1868 / 268 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Mühler, der Minister der landwirthschaftlihen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg. E Nach einer Reihe anderer geschäftlichen Mittheilungen sehte der Präsident das Haus von einem durch den hiesigen Geschäfts- träger der Vereinigten Staaten Nordamerikas übersandten Schreiben des Staatssekretariats zu Washington an das Ab- geordnetenhaus in Kenntniß, betreffend die Seitens des Abge- ordnetenhauses bei dem Tode des Präsidenten Lincoln bezeugte Theilnahme. Der Präsident gab darauf eine Nachweisung der Fah-Kommissionen und von deren Mitgliedern, so wie die Uebersicht der Gruppen und der Reihenfolge, in welchen die einzelnen Kapitel des Staatshaushalts - Etats pro 1569 zur Vorberathung im ganzen Hause gelangen wer- den. Das Haus beschloß ferner, den folgenden Antrag des Abg. Wölfel durch Schlußberathung zu erledigen: Die §§. 30 bis 33. Tit. 1. Theil Il. des Allgemeinen Landrechts sind aufgehoben. Darauf übergab der Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten, Dr, von Mühler, auf Grund Allerhöchster Er- mächtigung folgende das Volks\hulwesen betreffende Geseß-Ent- würfe dem Hause zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme: 1) über die Aufhebung der legten Bestimmung des Artikels 25 der Verfassungs-Urkunde vom3l.Januar 1850, 2) über die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlihen Volksschulen, 3) über die Pensionirung undPensionsberechtigung derLehrerundLehrerinnen an öffentlihen Volksschulen, und 4) über die Erweite- rung,UmwandlungundNeu-ErrichtungderWittwen- und Waisen-Kassen für Elementar-Lehrer. Der Minister begründete diese Vorlagen in folgender Weise: »Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. November d. J. habe ih die Ehre, dem Hause vier Geseß-Entwoürfe zu Überreichen, welche das Volks\{hulwesen betreffen. Der dle dieser Geseß-Entwürfe hat zum Gegenstande die Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, Dieser Geseß-Entwourf nimmt seinen Ausgang von dem Beschlusse, den das Haus der Abgeordneten in der Sihung vom 6. April 1865 gefaßt hat und in welchem die Staats-Regierung aufgefordert wourde, alsbald einen Geseß-Entwurf vorzulegen, betreffend die Feststellung der äußeren Verhältnisse der Volksschulen, insbesondere der Lehrer- Besoldungen. Die Staats-Regierung erklärte sich damals bereit, auf diese

Aufforderung des Hauses einzugehen ; es ist ein Geseßz-Entwurf in diesem Sinne auch in der vorigen Session eingebracht worden , aber niht zur Plenar - Berathung der Häuser ge- diehen. Diesem früheren Gesetz - Entwurf E sind Mo-

nita in der Kommission des anderen auses aufgestellt worden , und durch eine zahlreiche Menge von Petitionen, die beiden Häusern eingereiht und der Staats-Regierung Über- wiesen worden sind, ist ein weiteres Material der Erwägung eschaffen worden. Diese Materialien haben eine sorgfältige Prüfung erfahren, sie sind berücksichtigt worden, soweit die taats-Regierung geglaubt hat, darauf eingehen zu können, wie dies auch in den Motiven näher dargelegt ist, Der Geseyß- Entwurf erscheint nun iùñ einer veränderten Gestalt, wie ih hoffen darf in einer verbesserten, vor der Prüfung der Häuser. Der Inhalt dieses Geseß-Entwurfs is zunächst dahin ge- rihtet, die Verpflichtung zur Unterhaltung der Volksschulen zu regeln, und zwar auf der Basis, welche der Artikel 25 der Ver- fassungs-Urkunde vorschreibt, auf der Basis, daß die bürgerlichen Gemeinden die Verpflichtung haben, die öffentlichen Schulen unterhalten. Wo dieses Prinzip nicht in Anwendung steht, indem eigene Schulgemeinden bestehen, was in einem roßen Theile der Monarchie der &all ist, und wenn die Verhältnisse dort sih gesund und gut entwickelt Haben, wo also kein Bedürf- niß Ce eine Abänderung eintreten zu lassen, da will der Geseß - Entwurf es auch ferner so lange dabei bewenden lassen, als nicht dringende Bedürfnisse hervortreten, die da nöthigen, auf die bürgerlichen Gemeinden zurückzugehen. ; Demnächst hat der Geseßentwurf zum Gegenstande, die hauptsächlichsten Grundlagen festzustellen für die Lehrer-Besol- dungen. Der gegenwärtige Geseh - Entwurf bringt die Frage noch nicht zum Abschluß, er verweist auf eine weitere Be- rathung der - Provinzial - Körperschaften, wie dies bereits in früheren Stadien der Geseßgebung, namentlich auch in dem- Jenigen Entwurf eines allgemeinen Schulgeseßes der Fall gewesen, welcher 1819 ausgearbeitet war, und auch später noch verfolgt worden ist. Die Staats - Regierung legt einen großen Werth darauf, daß diese Grundsäße wenn fie auch keines- wegs abschließen, die aber dennoch einen ersten festen Punkt ur elne weitere geseßliche Regelung dieses Verhältnisses dar- leten, die geseßliche Feststellung erhalten, obgleich fie ihrer- seits nicht auf die Feststellung dieser Grundlagen hat warten dürfen , sondern thatsächlich nah Kräften vorzugehen bemüht gewesen is, die Bedürfnisse des Lehrerstandcs zu befriedi-

