1889 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1889 18:00:01 GMT) scan diff

rankfurt a. M., 8. Auguf. GetreidemarktberiSt ron Joseph Strauß. Der Verkebr war wenig rege, die Hal- tung für Weizen matt, neuer ab unserer Umgegend 19—è é, frei bier 192 „#, vorjäbriger 184 F für Export bezablt, ruísishe Sorten 207—214 Æ Roggen, Umsäße beschränkt, Tendenz fest, biefiger neuer 16 #, russishe Sorten 164 4 In Gerfte war das Angebot zurückbaltend, schöône Qualitäten in beschränktem Maße offerirt. Ried, Metterauer und Franken (Osenfurter Gau) 17—19 Fremde Sorten wurden weit über Cours notirt. Hafer bat seine scitberige Festigkeit unverkürzt aufrecht erkalten, Lbi—tì #, exquisite 16—+ #, neuer tariren 14—} #. Mais (mixed) andauernd fest 12} A Chilifalpeter obne auëgesprodene Tendenz. Raps 34 & Mebl: Hiesigceés Weizenmekl Nr. 0 33i—34 #, Nr. 1 30—31 #, Nr. 2 254—264 #, Nr. 3 243 —254 A, Ir. 4 21—22 Æ, Nr. 5 17—18 Mil{brot- und Brotmebl im Verbande 54—56 #, norddeutshe und westfälishe Weizenmeble Nr. 00 26—27 Æ Hiefiges Roggenmehl Nr. 0 26—27 #, Nr. 0/1 54—25 M, Nr. 1 23—24 M, Nr. 2 18—185 Weizenkleie 8 M Roggenkleie 9—} Æ Spelzspreu 2,40 Rüböl im Detail 729—74 M. Obige Preise verstehen fih per 100 kg ab bier, bäufig au loco auêwärtiger Stationen. | | e London, 7. August. Die seit einigen Tagen in den Svinne- reien des OldLhamdistrikts eingetretenen Arbeitsein- s{ränkungen find von ganz bedeutendem Umfange; mebr als 150 Fabrifen haben dieselbe bereits eingeführt, und zwar dur& vollständiges Feiern während jeder zweiten Wocte. Au in den Distrikten von _ Stalybridge, Askton und Moßley bat die Bewegung Fortscritte gemat. Ein einbeitlihes Vorgehen der Webereien ist alierdings ge!ch{eltkert, troßdem feiern nit wenig Stühle augenkli@cklich oder arbeiten rur in beschränkter Zeit, namentli in Prejton, Great Harwood, fowie in

Nord-Lancashbire. j London, 8. August. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen- ladung angeboten. « A : Bradford, 8. August. (W.T. B.) Wolle feft. Auf Expcrt- ordres von Amerika Garne feft. Submisfionen im Auslande.

I. Desterrei. _——— 98, August. Mittags. Wien. K. K. Eeneral-Direftion der

ôfterreihisden Staatsbahnen.

Auf der aus Staatêmitteln zu erbauenden Eisenbahnlinie Jasto— |

Rzeszów ist die Ausführung des Unter-, Dber- und Hotbaues auê- \cließlid der Lieferung des eisernen Ueberbaucs der Brüdcen, der Oberbaumaterialien, der mecanishen Ausrüstung füc die

g

vergeben.

oder im Ganzen. E Vorans{lag: 2084 234 Fl. Näberes an Ort und Stelle.

II. Spanien. 1) 3. September 1889, 2 Ubr Nabmittags. de Correos y Telégraphós, Madrid, Œaudio Coello 30 000 Stück mit Metallvlatten bezogene Zinkcrlinder.

Direccion general Nr. 18:

9) 4, September 1889, 2 Uhr Nactmiitags. 30 t Kupfervitriol. 5% rom Gesammtwertb. : :

Nâäbere Bedingungen in spanis&er Spracke beim „Reihs-An- zeiger“.

Verkehrs - Anftalteu.

In der und 7. d. M. in Münten akbgebaltenen XXNI. Sitzung des bayerischen Eisenbabnrathes wurde betreffs der Winterfahrordnung 1889/90 u. a. besclcfien, auf der Strede Pasjsau—Aschaffenburg den Sénellzug 137 zu be- s{leunigen, um durch dessen früheres Anbringen in Aschaffenburg bezw. des Anschlußzuges (über Frankfurt a. M. Hauptbabnkof) in Köln den Anschluß an den dortselbst um 422 Nam. abgehenden Vlissinger Sónellzug zu erreiben und dadur eine direkte und rasche Ver- bindung zwischen Wien und London berzuftellen. j

Hamburg, 8. August. (W. T. B.) Die Postdampfer „Rbenania“ und „Italia“ der Hamburg-Amerikanis@en Padcetfabrt-Aktiergesellschaft sind, von Hamburg ?cm- mend, ersterer beute in St. Thomas, leßterer an demselben Tage 10 Ubr Morgens in New-York eingetroffen. :

9. August. (W. T. B.) Der Postdampfer , Hammonia“ der Hamburg-Amerikanischen Padcktetfabrt-Aftiengeïell- \chaft ist, von Hamburg kommend, gestern Nachmittag 2 Ubr in New- Vork eingetroffen. | / :

London, 8. August. (W. T. B) Der Union-Damp fer Mexican“ ift geftern auf der Heimreise von Capetown ab- egangen. Der Caftle-Dampfer „Taymouth Castle“ ift eute auf der Heimreise in London angekommen

am s.

