1868 / 86 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gefertigten und unterschriebenen Nummer - Verzeichnisse zu verschen, wozu die gedruckten Formularien auf den drei besagten Taunus - Eisenbahn - Bureaux unentgeltlich ausgegeben werden ; zu melden y were sie Jnterimsscheine zur demnächstigen Erhebung der nur für die Person gültigen Fahr- und Einlaßkarten, welche, sammt dem Geschäftsbericht, an den Orten der Anmeldung den 20. und 91. April , Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von 3—6 Uhr ausgegeben werden, empsangen. Gegenstände der Verhandlung sind: 1) Geschäftsbericht des Verwaltungsrathes resp. der Direction Über den Bahn- und Zweigbahn-Betrieb im Jahre 1867; i 2) Erstattung des Berichts der Revisions - Kommission Über die Betriebs-Rechnung pro 1867, sowie Ertheilung der Decharge Über die revidirten Rechnungen ; g En ; 3) Vertheilung des Ueberschu\ses aus- dem Betriebsjahre 1867, ins- besondere Feststellung der Dividende u. st. w.; 4) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathe8 , deren Ersaß- männern und des Revisions-Ausshusses ; 5) Antrag auf Bewilligung eines Ruhegehalts. Frankfurt a. M., den 20. März 1868. Der Verwaltungsrath der Taunus-Eisenbahn- Gesellschaft.

A Werra- Eisenbahn. j ie Herren Actionaire werden hierdurch zu einer außerordentlichen General-Versammlung zur Berathung und Beschlußfassung über die Förderung des Anschlusses einer projektirten Eisenbahn von Meinin-

gen nach Schweinfurt an die Werrabahn auf

Montag, den 27. April l. J., früh 11 ai : nah Meiningen in das Schüßenhaus eingeladen und ersucht, die von ihnen eigenthümlih besessenen Actien oder Bescheinigungen von Staats- oder Gemeinde - Behörden oder Beamten darüber, daß diese Actien bei denselben hinterlegt worden sind, spätestens 8 Tage vor der Versammlung, also längstens bis einshlicßlich zum 18. d. Mts. hier bei unserm Bureau oder den Billetexpeditionen

der Werrabahn persönlich oder durch Bevollmächtigte vorzulegen. Dabei wird ausdrücklih auf die §F. 26—30 des Statuts hinge- wiesen, namentlich auf die Bestimmungen, wonach der Besiß von 5 bis 10 Actien Eine Stimme gewährt, beim Besiß einer größeren An- aal jedem Theilnehmer für je 10 Actien Eine Stimme R, eine größere Zahl als 10 Stimmen Ein Actionair für sih und seine Madht- ae nicht in Anspruch nehmen fann und moralische Personen nur urh ihre Repräsentanten oder Actionaire vertreten werden fönnen.

Auch andere Actionaire können si und zwar dur Actionaire in

der Versammlung vertreten lassen, diese Vertreter müssen jedoch mit, u Bezirks- oder Communal - Behörden beglaubigte Vollmachten versehen sein.

Besonders hervorgehoben wird, daß es unzulässig ist, daß Ein Actionair mehr als Einen Stimmzettel abgiebt, und daß vom Verwaltungsrathe streng auf die Einhaltung dieser Vor- \hrift gesehen werden wird.

Freie Fahrt zu dieser außerordentlichen General - Versammlung wird nicht gewährt. Ad / :

Gleichzeitig werden diejenigen Actonaire, welche etwa Anträge ur Beschlußfassung in der diesjährigen ordentlichen Gencral-Ver- Loauntuna stellen wollen, aufgefordert, dieselben längstens bis zum 1. Mai c. bei dem unterzeichneten Verwaltungsrath einzureichen.

Meiningen, den 2. April 1868. j

Der Verwaltungerath der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft. E. Wagner. Oberländer. Thon.

