1868 / 158 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2780 sen Fall wird das Präsidium des Norddeutschen Bundes dahin wir- | Kiel-Korsoer. Die Ueberfahrt erfolgt in 6 bis 7 Stun ken, daß der Antheil des Großherzogthums Luxemburg an den ver- | Die Fahrten finden in E Micieunden den, tragsmäßig zu normirenden Beförderungsgebühren : a) für die tele- Abgang aus Kiel täglih 12,35 Uhr Nachts nach Ankunft

graphische Korrespondenz zwischen Telegraphenstationen in Bayern, E Z Württemberg und Vaden, so wie in den Niederlanden einerseits und des legten Zuges aus Altona (Harburg, Hannover, Cöln x.)

den Telegraphenstationen in Luxemburg andererseits auf £/ b) für die | ú€ - Z

telegraphische Korresyondenz zwischen Stationen in Oesterreich und gegen / Uhr. Anschluß „an den Morgenzug 1

Stationen in Luxemburg auf "/, der Gesammttaxe festgestellt werde. Uhr früh und Weiterfahrten der Dampf chiffe nah Nyborg Art. 6. Die Ermittelung und Feststellung der wechselseitigen | und Aarhuus. Ankunft in Kopenhagen 10,35 Uhr Vormit.

Forderungen und Zahlungen aus dem internationalen Telegraphen- | tags, in Nyborg 11 Uhr Vormittags , in Aarhuus

Verkehr wird vermittelst monatlicher Abrechnungen bewirkt. Weber Nachmittags. Ab s Kors 5 i nger i g gang au orjoer 10,5 Uhr Abends

das dieserhalb zu beobachtende Verfahren, sowie über die Art der | nach Ankunft des lezten Zuges aus Kopenhagen

Ausgleichung der weselscitigen Forderungen werden die beiderseitigen | 6; r E A Telegraphen - Verwaltungen im Wege des Schriftwecsels sich ver- Mis Oas Frias 4 U Arbe ae Ug Ln l

ständigen. i ma _(

Art. 7. Die Hohen fontrabirenden Theile erklären hiermit, und | Cöln) resp. nach Hamburg. Ankunft in Hamburg 8,25 Uhr Mor. zwar das Präsidium des Norddeutschen Bundes, Namens der König- | gens, in Hannover 1,50 Uhr Nachm., in Cöln 9 Uhr Abends lich preußischen Regierung, daß der unterm 3. Juni 1866 zwischen der Königlich preußischen und der Königlich Großherzoglich luxemburgischen Regierung abgeschlossene Telegraphen-Vertrag in allen Punkten außer Bra U sobald der gegenwärtige Vertrag zur Ausführung gelangt.

rt. 8. in Wirksamkeit. Derselbe is von Jahr zu Jahr kündbar; es darf jedo eine Kündigung nur bis 1. Juli jeden Jahres erfolgen, und es bleibt in einem solchen Falle der Vertrag demnächst noch bis ultimo Juni des nächstfolgenden Jahres in Kraft.

Die Ratification des gegenwärtigen Vertrages und die Aus- wwechselung der Ratifications - Urkunden zwischen den Hohen fontra- hbirenden Theilen soll innerhalb drei Wochen stattfinden.

Dessen zu Urkund is dieser Vertrag von den Eingangs genannten Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben und besiegelt.

So geschehen

Berlin, den 25. Mai 1868. Luxemburg, den 28. Mai 1868.

(L. S.) Franz v. Chauvin. (L. S.) J. P. Föhr.

ler, Deckplay 12 Thaler. 4) Linie Lübeck-Kopenhagen: Die Ueberfahrt erfolgt in 14—15 Stunden. Die Sab Ah- aus Lübeck täglid außer Sonnabend ch Uhr Nachmittags nach Ankunft des um 7,30 Uhr aus Berlin abgehenden Eisenbahn - Zuges. Abgang aus Kopenhagen täglih außer Dienstag 2 Uhr Nachmittags; in Lübcck Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug. Personengeld P bal Ut L C O Thaler, 1. Salon

Thaler gr., U, Salon aler 225 Sar. 2 Thaler 8 Sgr. E

C. Zwischen Deutschland Kiel- Christiania direkt. 42 Stunden. Die Fahrten fi wöchentlich statt. Abgang au Nachts na Ankunft des leßten Zuges aus Altona resp. Ham- burg, Abgang aus Christiania jeden Donnerstag 10 Uhr Vormittags. Jn Kiel Anschluß an den Morgenzug na Altona resp. A Personengeld zwischen Kiel und Christiania: Erster Playz 1 Thaler, zweiter Plag 10 Thaler, dritter Plat 9 Thaler. Auf den Linien Stralsund - Malmoe, Kiel - Korsoer und Kiel-Christiania coursiren Staats-Postdampfschiffe, auf der Linie Lübeck - Kopenhagen die, zur Postbeförderung benußten, Dampfschiffe der Hallandschen und Malmöer Dampfschiff - Ge- sellschaften.

