, morgen noch eine Sizßung anzuberaumen ; sondern daß wir uns nur G dem weißen Saale um_ 1 Uhr zu versammeln haben. Erlauben Sie mir; daß ih noch ‘einen kurzen Rükblick auf die Geschäfte der jeßt dem Schlusse nahenden Session werfe. Von der Königlichen Staatsregierung sind den beiden Häusern des Landtages cit 5ten August 1866 vorgelegt worden: 1) 40 Geseßentwürfe mit Einschluß des Staatshaushalts-Etats; 2) 9 Staats-, Handels- und Schifffahrts- Verträge; 3) 9 provisorisch erlassene Verordnungen ; 4) 5 allgemeine Rechnungen, die pro 1859, 1860, 1861, 1862 und 1863; 5) 3 Jahres. berichte der Staatsschulden-Kommission, die pro 1862, 1863 und 1864; '6) eine Uebersicht über den Fortgang der Staats-Eisenbahnbauten im ahre 1865; und 7) ein Schreiben des Justizministers, betreffend die A guns zur strafrehtlichen Verfolgung eines Blattes wegen Beleidigung des Abgeordnetenhauses.