1868 / 88 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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18. September 1862 per 1. April 1863 gekündigt haben, sind nachverzeichnete Obligationen von den Inhabern bis jeßt noch nicht eingelöst worden, und zwar von der 1Il. Emission (Obligationen vom Jahre 1855, ausgestellt unterm 31. März 1855). Abtheilung C. zu 100 Thlr. Nr. 43. 44. 2731. 2982. 2983. 4471. 6287. 6288. 11,129. 13,847. 16,069. 16,070. 17,502.

Unter Bezugnahme auf §. 10 des Emissions-Plans, nach welchem die gekündigten Obligationen in Betreff des Verfalls denselben Be- stimmungen wie die planmäßig ausgeloosten Obligationen unterliegen, fordern wir die Juhaber der voraufaeführten Prioritäten hiermit auf, leßtere gegen Empfangnahme des Nominalbetrages einzulösen. i

Da die Verzinsung dieser nicht konvertirteny gekündigten Obliga- tionen mit dem 1. April 1863 aufgehört hat, so sind den Obligationen die Zins-Coupons Nr. 4—12 infl. Talon beizufügen, event. werden die (1° pddo Coupons an dem zu erhebenden Kapitalbetrag in Abzug

ebracht. f; Erfurt, den 9. April 1868. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

[470] Befkfanntmacckcun g. Berlin-Stettiner Eisenbahn.

S A5

Bei der am 1. Februar er. in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 20. Dezember pr. stattgefundenen öffentlichen Ausloosung unserer am 1. Juli er. zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen I. Emission find folgende Nummen: 93. 999. 343. 360. 440. 552. 633. 705. 718. 780. B06, 807. 817. 1000. 1105. 1118. 1221. 1235. 1610. 1650. 1710. 1836. 1875. 1986. 2161. 2286. 9308. 2416. 2527. 2612. 2738. 2817. 9855. 2997. 3245. 3260. 3325. 3394. 3459. 3572. 3584. 3718. 3770. 3810. 3832. 3847. gezogen worden. E j

Wir ersuchen die Tuhaber dieser Obligationen, den Kapitalsbetrag derselben mit je 200 Thlr. in der Zeit vom 1. bis 31. Juli d. pi À

egen Einlieferung der Obligationen nebst Coupons bei unserer Haupt- asse zu A wobei wir bemerken, daß nach §. 4 des Privilegii

vom 25. Juni 1848 die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen mit

dem 1. Juli d. J. aufhört. Gideitia Anden wir bekannt, daß von den bereits früher aus-

geloosten Obligationen die Nummern 1623. 2763 und 3007 noch nicht zur Quit lung präsentirt sind.

Stettin, den 6. Februar 1868. Direktorium

der Berlin-Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft. Frepdorff. Zenke. Stein.

_in Côln.

Die zweite Serie der Dividendenscheine zu den Actien unseres Vereins fann gegen Ablieferung der Talons bei unserer Agentur, große Witschgasse Nr. 44 in Côln, in Empfang genommen werden.

Der Verwaltungsrath.

1225 e Rheinischer Bergwerks- und Hütten-Actien-Verein

Verschiedene Bekanntmachungen.

Oie Physikatsstelle des Kreises Johannisburg ist vacant. Quali- fizirte Bewerber unter Einreichung ihrer Approbationen und der son- stigen vorschriftsmäßigen Atteste haben \ich innerhalb 4 Wochen bei uns 1 melden.

umbinnen, den 5. April 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern,

S R E R,

Behufs Wiederbeseßung der exsten Sthe am hiesigen Jnstitut um 1. Juli er., Einkommen circa Thlr., Wohnung, Me und Licht Toerden Litteraten oder mindestens pro schola geprüste Lehrer mit besonderer Befähigung für Mathematik und Naturwissenschasten, aufgefordert, sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse und eines Lebens- lauss bei der unterzeichneten Direction zu melden.

Schloß Annaburg, den 8. April 1868. i V Direction es Militair-Knaben-Erziehungs-Jnstituts.

1163 :

i Mit dem 1. April d. J. ist die Stelle eines rehtsfundigen Bür-

germeisters der Stadt Melle, dessen Gehalt auf 6—800 Thlr. festgeseßt

is, vafant geworden. | Qualifizirte Bewerber werden hierdurch aufgefordert, bis zum

1. Mai d. J. bei dem Magistrate ihre Bewerbungen einzureichen,

Melle, den 5. April 1868, j N Der Magistrat.

