1868 / 169 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ie Königli reußishe Staatsschulden - Tilgungskasse in in E fe Inhaber dieser Schaß - Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von

; be. in schwarzer Far 1000 Thaler resp. 100 Thaler

in Worten: Ein Tausend Thaler in rother (resp. Einhundert Thaler in blauer Farbe) nebst Zinsen zu 35 Prozent. Wi Berlin, den funfzehnten Juli ahtzehnhundert acht und fechS8zig, Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. Löwe, Meinecke. Bek. in schwarzer (Farbe. _

Den links- und rechtsseitigen gemusterten Feldern ist der Werthsbetrag jeder Anweisung zu 1000 Thlr. in rother, und zu 100 Thlr. in blauer Farbe aufgedruckt. |

Die Kehrseite der Shaßanweisungen ist bei den zu 1000 Thir. in rother Farbe, bei den zu 100 Thlr. in blauer Farbe ausge- führt. Innerhalb ciner Rand-Einfassung ist folgender Text:

1) An dem umseitig angegebenen Tage der Fälligkeit und

weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schaß - Anweisung verschriebene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeitstermin aufgelaufenen Zinsen außerhalb Berlins auch durch Vermittelung jeder Bun- dés-Ober- Posikasse , nachdem die lehtere zuvor die bei ihr einzureichende Schaß - Anweisung Behufs der Verification an die Hauptverwaltung der Staatsschulden eingesendet und deren Anweisung zur Zahlung eingeholt hat, erhoben werden. | Tür die Jeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei späterer Einreichung dieser Schaßz-Anweisung keine Ver- zinsung geleistet, i S Bei unterbleibender Einreichung dieser Schaß - Anweisung ist der ZinS8betrag derselben nah Ablauf von vier Jahren, der Kapitalbetrag nah Ablauf von dreißig Jahren, vom Tage der Fälligkeit an gerechnet, zum Besten der Bundeskasse verfallen.

Außerhalb der Rand-Einfassung an der linken und an der rechten Seite sind in eliptisch gestalteten und gemusterten Fel- dern die Werthzahlen 1000 resp. 100 gedruckt.

Jede Anweisung war mit einer Stamm- und einer Endleiste versehen, welche vor Ausgabe derselben durch Absfchneiden in wellenförmiger Linie von der Anweisung dergestalt getrennt worden find, daß die Schnitte auf der Schauseite durch die Mitte des links- und rechtsseitigen gemusterten Geldes und des Aufdrucks des Werthbetrages in Worten, auf der Kehrseite aber durch die eliptischen Felder gehen.

Das 47. Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter /

Nr. 7141 die Konzessions- und Besicäitigungs - Urkunde für die Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft. Vom 29. Juni 1868; unter

Nr, 7142 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Juni 1868, be- treffend die Vereinigung des Bezirks der Berghauptmannschaft zu Oa, mit dem Bezirke der Landdrostei zu Hilde8heim ; unter

Nr. 7143 die Bekanntmachung , betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Actien - Gescllschaft der Gladbacher Spinnerei und Weberei zu Gladbach in dem notariellen PBro- tofolle vom 14. April 1868 beschlossenen Abänderung ihres Ge- jellschafts-Statuts. Vom 8, Juli 1868, und unter

Nr. 7144 die Bekanntmachung, betreffend die Ratification des Staats8vertrages vom 18. März 1867 zwischen Preußen, Sachsen - Weimar - Eisenach, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg- Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie, in Betreff der Herstellung einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nach Eichicht. Vom 10, Juli 1868.

Berlin, den 20. Juli 1868.

Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium fär Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das den Fabrikbesißern Johann Friedrich und Carl Eduard Bonardel unterm 6, Juni 1867 ertheilte Patent auf eine nach vorgelegter Zeihnung und Beschreibung als neu und elgenthümlih erkannte Maschine zur Anfertigung _bleierner Langgeschosse für Handfeuerwaffen ist aufgehoben.

„Se. Excellenz der General - Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie - Inspection, Schwarß, nach Jüterbog.

Abgereist:

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Berlin , 20. Juli. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2. die Erlaubniß zur Anlegung der von des’ Großherzogs von Baden Königliche Hoheit ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Commandeur-Kreuzes zweiter Klasse mit Eichen-

laub des Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Obersten z. D. von Blücher, Bezirks-Commandeur

des Reserve-Landwehr-Bataillons Berlin Nr. 397 des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern desselben Ordens:

dem Hauptmann und Compagnieführer von Falken- hayn von der Infanterie des 2. Bataillons (Prenzlau) 8ten Brandenburgischen Landwehr-Regiments Nr. 64, fo wie

der. silbernen Verdienst-Medagille:

dem Feldwebel Jünemann und dem Sergeanten Krecker vom Bezirks-Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons Ber- lin Nr. 357 desgleichen zur Anlegung des den nacbenannten Offizieren 2c. verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen EChren- kreuzes, und zwar:

der zweiten Klasse desselben:

dem Oberst-Lieutenant von Hagen vom 3. Thüringischen Infanterie - Regiment Nr. 71 und dem Major z. D. von Massow, Bezirks-Commandeur des 9. Bataillons (Sonder8- hausen) 3. Thüringisclen Landwehr-Regiments Nr. 71, sowie

der dritten Klasse:

dem Premier-Lieutenant Klugkist vom 3. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 71, und dem Zahlmeister Hentscher bei demselben Regiment.

