1868 / 133 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kommission erklärte der Geheime Regierungs-Rath Graf zu Eulenburg was folgt:

Meine Herren! Wenn ich mir auch vollkommen über die Stellung klar bin, welche Seitens der Vertreter der Bundesregic- rungen gegenüber einer Berathung über die GeshästLordnung in diesem Hause einzunehmen ist , so halte ih mich doch für verpflichtet, diejenigen Bedenken nicht zurückzuhalten, welche von Seiten der BundeLregierungen gegen das neu vorgeschlagene System der Verhandlungen obwalten und welche auch bereits sowohl in den Berathungen Jhrer Kommission, als auch früher an einer anderen Stelle, wo ähnliche Vorschläge zur Berathung vorlagen , geltend gemacht worden sind. Jch glaube , meine Herren , daß allerdings cine gewisse Neigung bei ciner großen Anzahl der Mitglieder des Reichstages vorliegen mag, gegen Uebelstände , welche sih hier und da bei den Berathungen her- ausgestellt haben , ein Mittel zu finden , und daß der Wunsch, dieses Mittel aufzusuchen, nach einer Verhandlung, wie sie am Anfange der heutigen Sißung stattgefunden hat, besonders leb- haft sein mag. Jch verkenne auch nicht, daß von vornherein alle diejenigen große Freunde der Vorschläge sein werden, welche unbedingt und unter allen Umsiänden Anhänger derjenigen parlamentarischen Einrichtungen sind, welche in England be- stehen und welche nach der Wirksamkeit und Praxis , die sie dort gewonnen haben, allerdings manche Borzüge für sich haben. Ich glaube aber, daß man sich dadurch doch nicht abhalten lassen darf, fich vollkommen klar zu werden, ob denn auf dem vor- geswlagenen Wege in der That die gehosste Verbesserung er- reicht werden könne, und ob cs nothwendig sei, den gegenwär- tigen Weg der Geschäfts-Ordnung, der ja cine ganze Zeit lang sih ziemlich gut bewährt hat, dieserhalb zu verlassen. Jch wociß wohl, daß es in Jhren Augen vielleicht eine petitio principi ist, wenn ih sage, daß jener Weg sich ziemlich gut bewährt habe; es soll aber eben die Aufgabe meiner nachfolgenden Worte sein, dies nachzuweisen, wenigstens nachzuweisen, daß die Hoffnung nicht begründet ist, daß auf dem neu vorgeschlagenen Wege eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt werden wird. Zunächst, meine Herren, stelle ich den Vorschlägen entgegen, daß sie eine einzige Form der Berathung an die Stelle der verschiedenartigen Formen der Berathung seßen, welche nach der gegenwärtigen Geschäfts-Ordnung zulässig sind; sie stellen we- nigstens als Regel die dreifache Berathung für alle Gescÿvor- schläge auf, und lassen, offenbar in der Intention, von diesem Mittel so selten als möglih Gebrauch zu machen, nur aus- nahmê®weise Kommission8berathungen zu. Nach unserer gegen- wärtigen Geschäfts-Ordnung haben wir bekanntlich drei Wege der Berathung: die Vorberathung in der Komnussion, die Vor- berathung im Hause und die Schlußberathung.

