1868 / 47 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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m zu konstatiren, ob etwa das cine oder andere E N E erter Menge vorhanden und deshalb Beran- lassung ist, Maßregeln zu dessen Vertilgung zu ergreifen. Nach den über die diesjährigen Sammlungen beim Flnanz- Ministerio eingegangenen Berichten hat sich“ nun 1n den mittleren Provinzen des Staates, namentlich in den Provinzen Pommern, Brandenburg, Posen und in einem Theile von Sachsen das überraschende Ergebniß herausgestellt, daß ohn- erachtet der für die Vermehrung der Jnsekten ungünstigen nassen Witterung des vorigen Jahres verschiedene schädliche Raupen-Gattungen in ganz außergewöhnlichen Mengen ge- funden worden sind. Namentlich tritt die sogenannte große Kiefernraupe in bedrohlicher Verbreitung auf. Es find nun zwar von den Königlichen Regierungen alle Mittel angeordnet, welche nah älteren und neueren Erfahrungen in den Lehren der Forsttehnik als zur Vertilgung der Insekten und als zur Verminderung des von denselben zu besorgenden Scha- dens dienend angesehen werden. Allein es läßt sich die Besorg- niß nicht abweisen, daß wenn die Natur nicht helfend zur Seite steht, alle diese Mittel doch nicht hinreichen werden, die Kalamität eines weit verbreiteten Raupenfraßes abzuwen- den und manchen Forstort vorzeitig der Axt zu überliefern.

amburg, 24. Februar. Der Postdampfer »Alleman nia« ist M New-York mit der amerikanischen Post an Bord gestern Abend in die Elbe eingelaufen, wird jedo wegen starken Nebels

Hamburg vor Heute Mittag nicht erreichen. Li

Sachsen. Dresden, 22. Februar. Von der Finanz- Deputation der Zweiten Kammer liegt der Bericht über das von der Regierung vorgelegte Stempelsteuergeseßÿ vor. Die Deputation empsiehlt , mit Ausnahme des beurlaubten Abg. Mammen, welcher ih \. J. gegen die Annahme dieses Geseßes erklärt hat, das Eingehen auf die Berathung desselben.

Hessen. Darmstadt, 21. Februar. Die wichtigeren Artikel des von dem Justizministerium der zweiten Kammer vorgelegten Geseßentwurfs, die vertragsmäßigen Zinsen be- treffend, lauten folgendermaßen: N |

Art. 1. Die Höhe der Zinsen, sowie die Höhe und „die Art der Vergütung für Darlehen und für andere kreditirte Forderungen, ferner Conventionalstrafen, welche für die unterlassene Zahlung eines Dar- lehens oder einer sonst kreditirten Forderung zu leisten sind, unterliegen der freien Vereinbarung. Die entgegenstehenden privatrechtlichen und

rafrechtlichen Bestimmungen werden aufgehoben. E A ; N i 3 Derjenige, Delider für eine Schuld dem Gläubiger einen höheren Zinssaß als jährlich sechs vom Hundert gewährt oder zusagt;, ist zu einer halbjährigen Kündigung des Vertrags befugt. Jedoch fann er von dieser Befugniß nit unmittelbar bei Eingehung des Vertrags, sondern erst nah Ablauf eines halben Jahres Gebrauch machen. Vertragsbestimmungen , durch welche diese Vorschrift zum Nachtheil des Schuldners beschränkt oder aufgehoben wird, sind un- gültig. Auf Schuldverschreibungen, welche unter den geseßlichen Vor- ausseßungen auf jeden Jnhaber gestellt werden, sowie auf Darlehen, welche ein Kaufmann empfängt, ‘und auf Schulden eines Kaufmanns aus seinen Handelsgeschäften leiden die in diesen Artikeln enthaltenen

Vorschriften keine Anwendung. Art Z. Wird die Zahlung eines Darlehens oder einer andern

creditirten Forderung verzögert, so bleibt auch für die Zögerungszinsen der Cb iauae Ains\aß maßgebend, sofern derselbe höher ist, als die

eseblich bestimmten Zögerungszinsen. : gele t A, Die Saaten Bestimmungen in Betreff der

Zinsen von Zinsen und die Vorschriften für die gewerblichen Pfand- leih-Anstalten werden durch dieses Geseß nicht geändert.