E Bekanntmachung. ___ Diejenigen Jungen Leute, welche ihrer Militairpflicht durch ein- jährigen freiwilligen Dienst zu genügen beabsichtigen, haben die Be- rehtigung dazu mit der Aufgabe des Rechts an der Loosung Theil zu nehmen bei der unterzeichneten Kommission nachzusuchen.

Die Anmeldung hierzu darf frühestens im Laufe desjenigen Mo- nats erfolgen, in welchem das 17. Lebensjahr zurückgelegt wird , und muß spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres statt- finden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Bis zum 1. April des lebtgedachten Jahres muß der Nachweis der Berechti- gung zum einjährigen freiwilligen Militairdienst, bei Verlust des An- spruches darauf, durch Vorlegung der dazu erforderlichen Schulzeugnisse oder durch die bestandene Prüfung geführt werden. |

Die unterzeihnete Kommission, welche für den, am 1. Oktober er.

bevorstehenden Einstellungs-Termin, gegen Ende des künftigen Monats zusammentreten wird , fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die desfallsigen Gesuche, welchen 1) der Geburtsschein, 2) die sc{riftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Nbleistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 3) Schulzeugniß und 4) ein obrigfeitliches Führungs- Attest, wenn die moralische Führung nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nachgewiesen wird, beigefügt scin müssen, bis spätestens den 1. f. Mts. in unserem Geschäftslokale Nieder- wallstraße Nx. 39 einzureichen. __ Auf diese Gesuche werden, wenn der Nachweis der wissenschaft- lichen Qualification durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden muß, zu den hierzu anzuberaumenden Terminen, seiner Zeit be- sondere Vorladungen ergehen.

_Spâter eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Prüfungs-Termin berücksichtigt werden. |

_Wer seine wissenschaftliche Qualification durch Schulzeugnisse nach- weist, ist von der persönlichen Gestellung vor die unterzeichnete Prüfungs-Kommission entbunden.

Berlin, den 3. Juli 1868.

Königliche Departements - Prüfungs - Kommission

für einjährig Freiwillige.

It ichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 20. Juli. Ihre Majestät die Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Friedens- kirche bei und besuchte dann das Königlihe Mausoleum in Charlottenburg, am Todestage der Königin Luise. Nach einem kurzen Verweilen im Königlichen Palais in Berlin betheiligte Sich Allerhöchstdieselbe an dem Familien - Diner bei Jhrer Majestät der verwittweten Königin in Sanssouci. Heute Abend reist Jhre Majestät nach Thüringen. Die Hof- damen Prinzeß Carolath und Gräfin Hohenthal, sowie der gegenwärtig noch dienstthuende Kammerherr Graf Matuschka, haben die Ehre, Allerhöchstdiesesbe zu begleiten.

Nach den beim Ober - Kommando der Marine einge- gangenen Nachrichten ist S. M. S. » Augusta « am 20. von Plymouth in Kiel eingetroffen.

Danzig, 18. Juli. (Westpr. Ytg.) Bei der Königlichen Werft ist angeordnet, daß, um das Verhältniß der Haltbarkeit des Hanfdrahttauwerks zu dem gewöhnlichen Tauwerk zu er- mitteln, Brechversuche mit ersterem angestellt werden sollen.

Breslau, 17. Juli. (Schles. Ztg.) Der Prinz Friedri ch der Niederlande nebst Gemahlin und Tochter find am

