1868 / 44 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werden angeschen werden, und daß zum vorläufigen Kurator der Stadtkämmerer Wolff dahier bestellt worden ist.

Ziegenhain, den 12. Februar 1868. Königliches Amtsgericht.

[535] Ediktalladung.

Auf erfolgte E e des Getreidehändlers Carl Gott- lob Näther allhier is mittels ® e vom heutigen Tage der Konkursprozeß zu dessen Vermögen eröffnet worden.

Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des genannten Näther, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend cinem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hier- durch geladen, in dem auf

den 27. April 1868 i anberaumten Liquidationstermine in Person oder durch gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte bei Strafe des Ausschlusses von diesein Kredit- wesen, sowie bei Verlust der Wiedereinsebung in den vorigen Stand an hiesiger Gerichtsamtstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumel- den, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Konkursvertreter;, Herrn Stadtrath Advokat Opißt allhier, sowie nah Befinden unter sih selbst der Priorität halber rechtlich zu verfahren , innerhalb sechs Wochen zu beschließen und ;

den 13. Juni 1868 i der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids sich zu versehen, hier- nächst aber in dem auf

den 15. Juni 1868 j anberaumten Verhörstermine Vormittags 10 Uhr anderweit an hie- siger Gericht8amtsstelle sih einzufinden und wo möglich sich zu ver- gleichen, wobei Diejenigen, welche nicht erscheinen oder Über die Ver- gleichs8vorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als den Be- \{chlüssen der Mehrheit der Gläubiger zustimmend werden erachtet werden , dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte

den 1. Juli 1868 der Jnrotulation der Akten, und

den 14. Juli 1868 der Eröffnung cines Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. .

Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe, Be- vollmächtigte im hiesigen Orte oder in der Nähe zu bestellen.

Neustadt bei Stolpen, den 13. Februar 1868.

Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

[3526] Subhastations-Patent. _ Nothwendiger Verkauf Schulden halber. die e dem Otto Herrmann Schmalz gehörigen Grundstücke zu carbe

1) die Mahl- und Schneidemühle zu Altcarbe Vol. 1l./Ila Fol. A

Nr. 7, abgeschäßt auf 10,502 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. 2) das sogenannte Goldbruh Vol. IV. K. Fol. 301 Nr. 23, abge- schäßt auf 2364 Thlr. 28 Sgr 4 N. 3) das sogenannte Hinterland Nr. 29a Vol. XIX. Fol. 265 des Hypothekenbuchs verzeichnet, abgeshäßt auf 165 Thlr. 21 Sgr. S Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr. 11l einzusehenden Taxe, sollen am 19. März 1868, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Mehler an hiesiger Gerichtsstelle im Mem Mex Nr. 1 öffentlich an den Meistbietenden verkauft erden,

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden.

Hriedeberg N.M, den 11. September 1867.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[489] Subhastations-Patent.

Nothwendiger Verkauf Theilungs halber. Die dem Pcst-Expedienten Ludwig Grothe zu Priberbe gehörige, in dem Dorfe Tschicherzig belegene und Nr. 4 Vol. 1. Fol. 25 des Hypothekenbuchs verzeichnete Rest - Bauernahrung , abgeschäßt auf 1390 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Büreau C. einzusehenden Taxe, soll

am 6. Juni 1868, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisgerichts-Rath Ferber an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 2 öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu

elden.

Züllichau, den 1. Februar 1868.

Znigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1) folgende Staatsanleihe-Obligationen : a) Litt, C. Nr. 23,938 über 200 Thlr. b) Litt, D, Nr. 18/061 über 100 Thlr. c) Litt. C. Nr. 407 über 200 Thlr. | de 1864 Ln 4 Lit, D, Nu, 7189 über 100 hlr. L : E le Berliner Stadt - igation Litt. D, Nr. 4002 vom 1. Juli : 1852 über 200 Thlr. : 4 in dem Lumpen- und Produktengeshäft der Ehèfrau des Zimmer- gesellen Friedrich / Linienstraße Nr. 142/43, unter altem Papier auf- gesunden und in gerichtliche Aufbewahrung genommen worden. Die unbekannten Eigenthümer werden hierdurch aufgefordert, fich

| de 1859,

9, Juni d. Js./ Vorinittags 112 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts - Rath Dannenberg im Stadtgerichts. gebäude, Jüdenstraße Nr. 987 Portal [I1l, Zimmer Nr. 12 anberaum. ten Termine zu melden, widrigenfalls sie ihrer Eigenthums-Ansprüche für verlustig erflärt, der betreffende Fund aber den Findern resp. dexr zuständigen Behörde zugesprochen werden wird.