Wasser- | besdaffungé- Anlagen und der Setäudeauërüstunzg im Vfertwege zu | é : 2 O G0: Die Bauvergebung erfolgt auf Nahmat, getrennt nach Baulocsen | | 121 430.

| 182 019.

_Voranfólag | 800 Peseten pro 1000 Stück. Kaution 5% vom Gesammtmwertbe. | Dieselbe Bekbörde : | Voranschlag 630 Pesetas pro Tonne. Kaution | | 165 142.

Theater und Musik.

Kroll's Theater. :

Die gestrige Aufführung der „Lustigen Weiber von Windsor“ gestaltete sich zu einer recht gelungenen und fand bei dem Publikum lebhafte Anerkennung. Frl. von Vabsel rom Hoftheater in Dessau ift den Berlinern noch vom vorigen Sommer ber bekannt. Gestern gab sie die Rolle der Frau Fluth und wußte fi als solche aufs Neue die Gunst der Zuhörer zu erwerben. Die Dame verfügt úber ein woblfklingendes Organ, welches namentli in der Höbe von durh- dringender Kraft und abgerundeter Fülle ist; ibre Stimme kat eine aute Séule genossen, fo daß sie auc sckwierigen Aufgaben gewachsen ist. Als Frau Flutb rerstand fie es, das Uebermüthige und Neckistbe dieser Figur trefflich zum Anédruck zu bringen und so niét nur durh ibren Gesang, sondern aub tur ibr Spiel zu erfreuen. Au von Fr. Heink, welde die Frau Rei gab, läßt sich wieder Vortbeilbaftes beridbten. Wir baben diese begabte Künstlerin son in den verschiedensten Rollen gesehen und müfen tagen, daß sie «ne außzrordentlihe Gewandtheit besißt, si in_jeder_ Partie zurecht- ¡ufinden und daraus etwas zu mawen. Als Falftaff sahen wir Hrn. Riemann, der gleibfalls eine erprobte Kraft ist und au mit diefer Rolle wieder eine seiner ansprebenden Leistungen bot. Au Hr. Fricke entlediate G seiner Aufgabe gut und ebenso warzn die kleineren Rollen gut beseßt. E ;

In der morgen ftattfindenden Neuauffübrung von „Maurer und S&lofer* giebt Fr. Heink die Madame Bertrand, Frl. Sao singt die Henriette, Frl. Jelineck diz Irma, den Maurer Roger giebt Hr. Buñard, den Sdtlofser Baptist Hr. Nebe, den Offizier Léon Hr. Gerhardt. Am Sonntag hat Vötel wieder das Wort. i abermals als Postillon auf und die Kammersängzerin Frl von Vakbfel singt diesmal die Madelaine. Für Vontag tit eine Wiederholung der „Silvana* angekündigt.

Mannigfaltiges.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

der gestern fortgesezten Ziehung der 4. Klaffe

Bei

| 180. Königlich preußisher Klassenlotterie fielen in

der Nahmittags-Ziehung: Z

1 Gewin von 40 000 Á auf Nr. 162 380.

1 Gewinn von 30000 A auf Nr. 187 061.

1 Gewinn von 10000 Æ auf Nr. 38692. _ 4

6 Gewinne von 5000 A auf Nr. 12 014. 30 512. 46 573. 75066. 96448, 171261. i E

30 Gewinne von 3000 auf Nr. 6757. 13 419. 93 179. 26909. 28 241. 34 209. 46 987. 58991. 68 948. 84122. 84251. 85152. 107572. 114 948.

133926. 134461. 135861. 141975. 147101. 157030. 166955. 171925. 176255. 178 606. 183711. i 39 Gewinne von 1500 F auf Nr. 14. 3364. 9232. 95 786. 36 287. 36 649. 49060. 50086. 52511. 52727. 56 175. 57 822. 62609. T0 984. 93 238. 108180. 114139. 114599. 116915. 136 289. 139 834. 145734. 154264. 155 875. 162 710. 171945. 173684. 174 488. 177 625. 178991. 184382. 186208. 186418. S

43 Gewinne von 500 M auf Nr. 2467. 4977. 8485. 13 826. 26277. 27790. 29 653. 37828. 41473. 43 782. 45 602. 49 353. 50308. 63 292. 65833. 71559 82 T4. 84 300. 85277. 85526. 89006. 91 649. 95502. 109 792. 110 589. 110608. 110735. 114807. 120215. 129 290. 131 156. 138904. 142602. 142869. 146948. 153188. 153 504. 156538. 157994. 158969. 164533. 169201. 181 212.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 10. Königlih preußischer Klassenlotterie fielen in der Vor- mittags-Ziehung: i E

1 Gewinn von 150000 M auf Nr. 6085.

2 Gewinne von 10000 A auf Nr. 90 826. 171 384.

2 Gewinne von 5000 F auf Nr. 348. 92045.

45 Gewinne von 3000 auf Nr. 11322. 11568. 13 561. 17167, 20678, 39255. 44008. 48976. 51 164. 51 544. 53818. 55277. 60376. 60469. 65 994. 70 800. 84 031. 88458. 91453. 91961. 91835. 93011. 94148. 98 893. 118011. 126 49%. 127524. 130636. 132512. 136 236. 137157. 138206. 146 773. 162152. 163073. 164 558. 165 730. 166 344. 170046. 172970. 1789183. 182 885. 182920. 184786. 188 162.

