1889 / 201 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Aug 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Roggens, während mit Weizen auf neu angebauteu Stellen

geringere Ergebnisse erzielt worden sind. Das Sommer-

etreide ist auf vielen Stellen noch nit geerntet und die Berichte

- Lauten etwas vershieden. Im Norden is auf eine sehr gute Ernte

zu hoffen, wenn diese Gegend von Naltfrösten verschont bleibt; im

mittleren Schweden ist auf eine Durchschnittsernte zu rechnen. Die Wurzelfrüchte stehen überall vorzüglich.

Sanitäts-, Veterinär- und Quarauntänewesen.

Australien.

Laut Bekanntmachung des Kolonial-Sekretärs für West-Australien vom 11. Juni 1889 ist die für alle aus Endeh auf der Insel Sores in Niederländish-Indien nah West-Australien kommenden Schiffe bestehende Quarantäne aufgehoben worden. (Vergl. „Reichs-Anzeiger“ Nr. 152 vom 29. Juni 1889.)

Verkehrs - Austalten.

Hambura, 23. August. (W. T. B) Der Swhnell- dampfer „Columbia“ ist heute Nahmittag 3 Uhr von Southampton abgegangen. 2

23. August. (ŒW. T. B.) Der Postdampfer „Albingia“ der Hamburg-AmerikanishenPalketfahrt-Aktien-Gesell- \ch N von Hamburg kommend, gestern in Sankt Lhomas eingetroffen. i

London, 24, August. (W. T. B.) Der Union- Dampfer „Tartar* is gestern von Southampton auf der Ausreise

abgegangen. Dheater und Musik.

Berliner Theater.

Das neue Spieljahr beginnt am Sonnabend, den 31. d. M,, mit der ersten Aufführung von Shakespeare’'s „Coriolan“. Mebrere der neu engagirten Mitglieder werden {hon an diejem Eröffnungsabend Gelegenheit haben, in größeren Rollen zu debütiren Von den mancherlei Veränderungen, die im Interesse und zur Be- quemlihkeit des Publikums während der Ferien vorgenommen wur- den, verdient besonders die auf beiden Seiten der Bühne erfolgte Hinausrückung des Prosceniums erwähnt zu werden; durch die hiermit erreihte Vergrößerung des Sehfeldes ist auh den Insassen der Seitenlogen ein guter Ueber- blick über die gesammte Scene ermögliht. Wie im Vorjahre, ift au diesmal der dreitägige Billet-Vorverkauf eingerichtet, sodaß die Billets zur Eröffnungévorstellung am Sonnabend von Donnerstag, den 29. d. M. ab an der Kasse des Berliner Theaters in Empfang genommen werden fönnen.

Wallner-Theater.

Dur die Erkrankung eines neuengagirten Mitgliedes, des Frl. Ulri, ist die auf heute angeseßte Aufführung der „Madame Bonivard“ unmögli geworden und wrd daher die neue Saison mit dem lustigen Schwank „Fifi“ eingeleitet.

Friedrih-Wilhelmstädtishes Theater.

Die Proben zu der Zumpe'shen Novität Karin“ sind in vollem N Direktor Fritsche leitet sie persönli. Bis zur ersten Vorstellung dieses Werkes sollen noech die beliebtesten Nepertoire- Operetten zur Aufführung gelangen, zunächst (am Montag) „Giroflé- Girofla* und dann die „Fledermaus*.

Nesidenz-Theater. :

Das Residenz-Theater öffnet seine Pforten nächsten Sonnabend, den 31. d. mit dem Pariser Sittendrama „Fernande“. Das bewährte Ensemble dieser Bühne, bestehend aus den Damen Bertens, Kronau, Fisher, von Poellni und Zipser und den Hrrn. Brandt, Pansa, Pagoy, Reus und Lessing, ist durch folgende Neu-Engagements verstärkt worden: 1) Damen: Marie Frauendorfer, Erna Grunert, Sascha Ungar, Margarethe von Kaniß, Clara Wenk (vom Wallner-Theater), Helene Schüle (reengagirt), Eugenie Blanden, Blum, Wally Wilke, Regine Waller a. A. m. ; 2) Herren: Josef Jarns, Heinr. Franker, Richard Kirsch, Julius Seidler, Alex Lebius und Hermann Pichler. Ein Theil der neuengagirten Mitglieder wird bereits in „Fernande“ Gelegen- heit erhalten, sich bei dem Publikum des Residenz-Theaters einzu- führen. Dieses Stück, welches seinerzeit die Aera der Erfolge der Sardou'’shen Dramen eröffnete, wird vom Direktor Lautenburg per- fönlih mit Sorgfalt in Scene geseht.

A Kroll's Theater.

Hr. Heinrich Bötel nimmt morgen Abschied, Sgr. Fransceêco d'Andrade, der gefeierte Bariton, singt am Dienstag noch einmal den Renato im „Maskenball.“ Ferner ist noch ein den Berlinern be- kannter Gast zu erwarten, nämlih Frl. Minnie Hauck, welche in der „Regimentstohter“ debütiren wird. Am Montag findet die

am

erste Neuaufführung von Rossini's- „Othello * ftatt. - Die Oper ist seit 1876 hier nicht gegeben worden. An der interessanten Aufführung betheligen #ich in- den Hauptpartien Fr. Hadinger (Dee ona N Hr. Vilmar (Jago), Hr. Schlaffenberg aus Prag in der Titelrolle und Hr. Gerhart als Rodrigo.

