1868 / 271 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

_ Haus der Abgeordnéteù.

Der invalide Feldwebel Friedrih Albert Rothers- mund ist als Registrator und der Stenograph C. Kreßler als zweiter Vorsteher des stenographischen Bureaus beim Hause der Abgeordneten angestellt worden.

Tages- Ordnung

6. Plenar-Sizßung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 17. November 1868, Vormittags 10 Uhr. 1) Verlesung der Interpellation des Abg. von Bonin (Genthin), betreffend die geseßliche Regelung der Stellvertretung§- Kosten für diejenigen Mitglieder des Hauscs der Abgeordneten, welche Staatsbeamte sind. 2) Vorberathung des Staatshaus- halts - Etats für das Jahr 1869 im ganzen Hause. 1, Fort- seßung der Genecral-Diskussion. 11. Spezial-Diskussion. 1) Herren- haus. 2) Haus der Abgeordneten. 3) Staats - Ministerium. Fortdauernde AuLgaben. 4) Eeseßsammlungs8-Debits-Comtoir in Berlin. 5) Landes-Verwaltung des Jadegebiets. 6) Quschuß zur Rente des Kronfideikbommiß-Fonds. 7) Oeffentliche Schuld.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich X11. Reuß, Major und etatsmäßiger Stabsoffizier im Regiment der Gardes du Corps, nach Klipphausen bei Dresden.

___ Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister des König- lichen Hauses, Freiherr von Schleiniß, nach Leßlingen.

Verlin, 16. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Jur Anlegung des dem Grafen von Landsberg-Velen und Gemen zu Gemen im Kreise Borken verliehenen Johanniter-Malteser-Ordens, so wie des den Beamten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich der Niederlande, nämlich: dem General-Verwaltungs-Direktor Ri e- loff zu Muskau im Kreise Rothenburg und dem Forstmeister Bertram ebendaselbst, verliehenen Ritterkreuzes des norwegi- {hen St. Olafs-Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

M icht amt liches.

Preußen. Berlin, 16. November. Ueber die Reise Sr. Majestät des Königs nach der Garbe und die daselbst abgehaltene Jagd ist uns-aus Crüden, 14. November, folgende Mittheilung zugegangen:

Se. Majestät der König trafen am 11. d. M., 74 Uhr Abends, in Begleitung Jhrer Königlicven Hoheiten der Prinzen Albrecht, Friedrich Carl und Albrecht (Sohn) nebst Gefolge mit- telst Extrazuges auf der an der Kreuzung des Seehausen-Viel- baumer Weges belegenen Haltestelle der Magdeburg-Wittenberger Eisenbahn ein, empfangen von dem Kreis-Landrath und dem General-Lieutenant z. D. von Borstell auf Voßhof, und von den lebhaftesten Zurufen des Publikums, das sich aus der Umgegend an der mit Fahnen und Kränzen ges{mückten und durch Fackeln erleuchteten Barriere versammelt hatte, begrüßt.

Se. Majestät bestiegen dort die bereitstebenden Wagen und fuhren nach dem Scblosse Crüden, mo Allerhöchstdieselben das Nachtquartier vom Kammerherrn von Jagow anzunehmen ge- ruht hatten. Zu dem Souper auf Crüden hatten sich die zur Jagd eingeladenen Herren eingefunden.

Am anderen Morgen 8 Uhr begab sich die hohe Jagd- gesellschaft auf einem eigens dazu hergestielten Wege nach der Garbe, in welcher sofort die Jagd begann. Nach den ersten 3 Treiben nabmen Se. Majestät der König mit der Jagd- gesellschaft das Frühstük in der in waidmännischer Art ges{mÜüdck- ten Oberförsterei ein und ließen demnächst noch 4 Treiben ab- halten, welche bis zum Eintritt der Dunkelheit dauerten. An Ausbeute wurden zur Strecke gebracht: 365 Fasanen, 45 Hasen, 3 Tüchse, 1 Ente, 1 Raubvogel und 1 Eichkater, wovon Se. Majestät einen Fuchs und 70 Fasanen, und Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl &5 (Fasanen, 4 Hasen und 1 Eich- fater erlegt hatten.

P nis Rückreise erfolgte über das festlih erleuchtete Dorf

olliß.