64 TT5.

155 632.

75 024. 8ST 566. 124 238. 157 277. 175 697.

Er tritt

46 Gewinne von 1500 A auf Nr. 6300. 6329, 11 807. 13157. 25071. 26774. 28120. 39162. 41419, 46 008. 46 T7T5. 49599. 49974. 54557. 57804. 59106. 60 735. 65073. 69020. T2886. T7024. TT473. 98024 100 823. 100922. 103043. 104145. 113183. 1162345, 131 059. 131572. 136604. 141899. 142820. 146 404. 151 154. 154028. 160631. 162600. 173 TTT. 174363, 177 403. 185 047. 185 763. 185930. 188 063.

47 Gewinne von 500 # auf Nr. 4869. 10181, 12379. 28921. 31388. 37321. 38316. 41506. 45436, 51 615. 56970. 63794. 64318. 68543. T0827. 72362. 73 065. 73193. 81 846. 93 702. 97715. 99 T76. 108 980, 110 803. 112590. 113200. 113779. 114350. 116 647. 121172. 125940. 130367. 135246. 137112. 140656, 147 155. 148943. 149738. 152511. 154348. 157200, 162686. 165342. 165709. 169462. 177473. 187875.

Se. Majestät der Kaiser von Oesterrei bat zwar mit Nücksiht auf seine Trauer gebeten, von offiziellen öffentlichen Empfangéfeierlihkeiten abzusehen; gleitwobl wollen die Bewobner | und Eigenthümer der Gcbäute in der Ein;ugéstraße rom Branden» burger Thore bis zum KörigliGen S&lofse und feiner Umgebung den Besuch des österreihishen Kaisers dadurch ehren, daß sie der Einzugs straße ein festlides Gewand dur Bekränzung und Anlegung eines reihen Flaggens&muds geben. Wie ein biesiges Blatt meldet, bat fi ein Ausicuf :u diesem Zweck gebildet.

Die Luftballonfahrten im Landes- Ausstellungs vark baben das Interesse weiter Kreise waGgerufen. Demrätft werden au Nactfahrten um 9 Ubr Abends in Scene gesett werder, während welcher Versube mit Leubtshiffen und elektrisben Apparaten vorgencmmen werden fellen.

Die am 19. d. M. zu eröffnende Photographische Judi- läumsausstellung in der Königliben Kriegsakademie hat in den lezten Wochen durŸ nacträglide Anmeldungen folhen Zuwatbs | erfabren, daß der diéponible Raum bereits überschritten ift, | Sendungen aus Mittel - Amerika, c. D el | treffen, welhe der Autftellung, über das ursprünglide Pro- gramm binau®gebend, den Cbarafter einer internationalen ver- leiben. Von ganz besonderem Interesse find ader die neuerding? | heimisDerseits der Auëftellung gemachten Zuwendungen. So bat

Hr. Dr. Güffeld, der Se. Majestät den Kaiser nach dem Nerdkap bealeitete, die unterwegs cefertigten Aufnabmen der Aus- stellung zur Disposition geftellt. Ferner kat der Genecral- îtab Proben der Anwendung der Photographie ¿zur Repr | duktion von Militärkarten nacträglih angemeldet. Die Bel- | gishe Gesellschaft für Photograpktie betbeiligt fch dur eine | Kollektivaréftellung. Selbit Frankreid wird dur seine erfte Repro- | duftioréanstalt Gouvil u. Co. (jeßt Valladon), vertreten sein. E | bestebt die Abit, die Acsstellung hon vor der offiziellen Eröffnurg zur Zeit des Besus des Kaisers von Oefterreih, dem Publikum, îo- weit fie vollendet ift, zugänglih zu maen.

Dortmund, 8. August. (Rhein.-Westf. Zta.) Eine größere Anzabl Platzarbeiter auf tem Hösch'scben Werke itecllie | beute Viorgen wegen angebliher Lohndifferenz die Arbeit ein und erbielt auf Verlangen ibre Abkehr. Einzelne Arbeiter gingen später zu Gewalttbätigkeiten über, sodaß tie binzugezogenen Polizeiteamten ge¡wungen waren, von der blanken Waffe Gebrauch zu maten. Zwei

|- der Hauptrubestörer wurden verhaftet.

Afrika 2. find einge-

Saarbrücken, 6. August. (S{wäb. Merk.) Am heutigen Jahrestage der S&la&t von Spicheren war der Besub de Shlactfeldes ein sehr lebbafter. Namentlich kamen zahlreiche Ver- eine und Sculen aus der Umgegend, um die denkwürdigsten Stellen aufzusuGen. Die meisten befiligten die Gemälde im die sigen Rat5hause, erstiegeen sodann den alten Ererzier- vias und s&lofsen ihre Wanderung dur einen Besu im EGbrentbale, wo gegen 500 beim Sturm auf die Spicerer Höbe gefallene oder später in den Lazarethen ver- storbene Krieger begraben liegen. Au die Folfterböbe, auf der am 19. Juli 1870 der erste Zusammenstoß mit dem Feinde stattfand, und die dabftcile Spicerer Höhe wurden vielfa | Leftiegen. Einen erfreuliGen Eindruck mat es auf den Ve- | uber, daß die Gräber sich ausnabmélos in gutem Stande | befinden. Der Fürsorge verschiedener Vereine in der Um? | gegend ift es zu verdanken, daß am beutigen Jabreétage | sämmtlihe Gräber (über 250) mit fris@en Kränzen geschmüdt werden | fonnten. Im vorigen Jahre verlautete, es sollen die Ueberreste der | in Einzelgräbern auf preußisdem Gebiete beigeseßten Soldaten in | | |

| Mafsengräbern vereinigt werden, um an den Ünterbaltungétoften sparen zu können. Dieser Plan stieß aber auf so allgemeinen Wider?

