1867 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1134 i Abg, Groote wurde von der Versammlung verworfen, Dieser | weitere » Staatsbürgerrecht « eingefügt; der Abg. Michaelis

A e 5 s{hränkungen der Druereien und des Buchhandels ; lautet : s Ueckermünde) beantragte hinter dem Worte » Niederlassun Se

Nichtamtliches, Verbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs A hs er den im Art. 4 des Entwurfs angegebenen Gegenständen liegt erbältnisse- nos, die Tribiea »Paßwesen und Ftembenbol

Preußen. - Berlin, 20. März. Se. Majestät der E suspendirt oder aufgehoben werden. dem Gesammtstaate auh insbesondere die Feststellung gemein- zu schen.

König nahmen heute um +12 Uhr Mittags den Vortrag des E a ‘wird turae Stu ri Cic verfolgt samer Grundrechte für das Gesammtgebiet ob. Der Bundes-Kommissarius Herr von Savigny bemerkte

Civil-Kabinets entgegen, empfingen um 1 Uhr den Herzog von Die An ehörigen der Bundesstaaten hab [X. Auch die Anträge der Abgeordneten: M. Wiggers, E. bezüglich der Frage des Abg. Schleiden : s ß- A n ven das Ret, Viggers und Wachenhusen, sowie der mit Beziehung auf Unter Colonisation hat der Entwurf nicht gemeint , einen

Ratibor und andere Ausshuß-Mitglieder des Maltheser-Ordens | sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Et ; |

und um 2 auf 2 Uhr den Herzoglich sachsen - meiningenschen deren Erlaubniß oder vorgängigen Anzeige edarf x jene gestellte Unter-Antrag der E Schaffrath, Begriff aufzustellen , der sih auf dieses oder jenes Gebiet aus-

Obersten von Türk. Volksversammlungcn unter E Himmel können bei drin. Dr. Wigard, Heubner und Riedel wurden abgelehnt. - schließlich beschränken soll; als Motiv lag dem Entwurfe aller- nine

Ihre De L eil dig n Grote fuhr age Graß, ee ae I dic öffe rdnung und Sicherheit Dieje Anträge und j e, Unterantrag lauten : dings der Gedanke in ersier Linie zu runde , die Regelung ren Königlichen Hoheiten dem Großherzoge und der Groß- s . z E ; von Flottenstationen zu fichern, welche man von dem ÄAugen- Fezoad von Baden bis Großbeeren entgegen und geleitete die Birch u M 0 Bunbstalen haben das Nech A E Nee L Die e e blicke an nöthig hat, wo man sih überhaupt an transatlanti- hohen Gäste zum Königlichen Schlosse, wo Se. Majestät Mabregel besGrättt ecatl : ) feine vorbeugende L Vesliaale wird die Geseßgebung und die Feststellung des Budgets | hen Beziehungen so betheiligen will, wie wir es zu thun ge- der König dieselben empfing. Der Königliche Hof Die entgegenstehenden Bestimmungen der einzelnen Landes unter Mitwirkung einer aus Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung | denken, und wie wir es in Deutschland shon längst erstreben. war auf dem Bahnhofe versammelt. Heute empsfin- geseße werden hiermit aufgehoben. s E gebt. 2) Der Reichstag wolle beschließen: hinter Artikel 3 des Ent- | Damit bleibt aber nicht ausgeschlossen , daß die Gesetzgebung en beide Königliche Majestäten den Großherzog Und die V. Der folgende Antrag des Abgeordneten Sd d wurfes der Verfassung des Norddeutschen Bundes einzuschalten: Jn | sich auch überhaupt mit Colonisations-Fragen beschäftigen kann. roßherzogin im Königlichen Palais, woselbst Jhre Königlichen | wurde bei n umentlicher Abstimmung mit 189 gegen 65 Sti." M feinem Bundesstaate darf der Genuß der V und ftaalébürger- | Wir können unmöglich {on jeßt dem vorgreifen, ob nicht ; 9 gegen 05 Skim- lichen Rechte durch das religiöse Bekenntniß bedingt oder beschränkt | Seitens der Regierungen einerseits oder Seitens des Reichstages

