1931 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs-: und Staatäauzeiger

Das Preußische Staatsminisieriuum hat mittels Erla vom 25. November 1931 folgenden Personen: 9 dem Häuer Alois Machull{ik, dem Grubensteiger Heinrich Hildebrand, dem Zimmerhäuer Johann Jegielka und dem Lehrzimmerhäuer Heinrih Schwan, sämtlich in Hindenburg, Regierungsbezirk Oppeln, die Retiungs- medaille am Bande und dem Aufseher Theofil Scharf, dem Füller Alfred Kubaisa und i dem Füller Wladislaus Cwollek, sämtlich in Hindenburg, Regierungsbezirk Oppeln, die Er- innerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 12 Abs. 2 und 1 Abs. 1 Ziffer 2, 15 Abs. 2 und 13 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 (RGBl. 1 S. 79) und des §8 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekä ng politischer Ausschreitungen vom 10. August 1931 (RGBl. I S. 436) in Verbindung mit der Verordnung des Preußischen Staatsministeriums zur Ausführung des § 15 Abs 2 a. a. O. vom 2. April 1931 verbiete ih die in Cottbus erscheinende Zeitung „Rechtsfront das deutsche Kampfblatt“ auf die

Jauer von einem Monat, gerehnei vom Tage der Zustellung dieses Verbots. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeb- lih neue Druckschrift, die sih sahlich als die alte darstellt oder als ihr Ersaß anzusehen ist. Die Zustellung des Verbots er- folgte am 3. Dezember 1931. ?

Charlottenburg, den 2. Dezember 1931. Der Oberpräfident der Provinz Brandenburg und von Berlin.

Verbot.

Auf Grund der S8 1 Absay 1 Nr. 2 und 12 der Ver- ordnung des Reichspräsfidenten zur Empiun politisher Aus- s{reitungen vom 28. März 1931 (RGBl. 1 S. 79) sowie des S 2 Abjaß 2 Nr. 2 der Zweiten Verordnung vom 10. August 1931 (RGBl. 1 S. 436) verbiete ih das Erscheinen der „Hallischen Universitäts-Zeitung“ auf die Dauer von 2 Monaten, .und zwar für die Zeit vom heutigen Tage bis zum 2. geei 19832 einschließlich.

Nac § 12 Absatz 3 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 (RGBl. 1 S. 79) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Geseßes zum Schuße der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. 1 S. 91) umfaßt dieses Verbot jede angeblih neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersaß anzusehen ist.

Magdeburg, den 3. Dezember 1931. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. Dr. Fal ck.

E T A E O I P S T A I I M D I

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Während der weiteren Abwesenheit des lürkishen Bot- schafters, Kémalettin Sami Pascha, führt Bo chaftsrat Orhan Schemsi Bey die Geschäfte der Botschaft.

Der französische Botschafter, Fran çois-Poncet, ist na M zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft ues übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags tagte gestern unter dem Vor- sib des Präsidenten Löbe, um zu dem neuen kommunistishen Antrag auf a Ge N De TATAN Stellung zu nehmen. Jn der Sihung waren alle Parteien vertreten, die U dur die Abgeordnete Lehmann, die National- sozialisten durch den Abgeordneten Stöhr. Die Kommunisten begründeten ihren Antrag mit längeren Ausführungen. m übrigen nahm nur Staatssekretär Pün der das Wort, dex um Ablehnung des Antrages bat. Die Reichstagseinberufung wurde vom Aeltestenrat Les nt. Für die Reichstagseinberufung stimmten die Nationalsozialisten, die T GMIGRA onalen, die Kom- munisten und die Deutsche Volkspartei. e Vertreter dex Wirt- Yar: und des Landvolks vertraten den Standpunkt, daß e Frage einer Reichstagseinberufung pxaktish ect akut werde, wenn die Notverordnung bekannt sei. um mindesten würden die Kommunisten dann einen neuen Antrag auf Reichstags- einberufung stellen. :

