1868 / 296 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

33 Inländer, Ausländer , die juristische Fakultät 19 Jnländer, Ausländer, die medi. “+ Fakultät 230 Jnländer, 9 Ausländer, zusammen 239. Die philosophische Fakultät: a) Jnländer mit dem Zeugniß der Reife 66, b) Jnländer ohne Zeugniß der Reife nach . 36 des Prüfungsreglements vom 4. Juni 1834: 1, c) Ausländer 4, d) Afademiker auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena: 21 Inländer, 8 Ausländer, zusammen 100. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 20, 2 Forstkandidaten 2, 3) Kandidaten der Chemie 4, 4) Doktoren der

edizin 8, Summa 34. Es nehmen mithin an den Vorlesungen Überhaupt Theil 425.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. Dezember. Jhre Majestät die Königin wohnte gestern der Generalversammlung des Vereins zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger bei und empfing Abends Jhre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und den Prinzen Georg von Sachsen. Jhre Majestät ertheilte gestern dem Königlich portugiesischen und Großherzoglich mecklenburgischen Gesandten die nachgesuchte An- tritt8audienz. :

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz stattete, wie der »Köln. Ztg.« aus London berichtet wird, am 11. Morgens, troß des regnerischen Wetters, dem Lager in Aldershott einen Besuch ab und hielt eine Revue über die Truppen. Von dort reiste Se. Königliche Hoheit nah London, wo inzwischen Ihre König- liche Hoheit die Kronprinzessin von Schloß Windsor ein- getroffen war. Das Kronprinzliche Paar wohnte cinem Concerte der Sacred Harmonic Society in Exeter Hall bei und kehrte nach demselben nah Schloß Windsor zurück.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsißung ab:

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeut- schen Bundes für RechnungEwesen versammelte sih gestern zu einer Sißung.

In der heutigen (4.) Sißung des Herrenhauses, woelcher der Handels-Minister Graf von Jhenpliß, der Justiz- Minister Dr. Leonbardt und mehrere Regierungs-Kommissare beiwohnten, wurde zunächst beschlossen, die aus dem Abgeord- netenhause herübergekommene Rheinschiffahrts - Akte durch Schluß- berathung zu erledigen; zum Referenten wurde Hr. v. Gru- ner ernannt, Ferner wa vom Abgeordnetenhause der Antrag v. Guerard. auf Abänderung des Art. 84 der Verfassungs- urkunde herübergekommen. Das Haus beschloß nach TLurzer Diskussion über denselben am nächsten Donnerstag in die Vor- berathung im ganzen Hause zu treten. Die Kommission für die Fischerei- und Jagdpolizei-Geseßtze hat sich konstituirt. Vorsiten- der ist Hr. v. Plög, Stellvertreter Graf Rittberg, Schriftführer Frhr. v. Bodelschwingh und Stellvertreter Herr v. Rochow-Plessow. Auch die Petitionskommission hat sich konstituirt. Vorsißender ist hier Graf Brühl, Stellvertreter Graf Malzahn, Schrifk- führer Frhr. v. Steinäker, Stellvertreter Herr v. Manteusffel- Redel. Neu in das Haus eingetreten sind die Herren Grafen Arnim - Boytenburg, v. Szerdahelyi und Graf Rewentlow- Farwe; dieselben wurden vom Präsidenten als Theilnehmer an der gemeinsamen Arbeit begrüßt. Dann trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war der Bericht der IX, Kommission über den Geseßentwourf betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein- und Braunkohlen - Bergbaues in denjenigen Landestheilen, in welchen das Kurfürstlich \äch- sische Mandat vom 19. August 1743 Geseteskraft hat.

An der General -Diskussion betheiligten sih die Herren Dr, Dernburg, als Referent, Graf Rittberg, Dr. Tellkampf und der Handels-Minister Graf v, Juenpliß, der sih mit den An- trägen der Kommission einverstanden erklärte, so wie der Kom- missar des Justiz-Ministers, Geh. Justiz-Rath Frhr. v. Glaubiß. Bei der Spezialdiskussion wurden die F§. 1 und 2 auf Vorschlag der Kommission in der Fassung der Regierungsvorlage ohne Debatte angenommen. Für §. 3 empfahl die Kommission folgende Fassung:

»Die bei Erlaß dieses Gesches nach §. 1 bestehende Kohlen-Abbau- gerechtigkeit, sowie diejenigen Kohlen-Abbaugerechtigkciten, welche gemäß §. 2 von dem Grundeigenthum abgetrennt worden sind, haben die Eigenschaft unbeweglicher Sachen und können in das Hypothekenbuch eingetragen werden, « |

Das Haus trat nach einer kurzen Befürwortung des An- trages durch den Referenten Dr. Dernburg ohne Diskussion bei und genehmigte gleichfalls den §. 4 in folgender Fassung:

» Es finden auf dieselben hinsichtlich dec Veräußerung, der Ver- pfändung und des Arrestes, sowie in Bezug auf die Subhajtation, den Konkurs und die Rangordnung der Gläubiger die geseßlichen Bc- stimmungen Anwendung, welche in dieser Beziehung für verliehenes Bergwerks8eigenthum gelten. «

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Der §. 5 wurde auf Vorschlag der Kommission in de &assung der Regierungsvorlage angenommen, dagegen empfahl die Kommission, dem §. 6 folgende Fassung zu geben:

Befinden sih auf dem Grundstücke, von welchem das Recht zu Stein- oder Braunkohlenbergbau abgetrennt worden is, Eintragun L im Hypothekenbuche, welche sich auf die anstehenden Kohlen mit zichen, so kann gleihwohl auf Antrag des Berechtigten die Abschrei, bung der Kohlen-Abbaugerechtigkeit und deren Eintragung auf E besonderes Folium des Hypothekenbuches erfolgen; es sind éin alsdann die vorhandenen Eintragungen unverändert auf dieses ne ! Folium mit zu übernehmen , wenn nicht die eingetragenen Realintey. essenten die Kohlenabbaugerechtigceit aus der Haftbarkeit gänzlich ent. lassen haben oder die Aufhebung der solidarischen Verpflichtung des Grundstücks und der Kohlen-Abbaugerechtigkeit vereinbart worden ist

Auf dem Folium des Grundbesißes ist bei jeder bezüglichen Post n S Aa daß und auf welchem Folium die Uebertragung ge

ehen ist.

Der Uebertragung der begüglichen Eintragung bedarf es nit wenn der Kohlen-Abbauberechtigte ein Unschädlichkeitsattest nach Maj- gabe des Geseßes von 1850 (Geseßsammlung Seite 145) beibringt,

Ein solches Unschädlichkeitsattest kann von den in F. 1 desselben Gesebes bezeichneten Behörden auch dann ertheilt werden, wenn die vorhandenen Eintragungen im Hypothekenbuche nach Abtrennung derx Kohlen-Abbaugerechtigkeit noch innerhalb der ersten zwei Drittel des Werths ländlicher oder der ersten Hälfte des Werths städtischer Grund. stücke versichert sind.

Sind auf dem Grundstücke gerihtlihe Depositalgelder eingetragen, so ist hinsichtlich ihrer die Ertheilung des Unschädlichkeitsattestes an die Zustimmung des zuständigen Gerichtes gebunden.

An der Debatte Über diesen Paragraph betheiligten si die Herren Graf Rittberg, v. Bernuth, Frhr. Senfft v. Pilsach, der Referent Dry, Dernburg, der Handels-Minister und der Regie rung8-Kommissar Frhr. v. Glaubiß, worauf der Antrag der Kommission genehmigt wurde.

Dem §Y. 7 des Gesehes empfahl die Kommission folgende Fassung zu geben:

»Mehrere Kohlenabbaugerechtigkeiten, welche dems. lben Berechtig- ten zustehen, können unbeschadet ihrer rechtlichen Besonderheit auf einem Folium des Hypothekenbuches eingetragen Werden.

Sollen mehrere mit ihren Feldern an cinander grenzende, so wie zu einem einheitlichen Bau zusammengefaßte Kohlenabbaugerechtig- feiten zu cinem rechtlichen Ganzen vereinigt und als solche unter einem gemeinsamen Namen im Hypothekenbuche eingetragen werden, #o be- a hierzu einer gerichtlichen oder notariellen Erklärung des Be- rechtigten.