Hoheiten der Bartue E E VeateAda Kie SOLSE benen men verworfen: ; T: S vie g Infantin von Portugal, Jhre Majestät die Königin besuchten. Der Reichsta R Ea L werden. l andererseits, d, h. Seitens der öffentlihèn Meinung, die ihren r E, i E R Der g wolle beschließen : auf Artikel 3 des Verx : b) Unterantrag: : : ; , V,

Das Familien - Diner fand zu Ehren der Geburtstagsfeier Entwurfes nachstehende Bestimmungen folgen zu Laie: A Der Reichstag wolle besblieten 9 Ausdruck im Reichstage finden wird, das Bedürfniß geltend

des Prinzen Friedrich Carl bei Höchstdemselben statt. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Die Bedingu: or dem Worte: »Mitwirkung« einzuschalten : »beschlie- | gemacht werden wird, in dieser oder jener Form das Colonisa- Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm vor- Formen , ate S M, Beschränkung derselben Me 4 Fed 7 M : M M tiondwesen zu ordnen oder selbst anzuregen. Das bleibt Alles

gestern, Montag, die Meldungen des Majors im Westfälischen cine Verhaftung zulässig ist, werden durch Gescß bestimmt. Die 2) die Worte: »aus Wahlen hervorgegangenen« abzulehnen; | der Zukunft überlassen. Vorläufig haben wir aber hier an die

Kürassier-Regiment Nr. 4, von Arnim, und des Hauptmanns Wohnung ist unverleblich. Das Eindringen in dieselbe und Haus- und dafür am Schlusse, nah dem Worte »geübt« hinzu- Errichtung von Flottenstationen gedacht.

im 1. Pommerschen Grenadier-Regiment König Friedrih Wil- suchungen, sowie die Beschlagnahme von Briefen und Papieren sind zuseßen : Bezüglich der eben erwähnten Amendements der Abg.

helm 1V., Nr. 2, von Zepelin, entgegen. Jhre Hoheiten der nur in den durch Gefeß zu bestimmenden Fällen und Formen »von welcher wenigstens die Hälfte, oder, wenn sie aus Hammerstein und Michaelis erklärte er:

Herzog und die Herzogin von Meiningen frühstückten und dinir- | gestattet. Niemanddarf seinem geseßlichen Richter entzogen werden, Aus. Me Kammern besteht, wenigstens eine Kammer aus “Jh möchte mir erlauben, in Beziehung auf das zu Nr. 1

E770 O | hme-Gerichte und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft ahlen hervorgehen muß.« ; ten im Kronprinzlichen rg : ; : Stg en können nur in Gemäßheit des Geseket o haf. ; E : des Artikels 4 von dem Herrn Vorredner Angeregte resp. zu Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im | Straf ur in Gemäßheit des Geseßes angedroht und verhängt X. Bei der Abstimmung über den Art. 3 »im Ganzen « den von ihm gestellten Amendements {on vorläufig 26 Ves

/ E FRRO, werden. Artikel 5. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Ver- it se j jorità ommen. i Laufe des gestrigen Tages den Vorstand der gemeinnüßigen cinigung zu Religionsgesellshaften und der E a bäusliden "E btud dée Sibi br 30 r merken, daß wir keinen Anstand nehmen würden, das Paßwesen

Baugesellschaft Wirklichen Geheimen Rath von Olfers und Gehei- und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß | ; : : M of - j unter die Gegenstände aufzunehmen, welhe in Passus 1 men Admiralitäts-Rath z. D. Gäbler, welche die Ehre hatten, der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte n unabhängig vdi d ird Die S C na O Prâsidenten L 10 Ubr enannt ind: In poie E dies auh auf die Be- Höchstdemselben für die Pariser Ausstellung bestimmte Bau- dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen un staatsbürgerlichen eutshen Bundes wu timmungen über die Fremdenpolizei auszudehnen sein

pläne vorzulegen. Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit fein Ab- 1 Minuten eröffnet. E, e, wird, das glaube ih, thun Sie besser, uns bei —— bru ‘schehen. i: vie die geistli nwesend die Bundes-Kommissarien: der Vorfißende der- B g / ehe / ch geschehen. Die Religionsgesellschaften , sowie die geistlichen uben: Gen E Mi emar SAbnbalsen, } 2% von | der Ausführung der Gesehgebung zu übkclasen. Jn