«

spru, daß man ihn wenigstens vorläufig wieder aufgegeben hat.

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| vorwicgend

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Wette

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iht vom 9. Augutt, r Morgené l roitter.

beiter Altkirch und Friedrihébafen batten beute früh Ge-

obne erbebli®e Niederschläge.

Belle-Alliance-Theater.

Sigmund Sé6lesinger.

Deuts@e Srewarte. Im berrliben Sommergarten :

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Wind.

Stationen. Wetter

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Bar. aus0 Gr.

* hu. d. Meeressp. red. in Millim.

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Mullaghmore ! ] Aberdeen . . | 2 wolkig Cbriftiansund | 78 5 Regen Kovenbagen . | 785 2 bedeckt Stockbolm . | 75 2 beiter axaranda . | 2 Regen t Petersburg! 1'wolfig t 4 j 1 wolkenlos | 14 Cork, Queens-| | lon l O 3wolfig | 14 Cherbourg . | 2\wolkig 45 E 2 wolkig | 16 E 2 1/balb bed. | 16 burg .. | 3'wolïig 14 winemünde | 3ihalb bed. | 15 Neufabrwaffer! 4balbbed. | 15 Memel 6 bedect Es 1'keiter | 15 ünfter 1 heiter | 13 Karlérube . . | 1 beiter | 16 Wiesbaden . still heiter | 14 München 2wollgg | 17 Chemniy ftill beiter | 14 Berlin .…. 1 halb bed. | 15 Wien .….. 1 bedeckt 16 Breélau. .. 1wolkenlos | 13 Ile d'Aix.. 765 3\wolfenlg8s- 18 | Nizza .…... | 761 1wolfenlos | 23

Uebersiht der Witterung. Barometrishe Minima liegen weftlié von S@ott- land und über Finrland, während der Luftdruck über Mittel-Guropa hoch und gleidmäßig vertheilt ift. Bei shwachen, nur im Nordoften frisden, an der Küste meist westlichen, im Binnenlarde umlaufenden | Winden ift das Wetter in Deuts&land kübl und |

Afrika.

A. Raida, 77 Ubr.

pk pak pr jet prnA derd N O9 N V A H

Sonnabend :

TEIQIIE 8200

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762 763 763 764 763 763 763 764

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Sonrtag:

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Concert

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Schloffer.

Lonjumean.

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S Theater - Anzeigen. Victoria-Theater.

Zeitgemälde in 12 Bildern von Mos;kowsfkfi und Rich. Natbanson Ballet von C.

Sonntag: Dieselbe Vorftellung.

Friedrich - Wilhelmftädtishes Theater. Neu einstudirt: Giroflé:-Girofla. Komisbe Oper in 3 Akten von Albert Vanloo und Eugen Leterrier. Musik von Charles Lecoca.

Im prathtrollen Par? um 6 Ubr: Bi e Parfkfest. Brzantinis&e Nabt mit gro®em Karagois (Stattenspiel), unter Mitwirkung von 4 Muasik- corvs. Aufireizen von Gesanas- und Irftrumental- 16 ! Künstlern Auftreten der Wiener

„Die luftige Mirzi“ (Marie Koblaffa). Conrcerté 6 Ubr.Anfang der Vorftelluna 7 Ubr. Im Theater: Im rrastvollen Park: Auftreten der Wiener Liedersängerin „Die luftige Mirzi* (Marie Koblafsa). Wiener Nachtigallen Ges{wister Reichmann. treten der Gesang2- und Inftrumental-Künstler.

Kroll's Theater. Sonnabend: Maurer und

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinri Bötel und Frl. Margaretke v. Vabsel.

Tâglih: Vei günftigem Wetter ver und na der | Vorftellung, Abends bei brillanter elektr. Belenctung | des Scmmergartens, grofes Dopvel-Concert. Anfang 54, der Vorftellung 7 Ubr.

Sommerna@ts - Feït.

blissements.

des Theaters 7} Ubr. Sonntag: Dieselbe Vorsteliung. Im berrliben Sommergarten:

Stanley in Al. Mußk von C. Anfang

Sonnabend:

Severini. treten fämmtliher Spezialitäten.

Sonnabend: Die junge Garde.

terte theilweise von G. Görß. Rotb. Anfang 7} Ubr.

Brillantes Sonntag: Dieselbe Vorftellung.

Guftav Görß. Musik von Franz Liederfängerin —— —— Beginn des

Giroflé : Girofla.

Srofes Elite- Doppel- | Abends 74 Uhr:

der i = Auf-

Auftreten

[25565] Meine Schöniger,

Verlobung

Der Postillon von Burg,

Verlobte.

Treuen.

Sonnabend : 3 Male. Unser Gaft. Schwark in 4 Akten von (Catoio). S

Großes Militär - Doppel- Corcert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten - Eta- Anfang des Concerts 6 Uhr.