Haften in diesem Falle auf den zu vereinigenden Kohlenabbau- gerechtigkeiten Eintragungen im Hypothekenbuch, so is außerdem eine mit den Realberechtigten vereinbarte Bestimmung darüber erforderlich, daß und in welcher Rangordnung die Rechte derselben auf die zu einem einheitlichen Ganzen vereinigten Kohlenabbaugerechtigkeiten übergehen sollen. «

Das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei, genchmigte auf Antrag der Kommission die Streichung des §. 8 der Re- gierung§vorlage, und die übrigen §§. des Geseßes in der Fassung der Regierungsvorlage. Dem Titel des Gesetzes bean- tragte Graf Brühl folgende Fassung zu geben:

» Geseß, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein - und Braun- kohlen-Bergbaues in früher sächsischen Landestheilen. « |

Nachdem der Regierungskommissar Geh. Justiz-Rath Frei- herr v. Glaubiß und der Referent Dr, Dernburg sich dagegen ausgesprochen , wurde der Antrag abgelehnt und das Gesch dann nach der obigen Beschlußfassung im Ganzen genehmigt.

Es folgte hierauf die Schlußberathung über den Geseh! entwurf wegen Aufhebung des YZollerlasses bei der Verzollung fremder Waaren auf den Messen zu Frank- furt a. O. Der Referent Herr Camphausen-Berlin beantragke dem Gesehentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu er- theilen. Das Haus trat dem Vorschlage ohne Debatte bel, Es folgte die Schlußberathung über den Geschentwurf, betreffend die Aufhebung der Instruktion für die westpreußische Regle- rung vom 21. September 1773 in den zu Westpreußen gehörl- gen Landestheilen. Referent war Herr v. Bernuth ; Korreferent: Herr von Below-Hohendorf. Die Anträge der Referenten gingen dahin:

1) in dem Artikel T. und in dem Artikel 11, des Gesepent- wurfs an der offen gelassenen “Stelle einzufügen: »vom 1. April 1869«; 2) im Eingange die Worte: »zur Herstellung cincs den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprehenden Rechtszustan- dess zu streihen; 3) dem Titel des Geseßentwurfs folgende Fassung zu geben: Entwurf eines Geseßes, betreffend die Aufhebung einiger, in einem Theile Westpreußens noch geltenden Be- stimmungen der Jnstrufkftion für die westpreußische Regierung vom 21. September 1773; 4) in der aus dem Vorstehenden sich ergebenden Sassung dem Geseßentwurf die verfassungsmäßige Genehmigung zU ertheilen, i

Nachdem si der Justiz-Minister Dr. Leonhardt mit diesen von dem Referenten Herrn von Bernuth befürworteken An- trägen einverstanden erklärt hatte, wurden dieselben ohne Dé- batte genehmigt. | a

Es folgte die Schlußberathung über die von der Könlg- lichen Staats - Regierung vorgelegten und vom Abgeordneken-

Vrovinzial-Schulkollegien, sprachen der Abg. Laßwiß und der

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berathenen Staatsberträge , nämlich: 1) den Vertra E in Preußen und Lübeck in Betreff der Zoll- und Een Fehältnisse mehrerer lübeckischer Gebietstheile, vom 28. Mai 1868; 9) den Vertrag zwischen Preußen und Hamburg in Betreff der

oll- und Steuerverhältnisse mehrerer hamburgischer Gebiets- îheile y vom 28. Mai 1868/7 3) den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg 1n Betreff der Zoll- und Steuerverhältnisse des ürstenthums Lübeck und der mit demselben zusammenhängen-

den oldenburgischen GebietStheile , vom 7. Oktober 1868. Der Referent Herr v. Sydow empfahl, den Verträgen die ver- fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen und das Haus trat dem Antrage ohne Weiteres bei. / Es folgte die Schlußberathung über die von der Königlichen Staatsregierung vorgelegte und vom Abgeordnetenhause be- rathene, unter dem 9. Oktober 1868 mit der freien und Hanse- stadt Hamburg getroffene protokollarische Vereinbarung wegen Uebernahme der Zoll- und Stkteuerverwaltung durch Preußen in den dem Zollvereine anzuschließenden hamburgischen Gebiets- theilen. Referent war wiederum Herr von Sydow, welcher gleichfalls die Annahme der Vorlage empfahl, das Haus schloß \ich ohne Diskussion an.