In unserem gestrigen Referat war irrthümlih der Name Döppler zu lesen; es muß heißen Fr. Köppler.

Belle-Alliance-Theater.

Morgen Abend findet die erste Aufführung eines neuen dreiaktigen Schwankes: „Dämon Schwiegermutter“, von Julius Horst, statt. Die fiändige Garten-Kapelle ist jeßt von der Direttion bedeutend verstärkt und dieses nunmehr 36 Mann ¿ählende Musikcorps in \chmudcke Uniformen aekleibet worden. Die russishe Sänger- und Tänzer-Gesellshaft „Jwanow* tritt morgen zum legten Male auf.

Mannigfaltiges.

Der Vorstand der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfall- verhütung war Seitens des Staatssekretärs des Innern, Staats- Ministers von Boetticher, kürzlih verständigt worden, daß es die Ab- sicht der Reichsverwaltung ist, die Konkurrenzentwürfe für das Kaiser-Wilhelm-National-Denkmal in den Räumen des Ausstellungspalastes am Lehrter Bahnhof zur a ba zu bringen. Diese umfangreihe und sicherlich sehr interessante Ausstelung wird nunmehr im Laufe des Monats September vor \sih gehen. Schon jeßt treffen die Entwürfe in großer Zahl ein und werden in den am suüdöstlichen Ende des Haupt-Ausstellungsgebäudes befindlichen Sälen placirt werden.

Dresden, 19. August. Aus amtlichen Quellen geht dem „Dresdner Journal“ bezüglich der sogenannten , Morgen stern's\chen Erbschaft“ Folgendes zur Veröffentlichung zu:

„Bereits seit Anfang dieses Jahrhunderts sind, anläßli% zahl- reiher Gesube ron Erbprätendenten, wiederholt amtlihe Nacb- forshungen in den Niederlanden uxd deren Kolonien über den Nachlaß eines aus Sachsen gebürtigen angeblich 1748 wverftorbenen holländishen Sciffskapitäns Johann Christoph Morgenstern angestelt worden. Diese Nawfershungen sind gänzlih er- folglos geblieben, insofern \sich niemals eire Spur eines folhen Naghlasses hat ermitteln la‘en. Die -amtlich noch in den leßten Jahren eingezogenen Erkundigungen baben weiter ergeben, daß die insbesondere in den Jahren 1837 und 1854 in niederländischen Zeitungen veröffentlihten, in deutshe Zeitungen über- gegangenen, in amtliche Form gekleideten Aufrufe an die Erb- beredtigten zur Geltendmachung ihrer Ansprühe an dem angeblich .36 Tonnen Goldes“ betragenden Morgenstern'’|chen Nachlasse einen amtlichen ÜUrsprungnichtgehabt haben, vielmehr vermuthlich in eigennüßiger Absicht von Privatpersonen verbreitet worden sind, über welche Näheres nit mehr hat ermittelt werden können. Gleiches gilt von Urkunden und sonstigen Papieren, welche. unrehtmäßiger Weise in amtliher Form, von dem Vorhandensein eines folhen Nachlasses handeln und sich noch in den Händen von Erbprätendenten befinden mögen. Uebrigens steht auch fest, daß der Geltendmachung von Erb- ansprüchen, selbs wenn solcke früher begründet gewesen wären, der Umstand entgegenstehen würde, daß solhe Ansprübe nah nieder- ländishem Rechte regelmäßig in dreißig Jahren veriähren.“

Bremen, 23. August. (W. T. B) Die Rettungsstation Amrum telegraphirt vom 22, August: Von tem auf Kniepsand gestrandeten englischen Schuner „Persian“ Kapitän Cookley und 6 Personen durch das Rettungsboot „Chemni gy* gerettet.

Met, 19. August. Die bereits erwähnte Einweihung des bei Amanweiler ganz in der Nähe der französishen Grenze ge- legenen neuerrihteten Garde-Schüßen-Denkmals gestaltete sich, der „Schles. E zufolge, zu einer erhebenden Feier. Zu der- selben hatten sich ehemalige Angehübige des Garde-Schüßen-Bataillons, welches an den Kämpfen bei Amanweiler - St. Privat einen hervor- ragenden Antheil genommen hat, in großer Zahl eingefunden. Das Bataillon selbst war durch eine aus einem Hauptmann, einem Lieutenant, einem Feldwebel und zwei Sergeanten zu- \sammengeseßte Abordnung, die Behörden von Mey durch den Gou- verneur, den Kommandanten, den Bezirks-Präsidenten, den Bürger- meister und den Kreisdirektor vertreten; außerdem wohnten viele Offiziere der preußischen, bayerischen und säcksishen Garnison von Mes der Feier bei. Auh der Kommandant von Koblenz, General- Lieutenant von Gélieu, hatte \sih eingefunden. Das Denkmal erhebt ih an der Stelle, wo das Garde-Schüßen-Bataillon am 18. August 1870 mit großem Erfolge in den Kampf eingriff, dabei aber die entseglihsten Verluste erlitt. Wie die am Denkmal angebrachten Inschriften besagen, verlor das Bataillon an jenem blutigen Tage niht weniger als 11 Offiziere, 15 Unteroffiziere und