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15 d. M. zu mehrmonatlichem Aufenthalt auf Schloß Mus- kau eingetroffen. Der König und die Königin von Schweden nebst Tochter werden heute zu 14tägigem Besuch dort erwartet. | L i Ems, 19, Juli. (W. T. B.) Die Professoren Beseler und von Sybel aus Bonn find hier gestern eingetroffen , um Se. Majestät den Kön ig zur Theilnahme an der Jubelfeier der Universität Bonn einzuladen. i E E Coblenz, 19. Juli. Der Kronprinz von Jtalien ist in Begleitung seiner Gemahlin heute um 2 Uhr Nachmittags von Mainz pr. Dampfboot hier eingetroffen und nach kurzem Aufenthalte nah Cöln weitergereist. Sigmaringen, 16. Juli. (Hohenz. Bl.) Se. Königliche Hoheit der Fürst Karl Anton und seine Gemahlin sind heute Mittag mit Gefolge zu längerem Aufenthalt hier eingetroffen und im Nesidenzschlosse abgestiegen. MViecklenburg. Schwerin, 18. Juli. Die heute aus- gegebene Nr. 47 des Regierungs - Blattes enthält u. A. zwei landesherrliche Verordnungen: 1) vom 15. d. M., betreffend cine Abänderung der Verordnung vom 4. April 1853, betr. die Organisation der Ministerien; 2) vom 14. d. M, Zusfaß- Berordnung zu der Verordnung vom 21. Dezember 1867 , be- tressend die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienst- verhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes , mit einem AuSZuge aus der Verordnung über die Disziplinar- Bestrafung in der Armee; sowie zwei Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: 1) vom 4. d. M, betreffend die Ausftellung von Duplikaten für verlorene oder

unbrauchbar gewordene Militair-Papiere; 2) vom 7. d. M,

betreffend die Auswanderungen nah Canada. amburg, 18. Juli. Der Senat hat folgende Bekannt- machung erlassen : B E s “ait ad zur öffentlichen Kunde gebracht, daß als Tag der Auflösung des Bürger - Militairs in der Stadt und den Borstädten der 30. Juli d. I. bestimmt ist.

Wegen Auflösung des Bürger-Militairs im Amte Niße- büttel wird abseiten der betrefsenden Landherrenschaft das Nähere angeordnet werden.

Sachsen. Dresden, 18. Juli. (Dresd. Journ.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen widmete heute der akademischen Kunstausstellung auf der Brühl'schen Terrasse Höchstseinen Besuch.

Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin besuchien gestern in Begleitung Ihrer Kö- niglichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flan- Der Die GLadi Wee, i i e

Eisena, 17. JUl, (Leipz. Dla) Heute sind hier Be- vollmächtigte der Regierungen des Großherzogthums Sachsen, des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha , der beiden Fürsten- thümer Schwarzburg und der Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Linie versammelt, um den Vertrag wegen Aufnahme des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und des Fürstenthums Reuß älterer Linie in den Juris8dictionsbezirk des hiesigen Appellationsgerichts zum formalen Abschluß zu bringen Und zu vollziehen. Bisher war das Appellationsgeriht nur für das Großherzogthum, die schwarzburgschen Lande und Reuß jünge- rer Linie gemeinschaftliches Obergericht. ;

WVaden. Karlsruhe, 17. Juli. Die »Karlsr. Jtg.« [chreibt: Die »Hoffmannsche Korrespondenz« vom 4. d. M. brachte mit der Nachricht von dem Abschluß der bayrisch-württember- gischen Berhandlungen Über die deutsche Festung Ulm die Kunde, daß bei der jüngsten Anwesenheit des württembergischen Bevollmächtigten in München ein Entwurf ausgearbeitet worden sei, wonach eine aus Vertretern der drei süddeutschen Staaten bestehende ständige Militairkommission zu bilden wäre, wel- cher die Aufsicht über die süddeutschen Festungen, so wie über das ganze Defensivsystem Süddeutschlands und dessen Qusammenhang mit der Bertheidigung Gesammt- Deutschlands übertragen werden solle. Andere Deitungen haben seither mitgetheilt, daß diese Kommission am 15, d. Mts. zu München auf Grund eines Stakuts zujammentreten werde, dessen Jnhalt aus der in Paris erscheinenden »Correspondance du Nord - Est« in die österreichiscven und deutschen Zeitungen übergegangen ist. Die »Hoffmannsche Korrespondenz« war jeit- her in der Lage, unter anderen irrigen Miltheilungen anderer Blätter auch diejenige zu berichtigen, daß der Borschlag der Bildung einer süddeutschen Militair-Kommission von der badi- schen Regierung ausgegangen sei. Wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, ist kurz nah Ankündigung dev »Hoffmann-- schen Korrespondenz« die Einladung hierher gelangt y eine sÚd- deutsche Militair-Kommission am 15. d. M. auf Grund eines bereits entworfenen Statuts in München zusammentreten zu lassen , die Großherzogliche Regierung aber, so wenig sie sich prinzipiell einer gemeinschaftlichen Berathung der Defensiv- verhältnisse Süddeutschlands im Zusammenhang mit der Ver-

theidigung Gesammtdeutschlands zu entziehen gedenkt , nicht in der Lage gewesen, auf die gemachte Einladung einzugehen.

