1868 / 152 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3) der im Garten - Hypothekenbuche sub Nr. 315 verzeichnete Erb- garten nebst Scheune, gerichtlih abgeschäßt auf 782 Thlr. 14 Sqgr., 4) die in demselben Hypothekenbuche sub Nr. 370 und resp. 371 verzeichneten beiden Grasgärten, zusammen gerichtlich abgeschäßt auf 328 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. 5) der in demselben Hypothekenbuche sub Nr. 356 verzeichnete Garten, gerichtlich abgeschäßt auf 225 Thlr, ufolge der, nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen, in unserm üreau III. einzusehenden Taxe, sollen am 15. Oftober d. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Loyke, subhastirt werden. j Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi- gung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch beim Subhastations- ericht zu melden. Templin, den 17. März 1868. i Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau. Schlochau, den 23. A 1868. Das den Gutsbesißer Robert und Eugenie, geb. Kettner-Hoeferschen Eheleuten gehörige Rittergut Pollniß Nr. 34, abgeschäßt auf 27,143 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 10. September 1868, Vormittags 11UWhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er- sichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche beim Subhastationsgerichte anzumelden.

[1866] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau, den 20 Mai 1868.

Das den Martin und Barbara, geb. Reuschel, v. Glowczewski- schen Eheleuten gehörige Grundstück Hammermühl Nr. 1, abgeschäßt auf 7272 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der ane einzuschenden Taxe, soll am 18. De- zember 1868, VorMittags 11 Uhr, auf dem Gerichtstage zu Osusznica subhastirt woerden.

olgende dem Aufenthalle nach unbekannten Gläubiger, als: die Erben des Jgnayß v. Kossak Glowczewski zu Hammermühl, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

[1856] Nothwendiger Verkauf. Königliches E Colberg, den 13. Mai 1868.

Der dem Rentier Gustav Erdmann adjudizirte, früher den Büdner Albert Schulz’schen Eheleuten und den Büdner August Raasch'schen Eheleuten gehörige, zu Groß - Jestin belegene , im Hypothekenbuch Vol. Ib. Fol. 33 Nr. 52 verzeichnete Halbbauerhof, gerichtlich geschäßt auf 5424 Thlr. 5 Sgr., soll

am 7 Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle resubhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufsbedingungen sind in unserm Prozeß-Büreau 111. einzusehen.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert , sih zur Vermeidung der Präflusion spätestens in dem Termin zu melden.

E welche wegen einer aus dem L N! nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.

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b Nothwendiger Verkauf. as dem Eigenthümer Jacob Bialys gehörige, zu Draßig sub Nr. 10 belegene Grundstück, gerichtlich abgeschäßt auf 6326 Thlr 20 Sar. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur cinzusehenden Taxe, soll im Bietungstermine

am 17. Dezember 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er- sihtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.

Filehne, den 7. Mai 1868.

Königliche Kreisgerichts-Kommission I.

[662] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Gnesen, den 7. Februar 1868.

Das dem Lieutenant Johannes Saenger gehörige, im Gnesener Kreise belegene adelige Gut Lubówko, landschaftlich abgeschäßt auf 26/545 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. zufolge der, nebst Hypothekenschein und Bedingungen, in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am

2. Oktober 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der dem Aufenthalt nah unbekannte Besißer Johannes Saenger wird hierzu öffentlih vorgeladen. :

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung aus. den Kaufgeldern suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

[655]

[2252] D. D T4 A UL aut Obligation vom 13. August 1852 schuldeten Johannes Schade und Ehefrau, Anna Margaretha geborene Brandau, zu Solz dem Seelig Seelig daselbst ein Kapital von Zwanzig Thaler. Der jeßige Eigenthümer der dieserhalb pfandrechtlich verbasteicnt Grundstücke Ch. A. 9 und 8, Vincenz Knierim daselbst, hat unter Vorlage der Quit- tung des genannten Gläubigers über Hauptgeld und Zinsen unter der Behauptung, die fragliche Obligation sei verloren und der der- malige Besißer unbekannt, Mortification dieser Urkunde beantragt.