144 Gefreite und Shüßen dur den Tod, - während weitere 9 Offi ziere, 19 Unteroffiziere und 250 Gefreite und Schüßen mehr oder weniger \{chwere Verwundungen erlitten. Das in edlen: Formen ge- haltene, weithin sihtbare Denkmal besteht aus einem vie ata Sodel der eine Säule aus \chwarzem Marmor mit fliegendem Adler trägt. Die Eröffnung der Feier erfolgte durch den katholishen Militär- farrer, der sich in warmen Worten über den Text verbreitete: „Unsere ülfe ist im Herrn.“ Nachdem sodann der Präsident des Mezger egervereins einen Rückblick auf die Entstehung des Denkmals ge- geben hatte, ergriff der Gouverneur von Mey das Wort und ermahnte in kräftigen Worten zur Treue und Vaterlandsliebe und \{chloß mit einem Hoh auf den Kaiser. Während die Musik die Melodie des „Heil Dir im Siegerkranz“ anstimmte, fiel die Hülle des Denkmals, Den Abschluß der Feier bildete eine längere Ansprache des protestan- tishen Militär-Pfarrers, worauf im Namen der Stadt Meß, des Gardevereirs, des Meter Krieger- und des Kampfgenofssenvereins u. A, prächtige Kränze am Fuße des Denkmals niedergelegt wurden.

London, 21. August. Ueber eine Bootfahrt von Kopen- bagen nah London s{reibt man der „Frkf. Zta.“ : Auf der Themse herrshte gestern nicht geringe Aufregung in Folge der An- kunft eines dänischen Kapitäns, Namens Alsen, der in einem fleinen Boot aus Kopenhagen anlangte. Sein Fahrzeug ift 15 Fuß lang und 4 Fuß breit, hat eine Art Verdeck, um die Gefahr, dur die Wellen gefüllt zu werden, zu vermindern, und führt etn kleines Segel. Kapitän Alsen fuhr vor 14 Tagen aus Kopenhagen ab, in der Absicht, nah Hull zu legen. Erst ging die Fahrt ganz flott von Statten; dann trieben widrige Winde ihn aus seinem Kurs, und Alsen wurde \{lüssig, seinen Kurs nach London zu nehmen, was natürli mit großer Ge- fabr verbunden war, da er ganz allein war. Auch hier \chlugen widrige Winde ihn aus seinem Kurs; auch gingen ihm die Lebensmittel aus und die Müdigkeit Übermannte ihn, da er bei Nacht scharf auslugen mußte und nur zuweilen den Tag über etwas Schlaf erhaschen konnte, Der Dampfer „Surmiera“, der auf der E nah Rotterdam war, lieferte ‘ibm Proviant, und der Kapitän suchte ihn zu bewegen, an Bord zu kommen und von seinem waghalsigen Unterfangen abzustehen. Aber der Däne ließ ih nicht überreden und seßte seine Fahrt fort, Er langte gestern in Millwall an, und die Matrosen in den Dos, besonders die Seeleute auf den \kantinavishen Schiffen, bereiteten ihm einen begeisterten Empfang. Kapitän Alsen wird ein paar Tage ausruhen und dann in derselben Weise nah Kopenhagen zurüdkehren,

London, 23. August. (W. T. B) Den Strikenden in den Dolks haben sich 4000 Schiffsauslader angeschlossen, Tausende von ahrzeugen können in Folge des Ausstandes nicht ab- fahren. Die Ordnunrg ist bisher nicht gestört worden; die Umgebun- gen der Docks werden von starken Trupps reitender Polizei durh- zogen.

Granada, 17. August. Der „Köln. Ztg.“ wird geschrieben ; Nachdem seit einigen Tagen bereits eine Cikecorbanili@o drüdckende Swwüle geherrscht hatte, bedeckte sich gestern Abend der Himmel mit {weren Wolken und der erste Regen fiel herab, allzufrüh für das Mittelmeerklima. Bei einem kaum bemerkbaren Luftzuge aus West entstand plöglich gegen 11} Uhr Morgens ein seltsames Getöse, wie es etwa die Flugbahn eines {weren Ge- \hosses verursacht. Immer heftiger und hestiger {woll es bis zum donnergleihen Krachen, und da jagte es {on daher : ein Orkan von unwiderstehliher Gewalt ; Ziegel und Fenfstersheiben rasselten wie die zahllosen Blätter dur die Luft; Bäume von 2 und 3 Fuß Durchmesser wurden im ersten Anprall entwurzelt und Haufen gewaltiger Aeste wirbelten dur die Straßen. Der herrlihe Wald der Alhambra, die Zierde Granadas, liegt in Folge des Orkans zum Drittel entwurzelt zu Boden, der Rest ist derartig zugerichtet, daß viele Jahre dazu ge: hören werden, um den Schaden zu ergänzen. Zum großen Glück is in den alten Palästen kein Schaden angerihtet. Von den öffentlichen Gebäuden hat der Bau für die Stiergefehte (plaza de toros) am meisten gelitten. Der ganze Oberbau des Amphitheaters, dessen eiserne Säulen in mächtigen Steinblöcken verankert waren, wurde abgehoben und über Arena und Zuschauerraum geworfen ; 4 bis 5 em starke Cisenstangen wurden wie Zwirnfäden zerrissen und die vielleiht 95 cm starken Säulen ringsum ohne Ausnabme mit ihren Veranke- rungen aus dem Mauerwerk gehoben und umgestürzt. Die Richtung des Wirbelsturmes war ungefähr von Süd nah Nord, seine Dauer etwa 34 Minuten; das Barometer s{chwankte in dieser Zeit sprung weise um etwa 11 Millimeter.

