1909 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Herren, anders ist es aber, wenn davon gesproce ß Adel im Avancement bevorzugt würte. Das, dis fei irgen (Lachen links.) Ste können lahhenr, soviel Sie wollen, dadur wi N Sache nicht wahr. Sie können mit einem Manne eigentli nit a u der seit langer Zeit an Stellen steht, wo er über diese Dinge u i entsheiden hat. Das kann ih Ihnen sagen: ih habe noch a 10S gefragt und hier die anwesenden Offiziere sind Zeugen, ini M E | N sagte, was niht wahr wäre, ich glaube, i würde in ta D ; e ung siaken —, ih habe noh niemals gefragt: ist der Mann adeliy) | iff er unadelig? sondern: ift er tüchtig? (Zurufe links.) Mj |

Herren, da käme eine Unruhe in das Offiztierkorps hinein, eine ; Difsziplinlosigkeit \chließlih, die ganz übermäßig wäre. (Sehr ritig ! rets.) Ich kann nur aufs ernsteste warnen vor derartigen Dingen von denen ih hoffe, daß sie niemals eintreten. (Sehr gut! rets.) Die Folge derartiger Qualifikationsberihte würde einfach die sein daß neben den öffentlihen Qualifikationsberihten noch andere bex- ! liefen. (Sehr rihtig! rechts. Lebhafte Rufe: Hört, hört! links.) Das würde die Folge sein, meine Herren. (Hört, hört! links.) Der betreffende höhere Vorgeseßte würde \sih ten Oberst heran- E 40 L sagen: ja, Sie haben ihn ja sehr \{chön quali- , aber wie er denn eigentli? (Große Heiterkeit rechts.) Herren, unterbrechen Sie mi do i d e dee n memen pedcefen, (o ab vid nee Saule, | Sie sh, daß d immer mar einer anterfais, daun fan i ? ; ‘vos bezetMnet, ja wen i A ' R l ar Ps höchst Cd ili E O aber auf ein Gemurmel hg | aue bim E E eas P it E j J Nach diesen Grundsäßen habe ih mein Ministerium gebilde E z dabei, ih werde den Vorgeseßten son sagen, wie ex ist Lassen wi D E S s A in i S die Borsdriften ibe die Handbabung der Disiplin p bid E U desebien a e N M r | s in den Eeneralstab der Adel bevorzugt würde. Dag i E drüdlich übertragen, die Vorschriften über die Handhabung der Disziplin zu (de E O blei Ne N e j E unwahr. Ich bin selbst im Generalstab gewesen. Ih bi É elassen. Völlig frei und unbeschränkt in der Ausübung dieser Rechte und R S E Aa L e hter als Leutnant kommandiert und bin in den Generalstab versegt E Pflichten ist Seine Majestät natünlih niht; denn er hat einmal ge- Enten (G n) a Geis E L | dts Wir haben nit dana gefragt: find tier Adelige oder find E wisse Dinge dur die Konventtonen abgegeben, anderseits ist er ein- / tren, hier Unadelige, sondern wir haben einfach unsere Pflicht getan uy W geenst durch das BudgetreG: des E E p geeignet sind, in besonderen Stellungen zu verwenden, sie würden do Rechte bedient Sein e t e {1 A0 :

welche Dinge vor eini ; 3 nigen Jahren pasfiert sind in einem Nachbar- | sind dankbar gewesen, daß man uns ausgesucht hatte. Aber wir hab 5 perlichenen Befugnisse, Pflichten und

‘1 A sich verschiedener Organe, des Kriegsministeriums, des Chefs des | nichts leisten, und es würde über fie berichtet werden, daß sie nicht

zu brauen wären, und dann wliden sie zurückgezogen werden. Ein

lande, das ih nicht weiter bezeihnen will, w Qualifi | berihte nicht von dem Vorgeseßten geschrieben O a A i po e “O Me T E R 0 eintn [E A des Militärkabi d and Es ist ganz anderen Leuten Sozi A i ; machte. e8halbd empfinde ih es als eine Beleidi Ï Generalstabs der Armee, des Militärkabinetts und anderer. gi U bee DA B be at e r S | des Chefs des Generalstabs der Armee, U o U 7 ns weiteres klar, taß einzelne dieser Befugnisse der Mitwirkung des | solches System der Willkür würde \sich also gar nit halten lafsen. Siu, E a N ai atb | L Müller (Meiningen) sagt, daß die besten Abteilungen 2 j Kiiegsministers \sih sehr wohl entziehen Fönnen, indem sie Dinge be- Eine Bevorzvgung im Avancement läßt sich, wie die Herren der Weisen und sagte: ih weiß jeßt, wie ich es machen werde; H G S mit adeligen, die s{chlechteren oder die s{wierigen mit uy Ÿ treffen, die mit der Verwaltung in weiterem oder engerem Sinne oder | wissen, heutzutage nur durh den Generalstab oder durch das Kriegs- werde die Offiziere jeßt immer nach ihrer dienstlich S , adeligen Offizieren beseßt werden. Jh hoffe, daß Herr Ahe, [F mit dem Etat in keiner Weise kollidieren und sich darstellen als reine | ministerium erlangen. In den Generalstab kommen die Dffiziere i i

en Qualifikatioa | Dr. Müller (Meiningen) das ¡urücknimmt. v N afte der Kommandogewalt, also Dinge, die lediglih den Oberbefehl |} dur die Kriegsakademie, in die Krieg8akademie gelangen sie dur E e O K M e E fet

| N M e E voli (O hab der Güie dés | Weise eingegriffen hat. Ih habe mit dem Militärkabinett stets