Es giebt offenbar und dafür werden Sie mir dic Erfahrung zugeben müssen Geseßvorschläge sowohl wie Anträge, welche ihrer ganzen Natur nach eine verschiedenartige Behandlung nicht nur zulassen, sondern geradezu erheischen, und wenn Sie für alle Anträge dieser Art ohne alles Weitere eine dreifache Berathung fordern, dann ist die nothwendige Folge davon, ent- weder daß Sie einen erbeblichen Aufenthalt in der Geschäfti®- behandlung hervorrufen, oder daß Sie die dreifache Berathung u einer bloßen Form herunterdrücken, wozu der Y. 19 der Zorschläge den Weg bercits bahnt. Ehe ic mir diese Möôg- lichkeit eröffnen würde, blos des Formalis8mus halber zu sagen: es is drei Mal beralhen worden , scheint es mir doch sehr viel zweckmäßiger, zum Wenigsten und das ist für mich der Hauptpunkt unter allen Umstän- den die Form der Schlußberathung beizubehalten, wie sie in der gegenwärtigen Geschäftsordnung enthalten ist. Selbst die lebhaftesten Vertheidiger dieser Vorlage, die größten Gegner der gegenwärtigen Geschäft8ordnung sind nicht im Stande gewesen, einen Fall anzuführen, wo in Fällen der Schlußberathung cine Uebereilung des Hauses vorgekommen, wo die Schlußberathun in ungeeigneter Weise zur Anwendung gckommen wäre; es i darüber in den Kommissions - Verhandlungen wweitläufig ge- sprochen worden, und gerade die Vertheidiger der Vorlage haben dies ausdrülich zugegeben. Nun, meine Herren, wenn dics zugegeben ist, warum sollen wir die Schlußberathung für cinfache, minder wichtige und besonders schleunige Geschvorschläge und An- träge nicht auch beibehalten? warum soll darüber dreimal berathen und abgestimmt werden, während sie eben so gut mit einem Male erledigt werden können? Jst dann aber, meine Herren, die Besorgniß vor einer Uebereilung wirkli so groß, wenn wir im Uebrigen eine Vorberathung und cine Schlußberathung, also zwei Berathungen über denselben Gegenstand haben? Jch glaube nicht! Jch glaube, wenn die Zeit zwischen Vorberathung und Schlußberathung sorgfältig benußt wird, und wenn man sih davor hütet, diese Fristen abzukürzen ein Verfahren, das nach den neuen Vorschlägen überall zugelassen werden soll dann wird es sehr gut möglich sein, jede Uebereilung zu ver- meiden, Jh glaube auch nicht, daß wir uns über Ueber-

eilungen und Ueberstürzungen wesentlich zu beklagen ge Es ist zwar gesagt worden, meine ld die s Ente unserer Gesehe, die Bearbeitung derselben, muß besser, gründii \ werden. Jch will das nicht bestreiten, ih will auch nit : haupten, daß an dem Vorwurf, daß hierbei Vieles zu wüns übrig sei, die Regierungen frei von aller Schuld sind M meine Herren, ih glaube nun und nimmermehr, daß Sie al in dieser Richtung durch drei Berathungen im Hause cine Verb; E rung herbeiführen können. Die Construction des Gesegeg f Nothwendigkeit logischer und wie sie auch erforderlich i T ästhetischer Gestaltung des Gesetzes ist und bleibt das Werk eines o) : weniger Einzelnen und wird es immer bleiben müssen - mögen eine Form der Vorberathung annchmen, wie Sie woll 1 aucy für die Berathung im Hause wird es Ciner d werden cs wenige Einzelne sein, die diese Vorbercity, gen machen, und dafür ist es ganz egal, ob Sie i Möglichkeit von drei oder zwei Berathungen | das liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Also dieser sehr w sentliche , dieser unumgänglich nothwendige Qweck wird dul diese Borlage auch nicht erreicht werden. t Endlich aver, meine Herren, und es ist nicht ohne Absg,} daß ih dies zuleßt anführe, weil man auf diesen Einwurf [f wöhnlich mit einiger Mißachtung herabzusehen pflegt, obglei i von Bedeutung ijt, endlich wird durch die Annahue dieser Wf schläge eine größere Schwierigkeit für die Vorlagen der Bunde Regierungen geschaffen, Wenn es möglich ist, die Bul desvorlagen a linine avzuwveisen, dann glaube ich, f men dieselben in eine ungünstigere Lage, als in der st / sich gegenwärtig befinden, wo eine solche Abweisung E möglich ist, Und Sie werden ferner zugeben müssen, daß die Fäl nicht selten sind, wo nah dem Schlusse der General-Diskussy| die Meinung des Hauses sich scheinbar der Vorlage abgeni zeigt , Und troßdem nach der Spezialberathung das Geseh d} noch zu Stande kommt. Meine Herren , wenn nämli j Borlage in der ersten Diskussion gänzlich abgelehnt worden i E dann fommt sie nach den vorliegenden Vorschlägen überhau nicht mehr zur zweiten und dritten Berathung und die erwähn F ten Nachtheile treten dann allerdings ein. Es sind in den ursprünglichen Vorschlägen so viele h änderungen vorgenommen worden, daß, wenn ih mich in dis} Bezichung, wie ich sche, so eben im Jrrthum befunden ha} ih vielleiht auf Entschuldigung rechnen darf. Der leßtere in} wand würde dann wegfallen, die übrigen von mir angeführn Einwendungen bleiben aber fortbestehen, und, meine Herren, ij

E?