Berlin, den 6. Februar 1868. @ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Garie L J dn s S clama, er am 4. April 1] geborne Schiffsgehülfe Ludwig Eduar Rothenbücher aus Landsberg a. W. (Sohn des daselbst verstorbenen Schiffseigenthümers Martin Rothenbücher), welcher seit dein Jahre 1855 verschollen und vermuthlih in der Weichsel ertrunken ist, sowie die etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden auf. gefordert, sich in den am

16. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, »Zimmer Nr 7 oben« vor Herrn Kreis. gerichts-Rath Sellmer anstehenden Termine, persönlich oder \{riftlich zu melden, widrigenfalls der Ludwig Eduard Rothenbücher für todt erflärt werden 1wird.

Landsberg a. W , den 4. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[454] Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt-Amt am 24. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, im Amitslokale des Steuer-Amtes zu Perleberg die der Hebestelle zu Neu-Schrepkow zugewiesene Erhebung des Chausseegeldes auf der Berlin-Hamburger und Klebke-Gentÿiner Chaussce vom lsten April dieses Jahres ab unter dem Vorbehalt des Zuschlages der ges dachten höheren Behörde an den Meistbietenden zur Pacht stellen.

Nur solche Personen, welche sih vor dem Beginn des Termins als dispositionsfähig ausweisen und eine Bietungs-Caution von min- destens 100 Thlrn. baar oder in annehmbaren inländischen Staats- papieren bei dem Steuer-Amte zu Perleberg niederlegen, werden zum Bieten zugelassen werden.

Dée O Undeo können bei dem unterzeichneten Haupt- Amte und bei dem Steuer-Amte zu Perleberg während der Dienst- stunden eingeschen werden.

Warnow, den 8. Februar 1868.

Königliches Haupt-ZJoll-Amt.

G Submission auf Lieferung von aaen Die zur Anlage einer Telegraphenlinie von Pollnow nach Varzin erforderlichen 313 Stück eichenen Telegraphen - Stangen, sämmtktlich in Längen von 26 Fuß und einer Zopfstärke von mindestens 54 Zoll, sollen im Wege der Submission beschafft werden. Die näheren Bedingungen sind bei den Telegraphen - Stationen zu Berlin, Stettin und Coeslin einzusehen. Qualifizirte Lieferanten werden aufgefordert, ihre gehörig versiegel- ten Offerten unter der Aufschrift : »Submission auf Lieferung von Telegraphen - Stangen für die Linie von Pollnow bis Varzin« bis zum 29, d. M. unter der Adresse: »Telegraphen - Direction in Stettin« frankirt einzusenden, woselbst am gedachten Tage Vormittags 10 Uhr die Eröffnung der eingegangenen Lieferungs-Erbietungen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Offerten, welche später eingehen , oder welche den Bedingungen nicht entsprechen , wer- den nicht berüsichtigt. ; Die Auswahl unter den Submittenten, welche bis zum 8. März e. an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vorbehalten. Stettin, den 14. Februar 1868. Telegraphen- Direction.

[515]

[451] Bekanntmachung. ; ZUm Heizen der Maschinenkessel des zwishen Stralsund und Ystadt coursirenden Postdampfschiffs »-Pommerania« sollen pro 1. Mai d. J. bis ult. April 1869 entweder eine Mischung von zur Hälfte Wales- und zur Hälfte Newcastle - Kohlen beste Qualität oder \ch{lesishe Kohlen bester Sorte zur Verwendung kommen. Der Bedarf an Kohlen, welcher auf ungefähr 33,000 Centner zu veranschlagen ist, so wie ferner die für die hiesige Postdampfschiffs- Schmiede etwa erforderlichen 3 Last Schmiedekohlen sollen im Wege der Submission beschafft werden. Die Bedingungen, unter welchen die Lieferung vergeben werden soll, sind im Büreau der hiesigen Ober - Post - Direction einzusehen. Auswärtigen Bewerbern kann auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschrift derselben mitgetheilt werden. Offerten von Lieferungslustigen, wle versiegelt und mit der B »Offerte zur Kohlen-Lieferung für das Post- Dampfschiff Pommerania« versehen sein müssen, sind an die hiesige Ober-Post-Direction bis zum 25. d. M., 11 Uhr Vormit- tags, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Bewerber oder deren Be- vollmächtigten stattfinden wird. | Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt der Entscheidung des General-Post-Amts vorbehalten. Stralsund, den 6. Februar 1868.