S 2 : R J Gesellschaften , welche keine Corporationsrechte haben, können diese j î 7

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l h ïten. Der j - s iaionsÙü i Mien C1 , C / ( L - i i : 1 ,

flôrte, die Beriammilung dürfe sid auf eine Diblusflon und d erten Ug ase Ure L mende Pen anberdate ie M pon Thum mel, Gel, cgalionoect Lo manu Vet Ma wir diesen Puntt zur Erwägung nehmen wollen Ex sGneidet

Feststellung von Een / e en solchen, Grunde gelegt. Ce verschiedenen christlichen Rinde so wie al Ke Von Gu e Dub een [g e aber zu tief in das iárttore Staatsrecht der einzelnen Länder usSführun ese i ich anderen Religionsgesellschaften ord y i ; i VON L t N 4-2 ; ; “iee E N i

welche doch noch der Ausführungsgeseßze bedürften, nicht eligionsgesellschaften ordnen und 6E aae L Neu eingetreten sind die Abgeordneten Plank und v. Jagow. | fin, als daß ich {hon jeßt in der Lage sein könnte, darüber eine

einlassen. Einen wiederholten Antrag auf Schluß der Diskus- | heiten selbstständig und bleiben im Besiß u der 1 A : vollgültige Erklärung abzugeben. Kultus=, Unterrichts- und Wohlthätigkeits - Zwee bestimmten An- As Bundeskommissarien sind, nah einem Schreiben des Herrn Das Haus nahm die Pos. 1 des Art. 4 mit den beiden