Examens die Einb.rufung erfolgt. Die besten Offiziere der Kriegs- | von dem Gesichtspunkt aus gearbeitet, au mit meinem Freunde,

beurteilen und danah versetzen ode | : (Zurufe links Weisen, meine “d A wir A f dls Steln dex 0 Meine Herren, die wichtigste Abteilung im Großen E S betreffen, den Seine Majeftät allein führt. A (Oh! links.) )ren gefunden. ist die sogenannte ¡weite Abteilung, in der der Aufmarsch und di P Wie schon gesagt, ist es in Preußen allzeit üblich gewesen, daß , j ganze Mobilmachung des Heeres bearbeitet wird. Es ift für iede: M der König die Anstellung der Offiztere, ihre Verseßung, Verwendung | akademie läßt sich der Chef des Generalstabs zum Generalstab dem verstorbenen Grafen Hülsen, daß wir uns gesagt haben, 2 1 dort findet eine gründlihe Durcharbeitung wir müssen bestrebt sein, gemeinsam zu arbeiten und das Heer vorwärts zu bringen. Zu diesem Zwelke ist gerade er es gewesen,

richtig!) Der Herr Abg. Häusler hat gemeint, Schuhzeug würde aus dem Waffenreparaturfonds beschafft. Kenne ich niht! Alle diese Fonds werden revidiert; es müßte aufgefallen sein, wenn solhe miß- bräuhlihe Verwendung mehrfah stattgefunden hätte. Es könnte sich nur um einen einzelnen Fall handéln; ich würde dankbar sein, wenn der Herr Abg. Häusler mir einen solhen Fall nennt mir ift ein folher nicht bekannt. Er darf niht vorkommen, es würde ein shweres Vergehen sein! Er hat gesagt, es gebe keine Garantie, daß niht s{chwarze Kassen aus Ersparnissen gebildet würden. Wsederuni ein s{chweres Vergehen, das ein Offizier begehen würde, ,der derartige Dinge machen würde. Weiter: Geschirre und Kutshen würden aus dem Düngerfonds gekauft. Das ist verboten! Ich glaube daß die Vorgeseßten durhaus darauf halten, daf: aus solchen Fonds berártige Beschaffungen nicht stattfinden. Meine Herren, das sind alles {were Anklagen; ih m man folche Anklagen ausspricht, dann follte Dan bad 3 I und da ist es vorgekommen (lebhafte Zustimmung); aber man sollte nit einfach folhe Anklagen in die Welt seyen, as für die Armee {wer beleidigend sind. (Sehr richtig ! Meine Herren, die Herren Abg. Häusler und Müller-Meiningen sind nun auch auf die Qualifikationsberichte zu sprechen gekommen und haben es beanstandet, daß diese Qualifikationsberihte geheim seien. Es scheint mir, daß gegen alles, was geheim ift, eine heilige Sweu vorliegt. (Lebhafte Rufe: Sehr richtig! in der Mitte und links.) Meine Herren, ohne irgend welhe vertrauliche Verhandlung von Dingen kommt man im praktishen Leben überhaupt gar nitt aus. (Sehr richtig ! rechts.) Die Budgetkommission verhandelt Dinge geheim, die Fraktionen halten geheime Sißungen. Es gibt do auch zweifellos gewisse Sachen, die man gar niht durch Gesetze regeln

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 18. März

Staatsanzeiger.

Ansichten auseinandersegt, und Seine Majestät über den Fall ent- scheidet und sagt: ih neige mich mehr dieser Auffassung zu oder jener. Fch bin nie in der Lage gewesen, solange ih hier im Kriegsministerium stehe, in große Differenzen mit einem dieser Herren zu gelangen. Sehr interessant ist es nun, daß ih in einer Zeitung vor einiger Zrik gelesen habe, daß alle Direktiven und jede Initiative in der Heeres- verwaltung für die Organisation und so weiter und so weiter vom Militärkabinett ausginge. Nun, meine Herren, wenn das Kriegs- ministerium eine fo vertrottelte Behörde wäre (Heiterkeit), so müßte man doch eigentlih sehr dankbar sein (Sehr richtig! rechts. Heiter- feit) und müßte das Kabinett loben, daß doi an irgend einer Stelle jemand wäre, der die Sache vorwärts bringt, aber nein, es wird aufs allerbitterste getadelt. Nun, meine Herren, die Logik kann ih eigentli nicht begreifen, irg:ndwo muß es doch vorwärts gehen. Nun muß ich aber aufs bestimmteste erklären, daß das

hältnisse der Offiziere muß er sich bei seinen Vorshlägen einerseits nah den Truppenetats und nah den Bestimmungen, anderseits nah den Qualifikationsberihten richten. Hinsichilih der Beachtung der Etats Fontrolliert sowohl das Kriegsainisterium als auch der Rechnungshof, binsihtlih der rihtigen Verwendung der Offiziere ergibt sh die Kontrolle ganz von selbst dur di: Ansprüchz, welche an die L-istuagen der Offiziere gestellt werden. Das Militärkabinett würde überhaupt gar niht in der Lag? sein, auf die Dauer Offiziere, welche nicht