Doppel-Concert. Gastipiel der I. russischen National- Sänger- und Tänzer-Gesellshaft „Iwanow“.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.

4 Akten von Ed. Jacobson und Leop. Ely. Gesangs-

In Vorbereitung : Flotte Weiber. Gesangëposse in 4 Akten von Leon Treptow.

Wisseuschaftliches Theater der Urania,

Austalt für volksth. Naturkunde. Sonnabend Gusiav Amberg:

I Familien-Nachrichten.

mit Fräulein Anna Totbter des verftorbenen Herrn Scböniger und defsen Gemaklin Caroline, Meisel, beebre ib mi ergeb-nît anzuzeigen. Reg.-Bez. Maadeburo, im August 1889.

Albert Daseloff, Militär-Tuch-Fabrik-Besiter.

Anna Schöniger

Albert Haseloff

Verlobt: Frl. Margarethe von Koeller mit Ora. Ober-Landeëgerihts-Referendar Georg von Loeper Maada Moriz-Cihborn mik Premicr-Lieutenant Friedri Erdmann Frl. Marie Junabeim mit Hrn. Fabrikanten A. Dregerboff (Charlottenbura— Berlin). Frl. Wanda Becker mit Orn. De Otto Hoehne (Prausnitz). Frl. Käthe Meinê" bausen mit Hen. Königl. Domänenpächter Dan: Ros3 firob (Münchenlobra). Frl. Anna Smit! mit Hrn. Pfarrer Andreas Ebrecht (Kafsel— Breuna). Frl. Constanze Boettcher mit Drn Stadt-Baumeister Paul Cosack (Jena). f Verehelicht: Hr. Paul Stubert mit Frl. Zut)€ Séneider (Breélau). Hr. Kaufmann rp Schüle mit Ful. Marie Mohr (Meßkirch i. D.) Geboren: Gin Sohn: Hrn. Dr. Maelper (Tratenberg). Hrn. Lehre H. Warn (Bügow). Hrn. Alfred Krauß (Stuttgart) Hrn. Königl. Reg.-Baumeifter Häbner (Köla a. Rb.). Hrn. Gustav Engel (Berlin). “Pry Dre Julius Sbinke ep 1 Hrn. Dr. Julius Scinke zig). Gestorben: Hr. Justizrath Wilb. Kauterbera I. (Hannover) Hrn. Hauptmann von Bla e burg Tobter Erna (Kafsel). Hr. S Ludwig Eckerlein (Pillau). Frau Karo E Majer, geb. von Gaisberg (Stuttg Fr Dora Volkmer (Gr.-Rhüden). Hr. Ad ron Albedyll (Berthelsdorf i. S Hauptmann z. D. Peter Josef ror E (Darmftadt). Frau Pastor Marie Raub, g&- Lohmann (Kladow ktci Fiddidow). G garethe Nagïo, geb. Bourjan (Berlin). Kaufmann Erih Rochel (Aschersleben).

Zum

Hrn.

Zebntes großes (Breslau).

Anfang

Großes Militär- Auf-

Gesangépefse in Musik ron Franz

Couplets von Roth. (Novität !)

Akusftik.

Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee. Berlin: —, Verlag der Expedition (I. V.: Heidrit).

Druck der Norddeutsben Buchdruckerei und Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32.

Drei Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

geb.

Burg.

Repro-

dnung besfti

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Vreui

M 187.

Erfte Beilage

Berlin, Freitag, den 9. August

iCT. S2,

ÈÈEEAA— Königreich Preußen.

Geses, «etreffend die Fürsorge für die Wittwen und Kgisen der Geistlichen der evangelishen Landes- firhe in den neun älteren Provinzen der Monar ie.

Vom 15. Juli 1889.

Vir Wilhelm, von Gottes Guaden König von Preußen 2c. oerordnen, mit Zustimmung - der beiden Häuser des Land- tages der Monarchie, für den Geltungsbereih des Geseße®, vetreffend die evangelische Kirchenverfassung in den aht älteren Lrovinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (Gesez:Samml. S. 125), was folgt: Artikel 1.

Die Vertretung und Verwaltung des nach dem anliegenden Sirhengeses begründeten Pfarrwittwen- und Waisenfonds regelt fh nach Artikel 19 des Geseßzes vom 3. Juni 1876 (Gesez-Samml. S. 125) beziehungsweise F. 25 des anliegenden Kirchenge!eßes,

Artikel 2.

Dem Pfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelischen Gandeskfirhe wird vom 1. Oktober 1889 ab Seitens des Staats eine dauernde, halbjährlich im Voraus zahlbare Rente im Betrage von jährlih 800 000 # überwiesen.

Der Fonds übernimmt dagegen alle Verpflihtungen, zelce der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanfstalt gegenüber den gegenwärtigen und den fünftigen Wittwen der im Dienst der Landeskirhe verstorbenen Geistlichen eins{hließlih der Emeriten bis dahin obgelegen haben.

Demselben werden von diesem Zeitpunkt ab die Wittwen- Kassenbeiträge der bis dahin versiherten Geistlihen überwiesen, zu gehen auf ihn die sonstigen hiermit in Zusammenhang E Rechte der Allgemeinen Wittwen- Verpflegungs- anstalt über.