[1196] Monats-Uebersicht der Weimarischen Bank.

i Activa. Baare Kassen - Bestände

1 S Thlr. 1,332,463. 2 Wechsel-Bestände E L Gn C RSE «e C S A die » 2,304,746. 3) Ausstehende Lombard-Darlchne .…......-----+- » 968,390. 4) E i pee rena ta d agte U teroa ee » 155,283, 5) Reservirte Weimarische Bank - Actien. y 842,900. 6) Gutbaben in laufender Rechnung und Ver-

\chiedenes eee oooooo reer eco » 2,867,765.

Guthaben bei der Landrentenbank .….........., » 235/955.

/ Pas8iva.

Eingezahltes Actien-Kapital .…............------ Thlr. 5,000,000.

8) Banknoten im Umlaufs.….….........- T » 1,980,000

9) Depositen-Kapitalien .………...--------- had s S 977,170. 10) Actien - Dividende - Conto pro 1864 bis 1867... » 129,533, 11) Guthaben der Stagisfassen, Privatpersonen u.s. w. » 589,250. Weimar, den 3b. März 1868, Die Direction der Weimarischen Bank.

Königliche Niedershlesisch-Märkische Eisenbahn. Die unterm 10. Oktober 1864 erschienene zweite Auflage unseres Güter-Tarifs wird vom 10. d. Mts. ab wie folgt abgeändert:

1) Im Güter - Tarif F. 2 zweite Zeile ist zwischen- den Worten ar und »Verhältniß« das Wort »angemessenen« einzu-

alten.

2) Jm §. 4 Seite 6 is, für die Worte »Glas und Glaswaaren (ordinair, unverpackt, efr. §. 30)« zu seßen, »Glas und Glas- waaren, ordinair, unverpackt (uur unter den im §. 30 gestellten Bedingungen) (bundweise oder in Rahmen verpate, resp. mit Heu und Stroh 2c. umwickelte oder- umschnürte ordinaire Glaswaaren, so daß die Qualität sich erkennen läßt, werden als

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unverpact angeschen. Verpacktes Glas und verpackte Glas- waaren [in Kisten und Fässern 2c.] rechnen zur Normal-Klasse).

3) Der §. 30 des Güter-Tarifs wird aufgehoben und tritt an dessen

4)

9)

6)

Stelle folgende Fassung: »§. 30. Folgende Güter: a) Bauholz, Bohlen , Bretter, Latten, Telegraphenstangen, Mast- bäume u. st. w., sowie überhaupt Hölzer, zu deren Trans- E sogenannte Langholz - oder Kesselwagen verwendet werden ; rohe und emaillirte Kochgeschirre; unverpacktes Glas und verpackie Glaswaaren ; Häcksel in comprimirten Ballen; verpacktes und unverpacktes Porzellan ; inländishes Rohr ; unverpackte Töpferwaaren (auch unverpacktes Steingut und unverpackte Chamottringe). b) e Baumrinde (einschließlich Baumbast), roher trocke- ner Flachs ;

lose Flehtweiden, Korbmacherruthen, Strauch;

ungepreßtes Heu;

unverpackte Holzfkohle;

lose Lohe;

apierspähne ; troh;

loser Tabak werden in den ermäßigten Klassen nur in vollen Wagenladun- gen zur Beförderung angenommen. j

Bei Berechnung der Fracht wird alsdann für jede noth- wendig zu verwendende Achse, ohne Rücksicht auf etwaige gerin- gere wirkliche Schwere der Ladung bei den Gegenständen zu a. mindestens ein Gewicht von 50 Centnern, bei den Gegenständen zu b. dagegen von 374 Centnern und sofern zu leßteren Ar- tifeln (b) nur ein zweiachsiger Eisenbahnwagen verwendet wor- den das Gesammtgewicht ciner Sendung mindestens mit 100 Centnern angenommen.