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

und

kann, sondern bei denen und dazu gehören nach meiner © pflihtmäßige Beurteilungen, Abgabe von E ct appellieren muß an moralishe Faktoren, an das Gewissen, an die Pflichttreue, an das Wohlwollen, und ih glaube, daß das bei Auf- stellung unserer QualifikationsberiGte durhaus geschieht. Das sind unsere Vorschriften. (Abg. Ledebour: Es sind doch Menschen, die die Vorschriften auszuführen haben!) Natürlich sind es Meaf@en die es auszuführen haben (Abg. Ledebour: Das ift nicht fontrollierbar was die schreiben !), und zwar, Herr Abgeordneter, der Sie fo freund- lih waren, mich zu unterbrechen, sind das ehrliche, anständige und nah ihrem ganzen Charakter gefestigte Menschen. Andere stellen Qualifikationsberichte nit aus; junge Leute werden mit der Aufstellung von Mualifikationsberihten nicht beauftragt, sondern nur Offiziere denen Seine Majestät die Führung eines Offizierkorps anvertraut hat. Da hat man also doch wohl alle Garantie, daß diese Offiziere mit Aufbietung aller Kraft daran gehen, so gerecht wie irgend môg- lih zu vrteilen. (Sehr richtig! rechis.)

Nun sagt der Herr Abg. Häusler, daß es notwendig

der menshlihen Schwächen, diese Qualifikationsberichte E e zu halten. Ih möchte fragen, ob denn diejenigen, die qualifiziert werden, niht auch dieselben men\schlihen Schwächen haben wie die- jenigen, dite sie beurteilen! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Es wird Ihnen auch s{chon vorgekommen sein, daß fehr eitle Leute lebhaft widersprehen, wenn man sie auf diese Gitelkeit hinweist. Ih habe schon Leute gekannt, die haben sich für Löwen gehalten, und sie waren doch nur (Zuruf: Hasen! Heiterkeit) sagen wir mal : Hammel! (Große Heiterkeit.) i

Und, meine Herren, was steht eigentli in dem Qualifikations»

beriht drin? Der Inhalt der Qualifikationsberihte ist N Vorgeseßter und Untergebener miteinander durchgemacht baben. Ich möchte glauben, jeder Untergebene weiß ungefähr, was der Vorgesetzte von ihm denkt. (Sehr gut! rechts.) Er sieht ihn bei seiner Beschäftigung fast täglih, er beobahtet ihn, er prüft ihn er kennt ihn meistenteils durchaus, er sagt ihm genau, was er an ibm auszuseßen hat, er lobt ihn, er tadelt ihn. Es kann eigentlih für keinen Untergebenen ein Zweifel sein, was an ihm ist. (Sehr richtig! rechts.) Er wird ja nun auch niemals nur von einem Manne beurteilt, sondern er wird von einec Reihe von Vorgesetzten beurteilt Die Vorgesezten reisen fo viel, sagen die Herren. Sie reisen nicht zum wenigsten, um die Offiztere kennen zu lernen und sch ein eigenes Urteil zu bilden. Wenn ein Untergebener falsch beurteilt wird nah Ansicht eines höheren Vorgeseßten, so wird ohne weiteres entweder das Urteil ausgeglihen, oder es wird do darauf aufmerksam ge- macht : dieses Urteil \{heint mir niht ganz richtig zu sein, und es wird eingeshränkt. So dur(hläuft diese Qualifikation bis zum kom- mandierenden General vier Instanzen, von denen der betreffende Offizier beurteilt wird. Nun meine ih, da wird doch wohl ein ziemlih rihtiges Urteil zustande kommen.

Es ist bereits in unseren Vorschriften vorgesehen, d ? ( der Qualifikationsberichte dem einzelnen unter S Dee mitgeteilt werden kann, und es ist ferner vorgeschrieben daß ein Offizier, welcher seine Stelle niht mehr ausfüllt, Mitteilung davon erhält, damit er niht davon überrascht ift, wenn die Frage an ihn herantritt, etwa seinen Abschied zu nehmen oder in e'ne andere Stelle verseßt zu werden. Ich meine, die vorhandenen Garantien sind dohch ret bedeutend. Jh erinnere mich aus meiner frühesten Jugend, daß mein Negimentskommandeur einen etwas lockeren Leutnant fomitén Ließ, ihm seinen Qualifikationsberiht vorlas und sagte: was sagen Sie nun? Das war ein Mann von Selbsterkenntnis, und er sagte: Herr Oberst, ich hatte gedahi, er wäre noch shlechter. (Große Heiterkeit.) Aber, meine Herren, solhe Selbft- erkenntnis haben nur wenige. Und nun wird gefordert, der ke- treffende soll sich über einen solchen Qualifikationsberiht au be- shweren können. Da weiß ich nun wirklich nit, wie das gemacht werden foll. Jst der höhere, über dem Megimentskommandeur stehende Vorgeseßte mit dem Qualifikationsbericht einverstanden, dann ist die Sache erledigt, dann kann aus der Beschwerde nichts werden ; ist er niht damit einverstanden das habe ich \chon gesagt ist die Sache wahrscheinlih ausgeglichen.

