1868 / 54 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ueber die mit der Post cingehenden Anweisungen wird eine Empfangsbescheinigung nicht ertheilt, wie über die auf gleichem Wege alsbald versendeten Couponsbggen eine Quittung nicht gefordert wird.

Die Uebersendung der Couponsbogen per Post erfolgt unter Cou- vert ohne Begleitschreiben und unter Angabe des vollen Werthes der Zins-Coupont, sofern eine andere Werthdeclaration nicht ausdrücklich verlangt sein sollte.

Côln, den 1. März 1868.

Die Direction.

ea

Verschiedene Bekanntmachungen.

[372] Bekanntmachung.

In der Stadt Sensburg wird die Niederlassung eines zweiten promovirten Arztes gewünscht, welchem aus Kreis-Kommunalmitteln ein jährlihes Fixum von 120 Thalern, aus städtischen Mitteln für die Verwaltung der Armenpraxis 40 Thlr. jährlich, vorläufig auf zei Jahre unter der Bedingung hiermit uneR@rrt werden, daß die

Eng eines wenigstens zweijährigen Aufenthalts übernom- men wird.

Die Herren Aerzte, welche auf Grund der bezeichneten Offerte eine binn Ta in Sensburg beabsichtigen, wollen \ich mit mir in Ver-

ndung seßen.

Sensburg, den 17. Januar 1868.

Der Königliche Landraths-Amts-Verwalter.

[566] Danziger Privat-Actien-Bank.

Zur zwölften ordentlichen General-Versammlung werden in Ge- mäßheit des §. 41 des Statuts vom 4. Februar 1867 die Herren Actionaire auf i Sonnabend, den 7. März er., Nachmittags 4 Uhr, im Bank-Gebäude, gan Nr. 33, une inweis auf die §§. 23, 41—46 des Statuts hierdurch ergebenst eingeladen.

Y Die Einlaß- und Stimm-Karten werden am 5. und 6. März er., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Bureau der Bank an die in den Stammbüchern derselben eingetragenen Actionaire ausgegeben.

Gegenstände der Verhandlung sind: dic im §. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte einschließlich der Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsraths.

Danzig, den 19. Februar 1868. i

Direction der Danziger Privat-Actien-Bank.

Schottler. R. Hoene. B. Rosenstein.

688 Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und Hütten.

Die Herren Actionaire unserer Gesellshaft werden hierdurch be- nachrichtigt, daß in Folge Beschlusses des Verwaltungsrathes die dies-

jährige N ordentliche General-Versammlung am Dienstag, den 31. März c, Mittags 12 Uhr,

zu Blankenberg- Stolberg: stattfinden wird. Blankenberg-Stolberg, den 26. Februar 1868.

Eschweiler Gesellschaft : Der Bureau-Chef Der General-Direktor , H. Hoffmann. Alph. Fetis.

Genecral-WVersammlung der Actionaire der Braunschweigischen Bank,

Die 14. ordentliche General-Versammlung der Actionaire der Braun- schweigischen Bank wird Montag, 16. März e,, Morgens 11 Uhr, im Altstadtrathhause hierselbst stattfinden. Die Einlasskarten zu derselben werden gegen Vorzeigung der Actien (S. 45 der Statuten) in den Tagen vom 13. bis inkl. 14. k. M. im Ge- schäftslokale der Bank ausgegeben. ; agesordnung: 1) Vorlegung des Rechnungs-Abschlusses vom Jahre 1867 und Er- sfattung des Geschäftsberichts. 2) Wablen zur Ergänzung des Aufsichtsraths. _ Braunschweig, 28. Februar 1868. Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Bank. F. W. Wolf, Vorsitzender.

Monats-Uebersicht der Provinzial - Actien- Bank des Großherzogthums Posen.

Activa. Geprägtes Geld Thlr. Wed, Fe Preuß. Bank und Kassenanweisungen » echse Lombard-Bestände Effekten Grundstück und diverse Forderungen

Passiva,

[692]

[691]

316,710. 34,420. 1,366,990. 537,610. 7,650. 59,490.