sion und einen Antrag auf Vertagung lehnte die Versamm- ; i y ; N s : : lung ab. Der folgende Redner, der Abg. Wiggers (Berlin), teh S und Fonds. Der Verkehr. der Religions-Gesell- Vorsißenden derselben weiter bestellt: die Herren Dr. Krüger, Qusaßanträgen- der Abgeordnete v. Hammerstein und Michaelis ; : : - ; ; ; asl ren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachungen von Bertrab, von Rössing, Frhr. von Seeba ch. D S e ging näher auf die Zustände in Melenburg ein und suchte firhliher Anordnungen is nur denjenigen Beschränkungen unker Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Prä- | an. Zwei weitere Verbesserung8vorschläge des Abg. Baunistark durch die Schilderung der mecklenburgischen Geseggebung in Glau- worfen , welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. identen trat das Haus in die Tagesordnung ein: Vdrberathung | wurden vom Haufe abgelehnt. : ben8sachen den Beweis zu führen, daß wenigstenseinige Grundrechte Artikel 6. Jeder Bundesangehörige hat das Recht , dur im Plenum Über den Verfassun 8- Entwurf, zunächst die Es folgte die Discusfion über Pos. 2. in die Verfassung aufgenommen werden muüßlen. Der Bundes- Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung scine Mei- tit 4 S Nt Des beiten Abschnitts welche lauten: Zu dieser Pofition beantragten die Abgeordneten Baum- Tommissarius, Staatsrath Weßzell, bestritt die Richtigkeit der nung frei zu äußern. Die Ecnsur darf nit eingeführt A L B d ti seitens des Bundes und der Geses- | stark und De. Braun (Wiesbaden) das Wort indirekten von dem Vorredner gegebenen Darlegung mecklenburgischer Ver- werden; die sonstigen die Preßfreiheit betreffenden Bestim- gebun tf 8 Der N U Äfichendan Angelegenheiten : zu streichen. hältnisse und erklärte, er fönne den Reichstag nicht für kom- Alle. E R öric an fs b n g Fgunde8gesebgebung e D die Aedimningen “über Freizügigkeit, Heimaths- und- Nieder- Fr diesen Abänderungsvorschlag sprachen die Abgeordne- L E editer bebt d M einzelnen Staates in | feitliche Erlaubniß ‘friedlich und vine asen 0 A A Räu lassungs-Verhältnisse und Über den Gewerbebetrieb, einshlicßlich | ten: Baumst‘ark, Braun (Wiesbaden), Gru mbreht, Graf gien Weise einzugreifen. Nun- | zen zu versammeln. Artikel 7. Alle Bundes-Angehörige haben des Versicherungswesen®, soweit diese Gegenstände nicht hon | Schwerin und Lasker; gegen denselben der Abg. Erxleben mehr wurde von dem Hause ein Antrag auf Schluß der Dis- ; Rech. sich zu solchen Zwecken , welche den Strafgeseßen nicht durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind, Feen und der Bundes-Kommissarius Freiherr v. d. Heydt. Der leßtere E ps den E e g uis , Es Aen perfön- zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Das Geseß regelt ser die Vorgha iegt und die Auswanderung nach außerdeu erklärte: iche Bemerkungen Seitens der geordneten: Pr, ichelis insbesondere zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit dic Aus- ¿en vandern ; : ep Die Bundes-Regierungen haben geglaubt, der Geseßgebung i j übung dieses Rechtes. WVolitif ; s Eu 2) die ZJoll- und Handels-Geseßgebung und die für Bundeszwecke p g gen 1 geg Ly YCeBg! Sd M terids 29G Graf Bofsewis Se rad und A Spa in E, E E e p verwendenden indirekten Steuern; 1A - des Bundes vorläufig nur die Bestimmung Über die indirekten Genosen, aso rev tag unv Kb idre Bab Les U Bie su s trigtitee erein f anes | I deg Gemung de Bas, Mün, nd Guyvbtsyfens, not | Steuern portehalten zu sollen, “E it in den späteren Para, e y Dr. Baum ) je bei srafacrid die via dhe | cststellung der Grunds( : gr nt / : ; Go E Na und Kis ihre bezüglich des Ar- wendigen. Besbrüntne f Be Se G x iele und unfundirtem Papiergelde; reichen, und“ bestimmt, daß das Fehlende durch Matrikular- tikel gestellten anderungsanträge zurückgezogen hatten, ACUNg 169 E Ÿ die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; Beiträge beschafft werden soll. Ob das Bedürfniß ih beraus- schritt das Haus zur Abstimmung i v1. Der Antrag des Abg. Rohden wurde abgelehnt; 5) die Erfindühas:Natente: ' E fei : : I. Alin. 1 und 2 des Art. 3 wurden mit großer Majorität E E ay : : 6 der Schuß des Jelstigen Elgaithinis) M ee N ans Dag Einvecsiändnid der Bundes. Ret i Í j Der Reichst j all : R R , d m d ( 2 l - : n angenommen. S cOtag wolle für den Fall ‘der Ablehnung des Amende 7) Organisation eines gemeinsamen Schußes des deutschen Handels rine Abe Mae Aeubieeuita der jezigen Bestimmung aus-

11, Der Verbesserungs-Antrag des Aba. Schr ments „Schrader beschließen: Das Amendement der Abgeordneten un Auslande, der deutschen Schifffahrt und ihrer Flagge zur : ) i Der Reichstag m beschließen: E E: M. Wiggers und Genossen in folgender Fassung anzunehmen : See und Anordnung gemeinsamer konsularischer Ver retung, | sprechen zu können, und möchte daher anheimgeben, es vor-

dem Art. 3 Absay 2 den Zusaß zu geben: Jeder Angehörige eines der verbündeten Staaten ist im gan- welche vom Bunde ausgestattet wird ; läufig bel der Bestimmung des Entrourfs zu belassen. Sollte

den nichtdeutschen Volfksstämmen auf dem Gebi s / , : ; i | ; /

den iben BuLA É iee en alta ee E en und öffentlihen Uebung seiner Religion. Durch das des allgemeinen Verkehrs; jo würde die preußische Regierung es nicht unterlassen, bei den

berechtigung ihrer Sprache, innerhalb des nationalen Gebictes religiöse Bekenntniß wird der enuß der bürgerlichen und 9) der Schifffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Bundes - Regierungen eine entsprehende Aenderung zu befür- derselben gewährleistet, derben Rechte weder bedingt, noch An Den Wasserstraßen und der Zustand der leßteren, so wie die Fluß- worten und ferner:

wurde verworfen. viIL arder wen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. 10) ¿1d sonstigen Wasserzöllez i Ich kann dem Herrn Vorredner zugeben , daß durch die