Dex Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 4. d. M. mit kleineren Vorlagen, und Ser a al dem Bericht seines Unterausschusses über die Einstellung von Dienstanfängern in dex Reichsfinanzver- waltung, deren Bewilligung das Reichsfinanzurinistecium beantragt hatte. Vom Reichssinanzministerium wurde dieses Verlangen in längeren Darlegungen mit dex wachsenden Ueber- lastung der Finanzämter dur ie immer mehx anwachsende Arbeit begründet. Jn der A Ana wurde nah dem Bericht des Nahrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger von mehreren Abgeordneten hervorgehoben, daß der Apparat der Steuer- und Zollverwaltung arbeitsfähig erhalten werden müsse. Die Galopparbeit, die heute in vielen Finanzämtern zu beob- aten sei, sei unerträglich und komme nur dem Steuer etrüger augute. er reelle Steuerzahler müsse verlangen, daß die Ver- anlagungen mit der nötigen BICaN bearbeitet werden. Wenn die Age I en Zeichner er Reichsbahnanleihe noch als Retter des Vaterlandes betrahtet würden, dann müsse man sich überlegen, was zu geshehen habe, um solhe Geschehnisse von vornherein zu vermeiden. Von einer ordnungsmäßigen Finanz- “ier gge d gende heute in weitem Umfange Wohl des Staates ab. Es wurde auch die grundsäßlihe Frage angeschnitten, ob der dauernde Ersay von Beamten durch Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis Ersparnisse bringe bei Feder rbeits- Icistung. Auf den von sozialdemokratischer ite geäußerten Verdad t, daß für den höheren Dienst Aner der „Harzburger Front bevorzugt werden, . erflärte der Vertreter des ieichSfinanzministeriums, daß solhe Bedenken nicht e 2: bg r Finanzämter seien durch

alten, fich sowohl über die sahlihe

gerechtfertigt seien, die * einen besonderen Erlaß ge

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Eignung, wie auch über die pokitishe Einstellung der Anwärter zu äußern. Abg. Dr. Cremer (D. Dg N sih gegen die beabsichtigte Beamtenvermehrung. Die Beamtenschaft musse bei der gegenwärtigen Finanznot im Gegenteil nah Möglichkeit klein gehalten werden. Was die Vorbildung des gehobenen mitt- leren Beamten betreffe, so dürse das Vorbildungsniveau keines- falls heruntergedrückt werden. Es soll die größtmögliche Annäherung in den Dort a anon bei Zoll- und Steuer- beamten erreiht werden. Abg. Groß (Zentr.) erklärte,

die Reichsbahn einen starken Personalübershuß habe und desha keine Beamte aus dem Grenzzoll- oder Steuerdienst übernehmen könne. Die Erklärung der Reichsregierung, wonach eine Ueber- weisung an diese Verwaltung unterbleiben soll, beruhige ihn. Angesichts der berechtigten Wünsche der Grenzzollbeamten wäre es wünschenswert, wenn der Vorschlag der Regierung Annahme finden könnte, er betrahte den verringerten Vorschlag des Unter- ausschusses als eine Art Abshlags8genehmigung für 1931. Redner fragte nah der Verwirklihung des BeE es der wiederholt zugesagten Gefahrenzulage. Schließlich nahm sich der Redner not des Wunsches der altverwaltungsgeprüften Postbeamten an. Diese Fr ge sei bisher mit im Unterausshuß erörtert worden und sollte seinerzeit im Rahmen eines Gesamtprogramms mit- erledigt werden. Nach weiterer T ARPOaYE bewilligte der Haus- orge ip folgende Neuanstellungen: An Beamten dcs Amtsgehilfendienstes in der Steuer- und Zollverwaltung anstatt der angeforderten 270 nur 245, an Anwärtern für die Laufbahn des Wasserzolldienstes 40, an Anwärtern für die Lauf- bahn des einfachen mittleren Dienstes in dexr Steuer- und Zoll- verwaltung statt der angeforderten 700 nur 470, an Anwärtern für die Laufbahn des gehobenen mittleren Dienstes in der Steuer- und Zollverwa amg N tatt der angeforderten 270 nur 210, an Anwärtern für die Laufbahn des höheren Dienstes in der Steuer- und Zollverwaltung statt der angeforderten 30 vur 20. Auch wurde Ersay für die zur Verbesserung der Bea ding an andere Verwaltungen abzugebenden Grenzaufsihtsbeamten vom Aus\{chuß bewilligt. Es folgte die Beratung über den Ein- spruhch des eihsrats gegen eine Abäuderung des Fleishbeshaugeseßes. Als Berichterstatter des Reichsrats erklärte dex Vertreter Sachsens im Reichsrat, Ministerialdirektor Poebsch-Heffter: Die Bedenken des Reichsrats richten sich dagegen, daß den Schlahthausgemeinden, Jetoait sie einen Beshauzwang für das eingeführte, bei der eil eshau tierärztlih untersuhte Fleisch angeordnet haben, die fur die Nachprüfung des Frischfleishes zu entrichtenden Gebühren verlorxengehen würden. Die in Betracht kommenden Gemeinden können den Ausfall an Gebühren um so weniger ertragen, als sie erade hen mit Ausgaben für die Wohlfahrtserwerbslosen über