_mötbte ihnen dringend empfehlen, fich wohl zu besinnen, ob éi}

die Vortheile der jeßigen Geschäfts-Ordnung aufgeben woll für ein Verfahren, dessen Gewinn und dessen Vorzüge d} mindestens sehr zweifelhafter Natur sind. Wollen Sie denno d Versuch machen, dann unterlassen Sie wenigstens nicht, unt} allen Umständen für einfache Sachen die Schlußberathung bi} zubehalten. l Und sodann weiter nah dem Abgeordneten von Unruh} Ich bin sehr weit entfernt davon , auf cine WiederholuyÞ deSjenigen, was ich gesagt habe, oder eine eingehende Wid f legung der Beleuchtung meiner Ausführungen einzugehen, abt auf zwei Punkte muß ich antworten. Wenn ich davon f : sprochen habe, daß die auch im Reichstage geltende Geschäsb} ordnung des preußischen Abgeordnetenhauses sich bewährt half dann habe ih natürlich nicht von der Form der Geschäftsord |

nung gesprochen, welche dieselbe einmal ursprünglich gehabt ht

sondern von derjenigen, in welcher sie jeßt besteht; und ich halt} hauptsächlich denjenigen Theil der Geschäftsordnung gemeint, wf cher vor einer nicht langen Reihe von Jahren in dieselbe hineingt| kommen ist; ih meine die Eröffnung der Möglichkeit des Verfah} rens der Vorberathung und der Schlußberathung. Und hieral} schließt sich das zweite, was ih, und zwar demHerrn Abg. Twestet egenüber, sagen wollte. Es ist mir, wie man aus dem ersten E Theile seiner Rede hätte entnehmen können, nicht in den Sin!

gekommen, ganz besonders das Verfahren der Kommission! F

Berathung zu empfchlen, sondern ich habe gerade den Vorz der bestehenden Geschäftsordnung in der Mannigfaltigkeit d Arten der Berathung gefunden, welche möglich sind, unt} welchen ih aber allerdings die Vorberathung im Hause u die Schlußberathung für die bei weitem vorzüglicheren und fü!

diejenigen erachte, deren Anwendung man immer weiter au

dehnen sollte.

—” E

lationsgerichts in Berlin vom 7. April 1868: »Jn der Provin} Hannover findet eine Civilklage auf Privatgenugthuüng wegen ein}

Înjurie nicht mchr statt ¡« sowie folgendes Erkenntniß des Königlich!

Gerichtshofes zur Er Bedung der Kompetenz-Konflikte vol 11. April 1868: »Alle Streitigkei ae Auseinanderseßungs-Verfahrens beziehen, {luß der Gerichte, von den

und zu entscheiden. «

haba E

Ì 1868. Königliches Kreisgericht, Steckbrief. Der Unterzeichnete beantragt die

Die Nr. 23 (vom 5. Juni) des » ustiz-Ministerial-Blatie- enthält u. A. folgendes Erkenntniß des Königlichen Ob er- Appel

ten, welche sich auf Gegenstände cinc nd mit Au Auëêeinandersebungs-Behörden zu instruit"

Jweite Beilage

Qweite Beilage

2391

zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. Montag, den 8. Juni

3 C Ie C R E

¿ 133

Heffentlicher Anzeiger.

Steefbriefe und Untersuchungs - Sachen. en näher bezeichnete Stadtkassen-Rendant)

¡ief. Der unten es Rathsmitglied E ung von Geldern S

daß sein gegenwarUUger K, Es Heben ile Civil - und A be andes dienstergebenst ersucht, auf den Gen

Ste b igl

und

festne it allen bei ihm si vorfinden- gfalle festnehmen und mit A o oui M 08 biesige die ungesäumte Erstattung

im Betretund Den und Geldern mittelst den Gegenstandes n zu lassen. Es wird

ingniß ad Gefäng antstandenen baaren

P des Auslandes eine gleiche

5. Juni 1868. _

D dalement des Rathsherrn

{Mer Religion y

evangeli\ lasse Gesichtsfarbe

f ähne, ist unterseßter Ge 0

[attdeutsche Sprache. Derselbe hört etwa grauen Winter-Ueberzicher und grauen

Strafvollstreckungs -

ilhelmin e N n art genannt, i [s in ] D pril er. aus dem hiesigen ) Heilung von der Kräße untergebracht war;

Engel.

i sfräfti na inzwischen rechtskräftig gewordene A 4

erachtet und mit vierwöcentlichem Gefängniß

zeichneten Gerichts v om 9. April er.