1235 Bekanntmachung. l Das von Dr. Adam Rudolph Heyden in Erfurt mittelst

Testamentes vom 23. Februar 1587 für Studirende aus sciner Familie N Stipendium, dessen jährlicher Betrag bis auf Weiteres auf 8 Thlr. festgesest worden ist, und welches auf drei Jahre nah ein- ate verliehen wird, ist zu Michaelis 1866 wieder zur Erledigung gekommen. ga vit Es werden daher die genußfähigen Heydenschen Geschlehts- Verwandten, welche auf dieses Stipendium Anspruch machen wollen, hiermit aufgefordert, sich unter Beibringung eines Univerfitätszeug-

11. Juli 1868 z bei uns, als der Kollaturbchörde, zu melden und ihre Verwandtschaft

mit dem Stifter nachzuweisen.

Crimmitschau, den 11. April 1868. Der Rath.

Satlow, Brgrmsir. [1247]

Bergbau- Actien-Gesellschaft »Borussia« in Dortmund.

Zur diesjährigen ordentlichen General-Versammlung

laden wir die Herren Actionaire unserer Gesellschast auf Dienstag, den 19. Mai, Vormittags 11 Uhr,

im Gasthofe »yzum römischen Kaiser« hierselbst ergebenst ein.

Gegenstände der Tagesordnung sind: ; 1) Erledigung der im §. 31 a. c. d. des Statuts näher bezeichneten

laufenden Geschäfte, : 2) E über Verwendung des im vorigen Jahre erzielten ewinns, 3) Ausloosung von 40 Stück Partial-Obligationen der hypotheka- rischen Anleihe. . Dortmund, den 11. April 1868. Die Direction.

1245

[ Bergbau-Actien-Gesell schaft »Wilhelmine Victoria.« u der am onnerstag, den 7. Mai er.; Vormittags 11 Uhr,

i im Hotel Schmidt hierselbst , stattfindenden ordentlichen General-Versammlung beehren wir uns die Herren Actionaire ergebenst einzuladen.

Essen, 11. April 1868. Der Verwaltungsrath.

Be Cottbus-Schwielochsee-Eisenbahn. en Statuten gemäß findet die ordentliche General-Versammlung Mittwoch, den 13. Mai, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Bahnhofe statt. / Cottbus, den 9. April 1868.

Die Direction.

Berlin-Hamburger Eisenbahn. Betriebs-Einnahmen pro März 1868: ransport - Einnahmen - für Personen 2c. ca. 66,141 Thlr., bis ult. März 177,716 Thlr. Transport-Ein- nahmen für Güter 2c.: ca. 218/589 Thlr., bis ult. März: 618,567 Thlr. Anderweite Einnahmen 5,207 Thlr., bis ult. März: 16/205 Thlr. Tot. Sa. pro 1868: 289,937 Thlr, bis ult. März: 812,488 Thlr. Dagegen pro 1867: 275,009 Thlr, bis ult, März: 774,239 Thlr. Mithin pro 1868 mehr: 14/928 Thlr., bis ulk. März: 38,249 Thlr.

[1252] Betriebs-Einna i: Bergish-Märkische Eisenbahn, ohne Ruhr-Sieg-Eisenbahn. 1868 im März... 552,944 Thlr., bi Ende März 1,502,127 Thlr. 1867 » » .. 528,865 » » » » 1,391,302 Also 1868 mehr. 24,079 Thlr, mehr 110,825 Thlr. Ruhr-Sieg-Eisenbahn. 1868 im März. 121,960 Thlr., bis Ende März 8341,153 Thlr. 1867 » » .. 1183015 » » » » 305,08 »

Also 1868 mehr... 3/655 Thlr. mehr 836,065 Thlr.

Elberfeld, den 11. April 15868. Königliche Eisenbahn- Direction.

nahm

[1248]

Betriebs-Einnahmen pro Monat März 1868. Rhein-Nahe-Eisenbahn. ür für tra- Summa bis ult. : Personen. Güter. ordinair. März 1868. 1867 im März Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. y S g - 13/4602 45,893 5,763 65,118 168,886

8 im März (provisorisch) 14,200 46312 5,465 65/977 175/927 mithin 1868 mehr 738 mehr 419 wen. 298 mehr 859 mehr 6 Saarbrücen, den 9. April 1868. Königliche Eisenbahn-Direction.