Es werden deshalb Alle, die aus obiger Obligation noch ein Recht herzulciten vermeinen, aufgefordert, solches binnen vier Mona. ten dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Schuldurkunde für mortifizirt erklärt wird.

Rotenburg, am 16. Juni 1868.

Königliches Kreisgericht.

E

T S Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Vom 1. Juli d. J. an wird auf hiesiger Saline feinkörniges weißes Siedesalz der Centner netto zu 13 Sgr. die Salzsteuer von 2 Thlr. ungerechnet verkauft, insofern dic Abfuhr in Mengen von über 100 Ctr. zu Schiff oder mit der Eiscnbahn erfolgt. Bei Ent- nahme geringerer Mengen oder bei Abfuhr auf anderen Wegen wer: den 145 Sgr. berechnet. Die für gewisse Gegenden früher gewährten Erm gan prelle hören auf, ohne jedoch besondere Preisvereinbarungen beim Abschlusse großer Lieferungen dorthin auszuschließen. Grobkör. niges Salz wird 1 Sgr., mittelgrobes 6 Pf. der Centner höher als feines Salz berechnet. Viehsalz kostet lose 10 Sgr., Pfannenstein zur Verwendung als Viehsalzlecksteine 9 Sgr. der Centner. Bei Denatu- rirung des losen Viehsalzes tritt cine Controlgebühr von 1 Sgr. zum Waarenpreise. Salzsäcke werden wie bisher mit 4 Sgr. pro Centner netto abgegeben. Schönebeck, den 27. Juni 1868.

Königliches Salzamlt.

Cat Bekanntmachung. ie im Saalkreise gelegene, cine Meile von Halle entfernte Do- maine Granau soll auf die Dauer von 18 Jahren, nämli; von To- hannis 1569 bis dahin 1887, im Wege des öffentlichen Ausgebots anderweit verpachtet werden. / Die Gesammtfläche der Domaine beträgt 1098 Morgen, 153,31 Quadr.-Ruthen und besteht aus: 4 Morgen 142 Quadr.-Ruthen Hof- und Baustellen, 15 124 » Gärten, 819 31 » Acr, 148 95/31 » Wiese, 78 172 » Weide, 6 97 » Holzung, und 25 72 v Wegen, Gräben 2c. Den Licita tions-Termin haben wir auf Donnerstag, den 3. September 1868, Vormittags 10 Uhr, in unserm Sessionszimmer anberaumt und laden zu demselben Pacht- lustige mit dem Bemerken cin, daß 1) Das Pachtgelder-Minimum 4500 Thlr. beträgt ; 2) zur Uebernahme der Pachtung cin disponibles Vermögen von 23/000 T 8 erforderlich ist, und 3) sih die Bietungslustigen vor der Licitation Über ihre Qualifi-

cation als Landwirthe und den Besiß des erforderlichen Ver-

mögens ausweisen müssen.

Die Verpachtungs-Bedingungen, die Regeln der Licitation, sowie die Karten und Vermessungs-Negister können mit Ausnahme der Sonntage täglich in unserer Domainen-Registratur und auf der Do- maine Granau eingesehen werden. Auch sind wir bereit , Abschriften der speciellen Pachtbedingungen und Exemplare der gedruckten allge- meinen Bedingungen auf Erfordern gegen Erstattung der Kopialien und Druckkosten zu ertheilen.

Pachtliebhaber , welche die Domaine und die dazu gehörigen Grundstücke in Augenschein zu nehmen wünschen ; wollen sih an den Herrn Amtsrath Hart zu Granau wenden.

Merseburg, den 17. Juni 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

[2280] Bekanntmachung. Der Bedarf an Kopf- und Feldsteinen zur Unterhaltung der Chausseen in unserem Verwaltungs-Bezirke während der Jahre 1869, 1870 und 1871 foll im Wege der Submission geliefert werden, und es sind zu diesem Behufe die Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt. i j

Der Bedarf an Kopf- und Feldsteinen is entweder nach den Depot-Pläßen am Landwehr-Canal, oder nah der Berlin Strelizer- Straße und den Chausscen vor dem Schönhauser- und Prenzlauer- Thore zu schaffen. ¿4 | :

Der Einreichung der Submissionen wird bis zum 17. k. Mks. entgegengesehen. |

Berlin, den 25. Juni 1868. ,

Königliche Ministerial-Bau-Kommission. Pehlemann. Giersberg.

