1868 / 156 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zug. Obergericht und dessen Präsident, Kantonsgericht und dessen Präfident, Gerichtskanzlei, Kriminal- und Polizeigeriht und Staats- anwaltfchaft und Verhörtamt in Zug. Freiburg. l. Verwal- tungs8behörden: Staatsrath (Conseil d’Etat) in Greibury Präfek- tur des Saanen-Bezirks in Freiburg, Präfektur des Sense-% ezirks in Tavel, Präfektur des Greyerzer Bezirks in Bulle, Präfektur des Sce - Bezirks in Morat, Präfektur des Broye - Bezirks in Estavayer , Präfektur des Gläne - Bezirks in Romont und Präfektur des Veveyse - Bezirks in Châtel St. Denis. 11. Geriht8behörden: Kantonsgericht (Tribunal cantonal) in &reiburg, Bezirksgerichte in Freiburg, Tavel, Bulle, Morat, Eftavayer, Romont, Châtel St. Denis. Ul. Staatsanwaltschaft in Frei- burg. Solothurn. Justiz-Departement, Obergericht, Kassationshof, Schwurgerichtshof, Anklagekammer und Staatsanwalt in Solothurn. Amtsgerichte und Amtsgerichts-Präsidenten folgender Aemter: Solo- thurn-Lebern in Solothurn, Bugheggberg-Kriegstetten in Solothurn, Balsthal in Balsthal, Olten - Göschen in Olten, Dornek-Thierstein in Dornek. Basel Stadt. Cipilgericht , Staats- anwalt und Polizei - Direction in Basel. Basel Land- \chaft. 1. Jn Civilsachen: Ober - Gericht in Liestal, Bezirks-Gerichte von Arlesheim, Gelterkinden, Liestal, Sissach und Waldenburg. Il. Jn Strafsachen: Kriminal - Gericht , Polizei- Direction, Staats - Anwaltschaft in Liestal. Bezirksstatthalter- Aemter von Arlesheim, Liestal , Sissah und Waldenburg. Schaffhausen. Obergericht in Schaffhausen , Kantonsgericht in Schaffhausen, Bezirksgerichte in: Schaffhausen; Stein, Theingen, Neun- kir, Unterhallau und Schleitheim. Verhör - Amt in Schaffhausen. Appenzell der Aeußern Rhoden. Kantons-Kanzlei in Herisau. A ppenzell der Junern Rhoden. Landammann-Amt in Apen- 0 die zwei Hauptmann-Aemter der Rhode Hischberg und Oberegg.

t. Gallen. Justiz-Departement, Staatsanwaltschaft und Kantons- gericht in St. Gallen. Die Bezirksgerichte und Bezirksammann-Aem- ter iu: St. Gallen, Tablat, Rorschach, Unterrheinthal , Oberrheinthal, Werdenberg, Sargans, Gaster, Secbezirk, Obertoggenburg, Neutoggen- burg, Alttoggenburg, Untertoggenburg, Wyl, Gossau. Graubünden. Kantonsgericht und Kantons-ITnstruetionsriehteramt in Chur. Bezirks- gerichte von Plessur, Tm Boden , Unterlandquart , Oberlandquart, Albula, Heinzenberg, Hinterrhein, Moësa, Vorderrhein, Glenner, Ma- loja, Bernina, Jnn und Münsterthal. Aargau. In Civilsachen sind die 11 Bezirksgerichte die erste, und das Obergericht in Aarau die oberste richterliche Jnstanz. Die Vormundschafts-Angelegenheiten stehen unter den Bezirksämtern, in oberer Jnstanz unter dem Regierungsrathe. In Strafsachen: die Staatsanwaltschaft des Kantons in Aarau, die 11 Bezirk3ämter als Gerichts-Polizeibehörden, die 11 Bezirksgerichte (resp. Untersuchungêrichter der Bezirke) ais Untersuchungsstellen (die