Königliche Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Vom 1. Mai er. ab beträgt die im Vetriebs-Reglement für die Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen vom

3. September 1865 in der Zusaß - Bestimmung zum §. 12 unter A,

Abschnitt B. für gewöhnliche Frachtgüter festge ete Lieferfrist für einen

Transport bis zu 20 Meilen niht mehr 3, ondern nur 2 Tage, bet

ga Entfernungen für je angefangene weitere 20 Meilen, wie bis- er, einen Tag mehr.

nisses über ihr zeitheriges Verhalten bis zum

Berlín, den 8. April 1868. Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Hier folgt die besoudere Beila ge

das L E e Geseß nichts geändert.

Besondere Beilage

des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Qu A? 88 vom 14. April 1868.

A A A

Entwurf einer Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen werbes der besonderen Erlaubniß der Ortspolizeibehörde. Die Er- Bund. [aubniß is} zu versagen, wenn durch den beabsichtigten Gewerbebetricb Titel 1. Allgemeine Bestimmungen. der Zweck des Straferkenntnisses vereitelt werden würde.

| S Y i | ; Diese Vorschrift findet auch Anwendung auf die Ehef le - F. 1. Die polizeiliche Zulässigkeit des Betriebes eines Gewerbes S ; dgr g ( ie Ehefrauen so is, vorbehaltlich der E aa H C. 6, fortan nur nach den Be- cher Personen , ihre noch unter väterliher Gewalt stehenden Kinder,

stimmungen dieses Geseßes zu beurtheilen. ihre Dienstboten und andere Mitglieder ihres Hausstandes.

| Wer egenwärtig Jum Betriebe cines Gewerbes berechtigt ist ; A erd, II, S Gewerbebetrieb. ann von demselben nicht um deshalb ausgeschlossen werden, weil ex | lgemeine Erfordernisse. §. 14. Wer d än- den Erfordernissen dieses Geseßes nicht Genfiai, j digen Betrieb eines stchenden is S F. 2, Die Beschränkung. gewisser Gewerbe auf die Städte | der nah den Landesgeseben zuständigen Behörde Anzeige davon machen. hört auf. O | Diese Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn er zum Betriebe eines 3, Der gleiligeidige Betrieb verschiedener Gewerbe ist gestattet. Gewerbes im Umherziehen (Titel 11.) befugt sein sollte. * 4, Die Befugniß zum Betriebe eines Gewerbes is nirgend Außerdem hat, wer Versicherungen für eine Mobiliar- oder Jm- mobiliar - Feuerversicherungs - Anstalt als Agent oder Unteragent ver- mitteln will, vor Uebernahme der Agentur, und derjenige, welcher dieses Geschäft wieder aufgiebt, oder welchem die Versicherungs-Anstalt den Auftrag wieder entzieht, innerhalb der nächsten acht Tage der j ; Polizeibehörde seines Wohnortes davon Anzeige zu machen. 6 Es bewendet bei den Bestimmungen der Landesgeseße über | F. 15. Die Behörde hat zu prüfen, ob den in diesem Gesebe für den selbsiständigen Gewerbebetricb im Allgemeinen oder für das

ae Beitritte zu einer gewerblichen Corporation (Jnnung, Zunft) abhängig.

Ç. 5. Jn den Beschränkungen des Betriebes einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgeseben beruhen, wird durch