933,640,

Noten im Umlauf Thlr. 77,350 / .

orderungen von Korrespondenten » ie Depositen mit zweimonatlicher Kün- gung Posen, den 29, Februar 1868. Die Direction. Hill.

[690] Monats-Uebersicht

der Cólnischen Privat-Bank.

Activa. Gemünztes Geld Kassen-Anweisungen und Noten der Preußischen Bank Wechselbestände... C Ce S T Ube «N L Lombardbestände : Diverse Forderungen und Tmmobilien Passiva. Banknoten im Umlauf Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro-Verkehrs Verzinsliche Depositen-Capitalien: mit zweimonatliher Kündigungsfrist Thlr. 63,600} mit dreimonatlicher Kündigungsfrist. » 804,100 Cóôln, den 29. Februar 1868. Die Direction.

e 867,70)

Bekanntmachung. Vom 1. il d. J. an werden im gesammt Verkehre des Norddeutschen Eisenbahnverbandes h, Artikel Salz (Sicdesalz, Steinsalz, Seesalz), Abraun, Abfall, Fege- und Düngesalz, sowie Viehsalzleck stein bei Aufgabe von mindestens 100 Centnern mittel S ae cines Frachtbriefes zu dem Frachtsaße von 1,35 Pfev nig pro Centner und Meile unter Zuschlag einer Expeditionsgebüh von 3,6 Pfennig pro Centner (1 Thlr. pro 100 Centner) befördet, Quantitäten unter 100 Centner werden dem Frachtsaße von 3 Pfennh pro Centner und Meile unter Zuschlag einer Expeditionsgebühr va 6 Pfennig pro Centner unterzogen. ' Hannover, den 27. Februar 1868. Königliche Eisenbahn-Direction.

Bekanntmachung. , Mit dem 1. März d. J. treten außer dem ber für den hiesigen Lokalverkehr herausgegebenen neun acta Güter-Tarife noch folgende neue Tarife in Kraft:

1) für den Verkehr zwischen hannoverschen und old R A burgischen Stationen, t i E S 2) für den Verkehr t hannoverschen Stationa

einerseits und Stationen der westfälishen Bahnstrecke Rheine Emden andererseits,

3) für den Verkehr zwischen braunschweigschen Stationen einerscil und hannoverschen Stationen, sowie Stationen der we fälisdhan Pa a Rheine - Emden und der oldenburgischen Bahn a ererseits.

Exemplare dieser neuen Tarife werden zu 5 Groschen das Stüd und des für den vorstehend sub 3 bezeichneten Verkehr laut Tarifs dur Anwendung kommenden neuen Güter-Reglements des Norddeub hen Eisenbahnverbandes zu 24 Groschen das Stü auf den Güter Expeditionen der Verbandstation:n käuflich abgelassen.

Hannover, den 28. Februar 1868.

Königliche Eisenbahn - Direction.

[694] Berlin-Görlißzer Eisenbahn.

Wir haben für den Transport : von Eisen, Zink, Kartoffeln Coafs, künstlichen Düngungsmitteln, Kalk, Salz, unbearbeiteten od roh bearbeiteten Steinen, Steinkohlen und Braunkohlen auf unsertt Bahn ermäßigte Special - Tarife festgeseßt, welche bei unsern Güter Expeditionen zu haben sind.

Görliß, den 28. Februar 1868.

Die Direction.

D

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdrudeti (R. v. Deer) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theill als C E Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats -Av zeiger erschienen :

ur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des preuß

schen Staats. Separat-Abdruck aus dem Königl. Preußische! Staats-Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8. geh. 3 Sl

Statistique agricole, industrielle et commer ciale de la Prusse: Superficie, population, agriculturf

sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circuls/|

tion publique. Aôut 187. 4x Bog. 8. geh. 5 Sgr

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staate (Beiheft des S Preußischen Staats-Anzeigers. Novelb ber 1867.) 6% Bog. Royal-4. geh. 10 Sgk

Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger 186%. Zweiter R 1867. 27% Bg. 8. aeb j

Mle Be Oen n E E E ts - Anzeige!) ruck aus dem Königli reu n Staats - An | Januar 1868. 3% Bog. g geh. e ; S1:

Extrait du Moniteur prussien,

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußisht

Staats für das Jahr 1867. 1868. 1% Bog. 8. geh. 24 S0

vorbehaltlich der

124 Sil Preußen. (Besondetll

y sanctionirt. : L rift die nothwendigen Voraussczungen und Bedingungen,

Yas Abonnement deträgk 8 Thlr. sür das Vierteljahr.