Berlin, den 6, Juli 1868. General-Post-Amt. von Philipsborn.

Der gegenwärtige Vertrag tritt mit dem 1. August 1868 gan g beiden Richtungen sechs Mal wöchentlich statt. M

orgens

Die Ratifications-Urkunden des vorstehenden Vertrages sind aus- gewechselt worden.

Bekanntmachung. Post - Dampfschiff - Verbindungen mit Schweden, Dänemark und Norwegen.

A. Zwischen Deutschland und Schweden. Linie Stralsund - Malmoe. Ueberfahrt in 7—8 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang der Schiffe aus Stralsund mit Tages- Anbruch; aus Malmoe des Morgens, spätestens 34 Uhr früh. Ankunft in Malmoe wie in Stralsund gegen Mittag. Die Reise - Verbindung im Zusammenhang mit den Eisenbahnzügen gestaltet \ich in der Richtung na Schweden: Abfahrt aus Berlin um 9/30 Uhr Nachmittags. Ankunft in Stralsund um 12 Uhr Nachts , Weiterfahrt aus Stralsund mit Tages - Anbruch , Ankunft in Malmoe zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehen- den Eisenbahnzug ; Ankunft in Stockholm am anderen Nachmittage, in Gothenburg am anderen Mittage ; in der Richtung aus Schweden: Abfahrt aus Stockholm 6,6 Uhr früh, Ankunft in Malmoe 1,38 Uhr Nachts, Weiter- fahrt aus Malmoe des Morgens, spätestens Z; Uhr früh, Ankunft in Stralsund gegen Mittag zum Anschluß an den um | von China, v. Rehfues, zum en Gesandten und 1 Uhr Nachmittags nah Berlin abgehenden Eilzug , Ankunft | bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes ; unter in Berlin um 6,30 Uhr Nachmittags. (Anschluß an die Cou- . 126 die Ernennung des hamburgischen General-Kon- rlerzuge nach Köln, London, Paris, Frankfurt a. M., | suls Bertram Dybwald zu Christiania zum General-Konsul des Basel, Leipzig, München, Hamburg, Königsberg und St. Pe- Norddeutschen Bundes, des lÜbeckishen Konsuls Adam Gottlob terSburg, so wie an den Schnellzug nach Breslau und Wien).

Ludwig Christian v. Krogh zu Tromsoe, des preußischen Kon- Durch die täglichen Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe | suls Arild Huitfeld zu Drontheim, des \ächsi K l wird im Anschluß an die zwishen Malmoe und Kopenhagen ise A

i | Jebsen zu Bergen, des preußischen Konsuls Thomas Scheen coursirenden Dampfschiffe zuglei eine günstige Reise - Ver- | Falk zu Stavanger, des preußischen, ele D H d n bindung mit Dänemark geboten. Personengeld zwischen

bremischen Konsuls und hamburgishen und lübeckis{ ice- Stralsund und Malmoe: 1. Plaß 45 Thaler, 11. Plag 3 Tha- | Konsuls Otto Carl Reinhardt zu Christlansand, des C ler, Vordeckplat 15 Thaler preußisch; für Tour- und Retour- | Konsuls Hans Herlofson zu Arendal zu Konsuln des Norddeut- billets, 14 Tage gültig, 1. Plat 7# Thaler, 11 Play 5 Thaler

preußisch. 100 Pfund Reisegepäck find Sofern Cu L E unter reußisch{. un elegepda in frei. ofern esell - l ie ‘rnennun des ean O schaften zusammentreten , die mindestens aus 30 Personen be- g hanseatischen General Konsuls

Herrmann Otto Heinrih Leupold zu Genua, des preußischen stehen, wird ein ermäßigtes Personengeld für ein Billet 1. Plaß General-Konsuls Christian Franz Appelius u Li von 3 Thalern oder für ein Tour- und Retourbillet 1. Play Wes Q UOEUO, Ves

preußischen Konsuls Friedri Stolte zu Neavel 3 j 4 Tage gültig von 5 Thalern entrichtet ; den egen den zu -teapel zu General