Es folgte sodann die Schlußberathung über den Geseß- Entwurf, betreffend die Aufhebung des Hypothekenamtes Meisenheim und die Vereinigung des Bezirks desselben mit dem Hypotheken-Amtsbezirk Simmern. Der Referent Herr Blômer empfahl, dem Geseßentwurf in unveränderter Fassung die Genehmigung zu ertheilen. Das Haus trat dem Antrage ohne Debatte bei. :

Demnächst begann die Berathung des Berichtes der ver- einigten Kommissionen für Justizsachen und für Handel und Gewerbeangelegenheiten über den Geseßentwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Konkursordnung vom 8, L 1855, welche bei Schluß unseres Blattes noch fort- dauerte.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die Spezialdebatte über den Etat des Ministeriums der geistlichen u. s. w. Angelegen- heiten fortgeseßt, aber noch nicht beendet.

Nachdem der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr, von Mühler, nach dem Abg. Twesten das Wort ergriffen hatte, fand noch eine kurze Diskussion statt, an welcher sich die Abgg. Struckmann, Dr, Wehrenpfennig und Uloth bethei- ligten, Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wurde der gestern mitgetheilte Antrag der Kommissarien des Hauses an- genommen.

Zu Tit, 10: Andere persönliche Ausgaben 6245 Thlr. be- antragte der Abg. Dr, Techow, nur 6045 Thlr. zu bewilligen. Dieser Antrag wurde ohne Debatte angenomz:nen.

Zu Tit, 11: Sachliche Ausgaben 29,674 Thlr., beantragte gleichfalls der Abg. Techow, nur 29,352 Thlr. zu bewilligen. Auch dieser Antrag wourde angenommen.

Zu Tit. 14: Besoldungen und Zuschüsse beim katholischen Kultus 431,837 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., hatte der Abg. v. Mal- linckrodt folgenden Antrag gestellt: anstatt der ad Titel 14 ge- forderten Summe nur 430,737 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. zu bewilli- gen. Die Abgg. von Mallinckrodt, von Lattorff und von Czar- linsli sprachen über diesen Antrag, welcher demnächst abgelehnt wurde, Vor dem Schluß der Sitzung legte der Handels- Minister Graf von Itenpliß einen Geseßentwurf vor: be- treffend die Verwendung des Garantiefonds von 2; Millionen aler, welcher nach bestehenden Verträgen für die Cöln-Min- dener Eisenbahn festgehalten worden. teihlofer den Geseßentwurf wurde die Vorberathnng im Hause e{chlossen.

Schluß der Sitzung 3 Uhr 35 Minuten.

Die heutige (24.) Plenar-Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde um 104 Uhr durch den Präsidenten von Forckenbeck eröffnet. Am Minigstertisch befanden sich der Ninister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Ange- legenheiten Dr, v. Mühler, der Minister für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten v. Selchow und mehrere Regierungs§- Kommissare.

Die Tagesordnung betraf die Vorberathung des Etats des Ninisteriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ange- legenheiten für 1869, fortdauernde Ausgabxn, Kapitel 64, Tit. 4 ff. Oeffentlicher Unterricht. Es nahmen das Wort die Bayern. Det geadfer, Dr, Karsten, Dr, Klein, Dr. Virchow, O Hohenlohe hat in Folge besonderen Auftrags des Königs die Angel inister der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal- | Beglaubigungsschreiben des neuernannten württembergischen in die Distuton, ein. Mühler griff zu wiederholten Malen Gesañbten am Königlichen Hofe, Freiherrn v. Soden, entgegen-

. Í ; j enommen.

ZU den einzelnen Positionen, und zwar zu Tit. 15—17, 2 Der Reichsrathskammer-Ausschuß hat das 2. und 3. Buch

des Civilprozeß-Entwurfs in zweiter Lesung erledigt.

Desterreich-Ungarn. Wien, 14. Dezember. (W. T. B.) In der Sigzung des Reichsraths legte der Finanz - Minister 62129

,_ Das Haus trat beim Schlusse des Blattes in die über Tit. 19, Universitäten, dh Es

_— Der bisher als Spezial-Kommissarcius in Glogau be- shäftigte Regierungs-Rath von Aweyde ist als Hülfsarbeiter

