1868 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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indigen Durchführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten ane g dund das Privilegium vom 16. April 1866 (Geseß- Sammlung 1866 Seite 250) genehmigten Anleihe von 80,000 Thlr. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anlcihe zu be- schaffen , wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 80,000 Thlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Jnteresse der Gläubiger, noch der Schuldner, etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen jm Betrage von 80,000 Thalern, in Buchstaben : Ahlzig Tausend Thalern, welche infolgenden Appoints:

40,000 Thaler à 1000 Thlr.

24 » » 200 *

12000 » » 100 »

4000 » » 50 »

80,000 Thaler, / , / : nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen, und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1869 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter _Zu- wachs der Zinsen der getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh- migung mit der rechtlichen. Wirkung ertheilen, daß ein jeder Jnhaber diejer Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- fraguag des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be- ugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir P AabaG der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die U ung der Tnhaber der Obli- gationen eine Gewährleistun Seitens des Staats nicht Übernommen O ist durch die Geseß - Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu

ringen.

Urkundlich unter Unserer P no gen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 4. Februar 1868.

(L. S.) Wilhe! m. von der ht Graf von Jyhenplißt. raf zu Eulenburg.

a, Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligation des Goldaper Kreises D A4 diee E ads 1I. Emission Thaler Preußif{ch Courant.

Auf Grund der unterm | genehmigten Kreistags-Beschlüsse vom 20. Dezember 1867 wegèn Aufnahme einer Schuld von 80,000 Thalern bekennt sich die ständishe Kom- mission für den Chausseebau des Goldaper Kreises, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des a A unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.

_ Die Rückzahlung der ganzenß Schuld von 80,000 Thalern ge- schieht vom Jahre 1869 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe ge- bildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem ee des gesamm- ten Kapitals jährlih , unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.

Die E der Pn der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869 ab in dem Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält fich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschrei- bungen werden, unter Bezeichnung ihrer Buchstaben; Nummern und Beträge , so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- folgen soll, öffentli bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt echs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, dem Kreisblatte des Goldaper Kreises, der Preußisch-Litthauischen Zeitung, so wie in der Königsberger Hartungschen Zeitung.

_ Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

__ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung bei der Kreis - Kommunal - Kasse in Goldap ; und E aus in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen- en Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Tâlligkeitstermine zurückzulicfern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die O Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, so wie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf des, Kalenderjahres der Fälligkeit an gerecnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Goldap.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer- den. Doch soll Demjenigen, welcher den Ei vou Zinscou- pons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis- verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons : durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sons in glaubhafter

Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- meldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinscoupons gegen GUEEDs Tei Ä find balbjäh

; it dieser uldverschreibung sin albjährige Zinscouvyo bis zum Schlusse T Jahres …….…. ausgegeben. Lür die erte werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu Goldap gegen Ablieferung des derx älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an E Ine O sofern deren Vorzeigung reht- zeitig geschehen ist.

ur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Goldap, den 186 .

Die ständische O R TS ie den Chausseebau im Goldaper reise.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon zu der Kreisobligation des A L Thatee U Mut f ; P Ot “P Über aler zu fünf Prozent Jin Thaler Silbergroschen. ' O

__ Der Tnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten bis 1 resp. vom . „ten +-. bi8 „............. Und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis . mit lin Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Goldap, den ten 186. Die ständische Finanz - Kommission für den Chausseebau | l im Goldaper Kreise. Dieser Zinscoupon i} ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerha vier Jahre nah der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen. r gev eger Gumbinnen.

: T:@l on zur Kreis-Obligation des Goldaper Kreises. Il, Emission.

Der JTnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rück der Obligation des Goldaper Drciseg l S i cas Littr. Af... über Thaler à fünf Prozent Zinsen, 2 ¿8 Serie Sar N E 5 Jahre tp bis 18.. bei der eis - Kommunal - Kasse zu Golda ofern nicht rechtzeiti Widerspruch erhoben ist. : M ASES Aen Goldap, den ten 186. Die ständische O er den Chausseebau im Goldaper reise.

der geistlichen , Unterrichts: und Medizína : Angelegenheiten.

Der prafktische Arzt 2c. Dr. Disse ist zum Kreis- ifus des Kreises Höxter ernannt E M Du

Ministerium der

Dem Gärtner des botanischen Gartens der Universität zu

Halle, Moriß Paul, ist das Prädikat eines Garten-Jnspektors

beigelegt worden.

Akademie der Künste.

Mann tmaoung.

Die Königliche Akademie der Künste hat die Fortepiano- Fabrikanten Theodor und Wilhélm Steinway zu New- York zu ihren akademischen Künstlern ernannt und das Patent für dieselben unter dem 5. Februar d. Js. ausgefertigt.

Berlin, am 19. Februar 1868.

Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe. Königliche Bibliothe®ë.