__ Nach dem in Crüden eingenommenen Diner, zu welchem sich außer der Jagdgescllshaft noch der Ober: Präsident der Pro- vinz eingefunden hatte, begaben Sich Se. Majestät der König um 85 Uhr auf dem durch Fakelwagen hell erleuchteten Wege Uber Vielbaum zur Haltestelle zurück, und seßten nach kurzem Aufenthalt mittelst Extrazuges die Reise nah Berlin fort.

Se. Königliche Hohcit der Kronprinz is, wie uns aus Windsor Castle, 12. November, gemeldet wird, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Charlotte am 7. d. M. früh nach einer rasen Ueberfahrt in Dover angelangt und hat fich sofort nah Schloß Windsor begeben, wo Jhre König-

“zu werden.

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liche Hoheit die Kronprinzessin mit den beiden jüngsten Kindern kurz zuvor von St. Leonards im besten Wohlsein eingetroffen war. Jm Laufe des Tages machten die Höchsten Herrschaften Ausflüge zu Fuß und zu Wagen in den Park. Am 8. wohnten Höchstdieselben mit der Königlichen Familie früh dem Gottesdienste in der Königlichen Kapelle bei und besuchten den Abend-Gottesdienst in Saint George's Chapel.

Am 9. war für die anwesenden Königlichen Prinzen eine Jagd auf Fasanen in Windsor Park veranstaltet, und Abends fand zur Feier des Geburtstages des Prinzen von Wales ein Konzert bei Hofe statt. N |

Am 10. stattete Se. Königliche Hoheit der Kronprinz dem Herzog von Cambridge, sowie Jhrer Majestät der Königin der Niederlande in London einen Besuch ab.

Am. 11. jagte Höchstderselbe mit dem Prinzen Christian von Schleswig-Holfiein, bei welchem darauf in Frogmore House ‘das Lunchon eingenommen wurde, zu dem auch Jhre König- liche Hoheit die Kronprinzessin erschien.

Am 13. fuhr Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin, nach einem Besuche bei der Königin der Niederlande, zu dem Queen Charlotte’s Hospital, wo sie, der »Engl. Corr. « zufolge, die einzelnen Krankensäle in Augenschein nahm und sich mit mehreren Kranken persönlich unterhielt.

__— Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civil-Prozeß-Ordnung für das Gebiet des Norddeutschen Bundes seßte heute in außerordentlicher ung unter Vorsiß des Ober-Tribunals-Vize-Präsidenten, Wirklichen Geheimen Ober- Justiz-Raths Dr, Grimm, die Berathungen über die Zulässigkeit des Lohnarrestes fort.

Das Staats-Ministerium trat heute Mittag unter Vorsiß des Finanz-Ministers Freiherrn von der Heydt zu einer Sizung zusammen.

Nachdem in der Sonnabends-Sißung des Abgeord- netenhauses noch der Abg. Twesten sih in längerer Rede Über das Budget ausgesprochen hatte, wurde zwar der Antrag auf Schluß der General-Diskussion über den Staatshaushalts- E e 1869 abgelehnt, die Sizung selbst aber um 3% Uhr vertagt.

Nächste Plenar-Sißung am Dienstag Vormittags 10 Uhr,

D Regierungs-Assessor Naumann ist der Regierung zu P T L Ì ___— Im 4. CEôlner Wahl-Bezirk (Mühlheim, Sieg, Wipper- fürth)- ist der Appellationsgerichts - Vize - Präsident L D, "Leh Rönne mit 144 von 233 Stimmen gegen den Notar Corneli zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Seit mehreren Wochen häufen sih in öffentlihen Blättern Angriffe gegen die von dem Minister der Unterrichts-Angelegen- heiten genehmigte Einführung des Volksschul - Lesebuch8 von