Bei größerer Schwere wird die Fracht nach dem wirklichen Gewicht erhoben. i

Die unter b. namhaft gemachten Gegenstände, bei Aufgabe in Quantitäten unter 100 Centner gehören je nah ihrer Be- aiiandei, entweder zu den sperrigen Gütern oder zu den Gütern der Normalklasse. Sie unterliegen den Tarifsäßen für \perriges Gut, wenn ein zweiachsiger Eisenbahnwagen nah dem Volumen der Sendung nur mit 30 Centnern oder weniger, dagegen den Tarifsäßen für Güter der Normalklasse, wenn cin zweiachsiger Eisenbahnwagen mit mehr als 30 Centner beladen werden kann.

Im ersteren Falle erfolgt die Frachterhebung so lange für 31 Centner der Normalklasse, als das wirkliche Gewicht der Sendung zum Tarifsaße für sperriges Gut nicht eine billigere Fracht ergiebt. :

Für Baumrinde (auch Baumbast) und Rohtabak in so fester Verpackung (in Bunden u. \. w.), daß ein zweiachsiger Eisenbahn- wagen mindestens 75 Centner aufnehmen kann, wird die Fracht f veas wirklichen Gewicht zu der betreffenden ermäßigten Klasse erhoben.

Heu, Holzkohle (auch Häfsel) werden nur in bedeckten Wagen und wenn außerdem Versender resp. Empfänger das Auf- und Melafen: dieser Gegenstände selbst besorgen, zum Transport zu- gelassen.

Rohr und Stroh kann auf offenen Wagen verladen werden, wenn Versender das Deckmaterial, welches die Ladung vollstän- dig umschließen muß, hergiebt.«

Die in unscrer Bekanntmachung vom 5. Februar 1866, betref- fend die Einführung der Klasse C, aufge\Ührteu Worte »Holz- Brenn-, Nuy- und Bauholz) roh und rohbeschlagenes, auch rohe

ohlen, Bretter und Latten, mit Ausnahme von Hölzern über 22 Fuß Länge« sind zu streichen und dafür folgende Fassung aufzunehmen: 7 :

Zur ermäßigten Klasse C gehören 2c.

»Holz (Brenn-, Nuyß- und Bauholz, roh und rohbeschlagenes, auch rohe Bohlen, Bretter, Latten und Telegraphenstangen, ohne Unterschied der Länge). Werden jedoch zum Transport von Hölzern sogenannte Langholz- oder Kesselwagen verwendet, \o e für jede gebrauchte Achse ohne Rücksicht auf die etwaige geringere Schwere der Ladung ein Gewicht von 50 Centnern angen*mmen, bei größerer Schwere aber die Fracht nah dem wirklichen Gewicht erhoben werden. « -

Altes Eisen (Brucheisen zum Einschmelzen) in Quantitäten von

100 Centnern und mehr wird aus dem Spezialtarif, Anlage K,

in die ermäßigte Klasse C verseßt.

Bei dem Spezialtarif für Siedesaß, fällt ebenso wie bei dem Spezlaltarife für Förder-Steinsalz aller Art die Bedingung fort, daß das Salz aus bestimmten Productionsorten, Halle und Scchchsöncbeck stammen soll fort und tritt nur die Bedingung ein, »ywenn solches von der Berlin-Potsdam-Magdeburger oder der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn zum Weitertransport zugeführt wird«

Im §. 12 des Güter - Tarifs ist bestimmt, daß die Fracht bei Gütern der ermäßigten Klassen A. und B. in Wagenladungen, wenn sie weniger als 6 Pfg. pro Centner der Tragfähigkeit der benußten Wagen bcträgt, in Höhe dicses Minimalsayes er- hoben werden.

Diese Bestimmung wird dahin abgeändert, daß in analogen Fällen nicht die Tragfähigkeit der Wagen, sondern das Effektiv- Gewicht der Sendung der Frachtberechnung zu Grunde gelegt wird. Es fallen daher die Worte »der Tragfähigkeit der be- nußten Wagen« sowie der Schlußsaß des Alin. 1 fort.

Berlin, den 2. April 1868

Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eiscnbahn.

Das Abonnement deárägt N Thlr. sür das Vierteljahxæx.