In der nächsten Woche vom 2. bis 7. März e. findet nach §ÿ. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio- thek entlichenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vor- mittag8stunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus- Me Empfangscheine zurückzuliefern. Die Qurücknahme

er Bücher erfolgt nah alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. H. am Montag und Dienstag,

von J.—R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S.—Z.

am Freitag und Sonnabend. erlin, den 25, Februar 1868. Der Königliche Geheime dis f 14 e und Ober-Bibliothekar. r, Pert.

Abgereist: Se. Excellenz? der Wirkliche Geheime Rath, E PLON Graf Rittberg nach Schlesien.

VBerlín , 24. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihrem General à la suite, Ge- neral - Major von Oberniß, Jnspecteur der - Jäger und Schüyen 2c., die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm U Komthurkreuzes erster Klasse mit Stern des Friedrihs-Ordens zu ertheilen.

E Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Februar. Se. Majestät der König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und empfingen alsdann. den General-Lieutenant von Beyer, den Baron von Nothschild , sowie den Wirklichen Geheimen Rath von Düesberg, Ober-Präsidenten der Provinz Westfalen.

Se. Majestät dêr König nahmen im Laufe des heutigen Tages die Vorträge des Hausministers und des Civil- Kabinets entgegen, empfingen den Grafen Eberhardt von Stoll- berg - Wernigerode, den General - Lieutenant von der Armee von Hartmann und ertheilten dem nordamerikanischen Ge- sandten Mr. Bancroft eine Audienz. :

Ihre Majestät die Königin war vorgestern in der Sten Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins anwesend. :

Gestern wohnte Allerhöchstdieselbe dem Gottesdienste im Dome bei. Das Familiendiner fand bei Jhrer Majestät der verwittweten Königin in Charlottenburg statt. Abends war Ihre Majestät die Königin in einer Sißung des Magdalenen- Stifts - Vereins anwesend. :

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz stattete vor- estern dem Kadetten-Corps einen Besuch ab und wohnte da- elbst, früh 9 Uhr, einer Prüfung der Kadetten bei. Um 4 Uhr dinirte Höchstderselbe bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander. Ihre Majestät die Königin erschien um 2 Uhr zum Besuch im Kronprinzlichen Palais. ad :

Gestern A LaR wohnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dem Gottesdienst im Dome bei, ertheilte von 12 Uhr an Audienzen dem Oberst-Lieutenant und Commandeur des 1. Pommerschen Ulanen - Regiments Nr. 4, von Schmid, dem General-Lieutenant Prinz zu Bentheim - Tecklenburg, dem Grafen Reventlou-Starzeddel und dem Professor Becker, dinirte um 5 Uhr bei Jhrer Majestät der Königin-Wittwe und nahm den Thee bei Jhren Majestäten ein. Um 512 Uhr Vormittags stattete Jhre Majestät die Königin - Wittwe einen Besuch im Kronprinzlichen Palais ab.

Im weiteren Verlaufe der Sizung des Abgeordneten: hauses vom 22. d. M. nahmen in der Spezial-Diskussion Über den Geseßentwurf, betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gum- binnen herrschenden Nothstandes, das Wort die Abg. Windtk- horst (Meppen), Kantak, Lasker, Dr. Faucher, Freiherr v. Hoverbeck und der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt. Der Antrag des Abg. Kosch wurde zurückgezogen. Bei der Abstimmung wurden die einzelnen Paragraphen des Gescß- Entwurfs nach den Vorschlägen der Kommission angenommen; hierauf mit großer Majorität das e Gesey und die von der Kommission beantragte , in der Nr. 46 d. Bl. mitgetheilte Resolution. 7

Schließlih wurden auch die auf den Nothstand bezüglichen Petitionen gemäß den Kommissions-Borschlägen erledigt.

Der Schluß der S1gung erfolgte um 3 Uhr 35 Minuten,

Die heutige (55.) Plenar-Sißung des Abgeordneten - hauses Ne vom Präsidenten von Forckenbeck um 105 Uhr eröffnet. a i e i

Am Ministertische befanden sich der Finanzminister Freiherr von der Heydt, der Handelsminister Graf von Juenpliß, der Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Selchow und mehrere Regierungs-Kommissare.

Vor Beginn der Berathungen wurden 14 Mitglieder des Hauses, welche den verfassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben, dur den Präsidenten von Forcken beck feierlich vereidigt.

Es folgte der Bericht der vereinigten Kommissionen für

andel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle über den Geseßentwurf, betreffend die Bewilligung elner bedingten Posen garantie für das Anlagekapital einer Eisenbahn von Posen nah Thorn und Bromberg. L

Der Berichterstatter, Abg. Dr. Hammacher, begründete den Antrag der Komnmissionén:

dem vorgelegten Gesezentwurfe und dem Vertrage vom 30. November 1867 die Zustimmung zu E ¿

Der Handels-Minister Graf von Jhenpliÿ befürwortete

die Bewilligung der beantragten Zinsgaraäntie.

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An der Generaldebatte betheiligten sich die Abgeordneten Twesten, Lesse, Dr. Becker und von Unruh. Jn der Spezial- Diskussion ergriffen das Wort die Abgeordneten Dr. Loewe und Bassenge. Der exinanzminister Freiherr von der Heydt sprach sih ebenfalls für die Zustimmung zu der Regierungs- Vorlage aus.