ezirksgerichte sind zuglei erste Aas Zuchtpolizei-Straffällen); das Kriminalgeriht des Kantons in Aarau als Kriminal-Jnstanz, und das Obergericht in Aarau als Ober-Jnstanz in Zuchktpolizei- Straffällen. (Die genannten Bezirksstellen Bezirksämter und Be- zirksgerichte residiren in Aarau , Baden , Bremgarten , Brugg, Kulm , Laufenburg, Lenzburg, Muri, Rheinfelden, Jo ingen, Zurzach.) Thurgau. Staatsanwaltlchaft des Kantons zu Weinfelden in Strafsachen, Obergericht des Kantons zu Frauenfeld in Civilfállen. Tessin. Jn Civilsachen: das Prásidium des Obergerichts in Lugano. (La Presidenza del Tribunale Supremo del Cantone del Ticino ora à Lugano.) Jn Strafsachen: das nämliche Práäâ- sidium und der Untersuchungsrichter des Kantons in Bellinzona. Waadt. Kontonsgericht (Tribunal cantonal) à Lausanne, Kontons- Untersuchungsrichter (le juge d’instruction cantonal) à Lausanne, ‘Genec- ral-Profurator (le procureur général) à Lausanne, Bezirksgerichte (les Tribunaux eivils): District d’Aigle, District d’Aubonne, Distriet d’Aven- ches, District de Cossonay, District d’Echallens, Distriet de Grandson, District de Lausanne, District de la Vallée, District de Lavaux, District de Morges, District de Moudon, Disrict de Nyon, District d’Orbe, District d’Oron , District de Payerne, District du Pays - d'Enhaut, Dizstrict de Rolle, District de Vevey, District d’Yverdon. Wallis. Tri- bunal cantonal à Sion, Président du Tribunal du district de Conches à Munster, Président du Tribunal du distric: de Rarogne oriental à Moerel, Président du Tribunal du district de Brigne à Brigne, Président du Tribunal du district de Vièége à Viège, Président du Tri- bunal du district de Rarogne occid. à Rarogne, Président du Tribunal du district de Loëche à Loëche les Bains, Président du Tribunal du district de Sierre à Lens, Président du Tribunal du district de Sion à Sion , Président du Tribunal du district d’Hérens à Sion , Présìdent du Tribunal du district de Conthey à Ardon, Président du Tribunal du district de Martigny à Martigny-Bourg, Président du Tribunal du district d’Entrement à Orsières, Président du Tribunal da district de St. Mau- rice à Evionnaz , Président du Tribunal du district de Monthey à Mon- they. Neuenburg. Direction de Justice (Justizdirection) à Neucháâtel. Genf. Le Président du Tribunal de Commerce à Genéve, le Président de la Cour de Justice à Genève, le Président du Tribunal civil a Genève, le Procureur général à Genève, le Juge d’Instruction à Genève.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. Der Privat-Dozent Dr. Seydel zu Königsberg i. Pr. ist un Kreis-Wundarzt des Stadtkreises Königsberg ernannt worden.

Akademie der Wissenschaften. __ Am 2. Juli hielt die Königliche Akademie der Wissen- schaften, ihrer Lille gemäß, eine öffentliche Sizung zum An- denken Leibnizens. Der an diesem Tage vorsißende Secretar, Herr Trendelenburg, eröffnete fie mit cinem Vortrag, in