Die Einziehung der Beiträge kann fortan in denselben Formen stattfinden, wie die der Pfarrbeiträge (W. 23 be- hungéèweise 15 des anliegenden Kirchengeseges).

Diejenigen Geistlichen, welche den im S. 23 Absaß 1 da- ielbst aedahten Verzicht niht aussprehen, nind berehtigt, aus dem Versicherungsverhältniß, in welchem fie bisher zur Allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt gestanden haben, auszuscheiden.

Artikel 3.

Den Geisilihen der evangelishen Landeskirhe ift vom 1. Dftober 1889 ab der Beitritt zur Allgemeinen Wittwen- Verpflegungsanstalt niht mehr gestattet. __ Der Pfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche ist verpflichtet, die von diesem Zeitpunkt ab bis zum 1. April 1891 in der Provinz Westfalen und in der Rheinprovinz angestellten Geistlihen nah denselben Bestim- mungen in Bezug auf ihre Wittwen zu versichern, welche zur Zeit des Jnkrafttretens dieses Gesetzes für die Aufnahme in die Allgemeine Wittwenverpflegungsanstalt gelten. Diese Verpflihtung kann durch den Evangelishen Ober-KirBenrath unter Mitwirkung des General-Synodalvorftandes nah Maß- gabe des Artikels 19 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 auf die tis zum 1. April 1892 angestellten Geistlichen erstredt werden. Die Vorschrift des Artikels 2 Absatz 4 findet auch in diesen Fällen Anwendung. _Mit derselben Maßgabe bleibt die Verpflichtung dieser Geifiliden zur Versicherung ihrer Frauen bei dem Pfarr- vittwen- und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche be-

tehen. Artikel 4.

Gegen die Entsheidung des Evangelischen Ober-Kirchen- raths über die Höhe der nah S. 15, 16, 17, 20, 23, 24 des anliegenden Kirchengeseßes an den Pfarrwittwen- und Waisen- sonds der evangelishen Landeskirhe zu leistenden Beiträge indet der Rechtsweg nicht statt.

Artikel 5. Die Beiträge der Geistlihen beziehungsweise ihrer Hinter- sliebenen und der firchlihen Stellen an den Pfarrwittwen- und Waisenfonds der Gen Landeskirche, sowie die an dénselben nach Artikel 2 und 3 zu entrihtenden Wittwen- tafenbeiträge können im Wege des Verwaltungszwangs- verfahrens beigetrieben werden.

Artikel 6. Der nah dem anliegenden Kirchengesez gewährte An- u auf Wittwen- und Waisengeld Tann mit rechtliher Virkung weder abgetreten, noch verpfändet, noch sonst über- tragen werden. Artikel 7.

…, Der Evangelische Ober-Kirchenrath bestimmt unter Aus-

\âluß des Rehtsweges, an wen die Zahlung des Wittwen-

und Waisengeldes nach dem anliegenden Kirchengeseß gültig nen Ut.

Im Uebrigen findet wegen der Ansprüche auf Wittwen- und Waisengeld gegen die Entscheidung des Evangelischen chder:Kirchenraths der Rehtsweg nur nach Maßgabe des Gesezes vom 24. Mai 1861 (Gesez-Samml. S. 241) statt.

Artikel 8.

Dieses Gesetz tritt für den Geltungsbereih der Kirchen- meinde: und Synodalordnung vom 10. September 1873 (Gesesz-Samml. S. 417) am 1. Oktober 1889 in Kraft.

A LE die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz kommen Ne Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 2 bis 4 und Artikels 3 îon demselben Tage an in Anwendung.

, Der Zeitpunkt, zu welchem in diesen Provinzen das Geseß n vollem Umfange in Krast tritt, wird dur Königliche Ver-

mmt. i Artikel 9. j : . Nit der Ausführung des Artikels 2 Absaz 1 bis 3 dieses 'eves werden der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten änd der Finanz-Minister beauftragt.

ie S

R E

Urkundlich unter Unserer HöHstzigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben an Bord Meiner Yatht „Hohenzollern“, Dront- heim, den 15. Fuli 1889.

(L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck. von Boetticher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler.

von Scholz. Herrfurth. von Schelling. von Verdy.

Kirchengeseßs, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen.

Vom 15. Juli 1889,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der General-Synode und nat- dem dur die Erklärung Unseres Staats-Ministeriums fest- gestellt worden, daß gegen dieses Gesey von Staatswegen nichts zu erinnern ift, sowie nach erfolgter Zustimmung Unseres Staats-Ministeriums zur Erhebung der in den 8. 14 bis 18 beziehungêéweise 20 dieses Geseßes feftgesezten Äbgaben und Beiträge und zu der in §. 19 daselbft besGlossenen Umlage, für die evangelische LandeskirWe der älteren Provinzen, was folgt: S. 1.

