1868 / 127 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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beziehungsweise der unchelichen Mutter, sind jedoch die vorhandenen Kinder, welche das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Betreff des Religions-Bekenntni es ohne Rücksicht auf einen vor dem Religionswechsel abgeschlossenen ertrag so zu behandeln, als wären sie erst nah dem Religionswechsel der Eltern, beziehungsweise der un- chelihen Mutter, geboren worden.

Wird cin Kind vor zurückgelegtem siebenten Jahre legitimirt, Lond G in Betreff des Religions - Bekenntnisses nah Art. 1 zu chandeln.

Art. 3. Die Eltern und Vormünder, sowie die Religion®diener sind brs dic genaue Befolgung der vorstehenden Vorschriften verant- wortlich.

Für den Fall der Verleßung derselben steht dem nächsten Ver- wandten ebenso ie den Obern der Kirchen und Religions-Genossen- schaften das Recht zu, die Hilfe der Behörden anzurufen, welche die Sache zu untersuchen und das Geseßliche zu verfügen haben.

11, Jn Bezichung auf den Uebertritt von ciner Kirche oder Religions- Genossenschaft zur andern.

Art. 4. Nach vollendetem 14. Lebensjahre hat Jedermann, ohne Unterschied des Geschlechts, die freic Wahl des Religions-Bekenntnisses nach seiner. eigenen Ueberzeugung und is in dieser freien Wahl nöthi- genfalls von der Behörde zu {üßen.

Derselbe darf si jedoh zur Zeit der Wahl nicht in einem Gei- stes- oder Gemüthszustande befinden, welcher die eigene freie Ueberzeu- gung auss{liéßt. : j l

Art. 5. Durch die Religions - Veränderung gehen alle genossen- \chaftlihen Rechte der verlassenen Kirche oder Religions - Genossen- e an den Ausgetretenen eben so wie die Ansprüche dieses an jene verloren.

Art. 6. Damit jedoh der Austritt aus einer Kirche oder Reli- gions - Genossenschaft seine geseßliche Wirkung. habe, muß- der Aus- tretende denselben \ der politischen Behörde melden, welche dem Vor- steher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Relígions-Genossen- schaft die. Anzeige Übermittelt. |

Den Eintritt in die neu- gewählte Kirche- oder Religions-Genossen- schaft muß der Eintretende den betreffenden Vorsteher oder Seelsorger persönlich erklären. i

Art. 7. Die Bestimmungen des §. 768 lit. a. a. b. G. B., ver- möge welcher der Abfall vom Christenthum als Grund der Enterbung erklärt wird, dann die Verfügungen des §. 122 lit. c. und d. St. G., womit derjenige, welcher einen Christen zum Abfall vom Christen- thum zu verleiten oder eine der christlichen Religion widerstrebende Irrlehre- auszustreuen sucht, eines: Verbrechens \chuldig erklärt wird, find aufgehoben. i

Es: ist jedoch jeder Religionspartei untersagt, die Genossen ciner anderen durch Zwang oder List zum Uebergange zu bestimmen. Dié näheren Bestimmungen des. geseßlichen Schußes hingegen, soweit ex nicht durch die Strafgeseße gegeben ist, bleiben cinem besonderen Ge- seße vorbehalten.

111. Jn Bezichung auf Functionen des Gottesdienstes und der Seelsorge.

Art. 8. Die Vorsteher, Diener oder Angehörigen einer Kirche oder Religions - Genossenschaft haben si der von den berechtigten Per- sonen nicht angesuchten Vornahme von Functionen des Gottesdienstes und der Seelsorge an den Angehörigen einer anderen Kirche oder Re- ligions - Genossenschaft zu enthalten.

Eine Ausnahme kann nur für iene einzelnen Fälle eintreten, in welchen durch die betreffenden Scelsorger oder Diener der anderen Kirche oder Religions-Genossenschaft um die Vornahme cines diesen zustehenden Aktes das Ansuchen gestellt wird oder die Saßzungen und Vorschriften dieser leßteren die Vornahme des Aktes gestatten.

Außer diesen Fällen ‘ist der bezügliche At als rechtlich unwirksam anzusehen und es haben - die Behörden auf Ansuchen der beeinträch- tigten Privatperson oder Religions - Genossenschaft die geeignete Ab- hülfe zu gewähren.

IV, Jn Beziehung auf Beiträge und Leistungen.