A Kollegium der General - Kommission zu Posen berufen

%Pannover, 13, Dezember. Der ständische Ausschuß hat seine Sizungen gestern geschlossen. Seine Ackeiten 54 n {lüsse waren meist vorbereitender und form-llec Natur. Er seßte eine Geschäftsordnung fest, besh:oß ein Kassenregulativ, ernannte das Subalternpersonal und wählte einen Wegebau- Techniker. Für die Ueberwachung der Blinden-, Taubstummen- und Irrenanstalten des Landes wurde eine fünfgliederige Kom- Belhült N Ee Petitionen der Gemeinden um

e chBegedbau aus dem Provinzia D

O en, f OMIONDS U

Osna rüd, 12. Dezember. (H. C) Die Lawd schaft des GUrstenthums Osnabrück ist M N 29. d, zu E E rathung über Vereinbarung wegen eines aus dem hannover- schen Provinzialfonds zu zahlenden Aversums für Besoldun- gen 2c. zusammenberufen.

: S§Samburg, 14, Dezember. (H. B. A.) Die erste Sigzung der Bürgerschaft nach ihrer halbschiedlichen Erneuerung fand heute Mittag statt. Der Alterspräsident ließ die Wahl eines provisorischen Vorsißenden vornehmen, welhe auf Dr. Bau- E M

achsen. Dresden, 14, Dezember. (Dresd. J.) Bei Jhren Königlichen Majestäten fand gestern u aus Anlaß der Anwesenheit Sr. Excellenz des Bundeskanzlers und Königlich preußischen Minister-Präsidenten Grafen von Bibmarck-Schönhausen ein größeres Diner statt, zu welchen außer dem Bundeskanzler unter Anderm auch der Königlich preußische Gesandte am hiesigen Königlichen Hofe, von Eichmann, der Königlich preußische Wirkliche Legations-Rath von Keudell, der Vorsißendeim Königlichen Gesammtministerium, Staats-Minister Dr. &reihere von Falkenstein, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Staats-Minister Freiherr von Priesen und der Kriegs - Minister, Staats-Minister General- Lieutenant von Fabrice, geladen waren. —— Zu den fürstlichen Personen, welche vorgestern Sr. Ma- jestät ihre Glückwünsche dargebracht haben , ist noch Se. Hoheit der regierende Herzog Ern {t von Sachsen-Altenburg zu nennen, welcher Nachmittags hier eingetroffen, Abends 6 Uhr bei Jhren Majestäten erschien und später mit Allerhöchstdenselben den Thee einnahm.

Bei dem Galadiner, welches zu Ehren des Geburts- festes Sr. Majestät des Königs unter Theilnahme des Bundes- kanzlers, des diplomatischen Corps, der Staats-Minister, meh- rerer hohen Hof-, Militär- und Civilbeamten und des Ober- Bürgermeisters der Residenz vorgestern bei dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Staatsminister Freiherrn v. Friesen stattfand, brachte den Toast auf Se. Majestäk den König der Kaiserlich französische Gesandte Baron v. Forth- Rouen als der Doyen des hiesigen diplomatischen Corps aus. Dieser Toast wurde von dem Staatsminister Freiherrn v, Friesen mit einem Toast auf das Wohl der hohen Sou- veraine. erwidert, deren Repräsentanten an seiner Tafel vereint waren. Nach diesem Diner besuchte der BundeSkanzler noch die von dem Staatsminister General - Lieutenant v. Fabrice veranstaltete große Soiree, welche auch Jhre Königl. N der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin, Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg mit ihrer Gegenwart beehrten. Auch das ge- sammte diplomatische Corps, die Staatsminister, die Generali- tät 2c. waren anwesend.

Se. Excellenz der Bundeskanzler und Königlih Ppreu- ßishe Minister-Präsident Graf von Bismarck-Schönhau- sen ist in Begleitung des Wirkl. Legationsraths von Keudell m D A 7 Uhr mittelst Extrazugs von hier nach Berlin urückgereist.

O Der König hat den zum Kaiserlich brasilianishen Ge- neralkonsul für das Königreich Sachsen ernannten Antonio Marques Soares in dieser Eigenschaft anerkannt.

ZVúrttemberg. Stuttgart, 14. Dezember. (W. T. B.) Die Adreßkommission der Abgeordnetenkammer hat ihren Be-

richt abgefaßt. | München, 13. Dezember. (N. K) Fürst

‘gierungs-Kommissarius Geh. Ober-Regierungs-Rath Knerk., Vi Die Positionen 15—17 so wie Tit. 18, Wissenschaftliche rüfungskommission, wurden darauf genehmigt.