Die Wittwen und die binterbliebenen, noch nit ahtzehn Jahre alten ehelichen Kinder derjenigen Geiftlihen der evan- gelishen Landeskirche, welhen zur Zeit ihres Ablebens gemäß den S. 1 und 19 Absag 2 des Kirchengeseßes vom 26. Januar 1880 (Kir&liches Gesez- und Verordnungsblatt S. 37) der Anspruch zusteht, bei Verseßung in den Ruhestand ein lebens- länglihes Ruhegehalt aus dem Pensionsfonds der evangelischen Landesftirhe zu empfangen oder im Falle ihrer Versezung auf eine andere Stelle nah der neuen Penfionsordnung behandelt zu werden, sowie derjenigen, welhe nach Jnfkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand verseßt werden und zur Zeit ihres Ablebens das gesezliche Ruhegehalt beziehen, erhalten Wittwen- und Waisengeld nah Maßgabe der in S. 3 ff. nachstehenden Bestimmungen. 5

__In Fällen, wo das kirhlihe Jnteresse es wünschenswerth erscheinen läßt, ist der Evangelishe Ober-Kirchenrath ermäthtigt, auf Grund besonderer Vereinbarungen die Gewährung eines solhen Wittwen- und Waisengeldes bis zur Höhe des nach SS. 3 bis 5 zuläsfigen Mindestbetrages auch für die Hinter- bliebenen derjenigen Geistlichen zuzusichern, welhe entweder aus Anlaß ihres Dienstes in der inneren oder äußeren Mission nach F. 3 Absagz 2 des Kirchengeseges vom 26. Januar 1880 in die neue Pensttonsordnung eingetreten “dder unter Beftätigung Seitens des Evangelishen Ober-Kirchenraths bei einer der evangelischen Landeskirche angeshlosenen deutschen evangelischen Gemeinde außerhalb Deutschlands angestellt find. Die Er- füllung der von den Betheiligten übernommenen Verpflich- tungen bis zum Ableben des betreffenden Geisilichen bildet die rehtlihe Voraussetzung für die Gewährung des Wittwen- und Waisengeldes. :

L

Das Wittwengeld besteht in dem dritten Theile des- jenigen nach den Bestimmungen des Kirchengesezes vom 26. Januar 1880 berechneten Ruhegehalts, zu welchem der verstorbene Geisilihe aegenüber dem Pensionsfonds der Landes- kirhe berechtigt gewesen ift oder berehtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versezt beziehungs- weise zur Zeit seiner früheren Emeritirung der neuen Penfions- ordnung unterworfen gewesen wäre.

Das Wittwengeld soll jedoch, vorbehaltlih der in 8. 5, 7 und 18 Dae Beschränkungen, mindestens 600 Á be- tragen und 1200 M nit überfteigen.

S. 4.

Das Waisengeid beträgt:

1) für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Geistlihen zum Bezuge des Wittwengeldes berechtigt war, ein Fünftel des Wittwengeldes für jedes Kind;

2) für Kinder, deren Mutter niht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Geisilihen zum Bezuge von Wittwengeld n berechtigt war, ein Drittel des Wittwengeldes für jedes

ind. 8. 5.

Wittwen- und Waisengeld dürfen weder einzeln noch zu- sammen den Betrag der Pension übersteigen, zu welcher der Verstorbene unter den in 8. 3 Absaz 1 bezeihneten Voraus sezungen berechtigt gewesen ist oder beredtiat gewesen sein

würde, wenn er am E in den Ruhestand verseßt wäre. f

Bei Anwendung dieser Beschränkung wecden das Wittwen- und das Waisengeld verhältnißmäßig gekürzt. S. 6

F: .

Bei dem Ausscheiden eines Wittwen- oder Waisengeld- berehtigten erhöht fich das Wittwen- oder Waisengeld der verbleibenden Berechtigten von dem nächstfolgenden Kalender- vierteljahr an insoweit, als sie sich noch nicht im vollen Genuß der ihnen nach S. 3 bis 5 gebührenden Beträge béfinden.

A War die Wittwe mehr als fünfzehn ame jünger als der Verstorbene, so wird das nach Maßgabe der S. 3 und 5 berehnete Wittwengeld für . jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über fünfzehn bis einjcließlich fünfund- zwanzig Jahre um ein Vierzigftel gekürzt. ; Auf den nach §. 4 zu berehnenden Betrag des Waisen- geldes find diese Kürzungen dee Wittwengeldes ohne Einfluß.

Keinen Anspruch auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Geisilihen innerhalb dreier Monate vor seinem Ableben geshlossen war, und die kirhlihe Aufsichtsbehörde durch einen nah Anhörung der Kreis-Synode zu fassenden Beshluß die Ueberzeugung ausspriht, daß die Eheschließung zu dem Zweck erfolgt sei, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen.

Keinen Anfpruch auf Wittwen- und Waisengeld haben die Wittwen und die hinterblieb-nen Kinder eines Geistlichen aus einer Ehe, welche ers nach dessen Vecsezung in den Ruhestand geschlossen ift.

S

Das Wittwen- und Waisengeld wird von wittwen- und Waisenfonds der evangelischen gezahlt.

Auf dasselbe werden jedo diejenigen dauernden Bezüge angerehnet, welche der Wittwe und den Waisen eines Geifst- lichen mit Rücksiht auf desen ktir{lihes Amt aus anderen als privatrechtlihen Titeln zustehen. Als solhe kommen hauptsäthlih in Betracht örtliche Pfarrwittthümer, Diözesan- und andere Verbands-Pfarr:vittwenkassen, fowie provinzial- rehtlihe Einrihtungen, nah welchen den Hinterbliebenen von Geisilihen nah Ablauf der Gnadenzeit d2uernde Bezüge von der Kirchengemeinde oder au® soniigen firhlihen Mitteln, z. B. der Pfarrpfründe, zustehen.

Darüber, welche Bezüge demgemäß auf das Wittwen- und Waisengeld in Anrehnung zu bringen sind, bestimmt der Evangelische Dber-Kircenrath (vergl. §. 25 Absatz 2).