lúgge in die einklassigen Elementarshulen der Provinz Hannover. Diesen Angriffen reihen sich die Verhandlungen in dem_ hannoverschen Provinzial - Landtage an. Der Pro- M R wird Bescheidung auf amtlihem Wege erwarten müssen. Hier soll es sih nur darum handeln, die thatsächlichen Verhältnisse festzustellen , um dem betheiligten Publikum die S selbstständigen und unbefangenen Urtheils zu ge- __ In dem Regulative vom 3. Oktober 1854, betreffend Ein- rihtung und Unterricht der evangelischen, einklassigen Elemen- tarschule, ist Seite 70 gesagt: »Einen wichtigen Gesichtspunkt bietet für die innere Bildung der Lese-Unterricht in Verarbei- tung und Aneignung des Jnhalts dar. Neben der Bibel, dem Katechismus und dem Gesangbuch soll das in die Schule eingeführte Lesebuch werth sein, auch über die Schule hinaus Unterlage und Anhalt für eine gesunde Bolkébildung l _Die bedeutenden Entwikelunçcen , welche seit länger als einem Jahrzehnt auf dem Gebiete der Schul-Lese- bücher stattgefunden, lassen den Zeitpunkt als nicht entfernt hoffen, wo cin mustergültiges Lesebuch für die Elementar- ls, welches zugleich Volksbuch is, dargestellt sein

Dieser Erwartung ist sehr bald entsprochen worden. Die Regierung hat nirgends Lesebücher »machen« lassen, aber seit eiwa zehn Jahren haben das »Münsterberger«, das »Cöpe- nicker« Lesebuch, das „Lesebuch für die Provinz Pommern«, der umgearbeitete »Preußishe Kinderfreund« , der »West- fälishe Kinderfreund« und ähnlihe Bücher von dem Mi- nister der Unterrichts - Angelegenheiten“ als geeignet zur Ein- führung in die Schulen der verschiedenen Provinzen geneh- migt werden können. Opposition is dagegen weder in Be- sireitung der formellen Kompetenz des Ministers zu solchen Maßregeln, noch in Bekämpfung des Inhalts der Lesebücher, die sämmltlih einen entschieden positiv - christlihen Inhalt ha-

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ben, in die Kenntniß der Natur, soweit dieses innerhalb ele- mentarer Grenzen möglich ist, in die Kenntniß der vaterländischen Geschichte und der Einrichtungen des Staats mit steter Hervor- ebung der patriotischen Gesichtspunkte und in das Verständniß A volksthümlichen Literatur einführen, von kompetenter. Seite erhoben worden. Die Wirksamkeit dieser Lesebücher reicht weit Über die Schule hinaus, sie haben vielfah Eingang in Haus und Familie dérjenigen Kreise der Bevölkerung gefunden, welche dem Glauben der Väter innerhalb der Kirche treu an- hangen, die ihre Kinder nah dem Grundsaß erzogen wissen wollen: »Fürchtet Gott, chret den König, habt die Brüder ie). « , M Nach Erwerbung der neuen Landestheile durch die Krone Sreußen mußte die Frage aufgenommen werden, wie es in jeren Schulen mit dem Lesebuch stehe. Bereits im Mai 1867 wurde an das damalige General - Gouvernement in Hannover verfügt: : ; »die Auswahl und zweckmäßige Benugung eines guten Lese- buchs is für den Volksunterriht namentlich nah dem Gesichtspunkt von besonderer Wichtigkeit, als derselbe den geeigneten Aus8gangs- und Mittelpunkt für den gesammten Elementar - Unterricht mit Ausnahme des Unterrichts in Religion, Gesang, Rechnen und Zeichnen zu bilden hat. Es in wünschen8werth, wo nicht provinzielle und landschaftliche Bedenken entgegenstehen, daß für die Schulen cines Landes- theils ein gemeinsames Lesebuch in Gebrauch genommen werde, welches zugleih in den Schullehrer-Seminarien bei der Vorbildung der Lehrer für die betreffenden Unterrichts- Gebiete seine angemessene Verwendung findet, Von diesen Gesichtspunkten aus werde die Aeußerung Über den Stand der Sache in dem ehemaligen Königreich Hannover und über die dort am meisten verbreiteten Schul-LesebÜcher erwariecl. «