Art. 9. Angehörige einer Kirche oder Religions-Genossenschaft

können zu Beiträgen an Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus- und Wohlthätigkeitszwecke ciner anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die Pflichten des dinglichen Patronates obliegen oder wenn dic Berpiiczgung zu solchen Leistungen auf privat- rechtlichen, dur) Urkunden nachwweisbaren Gründen beruht, oder wenn fie grundbücherlih sichergestellt ist. Kein Seelsorger fann von Angehörigen ciner ihm fremden Kon- fession Taxen, Stolgebühren u. dgl. fordern, außer für auf deren Ver- langen wirklich verrihtcte Functionen, und zwar nur nach dem geseb- lichen Ausmaße.

Art. 10. Die Bestimmungen des vorhergehenden Art. 9 finden auch auf Beiträge und Leiftungen für Unterrichtszwecke volle Anwen- dung, außer wenn die Angehörigen einer Kirche oder Religions - Ge- nossenschaft mit Angehörigen einer anderen vermöge der geseßlichen Ein- schulung eine Schulgemeinde bilden, in welchem Falle die Eingeschulten ohne Unterschied der Konfession die zur Errichtung und Erhaltung der gemeinschaftlichen Schule und zur Besoldung der an derselben ange- stellten Lehrer erforderlichen Kosten, jedoch mit Ausschluß der Kosten für den Religions-Unterricht der einer anderen Konfession Angehörigen zu tragen haben E

Eine Puangeme le Einschulung in die Schule einer anderen Kon- fession findet nicht statt.

Art. 11. Alle in den Bestimmungen der vorstehenden Art. 9 und 10 nicht begründeten Ansprüche der Geistlichen, Meßner, Orga- nisten und Schullehrer, dann der Kultus-, Unterrichts- und Wohlthä- tigkeits-Anstalten einer Kirche oder Religions8-Genossenschaft auf Beiträge und Leistungen von Seite der Angehörigen einer anderen sind als erloschen zu betrachten.

V, Tn Bezichung auf Begräbnisfse.

_ Art. 12. Keine Religions - nbe? î E e Tan die anständige Beerdigung auf ihrem Friedhofe ve e f i j 1) wenn es sih um die Bestattung in cinem Familiengrabe hq delt, oder wenn h 9) da, wo der Todesfall eintrat oder die Leiche gefunden war) im Umkreis der Ortsgemeinde ein für Genossen der Kirche oder Reli

gions-Genossenschaft des Verstorbenen bestimmter Friedhof \ih nig

befindet. VI. Jn Ansehung der Feier- und Festtage.

Art. 13. Niemand kann genöthigt werden , sih an den giw 5 aft

und Festtagen einer ihm fremden Kirche oder Religions-Ge Arbeit zu enthalten. Es N L A An Sonntagen isst jedoh während des Gottesdienstes jede nit dringend nothwendige öffentlide Arbeit einzustellen. ‘Ferner muß an den Festtagen was immer für einer Kirche ode Religions-Genossenschaft während des Hauptgottesdienstes in der Näh

des Gotteshauses Alles unterlassen werden, was eine Störung ode E

Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben fönnte.

Dasselbe ist bei den herkömmlichen feierlichen Prozessionen auf Sus Veioett und in den Straßen zu beobachten , durch welche \ih de

ewegt.

Art. 14. Keine Religions- Gemeinde kann genöthigt werden, si des Glockengeläutes an Tagen zu enthalten, an welchen dasselbe nad den Saßungen ciner anderen Kirche oder Religions - Gesellschaft zu unterbleiben hat.

Art. 15. In Schulen, welhe von Angehörigen verschiedene

Kirchen oder Religions - Gesellschaften besucht werden soll, #\o weit «| ausführbar ist, dem Unterricht eine solche Eintheilung gegeben werden | bei welcher auch der Minderheit die Erfüllung ihrer religiösen Pflich |

ten ermöglicht wird. : __VII, Schlußbestimmung. ;

Art. 16. Alle diesen Vorschriften widerstreitenden Bestimmungen der bisherigen Geseße und Verordnungen, auf welcher Grundlage beruhen- und in welcher Ai sie eúlassen sein mögen, eben #o wit allfällige entgegenstehende Gepflogenheiten sind, auch insofern sie hia

nicht ausdrülich aufgehoben wurden, fernezhin niht mehr zur An}

wendung zu bringen. : Dies gilt insbesondere auch von den Vorschriften über die rei gióse Erziehung der in öffentliche Dlege genommenen Kinder. Art. 17. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem Tage seine Kundmachung in Wirksamkeit.