Das gestern ausgegebene Regierungsblatt Nr. 11 ent- hält die Polizei- und Gebühren-Ordnung für den Hafen zu Mainz. :

Baden. Karlsruhe, 20. Februar. Das gestern er- \{hienene Regierungsblatt Nr. 8 enthält u. A. das Gescß , den Bau einer Eisenbahn von Si nach Breisach betreffend, und eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegen- heiten , den Abschluß eines Uebereinkommens mit Jtalien Über den Vollzug von Ersuchschreiben und die Zustellung gericht- licher Fertigungen in bürgerlichen Recht8sachen betreffend.

22, Februar. Die » Karlsr. Ztg.« meldet über die dermalen vorliegenden Ergebnisse derWahlen zumZollparlament : 1. Wahlbe- zirk: Stoßingen 7450 St. Faller 6538 St. 2. Wahlbezirk: (de- finitives Resultat noch nicht festgestellt) Fürst v on Fürstenberg 5832 St. Kirsner 5121 St. Tritschel ler 1042 St. 3. Wahl- bezirk: Leo 6477 St. Hebting 4413 St. Roggenbach 2518 St. (keine absolute Majorität erzielt.) 4. Wahlbezirk: Roggenbach 8738 St. Andlaw 5323 St. Venedey 50 St. 5, Wahlbezirk: Fauler 7299 St. Lindau 6185 St. 6. Wahlbezirk: Roßhirt 9357 St., Kiefer 7354 St. 7. Wabl- bezirk: Dahmen 6046 St., Eckhard 3050 St., Mey 205 St. 8. Wahlbezirk : (definitives Resultat noch nicht festgestellt) Lin- dau 4668 St., Lame y 3832 St. 9. Wahlbezirk: Dennig 8096 St., Dahmen 3942 St. 10. Wahlbezirk: von Göler 6336 St., Kölle 6284St. 11. Wahlbezirk: (definitives Resultat noch nicht festgestellt) Diffené 6354 St.,, Roßhirt 5817 St,

12. Wahlbezirk: Herth 8313 St., Lindau 464St. 13. Wahl- bezirk: Bluntschli 5001 St, Mühlhäußer 2914 Skt. 14. Wahlbezirk: Lindau 10,817 St, Lamey 6885 Stimmen.

Wúrttemberg. Stuttgart, 20. Februar. Nach dem »Staat8anzeiger für Württemberg« hat der König am 17. d. M. den zum Königlich bayrischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Königlichen Hof ernannten Frhrn. v. Gasser in Audienz empfangen, um dessen Veglau- bigungsschreiben entgegen zu nehmen.

Bayern. München, 22. Februar. Heute wurde fol- gendes Bulletin ausgegeben: Jhre Majestät die Königin-Mustter hat die zwei Tage und Nächte ruhig unter sehr geminderten Krankheitserscheinungen hingebraht. N '

Ueber das Befinden Sr. Majestät des Königs Ludwig I. ist gestern folgendes Bulletin eingetrosfen: »Entzündung weniger verbreitet, Wundenverlauf regelmäßig, Fieber mäßig, Schwäche den Krankheits-Phasen entsprechend. «

In der gestrigen Sißung der Abgeordnetenkammer legte der Königliche Staatsminister des Handels 2c. einen Geseß« entwurf, die Vollendung der Donaukorrection im Kreise Schwaben und Neuburg betr., vor. Abg. Umbscheiden erstattete sodann Bericht über den Entrourf eines Gesehes, Abän- derung einiger Bestimmungen des in der Pfalz geltenden Civil- geseßbuches Über Privilegien und Hypotheken betr. Die Art. 1 bis 3 wurden mit einigen redactionellen Aenderungen nach der Ausschußfassung angenommen. Ebenso gelangten Art. 4 und 5 zur Annahme, und es wurde schließlih der ganze Gesehentwurf angenommen.