\huldig O it Bezug auf den tn dem

dn Sblattes : des i Regierungs - e Angeklagte erlassenen S

die edil-Behörden auf die 2. S chw / vigiliren, sie im Betretungsfalle zu verha die nächste Gerichtsbehörde mit dem

öffentliche

Nis Ei ) der Angeklag yierwöchentliche Gefängnißstrafe an der U "Schlawe, den 27. M tritt zu benachrichtigen. chlawc) Strafan i 1. Abtheilung.

uns von dem

Erfolg

( ; it tödtlichem der Körperverleßung mil k ch R,

Wohnorte entwichenen Hausschns H Mia Amts Meppen, sowie d i

sigen Gefängnisse. Signa [lement: | 5 Fuß 8 Zoll, Haare und Augenbrauen | \hlank, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe geju

Kleidung: wahrscheinlich grauc wollene Ja Mügße. Meppen, den 7. Juni 1868.

Der Untersuchungsrichter des gesammten Obergerichts.

: Steckbriefs- Erledigung. Der | Wilhelm Eduard Hoppenrath ung im wiederholten Rüffalle unter Akten H. 558. 67 erlassene Steckbrief 1 1868. Königliches Stadtgericht, Abtheilun Commission Il. für Voruntersuchungen.

Kriminalgerichtliche Befka

1868 Morgens ist auf der Strecke

etwa 1000 Schritte vom Alten Tornow

völlig unbekleideten und noch dur / geburt verbundenen neugeborenen Kinde Havel liegend gefunden worden. erfolgten Obduction liegt A bisherigen Ermittelungs-Versuche nih dieses Kindes geführt haben, so wir oder über die | ( des Kindes erfolgt ist, Auskunft z im Kriminal-Büreau des mung G D / : A unverzügli ittheilung zu 1 Potsdam, den 27. Mai 1868.

nnt

zu machen.

Handels-Regi In das Firmen - Nr. 5271 Köhne zu Berlin, ; Ort n Niederlassung: N (jeßiges Geschäftslokal: U. d.

Firma: L. M. Köhne, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Nufenhalt zu ermitteln gewesen

Auslagen und den verehrlichen Rechtswillfährigkeit versichert. Königliche Kreisgerichts - hat dunkle Haare, große Augen, ovale Gesichts-

ewöhnliche Nase y Gestalt, spricht

Sommer-Filzhut.

Requisitio | aus Schönwalde bei Dramburg, auch A ide sich bei uns wegen Landstreichens und

8haft befand und in Untersuchungen städtischen Lazareth, wo

Bezirks sub / hint Stebrief ersuchen wir sämmtliche Militair- andt,

Ersuchen abliefern zu lassen,

ic Ablieferung desselben in die hie- Alter 27 Jahre, Gre hellblond, Stirn frei, \ nd/

wegen wiederholter Unterschla-

dem 20. Februar ist erledigt. Berlin,

zwischen Potsdam und die Nabelschnux mit

Nach dem Resultat der am unzweifelhaft ein Kindesmord a e

, ¿ltni}se, unter denen onjtigen Verhäl isse! geben vermag

unterzeichneten Gerichts

o n “erwachsen dadurch nicht.

Königliches Kreisgericht.

Handels- Register.

er des Königl. Stad i Register des unterzeichneten

der Kaufmann (Bank- und Kommissionsgeschäft (

aus Damgarten is der hat sich von Damgarten

örden des Jn- und Aus- annten zu vigiliren, ihn

Bes

Kommission 11. Derselbe ist 45 Jahr alt,

dunkeln Kinn-Bart, die hochdeutsbe und

\chwer, trug einen dunkel-

n. Die unverchelichte

der Nacht vom 5. zum sie zu threr entflohen ist, is durch das ial-Erkenntniß des unter- bengedachten Vergcher. für I Moe

zeiger des Reglerungd- n ei Nr, 1096 hinter

alias Markwardt, zu ften und sicher gefesselt H

ten zu vollstrecken und ai

Bas M e Beschuldigten, von ]eine1 nn Heinri Schomaker

Größe etwa Statur S. spricht plattdeutsch,

de und Hose, hwarztuchene

hinter den Schneidermeister d. J. in den den 2. Juni

g für Untersuchungs-Sachen,

Am 15. Mai N r Leichnam eine i der e

ibli Geschlechts in der weiblichen Gesch L E Da die

machung!

entfernt

ie Spur ¡ de über dieselbe die Beiseiteschassung aufgefordert, fich zu seiner Verneh- re\p. Gerichtsbehörde

I. Abtheilung.

tgerichts zu Berlin.