JFIsland. Zufolge Mittheilungen von Ofiord auf dem Nord lande, vom 1. August, ist, wie die „Kieler Ztg.“ meldet, das Wetter au dort ungewöhnlich milde gewesen; das Polareis, welches in beiden vorhergehenden Jahren für das Nordland ein so unangenehmer Gast gewesen, ist in diesem Jahre ausgeblieben.

Deutsches Reich.

: Bestände an Zudcker in den Zudckerfabriken, Raffinerien und amtlichen Niederlagen des deutschen Zollgebiets am 31. Juli 1889.

zum Deutschen Reichs-Anz

M 201.

I. Rohzucker und Farine.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 24. August

IIT. Außerdem: Unverzollter ausländischer

Zudcker.

II. Raffinirte und Konsumzucker (mit Ausschluß der Farine).

1) Rohbzucker.

b. Nac- produkte vom dritten Produkt ab.

Bezeichnung der Lagerstätten 1). a, erstes und ¿weites

Produkt.

(Spalte 2,

1) Zucker der höchsten Vergütungsklafse nah §. 6b des Gesetzes vom insSließlic de einshließlih der vom Bundesrath dieser Klasse zugewiesenen Zuer.

9) Sonstige raffinirte und Konsumzucker, zur zweiten Vergütungsklasse nah §. 6c des Geseßes vom 9. Juli 1887 gehörig.

2) Raffi- nirte Zucker

aller Art.

Zu-

sammen

3, 4).

3,

5, 6. 7.

ee R R

Wetterbericht vom 24. August,

Morgens 8 Uhr. Ea

Stationen. Wind. | Wetter.

Bar. auf0 Gr u. d. Meeressp Tempe atur in 9 Celfins

red.in Millim

758 794 745 756 752 744 755 760

760 761 757 754 758 759 760 760

763 759 762 761 762 761 760 758 760 767 756 756

wolkig wolkig bededckt Dunst halb bed. bededckt bededckt heiter

halb bed. bededckt wolkig woltig bededt!) bededckt bededckt halb bed.

halb bed. wolkig [Regen wolkig Regen?) bededt bededt bededckt Regen bededckt wolkenlos Regen?)

Mullaghmore Aberdeen . . Christiansund Kopenhagen . Stockholm .

aparanda .

t. Petersbrg. Moskau .

Cork, Queens- town . Cherbourg . elder... P i amburg .. winemünde Neufahrwasser Memel

Paris .……. Münster. . . Karlsruhe . . Wiesbaden . Mün(en Chemniy Berlin Wien .….. Breslau . Jle d'Aix Nizza .……. Triest

1) Abends Wetterleuchten und etwas Regen. 2) Nachts Regen. 5) Nachts Gewitter.

Uebersicht der Witterung.

Das gestern erwähnte Minimum ist nah Nord- Skandinavien fortgeschritten, während ein anderes Minimum über Italien erschienen ift, welches nord- ostwärts fortzuschreiten {heint. Bei meist \chwaher \üdwestlicher Luftströmung ist das Wetter in Central- Europa fühl und veränderlich ; vielfa ist Regen gefallen, in Friedrihshaven 27 mm; Skudesnäs

P O O D P

2 tho F 0s r do bo D! (P b 5 L I D E F (0D S

meldet 28 mm Regen. In Oesterreih fanden Nachts mehrfach Gewitter statt. Deutschbe Seewarte.

I EE Theater - Anzeigen.

Lessing - Theater. Sonntag: Die Ver-

mählten. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolf Wilbrandt. _ Montag: Der Fall Clemenceau. Schauspiel in 5 Aufzügen von A. Dumas und A. d'Artois. Dienstag: Die Vermählten. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolf Wilbrandt. Aafang 72 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Fifi. Schwank

in 4 Akten von Meilhac und Halevy. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Sonntag: Stanley in

Afrika. Zeitgemälde in 11 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von C. A ps Ballet von C. Severini. Anfang r. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater.

Sonntag: Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Deutsh von J. Frißshe. Mußk von A. Sullivan.