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en. erlaube mir darauf hinzuweisen, daß {hon im Luke ¿0 1867 eine Summe von 200,000 Thaler zur Verbesserung der Lehrergehälter aus Staatsmitteln aus- gescßt war und vom Landtage bewilligt wurde, und Sie wer- den auch in dem gegenwärtigen Budget - Gesetze eine Position von 100,000 Thlr. finden , welche demselben Qwecke gewidmet

ist. Abgesehen davon , daß die Staats - Regierung nach dem

Maße der 1hr zu Gebote stehenden Mittel und Kräfte das Möglichste zu thun bemüht ist , sind nun auch gegen die Ge- meinden diejenigen Mittel und Anforderungen in Bewegung geseßt worden , zu denen der bestehende Rechtszustand der Re- ierung Recht und Anlaß gab. Es liegen darüber erschöpfende

erichte noch nicht vor; einzelnes aber kann ich bereits mittheilen zum Belage dafür, daß die Staats-Regierung nach dieser Seite hin nicht unthätig gewesen ist. Nach den vorliegenden Berich- ten kann ih die Angabe machen, daß beispielsweise in den Städten des Regierungsbezirks Potsdam die Summe von 39/000 Thlr. zum Etat gebracht worden is zur Verbesserung der Lehrergehälter, ferner im Regierungsbezirk Frankfurt eine Summe von 32,000 Thlr. zur Verbesserung von 979 Schul- stellen flüssig gemacht worden is und außerdem bei 651 S chul- stellen auf dem Lande noch eine Verbesserung und Erhögzung des Brennmaterials , das ihnen geliefert wird, eingetreten ist. In dem Regierungsbezirk Magdeburg wird die Gesammtsumme dessen , was in den drei Jahren 1865, 66, 67 zur Besse- rung der Lehrergchälter Fuslia gemaht worden ist, auf den Betrag von 67,332 Thlr. angegeben. Ih fkann nur die lebhafte Bitte aussprehen, daß der Landtag nach dieser Seite hin die Bemühungen der Staats-Regierung unterstüßen und namentlich für die Feststellung der jeßt vor- gelegten Prinzipien seinerseits mit eintreten wolle. i

Der Gesey - Entwurf hat aber auch noch weiter gehen müssen. Wenn es sich nämlich um die Feststellung der Ver- pflichtung handelt, so is dieselbe erschôpfend nur zu ordnen, weni gleichzeitig der Umfang des Bedürfnisses, fur welches diese Verpflichtung aufkommen soll , näher umschrieben wird.

s ist daher unumgänglich gewesen, in das gegenwärtige Geseh für die äußeren Verhältnisse der Errichtung und Unterhaltung der Volksschulen auch einige Punkte aufzunehmen, welche mehr die innere Seite des Schulwesens betreffen. Es mußten die Gegenstände, welche im Allgemeinen den Inhalt des Volks- unterrichtes bilden sollen, erwähnt werden, es, mußten diejeni- gen Rücksichten, welche die lokalen Verhältnisse fordern, die- jenigen Rücksichten, welche nah Bestimmung des Art. 24 die tonsessionellen Grundsätze fordern, geregelt werden, es fonnte endlih die Frage der Schulpflichtigkeit, ihre Dauer und die Mittel zur Aufrechterhaltung derselben Leben®sfragen für das Schulwesen bei diejer Gelegenheit nicht umgangen, sondern mußte ebenfalls zu einer Fest ellung gebracht werden.

