1869 / 42 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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für die Flotte und is eine kürzere Bezeichnung als die, welche der Herr

; Ä E s würde dann heißen müssen * wMevsottemn; D E U VStotie R REEe Ren des Beur-

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De E E Ut: Was endlich das Amendement zu Nr. 4 betrifft, so lautet Ote so: den zur Reserve des stehenden Heeres und zur Landbk und den zur Reserve der Flotte und zur Secwehr gehörigen Vecfonen, nachdem sie zum aktiven Dienste einberufen wor- den fav. Damit könnte man sih ganz einverstanden erklären, sofern nur folgende Worte ih weiß nicht , ob sie absichtlich oder zufällig ausgelassen sind wieder hincinkommen: »und sofern diese Personen nicht als Offiziere angestellt sind«. Das muß nämlich deshalb gesagt werden weil in Betreff der Offiziere in Nr. 2 bereits eine besondere Lnordnung getroffen is. Jch glaube also , diese Worte müssen stehen bleiben. Unter dieser Modifikation würde allerdings die ausdrückliche Erwähnung -der Flotte eine Verbesserung scin, wie ih das wiederholen will. Was nun die Fortlassung des Wortes »Beamten« und der ganzen Nr. 3 betrifft, so glaube ich, daß man wirklich zu weit geht, wenn man diese Bestimmungen unter die unzulässigen Beschränkungen der Auswanderungsfreihcit begreift. Das ist doch klar, daß Jemand, wenn er auswandern will, ein Beamtenverhältniß, in welchem er zu dem Staate sich befindet, zuvor lösen muß, und ich glaude nicht, daß man mit dieser Anforderung gegen Art. 11 derx Verfassungsurkunde in Widerspruch tritt. Aehnlich verhält es sich binsihtlih der Bestimmungen, welche rücksichtlich der früheren Offiziere oder Militärbeamten in der Nr. 3 des §. 15 getroffen worden sind. Ich denke, es wird der Annahme dieser Nummer irgend ein wesent- liches Bedenken nicht entgegenstehen, vielmchr wird dieselbe aufrecht erhalten werden können.

Im weiteren Verlaufe der Diskussion über denselben Paragraphen fügte der Regierungskommissar noch hinzu :

Ich habe in Beziehung auf diese beiden Amendements nur ¿Fol- gendes zu erwidern. Erstens scheint mir die Widerlegung des lebten Herrn Redners nicht zuzutreffen. Tch habe schon vorher erwähnt, . daf, wenn man die Worte »und nicht Offiziere sind« wegläßi, man dann verschieden Über cinen und denselben Gegenstand disponirt, in demselben Paragraphen an zwei verschiedenen Stellen. Was das Wort »Beurlaubtenstand« betrifft, so ist das allerdings im Herrenhause hincingekommen, aber es is doch dies Wort in jenem Augenblice nicht erst erfunden worden ; fondern der Ausdruck »Beurlaubtenstand« ist in der Militärsprache terminus technicus für die Offiziere der Reserve, Landwehr und Seewehr. Das Wort »Beurlaubtenstand« selbs kommt allerdings im Geseß über die Verpflichtung zum Kricgs- dienste nicht vor, dagegen wird die Reserve, Landwehr und Seewehr immer als »beurlaubt« bezeichnet. Jh verweise auf §§. 6 und 7, e auf §. 15 jenes Geseßes, dessen Anfang folgendermaßen autet :

Die beurlaubten Mannschaften des Heeres und der Marine (Reserve, Landwehr und Seewehr).

Ich glaube, daß nach diesen Anführungen man nicht wird be- zweiflen können, daß der Ausdruck »beurlaubte Mannschaften« und »Mannschaften des Beurlaubtenstandes« in der That seinen Boden in unserer Gesebgebung hat.

Der Bericht dex verstärkten Kommissionen für das"

Unterrichtswesen über den Gesegentwurf, betreffend die Erweite- rung , Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer, gab dem Regierungskom- missar , Regierungs-Rath von Wussow, zu folgender Erklä- rung Veranlassung:

Meine Herren , ih glaube annehmen zu müssen, daß in dieser Frage y die uns in dieser Stunde beschäftigen soll, sowohl das Hohe Haus in allen seinen Fraftionen, als au die Staatsregierung einig ist , nämlich einig darin , cine größere Fürsorge den Wittwen und Waisen der Elementarlehrer Preußens zu gewähren. Auf welchem Wege dieser Zweck erreicht werden kann, darüber können die Meinun- gen auseinandergehen. Die Staatsregierung hat Jhnen eine Geseßes« vorlage , wonach auf Grund des historisch Entwickelten eine weitere Förderung dieser Kasse eintreten sollte, zugehen lassen. Die Kassen existiren, die erste seit dem Jahre 1805 , die jüngste ist 28 Jahr alt; die Pensionen, die gewährt worden sind und im Anfange in einzelnen Fällen nur 8 Thlr. betrugen, sind im Laufe der Zeit gesteigert worden dur die eigene Kraft der Lehrer und dur die mancherlei Vortheile und Wohlthaten, die ihnen Seitens der Staatsregierung zugewandt sind. Gleichwohl war das Ziel auf diesem Wege nur langsam zu erreichen. Es handelte sih darum, der Regierung die Möglichkeit zu gewähren, auf s{nellerem Wege zu helfen. Jh wiederhole: hieraus ging die Regierungs - Geseßesvorlage hervor. Jn den Kom- missionsberathungen erkannte man Zweck und Ziel an, {lug aber cinen andern Weg vor, man veränderte die Gesebesvorlage in ihrem Wesen, indem man erstens cin Minimum annahm von 50 Thlrn., welches als Pension ein für alle Mal zu gewähren sei, indem man zweitens die Staatskasse zu einer subsidiären Verpflichtung anzuhalten suchte , dicse 50 Thlr. dort voll zu machen, wo die Kassen nicht hin- reichten, sie auszuzahlen. Es i} dieses Minimum dem Gesichtspunkte nah ein doppeltes; denn erstens kann dieses Minimum den Sinn haben: es soll innerhalb der Maximalbeträge, bis zu denen die Lehrer selbst heranzuziehen sind, innerhalb der Beträge, welche den Gemein- den oder Schulsozietäten auferlegt werden, so weit gegangen werden, daß man 50 Thlr. erreicht. Hiergegen wird die Staatsregierung nichts einzuwenden haben. So weit es möglich ist, den Wittwen und Wai- sen 50 Thlr. zuzuweisen, so weit wird es die Staatsregierung sehr gern thun. Was agegen den andern Fall betrifft, wo das Minimum ie S ist 0 die P e tre der Lehrer und Schul- ozietäten, da, meine Herren, ist die Staatsre ierung nicht in der Lc das Defizit decken zu können. s L : A0