das er Walen, Den E der U beabsichtigte Gewerb Y uswanderungs - Agenten, Versicherungs - Unternehmer un andels- | beabsichtigte Gewerbe insbesondere vorge ri i . E S E ven E R A S | dieser Erf 7 Ge De ia No R owie der Privatlehrer, der DU - und Steindrucker, Buch- und Kunst- einem dieser Erfordernisse nicht genügt, so is der Beginn oder Minder, Antiquare, Leihbibliothekare, Inhaber von Lesekabineten, Ver- die Fortseßung des Gewerbebetriebes mittelst rhriftlichen Bescheides äufer von Druckschriften, Zeitungen und Bildern, über die Aus- | zU untersagen, sonst aber dem Anmeldenden eine Bescheinigung Über übung der Heilkunde (vorbehaltlich der Bestimmungen in den §F. 29 die erfolgte Anmeldung zu ertheilen. und 30), über die Errichtung von Apotheken und den Verkauf von 11. Erforderniß besonderer polizeilicher Genehmi- Arzneimitteln, über die advokatorishe und Notariats-Praxis, Über uns F. 16. Eine besondere polizeiliche Genehmigung is nur er- den Vertrieb von Lotterieloosen, dic Befugniß zum Halten öffentlicher orderlih 1) zur Errichtung solcher Anlagen; welche durch die örtliche Fähren und, vorbehaltlich r Vorschriften in den F§. 17, 36 und 78, | Lage oder die Beschaffenheit der Betriebbstätte für die Besißer oder das Abdeckereiwesen. i , Bewohner der benachbarten Grundstücke, oder für das Publikum über dee bewendet es bei der Geseßgebung über den Gewerbebetrieb haupt erhebliche Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen der Eisenbahn-Unternebmungen und über die Rechtsverhältnisse der können; 2) zu dem Beginn solcher Gewerbe, bei welchen entweder Schiffsmannschast auf den Seeschiffenn. a) durch ungeschickten Betrieb, oder b) durch Unzuverlässigkeit des Ge- 7, Aus\chließliche Gewerbeberechtigungen oder Zwangs- und werbtreibenden in sittlicher Hinsicht das Gemeinwohl gefährdet wei- Da T e O Mere | ne i A a den kann. : orden sind, können fortan nicht mehr verliehen, oder dur Verjäh- 1. Anlagen, welche einer besonderen polizeilichen G e- rung erworben werden. nehmigung bedürfen. §. 17. Zur Erri@iung der tcfichrnd Sofern die Begründung solcher Rechte dur Vertrag oder andere | verzeichneten Anlagen: Rechtstitel nah den Landes eseven zulässig ist, darf sie nicht für cinen chießpulverfabriken, Anlagen zur Feuerwerkerci und zur Bereitung längeren, als zehnjährigen Zeitraum erfolgen. Verabredungen, w0- von Zündstoffen aller. Art, Gasbereitungs- und Gasbewahrungs- durch für den Fall der Nichterneuerung des Vertrages eine Entschädi- Anstalten , Anstalten zur Destillation von Erdöl, Anlagen zur Be- gung festgeseßt wird, sind nichtig. ; reitung von Braunkohlentheer, Steinkohlentheer und Koak , sofern Real-Gewerbeberechtigungen dürfen fortan nicht mehr begründet | sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, werden. } M0 i Glas- und Rußhütten , Kalk-, Ziegel- und Gypsöfen j Anlagen zur F. 8. Ein Gewerbe darf für eigene Rechnung und unker eigener Gewinnung roher Metalle, Röstöfen , Mectallgießereien , sofern sie Verantwortlichkeit (selbstständig) nur derjenige betreiben, welcher dis- nicht bloße Tiegelgießereien sind, Hammerwerke, hemische Fabriken positionsfähig ist. 5 / j j : aller Art, Schnellbleichen, Firnißsiedereien, Stärkefabriken mit Aus- . 9. Das Geschlecht begründet in Bezichung auf die Befugniß nahme der Fabriken zur Bereitung von Kartoffelstärke, Wachstuch-, zum selbstständigen Betriebe eines Gewerbes feinen Unterschied. Darmsaiten-, Dachpappen- und Dachfilzfabriken, Leim-, Thran- und qeleg beiten mee E erbes felbst Ändia R Se eidüfte ab} él En Se / S Knochendarren, Knochenkoche- c e c ießen reien und Knochenbleiche i » i i und vor Gericht auftreten, gleichviel, ob sie verheirathet oder unver- 4 Vin Aue E heirathet sind. Sie können sich in Betreff der Geschäfte aus ihrem Gewerbebetrieb auf die in einzelnen Bundes|\taaten bestehenden Rechts- wohlthaten der Frauen nicht berufen. Es macht hierbei keinen Unter- ied, ob sie das Gewerbe allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen, ob sie dasselbe in eigener Person oder durch einen Stell- vertreter betreiben. \ i Hinsichtlih der Befugniß der Ehefrauen zum selbstständigen Ge- werbebetrieb bewendet es bei den Landesgeseßen.