[2221]

Die Bahnhofs-Restauration Bingerbrück : in dem daselbst n eu erbauten, der Rheinischen und Rhein-Nahe-Eisen- bahn gemeinschaftlich zugehörigen Empfangs-Gebäude, bestehend aus vollständig möblirten Wartesälen 1. /11. und 111. /1V. Klasse mit Buffet, geräumiger Küche und Anrichteraum, gui und bequem ge- legenen Kellern, sowie einer in demselben Gebäude befindlichen, aus drei Zimmern mit geräumigem Flur und Speicherraum bestehenden Wohnung für den Restaurateur, soll für die Zeit vom 1. August d. Js, bis Ende 1870 für Rechnung der Rhein-Nahe und Rhel1-

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nis dg Eisenbahn-Gesellshaften, im Submissionsweg e vergeben werden.

Die Offerten, welchen zugleich die Qualifications- und sonstigen Atteste des Bewerbers, insbesondere üb ionsfäbigkeit, beilie müssen, sind mit der Aufschrift : er Cautionsfähigfkeit, beiliegen

»Submissions-Offerte auf di de i

M Bin erbrite E f die Bahnhofs-Restauration zu verschen, bi ittwoch, den 15. Juli d. Js., Vormittags 11 Uhr, portofrei an die unterzeichnete Fönigliche Eisenbahn Diteeade einzureichen, in deren Geschäftslofal, auf dem Bahnhofe St. Iohann- Saarbrücen, zu bezeichneter Stunde und im Beisein der persönlich

erschienenen Submittenten die Eröffnung der Offerten erfolgen soll. gree Wahl unter den Submitienten bleibt vorbehalten und wird det tas zu einer Jahrespacht von Eintausend Thalern

erfolgen.

ie näheren Bedingungen sind auf der Station Bingerbrück bei dem Bahnhofs-Vorsteher der Rhein-Nahe Eisenbahn, bei ver Betriebs- Tnspection zu Creuznah und bei uns, im obengenannten Geschäfts-

Lokale cinzujehen, können aber auch auf portofrei l aus kostenfrei bezogen werden. H auf portofreie Gesuche von hier

Saarbrücken, den 20. Juni 1868. der Rhein-Nahe- und Rheinis er Khein-Nahe- Und Rheinischen Eisenbahn. Die Königliche Eisenbahn Direction. y

E nd

Verloosung, Amortisation, Lng u. \. w., vou öffentlichen Papieren. [2160] Aufkündigung. von 4¿proz. Pfandbriefen der Ostpreußischen Landschaft. _ Bei der heute im versammelten Gencral-Landschafts-Collegio be- wirkten Ausloosung der nach §. 22 ff. des Negulativs vom 23. Juni 1866 (Ges. S. pro 1866 S. 343) zum 1. Januar 1869 zu tilgenden Ura, Pfandbriefe der Ostpreußischen Landschaft sind folgende gezogen worden : Litt. A. Nr. 1104, 1533. 1770. 1990. 2037. 2238. 2620. » B. » 583. 114. 968. 1228. 1241. 1645. 1772. 2996. p-Q 9 A 922. 729. 875. 1238. 1405. 1407. 1414. 1739.

136. 270, 595. 892. 1270. 1423. 1683. 2015. 2233.

60. 81. 529. 578. 697. 1000. 1015. 1236. 1274. 1327. E SB 1765. 1792. 1929. 1994. 2010. 2091. 3044. 13. 130. 289. 468. 483. 523. 541. 542. 561. 576. 664. 748. 799. 834. 837. 912. 952. 1000. 1046. 1053. 1231. 1366. 1398. 1485. 1597. 2075. 2096. 2117.

7. 43. 155. 160. 162. 284. 299. 340. 348. 363, 388.

434. 474. 694. 744. 757. 763. 846. 859. 861. 908.

1005. 1015. 1034. 1041. 1211. 1302. 1342. 1355. 1397. 1494. 1511. 1563. 1564. 1573. 1764. 1774. 1824. 1825.