Art. 18. Mit dem Tue des gegenwärtigen Gesehes sind de Miínistér des Cultus und Unterrichts, / fowie die Übrigen Minister, il deren Wirkungskreis die Vorschriften desselben zur Anwendung kow men, beauftragt und haben sie die zu solchem Vollzuge erforderliha Verordnungen zu erlassen.

Wien, den 25. M 1868. H h ranz ojeph m. Pp. Auecersperg m. p. Taaffe m. p. Hasner m. p. Giskra m. p. Herbst m. p.

Großbritannien und Jrlaud. London, 28. Ma Der Prinz von Wales, der Kronprinz von Dänematl und die hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses be gaben sich heute Vormittags nah Epsom, wo heute das gro Derby rennen stattfindet. E

_— Die Kanalflotte, unter dem Commando d Contreadmirals Warden, hat Ordre erhalten, sich nach da e Küsten zu begeben , um dort einen Monat lang zl reuzen.

929, Mai. In der heutigen Sizung des Ober hauses machte Lord Russell der Regierung den Vorwut daß sie troy wiederholter im Unterhause erlittener Niederlag(l im Amte verblieben sei. Redner forderte, daß sobald als móôj lich Neuwahlen aùgestellt werden. Graf Malmesbury v theidigte die Haltung der Regierung und stellte den Gegnen derselben das Einbringen eines Mißtrauens8votums anheim.

Im Unterhause erklärte D israeli anläßlich eint Interpellation G ladstonec's, daß er einer weiteren Oppositio! gegen die irishe Kirchenbill entsage. |

er's in Bezug auf den Termin der Neuwahlen, ertheilte Did raeli cine aus8weichende Antwort. *

Frankrei. Paris, 28. Mai. Picard überreichte heul dem Präsidenten des geseßgebenden Körpers ein Améendemet) das er zu dem Projekte betref des Vertrages stellt, den dit Stadt Paris mit dem Credit Foncier abgeschlossen hat. F diesem Amendement wird die Ernennung einer Kommissio! von 18 Mitgliedern beantragt, welche den genauen Werth d Immobilien ‘der Stadt Paris abschäßen soll. Die Immobilie! derselben R al8dann öffentlich versteigert werden.

29, Mai. mit 86 gegen 24 Stimmen das Vereinsgeseß angenommen.

Portugal. Lissabon, 26, Mai. Das »Diario« v

öffentlicht die ministeriellen Finanzvorschläge. Dieselben bea

tragen, die s{hwebende Schuld dur den Verkauf und die Co vertirung des kirchlihen und forporativen Eigenthums in Bon und durch den theilweisen Verkauf der Staats8rwvaldungen | decken, ferner die Zölle auf Tabak, Zucker, Reis, Kaffee, Thel

| Ÿ Butter emeinde kann der Leiche cines iy

: Nosreiche wissenschaftliche Gesellschaften vertreten.

| versiherungen begriffen

Auf eine Anfrage Fo}

Der Senat hat in seiner heutigen Sißun(s|

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und andere Artikel zu erhöhen , sowie die Dividenden mit 10 Prozent zu besteuern.

Griechenland. Athen, 23. Mai. Die Deputirten der nsel Kreta verlangen, nach der neuesten Levantepost , von der Regierung anerkannt und in die Kammer aufgenommen zu werden. Der türkische Gesandte hal erklärt, seine Pässe fordern zu wollen, falls diesen Forderungen nachgegeben wird.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Mai. n Anwesenheit des Königs fand heute die Jubiläumösfeier der Universität Lund statt. Der Rektor der Universität von

ielt eine Anrede in schwedisher Sprache. Es waxen

Amerika. Nach den vom Kriegsschauplaße am La Plata am 28. Mai in Lissabon eingetroffenen Nachrichten eht Lopez mit dem Gros seiner Armee in Verschanzungen

am Flusse Tebicuari.

Kunst und Wissenschaft.

