1868 / 168 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2934

bis jezt noch nit zur Zahlun präsentirt worden sind und mit dem

1 Juli 1870 erloschen sein werden. Gotha, am 3. Juli 1868. | Herzoglich sächsishes Staatsministerium. v. Seebach.

12341] ; j Lübeische Staats-Anleihe von 1850. Jn Gegenwart der Notare Dr. Kulenkamp und Dr. Asschen- feldt sind heute von obiger Anleihe ausgelooset worden: L A. Nr. 72. 270. 583. 592 a 1000 Thlr. 4000 Thlr. B. Nr. 124. 154. 186. 225. 230. 456. 756. 816. 965. 1330. 1648. 1669. 1770. 1787. 1882. 2451 500 » 8000 » C. Nr. 7. 46. 1606. 1907. 2272. 3051 » O »

D. Nr. 304. 840 O: O » r Ct. Thlr. 13,400.

L

Die Auszahlung findet am 2. Januar 1869 gegen Einlieferung der Original-Obligationen und aller später fällig werdenden Coupons statt und zwar nach Wahl der Jnhaber ;

in Berlin bei Herren Gebrüder Schiller oder bei Herren Mendelssohn & Co.,

in Hamburg bei Herren Haller Söhle & Co.,

in Lübeck an der Stadtkasse. | i

Diejenigen Jnhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Haum- burg entgegennehmen wollen, haben ihre Obligationen zwischen dem 1. und 15. Dezember 1868 bei einem der gedachten Banquier - Häuser abstempeln zu lassen. E h

Für die nicht also abgestempelten Obligationen kann die Zahlung nur in Lübeck entgegengenommen werden.

Ueber den Fälligkeits-Termin hinaus werden die ausgelooseten Obligationen an deren Jnhaber nicht weiter verzinset.

Lübe, den 1. Juli 1868.

as Finanz-Departement.

C ET E Verschiedene Bekanntmachungen. [2473]

Actien-Gesellschaft für Eisen-Industrie zu Styrum, Station Oberhausen.

Unter Bezugnahme auf unser Rundschreiben vom 25. November 4862 theilen wir hierdurch mit, dass wir unserem Betriebs-Direktor, Herrn J. W. K ohl, nach §. 19 unseres Statuts Vollmacht ertheilten, in Verbindung mit unserem kanufmännischen Direktor, Herrn Clemens Hiezcemann, die laufende Korrespondenz, das Wechselgiro (Indosse- ment), so wie Qaittungen über geleistete Zahlungen zu vollziehen.

Beide Herren sind befugt, die Unterschrift des Vorsitzenden und etellvertretenden Vorsitzenden unseres Collegü zu contrasigniren.

Styrum, Station Oberhausen, den 11. Juli 1868,

Der Vorstand.

[2474] 0 0 0 0 0. 0 5%ige steuerfreie Silber-Prioritäts-Anleihe der K. K. priv.

Lemberg-Czernowitz-Fisenbahn-Gesellschafft.

(Emission vom Jahre 1867.)

Die K. K. priv. Lemberg-Czernowitz-Eisenbahn-Gesellschaft emit- tirt zum Baue der Linie Ozernowitz-Suczawa eine Prioritäts-An- lelhe von zwölf Millionen Gulden österr. Währ. in Silber, in 40,000 Schuldverschreibungen à 300 FI, öst. W, in Silber, oder 30 Pfd. Sterling, oder 750 Franos, oder 200 Tlur. Vereins- münze, oder 350 Fl. südd. Währ., oder 353 FI. holländisch und erfolgt die Emission nach Verhältniss des fortschreitenden Baues.

Nachdem die Erdarbeiten, sowie die kleineren Objekte auf den meisten Strecken der Linie Czernowitz-Suczawa bereits vollendet, die grösseren Objekte und Ueberbrückungen in vollem Baue begriffen sind, und die rasche Vollendung der Bahn angestrebt wird, 80 hat die Lem- berg-Czernowitz-Eisenbahn-Gesellschaft im Sinne des Beschlusses der General-Versammlung vom 27. April d. J. beschlossen,

Millionen Gulden österr. Währ, in Silber

des obenbezeichneten Prioritäts-Anlehens zur öffentlichen Subseription aufzulegen.

Die Obligationen werden mit fünf Prozent pro anno in efffektiver

Silbermünze verzinst. Die Auszablung der Zinsen erfolgt Kostenfrei und ohne

eden wie immer gearteten Abzug in halbjährigen aten am 1. Mai und 1. November jeden Jahres nach Wahl des Be- aris, Berlin, Frankfurt a. M. und

sitzers in Wien, Lemberg, London, Ámsterdam in der Währung des bezüglichen Platzes.