E 1942. 2062. 2067. 2193. 2199. 2304. 2353. 2379.

2561.

Diese sämmtlichen Pfandbriefe werden hierdurch den Besißern zum 2. Januar 1869 mit der Aufforderung gekündigt, den vollen Kapitals-Betrag derselben gegen Rückgabe der Pfandbricfe in cours- fähigem Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nah dem 1. Januar 1869 fälligen Coupons und des Talons, zu der gedachten Verfallzeit in unserer Kasse hierselbst oder bei unserem General-Agenten Herrn Geheimen Kommerzienrath N. Warschauer in Berlin baar in Em- pfang zu nehmen.

Zur Bequemlichkeit des Publikums wird nachgegeben, daß die gekündigten Pfandbriefe nebst Coupons und Talons unserer Kasse auch mit der Post, aber frankirt eingesandt werden können, in wel- chem Falle die Gegensendung der Valuta womöglich mit umgehender Post aber unter Declaration des vollen Werthes ohne Anschreiben und unfrankirt erfolgen soll.

__ Die Verzinsung der gekündigten Pfandbriefe hört mit dem 31. Dezember 1868 auf und der Geldbetrag ctwa fehlender Coupons wird deshalb von der Einlösungs-Valuta in Abzug gebracht.

_ Ohne Talon kann die Einlösung cines Pfandbriefs Überhaupt nicht stattfinden. J

Die Inhaber der zur Verfallzeit nit eingelieferten Pfandbriefe werden hinsichtlich des Pfandbriefsrehts präkludirt und mit ihren Ansprüchen lediglich auf die bis nach Ablauf der Coupon-Serie bei der Landschaft zu deponirende Einlösungs-Valuta verwiesen.

Nach Ablauf der ausgegebenen Coupon-Seric, d. h. nah dem 1, Juli 1871, wird die Valuta der auch dann noch nicht eingegangenen getündigten Pfandbriefe nach Abzug des Betrages der nicht beige- rahten Coupons an das Königliche Stadtgericht hieselbst abgeführt werden, welches die Amortisation solcher Pfandbriefe auf Kosten des Inhabers und der Entnahme derselben aus der deponirten Masse zu veranlassen hat.

Königsberg, den 15. Juni 1868. A Oftpreuß. M T E M

olß.

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» . »

oa Bekanntmachung ia Bon den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 13. Fe- bruar 1865 ausgegebenen Chodziesener Kreis-Obligationen sind bei der am 15. Februar cr. erfolgten Ausloosung laut Amortisations-Plan gezogen worden die Obligationen it Litt. C. Nr. 18. 34. 56. 78. 163 und 200, je über 100 Thlr., » D. Nr. 30 und 43, je über 40 Thlr., Gia » E. Nr. 32. 68. 115. 137. 214. 220. 265. 330. 374 und 385, je j „Über 20 Thlr. B Diese Obligationen werden hiermit den Jnhabern gekündigt und

lebtere aufgefordert, am 1. Oktober d. J. den Nenawerth derselben mit den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obligationen Und den zu denselben gehörigen Zins-Coupons der spätern Zinstermine bei der hiesigen Kreis-Kommunal-Kasse oder den Banquierhäusern Gebrüder Friedlaender in Bromberg, : Friedlaender & Co. in Berlin in Empfang zu nehmen. Chodziesen, den 8. Mai 1868. Der Königliche Landrath. [2250] i Bekanntmachung.

In der in Gemäßheit der §F. 57 und 58 der Allerh. Verordnung vom 8. Juni 1835 (Ges.-Samml. Seite 101) stattgehabten 20. Ver- loosung von Pfandbriefen Littr. B. sind folgende 35 Prozent Zinsen tragende Apoints über einen Gesammt-Betrag von 13,400 Thlr. vor- schriftsmäßig gezogen worden:

/ a 1000 Thlr.: Nr. 684 auf L as Nr. 736 auf Wilkau, | Nr. 24,023 auf E wiß, dorf ; a 500 Thlr. : Nr.2332 auf Ornonto- | Nr. 25,224 auf Casimir, | Nr. 25,584 auf Kelts{ ;

wiß : A s U

Nr. 5180 auf Koiß, » 5196 » do

a 200 Thlr.: Nr. 5/484 auf Ornon- | Nr. 16,609 A REIS 6,61: 0

. towiß, 1 6 3 » ° » 5391 » Gr. u. Alt do. 16,616 » do. Dubensko Wilkau, 16,626 » do. c. pert., 51976 do. 16,793 » Rachen, 5360 » do, Krieblo- » »