Nun ift es doch ganz undenkbar, daß über die Qualifikations- berihte im Offizierkorps gesprohen werden könnte; das halte i für gänlich unmöglch. Wenn jedem Offizier sein Qualifikationsberiht ofen gelegt würde, wenn überall tn den Offizierkorps gesprohen würde: ich habe eine famose Qualifikation na, ich habe eine ein bißchen s{chlechtere ih habe

Meine Herren, der Herr Abg. Müller (Meiningen) ist nun auch übergegangen auf die staatsrechtlihe Stellung de8 Kciegs- R O meine Herren, man kann zugeben, es ift etwas !

r Wunderbares: vertrete hier | il sie Kriegsminister, R R als So n Ea Maa i i R bie E a S niht Vertreter des Herrn Reichskanzlers, ih bin nit inna Ain | G R E erd: Untergebener; ich bin nur in bezug auf den Etat an ihn gewiesen Das steht aber im Zusammenhang mit unseren ganzen bundesstaat- lichen Verhältnissen, und i glaube, daß daran au wenig zu ändern ist, daß es auch nit vorteilhaft sein würde, daran zu ändern. Er hat nun aber gemeint, es wäre so sehr s{chlimm, daß ih in den Etatsachen gegenüber den kommandierenden Genörálen wenn sie sih mit dem Chef des Militärkabinetts geeinigt hätten as nichts mehr zu sagen hätte. Na, meine Herren, da bin ich nun do anderer Meinung. (Heiterkeit rets.) Das Kriegsministerium ist die höchste | beraten! A O erEE E preußischen Armee, und mir ist es auß noch nie vorgetommen, daß wegen einer Verwaltungs j | | i troffen habe, irgend ein kommandierender 1E t H E | U ind a E i iw L E Sai s nei e R | nadlig sind. Warum ? Weil eine Anzahl von ihren in diesen hohen des Militärkabinetts, Herr Abg. Müller, sondern er kann nur | ist dem H G : remonstrieren an Seine Majestät den Deutschen Kaiser und König ' nit ä E A A L O von Bco (A IRDIIO, Kab R Sie ) g | m zählte. Er hat gesagt: ein Unsinn. Wie kann i die mitzählen

cht dasselbe, o bitte um | da könnte ih bi so vi j ü

Verzeihung! und dann wird Seine Majestät fragen : höre mal Mei d i Ta o s A O wie ist das eigentli? wie liegt die Sache? Das ist das eiódlae was O E vorkommen kann. Wenn der Herr Abg. Müller (Meiningen) A Rie findet, dann muß er überhaupt den König von dlteulen a riegsherrn ausscheiden. (Sehr richtig! reckts. P). S Gewiß, anders ist es niht mögli ! O M nis ce M S I e Mae ai E

L 4 : ) . (Sehr richtig! rechts.)

S pes egt L o | ä ati der Herr Abg. Müller (Meiningen) und der gek at auf eine ernste, das err g. Haeuséler andere glaube ich au - haben n

ie Daf Me ins E elo fn der E In dec N Stellung des Militärkubinetts E A

b n einer ganzen nzahl oder , hierüber nur einige Worte sagen. Ich bin überzeugt t der jor ,

E

/ : . G8 sind da gewisse Garnisonen, | vielfah lachen; aber das, was ih Ihnen sage, rit d : Wirkli 6c Ra arèiiags die angefangen haben, seit längerer Zeit nur keit, wie die Sache in der Tat n und vi V E E ist. ite daß f ae Ra hört! links.) Ich denke mir, | Meine Herrey, das Militärkabinett hat #sich entwielt mit der Mb Mao E eut haben werden, zu sagen: Armee, unter der Leitung, unter dem Oberkommando der fw ada bg E i E j «ag A Preußen. Wenn man die Stellung des Kabinetts

D ügend Zulauf gehabt | leine Berechtigung und feine Zuständigkeit verstehen wi nuß haben, haben die Adligen genommen ind haben die Un- | man fih vergegenwärti Red Piligten dur adeligen abgewiesen. Jh bin mit dieser Art und Weise | die Verfassung g König O A H O sen na Vers ung haben, in keiner Weise ein- | Kaiser zuerkannt sind. Der Artikel B ag E E Abbilfe geschaffen wirb L A a in 0A D Ge u a

ilf ; nr e eberzeugung muß | der Ailile 4c: er König beseßt alle Stellen i Heer ; Auf L A gut! links.) _Ih stimme ganz Grund dieser Verfafsungsbest ilden hat S: e Mie e d Ma E cise zulässig ist, daß “es zum Wilhelm L, unterm 28. Januar 1861 die bekannte Allerhöchste rae a gs man es aufkommen läßt, von Kabinettsorder ergehen laffen, welche tie ministeciele Gegenzeihnung a i e M t zu sprechen (Sehr gut! links) bon militärishen Grlassen, Drders und Befehlen 1egelt. Nach dieser A t: E e E als erster Klasse und die | Allerböchsten Kabinettsorder follzn Ernennungen und Verabschiedungen

as Pad Aen EIea zu wollen. (Zurufe links.) | von Offizieren sowie alle fonsti.en Armeebefehle, welche den Etat Abds E A I Saar doch A O | E P überhaupt nicht gegergezeihnet werden. Der König ' 4 4 : (HDellerketik, s alte das für | nimmt also CGrnennungen usw. von Offi ieren vor Gr! er i cinen grofen Séfades fûe die Aomer, (s at fd dad allmáblié | ticbenden Kommandogewalt, af Grund der er aub dle 9eme