In diesen Stücken bewegt sich im Wesentlichen der Inhalt des ersten dieser Gesetze.

Das zweite Gesey hat zum Gegenstande, die Bestimmung des Art. 24. der Verfassungs-Urkunde aufzuheben, welcher dahin lautet: Jn der öffentlichen Volksschule wird der Unterricht un- entgeltlich ertheilt.

Die Verfassungs-Urkunde geht davon aus, daß kein Schul- geld entrichtet werden soll, daß vielmehr die direkten Beiträge der Kommunen und in subsidio des Staates den Unterhalt der Schulen liefern sollen. Dasselbe Prinzip findet sich im Wesentlichen bereits im allgemeinen Landrecht. Dessenungeachtet ist in dem langen Zeitraum von der Emanation des allgemeinen Landrechts bis auf den heutigen Tag verstrichen ist, die Auf- hebung des Schulgeldes nur an wenigen Orten, wo besondere Verhältnisse es möglich machten oder erleichterten, zur Ausfüh- rnng gekommen. Jn der bei Weitem größten Mehrzahl aller Kommunen und aller Schulorte, hat man die Erhebung des Schulgeldes für eine Nothwendigkeit erachtet, über die man nicht hinwegkommen kann.

Das Urtheil aller Sachverständigen, Behörden und Schul- männer lautete wesentlich übereinstimmend dahin , daß der Artikel der Verfassungs - Urkunde , den ih eben verlesen habe, in seiner obligatorischen Gestalt nicht aufreht erhalten werden können, sondern daß die Freiheit , Schulgeld zu fordern und zu erheben , gewahrt werden müsse. In dem früheren Geseh- Entwurf war dieser Punkt stillschweigend übergangen. Man hatte geglaubt, dadurch, daß man von dem Schulgelde in dem Geseh-Entrourf über die Dotation der Schulen nicht rede, mit Hülfe des Art. 112 die Aufhebung dieses Paragraphen gänzlich zu vermeiden, Diese Auffassung ist aber bereits bei den Vor- berathungen der Kommission des andern Hauses als eine nicht richtige angesehen worden und die Staats - Regierung hat \ich davon überzeugt, daß, wenn sie sichere Schritte auf diesem Gebiet thun wolle, eine Borlage und ausdrüccklicte Beschlußnahme der kompetenten legislativen Gewalten über diesen Punkt noth-