Im prachtvollen Par! um 4} Uhr: Großes Elite-Doppel-Concert. Auftreten erster Gesangs- Virtuosen und des Ballets. Anfang der Vorstellung

7 Ubr. i

Montag: Im Tbeater: Giroflé -: Girofla. Im prachtvollen Park: Großes Elite-Doppel- Concert. Das Mußkcorps des Eisenbaha - Regi- ments. Auftreten der Wiener Liedersängerin „Die lustige Mirzl* (Marie Koblassa). Auftreten des \chwedi\{h-deutschen Damen-Terzetts Felicitas. Auf-

treten der Gesangs-Künstler.

Kroll's Theater. Sonntag: Lebtes Gastspiel

von Heinrich Bötel. Der Postillon von Lonujn- meau. (Chapelou und St. Phar : Hr. Bôtel.)

Montag: Zum 1. Male: Othello. Oper in 3 Akten von Rossini. (Othello: Hr. Slaffenberg, als Gast )

Dienstag: Gastspiel des Sgr. Francesco d’Andrade. Ein Maskeuball.

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nah der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuhtung des Sommergartens, großes Doppel-Concert. Anfang Sonntag 4, an den Wochentagen 54 Uhr, der Vor- stellungen 7 Ubr.

Velle-Alliance-Theater. Sonntag; Zum 1. Male: Dämon Schwiegermutter. Schwank in 3 Akten von Julius Horst.

Im herrliden Sommergarten: Großes Garten- Concert. Au'treten sämmtliher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten-Etablisse- ments. Anfang des Concerts 44 Uhr. Anfang des Theaters 74 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Im herrlihen Sommergarten: Großes Garten- Concert. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten.

Central-Theater. Direktion: Emil Thomas. Sonntag: Zum 11. Male. Leichtes Blut. Gesangsposse in 4 Akten von W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Seene geseht vom Direktor Emil Thomas. Anfang 7| Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72,

Sonntag: Zum 4. Male: Flotte Weiber. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 74 Uhr.

Montag : Dieselbe Vorstellung.

Urania, Auftalt für volksth. Naturkunde.

Sonntag : Von der Erde bis zum Moude. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Sophie Ebell mit Hrn. Dr. phil. G. Lahmann (Neu-Ruppin—Berlin). Frl. Hedwig Reey mit Hrn. Professor Guftav Windisch

(Großtabarz—Bofton). Frl. Jlona Reichert mit Hrn. Architekten Willy Kuppert (Budapest). Frl. Margarethe Lampe mit Hrn. Rechtsanwalt Dr. Johannes Junck (Leipzig). Frl. Klementine von Hagen mit Hrn. Assessor Dr. Gerhard (Leipzig).

Verehelicht: Hr. Amtsrihter Hugo Meß mit Frl. Else Sauberzweig (Gräy). Hr. Gymnasial: ehrer Dr. Clemens Wichmann mit Frl. Johanna Hünewinkel (Essen). Hr. Referendar Otto Thomas mit Frl. Katharina Pantell (Stettin). Hr. Eduard Smidt mit Frl. Martha Frand (Lagos i. Westafrika). Or. Lieut. Alexande: Haase mit Frl. Anna Schotte (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Gustav Derlien (Berlin). Hrn. Dr. Goey (Danzig) Hm. Hauptmann Frhr. von Seckendorff (Konstanz). R Stadtbaumeister Schiller (Eßlingen),

rn. Franz Höffer (Banalergs Hrn, Ritter

gutsbesitzer Karl. von Stutterheim (Breslau).

rn. Bürgermeister Stabenow (Bensberg).

rn. Karl Müller (Hameln). Gine Tochle!! rn. Karl Scheefer (Berlin).

Gestorben: Hrn. Gerichtssekretär Schufter Tol! Mila (Berlin). Lr: Kreissekretär a. Christian Puchmüller ( barlotteaburg): Frau Rosa Sawatky, geb. Köbler (Riesenburg), -

Hr. Rittergutöbesizer Theodor Ladewig e

dorf). Hr. limeine Alfred von Watjo k

(Haus Dalbke in Westf.). Frau Ecneftin!

van Lehe, geb. Freiin von Vincke (Braun weig).

Sohn Karl (Tübingen). Hrn. Wilhelm

mann Sohn Hans (Danzi L F

Fabricius, geb. Rusche (i agdeburg). L"

Dir. Dr. Wittenbaus Tochter Klara (Rheydt).

Hrn. de Ionge Sohn Frit (Neufahrwasser).

SÍAUE

Kull

Redacteur: J. V.: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (Sch olz).

Druck der Norddeutshen Buchdrukerei und Verla Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. s2.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

rau Luise Dollinger, geb. Beltle, |

; Ablaufs derselben,

1) Rübenzuckerfabriken . . 17 653 5 214

5 Zuckerraffinerien und “Melasse-

ntzuckerungsanstalten ohne Rüben- : ; 40 252 14 054

Mengen von 100 kg netto.