Desterreih. Wien, 20. Februar. Die Kommission des Herrenhauses für konfessionelle Angelegenheiten nahm heute das Ehegeseß unverändert nach den Unterbausbeschlüfen an.

Pesth, 20. Februar. Das Ministerium bereitet ein dem Reichstage vorzulegendes neues Wahlgeseß vor.

Das Komorner Komitat beschloß, dem Ministerial- Erlasse, betreffend die Rekrutirungs-Vorarbeiten, keine Folge zu geben, aus Opportunitätsgründen aber die Zusammenschreibung der Stellungspslichtigen vorzunehmen.

22. Gebruar. Der »Ungarische Lloyd« meldet die Rük- kunft des Grafen Andrassy und des Landeskommandirenden Fürst Lichtenstéin aus Wien.

Hermannstadt, 22. Februar. Der Antrag von Trauschenfel§: gegenüber der Regierung wegen der Ent- hebung des Comes bei Sr. Majestät und dem ungarischen Reichstage zu protestiren, wurde in der heutigen Universitäts- fißung einem Ausschusse zugewiesen. i

Schweiz. Bern, 19. Februar. Der »Köln. Jtg.« wird geschrieben: Von den mit den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika abgeschlossenen Postverträgen über den Briefverkehr und Auszahlung von Geldanweisungen wird nur der erstere demnächst am 1. April zur Ausführung gelangen. Jeden- falls wird jeßt der größte Theil der aus der Schweiz nach den Vereinigten Staaten gehenden Briefe seinen Weg über Deutschland nehmen, da von jenem Termine an ein fünfzehn Gramm schwerer Brief Über diescs Land nur 80 Cents. kosten wird, während ein sclcher von 77 Gramm über Franlk- reich noch immer auf 110 Cts. zu stehen kommt. Für Drud- sachen und Waarenmuster überläßt der Vertrag jeder der bcider- seitigen Verwaltungen die Feststellung der Taxen. In Folge dessen beantragte das eidgenössische Post - Departement beim Bundesrathe in seiner heutigen Sißung für diese die in Europa fast allgemein zur Geltung gelangte Uebung, Zeitungen und Drucksachen aller Art, sowie Waarenmuster bis auf 40 Granmim anzunehmen und das Porto hierfür auf 20 Cts. festzustellen, welcher Antrag die bundesräthliche Annahme fand.

Belgien. Brüssel, 22. Februar. Die Deputirtenkam- mer hat heute die General-Diskussion über das Armacegesehß beendigt. Die Amendements, welche eine anderweitige ZJZu- sammenseßyung der Armee auf dem Kriegsfuße und die Ab- schaffung er Conscription begwecken , wurden ersteres mit 74 gegen 18, leßteres mit 71 gegen 22 Stimmen verworfen. Die Spezial-Diskussion des Geseßes wird am 3. März beginnen.

Großbritannien und Jrland. London, 22. Februar. In der gestrigen Unterhaus sißun g erwiederte der Minister des Innern aufeine bezügliche Interpellation vonVis8countEnfield, daß er eine Verstärkung der hauptstädtishen Polizei um 1120 Mann , darunter 20 Inspektoren und 100 Sergeanten , an- eordnet habe. Troßdem werde die Polizei nicht so zahlreich ein, als bei der Zeit ibrer ersten Einführung. Jm Jahre 1830 seien nämlich blos 106 Quadrat - Meilen unter der Aufsicht der Polizei gestanden, und auf je 20 Acres mit 448 Einwoh- nern sei ein Polizist gekommen, während gegenwärtig jeder Polizist 57 Acres mit 460 Einwohnern zu bewachen habe. Auf eine Interpellation Barings erklärte Lord Stanley, England habe seine Gesandtschaft in Mexiko abberufen müssen,

