1868 / 292 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Se. Excellenz der Herr Ober-Präsident der Provinz Schlesien hat unter dem 28. November d. J. die Eröffnung einer Apotheke in Langenöls, im Kreise Lauban, genchmigt. Wir for- dern daher qualifizirte Bewerber auf, sich_unter Einreichung eines voll- ständigen Lebenslaufes, ihrer Lehr- und Servirzeugnisse, ihrer Appro- bation, so wie eines Nachweises über ihre Führung und Beschäftigung nach erlangter Approbation und eines genügenden Aus1veises- Über die wu Etablirung einer Apotheke und zum Zetriebe des Geschäfts er- orderlichen Mittel innerhalb 4 Wochen bei uns zu melden, bemerken gleichzeitig, daß zu der Meldung cin Stempelbogen von 5 Sgr. noth- wendig ist, und machen s{ließlich noch darauf aufmerksam, daß die- jenigen Bewerber , welche bereits cine Apotheke besessen, in ihrem tebens[aufe die Gründe angeben wollen, welche sie zur Aufgabe des Geschäfts: veranlaßt haben. Liegniß, 5. November 1868. Königliche

Regierung. Abtheilung des Jnnern. gez von Wegnern.

481 Oelsnißer Bergbaugesell schaft. Ö ie Herren Aktionäre der Oelsnizer Bergbaugcfellshaft werden hierdurch zu einer außerordentlihen Generalversammluug, welche wir auf Sonnabend, den 9. Januar 1869, Nachmittags 3 Uhr, im Hôtel de Prusse zu Leipzig anberaumt haben, ergebenst eingeladen.

Jn derselben soll eine Berathung und Beschlußfassung über Re- duktion des Aktienkapitals und über Ausgabe neuer Aktien bis zur Höhe der zu beschließenden Reduktion stattfinden.

Die Eintrittskarten zu dieser Generalversammlung werden vor Beginn derselben gegen Vorzeigung der Aktien im oben bezeichneten Lokale ausgefertigt.

Oelsniß bei Lichtenstein, den 7. Dezember 1868.

Der Verivaltungsrath der Oelsnißer Bergbaugesellschaft.

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Die Aktionäre der Bergish-Märkischen Eisenbahngesellschaft beehre ih mi hiermit einzuladen zu einer außerordentlichen Generalversamm-

lung

am 9. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr; im Stationsgebäude hierselbst zusammenzutreten, um über folgende Angelegeuheiten Beschluß zu fassen:

1) Bau und Betrieb einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen der Ruhr-Sieg- und der Main-Weser-Bahn unter der Bedingung, daß seitens des Staats eine Zinsgarantie für das erforderliche Baukapital bewilligt wird ;

2) Ausführung ciner Zweigbahn von Hagen im Volmethale auf- wärts bis in die Nähe der Stadt. Lüdenscheid unter der Bedin- gung, daß seitens des Staates und der betheiligten Gemeinden A Subventionen bewilligt werden;

3) Abänderung der Vertragsbestimmung wegen Verrehnung der dem Staate zu erstattenden Zuschüsse desselben zur Verzinsung A Aachen-Düsseldorfer und Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher

ien ;

4) Beschaffung der für die gedachten Zwecke sowie für die Erweite- rung der vorhandenen Bahnanlagen und die Ergänzung der Betriebsmittel erforderlichen Geldmittel.

Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung hat in Gemäßheit des §. 66 des Statutes in den lebten drei Tagen vor der Generalversammlung, also bis zum Abend des 8. Januar k. Js.) entweder bei der Königlichen Eisenbahn-Direktion oder vor cinem öffentlidzen Notar durch Vorzeigung der Aktien zu erfolgen.

Elberfeld, den 7. Dezember 1868.

Der Vorsißende der Deputation der Aktionäre der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. Geheime Kommerzien-Rath Daniel von der Heydt.

eaN Wilhelmsbahn. m Monat November e. betrugen die Einnahmen und zwar:

1868 | 1867 | Thlr. Thlr.