welchem er an zwei schon aus den Jahren 1669 bis 1672 stam- mende Entwürfe Leibnizens zu einer gelehrten Societät Betrach- tungen über die Absichten bei der Stiftung der Akademie an- knüpfte und zur E an den im vorigen Jahre hingeschie- denen Herrn Chr. Aug. randis, auswärtiges Mitglied der Akademie , den verdienten Mitarbeiter an der akademischen Ausgabe des Aristoteles, einige Worte hinzufügte. ierauf bezeichnete Herr Boniy als neu eingetretenes Mitglied in einer Antrittsrede die Aufgabe, welche er sich in seinen Studien gestellt habe. Herr Haupt erwiederte als Secretar der philofophisch-historischen Klasse diese Worte mit einem Dank der Akademie für Herrn Bonig Arbeit am index Aristotelicus und E ihn willkommen. Sodann verkündete Herr Kummer als Secretar der physikalisch-mathematischen Klasse das Ergeb- niß der Bewerbungen um die aus dem Steiner schen Legat gestellte Preisaufgabe. Von den vier eingegangenen Be- werbungsschriften wurden zwei als prei8würdig anerkannt, unker welche der Preis getheilt werden soll. Als die Ver- fasser dieser beiden gekrönten Preisschriften ergaben sich nah Eröffnung der versiegelten Zettel: Herr Hermann Kortum , Privatdozent in Bonn, und Herr Henry John Stephen Smith, Professor der Mathematik an der Universität Oxford. Es wurde sodann eine aus dem Steinerschen Legate neu ge- stellte mathematische und eine aus akademischen Mitteln ge- stellte physikalische Preisfrage verkündigt. Hiernach zeigte Herr Trendelenburg als Secretar der Philosophis{ - h:\torischen Klasse an, daß die historishe und die philosophische Preisaufgabe, welche auf das Jahr 1868 ausgeschrieben waren, keinen Bewerber gefunden. Die Akademie er- neuert beide auf das Jahr 1871 und zwar die historische, welche die Bearbeitung der Regesten der Päpste von JInno- cenz 1IT. bis mit Benedict X1,, und die philosophische, welche eine kritische Sammlung der zerstreuten Bruchstücke aus den verlorenen Schriften der ersten Peripatetiker zum Gegenstand hat. Ferner verlas derselbe Secretar den Bericht Über die Wirksamkeit der Boppstiftung. Das Stipendium ist, wie noch Bopp gewünscht hatte, am 16. Mai d. J. mit 300 Thlr. dem Kandidaten E. Siecke in Berlin verliehen, der in Bopp's leßten Lebens§jahren diesem bei der Korrektur seiner Arbeiten treu zur Seite stand. Das Vermögen der Stiftung beträgt jeßt in preußischen Staats- papieren 10,200 Thlr. mit einem jährlichen Zinsertrag von 458 Thlr. Herr Kirchhoff {loß die Sißung mit einem Vor- trag zu A. Boeckh's Gedächtniß.

Marine - Ministerium. : Bekanntmachung. Bei der großen Zahl von Anmeldungen zum Eintritt als

Kadett in die Marine, von_denen cin großer Theil der Ange- meldeten die für den Eintritts-Termin vorgeschriebene Ulters- grenze bereits überschritten, bringt das Ober - Kommando der Marine die Bestimmung der »Verordnung für Ergänzung des Offizier-Corps der Flotte vom 16. Juni 18644 zur Man hiermit zur allgemeinen Kenntniß, wonach

»die Ablegung der Eintrittsprüfung nur vor dem

zurückgelegten 17ten Lebensjahr stattfinden kann. «

__ Auf diese Bestimmug muß umsomehr hingewiesen werden, als die Zahl der Anmeldungen eine große und das Ober-Kom- mando der Marine nicht in der Lage ist, die Gesuche der mit überschrittenem Lebensalter Angemeldeten zu berücksichtigen. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß der Anfang April jeden Jahres der für die Eintrittsprüfung angeordnete und somit für die Alter8grenze maßgebende Termin ift

Berlin, den 4. Juli 1868. Das Ober-Kommando der Marine.

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Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant, Kommandant von Berlin und Chef der Landgendarmerie, Graf von Bis8marck-Bohlen, von Schleswig.

Justiz-

Abgereist: Der Unter - Staats - Secretair im Ministerium, de Rège, nach Carlsbad.

Der Ministerial-Direktor, Ober-Landforstmeister von Hagen nach Jlsenburg im Harz.

, Verlíinu, 4. Juli. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Major von Brandenstein vom großen Generalstabe Die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß- herzogs von Hessen und bei Rhein Königlicher Hoheit ihm ver- liehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Berdienstordens Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.