Die Rückzahlung des Anlehens beginnt im Jahre 1870 und geschieht innerhalb 70 Jahren durch Verloosung. Sie erfolgt 6 Monate nach der Ziehung im vollen Neunwerthe in effektiver Silbermünze oder Pfunden

Sterling an den obgenannten Plätzen. Für die Zahlung bewegliche und unbewegliche Vermögen der K. K.

die Berichtigung der Zinsen und Rückzahlungsraten dieses

nannten neuen Babhnstrecke, in zweiter Linie aus dem verfügbaren Rein-

erträgnisse der Bahn von Lemberg bis Czérnowitz. '

der Zinsen und Rückzablungsraten haftet das ganze priv. Lemberg-Czer- nowitz-Eisenbabn-Gesellschaft und vor Allem die Bahn von Czernowitz bis Suczawa, welche noch in keiner Weise belastet ist, und geschieht i Anlehens, welches die Priorität vor allen Ansprüchen der Actionaire auf Zinsen und Dividenden geniesst, in erster Linie aus dem Reinerträgnisse der ge-

v9 Die K. K. österreichische Regierung hat für die Czernowitz-Suczawa- Eisenbahn ein jährliches Reinerträgniss von 700,000 FI. in efffektiver Silbermünze garantirt, und nachdem das Reinerträgniss für die Linie Lemberg-Czernowitz mit 1,500,000 FI. in effffektiver Silbermünze vom Staate gewährleistet ist, und bisher von dem gesammten garantirten jähr- lichen Reinerträgnisse pr. 2,200,000 FI. durch das erste Anlehen der K. K. priv. Lemberg-Czernowitz-Eisenbahn-Gesellschaft nur ein Betrag von 600,000 Fl, in Anspruch genommen wird , s0 verbleibt ein vom Staate garantirtes iährliches Minimal-Reinerträgniss vou 1,600,000 FI. öst, F'Rkrene in offektiver Silbermünze als Bedeckung für die Zinsen und die Tilgung des gegenwärtigen Anlehens, welohem der erste Anspruch hierauf eingeräumt wird.

Dieses Unternehmen bietet daher diesem neuen Anlehen die vollste Sicherbeit und ein bis zum Zeitpunkte der Rückzablung vollständig ge- sichertes, von der Einkommensteuer und jedem wie Immer goar- teten Abzugs befreites Brträgniss.

Die nunmehr 47 Meilen lange Linie Lemberg-Suczawa erreicht die iusserste Grenze der Bukowina und bildet somit den Anknüpfungspunkt an die moldauischen und russischen Bahnen und ein Glied jenes Schienen- weges, welcher bestimmt ist, das Schwarze Meer mit der Nord- und Ostsece zu verbinden.

Die Concession 7ur Verlängerung der Babn von Suczawa nach Roman-Botuschany und nach Jassy (in der Ricbtung gegen Bukarest) wurde Seitens der rumänischen Regierung ertheilt und werden die Bau- arbeiten auch auf dieser Bahn durch die Lemberg-Czernowitz-Eisenbabn- Gesellschaft demnächst in Angriff genommen, wozu alle Vorbereitungeu bereits getroffen sind. Der Bau der russischen Bahn von Odessa über Tiraspol nach Kischineff schreitet rasch vorwärts und unterliegt auch die baldige Inangriffnahme des Baues der Verbindungsstrecke von Jassy nach Kischinesf (eine Strecke von 10 Meilen) keinem Îweifel, nach deren Herstellung die Lemberg-Czern owitz-Eisenbahn ein Mitglied einer der wichtigsten Weltlinien bilden wird.

Subseriptions-Bedin nNÍss e.

1) Die Zeichnung erfolgt am 20., 21. und 22. Juli 1868 bei: der Amglo-Oesterrelichischen Bank in Wien,

Lemberg, bei den Herren Leipziger & Richter is Berlin, Leipziger S Riehter in Breslau, v.Erlanger &SöhneinFrankfarta.M., Gebrüder Benediet in Stuttgart,

» u » » »

nungen de aufgelegte Summe erreicht wird. Das Resultat der Zeich- möslichst durch die öffentlichen Blätter auf den bezeichneten Plätzen

bekannt gemacht werden. 2) Der Emissionsconrs für je eine Obligation von 300 Gulden

österr. Währung Silber, oder 30 Pfd. Mors oder 750 Francs, oder 200 Thlr. Vereinsmüinze, oder 50 F1, sfidd. Währ.

oder 353 FI. holländisch nominale isf in Wien und Lemberg F1. 214,50 österr. Währung Sllber, auf den auswärtigen Plätzen Thaler 143.,—Pr. Crt. (1 Thaler = Fl. 1,45 südd. Währ.)