ielt, ¡Uich, daß das in unserer Zeit | kommandiert, seine Willensmeinunz über Ausbildung, Erziehung d E t M u L iun E “e Regt- | E usw. kundgibt und überhaupt Memel Et Ee cit

| bt, i deligen Öffijieren gebildet sind { als Akte der Negierungsgewalt, sondern als Oberbefeblshabe 8 Heeres, o L L E e 1815, in den Jahren 1866 und ! Die Allerhödjste Kabinettsorder vom 18 Ste O a G al b R es pas be g vin verloren haben, Offiziere, | rechtsgültig, undes ist niht nur von namhaften Rechtslehrern, sondern au teten 0 ets a s haben. Das follten ihre im Reichstag anerkannt worden, daß sie Kommandosachen und Negierungs- mana E erge ea E nfs.) Das paßt auch nit akte in l'orrekter Wetse geshieden habe, Die Reichsverfassung hat dem E qs E e è “ne O links.) Wer die j Köntg von Preußen von seiner Befehlsgewalt über das preußische Heer O A M en e 4 : er kennt damit allerdings | nichts genommen. Nah Art. 63 steht das Heer unter dem Befehl des Gut u: d Blut Ee v d T aditi f e E mnerbalb S ou e

i | ) j Un e Traditionen | zu tragen, daß innerhalb des deutschen Heeres alle Truppenteile voll- M a ie E Aas q h Fo lden an die Schlachten, | zählig und kriegstüchtig vorhanden fink und daß L A v E e E L T Us er dieser Familien an, die | Orçanisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando, in der

eee V , die als Führer den preußischen Königen und dem | Ausbildung der Mannschaften sow!e in der Qualifikation der Offizire s en L e Großes geleistet baben. (Bravo! rechts.) Es wäre | hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behufe ist der Kaiser E 0d eis B g zu ech drs weil sie auch | ermächtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der E Se a l T an e ah en und tüchtigen Offizters- | einzelnen Kontiagente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vor- 49 L Bals A vi L en selbst wollen es | gefundenen Mängel anzuordnen. Auch ernennt der Kaiser als König E M z etwa da i ürgerlide Element zurückgedrängt | von Preußen die Osfiztere seines Kontingents, also des preußischen

i; ehr wahr! rets. Lachen links.) Meine Herren, wir | Heeres und der thm durch Korventtonen angeschlo} Kontingente find heute auf das bürgerlihe Glement angewiesen, und wir wollen d a l niht vergessen, daß einige unserer größten Offiziere in der Armee

| der nahherige Minister, von | leider zu früh verf‘orben.

Offiziere ç

Offiziere, und haben den Adel bekom'ne.i aus Gnade, als einen Beweis S M pi Lor U M A

der Ane:kennung von Seiner Viajestät für ibre guten Leistungen,

(Schluß tn der Zweiten Beilage.)

eine ganz schlechte (Bewegung rets) usw. usw., ich glaube, meine

bürgerliher Abstammung gewesen sind.

| Dffizier eine Ehe, dort hinz.kommen. Diese Ab t j « l ' k : teilung ist jeßt dre, E { mal hinteretnander in den Häuden bürgerlicher Gerüe n # gewesen. (Zuruf links.) Weil sie tüchtiger waren, aber nicht N l Das ift

Meine Herren, der Feldmarshall Molike im Kriege 1870/7 E drei Abteilungshefs mit. Sie hiefßen : a E E E L auch Minister, und von Brandenstein H | enn wir heute il ma ürden M | in diesen Stellen mindestens zwet e Cat e e O H | sehr tüchtig, aber wiederum nicht tüchtig, weil fie bürgerlid ind F

(Heiterkeit.) Also ih bitte den Herrn Abg. Dr. Müller (Meinin ei Y | noh einmal, seine Nachrichten daraufhin noch einmal zu oie L Wenn er sonst gut beraten ist in dieser Richtung ist erc falsé Ÿ

M; G y ; O di : e Meine Herren, wir haben eine geringe Anzah?, viellei@zt aug-

Stellungen geadelt sind, ebenso bei den Divisionskoramandeuren. Da

| hohen Stellungen gekommen tnfolge ihrer Tüchtigkeit als bürgerlide

|

in besonderen Stellungen, und ihr Ausscheiden aus dem Dierst stets | kommankdieren,

und des Generalstabs zur Verseßung in den Generalstab Seiner Majestät

dem Kaiser vor, und der Chef des Kabinetts ist gar nit in der Lage, Seiner Majestät andere Offiziere für den Generalstab vorzuschlagen, er muß diese nehmen, er hat gar keine anderen. Die Versetzung in das Kriegsministerium erfolgt durch U berweisung von Qualifikations- berihten jedes Jahr an den Kriegsminister. Der Kriegsminister sucht ih aus diesen Qualifi?ationsberichten diejenigen aus, die thm am besten ersheinen, und macht sie dem Kabinett Seiner Majestät namhaft und bekommt sie ausnahmslos zugewiesen. Also auch hierbei hat der Chef des Kabinetts nicht mehr zu tun, als die Vorschläge vorzubereiten

und Seiner Majestät vorzulegen.