Königlich Preufifcher

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Alie Pófl- Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sesteltung- an, für Berlin die Expedition des Äönigl Preußischen S*aats-Anzefgers : Jäger- Straße Nr. 26. (wischen d. Sricdrihs- u. Kanönierstr.)

Berlin, Dienstag, deu 3. März, Abends

Se, Majestät der König haben Allergnádigst geruht:

Dem am hiesigen Hofe beglaubigten Großherzoglich luxem- burgischen Geschäftsträger Dr. Foehr den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse und dem Herzoglich sachsen - meiningischen Re- gierungsrath Dr. Freiherrn von Oberländer zu Meiningen en Rothen Adler-Orden vierter Kiasse zu verleihen; so wie

Den außerordentlichen Professor Der. Reifferscheid zu Bonn zum 9ordenilichen Professor in der philosophischen Fa- fultät der Universität zu Breslau zu ernennen.

Geseß, betreffend die Bestreitung der dem König Georg und

dem Herzog Adolph Nassau gewährten Ausgleichungs8- summen.

Vom 28. Februar 1868.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit ung beider Häufer des Landtages der Monarchie, was-folgtt 10 Cs P

i an Bestreitung der an den König Georg mit 16 Millio- nen Thalern und n Den _Herzog Adolph zu Nassau mit sümiien aus" dem dur das Geschz vom: September. 1866, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf -der Mititair- und Marine-Verwältung und. die Dotirung des: Staatsschazes (Ge- {-Samml. S. 607.), eröffneten Kredit wird auf Grund der Verträge vom 18. und vom 29. September 1867 genchmigt, ustimmung des Landtages zu den im F. 4 des mit dem König Georg abgeschlofsenen Vertrages vorge)che- nen besonderen. Anordnuiigen und definitiven: Vereinbarungen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem- Königlichen Jufiegel.- Geéeben Berlin, Ven 28. Tebruar 1868. : (L. 8.) Wilhelm. Gr. v, Bißmarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. An des Königs Majestät. : Berlin, 2. März 1868.

Als das Staatsministerium die Genchmigung. Ew. König- lihen Majestät für das: am 29. September v. J. mit dem Könige Georg V. getroffene Abkommen ehrfurchtsvoU nachsuchte, war es sih wohl bewußt, daß dadurch cine definitive Anecrken- nung des Prager Friedens und des durch die Ercignisse in Deutschland Aelbafienen Zustandes Seitens des Königs Georg nit erlangt war. Dessenungeachtet durfte es die Allerhöchste Genehmigung befürworten, weil es. in der Natur des Ver- trags-Verhältnisses lag, die Fortscßung von Feindselig- keiten des einen paciscirenden Theils gegen den andern aus- juschließen. Ohne die Voraussezung cines durch die Verhand- ung von selbst faktisch cintretenden Friedensstandes konnien die von Ew. Königlichen Majestät in so großmüthiger Weise gebotenen Leistungen weder gewährt, noch angenommen werden, Eine avydere Auffassung des Vertrages darf als un- möglich bezeihhet werden. Jn dieser Auffassung hat Deutsch- land und ‘uropa den Abschluß des Bertrages als cine Bürgschaft der Ruhe und des Friedens begrüßt, hat der Landtag der Monarchie fine Zustimmung zu den Vorlagen ertheilt , dutch ‘welche der Ausführung des Vertrages und der: Verwendung der dazu cr- forderlichen Geldmittel e.ñe geseßliche Grundläge. gegeben werden sollte, haben- Ew. Königliche Majestät das betreffende: Geseh Dex König! Georg V. aber hat durch seine Unter-

Ungs-

so wie die ebenso nothwendigen: Konsequenzen des Vertrages vor ganz Europa anerkannt.