da der Präsident Juarez seine Beziehungen zu allen Mäd,

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ten, welche den Kaiser Maximilian anerkannt hatten, abge- brochen habe; übrigens würden demnächst sich diese Bezichungen wahrscheinli befriedigender gestalten. Der Staatssecretär für Andien Northcote erklärte gelegentlih einer Interpellation NVivian’s, daß der Kommandirende der Expeditionstruppen in Abyssinien, General Napier, die Hoffnung ausgesprochen habe, die Expedition noch in diesem Jahre zu einem erwünsch- fen Ende zu führen.

Das medizini s{che Wochenblatt bringt einen gün- stigen Bericht über den Gesundheitszustand der Truppen

N in Abyssinien. Die Gesammtzahl der Kranken betrage nur

ungefähr 4 pCt. des ganzen Expeditions-Corps.

Dublin, 20. Februar. Die Aeußerung des Ober-Nichters Deasy über die Grenzen der Preßfreiheit lautet vollständig wie folgt. Ein Journalist sei berechtigt, die Intentionen der von der Krone mit der Regierung beauftragten Personen ein- gehend zu prüfen (to canvass), ihre Handlungen und die Prozeduren der Gerichte zu besprechen (to comment) und, wenn nöthig, das Verfahren des Parlaments und aller Richter und die Schriften von Männern, die eine öffentliche Stellung einnehmen, zu tadeln. Er sei berech- tigt, alle Beschwerlichkeiten, unter denen das Volk leide, her- vorzuheben und die Abhülfen zu bezeichnen, die ihm zweck- mäßig scheinen. Ja mehr, auch die Verdicte der Geschwo- rênen seien einer ehrlichen und verständigen Kritik nicht ent- zogen. Die Grenzen, innerhalb deren dies Privilegium aus- geübt werden dürfe, seien weit, fast unbestimmt. Die

Anwendung des Prinzips, auf welchem dies Privilegium

beruhe, sei ganz und gar die Sache der Jury, und es werde, wie er hoffe, auch dabei verbleiben. Er denke nicht daran, die Geschworenen in diesem ihrem Rechte beschränken oder ihnen die

| forrespondirende Pflicht abnehmen zu wollen. Nachdem er ihnen

gesagt, was der Journalist thun dürfe, wolle er ihnen nun auch sagen, was er nicht thun dürfe. Er müsse die Regierungsform respektiren, unter der er das Privilegium genieße. Er dürfe sein Blatt nicht Vorschlägen zum Un1sturz der Regierung öffnen, er müsse sein Journal nicht den Anschlägen von Verschwörern dienstbar machen oder sein 2. Blatt dazu hergeben, die Mitglieder einer Vershwörung mit Nachrichten zu versehen, welche dieselben zur Förderung ihrer Zrwoecke benutzen könnten, noch dieselben er- muthigen, ihre Organisation weiter zu entwickeln, noch andere verleiten sich so zu verhalten , daß sie in die Neße der Ver- {{wörer gerathen müssen. Er müsse niht Unruhe und

| Unzufriedenheit im Lande ausstreuen, noch die Gemüther er-

hißen und dadurch den Zwecken der Verschwörer zugänglich und zur Betheiligung an der Jnsurrection, wenn es dazu kommt, fene machen. Er dürfe die Proceduren der Gerichte kriti- iren, aber er dürfe sein Blatt nicht zu Artikeln hergeben , die darauf berechnet, die Rechtspflege in Verachtung zu bringen oder den Haß des Volkes gegen die bestehenden Gerichtshöfe zu er- regen , ebenso wenig zu Artikeln mit der Tendenz, die Gefühle einer Klasse gegen die andere oder der Bewohner Jrlands gegen die Engländer aufzuregen. Die Regierung habe ein net, sich gegen diejenigen zu s{hüßen, die darauf ausgehen, sie zu stürzen. Das einzige Mittel, welches sie dazu im briti- hen Reiche besitze, sei, den Eigenthümer des Blattes vor eine Jury zu stellen. Ju anderen Ländern gebe es s{härfere Maß- regeln, die, wie er hoffe, hier nicht nöthig werden würden. Es sei ein Glück für die Journalisten, daß sie hier den Schuß der Jury genössen. Geschworene hätten ein zu großes Interesse an