als eine Sache der unmittelbaren Kommandogewalt angesehen hat. Diese Art ist auch bestehen geblieben nah Reorganisation der Armee | im Jahre 1808. Bei Errichtung des Kriegsministeriums im Jahre 1809 wurde zwar das Organ für die Bearbeitung der persôn- lihen Angelegenkeiten" unter das Kriege ministerium gestellt. Zur Be- urteilung des heutigen Verhältnisses ist das aber obne Belang ; denn in der vorkonstitutionellen Zeit war der Minister nur dem absoluten Köntg verantworilich. Seit dem Jahre 1818 ist diese Abteilung im Hof- und Staatshandbuch (späteren Staatskalender) als Militärkabinett bezeichnet worden. Aus den Akten des Kriegsministeriums geht nicht | hervor, woher diese Bezeihnung stammt; auch ist keine Allerhöchste Kabinettsorder vorhanden, welche sie fesiseßt. Die Chefs der Abteilung für die persönliten Angelegenheiten sind auch nicht zu Chefs des Militärkabinetts ernannt worden. Im Staatskalender für 1859 finden ih z. B. folgende Angaben : 7 Geheimes Kabinett Seiner Majestät des Königs für die Militär- angelegenheiten: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Chef der Abteilung für die persönlihen Angelegenheiten im Kriegs-

ministerium.

Dann weiter : Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten

steht unmittelbar unter dem Kriegsministerium —, E vortrazende Râäte: Freiherr von Manteuffel, Generalmajor usw., Abteilungschef.

Ueber die dienstlichen Pflichten dieser Abteilung ist in einem Memoire über die Organisation und dte Ressortverbältnisse des Königlich preußishen Kriegsministertums vom Juli 1861 folgendes gesagt das wird für den Herrn Abg. Müller (Meiningen) be- sonders interessant sein :

Ihre Bestimmung ist, die speziellen Personalangelegenheiten der Offiziere und Militärpersonen zu bearbeiten, insoweit die Ent- {eidung Seiner Majestät des Königs erforderli ift.

Der Chef der Abteilung, welcker in der Regel General und Generaladjutant ist, hält Seiner Majestät gewöhnlich wöchentlih dreimal Vortrag. Er is urmittelbarer Natgeber des Königs, muß ch aber in Ansehung der allgemeinen Grundsäße und der zu verwendenden Geldmittel der Zustimmung des Kriegsministers ver- gewissern.

Zu den regelmäßigen Geschäften der Abteilung gehört die Herbei- führung der Allerhöchsten Befehle in be¡ug auf die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Koæz.mandierung, Beurlaubung, Belohnung, Bestrafung, Begnadigung und Verabschiedung der Offiziere und Portepeefähnrihe und die Erteilung des Heiratskonsenses.

Ferner bearbeitet die Abteilung diejenigen Angelegenheiten und Privatsahen Seiner Majestät des Königs, womit Seine Majestät sie speziell betraut, z. B. die Z fertigung beim König eingegangener

Berichte und Gesuche an den Kriegsminister zum Vortrag oder zur

En!sheidung, die Zahlurg gewisser Unterstüßungen an Miilitär-

personen und an Familien solcher aus der Königlichen Schatulle,

Aufstellung der Reisepläne Setner Majestät, Anordnung von

militärischen Feierlichkeiten u. dergl. mehr.

Die letzteren Arbeiten sind die eines Kabinetts und wird die Abteilung auch „Milt1ärkabinett Seiner Majestät des Königs“

genannt. Meine Herren, aus diesen Vorschristen if also ersihtlih, daß der

Abteilung: f, obwohl er dem Kriegsminister unterstellt war, per- sönlichen Vortrag bei Seinec Majestät dem Könige halte und sih lediglih über allgemeine Armeegrundsäte und über G.ldausgaben mit dem Kriegsminister ins Einverr ehmen zu seßen hatte.

Jch kann nit elauben und nicht sagen, daß ih dieses Verhältnis für ein ganz würdiges halte; denn der Kriegsminister hatte formell den Chef des Kabinetts unter si, auf dem Papier, materiell hat er ihm nichts zu sagen. (Hört, hört! in der Mitte.) Ich muß fagen, daß die Trennung, die im Jahre 1883 eingetreten ist, nah meiner Meinung viel besser ist. Nun wird das Militärkabinett in der Oeffentlichkeit vielfah als etwas im stillen Wirkendes, als etwas Mystisches, als etwas Bögartiges hingestellt. (Heitekeit rets.) Ich möchte fragen, meine Herren: was ist das Militärkabinett? An der Spiße steht ein General, der cine lange Ausbildung im General-

stab und in dec Truppenfü Offiziere, die zum großen Teil | ministerium bewährt haben. Ih möchte meinen, Offiziere dur diese Auswahl nah threr bieten dürften, daß alle Arbeiten in völlig werden, daß si: nah dem Gefeß und nach den schehen. Dex Chef des Meilitärkabinetts hat überhaup

cit längerer Zeit sich im Kriegs-

doch eine U-bertreiburg erscheint, wenn gesagt worden ist, daß das Wohl und Wehe von 25 000 Offizieren einfah in der Hand des Chefs des Militärkabinetts liege. Der Chef des Militärkabinetts hat sich

hrung bekommen hat, an seiner Seite

daß gerade diese Qualität die volle Gewähr sahg mäßer Weise erledigt Bestimmungen ge- t gar nicht die hier dieses