_§. 10. Hinsichtlich des selbstständigen Gewerbebetriebes der Min- derjährigen Und der unter väterlicher Gewalt oder unter Kuratel A N ‘vi ee An Personen des Bundes-Aus- andes bewendet es bei den LandedLgesepen. / wendungen gegen die neue Anlage binnen vierzehn Tagen an i

_§. 11. Personen des Soldatenstandes, so lange sie dem aktiven | Die Frist nimmt ihren Masana mit Ablauf des Sager Ee: Q „e ais ler a bie ihr n O R e ie Mona Ra enthaltende Blatt ausgegeben worden, und

es- ode atsbeamten, olche, die i mt unentgeltlî ist für alle Einwendungen, welche ni i i

verwalten, bedürfen zu dem Betriebe cines Gewerbes der Erlaubniß prâflufivisch S ARIRE M M E ihrer vorgeseßten Dienstbehörde, sofern nicht da ewerbe mit der De- Ç. 19. Werden keine Einwendungen angebracht , so hat di . wirthschaftung eines ihnen gehörigen ländlichen Grundstückes verbun- | hörde zu prüfen, ob die Anlage erhebliche E A Nachtheile Is den, oder sonst dur besondere geseßliche Bestimmungen ein Anderes Belästigungen für das Publikum herbeiführen könne. Auf Grund dieser angeordnet ist. : E Prüfung, welche sih zugleich auf die Beachtung der bestehenden bau-,

Diese Erlaubniß muß auch zu dem Gewerbebetriebe ihrer Ehe- | feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Geneh- frauen, der in ihrer väterlichen Gewalt stehenden Kinder, ihrer Dienst- | migung zu versagen, oder, unter estsegung der sih als nöthig er- boten und anderer Mitglieder ihres Hausstandes eingeholt werden. ebenden Bedingungen zu ertheilen. Die leßteren können sich au auf

g. 12, Von dem Besiße des Bürgerrechts soll die Zulassung zum | solche Anordnungen erstrecken, welche zur thunlichsten Sicherung der“ Gewer eber en e bien Vemede p Em d M G Bres segen rige für Gesundheit und Leben geeignet sind. Der ein. Jn der Ver ung der Gewerbetreibenden zur Erwerbung de escheid i riftli auszufertigen und muß die fe Bedin- 7 ür E 1 so e id in der e N Ingen Ea, L E ß die festgeseßten Bedin egründe , wird durch gegenwärtiges Gejey m geändert; die . 20. Einwendungen privatrechtlicher Natur sind zur ri i Execution gut Ta diejer Verpflichtung darf aber nicht bis zur En R Ln, zu verweisen, ohne daß von der Erledicten eo Lu Untersagung des Gewer ebetriebes GULSReRnE, werden. polizeiliche Genehmigung der Anlage abhängig gemacht wird.

g. 13, Derjenige, welchem der Betrieb eines bestimmten Gewer- Andere Einwendungen dagegen sind mitt ven Parteien vollständig bes urs richterliches Erkenntniß untersagt worden is , bedarf zum | zu erörtern. Nach Abschluß dieser Erörterung erfolgt die Prüfung Beginn des selbstständigen Betriebes eines anderen verwandten Ge- | und Entscheidung nach den im §. 19 enthaltenen Vorschriften. Der

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Talgschmelzen, Schlächtereien, Gerbereien, Abdeckereien, Poudretten- _und Düngpulverfabriken, Stauanlagen für Wafsertriebwerke (§. 23), ist die Genehmigung der nach den Landesgeseßen zuständigen Behörde erforderlih. Das vorstehende Verzeichniß kann bur Beschluß des Bundesraths dem Bedürsniß entsprechend abgeändert werden.

__§. 18, Dem Antrage auf die Genehmigung einer solchen Anlage müssen die n Erläuterung erforderlichen Zeichnungen und Beschrei- unte beige G werten H

egen die Vollständigkeit dieser Vorlagen nichts zu erinnerr! \so wird das Unternehmen mittelst Ua, Einrückung in das zu den amtlichen Bekanntmachungen der Behörde (§. 17) bestimmte Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit der Aufforderung, etwaige Ein-