Der Ober - Post - Direktor.

mit ihren Eigenthums-Ansprüchen spätestens in dem auf den

Gruber.

Das Abonnement beträgt s Thlr. für das Vierteljahr.

Königlich Preufifcher

Alle Þoft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sefstelly ans für Berlin die Expedition des Preußischen Staats-Anzeigers : Fäger: Straße Nr. 10. (wischen d. Friedricchs- u, KanonierftrZ

Sur Dr

Anzeiger.

M 44.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den na pGtannten Kaiserlich französischen Beamten Orden zu ihen, und zwar: : E den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse: dem Obersten der Gendarmerie der Garde, Grafen Axr- ud de Saint Sauveur; A Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Ceremonienmeister und introducteur des ambassadeurs Baron de la Sus, dem Kabinetschef des Staats-Ministers, Botschafts-Secretair erster Klasse, Baron Saillard; ; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem General-Secretair des- Ober-Ceremonien-Amtes Henri Morice, dem Kabinets - Chef des Ministers des - Kaiserlichen auses und der shönen Künste, Delacharnne, dem Genexal- ecretair der Polizei-Präfektur, Duvergier; A den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Musikmeister des Garde-Gendarmerie-Regiments Rie- del, dem Militair-Arzt Dr. Gauvin, dem Kabinets-Attaché des Ministers des Kaiserlichen Hauses und der schönen Künste Deschapelles, deim Kabinets - Chef des Ober-Kammerherrn, Théroulde, dem Secretáäir des ersten Kammerberrn Und Obker-Intendanten der Kaiserlichen Schauspiele Felix Bertora, dem Vflizier de Paix der Stadt Paris Henry-Archer, dem Inspektor erster Klasse der De oLA Vicomte de Louven- court, dem Chef des Bahnhofes der Ostbahn in Paris, Cellier, und dem Inspektor des Telegraphendienstes Tesfe.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt:

Die Rreidrichter Menzel in GUpLau, Eichner in Lau- ban, Bergmann in Freistadt und Schneider in Grünbcr zu Kreisgerichts - Räthen zu ernennen, und dem Krei8gerichtp- Sekretair und Nau e TIoE O in Glogau den Cha-

r als Kanzlei-Rath zu verleihen ; , Ea culberigen A O der Stadt Münster, Ober- Bürgermeister Offenberg, der von der dortigen Staädtverord- neten-Versammlung getroffenen Wiederwahl emáß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölfiährige mitsdauer zu be- stätigen.

dnung, betreffend die Aufhebung der Ober-Berg- und Salzwerks.Bikection n Cassel und die Fesistellung des Bezirks des Ober-Bergamts zu Ciausthal. Vom 3. ébruat 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen dier n U rang des §, 188 des Algameinen Berg eseßes vom 24. Juni 1865 (Geseß-Samml. für 186:

: as folgt: E S Art. L ° Die Ober-Berg- und Salzwerks-Direction zu Cassel ist mit dem 1. Márz 1868 aufgehoben und dex Bezirk erselben mit dem Bezirk des Oberx-Berganzts zu Can es vexcinigt. r

Art. 11. Der Bezirk des Ober - Bergamts zu Claus umfaßt vom 1. März 1868 ab: 1) das mit Unserer Monarchle vereinigte Gebiet des vormaligen Königreihs Hannover, M Ausschluß dex Landdrostei - Bezirke O8nabrück und u ) das Gebiet des vormáligen Kurfürstenthums8 Hessen und der vormals Königlich bayerischen Landestheile, mil Ausfchluß der Enlklave Kaulsdorf; 3) die Provinz Schleswig-Holsiein. h

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt L

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif und beigedrucktem Königlichen Jüsiegel,

j ; _ Fe 1868. Gegeben Berlin, den 3. Fe (L, 8, Weilheim,

Berlin, Donnerstag, den 20. Februar, Abends

1868.