S. 10.

Die Zahlung des Wittwen- und Waisengeldes aus dem Vfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelishen Landeskirche beginnt mit dem Ablauf der den Hinterbliebenen von Pfarrern und Emeriten zustehenden Gnadenzeit und erfolgt für jedes Kalendervierteljahr im lesten Monate desselben bei der Kasse des Provinzial-Konsiftoriums oder nach Verlangen der Be- rehtigten auf deren Gefahr und Koften dur die Post gegen Vorlegung gehörig bescheinigter Quittungen. An wen die Zang gültig zu leisten ist, bestimmt der Evangelische Ober-

irhenrath (vzrgl. 8. 25 Absag 2).

Der Anspru auf die Leistung des einzelnen Theilbetrages von Wittwen- und Waisengeld erlisht, wenn derselbe während vier Fahren von Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Theilbetrag fällig geworden ift, niht abgehoben ift, zu Gunften des Pfarrwittwen- und Waisenfonds.

Die Beschränkung der Befugniß zur Abtretung und Ver- pfändung des Wittwen- und Waisengeldes bleibt staatsgesez- liher Regelung vorbehalten.

e 11

Das Ret auf den Bezug des Wittwen- und Waisen- geldes erlischt :

I. für j eden Berechtigten mit Ablauf des Monats,

1) in welchem er fih verheirathet oder stirbt,

2) in welchem ihm der Anspru wegen unwürdigen Wandels nach Anhörung des dur das legte Amt des verstorbenen Geistlichen bezeihneten Kreis-Synodal- vorstandes und Konsistoriums durch Beshluß des Evangelishen Ober-Kirchenraths entzogen wird;

II, für jede Waise außerdem mit Ablauf des Monats,

in welchem fie das aútzehnte ACERSIANE vollendet.

dem Pfarr- Landeskirche

Dem Pfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelischen Landeskirhe stehen zur Erfüllung der ihm obliegenden Ver- pflihtungen, abgesehen von den der evangelishen Landeskirche für ihn etwa zufließenden Geschenken und Vermäthtniffen, so- wie von den nach 8. 22 ihm zu überweisenden Wittwenkafsen- beiträgen aus den bei der Allgemeinen Wittwenverpflegungs- E schwebenden Verficherungen, folgende Einnahmen zu

ote :

1) die Zushüfsse, welhe ihm aus Staatsfonds gewährt werden (S. 13),

2) die Zinsen der ihm zuzuweisenden und weiter bei ihm anzusammeinden Kapitalien,

3) Uebershußabgaben aus den Kirtenkafsen (8. 14),

4) dauernde Pfarrbeiträge (S8. 15. und 20),

95) die durch Umlage aufzubringenden Leiftungen der Kirchengemeinden (F. 19). _ Z s. 13.

__ Die im §. 22 bezeihnete Abfindung aus Staatsfonds tritt, sobald sie bewilligt ist, E sonstigen Einnahmen hinzu. f d.

_Kirchenkassen, deren etatsmäßige Solleinnahme die etats- mäßige Sollausgabe um mehr als ein Drittel der leßteren und wenigstens um 300 # jährlih übersteigt, haben sechs Monate nah dem Sthlusse jedes Rehnungsjahres zehn Prozent der Uebershüfse des leßteren an den Pfarrwittwen- und Waisenfonds der evangelishen LandeskirWe zur Bildung eines Betriebsfonds abzugeben (8. 15 der General-Synodalordnung; Artikel 14 Nr. 3 und Artikel 17 des Gesezes vom 3. Juni 1876, Gesez-:Samml. S. 125).

Diese Bestimmung gilt nur für sechs aufeinanderfolgende

re. Die kirhlihe Aufsichtsbehörde erläßt die zur Sicherung regelmäßiger Leistung dieser Abgabe een Anweijungen und trifft thunlih| auf die jedesmalige Voranschlagszeit der Kirchenkasse die erforderlihe Festseßung der im einzelnen Falle abzugebenden Beträge.

. 15.

__ Die in F. 1 bezeihneten Geistlichen und Emeriten, sowie die Hinterbliebenen derselben, so lange sie die Gnadenzeit ge- nießen, und die erledigten Pfarrstellen find verpflichtet, einen jährlihen Beitrag von drei Prozent des Diensteinkommens beziehungsweise des Ruhegehalts, welches sie beziehen, an den Pfarrwittwen- und Waisenfonds zu leisten. Derselbe ift von dem durch 100 M theilbaren Gesammtbetrage jenes Ein- kommens zu berechnen und zu je einem Viertel in den erften Tagen jedes Kalenderjahres portofrei einzuzahlen.

__ Jn den Ruhestand versezte Geistlihe, welhe weder ver-

rathet sind, noch ehelihe Kinder unter achtzehn ren

figen, find von vorstehender Verpflihtung von dem Zeit- punkte ab entbunden, wo die vorgedahten Vorausseßzungen zu}ammentreffen.

; S. 16.

_ Der Pfarrbeitrag der Geistlihen von drei Prozent des Dienst- beziehungsweise Emeriteneinkommens ingert fi, sofern deren Wittwen und Waisen nah §. 9 Absaz 2 und 3 auf das Wittwen- und Waisengeld anrehnungsfähige Bezüge gefichert find, in folgender Weise:

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