Alle Post - Anstalten des In- und

Auslandes nehmen Sestellu für Berlin die edition des Königl:

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger: Straße Nr. 10. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierfstr.)

Anzeiger.

S 86.

Berlin, Donnerstag, den 9. April, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Oberst-Lieutenant von Tilly, Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium, den Noth-:n Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe und dem Kaiserlich französischen “Fregatten - Capitain Garraud zu Toulon den D Kronen-Orden dritter Klasse; ferner

Dem ordentlichen Professor Dr. Bu dge zu-Greifswald ‘den Charafter ‘als Geheimer Medizinal-Rath zu verleihen;

Den Oberlehrer Dr. Siefert am Gymnasium-in Altona zum Direktor des Gymnafiums in Flensburg zu'ernennen ; und

Dem praktischen Arzt Dr. Adolf Emil Ernft Waldau zu’ Berlin ‘den Charakter als: Sanitäts-Rath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1868 betréffend die Verleihung: der fiskalischen Vorrechte für . den Bau und ‘die Unterhal- tung einer Gemeinde - Chaussee von Noßdorf ¡ander Cottbus - Forst- Sommerfelder Chaussee nah Groß-Kölzig, an der Cottbus-Musfauer Kreisstraße, im-Kreise Sorau, Regierungs-Bezirk Frankfurt a. O.

‘Nachdem durch Meinen Erlaß vom / en Tage den Bau cine Mecie aussee von Noßdorf, an der Evttb

L Sorau, Regierungs - Bezirk Frankfurt -a. -O., egugi habe, verleihe hierdurch der. Städtgemeinde Forst das

propriationsrecht für ‘die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund- f cke, imgleichen däs Recht zur Entnahme der Chaussee -Bau- und Unterhaltungs - Materialien nach Maßgabe ‘der ‘für die - Staats- Lien bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Th der genannten Stadtgemeinde gegen Uebernahme der künftigen" chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den zweifachenSäpen des-für-die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließli der in demselben enthaltenen Bestimmungen über. die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vorschriften, wie diese Bestim- mungen auf den Staats-Chaussceen von Jhnen an ewandt werden, ierdurch "mit der Maßgabe verleihen, daß eine Ermäßigung des hausscegeldes einzutreten hat, sobald die Unterhaltungskosten, ein- chließlich der Zinsen und Amortisationsbeträge des Anlage-Kapitals, ei einem geringeren Hebesaße Deckung finden. Auch sollen die dem Chausscegeld-Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmun-

„gen wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die: gedachte Straße

zur Anwendung kommen. Der degezynge Erlaß ist durch die Geseß- Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 18. März 1868.

| Wilhelm. vonder Heydt. Graf von Jhenpliß.

“An den Finanzminister und den Minister für Handel,

Gewerbe und öffentliche ‘Arbeiten.

Ministerinm der. geistlichen , Unterrichts - und ‘Medizinal-Angelegenheiten. :

Der Wundarzt erster ‘Klasse 2c. Salfeld zu Plathe ist 2. Brandenb. Gren.-Regt. Nr. 12

zum Kreis-Wundarzt des Kreises Regenwalde ernannt worden.

Ab gereist: ‘Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe ‘und öffentliche Arbeiten, Graf von Jhen- pliß, vach seinem ‘Gute CunerSdorf ‘bei Wrieyen a. O.

Verlín, 9. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Er-

„laubniß zur. Anlegung der von des Großherzogs von Hessen

orst-Som- | Kreis-

und bei Rhein: Königlicher Hoheit ihnen verlichenen Orden zu ertheilen, und zwar: i des Großkreuzes mit Shwertern des Verdien st - Ordens Philipps des Großmüthigen: dem General-Lieutenant von Podbielski, Direktor des Allgemeinen Kriegs-Departements ; des Komthur-Kreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem -General-Auditeur“- der Armee, Fleck; des Komthur“Kreuzes zweiter Klasse mitSchwertern _ desfelben Ordens: den Majors Bronfart von Schellendorff 1. vom gro- en Generalstabe, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs- inisterium , F dee , ersten Grales DeU des Kriegsmini- sters, und Troft von der Armee, Präses der Gewehr-Revisions- Kommission zu Sömmerda; : des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Geheimen.-Rechnungs ¿Rath Stenzler vom Kriegs-