Der hierauf erstattete Bericht ergab, daß die frühere Re- gierung von Hannover der Frage wegen eines Volksschul- Lesebuch8 bis dahin keine besondere Aufmerksamkeit zugewendet, daß die Einführung eines solchen wesentlich dem Gutdünken der Lehrer und der Lokalschulbehörde überlassen gewesen, daß eine Anzahl Lesebücher im Gebrauch sei, welche den im Jnteresse der Schule und der Volksbildung an ein solches zu stellenden Anforderungen nicht entsprehen. Unter allen Umständen aber konnte unter den veränderten politischen Verhältnissen keins der vorhandenen Lesebücher, welche sämmtlich das Königreich Tit a als das Vaterland der hannövershen Jugend dar-

ellten und verherrlichten, in den Schulen auf die Dauer beli- behalten werden, welche fortan die Aufgabe haften, die heran- wachsende Jugend sih als Mitglieder des preußischen Vater- landes kennen und fühlen zu lernen. Es entstand die Frage, ob eines der bewährten Lesebücher aus den altländischen preußi- hen Provinzen in die Schulen der Provinz Hannover ein- zuführen sei. Sachlich hätten einer solchen Maßregel geringe Bedenken entgegengestanden oder wären leicht zu beseitigen gewesen. Die Regierung war aber keinen Augenblick zweifelhaft, eine solche Maßregel, wenn möglich, zu vermeiden. Es war leicht möglich. Unter den in Hannover vorhandenen Schul-Lesebüchern zeichnete sih das im Jahre 1858 erschienene »Lesebuch für han- noversche Volksschulen von dem Seminarlehrer Flügge« durch seinen Jnhalt, seine Anwendung und die Form seiner Darstel- lung vortheilhaft vor den Übrigen aus. Die frühere hanno- versche Regierung hatte diesem Buch ihre fördernde Theilnahme zugewendet und dasselbe ausnahmS8weise mehrfach zur Einführung empfohlen. Das Buch war bis zur Besißnahme der Provinz durch Preußen bereits in 15 Auflagen crschienen und in mehr als 80,000 Exemplaren verbreitet. Verfasser und Ver- leger erklärten sich bereit, das Buch, soweit die veränderten politischen Verhältnisse dieses nöthig erscheinen ließen, umzuge- stalten und bei dieser Gelegenheit auch einige Modifikationen in Anwendung und Auswahl des Stoffs vorzunehmen, welche an und für sih zweckmäßig erscheinen müßten.

Tat dem Buch sind folgende Veränderungen vorgenommen worden:

1) Das von demselben Verfasser im Jahre 1861 heraus- gegebene »Lesebüchlein für kleine Kindere is seinem Haupt- inbalt nah in das neue Lesebuch Übernommen worden, um das erstere fernerhin entbehrlich zu machen. 2) Der auf Deutschland und insbesondere auf Hannover bezügliche Stoff hat eine Umgestaltung erfahren, wie sie die neue Ord- nung der Dinge unabweislich machte, 3) Die Ein- theilung des Buches is} vereinfacht und damit die Uebersicht des Stoffs erleichtert worden. 4) Alle Theile sind vermehrt Hm Ganzen in der Fibel und dem eigentlichen Lesebuch um

1 Nummern), namentlich is der naturkundliche und geschichtliche Stoff vermehrt worden, z. B. um die Stücke: die Wasserpumpe, die Geuerspribe, das Wetterglas, das Thermometer, die Dampf- Maschine, der Telegraph, die Eroberung der Düppeler Schanzen, Scharnhorst's Tod 2.

Aus alle diesem ergeben sih folgende Resultate:

Das n Ce Lesebuch 1} ein seit 10 Jahren der Provinz Hannover eigenthümliches und in ihren Schulen weit verbreitetes. Dasselbe war bereits in 15 Auflagen erschienen, jeßt hat es, den veränderten politishen Verhällnissen entsprechend, einen neuen O i j i

asselbe konnte in seiner -früheren Gestalt, als spezifisch oder partifularistish hannoversches Buch in preußischen Schulen: nicht beibehalten werden. Die betreffenden Abschnitte sind daher dem gegenwärtigen politischen Verhältniß der Provinz Hanno- ver ent)prechend umgeändert worden.

__ Bei dieser Gelegenheit ist die Anwendung des Stoffs ver- einfaht, und es sind einige Stücke namentlih geschichtlichen und naturkundlichen Jnhalts neu hinzugefügt worden.

Die Erzählung von dem Knaben »Veit, der das Beten vergessen und die Treppe heruntergefallen,« ist niht neu hinzugekommen, sondern befindet sih schon in dem 1861 E ie A »Lesebücblein von Flügge« Seite 5. Dieses Lesestück ist von der oppositionellen Presse besonders her- ausgegriffen und in tendenziöser Weise ausgebeutet worden.