16,907 uzella E N wiß | Et

16/911 5465 Ornonto- » do. wiß, Casimir,

a 100 Thlr.: Nr. 9117 auf Koiß Nr. 9,469 auf Ornon- | Nr. 18,493 auf Casimir, 9118 » do. 18,503 » d

towiß, 0 9142 do. 9,493

do. 18/513 » do. 9157 do. 9,506 do. 18/516 » do. 9159 do. 9/516 do. 18,529 » Berndau, 9178 do, 9/517

do. 18/530 » do. 9189 do. 9,928 do. 18/981 » Haus- 9200 do 9,689 -

é Wilkau, dorf,

9413 Gr. u. Alt 9/691 do. » 18,748 » Rachen,

Dubensko 9,701 do. 18,751 do,

c. pert., 9,708 do. 18,754 do. 9438 » do. 9,718 do. 18,760 do. 9445 » do, 18,462 » Cafimir, 18,975 Keltsch, 9454 » do. 18,483 do 19,018 do. 9455 » do,

18,48 » do. Nr. 11,829 auf Koiß,

a 50 Thlr.:

Nr. 11,893 auf Ornon- | Nr. 12,011 auf Krieblo- » 11,871 » Gr. u. Alt Dubensfko

towiß, wiß, c. pert.,

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» 11,895 » do. » 12/360 » Berndau, » 12,008 » O » 12/624 » Zuzella. IVI1B/ Diese Pfandbriefe werden daher hierdurch ihren Tnhabern mit dem Bemerken gekündigt, daß die E A des Nennwerths der- selben gegen Auslieferung der Pfandbriefe in coursfähigem Zustande vom 2. Januar 1869 ab bei der Königlichen Kredit-Jnstituts-Kasse (Albrechts\raße Nr. 16 hier- selbst) in den Geschäftsstunden derselben erfolgen wird, und daß mit diesem Tage, nach §. 59 der alleg. Verordnung, die weitere Verzinsung der gezogenen Pfandbriefe aufhört. i Sollte die Präsentation der qu. Pfandbriefe nicht spätestens den 15. Februar 1869 erfolgen, so muß das im §. 50 der alleg. Verordnung vorgeschriebene Oos - Verfahren in Ansehung dieser Pfandbricfe veranlaßt werden. Breslau, den 24. Juni 1868. Í Königliches Kredit-Jnstitut für Schlesien.

[2158] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 10. August 1860 Geseß-Sammlung pag. 421 ausgefertigten, auf den Jn- haber lautenden Obligationen des Altmärkischen Wische-Deich-Ver- bandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thalern sind fernerweit nah- stehende Schuldverschreibungen: a) Litt, B. Nr. 235. 236. 237. 238 und 239, 5 Stü à 100 Thlr b) Litt. C. Nr. 270. 271. 272. 273. 274. 275. 276. 277. 278. 279. 280. 281 und 282, 13 Stü à 50 Thlr

500 Thlr.

650 Thlr. zusammen 1150 Thlr. ausgeloost worden. E i - ;

Diese Schuldverschreibungen sind mit allen dazu gehörigen ZJins- Coupons und Talons vom 2. Januar 1869 ab behufs Auszahlung der Kapitalien und fälligen Zinsen an die Deichkasse in Seehausen in der Altmark zurückzugeben, wobei wir bemerken, daß mit diesem Zeit- punkte die Verzinsung der genannten Obligationen aufhört.

Auswärts wohnhaften Jnhabern ausgelooster Obligationen ist

estattet, dieselben portofrei cinzusenden und die Uebermittelung der Valuta durch die Post auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu yver- langen. "Sicvauisg i. Altm, den 18. Juni 1868. Namens des Deich-Amts. Die Bau-Kommission für di-e Regulirung des Alands. von Jagow. Buch, Huth.