- Ministerium, sowie

des Commandeur-Kreuzes erster Klasse des % ____ Ludwig-Ordens8: “dem General-Major von Stosch, Direktor des-Militair-

Oeconomie-Departements, und

des-Commandeur-Kreuzes zweiter: Klasse desselben Ordens: den Obersten von Rieff und von Karczew8ki, Nb- theilungs-Chefs im Kriegs-Ministerium.

Kadetten- Vertheilung für 1868.

1. Garde-Regiment zu Fuß. Port. Unteroff. v. Gordon als Sec. Lt. 2. Garde-Regt. z. F. Gefr. v. e als char. Port. Fähnr. Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1. Port, Unteroff. v. Kamecke als Sec. Lt. , Kad. v. Dewiß [. als char. Port. Fähnr. Kaiser Franz Garde-Gren. Negt. Nr.-2. Kad. von Schenck 1. als char. Port. Fähnr. Garde-Füs. Regt. Port. Unteroff. v. Kirhbach als Sec. Lt. 3. Garde-Regiment zu Fuß. Kad. “Freiherr von Tettau als char. Port. Fähnr. 4. Garde-Regiment z. F. Kad. v. Bonin l. als char, Port. Fähnr. 3. Garde-Gren. Regt. Königin Elisabeth. Port. Unteroffs. v. Knobelsdorff 1, v.-Sperling als Sec. Lts. 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1 Kronprinz. Port. Ser v. Hegener |. als Sec. Lieut. Gren. Regt. Ai V. W. 1V. ( C) Nr. 2. Port. Unteroff. v. Freyhold als Sec. Lieut, Kad. v. Ze- pelin als char. Port. Fähnr. 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4. Kad, v. Wegerer als har. Port. Fähnr. 4. Oftpreuß. Gren. Regt. Nr. 5. Kad. v. Lossow als har. Port. Fähnr. 1. West-

reuß. Gren. Regt. Nr. 6. Kad. Hantelmann als char. Port.

ähnr, A L N: Me de (2. Westpreuß.) Nr. 7. Port. Unteroff. v. Salisch. als Sec. Lt. Leib-Gren. Regt. (1. Bran- denburg.) Nr. 8. Port. Unteroff. v. Blumenthal I. als Sec. Lieut., Kad, v. Trüßschler und Falkenstein Il. als char. Port.

ähnr. 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr. 9. Kad. tohde I. als char. Port. Fähnr. 2. Schlesisches Grenadier- Regiment Nr. 11. Gefr. v. Bornstedt als Port. Fähnrich. : (Prinz. Karl v. Preußen). Kad. v. Zawadski 11, als char. Port. Fähnr. 3. Pomm. Fn 9 Regt. Nr. 14 Unteroff. v. Hartw ig-als Port. Fähnr. 2. West- e Inf.-Regt. Nr. 15 (Prinz SQORA der Niederlande). Port. snteroff v. Seydliß I. als Sec. Lr, Kad. Wantrup als char. Port. . Fähnr. 4. Westf. Jnf.-Regt. Nr. 17 Kad. v. Linsingen als char. Port. Fähnr. 1. Posensches Jnf.-Regt. Nr. 18 Rad.

oyer als car. Port. Fähnr. 2. Nes Inf. - Regt.

r. 19 Kad. Heym als har. Port. Fähnr. 3. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 20 Unteroff. Wegener l. als Port. Fähnr. 4. Pomm. In f.-Regt. Nr. 21 Kad. Reb bach als: har. Port. Fähnr. - 4. Bran- denb. Jnf.-Regt. Nr. 24 (Großherzog von Medcklenb. Schwerin).

„Kad. v, König als char. Port. - Fähnr. 1. Rhein. Jnf.-Regt.

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