Aschersleben, 27. Mai. Die 27. General-Versammlung des naturwissenschaftlichen Vereins für Sachsen und Thüû- ringen findet hier am 3. und 4. Tage der Pfingstwoche dieses

Jahres statt. ; lia In Scdulpforta wurde am 23, Mai das 325jährige Stiftungsfest der Anstalt O s j Der seit Mitte April dieses Jahres gegründete Harzverein für Geschichte und Alterthumskunde gedenkt am 2. Juni seine erste ordentliche Nereins-Versammlung in Wernigerode zu halten. Leipzig 28, Mai, Als Resultat der gestern erfolgten amtlichen Zusammenstellung der diesmaligen Tmmatriculätionbei der hiesigen Uni- versität wird der »D. A. Z.« mitgetheilt, daß die Zahl der Ostern 1868 mmatrikulirten 1309 beträgt. Dazu noch 38 nichtimmatrifulirte örer von. Vorlesungen resp. Theilnehmer an den wissenschaftlichen

Anstalten der Universität, z. B. an chemischen Laboratorien ergiebt-

im Ganzen die Zahl von 147 , j Ludwigslust, 26. Mai. Die Körnerhalle in Wöbbelin geht in diesem Sommer ihrer Vollendung entgegen. Zur Einweihung -der- elben is nach dem »R. T.« von Seiten des hiesigen Comités der 6. August, der Todestag Körner®L, in Ausficht genommen. London, 26. Mai. Jn der gestrigen ahresversammlung der cographischen Gesellschaft fand die üblihe Vertheilung von Denkrinünzen statt. j mál Deútschen ‘zu Theil; Versammlung anwesende Pr. Gerhard Rohlfs. : ; Am 18. April ist dem Professor. C. H. F. Peters zu Clinton im Sternbilde des Löwen die Entdeckung des 98.. der kleinen Planeten zwischen Mars und. Jupiter gelungen, welcher zwölfter Größe erscheint

die Founder's Medal erhielt der in der Petermann, die Patron’s Medal

und nur durch die größten Fernröhre sichtbar ist. Die Gesammtzahl“

aller befannten Planeten beträgt jeßt 106.

Plymouth, 27. Mai. (Per Westindien-Dampfer »Douro«). Zur Scekarten- Berichtigung wird- mitgetheilt, daß nah neuesten FFest- stellungen die Gruppe der Auclands - Inseln, im Süden von Neu- Seeland, um 25 ‘englische Meilen von jenem Punkte entfernt liegt,

welcher auf den Seckarten als deren geographische Lage verzeichnet ist.

Gewerbe und Handel.

Gotha, 27. Mai. _ Nachdem der Rechnungsabschluß der hiesigen Lebensversiherungsbank für das Jahr 1867 beendigt ist, wird binnen Kurzem der Jahresbericht der Anstalt ausgegeben werden. Es fann aus diesem Berichte vorläufig mitgetheilt werden, daß die Re- sultate des Jahres 1867 befriedigend sind. Der Zugang an neuen Versicherungen wax so erheblich, : daß, abgesehen von dem überaus günfigen Jahre 1865, keines der: Übrigen 38 Jahre seit dem Bestehen

er Bank einen stärkeren Zugang lieferte. Es liefen 3165 Anträge mit 5/986,200 Thlx. Versicherungssumme ein, von denen 2690 Anträge mit 5,052,700 Thlr. angenommen wurden. Da hierunter 313 Nach-

Durch den Tod verlor die

Der Abgang war ein h O famen 1,131,100 Thlr. für

mäßiger.

Bank nur 660 Versicherte. Jm Ganzen Sterbefälle zur Auszahlung. l : i

Außer den durch Todesfälle abgeschiedenen Banktheilhabern gingen noch 248 mit 479,100 Thlrn. bei Lebzeiten ab, jedoch fommen von diesen nux 183 Personen mit 342,600 Thlrn. auf wirklich bestandene, aus Unlust oder Noth aufgegebene Versicherungen, das i} noch nicht 3/ yCt. der 1867 in Kraft gewesenen Versicherungen. E

Der reine Zuwachs an Versicherungen beläuft sich auf 1466 Per- sonen mit 3,417,400 Thlrn. und der Versicherungsbestand erhob sich dadurch für den Jahres\{luß auf 31,029 Personen mit 56,431,800 Thlr. Versicherungs\summe. i M i