ie Maßen belastet sind und im Haushalt für 1931 urit den auf- kommenden Gebühren bereits gerechnet haben. Gleichwohl würde der Reichsrat seine Bedenken zurückstellen, wenn den Gemeinden wenigstens eine Uebergangsfrist zugestanden und der Entwurf erst am 1. April 1932 in Krast geseßt würde, damit die Gemeinden in der Lage seien, ihre ‘enes lte auf den Ausfall an Einnahmen einzurihten. Ministerialdirektor Freiherr von Jmhoff führte als stellvertretender Reichsratsbevollmächtigter Bayerns aus: Auch Bayern ist, wie fich aus der Zustimmung zu dem Reichsratsbeshluß ergibt. bereit, die Vereinheitlihung auf diesem Gebiet herbeizuführen. Der Reichsrat hat auch den Boden has eine Vereinbarung mit dem Reichstag dadurch bereitet, daß er “4 mit einer cinheitlihen Regelung ab 1. April 1932 abfinden will, niht aber mitten im laufenden Nou at mahe, Inzwischen sind aber seit April, dem Zeitpunkt des Einspruch8s des Reichsrats, solhe erheblihen Veränderungen in der finanziellen Lage der Gemeinden zu deren Ungunsten eingetreten, daß auch der 1. April 1932 als Schnitt für die Es der Gemeinden nicht tragbar ist. Ein Verlust der Gebühren in den e RDEt von Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen ist aus na dent 1. April. 1932 nicht tragbar, Ein weiterer finanzieller Ausfa würde in denjenigen Geme ndelc 4. e genannten Länder eintreten, in denen eine Schlahtsteuer besteht. Es könnte dann nämlih die Ausgleichssteuer für die Shlachtsteuer niht mehx rihtig ein- gezogen werden. Der Reichsratsvertreter rihtete dann die Bitte an den Ausschuß, die ganze Sache ruhen zu lassen, bis günstigere wirtschaftliche Verhältnisse für die Gemeinden eingetreten sind. Ministerialdirektor Ostertag, als Vertreter Württembergs, verwies darauf, daß bei den Vorverhandlungen über die Frage zum Fleishbeshauungsgeseß die Frage der Freizügigkeit des tier- ärztlich untersuchten Fleisches ein ch pam geprüft worden sei, nah dieser Prüfung aber den Schla tho emeinden die Möglichkeit der Nachprüfung des eingeführten leishes gewährt worden sei. Die Sdilodi ofgemeinden machten geltend, daß in einem öffentlichen S lacthof die Gre ione hau besser ausgeführt werden könne wegen der besseren. Einrichtungen, der Loflerein Beleuchtung für die Untersuchung und der Laboratoriumseinrihtungen für die Ausführung ergänzender Untersuchungen. Der Ausfall der mtde untersuhungsgebühren habe eine bedeutende mittelbare hygienische Wirkung, besonders in Württemberg und dem übrigen Süd- deutshland, das kein Shhlahthausgeseß habe wie Preußen. Jn Preußen dürfe nah dem Schlahthausgejey jeder Schlähter, der in dex Shlachthofgemeinde das Schlähtergewerbe als stehendes Gewerbe betreibt, innerhalb eines bestimmten Umkreises nicht lahten oder schlahten lassen. Jn Süddeutshland, wo ein olher Shuÿ durch ein Schla tharsgeles niht besteht, würde ein uszug dex Schlächter aus den öffentlichen lahthöfen in die Nachbarschaft stattfinden, wo sie billiger shlachten können, und eine Verödung der ees Schlathó e würde erfolgen, was doch ohne jeden Wider ens einen großen hygienischen Uebelstand, einen wesentlihen Rückschritt bedeuten würde. Es würden wieder ahlreihe private Schlachtstätten entstehen mit der Folge der runreinigung zahlreicher Stätten in den Städten mit Scchlachtabgängen und ihren s{chweren fpgienisden Nachteilen. Der Reichsratsvertretexr Hessens äußerte sih in ähnlichem Sinne. Dagegen verteidigie dec Vertreter Preußens den uvrsprünglihen Gesehentwurf des Reichstags, also den Abänderungsentwurf, gegen den der Reichsrat Ein- ras erhoben hatte. Die hvgiemilden Bestimmungen für die chlachtbeshauung würden unter der neuen geseßlihen Regelung keinesfalls enger gezogen sein. Dasjenige ]chlechte Fleish, das der betreffende SGlècter einer Fleishbeshauung entziehen wolle, um URTe Ae Gewinne zu machen, werde durch die Ver- hinderung der Maßnahmen nicht berührt. Unterschleife würden auh möglich sein, wenn den Gemeinden die Nahprüfungsmög- pat der Fleischbeshauung verbleibe. Gegen solhe Unter- chleife müsse man gang anders vorgehen, und zwar durch täandige Kontrollen unsolider Shlächter. Die Abgg. Mathilde Wurm (Soz.) und Peine (Soz.) traten der Ansicht des Ver- treters Preußens bei, Man wolle zwar die Not der Gemeinden anerkennen, aber andererseits dürfe man bei der allgemeinen Tendenz, die jeßt notwendig sei, Unkosten zu verringern, die Spoan des Schlächtermeisters nicht dadurch vevgrößern, daß er bei seinem Fleishbezug an einen engen Kreis der Fleischbeschauun gebunden sei. Schladck (Zentr.) äußerte sich dahin, daß wir do bedenken R wir seien niht mehr im Mittelalter. Es ginge nicht an, daß sih die einzelnen Gemeinden bgentettis absperrten wie in grauer Vorzeit. Es sei bewiesen dah ie neu vorgeschlagenen Maßregeln die Hygiene der Fleishbeshauung keinesfalls vershlechterten. Wenn aber die Vertreter Sachsens, Bayerns, Württembergs und Hessens in dex Hauptsache mit fis- falishen Gesichtspunkten operierten, so solle man doch lieber ehr- füb sein und für jede Gemeinde die einzelnen Zaltihlogbäume ein- [Nen so daß man jeden ie für fd dadur indére und jede