| der Aufrechthaltung der Preßfreiheit, als daß sie eine Einschrän-

kung der ‘freien Erörterung billigen sollten. In dem vorliegenden Falle möchten sie alle billige Rücksiht auf die Freiheit der Erörterung und die Hige der Diskussion nehmen. Wenn sie aber gleichwohl fänden, daß die Grenzen freier Erörterung

| Überschritten seien, wenn sie die Auffassung des Kronanwalts

theilten, daß Pigott sein Blatt den in der Anklage bezeichneten wecken oder einem derselben gewidmet habe, so werde es ihre fliht sein, ihn schuldig zu finden. 21. Februar. Gestern kam der Prozeß wegen der Trauerprozession zur Verhandlung gegen Martin , Sullivan, Talor, Gilles und Bracker. Jn der Theilnahme an der Pro- zession fand die Anklage vier besondere Verbrechen der Ange- lagten: 1) »böswillige, aufrührerische, Übelgesinnte Personen« zu sein, weil sie sich am 8. Dezember ungeéseßlich versammelt Mitten zu dem Zwecke, Unzufriedenheit und Haß gegen die Regie- tUng zu erregen ; 2) den Glauben verbreitet zu haben, daß die drei in Manchester Hingerichteten ungeseßlicher und ungerechter Weise hingerichtet seien und dadurch Haß, Abneigung und Unzufrieden- heit gegen die Rechtspflege und die Gesehe des Reiches erregt zu haben; 3) die »unwahren und aufrührerischen Worte « publizirt zu haben, welche Martin bei der Gelegenheit gesprochen 4) Abzeichen und Embleme gezeigt zu haben, Al dazu angethan, Animosität zwischen verschiedene assen der Unterthanen Jyrer Majestät zu erzeugen.

Die Angeklagten erklärten sich nihtshuldig. Die Vertheidiger stüßten sich hauptsächlich darauf, daß Lord Derby, der V uazniee- Minister, im Oberhause erklärt habe, eine frühere ähnliche Pro zession in Cork sei nicht gegen die Akte, betreffend Parteiprozes\* sionen, und daß der Staats-Secretair für Irland im Unter" hause gesagt habe, die Regierung werde das Volk durch eine® Proclamation warnen , ehe sie Kriminal - Prozesse an- strenge, und daß eine solhe Proclamation nicht ergangen sei. Da die Jury vierstündiger Berathung nicht zu der erforder- lichen Einstimmigkeit gelangen konnte, so wurde sie entlasse1u und ist die Sache damit einstweilen abgethan. Der Kron- anwalt erklärte, daß er dice Wiederholung des Prozesses vor

S andern Jury nicht während dieser Session beantragen

«Frankreich. Paris, 21. Februar. Dem » ournal de Paris « zufolge befindet sich Marschall Bazaine / s kürzlich zum Militär-Kommandanten von Nancy ernannt worden ist, S C Ca N Amtktsreise und besichtigt Straßburg,

un le Teinen festen iße i - Rhin- Departement, fes: Pläße im Haut - Rhin \ as Juterpellation8gesuch des Baronn Janzé, betreffend elne von der Regierung abgewiesene Beschwerde gegen s e R / E s A Tee E geseßgebenden Kör- ' lpen worden. Die Sache kommt mitbin j e E A / L

Unlerm 158. Februar hat die französische Regierung eine Post-Convention mit Holland ¿Bn eien, une vel das Porto eines einfachen frankirten Bricfes zwischen beiden Län- dern auf 40, eines unfrankirten Briefes auf 60 Cts. festgeseßt wird. Dle pensionirten Offiziere, welche in die mobile Na- tionalgarde eintreten, dürfen nicht über 60 Jahre alt sein.