Die Einnahme für 1867 stieg auf 2,608,095 Thlr. und war um 139,968 Thlr. größer als die des Vorjahres ; die Prämien - Ein- nahme betrug 1,976,818 Thlr., die Einnahme an Zinsen und Aus- leihungen 624,633 Thlr. Da díe Ausgabe für Sterbefallzahlungen, Dividenden u. \. w. ih auf 1,936,050 Thlr. beschränkte, so wuch}en dem Bankfonds 672,045 Thlr. zu und erhoben denselben auf 14,647,256 Thlx. Es sind darunter 10,677,017 Thlr. Prämienreserve und 945,116 Thlr. Prämienüberträge enthalten. Das Jahr 1867 lieferte einen reinen Ueberschuß von 701,794 Thlr, wie er nach ab- soluter Summe früher noch in keinem Jahre erreicht worden ist, Der aus sämmtlichen vorhandenen Ueberschüssen gebildete Sicherheitsfonds

492 Ctr., die Ausfuhr

reis. Die beiden Koniggen Medaillen wurden dies-.

sind , so traten 2377 neue Mitglieder bei.

wurde dadurch auf 2,726,187 Thlr. gehoben, welche in diesem und den nächsten 4 Jahren als- Dividenden an die Versicherten zur Aus- zahlung fommeñ, so daß denselben 1868 36 pCt. und 1869 39 pCt. der 1863 resp. 1864 bezahlten Prämien gewährt werden.

Der ganze Verwaltungs-Aufwand, einschließlich aller Agen- tur-Provisionen beschränkt sich auf 4,8 pCt. der Jahres - Einnahme (= 2,22 pro Mille der- Versicherungssumme).

Fast der gesammte Bankfonds ist in Aus leihungen auf Hypo- theken landwirthschaftliher Besißungen von mindestens doppeltem Werthe angelegt. i

Die Getreideausfuhr Oesterreihs war im verflossenen Jahre doppelt #o groß wie im günstigsten Vorjahre. Der Export von Weizen betrug 11,650,000 Ctr., während er sich_ in den Jahren 1851 —60 durchschnittlih auf 906,000 Ctr. belief. Jn dem gaben Export - Jahre vor 1867, in dem Jahre 1861 betrug die

usfuhr an Weizen nur 5,860,000 Ctr. An Roggen führte Oester- reih im vorigen Jahre 3,230,000 Ctr. aus gegen 1,670,000 im Jähre 1861, welches auch für Roggen das günstigste Exportjahr vor dem afer- und Gee T epor erréäichte 1867 die

ahre 1867 war. Der

imme von 5,380,000 Ctr. gegen 2,780, Ctr. im Jahre 1866. Der ‘Mehlexport, welcher 1864 740,000 Ctr., 1865 775,000 Ctr. 1866 1,206,000 Ctr. ausmachte, betrug im- Jahre 1867 2,094,000 -Ctr.

Auch bei der Ausfuhr von Bier, Branntwein, Wein in Fässern, Reps und Oelsaat , weisen die Exportlisten für das- Jahr 1867 eine Zunahme nach. Die Ausfuhr von Branntwein betrug 198,000 Ctr. ; die von Bier 285,000 Etr. ; die von Wein in Fässern 266,000 Ctr. ; die von Reps und Oelsaat 1,111,000 Ctr. gegen 541,000 Ctr. im Tahre1866.

Bei folgenden: Artikeln: Zündwaaren, Schafwolle, Sch\veinefett, N A und Rüböl zeigt der Export des verflossenen Jahres eine

nahme.

Jn- Röhéeisen betrug die Einfuhr 305,000 Centner; dié Ausfuhr 22/000 Centner; in gerrisStem nit faconnirtem Eisen die Einfuhr 3800" Ctr. (gegen 67/000 Ctr. im Jahre 1863), die Ausfuhr 151,000 Centner (gegen 63,000 Ctr. im Jahre 1863); in Stahl dic Einfuhr 4300 Ctr, die Ausfuhr 80,000 Ctr. 7 in s{warzent Eisenbleh die Ein- fuhr 2000 Ctr., die Ausfuhr 36,000 Ctr., in grobem Eisenguß die Einfuhr 26,000 Ctr., die Ausfuhr E Ctr.; in Bahnschienén die Einfuhr “Ctr.

Bei dén Eisenwaaren zeigt \ich eine erheblihe Zunahme der Aus- A Besonders hob \sich der Export von Sénsen und Sicheln nach

ußland und Frankreich.