Konsuln des Norddeutschen Bundes ; der preußischen Konsuln ermäßigten Sag reisenden Personen können auf den Po -Dampf- | Johann Caspar Stienen zu Ankona, Nicolas TiZdrent; schiffen Bettpläße nicht zugesagt werden. P d ay as Fiorentino zu

Cagliari, Carl Schmiß zu Florenz, Giulio Jaeger si

_ Auf dem Stettiner Bahnhofe in Berlin werden direkte Bernhard Adolph Kreßner zu Ams, f Ma Billets für die Tour bis Malmoe, sowie Tour- und Re- | sächsischen Konsuls Adolph von Kunkler zu Venedig zu Kon- tourbillets, 14 Tage gültig, zu Reisen zwischen Berlin und suln des Norddeutschen Bundes, und des preußischen Vice- 2E ge tâe Be Cat best E cat H a U S don, E Marstaller zu Bari, des hambur- C Slsendahnstrecke eine Ermäßigung des Per- | gischen Vice-Konsu icola Corato zu Tarent i i-

sonengeldes ein, indem für die Strecke von Berlin bis Stral: aren! sowie des preusßi

l schen Vice-Konsuls Giuseppe Nervegna zu Brindisi zu Vice-Kon- sund und zurü »zweite Wagentlasse« 7 Thlr. 11 Sgr., »dritte suln des Norddeutschen Bundes. O au Bies-Kon zu entrichten sind, wobei ein

M, A 26 A d ; Berlin, den 7. ; R Cas örelgewicht an Gepäck von 50 Pfund gewährt wird. Deitungs-Comtoir. B, Zwischen Deutschland und Dänemark. 1) Linie :

Das 21. Stück des Bundes - Geseblattes des Norddeut- schen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

„Nr. 123 das Gesetz, betreffend die Schließung und Be- 0 aa der öffentlichen Spielbanken. Vom“ 1. Juli 1868; unter M. 124 dan Telegraphen-Vertrag zwischen dem Norddeut- schen Bunde und Luxemburg. Vom 29./28. Mai 1868; unter

Nr. 125 die Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Kaiser

táglih ftatt

sp. aus Hamburg. Ankunft in Korsoer am nächsten Morgen k | nah Kopenhagen |

4 Uhr |

Ankunft in

2781

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem bisherigen Königlichen Landbaumeister Müller hierselb ist die erledigte Kreisbaumeister - Stelle zu Cosel ver- lichen worden.

Finanz-Ministerium.

Bckanntmachung Der Bundesrath des Zollvereins hat hinsichtlich der Qu-

Ï bereitung von Vieh- und Gewerbesalz (Denaturirung), so wie

der Kontrole des abgabenfrei verabfolgten denaturirten Salzes

ersonengeld zwischen Kiel und Korsoer: Erster Plaß 32 Tha. [} nachstehende Bestimmungen getroffen:

l Zur Denaturirung des zur Viehfütterung oder Düngung bestimmten Salzes ist zu verwenden:

M 7 pCt. Eisenoxyd oder Rödel (eisenshüssiger Thon); außer- s 5 1 pCt. Bulver von unvermischtem Wermuthskraut,

wenn Siedsalz, # pCt. desselben Pulvers, wenn Steinsalz zur

| Bereitung des Viehsalzes verbraucht wird. :

Das Wermuthspulver kann durch die doppelte Menge Heu-

| Abfälle in völlig verkleinertem Zustande theilweise, und zwar

nit der Maßgabe erseßt werden, daß zum Siedesalz mindestens Ane l, E zum Steinsalz mindestens noch "/, Prozent Wermuthspulver verwendet werden muß. Jedoch kann, wenn Steinsalz verwendet wird, statt "/, Prozent Wermuthspulver, 1, Prozent Holzkohle zugefügt werden. Hinsichtlih des Ver- brauches des Viehsalzes findet keine spezielle Kontrole statt; es empfiehlt sih_jedoch, das Publikum mit Bezug auf §. 13, iffer 6 des Salzabgabegeseßes darauf hinzuweisen daß jolches alz nur zur Fütterung von Vieh oder zur Düngung ver- wendet werden darf. ' Biehsalz-Händler, welche solches Salz auf ihren Antrag zum Verkauf bereiten lassen, haben ein dem Muster E zur Instruc- tion für Privatsalinen entsprechendes Kontrolbuh zu führen, und solches auf Erfordern den Oberbeamten der Steuerverwal- tung vorzulegen, auch die von denselben R Auskunft zu ertheilen. Andere Händler haben den Ankauf und Verkauf von Viehsalz in ihren Büchern unter Bezeichnung der Ankäufer nach Namen und Wohnort zu vermerken und die Bücher auf Er- fordern ebenfalls den Oberbeamten der Steuerverwaltung vor-