64 269] 49 351 25 149

62 606 272 911 49 401

verarbeitung . : 4 57 905

Summe 1 und 2 19 268

T26 875 399 262 “74 550 : =

3) Oeffentliche Niederlagen für unver- zollte Gegenstände . . . . 4) Privatniederlagen unter amtlichem itvershluß. . ;

21289) 82 98 9371 23 964

2415 12 374

1 931 234 45 439 10 346

21 371

122 901 94 676

Summe 3 und 4 _. 120 226 24 046

114 272 47 370 10 580 1313 14 789

Summe 1 bis 4 T1 197/02, 43 314

71 147 369 632 85 130 173 14789

514 301 369151 833 036

Dagegen Bestand am 31. Juli 1883

1) Zahl der betheiligten Rübenzuckerfabriken : 150; Raffinerien und Melasse-Entzuckerungsanstalten : 52; öffentlihen Niederlagen : 24;

Privatniederlagen: 84. Berlin, im August 1889.

Kaiserliches Statistishes Amt. x : Jn Vertretung: von Scheel.

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Verordnung,

betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutgebiet. Pal [9

Vom 15. August 1889.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : verordnen für das südwestafrikanishe Schußgebiet auf Grund des 8, 1 und des 8. 3 Ziffer 2 und 3 des Geseßes, betreffend die E der deutshen Schußgebiete (Reichs- Gesegbl. 1888 S. 75), im Namen des Reichs, was folgt:

I. Einleitende Bestimmungen.

Gegenstände des Bergbaues. 8. 1. Die Aufsuchung und Gewinnung folgender Mineralien, nämlich:

1) Edelsteine, j

2) Edelmetalle (Gold, Silber, Platin) und andere Metalle, geeges oder als Erze,

3) Mineralien, welche wegen ihres Gehaltes an Schwefel oder zur Darstellung von Alaun, Vitriol und Salpeter verwendbar sind,

4) Graphit,

5) Bitumen in festem und flüssigem Zustande,

unterliegt innerhalb des südwestafrikanishen Schußgebietes den Vor- schriften dieser Verordnung.

Bestellung von Betten im Schutzgebiet.

: für alle die Erwerbung und die Ausübung des Bergwerks- eigenthums betreffenden Angelegenheiten müssen Personen, welche nit in dem E ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, einen im S Qubgebie! ich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und denselben der Bergbehörde bezeichnen. _ Das Gleiche gilt für Gesellschaften, welche im Schupgebiet nit ihren Siy haben, und fär Mitbetheiligte, welche nicht eine Gesellschaft bilden, deren Vertretung geseßlih geregelt ift. E

Wird diese Verpflihtung nicht erfüllt, so ist die Bergbehörde befugt, den Vertreter zu bestellen.

II. Vom Schhürfen. Das Schürfen. : Schürfgebiet.

Die Aufsuchung der im §. 1 bezeichneten Mineralien (das Schürfen) ist nur in denjenigen Theilen des Schußzgebietes gestattet, welhe von der Bebörde durch öffentlihe Bekanntmahung für den Bergbau eröffnet werden (öffentlihe Schürfgebiete).

SMürtertauvms,

Wer \{ürfen will, hat bei der Bergbehörde um Ertheilung der Erlaubniß nachzusuhen. Die Schürferlaubniß wird für die Dauer von sech8s Monaten ertheilt. Für dieselbe ist monatli von der Er- theilung ab im Voraus eine Gebühr von fünf Mark zu entrihten. Vird die Gebühr nicht bei der Fälligkeit gezahlt, so ist die Schürf- erlaubniß erloschen.

SWürfrealster,

. . .

Für jedes öffentlihe Schürfsgebiet wird von der Bergbehörde ein Scürfregister geführt. Jn dasselbe ist einzutragen: 1) das Datum der Ertheilung der Schürferlaubniß sowie des

2) der Name des Berechtigten und dessen etwaige Rechts- nawfolger,

3) das Erlöschen der Schürferlaubniß. l Die Eintragung ist unter fortlaufender Nummer nah der Zeit-

der Ertheilung zu bewirken. Ueber die Ertheilung der Schürferlaubniß wird dem Berechtigten ein Schürfschein ausgefertigt.

Die Einsicht des Schürfregisters steht Jedermann frei.

8. 6. Die Swürferlaubniß is übertragbar. Der Uebergang derselben wird dur O ie Schürfregister gla, Für die Ein- tragung ist eine besondere Gebühr von zehn Mark zu entrichten.

folge

584 252 351 184 73 254 122 11 357

Rechte des F Mrsers.

Die Swürferlaubniß giebt dem Inhaber das Recht, in dem öfentlihen Schürfgebiet, für welches sie ertheilt ist, auf einer von ibm zu wäblenden kreisförmigen Flähe von zwei Kilometer Dur- messer zu \hürfen und dabei Andere von dem Scürfen auf dieser

lähe auszuschließen. Vor Beginn der Schürfarbeiten hat der

chürfer die von ihm egewüblle Boteutie dur: ein im Mittelpunkt derselben aufgestelltes Merkmäl “zu bezeithnen, auf welchem sein Name und die Registernummer seiner Schürferlaubniß anzugeben sind. Das Merkmal muß mindestens zwei Kilometer von dem Merkmal des nächsten Schürfkreises entfernt sein.

0. Der S@ürfer ist berechtigt, den von ihm gewählten Schürfkreis zu wechbseln. Das neue Schürfmerkmal darf nicht aufgestellt werden, bevor das frühere Schürfmerkmal entfernt ist.