Die Eröffnung der Telegraphenstation zu Königstein Rec ierungs- T Wiesbaden, findet mit bsdrantteon Tagesdienst am 6, Juli Ge att, Frankfurt a. M,, den 3. Juli 1868. Telegraphen-Direction.

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Personal - Veränderungen.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 26. Juni. Meßze, Pr. Lt. vom 2. Pos. Inf. Regt. Nr. 19, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert.

Den 27. Juni. v. Siegroth, Port. Fähnr. a. D, früher im 4. Westfäl. Jnf. Regt. Nr. 17, im stehenden Heere, und zwar als Port. Fähnr. im Holst. Tuf. Negt. Nr. 85, wieder angefstéllt.

Den 30. Juni. Gr. zu Ranßtau, Sec. Lt. vom 3. Thüring. nf. Regt. Nr. 71, zur Dienstleistung als Ordonnanz-Offizier bei des rbprinzen von Schwarzburg-Sondershausen Durchl, vom 1, August

c. ab, fommandirt. Lees B. * SULELE nen e

Den 18. Juni. Thierbach, Pr. Lt. a. D, uleßt im Pomm. F p I 34, der bedingte Anspruch auf An ellung im Civil- dienst ertheilt.

Den 27. Juni. v. Mayer, Oberst a. D., zuleßt Ob. Lt. und Command. des 1. S(hles. Drag. Regts. Nr. 4, mit seiner Pens. und der Unif. dieses Regts. zur Disp. £ ellt.

Den 30. Juni. Krieger, Schneider, Könnecke, Schlie ck- mann, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reitenden Feld- jáger-Corps, in Folge ihrer Anstellung als Oberförster ausgeschieden und als Sec. Lts. zu den beurl. Offiz., resp. der Art. des 2. Bats. Wehlau) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, der Inf. des 1. Bats. (Neu- adt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, der Inf. des 1. Bats. (Conig) 4. Pomm. Landw. Regts. Nr. 21 und der Kav. des 2. Bats. (Pr.

Stargardt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, übergetreten.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. Juli. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll - und Steuerwesen so wie für Handel und Verkehr traten heute Mittag

zu einer Sißung zusammen.

Anclam, 2. Juli. (Uncl. Z.) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern Nacht nah 11 Uhr hier von Dem- min an, übernachtete im Hotel zur Traube und fuhr heute früh nah 7 Uhr nach Swinemünde. j n f‘

Posen, 3. Juli. Se. Majestät der -König haben der hie- sigen Regierung das lebensgroße Bildniß Königs Friedrich Wilhelm I1V. in ganzer Figur, vom Maler W. Schroeder nach Professor Krüger ausgeführt, zum Geschenk gemacht. L

Lübeck, 3. Juni. Der Senat bringt den mit dem Könige von Preußen am 28. Mai d. J. zu Berlin abgeschlossenen Ver- trag in Betreff der Zoll- und Steuerverhältnisse der vom Herzogthume Holstein umschlossenen Lübeckischen ebietStheile, nachdem die Ratifications - Urkunden am 30. v. M. zu Berlin ausgewechselt worden sind, zur öffentlichen Kenntniß.

Sachsen. Dresden, 3. Juli. Die Königin-Wittwe Karoline von Dänemark if gestern Mittag, von Wiesbaden fommend, hier eingetroffen. Ihre Majestät reist unter dem Namen einer Gräfin von Oldenburg und wird morgen Nach- mittag Über Magdeburg und Lübeck die Rückreise nah Kopen-

agen fortseßen. ; N T len: Das »Dr. J.« veröffentlicht das Geseß, die Ausgabe neuer 4prozentiger Staatsschuldenkassenscheine im Be-

: trage von 20 Millionen Thaler betreffend, vom 26. Juni d. J.