Gesetz, betreffend die Abänderung des §. 2 des Geseßes über die Ausführung der Landesvermesjung 1n dem Fürstenthum Hohenzollern - Hechingen vom 11. April 1859. (Gejez-Samml. für 1859 S. 190.) Vom 6. Februar 1868,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen , mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der

rarchie, was folgt: : a0! ; 1 Die Borschrift des §. 2 des Geseßes vom 11. April 1859, betreffend die Ausführung dex Landesvermessung in dem Fürsten- thum Ho Raa N (Gesey-Samnul. sür 1859 S. 190),

ird ‘hierdurch ausgehoben. i

A "Da S die Ausführung der Landesvermessung in dem Fürstenthum Hohenzollern Hechingen nach der gedachten Geseyesvorschrift entstandenen Kosten, jedoch mit Ausschluß derer, wélche dur die Zuziehung von Urkundspersonen zu dem Vexmessungsgeschäfte und durch sonstige Hülfsleistungen bei demselben, sowie durcz die Feststellung und Bezeichnung der Eugenthums- und -sonjtigen Grenzen erwachsen und von den betheikgten Gemeinden, ia Grundbesigern zu tra- gen sind, werden auf die Hohenzollernsche Landeskasse Über-

nommen. ; Jl : / Í i C Z. Dex Finanzminister wird mit der Ausführung die-

Heseßes begustragk. / i i Urkandlich Vilte Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 6. Februar 1868.

(L. 8.) Wilhelm. Frhx. v. d. Heydt.

ö r Erlaß vom 8. Februar 1868, betreffend die Auf- N Ana dex Königlichen Polizeidirection zu Stade. olizei-

en Bericht vom 6. Februar d. J. will Th_ die ditt d die ‘Eiadt Stade ‘vom 21. Juni 1859 (Gesep-Samml. ür das vormalige Königreich Hannover S. 686 ff.) vom 1. April ß J. ab hiermit außer Kraft seßen und Sie ermächtigen, die Ortspolizei in der genannten Stadt der dortigen Shadt- gemeinde zur eigenen Verwaltung nach Maßgabe der bestehenden al- emeinen Vorschriften, und insbesondere unter Vorbehalt der, der Staats-Regierun; na §. 78 der Revidirten Städte-Ordnung für Han- nover voni 24. Juni 1 und nach §. 2 der Verordnung über die Polizciverwaltung in den au RRo T A vom 20. Sep- er v. J. zustehenden Befugnisse, zu Fen. O D Tbkbtiger Erlaß ist durch die Gesepz-Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 8. Februar 1868, Wilhelm,

Gr. zu Eulenburg. An den Minister des Jnnern,

1 868, betxeffend die Allerhöchster Erlaß vom 10. Februar 1 E i in dem Hafen von Danzig und Neufahrwa zu SHRANIANg Ver d Tann Hafenabgaben. bestimme Jch, was

i d. J. Auf Jhren- Bericht vom 6. Februar d. L ! n folgt: 1) das in dem Hafen von Danzig und enf ae ga em

Tarife vou 18. Oktober 1838 (Geseß-Samml. S Juni 1863 (Geseß-

en i Erlasses vom : : Bestimmung unter its Saat wird vom 1. März d. I. ab von

Samml. S. 442) zu en | | ' ts ein- sgehenden Schiffen und Fahrzeugen a) wenn A e i CdLDEN mit 4 Sgr., beim Ausgange mit 4 Sgr.

E S A der : beim Eingange mit 2 Sgr ) ie Ballast führen oder leer sind: beim Sing 2 Sgr. bein Anögange n 9 Sgr. für die Last Tragfähigkeit erhoben; 2) das

nach den Bestimmungen unter |: und U. des Auhangs 11. zu dem

Gr. v. Iheunpliß.

unter 1 erwähnten Tarife (Gescß-Sawml. S. 522) zu entrichtende

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