Verbot des O

Auf öffentlihen Pläßen, Wegen, Straßen und Friedhöfen darf nicht ge\{chürft werden.

Auf anderen Grundstücken ist das Shürfen unstatthast, wenn nah der Entscheidung der Bergbehörde überwiegende Gründe des allgemeinen Interesses entgegen eyen.

Unter Gebäuden und in einem Umkreise um dieselben bis zu fünfzig Meter sowie in eingefriedigten Bodenflächhen darf nur ge\schürft werden, wenn der Eigenthümer seine Genehmigung dazu ertbeilt hat.

Nebenrechte de Schürfers.

Der Sw{ürfer ist berechtigt, während der Dauer seiner Schürf- erlaubniß nah Anweisung der Bergbehörde und vorbehaltlih der dem Grundeigenthümer etwa zu gewährenden Entschädigung eine Boden- flähe von höchstens zwei Hektar zur Errihtung der erforderlichen Baulichkeiten und zum Weiden von Zugthieren und Vieh zu benutzen. Grundstücke, auf welhen das Schürfen untersagt ist, dürfen hierzu nicht gewählt werden.

IIT. Die Gewinnung von Aen und Edelsteinen.

Für die Gewinnung von Edelmetallen (Gold, Silber und Platin) und von Edelsteinen gelten folgende Bestimmungen. Anzeige vou Funde.

Der Schürfer, welcher einen Fund macht, hat hiervon der Berg- behörde nah Maßgabe der von der leßteren zu erlassenden Vorschriften Anzeige zu erstatten.

Erklärung zum Mengen Grubengebiet.

Nach erfolgter Anzeige von dem Funde oder wenn es anderweitig zur Kenntniß der Bergbehörde gelangt, daß Edelmetalle oder Gdel- steine auf ihrer natürlichen Lagerstätte gefunden worden sind, hat die Bergbehörde festzustellen, ob das Mineral am Fundorte in abbau- würdiger Beschaffenheit vorkommt.

Ist ein solches Vorkommen festgestellt und die eung des grie Minerals über eine größere Fläche nah Ansicht der Berg-

ehôrde wahrscheinli, so kann die Behörde ein entsprehendes, den Fundort einschließendes Gebiet zum öffentlihen Grubengebiet erklären.

Die Erklärung, welche die Ausdehnung und die Grenzen dieses Gebietes festzuseßen hat, erfolgt durh döffentlihe Bekanntmachung. Bor der Erklärung zum öffentlihen Grubengebiet ist, soweit an der einzubeziehenden Fläche Cigenthumsrechte Einzelner bestehen, der Eigenthümer zu hören.

Bl annen,

Die Verleihung von Feldern ist bei der Bergbehörde nachzu- suhen. Das Verleihungsgesuch muß enthalten:

1) den Namen dessen, für den die Verleihung na@gesucht wird,

2) die Zahl der begehrten Felder,

3) die Lage derselben.

Rechte der Finder und Sgt nes auf Verleihung von Feldern. Jeder Schürfer, welcher is zu der im §. 14 Absay 3 vor-

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1889,

feld), sowie zwei weitere Felder verliehen werden, für welche die gewöhnlihe Gebühr 2 24 zu entrichten ift. : Der Eigenthümer hat das Vorrecht, innerhalb seines in das ¿ffentlihe Grubengebiet einbezogenen Eigenthums eine Anzahl von Feldern (Eigenthümerfelder) sich verleihen zu lassen, und zwar ein Feld für ein Grundstück bis zu fünfzig Hektar, zwei Felder für ein Grundstück von fünfzig Hektar bis zu zweihundert Hektar und ein Feld mehr für weitere je zweihundertundfünfzig Hektar, im Ganzen jedoch nick&t mehr als fünfzehn Felder. Im Falle des Zusammentreffens geht der Anspruch des Finders dem des Eigenthümers vor.

S. 17.

Der Finder (§8. 16 Absaß 1) hat bei der Anmeldung des Fundes oder spätestens innerhalb vierzehn Tagen nach derselben das Ver- leihung8gesuch anzubringen, widrigenfalls sein Vorrecht erlisht. Sind die Ansprüche der Finder erledigt, so wird dies von der Bergbehörde öffentlih bekannt gemacht.

__ Das Verleihungsgesuch des Eigenthümers (S. 16 Absaß 2) muß bei Verlust des Vorrechts spätestens innerhalb vierzehn Tagen nah dieser Bekanntmachung angebraht werden. Die Erledigung der An- sprüche der Eigenthümer ist gleihfalls öffentlich bekannt zu machen.

Rechte Dritter auf baus von Feldern.

Nah Erledigung der Ansprüche der Finder und Eigenthümer kann Jeder, welcher im öffentlihen Grubengebiet Bergbau treiben will, fih mit zwei Feldern beleihen lassen. Unter mehreren auf das- selbe Feld gerichteten Verleihungs8gesuchen entscheidet der Zeitpunkt der Anbringung bei der Bergbehörde und im Falle gleichzeitigen Ein- gangs Mangels anderweitiger Vereinbarung das Loos.