Linden 42)

Firma :

ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im

am 1. Juni 1868 errichteten offenen leute:

unter Nr. 2328 zufolge heutiger

Gerichts is unter Louis Marcus

Die unter Nr. 4244 des Firmen - Registers eingetragene hiesige

C. Medlenburg;

Inhaber: Fabrikant Carl Herrmann Felber;,

Register gelöscht. i ll\cafter der hierselb| unter der Firma: Oie M A. Reichenbach & Co

i brik, Geschäftslokal: Landsbergerstr. 83), A A Handelsgesellschaft sind

Abraham, genannt Adolph Reichenbach,

1 5) Jacob A Sia

e zu Berlin. ; , Dies is in d Geell schafts-Register des unterzeichneten Gerichts

Verfügung eingetragen. in, den 5. Juni 1868. | N De aliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

ar F R

die Kauf-

Firmen-Registers ist eingetragen:

Unter Nr. 167 unseres Firma: Kaufmann Eduard Leopold

Colonne 2. Jnhaber der

E Ort der Niederlassung: Insterburg.

Bgzeichnung der Firma: E. L. Palfner. Ealoftne 5 Zeit L Eintragung: Eingetragen zufolge Ver-

fügung vom 28sten am 30. Mai 1868.

- den 28. Mai 1868. : Ines Oas Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Unter Nr. 17 unseres Gesellschafts-Registers ist in die 4. Colonne

4 den: i folgender Vermerk eingetragen wor i ar 6 i

nfe & Palfner ist sei 868 e Auflösung der Handelsgesellschaft erogen,

Eingetragen zufolge Bersügung vom 28. am 230. Mai 1868. Insterburg/ Mai 18658. S

den 28. 1888, Königliches Kreisgericht. Verfügung vom 7. d. M. ist heute in unser Firmen- a L 31 eingetragene Firma des A Ae Guttfeld zu Mierunsken gelöscht, ferner folgende Eintragung

irft : M Nr. 88. Tr Btargg bowa arggra ; Ort is Miederlassung : Marggrabowa. Firma: S A A | owa, den 8. Mal 1000. Marggrad gliches Kreisgericht.

Kaufmann Samuel (Salomon) Guttfeld zu

1. Abtheilung.

mann Salomon Lwenthal aus Mühlhausen hat für

in die Gemeinschaft der Güter ausge- O Boeolge Verfügung vom 23. Mai 1868 am

Q Kaul i em e en Eingetragen

25. Mai 1868. : 1868 95. Mai 1868. ; Mohrungen nigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

i i Ge-

s ahre erfolgenden Eintragungen in unser | i E N wir in den Königl. Preuß. Staats-An

A j der Königsberger Hartungschen Zei-

i iner Bd itunc n E Berliner Platt zu Neidenburg bekannt machen und die auf

ing V ‘nichafts-Registers bezüglichen Geschäfte wer- n ührung de richter Frenzel unter Mitwirkung des D 1868.

; ; itet werden. cidenburg / ' 868. S Reiezug Vere Ees @reisgericht. I. Abtheilung.

In unser Firmen-Register ist unter Nr. 117, als Firmen-Jnhaber: G ited, Miebo,

der Kaufmann Johann | (i Ls als Ort der Niederlassung: Grete P /

als Bezeichnung E A 3. Juni 1868 eingetragen.

zufolge Verfügung A den 3. Juni 1868. Greifenberg im Pom Kreisgericht. 1. Abtheilung.

; Negister is unter Nr. 118 l z unser Firmen der Kaufmann und Färbermeister

iedri ilhelm Schul, : als e N belassung: Greifenberg in Pommern, On 4 d S e a JURI 1868 eingetragen. zufolge Verfügung vom 3. Juni d. J.

ife m., den 4. Juni 1868. reifenber L igliches Kreisgeri®t. 1, Abtheilung.

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