Dasselbe lautet in seinen wichtigsten Bestimmungen: Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sawsen 2c. 2c. 2., erachten, im Hinblick auf die bevorstehende Ausführung mehrerer Eisenbahnanlagen , die Verstärkung der Baarbestände Unserer Staatskasse durch fernerweite Ausgabe neuer Staatsschulden-

| fkassenscheine für erforderlich und beschließen demnach mit Zu- | stimmung Unserer getreuen Stände andurch wie folgt:

F. 1, Von dem Landtag8aus\schusse zu Verwaltung der Staats-

. hulden sind neue 4 prozentige Staatsschuldenkassenscheine zum No- 5 minal-Betrage von Überhaupt Zwanzig Millionen Thalern mit

10,000,000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr. Lit. A., 5,000,000 Thlr.

| in dergleichen zu 100 Thlr. Lit. B, 3,000,000 Thlr. in dergleichen

zu 50 Thlr. Lit. C. und 2,000,000 Thlr. in dergleichen zu 25 Thlr. Lit. D. zur Ausfertigung zu bringen und an Unser Finanz-Mini- sterium zur weiteren Verfügung abzugeben. i

§. 2. Diese neuen Staatsschuldenkassenscheine sind unter dem 2. Januar 1869 auszufertigen und mit Talons, sowie mit Coupons über die vom 1. Januar 1869 an laufenden Zinsen zu versehen.

F. 3. Die Verzinsung nach Vier Prozent aufs Jahr erfolgt halb- O in den Terminen 2. Januar und 1. Juli bei der Staats- huldenkasse. : : (0E

F. 4. Diese Anleihe wird nach L aae halbjähriger Ausloosung, mit welcher zum 1. Juli 1873 der Anfang gemacht wird, allmälig zurügezahlt. i | j

Die Zurücßizahlung erfolgt bei der Staatsschuldenkasse in den in §. 3 angegebenen Zinsterminen : / L

Der Mindestbetrag der halbjährlichen Tilgungssumme wird hier- mit auf Ein halbes Prozent der in §. 1 bestimmten Emissionssumme festgeseßt. Es fann aber der planmäßige Tilgungsbetrag mehrerer Halbjahrstermine einer und derselben Finanzperiode nah Befinden auf Einmal ausgeloost und demgemäß früher zur Abzahlung gebracht

werden. :

Im Uebrigen bleibt vorbehalten, niht nur zu jeder Zeit eine höhere Tilgun entweder im Verloosungswege oder im ege des Ankaufs aus sreier Hand eintreten zu lassen, sondern auch unter Ein- haltung halbjähriger Aufkündigung an einem der mehrerwähnten beiden Zinstermine die ganze Anleiheshuld oder auch nur eine Serie L N, Ö

oburg, 2. Juli. Der Herzog traf heute bier wieder ein begab sich alsbald nah Schloß Srllenke. N

Schwarzburg. Sondershausen, 2. Juli. Jn der heutigen Sitzung des Landtags wurden der Geseß-Entrourf, be- treffend den Wegfall der Einrede der Ordnung im Ausklagen der hypothekarischen Klage gegenüber, und der Vertrag, be- treffend den Beitritt des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und des Fürstenthums Reuß älterer Linie zum gemeinschaft- lichen Appellationsgerichte in Eisenach, genehmigt. Ein Geset- Entwurf, einen Nachtrag zur Strafprozeßordnung vom 25. März 1850 x, betreffend, wurde nur theilweise angenommen, und wurden die das Verfahren bei Ehrenkränkungen betreffenden Bestimmungen abgelehnt.

Vaden. (W. T. B.) Die Großherzogin ist von Baden- Baden am 3. d. nach St. Moriz im Engadin abgereist.

AVürttemberg. Stuttgart, 2, Juli. Das gestern ausgegebene Regierungsblatt enthält das Zollvereinsgefeß wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstrafgeseßgebung. |

Bayern. München, 4. Juli. (W. T. B.) Die ange- kündigte Königsrevue findet heute auf dem Marsfelde statt. Ministerprä ident Fürst Hohenlohe ist eingetroffen und hat die Leitung des Ministeriums wieder übernommen.