meinde zu einem Staate für sich mache. Dann merke man wenigstens offen und klar“ den Rückschritt in vergangene Zeiten, Er (Redner) sei der Ansicht, daß im Zettalter des Automobil- frahtverkehrs ein Schlächtermeister in der Gemeinde A nit

Nr. 284 vom 5. Dezember 1931. S. 2

ngen fein könne, sein Fleish, daß er ordnungsgemz einer - a lo Gemeinde F bezogen habe, und das ini Gemeinde B ordnungsmäßig und nach allen hygienischen 9 der Greyde hau unterlegen habe, nun noch einmal der Ju beshau der Gemeinde A vorzulégen. Das sei eine \{höne ÿ hast und diene sicher niht zur Senkung der Lebensmitte Der Redner beantragte, der Ausshuß möge dem Einsprug Reichsrats dahingehend stattgeben, daß das Nnkrafttreten: de tag angenommenen Gesetzes erst vom L April 1933 gejz damit den Gemeinden Zeit zur irisdaltliden Umstellung Abg. Helmerich (Bayer. Vp.) {loß sich den Ansicht Vertreters Sachsens und der TdERHGEN Staaten an. Es hy sid lan um eine ungemein hygienishe Tatsache, al: ‘ebensfähigkeit der Schlahthöfe gewahrt bleiben müsse. 9 man den C aber einen großen Teil ihrer Einng entzöge, so sei es unmöglich, daß sie auf der Höhe ihrer Leis fähigkeit blieben. Am besten sei es, wenn der Ausschu überhaupt auf keinen Zeitpunkt festlegen würde; denn könne niht wissen, ob der vom Abg. Schlack vovrgeslz Termin für die wirtshaftlihe Umstellung genüge. Abg 3 wi (Wirtsh. P.) wies darauf hin, daß man dur di: Reichstag angenommenen Abänderungsbestimmungen des F beshauungsge eyes auch den unlauteren Wettbewerb fz Der nen che Cchlächtermeister, der auf Grund der kon nalen Bestimmungen jepoun en sei, in derselben Genz in der er wohrte, die Fletschbeschan vornehmen zu lassen, | nun in die Hinterhand gegenüber den Schlächtern, die ej dort cintauten könnten, wo sie am billiasten beziehen, un durch die Abänderung des Fleishbeshaugeseßes iht mehr (Cen Fleishbeshaugebühren unterliegen wie der einhein chlähtermeister, ag: Dr. Cremer (D. Vp.) sprach si den Antrag des Abg. Schlack aus. Er stelle einen guten gleih dar zwischen der Ansiht des Reichstags und des 8 rats. Er gebe auch den Gemeinden die notwendige Gelege ih auf die O s Dinge einzurichten. Fn diesen ammenhang betonte der Redner, daß man der Frage hlachtgebühren in den REAes F OB en große merksamkeit widmen müsse, Keîinesfalls dürfe die Entwit dahin gehen, daß etwa die Schla n als Folge des Aus der ‘Mei chbeshaugebühren die i rad ebühren erhöhten damit auch einer Preissenkung für Lebensmittel entas wirkten. Abg. Groß (Zentr.) wies darauf hin, daj Preußen ein gewisser Shuy bezüglih der Schlachtung in meindebezirk gegeben sei, der in den süddeutschen Ländern, y in Württemberg, mangele. Man müsse den Ländern und meinden Zeit lassen zur Umstellung und Vereinheitlihung ri gese Vorschriften. Das könne innerhalb Fahresfrist eschehen, da doch weit Ens finanzielle Umstellungen erfo ih würden. Die Haus achtungen wegen s{chlechten Absayez Vieh dürfe man im jeßigen Zeitpunkt auch im {nteresse besseren Erlöses niht unterbinden. Jn dex Abst i mm wurde der Antrag des Abg. Schlack angenommen. Die Jul: sezung der Abänderung des Me e anguetet wird also am 1. April 1933 geshehen. Am Schluß der Sihung teilt Vorsißende mit, daß am Donnerstag, dem 10. Dezember, finanzpolitishe Aussprache im Haushaltsaus schuß stattfi wird, nahdem nunmehr Finanzminister Dr, Dietrih sein scheinen an diesem Tage zugesagt hat.