In dieser Beziehung sei noch Folgendes bemerkt:

__1) Mit diesem Lesestück ist Seitens der preußischen Re- gierung kein Attentat gegen die Volksbildung in Hannover versucht worden. Dasselbe ist schon seit sieben Jahren der han- noverschen Jugend geboten gewesen, scheint keinen Schaden bewirkt, auch keinen Anstoß erregt zu haben. 2) Dieses Lese- stÜck ist weder von dem preußischen Unterrichts-Minister, noch von dem früheren hannoverschen Seminarlehrer Flügge erdacht oder verfaßt worden. Dasselbe stammt von dem bekannten Volksschriftsteller Carl Stoeber und befindet sich in dessen »Er- zähler aus dem Altmühlthal« Seite 384. Wer sich für die Bedeu- tung Stoeber's als Volks\schriftsteller interessirt, möge nachlesen : »Barthel, die deutsche National-Literatur der Neuzeit. « 3) In der Benugzung dieses Lesestückes zu ihren Zwecken , ist die opposi- tionelle Presse so verfahren, daß sie dessen Anfang weggelassen, der zum Verständniß der Absicht und des eigentlichen Inhalts des Stückes nicht entbehrt werden kann. Die Absicht desselben lie nicht in einer geistlosen und mechanischen A es Beten sondern darin, daß ein naives, vielleicht einfältiges Kind glaubt, es könne sein Morgengebet nicht anders als im Bett verrich- ten. Es mag zugegeben werden, daß diescs Lesestück in einem Volks-Lesebuch leicht entbehrt werden kann. Aber um des§- willen, weil dasselbe von dem Seminarlehrer Flügge bei der Revision des von ihm herausgegebenen Lesebuchs in demselben belassen und dieses von dem Minister zur Einführung in ein- klassige Elementarschulen genchmigt worden ist, die Nation zur Abwoehr der Verdummung und der Verbildung aufzurufen ist schwer verständlih. Noch schwerer verständlich für den, der die Verhältnisse einigermaßen kennt, ist aber der Vorwurf, daß die Einführung des Flügge’scbben Lesebuchs dem Andringen und dem Einfluß des konfessionell gerichteten Partikularismus in Hannover zu danken sei!

Um das Festhalten der Staats-Regierung an dem positiven Christenthum innerhalb der geschichtlic gegebenen Konfession, an der Berechtigung des Volkes, in der Treue gegen das Vater- land und den König erzogen zu werden und an dem Grund- sat, daß -die einklassige Elementarschule bestimmte Grenzen des Verständnisses hat, die nur zum Verderb einer gesunden Volks- bildung überschritten werden können, um diesen Standpunkt in Preußen einem anderen, einem entgegengeseßten System weichen zu machen, dazu gehören andere Thatsachen, als un- wahre oder einseitige Beurtheilungen des Flügge'schen Lesebuchs8.

Rendsburg, 14. November. Jn der heutigen (28,) Sizung des \{chle8wig- holstceinshen Provinzial-Land- tages wurde das Gutachten der Versammlung über den Ge- seß - Entwurf , betreffend Einführung des allgemeinen Berg- gesehes, verlesen und genehmigt. f

Es folgte die Vorberathung Über die Proposition des Ab- geordneten Skau-Bachauge, wegen der den Abgeordneten aus den dänischredenden Distrikten mitzutheilenden Vorlagen in dänischer Sprache. r i i

Der Ausschuß hatte die Proposition im E bee fürwortet und als Zusay zur Geschäfts-Ordnung folgendc Be- stimmungen beantragt:

1) Alles was den Mitgliedern des Landtags gedruckt oder ge- schrieben vorgelegt wird, soll den dänischredenden Mitgliedern zugleich in dänischer Ueberseßung mitgetheilt werden. 2) Von dem Bureau werden zu dem Behufe durch geeignete Ueberseßer so ras als möglich authentische Uebersezungen besorgt. 3) Sobald die Verhandlungen des Landtags durch Stenographen oder Hülfs-Seckretäre in größerer Aus- führlihfeit niedergeschrieben werden, erscheinen die dänisch gehaltenen Reden in der Landtagszeitung in dänischer Sprache, wobei die Hinzufügung einer deutschen Ueberseßung vorbehalten bleibt. 4) Den dänischredenden Mitgliedern steht es frei, ihre in dänischer Sprache ge-

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