Größe der Felder. 19

Die Ausdehnung eines alluvialen Feldes beträgt fünfzig X fünfzig Meter, diejenige eines Riff-Feldes fünfzig Meter in der Richtung des Riffs und einhundertundfünfzig Meter in der Breite.

Form der Felder. 20

8. 20, Die Felder sollen, soweit nicht örtlihe Verhältnisse eine andere Gestaltung bedingen, die Form eines Rehtecks haben. Innerhalb der festgeseßten Grenzen geht das Abbaurecht senkrecht bis in die ewige Teufe.

Rechte aus der BerleGung von Feldern.

th eer die Verleihung wird von der Bergbehörde eine Urkunde ertheilt.

Die Verleihung eines Feldes gewährt dem Beliehenen die aus- \chließlihe Befugniß, die in dem §. 12 bezeiGneten Mineralien auf- zusuchen und zu gewinnen, sowie alle hierzu erforderlihen Vorrihtungen unter und über Tage zu treffen. :

Innerhalb der verliehenen Felder darf von Dritten auf die im 8. 1 bezeihneten Mineralien niht ge\s{hürft werden.

Nebenrechte E

Die im §. 11 dem Schürfer gewährte Berechtigung findet auf den Beliehenen entsprechende Anwendung.

Außerdem hat der Beliehene die Befugniß, im freien Felde, \o- wie im Felde anderer Beliehener Hülfsbaue anzulegen, sofern lehtere- die Entwässerung und Lüftung (Wasser- und Wetterlösung) oder den vortheilhafteren Betrieb des Bergwerks, für welches die Anlage ge- mat werden soll, bezwecken und der eigene Bergbau des Anderen dadurch weder gestört noh gefährdet, oder aber für allen Schaden, welchen der Hülfsbau dem belasteten Bergwerk zufügt, voller Ersaß geleistet wird. 2

8. 23,

Auf den im §. 10 bezeichneten Grundstücken erfolgt die Ver- leihung eines Feldes. sowie die Gestattung der Anlage eines Hülfs- baues vorbehaltlih der Verpflichtung des Beliehenen für allen Schaden, welcher dem Grundeigenthum durch den Bergwerksbetrieb zugefügt wird, vollständigen Ersay zu leisten.

Gebir.

Für die Verleihung eines Feldes is eine Gebühr von monatlich zwanzig Mark, für die Eintragung des Ueberganges auf einen anderen Berechtigten eine einmalige Gebühr von vierzig Mark zu entrichten.

Abgrenzung der A Felder.

Die verliehenen Felder müssen auf Kosten des Belichenen inner- halb vierzehn Tagen durch Zeichen nach Anweisung der Bergbehörde

abgegrenzt werden. i : Beginn O,

Der Beliehene muß mit dem Betrieb innerhalb eines Jahres von dem Tage der Verleihung an beginnen, Unterbrehung J Betriebes.

Der Betrieb darf auf nit länger als sech8 Monate unterbrochen werden. 8, 28

Wird die in den §8. 26 und 27 vorgesehene Frist, sowie eine von der Bergbehörde festzuseßende und auf höchstens sechs Monate zu bemessende Nachfrist von den Berechtigten überschritten, so erklärt die Bergbehörde die Verleihung für erlos@hen. :

Busanmemeglng von Feldern.

Mehrere im Zusammenhang stehende Felder, welche jedo die Anzahl von fünfzehn nicht übersteigen dürfen, können zu einem Gesammtfeld vereinigt werden. Für die Eintragung ist eine Abgabe von vierzig Mark zu zahlen. Der Antheil eines di Betheiligten ist ga zu bestimmen. Sind Felder in dieser Weise vereinigt, fo genügt es, zur Einhaltung der in §8. 26 bis 28 erwähnten Fristen, wenn nur eines oder einige derselben bearbeitet werden.

Grukbenaus\chüsse. 30,

Für jedes öffentlihe Grubengebiet wird ein Grubenaus\{huß ge- bildet, welcher aus Vertretern der mit Feldern Beliehenen und der Eigenthümer von Grundstücken, welhe in dem öffentlihen Gruben- gebiet belegen sind, bestehen foll.

Die Zusammenseßung des Grubenaus\{u}es und das Verfahren vor demselben wird durh Verfügung des Kaiserlichen Kommissars

für das Schutzgebiet bestimmt.

¿81

Der Grubenaus\{uß is verpflichtet, der Bergbehörde sowie dem Kaiserlihen Kommissar für das Schußgebiet über alle das öffentliche Grubengebiet betreffenden Verbältniffe Aufs{luß zu geben.

Vor Festseßung der Entschädigungen in Gemäßheit des §. 49 Ziffer 2 ist der Grubenaus\{chuß, wenn ein solcher gebildet ift, gut ahtlich zu hôren. Imgleihen os eine vorherige Anhörung desselben erfolgen, wenn für das öffentlihe Grubengebiet Verordnungen über die Wasserbenußzung und fiber Maßregeln zur Aufrechterhaltung der

esehenen Bekanntmachung einen Fund gemacht und angemeldet hat, hat das Vorrecht, daß ihm innerhalb seines Schürfkreises ein gebührenfreies Feld, welhes den Fundpunkt einshließen muß (Finder-

öffentlichen Ordnung erlafsen werden.