Auslese statt. Die besten Offiziere \{lägt der Chef |

Ih mötte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß es mir

überhaupt mit diesen Oifizieren gar nicht zu befassen, ehe nit irgend ein Qualifikationsberiht vorliegt, oder ein Vorschlag des betreffenden Generalkommandos oder einer oberen Waffenbehörde auf eine Ver- seßung oder eine Vorpatentierung oder eine Kommandierung eingeht ; bis dahin hat er mit allen Offizieren nicht das geringste zu tun. Nur alle:dings bei der Beseßung der höheren Stellen muß der Chef des Militärkabinetts Seiner Majestät Borschläze maten. Diese Vorschläge gesehen niht ande1s, als daß Seiner Majestät die Qualifikationsberichte über die Offiziere vorgelegt werden, und Seine Majestät sucht die Offiziere aus und befiehlt, wohin sle versetzt werden sollen. JIrgendeiner muß do einen derartigen Dienst tun. Ob das nun der Chef des Militärkabinetts ist oder ein anderer, ift total gleichgültig. Es kommt nur darauf an, daß Seine Majestät die Macht hat, durch Seinen Oberbefehl diese Verseßungen zu ver- fügen. Der Dienstbereih des Militärkabinetts umfaßt nah dem Gesagten auch die Beazbeitung der Ehrengerichtssahen. Aber au hierbei sind die bearbeitenden Offiziere an die Bestimmungen gebunden. So ist z. B. das Militärkabinett überhaupt nicht in der Lage, eine ehrengerihtlihe Untersuhung anzuordnen oter in den Gang des Verfahrens einzugreifen oder ihn zu beeinflufsen. Das ehren- gerihtlihe Verfahren wird durch den Kriegsherrn befohlen und bei dem betreffenden Truppenkörper durchgeführt, ohne daß eine Meldung darüber an Seine Majestät den Kaiser und König erfolgt, abgesehen von einzelnen besonderen Fällen des ehrengerihtlihen Verfahrens ggen Regimentskommandeure, General- und Flügeladjutanten, bei denen sich Seine Majeftät die Anordnung des Verfahrens vorbehalten hat. Somit bekommt das Militärkabinett von einer ehrengerihtlihen Angelegenheit erst Kenntnis, wenn die Akten Seiner Majestät vor- Bei der Bearbeitung dieser Akten kann von einer

gelegt werden.

versehen mit den Beurteilungen sämtliher Vorgeseßter, also, wenn das ehrengerihtlihe Verfahren bei einem Regiment stattgefunden hat, des Brigade- und Divisionskommandeurs und des kommandtierenden Generals. Alle diese sind gehalten, ih eingehend in formeller und materieller Hirsicht über den Fall zu äußern. Es hat also in jedem Falle eine in jeder Beziehung gründliche Bearbeitur g schon statt- gefunden, und die Sache kommt gewissermaßen reif zur Vorlage an die Allerhöchste Stelle. Wird hier in dieser oder jener Richtung eine ab-

Macht hat. Unter Umständen wird auch das Verfahren zur noch

dur eine besondere unparteiishe Behörde geschähe.

Chef d s Militärkabine1ts gelangen könnte. geschehen mit irgend einem anderen General, dem Chef des General

\tabes oder mit den Generali spekteuren. Es ift selbstverständlich

auseinandergehen. Dann wird die Sache nicht anders gemacht, al

Möglichkeit, eine Willkür zu üben in dem Sinne, wie Wort so gern gebraucht wird.

In bezug auf die persönlichen Ver-

daß vor Seiner Majestät der Vortrag statlfindet, daß jeder sein

willkürlihen Behandlung der Angelegenheit gar kcine Rede sein. Die } ehrengerihtliGen Sprüche der Oifizierkorps gelangen an das Kabinett, |

weihende Stellung zu dem Spruch eingenommen, so wird sie sih fast immer dedcken mit dem Urteil der vorgeseßten Instanzen, wenn es sich nicht darum handelt, Gnade walten zu lassen, wozu ja Seine Majesiät die

maligen Verhandlung an den Truppenteil zurückzegeben, falls shwere formelle Verstöße vorgekommen oder tatsählihe Umstände nicht be- rücksihtigt sind. Es ist daher vôllig ausgeschlossen, und es kann niemals vorkommen, daß das Militärkabinett au nur andeuten könnte, wie eine solche Angelegenheit zu behandeln sein würde bezw. wie der Spruch auszufallen hätte. Die Bearbeitung der ehrengerichtlihen

Angelegenheiten könnte keine gewissenhaftere, keine andere sein, wenn sie etwa dur das Kriegsministerium oder, wie auh vorgeschlagen ift,

Nun, meine Herren, soll gewiß niht geleugnet werden, daß der

Kriegsminister in Meinungsverschiedenheiten, in Differenzen mit dem Das kann aber auh

das sehen Sie ja schon hier im Reichôtag —, daß, wenn die Herren Sachverständigen ihre Meinung sagen, sie oft in ihren Ansichten

der mir gesagt hat, ich werde stets Offiziere aus dem Krieg3ministerium nehmen, weil diese den Geschäftsgang, die Bestimmungen, die Gesetze