Von den neuformirten 32 Landwehr- Bataillonen wer- den 16 zu mehrwöchigen Waffenübungen im Herbste dieses Jahres zum ersten Male einberufen werden , die 16 anderen Bataillone jedoch erst im nächsten Jahre. vit In Possenhofen i} der Herzog von Nemours einge-

n.

(W. T. B.) Die »Hoffmannsche Korrespondenz« meldet: Der König hat den von der bayerischen Regierung ausgear- beiteten Entwurf Betreffs Bildung einer ständigen bayerisch- a S N O Militair-Kommission zur Beauffsichti- gung des süddeutschen Defensiv-Systems im Zusammenhange mit der Vertheidigung Gesammt-Deutschlands genehmigt. Die desfallsigen Verhandlungen werden demnächst beginnen.

__ Defterreih. Wien, 3. Juli, Die »W. ZJ.« veröffent- liht 1) den Vertrag vom 3. Mai 1868 zwischen dem Kaiser von Oesterreih und dem Könige von Bayern, über den An- {luß der zur Grafschaft Tirol gehörigen Gemeinde Jung- I an das bayrische Zoll- und indirekte Steuersystem, (ge- chlossen zu Wien, am 3. Mai 1868, ratifizirt zu Prag am 22. Juni 1868.)

__ Ferner 2) das Geseß vom 27. Juni 1868, wodurch die Be- stimmung de È 761 des allgemeinen bürgerlichen Geseßbuches in Betress der Erbfolge in Bauerngüter abgeändert wird. Dasselbe lautet:

§. 1, Die im §. 761 a. b. G. B. erwähnten, in politischen Ge- seben enthaltenen Anordnungen, welche die Vererbung von Bauern- gütern betreffen und hinsichtlich der Auseinandersezung der Verms- gensverhältnisse unter mehreren Miterben oder zwischen dem Erben und dem überlebenden Gatten Abweichungen von den Bestimmungen des allgemein bürgerlichen Geseßbuches enthalten, treten in jenen Län- dern oder Landestheilen, in welchen die Theilung von Bauerngütern geseblih nicht mehr beschränkt is, mit Ablauf von drei Monaten nach dem Tage der Kundmachung dieses Geseßes außer Wirksamkeit. :

In jenen Ländern und Landestheilen, in welchen die Beschrän- fung der Theilung von Bauerngütern noch besteht, haben im Falle der Aufhebung dieser Beschränkung jene Anordnungen erst mit Ablauf von drei Monaten nach demjenigen Tage außer Wirksamkeit zu treten, E A durch ein Landesgeseß diese Beschränkung aufgehoben ein wird.

ÿ. 2. Auf Erbfälle, in welchen der Anfall der Erbschaft schon vor dem Tage des Beginnens der Wirksamkeit des gegenwärtigen Geseßes erfolgt ist, hat dasselbe feine Anwendung zu finden.

3) Die Verordnung der Minister der Justiz, des Kultus und des Jnnern vom 1. Juli 1868, betressend den Vollzug des Geseßes in Ehesachen vom 25. Mai 1868, Diese Verord- nung lautet: 7 pl |

ur Ausführung des Geseßes vom 25. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 47, werden auf Grund des Art. 5 dieses Geseßes folgende An-

ordnungen getroffen : j x Zum Art. 1. des Geseßes. §. 1. Die Nachsicht vom Eheauf-

gebote (§F§. 85 und 86 a. b G. B.), die im §. 120 des a. b. G. B. vorgesehene Dispensation von der dort anberaumten Frist, sowie die Nachsicht von Beibringung des Taufscheines, insoweit die Ertheilung dieser Dispensen dem Kreisßamte zugewiesen war, steht der politischen Landesbehörde zu. ) : E /

Die Dispensationsbefugniß wegen naher Todesgefahr, so weit dieselbe in obigen Fällen der Orisobrigkeit eingeräumt ist, steht nun- mehr der K. K. politischen Bezirksbehörde, in jenen Städten aber; welche eigene Gemeinde-Statuten besißen, der mit der politischen Amts- führung betrauten Gemeinde-Behörde zu,

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