10,637 | 9,170 91,716 | 78,531 7,964 | 15,159

T1017 T 103/860

6,457 349,978 |

Pro

2 3

aus dem Güter+ und Vieh-Transport ad extraordinaria

2 aus dem Personen- und Gepäck-Verkehr

Summa

rxo Monat November 1868 also mehr ierzu die Mehr - Einnahme bis ult. Oktober 1868 mit Mithin pro 1868 mehr Natibor/ den-8. Dezember: 1868. Königliche Direktion: der Wilhelmshbahn.

desgleichen die Beihefte, sowie diejenigen Aufsäße, welch im Staats-Anzeiger erschienen, in besonderen Abdrücken herausge werden, sind in den nachfolgenden Buchhandlungen stets vortd b Breslau Gosohorsfy's Buchhandlung; Königsberg: Akademische Bu andlung ; Schefer's Buchhandlung ; Coblenz : J;

Schwers'sche r Bu Hannover: Hahn'sche Hofbuchhandl.; Göttingen: Deuerlich {e e Aurany L ieSbadt

In unserem Verlage ist \o eben erschienen:

Liste Nr. 38 der bei den Provinzial - Rentenbankey ; Mai d. JI-+ ausgeloosten Nummern der Rentenbt;,® welche am 1. April 1869 fällig werden, und (f jenigen Nummern der Nentenbriefe, welche iy ¿ heren Terminen ausgeloost und ungeachtet dey U: flossenen Kündigung bis jha: Ausloosungs - Term November 1868 zur Zahlung bei der Nentenbq! nicht präsentirt worden find; endlich die Numm“ der Nentenbriefe, welche als angeblich verloren oh! sonst abhanden gekommen sind. Oder

41: Bog. Fol. Preis 1; Sgr. Berlin , 7. Dezember 1868. : Königl. Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Deer)

Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdrutere

(R. v. Deer) in Berlin sind folgende Werke, theils als Bei , als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Sie heil zeiger erschienen :

aats - An,

Zur Kunde der volkswirthschaftlichen Zustände des \chen Staats. Staats-Anzeiger.

Separat-Abdruck aus dem Königl. Breu 3 Sqr

Juli 1867. 35 Bg. 8. gch.

Statistique agricole, industrielle et commer elale de Ia Prusses: Superficie, population, agricultune, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et erei tion publique. Extrait du Moniteur prussien, Aóut 1867

4x Bog. 8. geh. 5 Sen,

Literatur über das Finanzwesen des preußischen St O des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Nou, er 1867.) 67 Bog. Royal-4. geh. 10 Sqr,

Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzei ü 1862. Zweiter Jahrgang. 1867. 27% Bg. 8. zol, 5 fe

Die Hohenzollern - Standbilder in Preußen. (B Abdruct aus dem Königlich Preußischen Ps A e Januar 1868. 3% Bog. 8. gch. s

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußi Staats für das Jahr 21832, 1% Bog. 8. a t

das Hypothekenwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen Staats Anita 1868. 11% Bg. 8. geh. 74 Sgr.

Die englische Nede- und Pres sui eie und die Fenier-

Prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, 1868. 2% Bg. 8. geh. 2 Gu:

Die Kreise Preußens. Eine gruppenweife geordnete Uebersidt der Boden - Bevölkerungs- und Nahrungs -Verhältnisse de Kreise des Preußischen Staates. Zusammengestellt auf Grund der Geographie des Preußischen Staates von G. N cumann, der Volkszählung vom Jahre 1864 und der Denkschrift übt das Soll-Einkommen an direkten Steuern im Jahre 187, (Separat - Abdruck aus dem Königl. Preuß. Staats- Anzeiger.) 1868. 35 Bg. 8. geh. 2% Sqr,

Le territoire de la consédération allemande du nord. Etude géographique traduite du Moniteur prussien. September 1868. 8. geh. 25 9g!

Die volkswirthschaftlichen Grundsäße des Allgemeinet Landrechts für die preußischen Staateu. (Separab Abdruck aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, Oftober 1868. 8. 14 Sg!

Uebersicht der Behörden der Preußischen Monarchie und des Norddeutschen Bundes. Abgeschlossen Anfang Olio br e (Beiheft des Königl. Preußischen Staats-Anzeiget!