wendig sei. s

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In Beziehung auf das praklishe Bedürfniß erlaube ih | trägen Leistungen zu erzie ie fi irfni mir nur noch ganz in der Kürze ein Moment hervorzuheben. iPreten. Die Solue n E ér Gn E Die Summe des Schulgeldes , welches gegenwärtig erhoben | der Fonds und ein sehr langsames Anwachsen der Pensions- wid l 60 Si us jähr li U, A ae A Ie Sa ngen, die daraus bewilligt werden können. Es ist von 000, E eine Summe, eilen des Lehrerstandes selb wiederholt auf das Dri d welche das Schulwesen nicht entbehren kann ¿_ Vbhne | gewünscht worden, daß man cine E ó [das Dringendste daß sein Bestand aufgeopfert werden müßte. Eben so möge. Das ist aber nur li 7 ies, A e OMe Finslbxen wenig aber befindet sich die Regierung und das Land in fann; die Regierung kann daé A nicht ena igatorich geschehen der Lage, den Ausfall dieses Schulgeldes auf irgend eine wenige oft nur cine verscchwindende Men venn au Dibdee andere Weise erseßen zu können. Daher die gebietcrische Noth- | sprehen. Sie kann es nicht anders festseßen, als auf Grund A , den Fortbestand des Schulgeldes geseßlich möglich sepiwer TrmäGtigung, Diese geseßliche Ermächtigung , inner- e atv gewisser Grenze i i Der dritte Gesegentwurf hat zum Gegenstande die Pen- Beltragenan aus\chl{esen “ur * Reform gus auf Seiten der sionirung und Pensions-Berechtigung der Lehrer und Lehrerinnen | schreiten zu können und dur Königl an den öffentlichen Volksschulen. Auch dieser Geseßentwurf ist | für die einzelnen Kassen nach Anhörung der Interessenten und wesentlich in der Gestalt, in der er hier vorliegt, bereits in dem gemäß ihrer Leistungsfähigkeit, Gestseßungen treffen zu können vorigen Landtage zur Kenntniß der legislativen Faktoren ge- | 1st der Gegenstand der gegenwärtigen Vorlage j : langt, und bei der Vorberathung in dem andern Hause und | Die vier Gesege stehen untereinander in einem ewissen in den eingegangenen Petitionen sind gegen diesen Punkt ver- inneren Zusammenhange. Sie sind nicht das in der Verfassun S hältnißmäßig die wenigsten Einwendungen erhoben worden. | Urkunde bezeichnete Unterrichtsgeseß, sie enthalten aber cinen Nur eine davon hat von der Regierung als entschieden begrün- | sehr wesentlichen Theil eines solhen, und wenn es möglich ist det anerkannt werden müssen, nämlich die, daß Beiträge zur | Über diese Vorlagen eine Bereinigung der legislativen Faktoren Pensions-Kasse von seiten der Lehrer selbst ferner nicht mehr | zu erreichen, so wird damit für das Diel welches die Verfas- erhoben werden dürfen , nahdem auf den andern Gebieten der sungs-Urkuride stellt, ein wesentlicher Schritt vorwärts ge- e E A Herden e S Q L macht sein. g augemein weggefallen i\t. Außerdem ift in dem e\eß-Entrourfe elle anheim , di ift ei issari- auch noch ausdrülich ausgesprochen worden, was die frübene fes Bata 4 dle E E e P Vorlage ebenfalls beabsichtigt hatte, daß nämlich in dem Regie- Das Haus beschloß, die Vorlagen der durch 7 Mitglieder rungs-Bezirke Wiesbaden, wo für die Pensionirung der Lehrer | zu verstärkenden Unterrichts-Kommission zu überweisen andere und günstigere Bedingungen bereits bestehen, als Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten r L A RO bd dcfebene Me a a ete S R A Selchow, legte zwei Gescß - Entwürfe vor, betreffend die i di , Tur ben Tehrersland günstigeren | Qusammenlegun icke i | iz- Verhältnisse verbleiben solle; wie es denn auch für dieléttigen R e A in R inde Mseren e ae mit anerkennens- i wertiher Bereitwilligkeit von eiten der städtishen Kommunen zu verstärkenden Agrar-Kommission ü | dem Lehrstande für den Pensionirungsfall bessere und aus- Das Haus vai Dehn in Ven ilen Gegenstand der kömmlichere Bedingungen gestellt sind, es nach dem Geseß-Ent- Tages-Ordnung ein: Interpellation des Dr. Löwe: wurf ausdrücklich bei den dort bestehenden günstigeren Berhält- Beabsichtigt die Königliche Staats-Regierung, die gegen- E L Ma n F Eme O t eh en wärtig mit Rußland bestehende Kartell - Konvention von 1857 L c Ul rennen geglaubt hat, besteht darin, | zu erneuern oder nach i ine ähnli daß die Summe von 120 Thalern als das Minimum einer Inhalts zu erseßen? E E Der Finanz- Minister &reiherr von der Heydt erklärte

Pension für cinen, eine volle Dienstzeit von 40 Jahren hinter sih habenden Lehrer hat festgeseßt werden können. Wo das hierauf: Die Staats-Regierung glaubt Anstand nehmen zu sollen, über die in dieser Interpellation angeregte Frage,

Gesammt-Einkommen ein höheres als 200 Thlr. ist, wird dann welche wichtige Beziehungen zu einer befreundeten Nachbar-