Jm Wohnungsausshuß des Reichstags brachte am 4. d Abg. Shumann (Komm.) den Antrag ein, beim Aelteste Eins id gegen das in der vorigen Sißung verlesene Sre des Reichskanzlers zu erheben, in dem dieser die vom Ausf

ewünschte Stellungnahme der Regierung zu den Vorschlägen aftsbeirats in den Fragen der Wohnungs8wirt\G©@

Wirt ur Zeit für unmöglich erklärt hatte. Qu lebhaften Auseina f ungen zwishen Kommunisten und Sozialdemokraten w belbleisen, die Beratung dieses Mnirgges auf Sonnabend z tagen. Bei der Weiterberatung des Reichsstädteb geseßes wurden die §8 10 bis 12 unter Ablehnung F Aenderungsanträgen unverändert angenommen. Bei § 13 w auf Antrag des Abg. Schetter (Zentr.) mit 10 F 9 Stimmen die Bestimmung an a: „Soweit land- und wirtshaftlich oder gartenbaulith benußte Flächen eingez werden, sind die zuständigen Landwirtschaftskammern zu hô! Die §8 14 bis 18 wurden unverändert angenommen. Die ratung wird am 5. Dezember fortge Ob der Antraq Kommunisten zu dem Brief des Reichskanzlers zur fa Beratung kommt, ist noch unbestimmt, da angesichts der bt stchenden es dex Notverordnung die Beratung Antrages keinen Erfolg mehr verspricht. Nah dem kommunisti Antrag E der Wohnungsauss{huß gegen die Ausschaltunz Aus N es und des Reichstags und gegen die Jgnorierung | Beschlüsse durch die Reichsregierung in bezug auf die Lockeru und die völlige Beseitigung des Mietershubes prote tieren. ÿ Aeltestenrat Jou ersucht werden, den Reichstag baldigst uberufen, damit die Fragen des Wohnungsbaues, der 2 senkung und des Mietershubes nah den bisherigen Beschl! es Wohnungsausshusses durch den Reichstag beschlossen wt

Handel und Gewerbe. Berlin, den 5. Dezember 1931.

Umrechnungskurs der Reichsbank für den C verkehr nach Rußland: 100 Rubel = 217,22 Reichs!

Kurs der Reichsbank für die Abrehnung F

Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf

British-Indien: 100 Rupien = 7,50 Pfund Si

Niederländisch - Indien: Berliner Mittelkurs für graphische Auszahlung Amsterdam-Rotterdam abz!

5/2 vH Disagio,

Palästina (Palästina-Pfunde): Berliner Mittelkurs telegraphishe Auszahlung London Pari,

Südafrikanishe Union und Südwest-Afrika: ist jeweils bei der Reichsbank zu erfragen.

Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische zahlung London abzüglich 21,5 vH Disagio (Kur! Sichtpapiere),

Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische zahlung London abzüglih 10 vH Disagio (Kurs Sichtpapiere).

Kurse für Umsäße bis ¿zu 10600,— RM bindlih.,

le, Koks und Brikett

ür Ko / j Gestellt 18 273 Wagen.

Wagengestellun ; ubxr evine!

4, Dezember 1931

Die Elektrolytkupfernotierung der Vettinigu! deute Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Melduk „W,. T, B.“ am b, Dezember auf 65,00 4 (am 4. Dezembl 65,00 M) für 100 kg.

(Fortsezung von Handel und Gewerbe auf der folgenden

V bis 41,00 4, Gerstengrüge ‘31,00

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 5. Dezember 1931.

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Vorläufige Uebersicht der Unfälle !) im preußischen Bergba

Statistik uud Volkswirtschafx.

u im 3. Vierteljahr 1931.

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chwelereien, NRöstbetrieben u. dgl.

i der Förderung und Verladung im Dampfkesselbetrieb . . . i der Krafterzeugung und -über- tragung. - E S R R f sonstige Weise. .

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Oberschlesien

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Vorläufige Uebersicht der Unfälle!) im preußischen Steinkohlenbergbau im 3

Niederschlesien

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von mehr als 4 Wochen

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Auf 1000 Mann; Sruppe: Untertage . .. Vebertage . .,

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1) Die Uebersicht enthält eilweise arbeit8unfähig wurden.

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Handel und Gewerbe.

E (Fortlegzung.) Partie 4, Dezember. Preisnotierungen fürNahrungs- el. Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel-

dels für 100 Kilo trei Haus Berlin in Originalpackungen.) rt durch öffentlih angestellte beeidete Sachverständige der

istrie- und Handelskammer in Berlin. Preiix in Reichsmark: tengraupen, grob 34,00 bis 35,00 M. Gerftengraupen, mittel bis 32, h Haferflocken

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nah den vorläufigen Meldungen diejenigen im Berichtévierteljahre vorgekommenen Unfälle, dur

gesottene 38,00 bis 39,00 .4, Noggen- mehl 0—70 9% 3450 bis H, Weizengrieß 42,00 bis 43,00 4, Hartgrieß 45,00 bis 46,00 4, Weizenmeh! 000 33,00 bis 41,00 4, Weizenauszugmehl in 100 kg-Säten br.-f.-n. 41,00 bis 45,00 A, Weizenauszugmeb]|, feinste Marken, alle Packungen 45,00 bis 55,00 4, Speiieerbien, Viktoria, gelbe 35,00 bis 39,00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 39,00 bis 41,00 Æ, Bohnen, weiße, mittel 23,00 bis 25,00 4, Yangbohnen, ausl. 32,00 bis 34,00 .4, Linjen, kleine, leßter Ernte 34,00 bis 38,00 4, Linsen, mittel, lezter Ernte 38,00 bis

35,00 bis 36,00 4. Hafergrüge,

12,4 16 9 10,6

8,1 12,6 13,5 12,4 12,1 12,6

14,4

72,8 73,5 86,7 67,0 67,6 67,7 66,7 70,1 64,2

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34,6 22,0 23,2 24,3 29,4 24,1 23,4

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die Verunglückten getötet oder für mehr als 3 Tage völlig

48,00 M, Li , Tetßter Ernte 48,00 bis 74,00 4, Kartoffel- E 2,00 #, Bruchreis 20,00 bis 21,00 4,

mehl, juperior 32,00 bis 3 C Rangoon - Reis, unglasiert 24,00 bis 26,00 4, Siam

alasiert 37,50 bis 44,00 .4. Jaya- Ringäpfel, amerikan. extra choice Pflaumen 40/50 in Originalkistenvackungen Sultaninen Kiup Caraburnv # Kisten 116,00 b , 00,00 bis 104,00 4, Mandeln, lüße, cou

oice, Amalias 1 S 270,00 A,

Ballen 250,00 bis

M

andeln, bittere, courante, in

Tatelreis, glasiert 48 00 bi / Ta 00 bis 124,00 Æ Amerik.

64 00 bis

is 1 D 00 H,

atna-Reis, 6 60,00 H,

66,00 Æ, Korinthen raute, irt

Ballea