am besten kennen, weil sie wissen, wohin fie wollen. Wie gesagt, ih habe ja hon angedeutet, es ist eine große Anzahl ehemaliger krieg8- minifterieller Offiziere im Militärkabine!t. Jch habe niemals vom Militärkabinett eine Aufforderung bekommen etwa, Setne Majestät der Kaiser haben geruht, das und das zu befehlen, das soll gemaht werden, das ist niemals vorgekommen. Es kann auch eigentlich gar nicht vorkommen, denn der Kriegsminister ift in der glücklichen Lage, Seiner Majestät jede Woche einen persönlichen Vortrag u halten, und in diesem persönlichen Vortrag kommen alle Dinge, die überhaupt die Verwaltung umfassen, zum Vortrag, sämtliche Organisationsfragen, NBewaffnungs-, Bekleidungs-, Verwaltungsfragen, die großen Manöver, die Mobilmachung, die Landesbefestigung, all dieses trägt allein der Kriegsminister vor, ist allein dafür verantwortlich, und wenn aus besonderen Gründen es notwendig ist, etwa einen General- inspekteur oder den Chef. des Generalstabes hinzuzuziehen, so erfolgt das. Sie ersehen daraus, meine Herren, es geht in jeder Beziehung vollständig ressortmäßig, bestimmungsmäßig und gesezmäßig vor ih, von irgend einer Willkür, einem Eingriff, einer Stellung des Chefs des Militärkabinetts, die über- ragend wäre, von der alles ausginge, ist nicht die Rede. Ih möchte den Wunsch haben, daß es mir gelungen ist, einigermaßen die Bes denken zu zerstreuen, welche die Herren in bezug auf das Militärkabinett

baben. (Bravo! rets.)

Fch möôhte nur noh eines bemerken, die Fordorung, die immer

gestellt ist, das Militärkabinett muß unter das Kriegsministertum,

könnte Seine Majestät ohne weiteres erfüllen, er könnte fagen:

Du Kriegsminister hast jeßt die Bearbeitung dieser Sache zu übers

nehmen. Dann müßte ih das, aber ih wäre damit noch

niht in die Lage gesetzt, über diese persönlichen Angelegenheiten hier

vor dem Reichstage Rede und Antwort zu stehen und ihm verantwort-

lich zu sein. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Dazu müßten Sie, meine Herren, die Verfassung ändern ! (Sehr gut! rechts.) Ohne eine Vers fassungsänderung geht es niht ab.

Fch möchte, um die Zeit nicht allzusehr in Anspruch zu nehmen, | zum Schluß kommen; auf andere Dinge zurücfzukommen, wird ih noch Gelegenheit bieten, Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) hat gesagt, der Offizier möge si darüber klar sein, daß er cin Staats- bürger sei. Jch glaube, der Offizier dient nur im H:ere, weil ex Staatsbürger ist. Er hat gesagt, der Offizier möge sih darüber klar sein, daß er ein Teil der Organisation sei. Selbstverständlich: wir sind ein Teil der Organisation, wir sind Offiziere in der Armee, wix sind im weiteren Sinne Beamte. Wir haben mindere Rechte, als viele Beamte, und müssen sie haben, weil der Allerhöchste Kriegsherr unter allen Umständen einen gewissen - diékretionären Gebrauch | von seinen Offizieren zu machen jederzeit befähigt sein muß. Das hängt zusammen mit dem Beruf des Offiziers, mit dem Beruf und mit der Verwendung des Heeres. Wir sind völlig überzeugt, daß wir unsere Dienste tun müssen im Heere zum Wohl des Staates, zum Wohle der Armee, am leßten Ende nur, um unserem Vaterlande zu dienen. Davon find wir völlig durhdrungen. Halten Sie sich versichert, daß wir da in unserer Gefinnung in keiner Weise eine Sonderstellung einnehmen. Wenn wir in besonderer Treue zu unserem König stehen, so müßte das, glaube ih, jeder Partei nur angenehm sein! (Bravo! rech18.)

Es sind hier viele Kritiken über die Armee gefallen. Die Armee ist ein starker, mälhtiger Baum, in dessen Schaîten das deuishe Voik bisher ruhig gelebt hat und Handel und Wandel nahgegangen ift. Jh hoffe, daß unter dem Schatten dieses starken Baumes das Volk weiter in Ruhe und Frieden sciner Friedensbeshäftigung nahgehen kann. Dafür werden wir sorgen. Nehmen Sie die Armee, alles in allem, wie sie ist; denn, meine Herren, in ihrem innersten Kern if sie tüchtig und hat kein anderes Streben, als vom Vaterlande jeden Feind fernzuhalten und uns im Falle der Not zu verteidigen!

(Lbhaster Beifall rets.)

Abg. Stücklen (Soz): Die soeben gehörte Rede wird wohl niemand von uns überrasht haben, weder bezüglich des Militär- fabinetts noch wegen des Festhaltens an der dceijährigen Dienstzeit für die Kavallerie. Die leziere hät der Kriegsminister of: nbar als Aequivalent für die z¡weijäbrige D enstzeit der Fußtruppen fest. Wunderbar mußte es aber berübren, daß der Kriegsminister den Luxus - | in den Offüiterk sinos bestritten bat; es liegen doh zu viele Beweise _ | des Gegenteils zu Tage. Als im Reichstage die Hohenau-Lynar-: Affffäre verbandelt wuide, erklärte der Kriegsminister auh, er wisse von den Fällen nichts. Die Fälle waren aber doch vorhanden; und so wird es auch mit allen den Fällen liegen, auf welhe der Abg.

und die dem Kriegsminister unbekannt

Häusler hinged-utet, t auh keinem Zweifel, daß das Bestehen

8 sind. Es unterliegt

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