Die laufenden Zinsen der Obligationen sind bei Abnahme derselben

zu vergüten. 3) Bei der Zeichnung sind als Caution 10% von dem Nominale der

gezeichneten Obligationen in Baarem oder in börsenmässigen Werth- Papieren zu erlegen. Von dieser Caution wird bei einer etwaigen Re-

duction der entsprechende Battag, auf Verlangen zurückerstattet. á) Die Abnahme der den Zeichnern zufallenden Obligationen hat

an der betreffenden Zeichnungsstelle

auf den übrigen Plätzen in der Währung derselben bis längstens 1. Oktober d. J. zu geschehen, kann aber auch früher und zwar vom Zeitpunkte der Be- kanntmachung des Zeichnungs-Resulta‘es an ganz» oder auch in Theil- beträgen von einer oder mehreren Obligationen erfolgen. 5) Jeder Zeichner ist diesen Suvseri tionsbedingungen unterworfen.

stens 1. Oktoher 1868 verfällt die Caution. Wien, im Juli 1868.

men wir Subseriptionen auf die 5°|, steuerfreien rarantirien Prioritäts - Obligationen der K, K, priv, Lemberg - Czernowitzer Eisenbahn- Gesell-

schaft (Emission 1867)

Montag, 20., Dienstag, 21, und Mittwoch, 22, Juli a. e.

entgegen, ESerlin, in Juli 1868.

Leipziger C

Behrenstrasse SO.

der Filiale der Anglo-Oesterrelichischen Bam in L

wird aber schon vor dem 22. Juli geschlossen, sobald durch die Zeich- F

nungen und eine etwa nöthig werdende Reduction derselben wird ehe- F

egen Bezahlung u. z. in Wien oder Lemberg in öst. Währ. Silber (oder zum Tagescourse des Silbers),

_— Bei Nichtabnahme der auf ihn entfallenden Obligationen bis läng-

In Bezug auf obige Bekanntmachung neb

l zum Course von 71% Pro zent in preuss, Court. exclusive laufende Zinsen"

Richter, l

a Das Abonnement beträgt 2 Thir. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum ciner Druckzeile S5 Sgr.

Köniagalîi

Alle Post -Anstaiten des In- und Auslandes Pagen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. üa, Ecke der Wilhelmsstraße.

Si E P E

Anzeiger.

E 168.

1868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

Dem Hauptmann Thielen in der 10. Gendarmerie -Bri- gade und dem General - Vikariats - Archivar Carl Kurze zu Paderborn den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Graveur Carl Friedrich zu Berlin das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen ;

Den Appellationsgerichts-Direktor von Stockhausen zu Arnsberg zum Vice-Präsidenten des Ostpreußischen Tribunals in Königsberg zu ernennen ;

Dem Regierungs - Rathe von Borries in Hildesheim den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen ; und

Den Regierungs - Assessor a. D. Otto Bac zum Land- R Kreises Simmern im Regierungsbezirk Coblenz zu e en.

Berlin, 18. Juli. Ihre Durchlaucht die Frau Fürstin von Liegniß ist aus Bad Homburg in Sanssouci angekommen. Q

Norddeutscher Bund.

Allerhöchster Erlaß vom 4. Juli 1868, betreffend die in Gemäßheit des Geseßes vom 9. November 1867 as Ausgabe von verzinslichen Schaßanweisungen.

Auf Ihren Bericht vom 1. d. M. genehmige Jch, daß in Gemäßheit des Geseßes vom 9. Növentbee P ealores: be- treffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung (Bundes8geseßblatt S. 157 ff.), verzinsliche Schaßanweisungen im Betrage von drei Millionen sech8hunderttausend Thalern und zwar in Abschnitten von je Hundert Thalern und Tausend Thalern ausgegeben werden. Zugleich ermächtige Jch Sie, den Jinssay dieser Schaß- anweisungen und die Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhält-

nissen entsprechend, nah Jhrem Ermessen zu bestimmen und

jedesmal zur öffentlihen Kenntniß zu bringen. Ich überlasse Ihnen , die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden hiernach mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgeseyblatt bekannt zu machen. Schloß Babelsberg, den 4. Juli 1868. Wilhelm. Gr. v. VisS8marck-Schönhausen.,

An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Das 25. Stück des Bundes-Gesetblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 136 den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Juli 1868, be- treffend die in Gemäßheit des Geseßes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen Schayanweisungen; unter

Nr. 137 die Beglaubigung des Königlich griechischen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Gregor Ypsilanti beim Norddeutschen Bunde, und ynter

Nr. 138 die Ernennung des Kaufmanns N. Krohn zu Funchal (Madeira) zum Konsul des Norddeutschen Bundes.