zulegen, auch die von diesen erforderte Auskunft zu ertheilen.

11, Die Denaturirung des zu jewerblichen Zwecken bestimmten, auf Vorrath für Gewerbe aller Art bereiteten Salzes erfolgt entweder: 1) mit ò Prozent kalcinirtem Glaubersalz , oder 2) mit 11 Prozent krystallisirtem Glaubersalz, oder 3) mit 5 Prozent Kiserit und 7 Prozent gemahlener Holzkohle oder Asche.

Die Denaturirung von sonstigem Gewerbesalz erfolgt mit den von den betheiligten Gewerbetreibenden vorgeschlagenen Mitteln, sofern solche von der obersten Finanzbehörde für völlig ausreichend erachtet werden. i /

Wer zu gewerblichen Qwecken denaturirtes Salz beziehen

will, muß dasselbe schriftlich unter Angabe seines Wohnortes

und des gewerblichen Zweckes, zu welchem das Salz dienen

Y soll, bestellen.

Die verkaufte Menge hat der Salzwerks-Besitzer in dem für Privat-Salinen vorgeschriebenen Register (Muster E.)

Ÿ unter einer für Gewerbesalz jeder Sorte besonders anzulegen- den Abtheilung , der Großhändler, auf dessen Antrag Gewerbe-

salz bereitet wird, in dem nach der Bestimmung unter 1., jeder

Y andere Händler in dem nach dem beiliegenden Muster vorzu- Ï hreibenden Kontrolbuch anzuschreiben. Die Bestellzettel müssen | mindestens 9 Monate aufbewahrt werden.

Verkäufer denaturirten Gewerbesalzes stehen unter steuer-

Y liher Aufficht und sind verpflichtet, die vorgedachten Bücher

und Beläge auf Erfordern den Steuer-Auffichtsbeamten vorzu-

legen, auch jede verlangte Auskunft zu ertheilen. N : G beiveibende, welche die Denaturirung des für ihre

. f U î 1 d y bd J 31 - Gewerbe erforderlichen Salzes in ihren Gewerbsräumen wün

| hen, haben dies in dem Bestellzettel zu bemerken.

Der Bezug des zu denaturirenden Salzes darf dann nur von Sine M T Laa f in welchen unversteuertes Salz lagert, oder aus dem Auslande stattfinden.

I, Steinsalz, aus welchem Viceh- oder Gewerbe- salz bereitet werden soll, muß stets ganz fein ge- mablen werden. Das Viehsalz, sowie das nicht auf den Antrag einzelner Gewerbetreibender, sondern auf Vorrath zum Verkauf bestimmte Gewerbesalz darf nur auf Salzwerken oder an solchen von der Zolldirektivbehörde zu bestimmenden Orten vereitet werden, an welchen sich unversteuerte Salzniederlagen befinden. i

Nach diesen Bestimmungen is vom 1. Juli d, I. ab zu verfahren, unter Beachtung folgender Anordnungen: :

Zu 1 der vorstehenden Bestimmungen: Zur Denaturirung des zur Viehfütterung oder Düngung bestimmten Siedsalzes

ist Z Prozent Eisenoxyd und 1 Prozent Wermuthspulver, zur

Denaturirung des zu gleichem Zweke bestimmten Steinsalzes 4 Prozent Eisenoxyd und ¿ Prozent Holzkohle zu verwenden. __ Personen, welche mit solchem Salze handeln wollen, haben dies der Steuerbehörde vor Beginn dieses Handels anzuzeigen Und deren Anordnungen zu gewärtigen.

Das zur Viehfütterung oder Düngung bestimmte Salz darf, bei Vermeidung der geseßlichen Strafe (§. 13, Nr. 6 der Verordnung vom 9. Augujt 1867, Gesez-Sammlung S. 1320; §. 13 des Geseßes vom 12. Oktober 1867, Bundes8geseßblatt S. 41), zu keinem anderen Zwecke, also auch nicht zu gewerb- lichen Zwecken von solchen Gewerbetreibenden , welche für der- Sen Zwecke steuerfreies Salz bezichen können , verwendet werden.