Der ganze Geseß-Entwurf wurde hierauf mit großer Ma- jorität angenommen und über die hierzu eingebrachten Peti- tionen zur Tagesordnung übergegangen.

Es folgte der mündliche Bericht der vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für das Gemeindewesen über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend: die Errichtung öffent- licher, aus\chließlich zu benuyzender Schlachthäuser, sowie Über die Petition des Dr, Stolp, denselben Gegenstand betreffend.

Der Berichterstatter, Abgeordneter Lauenstein, begründete den Antrag der Kommissionen:

S e der Abgeordneten wolle dem Gesebentwonrfe in der- jenigen Fassung , welche derselbe durch das Herrenhaus erhalten hat, jeine Zustimmung ertheilen. : __ Dieser Antrag wurde ohne Diskussion angenommen und die Petition als erledigt erachtet.

Der Abg. Krieger befürwortete hierauf als Bericht- erstatter der Kommission für Finanzen und Zölle die Zustim- Meng zu dem Gesegentrwourfe, betreffend die Erhebung jährlicher Aversionalbeiträge in den von dem Zollvereine ausgeschlossenen Gebiet8theilen.

Es lagen hierzu folgende Amendements vor :

1) Vom Abg. Twesten:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) im §. 1 Ali- nea 2 nah den Worten »Erhebung derselben wird« einzuschalten : für das Jahr 1868; 2) im §. 2 Alinea 2 statt der Worte »in dem Staats- haushalts-Etat als Ausgabe nachzuweisen« zu seßen: durch den Staats=- haushalts-Etat festzustellen.

2) Vom Abgeordneten Warburg :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, in Alinea 1 des F. 1 nach dem Worte »Gebietstheilen« die Worte »mit Ausnahme der Stadt Altona« einzuschieben.

An der General-Diskussion betheiligten fich die Abgeordneten Dr, Francke, Gumbrecht, Warburg und Twesten.

Der Regierungs- Kommissar, Geheime Ober -Finanz-Rath Burghardt, wiederholte seine in der Kommission abgegebenen Erklärungen und sprach fich für das Amendement Twesten, aber gegen das Amendement Warburg aus. Beim Schlusse unseres Blattes begann die Spezial-Diskussion.

(Xl1lSigßungs8-Periode des Königlichen Landes- Oekonomie- Kollegiums.) Das Königliche Landes-Oekono- mie - Kollegium. wird sich am Montag, den 2. März d. J., Vormittags 10 Uhr, im Ständehause hierselbst, Spandauer- straße Nr. 59, versammeln und an diesem und den folgenden Tagen die in der nachfolgenden Tagesordnung bezeichneten Gegenstände in Berathung ziehen. Tages - Ordnung: 1) Mit- theilungen des Vorsißenden. E |

A, Vorlagen Sr. Excellenz des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten : 2) betreffend die Maßregeln wegen der Rinderpest. (Referent: von Viebahn. Correferent: von Nathusius-Hundis8burg.) 3) betreffend die Wucherblume Senecio vernalis, (Referent: von Herford. Correferent: von Nathusius - Königsborn.) 4) betreffend den Lehrplan für die theoretischen mittleren Ackerbauschulen. (Referent: Dr. Hartstein. Correferent: Rimpau.) 5) betreffend die Maßregeln zur Förde- rung des Real - Credits. (Referent: von Rabe. Correferent: Graf von Borries.) 6) betreffend die Petersen’sche Wiesenbau- Methode. (Referent: Graf von Burghauß. Correferent: Baron von Cramm.) ; |

B. Propositionen der Mitglieder: 7) betreffend die Maß- regeln gegen die Verbreitung der Schafpockenkrankheit. (Pro- ponent: von Herford. Referent: von Tempelhoff. Correferent: Kaufmann.) 5) betreffend die Beurlaubung von Mannschaften des stehenden Heeres zur Aushülfe in den Feldarbeiten, beson- ders während der Erntezeit. (Proponent: von Rath. Referent: von Hagen), 9) betreffend die Bedeutung der Vich- und Fleisch- märkte in den größeren Städten des preußischen Staats, resp. des norddeutschen Bundesgebietes. (Proponent: Dr. Engel. Referent: Dr. Hartstein.) 10) betreffend die Errichtung einer Actien-Gesellschaft für das landwirthschaftlibe Museum in Ber- lin. (Referent: Elsner von Gronow, Correferent: Richter.) 11) betreffend die Förderung der Maulthierzucht in Preußen. (Proponent: Martens. Referent : von Borries. Correferent :

von Rath. H a Entwourf des von dem Kollegio zu

C, Jahresbericht. D erstatienden Jahresberichtes pro 1867. (Referent: von Sal-

viati). Nach einer allgemeinen Bestimmung werden in den

Königlichen Nadelholzwaldungen alljährlih Sammlungen nah \chädlichen Forstinsekten sogenannte Probesammlungen

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