22. Pebruar. Jn der heutigen Sigung des geseß- ebenden Körpers wurde die Berathung des Preßgesetßes ortgesezt. Latour tadelte die gestrigen Auslassungen hier’s, welcher den englischen a einen unbe-

dingten Borzug vor denen Frankreichs eingeräumt habe. Der Grund für die geringe Stetigkeit der Institutionen Frankreichs liege darin, daß die Opposition viel mehr revolutionair als liberal sei. Richard verlangte, daß die Regierung sich Über ihre Stellung zu dieser Frage äußere. Staats- minister Rouher nahm hierauf das Wort, um die geseßlichen Bestimmungen Über die Kammerberichte vor dem Jahre 1852, sowie die Tragweite des bezüg- lichen Artikels in dem gegenwärtig berathenen Gesetze zu unter- suchen. Man müsse sich fragen, ob zwischen den beiden Gegen- säßen, dem Verbot der Kammerberichte und der freien Be- sprehung der Kammerdebatten eine Versöhnung möglich sei und wie man eventuell diese Versöhnung noch wirksamer machen könne. Hierbei entsiche aber das Bedenken, ob der M Körper für diese Angelegenheit allein kompe-

_Das Verbot der Veröffentlihung jedes andern, als des offiziellen , Kammerberichtes schließe Übrigens das Recht der Diskussion nicht völlig aus. Der Senat habe es den Gerichts- hôfen Überlassen wollen, die Grenzen dieses Rechtes der Dis- kussion zu bestimmen. Der gesetgebende Körper könne nicht nach eigenem Ermessen diese Grenzen \estseßen wollen, dieß würde heißen, lhmneuefonstitutionelle Befugnisse verleihen ; die Folge müßte eine Verwirrung der verschiedenen geseßgebenden Faktoren sein. Ro u her schloß seine Rede mit der Erklärung, «die Regierung werde, wenn sie die Nüglichkeit einer Veränderung der gegenwärtigen geseßlichen Bestimmungen anerkennen sollte, die Angelegenheit dem Senate unterbreiten. Gueroult erklärte hierauf, die Urheber des betreffenden Amendements seien bereit, dasselbe zurückzuziehen, wenn die Regierung das Versprechen geben wolle, die Angelegenheit dem Senate vorzulegen. Andernfalls müsse der geseßgebende Körper für sich sein Votum abgeben, da der gegenwärtige Zustand der Ungewißheit aufhören müsse.

In der nun S Abstimmung wurde das Amen- dement Janzé mit 155 gegen 66 Stimmen, und darauf ein von Darimon gestelltes Amendement, welches leßtere die Ge- stattung einer Besprechung der Kammerdebatten in dem Falle fordert, wenn gleichzeitig der amtliche Kammerbericht abgedruckt wird, mit 129 gegen 62 Stimmen abgelehnt.

St. Nazaire, 22, Februar. (W. T. B.) Der Dampfer »Florida«, welcher Martinique am 8. d. M, verlassen, is heute mit der westindishen Post hier eingetroffen.

Dánemark, Kopenhagen, 20. Februar. Der von dem Folkething zur Prüfung des Geseßentwurfs, betreffend die Cisenbahnanlagen von Nörre-Sundby nah Frederikshavn und von Skanderborg nah Silkeborg, niedergeseßte Ausschuß, hat jeßt sein Gutachten abgegeben und den Entwurf, vorbehält-

lich einiger Aenderungsvorschläge, zur Annahme empfohlen. Leßtere befürworten die Anlage einer Bahn von Holstebro via