I1II. Alin. 3, 4, 5 u. 6 des Art. 3 wurden angenommen. Soi s ecnlrag der Abg. Scherer und Hosius, welchen 11 Bestimoste L eiti e Vollstreckung von Erkennt- | Streïschung des Workes »indirekten« noch nichts in dem Sinne

IV. Der Antrag der Abg. Ausfeld, Becker (Dortmund) R ie erstern denselben zurückgezogen, der Abg. von nissen in Civilsachen und Erlebiqua von Requisitionen überhaupt; | entschieden sein würde , daß die direkten Steuern damit einge-

und Genossen wurde verworfen. Ma linckrodt aufgenommen hatte, wurde verworfen. 12) so wie über ‘die Beglaubigung vak öffentlichen Urkunden ; führt sein würden. Jch besorge aber, daß wir auf Schwierig-

Dieser Antrag lautet: : Dieser Antrag lautet: h ie gemeinsame Civilprozeß-Ordnung und das gemeinsame Kon- | keiten stoßen, wenn Jeßt diese Aenderung im Entwurf vorge-

„Der Reichstag wolle für den Fall, daß der Antrag auf Ver- Der Reichstag wolle beschließen : 4 kursverfahren, Wechsel - und Handeldrecht. Z : nommen wird, ich besorge, daß das Einverständniß der Bundes-

besie des- Artikel 3 an einc Kommission abgelehnt werden sollte, in Art. 3 folgenden Zusazß aufzunchmen : Art. 5. Die Bundesgeseßgebung wird ausgeübt durh den regierungen für eine solhe Aenderung zu Zeit nicht zu erlangen

pen Umfange derselben unbeschränkt in der gemeinsamen häus- 9) das Eisenbahnwesen im Interesse der Landesvertheidigung und | später das Bedürfniß sich herausstellen, darin weiter zu geben,

beschließen : i Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses der Vereini ung Bundesratl und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehr- ; : b, irfniß für dieselbe fi in em Entwurfe der Bundes-Verfassung Abschnitt 11. (Bundes- zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen leitbeschlüsse ha R nmlangen ist zu einem Bundesgeseße er- ellt h L any nicht-das Bedürfniß für dieselbe sich heraus

Gesepgebung) zwischen die Artikel 3 und 4 folgenden Artikel ein- und öffentlichen Religionsübung wird jedem Angehörigen orderli : D er api : zufügen: eines der Norddeutschen Bundesstaaten geivährleistet. é An der Diskusfion Uber die Pos. 1 des Art. 4 betheiligten Der Bundes-Kommissarius Geh. Legations-Rath Hofmann

Artikel 4. Die Angehörigen der Bundesstaaten haben _ Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sh d D iden, Freiherr von | bemerkte:

que Recht, durch Wort, Schrift, Dru und bildliche Dar- ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. damm eru und Michaelis do er Abg. In dem von Preußen ursprünglich vorgelegten Entwurfe ste ung T A frei zu äußern. . / Uu e Segerlichen und Ae netten Pflichten darf De, Schleiden wünschte zu wissen, ob bezügli der Colonisation | fehlten in Pos. 2 des Artikels 4 die Worte »und die für Bun- ner Weise durch vorbeutente Wiesen et nander und in fei. schehen, nbung der Neligionsfreiheit kein Abbruch ge- iestimmte Pläne vorlägen; der Abg. e A von Hammerstein R zu verwendenden indirekten Steuern.« Die ganze Fonzessionen , Sicherheitsbestellungen Zeitungssteuer, Be- VIII, Der erste - Absay des ersten Satzes des Antrags des vünschte hinter dem Worte: »Niederlassungsverhältnisse« das. | Po). 2 hieß ursprünglich nur: »die Zoll- und Handelsgeseß-

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