_ Die Verhandlung wegen Abschlusses eines Vertrags in Be- treff der Anerkennung der Staatsangehörigkeit naturalifirter Aus- wanderer 1st zwischen dem Präsidenten des Großherzoglichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und dem ame- rikanischen Gesandten Bancroft eröffnet worden, und es wird die Unterzeichnung des Vertrags voraussichtlih schon morgen stattfinden können. |

Bayern, München, 17. Juli. Der dem besonderen Ausschusse der Abgeordnetenkammer für Militairstrafgesezgebung vorgelegte Entwurf eines »Militairstrafgeseßbuches für das Königreich Bayern« besteht, der »Südd. Presse« zufolge, aus zwel Abtheilungen , von denen die erste in 7 Hauptstücken und 9 Artikeln die allgemeinen Bestimmungen Über militairische Strafen , uber den Begriff der militairischen Verbrechen und Bergchen, Uber Anwendung der Strafgeseze, über das Ver- hältniß der militairishen Strafen zu denen des allgemeinen Strafgeseßbuches, über die Folgen der Verurtheilung, über Bersucy, Theilnahme und Begünstigung, über die Gründe, welche die Strafbarkeit auss{ließen oder mildern, Über den Zusammenfluß strafbarer Handlungen, dann über die Gründe, welche die Strafverfolgung oder den Strafvollzug ausschließen, injowelt hierüber nämlich besondere militairische Bestimmungen nothwendig sind die zweite aber in 7 Hauptstücken und 118 Artikeln, die besondere Bestimmungen über die einzelnen strafbaren Handlungen enthält.

Der Fürst von Hohenlohe if von seiner Reise wieder hierher zurückgekehrt.

18. Juli. (Cor. v. u. f. Deutschl.) Diesen Vormittag hat unter dem Vorsiße des Königlichen Staatsministers Fürsten Pi Hohenlohe eine Sigzung des Staatsraths stattge- unden.

Die Bearbeitung des Entwurfs eines Gesetzes, die Auf- hebung der Schuldhaft betreffend , is im Staatsministerium der Justiz dem Ministerialrath Dr. Weis übertragen worden.

Der Geseßgebungs8-Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat in seiner gestrigen Sigzung das elfte Haupt- itü, welches vom Versäumungsurtheil handelt, in zweiter Le- sung erledigt; èr ist hierbei nur in einigen Punkten dem Aus- \hu}se der Kammer der Reichsräthe beigetreten.

Desterrcih. Wien, 18. Juli. Die »Wien. Ztg « ver- öffentliht in ihrem amtlichen Theile eine neue Organisation für die im Reichsrathe vertretenen Länder Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermarï, Kärnten, Bu- fowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Jstrien, Görz und Gradisca. Dieselben werden in politische Amtsbezirke cingetheilt. A E

Se. Majestät der Kaiser hat aus dem Allerhöchsten Privatbesiÿ als durch die ostasiatische Mission zu überbringende Geschenke für die Herrscher von Siam und Japan bestimmt: die lebensgroße Statue Sr. Majestät in carracischem Marmor von Cauer 1n Rom, eine Garnitux auserlesener prächtiger Schießwasfen und ein reiches Tafelservice aus Wiener Porzellan von hohem Kunftwerth. : r j

Der Reichskanzler, Freiherr von Beu st, ist vorgestern Abends nach Gastein abgereist. Die Rückkehr soll zwischen dem 15. und 20. August erfolgen. e

Die Delegirten zur europäischen Telegraphen-Konfe - renz sind gestern von Pesth zurückgekehrt und sofort in einer um 5 Uhr abgehaltenen Sißung, der heute um 12 Uhr eine zweite folgt, wieder an die Arbeit gegangen. z

Pesth, 18. Juli. Jn der heutigen Sigung der Depu- tirtentafel wurden die noch erübrigenden Paragraphen des Geseßes über die Steuereintreibung, so wie der Zusaß- Artikel zum Stempelgeseße unverändert angenommen.

Prag, 17. Juli. Der erzbischöfliche Hirtenbrief ist heute erschienen und von den Landesbischöfen unterfertigt ; er verwirft die konfessionellen Geseße. E

Triest, 18. Juli. Das Präsidium des Municipiums er- ließ heute eine Proclamation, welche die vollständige Her= stellung der Ordnung fonstalirt, die friedlichen Gesinnungen der Territorialmiliz mittheilt und zur gegenseitigen Versöhnlich- keit mahnt.

Schweiz. Bern, 17. Juli. (N. Zür. Ztg.) Der N a - tionalrath hat die jurassische Petition gegen das Felertag8- geseß mit 87 gegen 9 Stimmen abgewiesen, ebenso die Peti= tion von Glarus über Vereinbarung yon Niederlassung, Kon-

Z- Obligationenwesen. O i D Si erat hat das bundesräâthliche Kreditbegehren, betr. die Pferdezucht, einstimmig bewilligt, die Petition Ott für Revision des Eisenbahngeseßes zur einläßlichen Begutachtung an den Bundesrath gewiesen und die Berathung der Petition, be- treffend den Hausirhandel, begonnen.

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