O aue e A e N Sue von r. eintreten. er wejentliwe Gewinn, welcher durch macht berührt, schon jeßt in eingehender Weise si zu äußern ; dieses Geseß beabsichtigt wird, is einerseits diese Erhöhung le muß es sich daber e i llati 4 welche gegen den gegenwärtigen Qustand cine wesentliche Ver- S a a E v bid S E Ae andererseits der ewinn, daß hinfort die Lehrer-Pension bis zum Betrage von | pellanten gab der Finanz-Mini di i ; 120 Thlr. nicht mehr aus dem Einkommen der Stelle erhoben Weiterem Vorla, bibe id für Lei ‘Vie Battr 200 Tbl h Sin u n e Stelle is MUA 5 B n der vorliegenden Interpellation ablehnen wollen. r. vollig unverkürzt und außerdem da us über Der näch : - ° 200 Ee Sie U A A On G AR prüfungen. M De s 7 ung, Vetrag eh er rehle GVeseßentwurs endlih hat zum Gegenstande die Darauf ritt das Haus zu d Erweiterung , Umwandelung und Neuerrichtung der Wittwen- | des Geseh-Entmuew wegen Aufhebung des Zoll gung und Waisenkassen für Elementarlehrer. Verzollung fremder Waaren auf den Messen zu Frankfurt a. O. ee E ara N A u a R L al ing wohnten als Regierungs - Kommissare der ; i r l n un allen der | Geh. Ober-Fina Henni Regi S-A se} bie Me P e Ae h M P L s ee Haupt- Nieberdiz Ie E lor Utse, die bisher hat gewährt wer en können , besteht in der Der Referent Dr. Beer begründete einen Ant Bildung von Unterstüßungskassen für Wittwen und Waisen, vorstehend bezeichneten Gesez-Entwurfe die verfassungEnätee die einestheils auf den cigenen Beiträgen des Lehrerstandes be- | Zustimmung zu ertheilen. Diesem Antrage trat das Haus ruhen, anderentheils auf Dotations - Kapitalien, welche die ohne Debatte bei. Schluß der Sißung 1% Uhr Nächste Staats - Regierung bei ibrer Gründung gegeben hat, endlih | Sißung Sonnabend 10 Uhr. e

auf außerordentlichen Einnahmen namentlich Kollekten , die S T s zur Verstärkung dieses Fonds bewilligt worden sind. Diese Dem Ober-Regierungs-Rath Freiherrn von Münch- R und Waisen-Kassen bestehen in dem größten Theile en 1 n ertbeilt A Dienstentlassung vom er ie. ini i ai i A a! j

onarchie. Nur einige wenige Bezirke haben keine solche. Die Vertretung des Landraths von Saldern zu

Si , , (N) d , , , e le ind aber nicht überall auf gleien Prinzipien und mit Nimptsch während dessen Abwesenheit als Abgeordneter zur

leihem Erfolge ins Leben getreten. Am günstigsten haben fie Eee) nin : j fi in der Rheinprovinz entwickelt, wo von vorn herein n P Mien Breslan übrtgen ee erung&Neferendarius

höherer Say von 3 Thlr. und mehr, als Beitrag für die Witt Dem Regierungs - Referendarius von Brünneck zu

wen-Kassen gefordert worden ist, und wo mit Hülfe dieser Bei- L N trá / ; i ; ; Bellshwiß is die Verwaltung des Landraths-Amts zu Rosen- äge es im Laufe der Zeit dahin gekommen ist, daß Pensionen berg fommissarisy übertragen worden. h d |

bis zu 50 Thlr. gereicht werden können , wie solches namentlich D er A Rendsburg, 11. November. Jn der gestrigen Abend- sißung des s{le8wig-holsteinschen Provinzial-Lan d-

im Düsseldorfer Regierungs-Bezirke jeßt geschehen kann. Jn den östlichen Regierungs-Bezirken sind die Pensionen weit ge- ringer. Sie erheben sich zuweilen nur auf die niedrige Summe von | tages wurde die Vorberathung über den Entwrourf einer Städte- 4 Thaler; andere {teigen auf 20, 21 bis etwa 3 Thalern. Der | und Fleckens-Ordnung fortgeseßt und beendigt. auptgrund liegt darin, daß in diesen Bezirken die Wittwen- In der heutigen 25. Sißung fand der Tages-Ordnung | ahl der Bezirks-Kommission für die fklassi- zirte Einkommensteuer statt.

assen meist gegründet wurden, ehe noch reifere E E ge zunächst die Es folgte die Berichterstattung und Berhandlung über

auf diesem Gebiete zu Gebote standen und daß man f\ich dort mit sehr mäßigen, oft nicht über 1 Thaler betragenden Bei-

die Proposition von Mäller-Leegen, wegen Miitheilung eines 560; ®

Nach einer Bemerkung des Präsidenten und des Jnter-

lrägen begnügt und geglaubt hat, mit diesen geringen Bei-