St. Petersburg, 24. Mai. Das Departement“ der indirekten Steuern hat so eben pr. Cirkular befannt gemacht , -daß der Finanz- minister: ‘im Reichsrath ‘vorstellig geworden ist ‘betreffs Abänderung und Ergänzung der Vorschriften über den Handel mit Spirituosen. Unter- diése Abänderungen ijt auch ein Verbot, fünftighin Schenken in Souterrains anzulegen; und zwar aus Gesundheitsrücfsichten.

Die »Ofiseeztg.« bespricht bei Gelegenheit der Messe von Jrbit den russisch-asiatischen Handel. Diesem Blatte zufölge ist der \{lechte Ausfall der Jrbiter Messe als eine Folge der Ge- \chäfts\tille in Rußland, die zahlreiche“ Fallissements verursächt hat und des durch die Konkurrenz der Engländer und Deutschen, sowie durch den Silbermangel in Rußland herbeigeführten Rückschreitens des russisch-asiatischen Handels. Überhaupt zu betrachten. Die Ausfuhr edlex Metalle nach Asien übersteigt: die: Einfuhr {on seit Jahren erheblich (1863: 11,220,128 Rubel Ausfuhr gegen 208,319 Rubel Einfuhr; - 1864: 8,249,667 Rubel gegen 157,385' Rubel, * 1865: 5,207,988 Rúübel gegen 411,196 Rubel). Die! Zolleinnahmen sind seit 1860 bis 1866 von 7,274,283 auf 3,041,451 R. zurückgegangen. Die Ausfuhr nach China hat sih von 1861 bis 1865 auf c. 5 Mill. R. erhalten, dagegen' ist ‘die Einfuhr von 7,773,488 auf 5,241,917 R.' gesunken und zwar vermöge der englischen Konkurrenz -hauptsächlich in Bauïtñwollenwaaren (1,582,000 R. : 765,000 R.), aber - auch in Fellen und Pelzwaarén (615,000: 498,826 R. 1864 nur 194,176 R.). Unter ‘der Einführ aus China ist besonders der Thee zurückgegangen (1861: 7,240/256 R., 1865: 4,958,388 R. ), wogegen si die Thee-Einfuhr aus Deutschland be M von 1862 zu 1865 von 3,767,000 auf 9,558,000 R. ge-

oben hat. A

Die Zahl der ‘im Hafen -von Hongkong ‘im Jahre 1867 ein- gelaufenen britischen Schiffe beträgt 1515 mit 751,658 Tonnen Gehalt. Ferner liefen ein: 123 preußische, 81 bremische und 183 hamburger Schiffe so daß also die. Handel8marine des Norddeutschen Bundes im genannten Hafen im vorigen Jahre“ durch 387 Schiffe vertreten war. Die amerikanische Flagge war-durch 134, die siamesische durch 103, die französische durch 81, die spanische durch 67, die niederländiscbe durch 57,-die dänische durch 27, die italienische durch 17 Schiffe vertreten.

Außerdem besuchten 23,233 einheimische Dschunken den Hafen von Hongkong. Der Gesammttonnengehalt der einheimischen und der fremden Schiffe betrug 2,562,528 Donnen. Von den eingelaufenen Schiffen kamen u. A. 83 aus Großbritannien, 22 aus dem übrigen Europa, 58 aus Amerika, 168 aus Jndien und Singapur/ 51 aus Australien, 66 von den Philippinen, 148 aus Siam, 43 aus Japan.

Von den einheimischen Dschunken waren 20,782 mit 1,367,702 Tonnen und 281,897 Mann im fremden Handel beschäftigt und ver- kehrten mit 37 Seehäfen westlich und südlich und mit 33 Häfen östlich und nördlich von Hongkong. Jhre Ladungen bestanden hauptsächlich aus Opium, Reis, Baumwolle, britischen Manufakturen, Thonwaaren, Bausteinen, Kalk, Bohnen, gesalzenen Fischen, sowie aus Provisionen (Rindvieh, Geflügel, Früchte, Gemüse, Brennholz“ u. \. w.) für die 117,470 Seelen betragende Bevölkerttng der Kolonie von Hongkong.

Verkehrs - Anstalten.

Stettin, 28. Mai. Jn der heutigen General-Versammiung der Actionaire der Berlin-Stettiner Eisenbahn wurde die Dividende von 4 yCt. (infl. Zinsen 8 pCt.) genehmigt.

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