as Staats-Ministerium sieht sich heute genöthigt, die Thatsache zu konstatiren, daß ‘diese Voraussézungen und Bedin- gungen von dem anderen paciscirenden Theile nicht erfüllt worden sind. : Z

Der König Georg hat auch nah dem vollständigen Ab- schluß des Vertrages und dem diesseits gemachten Anfang zur Ausführung desselben nicht unterlassen, die Feindseligkeiten fortzu- seßen, aus Unterthanen Ew. Königlichen Majestät, welche durch jeine. Agenten angeworben und zum Theil zur Desertion ver- leitet worden sind, Truppenkörper zu bilden, welche untex der ausgesprochenen Absicht , fie bei nächster günstiger Gelegen- heit zu feindlichen Handkungen gegen Preuten Behufs Lodrei- ßung einer Provinz des Staats zu verwenden, militairisch or- ganisirt„: mit Offizieren und. Unteroffizieren versehen worden sind, und für den künftigen Dienst gegen das: eigene Vater- land guf fremdem Boden militairi\ch - eingeübt werden. Dex ‘dienstliche Berkehr zwischen : diesen Truppentheilen und? derx bei dem - König Georg“ -in Hieging: - besindli- «hei *Hofdienerschaft),:! die Ertheilung von Ordres und die Uebersendung von- Geldmitteln zur : Besoldung der Truppen von dort aus ist amtlich festgestellt. worden. Der König Georg selbst hat in öffentlichen, zur Notorietät gelangten Aeußerungen fich: zu: den feindlichen Bestrebungen gegen den: preußischen Staat, welche von seiner- Dienerschaft- ins Werk geseht sind, bekannt, zur Förtseßung derselben- aufgemuntert und die Treue von Unterthanen Ew. Königlichen Majestät zu erschüttern versucht.

Die Hoffnung, daß der König Georg den: Rathschlägen und-Mahnungen befreundeter Höfe zugänglich sein und in eige- ner richtiger Würdigung der durch den Vertrag ihm zugefalle- nen Verpflichtung die: Feindseligkeiten einstellen und die gewor- benen Truppen entlassen würde, hat sich: nicht verwirklicht.

Die Regierung Ew. Königlichen Majestät sicht: sich daher auf die Mittel angewiesen, welche ihr selbst zustehen, um: ihrer Verantwortlichkeit für die Sicherheit des Staatsgebietes und die Ruhe der Bewohner desselben zu genügen.

Die gerichtliche Untersuchung gegen die Personen, deren diensilicher und leitender Verkehr mit den Führern der gegen Preußen ck geworbenen Truppen konstatirt “ist, und die Ber- segung diejer Personen in den Anklagezustand ist ausgesprochen.

Die Gesehe des Landes würden es gestatten, das: gerichtliche Verfahren wegen der auf Losreißung einer Provinz des preu- ßischen Staates gerichteten Handlungen auch auf die Person: des Königs Georg auszudehnen. * Die unmittelbare Folge davon würde die gerichtliche Beschlagnahme des gesammten Vermögens desselben sein, * Das Staatsministerium glaubt den erhabe- nen Gesinnungen Ew. Königlichen Majestät zu entsprechen, wenn cs in Rücksicht“ auf die frühere Stellung: des“ Königs Georg fich: enthält, Ew. Königlichen Majestät diesen Weg zu empfehlen.

d p Verzicht auf gerichtliches Verfahren führt aber zu der Nothwendigkeit, daß auf anderem Wege die reichen Hülfsmittel, welche dem König Georg vom Staate bewilligt find, für legte- ren so lange unschädlich gemacht werden, bis für das Berhalten des Königs Georg diejenigen Bürgschaften erlangt sejn werden, welche sich nach feinem busherigen Verfahren als. nothwendig herausgestellt haben. 5 :

Dex König Georg hat durch seine Handlungen deutlich zu erkennen gegeben, daß er fich als'inm Krieg8zuftand gegen Ero. Königliche Majestät befindlich“ angesehen wissen wolle. Mit diesem Verhältuiß: istes- unverträglich, daß- ihm von Preußen die Mittel zur Kriegsführung gegen Preußen gewährt: werden.

Das Staatsministerium erachtet sich daher verpflichtet,

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