. geh. 1 Sgr

Vierteljahrs - Hefte des Königlich Preußischen Staat Auzeigers. Erster Jahrgang. -Erstes Heft: Januar. Februar, März. Zweites Heff: April. Mai. Juni. Drittes Heft: Jul. August. September. 1868. /

Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich Preußischen Staab Anzeigers erscheinen am Schlusse jedes Quartals und enthalt sämmtlliche in den »besonderen Beilagen« des Staats-An ey publizirten Artikel. Dieselben sind durch alle Post-Ana i und pa üngen für den Preis von 10 Sgr. vierteljähr! zu beziehen.

Die Vierteljahrs-Hefte des Königlich preußischen Staats-Anzeiget e/ nade

thig:

Literatur über

osen: J. J. Heine; Stettin: Friedr. Nagel ; Magdebull,

öln: J. G. Schmiß's Sortim.-Buchhant)| ölscher; Münster: Coppenrath'sche Buchhandlung; li uchandlung; Schleswig: Pr. Heilberg's Buhhanl!

rankfurt a. M. : F. Boselli’sche Buchhandl.; W urany & Hensel; Cassel: ¿N Krieger'sche Buchhandl. ; H

aßmann.

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Abonnement deträgt fl Thlr, für das Vierteljahr. „ctionspreis für den Pas E

Pruázeile 2h Sgr

Alle Post - Anstalten des In- uy) Auslandes vener Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Behren : Straße Nr. Üa, Ecke der Wilhelmsstraße.

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Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 10. Dezember, Abends

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: * Hen Lieutenant zur See Eugen Glomsda unter dem amen »von Buchholz « in den Adelstand zu erheben; und DemRendanten der Gymuasial- und Studienstiftungs8-Fonds

1 Cóln, Warburg, den Charakter als Rechnungs-Rath zu jrleihen. |

| gestern Abend von

Berlin, 10. Dezember.

Se. Königliche L der Prinz Albrecht von Preußen Hannover hierher zurückgekehrt.

j Berlin, 10. Dezember. Jhre Hoheit die Herzogin Marie von Mecklenburg-

Shwerin ist gestern Nachmittag hier eingetroffen und im

M

niglihen Schlosse abgestiegen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. Das dem Fabrikanten G. Crespel in Bockenheim unter

km 21, Oktober 1867 ertheilte Patent:

auf eine, nah der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erkannte, Additions8maschine

s aufgehoben.

Justiz-Ministerium. Der Rechtsanwalt und Notar Cu no in Magdeburg ist an

s Kreisgericht in Wittenberg, mit Anweisung seines Wohn- \hes daselbst, und

Der Rechtsanwalt und Notar Graeßner in Wittenberg

n das Stadt- und Kreisgericht in Magdeburg mit Anwei- sung seines Wohnsitzes daselbst, verseßt worden.

Kriegs-Ministerium.

Verordnung vom 25. November 1868 betreffend die evan-

gelischen militärkirchlihen Angelegenheiten im IX. Armeecorps. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

vérordnen für den Bercich des 1X. Armeccorps, was folgt:

F. 1, Die evangelische Militär-Seelsorge im Bereiche des IX. Ar-

meccorps wird nach den Vorschriften der Militär-Kirchenordnung vom 12, Februar 1832 (Geseßz-Sammlung für 1832 Seite 69 f.) und nach Maßgabe der hierauf - bezüglichen späteren Bestinunungen geordnet. Der evangelische Militärgeistlihe in Schleswig versicht die Funktionen tines Militär-Oberpredigers.

le

\ustehenden Befugnisse und obliegenden Pflichten

ß. 2. Die nach §. 9 der Militär-Kirchenordnung den Konsistorien ehóren bis auf Wei-

res zu dem Geschäftsfreise des evangelischen Feldpropstes der Armee,

welher insbesondere die Anstellung, Verseßung und Entlassung der Divisions-, Garnison - und Austaltsprediger mit Genehmigung des

Ninisters der geistlichen, zu bewirken hat, vorbehaltlich jedo der in dem

Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten gedachten Paragra-

bhen den Militärbefehlshabern zugewiesenen Mitwirkung.