ZU 11, und 1], Wer Gewerbesalz auf Vorrath zum Ver- kauf anfertigen lassen will, hat der Steuer- Z3ehörde von dieser Absicht unter der Angabe, welche von den unter I, Nr. 1—3 bezeihneten Denaturirungsmitteln er verwenden will, Anzeige zu machen und die Anordnungen der Steuer-Behörde über das zu führende Register, sowie die sonst zu beobachtenden Be- stimmungen zu gewärtigen.

Berlin, den 20. Juni 1868.

Der Finanz-Minister. von der Heydt.

Ab gereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 2. Garde-IJnfanteriec-Division, von Löwen- feld, nah E

Der General-Major und Commandeur der 34 ¡JInfanterie- Brigade (Großherzoglich mecklenburgische), von Prißtelwißt, nach Schwerin. |

Der General-Major und Commandeur der 4. Ingenieur- Inspection, Klo§, nah Wittenberg. R R

Der Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath und Ministerial- Direktor Bitter nach Kissingen.

Zu Neuharlingersiel, Provinz Hannover, wird am 1. August e. eine mit der Post fombinirte Telegraphen - Station mit beschränktem Tagesdienst (cfr. F. 4 der Telegraphen-Ordnung für den deutsch-öster- reichischen Telegraphen-Verein) eröffnet werden.

Hannover, den 4. Juli 168“

Telegraphen-Direction.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. Juli. Vorgestern war Familien- Diner auf Schloß Babelsberg. Gestern nahmen Se. Majestät der König militairishe Meldungen und den Vortrag des Civil-Kabinets entgegen.

Nach den beim Ober-Kommando der Marine einge- gangenen Nachrichten hat S. M. S. »Vjneta « den 7. Mai er. von Yokohama die Rückreise nah Europa angetreten, ist am 19. Mai in Hongkong, den 27. ejusd, von da in Singapore eingetroffen und befindet sih via Kapstadt auf der Fahrt na Plymouth.

Danzig, 6. Juli. (Westpr. Ztg.) Der Dampfer »Rhein« ist von Kiel am Freitag Abend hier eingetroffen, hat aber unterwegs Schaden an der Schraube erlitten und muß in das Dock aufgenommen werden doch wird die Reparatur nur kurze Zeit dauern. | :

Geestemünde, 4. Juli. Das Kanonenboot »Comet« traf hier vorgestern ein und legte in den Hafen.

Braunschweig, 7. Juli. Die Geseß- und Verordnungs- Sammlung veröffentlicht eine Bekanntmachung, die Verwen- dung von Vebretihizén an den Gemeindeschlen und das Re- glement über die Prüfung von Lehrerinnen und Erzieherinnen betreffend, d. d. Braunschweig, den 49. Juni 1868. :

Lübec®, 6. Juli, Die Königin - Wittwe Caroline Amalie von Dänemark und die Prinzessin Henriette von Augusienburg trafen gestern Abend mit Gefolge hier ein. Nach- dem der Kronprinz von Dänemark von Hamburg hier einge- troffen war, traten die allerhöchsten Herrschaften mit dem Dam- pfer »Freyr« heute um 6 Uhr die Rückreise nach Kopenhagen an. Der Bürger-Ausschuß beschloß, die vom Senat vorgeleg- ten Entwürfe einer Verordnung, betreffend Abänderungen der Stadtbuchs - Ordnung vom 6. Juni 1818, und eines Gesetzes Über die offentlichen N dler Obergerichts der Bürgerschaft

ur Mitgenehmigung zu empfehlen. ; E

i Sara 6. Juli. Die bürgerschaftlichen Mitglieder der mit Beziehung auf die Amnestie eingeseßten Vermittelungs- Deputation berichten, daß nach längerer Diskussion sie ihrer- seits den Vermittelungs-Vorschlag gemacht hätten, der Senat solle erklären, daß, wenngleich er sein ausgesprochenes Prinzip festhalte, er doch in diesem Falle den Erlaß der Amnestie, um der Bürgerschaft entgegenzukommen, sich gefallen lasse, daß aber dice Senats-Kommissaire diesen Vorschlag einstimmig ab-

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