Berlin, den 18. Juli 1868.

Jeitungs-Comtoir.

Meiinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliché s a Arbeiten.

Dem Regierungs- und Baurath Giersberg hierselbst ist die bisher von ihm kommissarish verwaltete Stelle 8 baus, technischen Mitgliedes und Mitdirigentken der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission definitiv übertragen.

Iusftiz- Ministerium.

Der Kreisrichter Hankwiß in Bahn ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Wriezen und zugleih zum Notar im Departement des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn- sizes in Wriezen, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. i

Dem Gymnasial-Oberlehrer Fle u Trier i} das Prä- difat »Professor« beigelegt Vaen d 5 7

Der Lehrer Gras8zynski aus Murowana-Goslin ist als Lehrer der Uebungsschule des katholischen Schullehrer-Seminars zu Paradies angestellt worden. Ÿ Allgemeine Verfügung, betreffend das Medizinalwesen im

Regierungs-Bezirk Cassel. Vom 13. Juki 1868.

Um die im Regierungs-Bezirk Cassel bestehende Organisa- tion des Medizinalwesens mit den in den älteren Theilen der Monarchie gültigen Einrichtungen soweit als nöthig in Einklang zu bringen, bestimme ich kraft der mir dur die Verordnung vom 13. Mai 1867 G.-S. S. 667 ertheilten Ermächtigung für den Umfang des Regierungs-Bezirks Cassel, unter Auf- hebung der entgegenstehenden Vorschriften, was folgt :

1 J Für jeden landräthlichen Kreis ift ein Kreisphysikus und ein Krei8wundarzt mit den für die älteren Theile der Mon- archie gültigen Verpflichtungen, Dienstobliegenheiten und Kom- E d zu bestellen.

) Den bisherigen Amtsphysikern und Amtswundärzten verbleibt, insofern sie nicht als Kreisphysiker oder Krei8wund- ärzte angestellt werden , ihr seither bezogenes Gehalt. Sie haben dafür die gesammte Armenpraxis als Aerzte, Wundärzte und Geburt8helser in dem Bezirk, für welchen sie zur Zeit bestellt find, wie seither unentgeltlih auszuüben , und ebenso die Kranken in den öffentlichen Anstalten, als Armen-, Siechen-, Gefangen-, Korrections- und Stras-Häusern, insofern nicht be- sondere Aerzte bei denselben angestellt find, zu besorgen. Alle forensischen und medizinalpolizeilichen Geschäfte gehen auf die Kreisphysiker und Kreis8wundärzte Über.

3) Die. Amtsphysiker haben die öffentlichen Schußpocken- Impfungen innerhalb ihres Amtsbezirks nah Maßgabe der O vom 31. Dezember 1828 auch fernerhin vorzu- nehmen.

4) Die Amtsphysiker und Amtswundärzte können mit Beibehaltung ihres Gehalts an einen andern erledigten Bezirk verseßt werden.

5) Wird die Stelle eines Amtsphysikus oder eines Amts- wundarztes durch Tod oder Verseßung erledigt, so soll ein im Bezirk ansässiger Arzt gegen entsprechende Vergütung mit Wahr- nehmung der unter den Nummern 2 und 3 erwähnten Geschäfte u werden. i

6) Hinsichtlich des Studiums der Thierheilkunde, so wie der Prüfung der approbirten Thierärzte, der Kreis- und der Bezirks - Thierärzte treten die in den älteren Theilen der Monarchie gültigen Bestimmungen in Kraft.

7) Die aus kurhessisher Zeit übernommenen Kreis - Thier- ärzte bleiben im Genuß ihrer Besoldungen und Kompetenzen und rücken bei eintretenden Vakanzen in die ihnen nach ihrem Amtsalter zukommenden höheren Normal - Besoldungen auf. Neu angestellte Kreis - Thierärzte haben die den Kreis - Thier- ärzten in den älteren Landestheilen. gewährten Einnahmen an Besoldungen und Kompetenzen zu beziehen. An den Verpflich- tungen der Kreis - Thierärzte im Regierungs - Bezirk Cassel

367%