ilen andern Geistlichen,

( F. 3, In Beziehung auf Beichte, Abendmahl , Einsegnung der inder und ihre Vorbereitung dazu, bedarf es zur Verrichtung durch nach den Vorschriften der Militär - Kirchen-

dnung, einer- besonderen Erlaubniß von Seiten des Militärgeistlichen

lit, ebensowenig zum Besuch des

Gottesdienstes in andern Kirchen ;

t Taufen und Trauungen isst ein Erlaubnißschein des zuständigen

llitärgeistlichen erforderlich; welcher jedoch auf Verlangen unentgelt-

ertheilt werden muß. , Die chemaligen Garnisongemeinden sind aufgehoben. Ueber

_9.4 je Redstsverhältnisse der Christ- und Garnisongemeinde in Rendsburg ibt die Festsepung vorbehalten.

5. În denjenigen Garnisonorten, in denen kein Divisions-, Garni- \- oder Änstaltsprediger stationirt ist, wird die evangelische Militär-Seel-

0 cinem der Ortsgeistlichen durch dessen kirchliche Bestallungs - Be-

lde, im Einversiändniß mit dem betreffenden Militärhefehlshaber;,

1868.

und unter Genehmigung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, übertragen und werden seine Amtsver- richtungen als Militär-Scelsorger im Einklang mit den für sein geist- liches Hauptamt bestehenden kirchlichen Ordnungen geregelt. Derselbe bleibt in Ansehung seiner geistlihen Amtsverrichtungen in der Mili- tär-Seelsorge seiner ordentlichen kirchlichen Aufsichtsbehörde untergeben. Im Uebrigen finden die Bestimmungen der Militär-Kirchenordnung Über das Unterordnungsverhältniß qu ihn Anwendung. Gegeben Berlin, den 25. November 1868. (gez.) Wilhelm. g99z. v. Roon. v. Mühler.

Vorstehende Allerhöchste Verordnung wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 3. Dezember 1868. Kriegs-Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 26. November 1868 betreffend die Landwehr-Armeeuniformck

Auf den Mix gehaltenen Vortrag bestimme Jch bierdur Folgendes: D A

1) Offiziere des Beurlaubtenstandes, welchen Jch künftig in Rücksicht auf besondere Dienstleistungen , oder auf eine die geseßlich bestimmten Termine überschreitende Dienstzeit, bei ihrem Ausscheiden, das Recht die Armee-Uniform zu tragen verleihe, haben dieselbe nah Maßgabe der hierfür gültigen Bestimmungen anzulegen und hierzu die Kopfbedeckung der Provinzialland- wehr - Jnfanterie- resp. Kavallerie - Offiziere zu tragen. Am Waffenrock fällt jedoh für Offiziere aller Waffengattungen der vorn befindliche Passepoil fort, wogegen die Offiziere von der Kavallerie am oberen Rande des Kragens und an den Auf- schlägen des Waffenrocks einen weißen Passepoil zu tragen haben. 2) Die in dieser Weise modifizirte Uniform ist für die Folge als Landwehr-Armeeuniform zu bezeichnen.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 26. November 1868.

(gez.) Wilhelm, (ggez.) von Roon.

An den Kriegs- und Marine-Minister. E

Vorstehende Allerhöchste Kabinetsordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin , den 2. Dezember 1868.

Kriegs - Ministerium. Im Auftrage: von Stosch.

Allerhöch ste Kabinets-Ordre vom 26. November 1868 betreffend die Ergänzung der Offiziere des stehenden Heeres.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch, daß die im §. 11 der Verordnung vom 31. Oktober 1861 über die Ergänzung der Offiziere des stehenden Heeres denjenigen auf Beförderung dienenden jungen Männern , welche auf Grund eines vollgültigen Abiturientenzeugnisses mindestens ein Jahr auf einer preußischen Universität studirt haben, bewilligte Ver- günstigung auch auf solche jungen Leute auszudehnen ist , die eine Überhaupt im Gebiete des Norddeutschen Bundes belegene Universität unter denselben Bedingungen mindestens ebenfalls ein Jahr besucht haben. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 26. November 1868.

(gez.) Wilhelm, (ggez.) v. Roon.

An das Kriegs-Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinetsordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenniniß der Armee gebracht , daß voll

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