Es giebt dazu norscichene Gründc5 ber erste Grund liegt int Prinzip, auf den ich mi nicht weiter hier einzulassen brauche, weil bereits die Kommission in ihrem Bericht, wie auch der Herr Referent, es betont hat, daß eine geseßliche Verpflichtung nicht vorliegt. Es handelt sih hier um cin nobile officium; cin nobile officium tritt Je- dermann von uns täglich vor die Augen, wo es sih darum handelt, Thränen der Wittwen und Waisen zu trocknen , und Jeder von uns hat die Absicht und den Wunsch, sie zu trocknen. Aber es gelingt nicht immer, denn der weise Familienvater wird sich seinen Etat über- legen und wird si sragen: was habe ich den Armen zuzuwenden, nachdem ih diejenigen Verpflichtungen erfüllt habe , die hinter mir stehen und die ih erfüllen muß, bevor ich daran denken kann, Wohl-

thaten zu thun? Meine Herren! Eine solche geseblic(e Ver-

pflihtung für die Wittwen und Waisen der Elementar- [chrer licgt nicht vor, wohl aber liegt das Mitgefühl vor, für sie wohlthuend einzutreten. Um aber zu wissen, wie für sie einzutreten is, müssen wir uns erst klar machen, wie viel roird denn von der Staatskasse eigentlih verlangt? Auf diese Frage konnte die Staatsregierung vorher nicht gerüstet scin, denn die von ihr gemachte Geseßesvorlage beruht auf ganz anderen Grundlagen; jeßt aber, wo es sich darum handelt, ein Defizit zu deken, muß dieses Defizit von einer guten Finanzverwaltung vorher beziffert sein ‘und diese Beziffe- rung war nicht möglich, sie war vor der Berathung und der Kom- mission und im Plenum des Hauses nicht zu beschaffen. Aber nach den bereits vorliegenden statistischen Erhebungen ist dieses Defizit kein unerhebliche8, und wenn Sie heute nach den Zahlen, die in der Vor- lage aufgeführt sind, rechnen, so finden Sie sür das heutige laufende Etatsjahr cine Summe, die nit erheblich ist, aber diese Summe steigt nach den Grundsäßen der politischen Arithmetik. Ein geehrtes Mikt- glied des Hauses ist Sachverständiger in statistishen Sachen, derselbe wird Jhnen ganz gewiß auseinanderseßen, wie dieses Defizit noth- wendig steigen muß, und ih glaube nicht zu wenig zu sagen, wenn ih vorhersehe, daß das Defizit nach zwanzig Jahren auf 200,000 Tblr. gestiegen ist. Wenn es sich also heute um ein fleines Defizit handelt, \so kann die Staatsregierung auf cine Deckung desselben nicht eingehen, ohne die Zukunft im Auge zu haben. Nun, meine Herren, is gesagt worden, wer den Armen giebt, leiht dem Herrn. Jch wiederhole, daß wir sehr gern den Armen leihen möchten, aber wir können nicht cher, als bis die Höhe der dazu nöthigen Summe festgestellt is und bis auch die Mittel zu deren Deeung disponibel sind. Daß diese zur Zeit nicht disponibel sind, das haben Sie bei der Deckung des Defizits gesehen und ist Jhnen bei den betreffenden Verhandlungen .vor Augen geführt worden. Gleich- wohl verschließt sih die Staatsregierung niht dem nobile officium, welches vor ihr liegt, und sie hat auf Mittel gedacht, welche zu be- schaffen sind, um dem Defizit in Wittwen- und Waisenfassen ent- gegen zu treten. Meine Herren, es finden sich hier und da cinzelne Mittel, es sind verschiedene Provinzialfonds vorhanden, ih nenne den Neuzeller Fond im Regierungsbezirk Frankfurt, den Klosterfond der Provinz Hannover, ih nenne einige Fonds bei der Regierung in Erfurt; derartige Fonds werden sich mehr finden, sobald man darauf ausgeht, den Wittwen und Waisen eine Unter- stüßung zu gewähren. Außerdem aber haben wir in dem Etat des Ministeriums für geistliche 2c. Angelegenheiten noch eine Summe von circa 16,600 bestimmî zur Unterstüßung der Wiitwen und Waisen der Lehrer. Auch aus diesem Fonds werden zu den angegebenen Zwecken schr viele Zuwendungen gemacht werden können. Aber, meine Herren, eine prinzipienmäßige subsidiarische Verpflihtung zur Tragung des Defizits, was entstchen könnte, die kann und wird die Staatsregic- rung nicht Übernehmen. Ich bitte Sie daher, bei der Berathung den Zweck und das Ziel des ganzen Geseßentwurfs nicht außer Augen zu lassen. Es sind das die armen Wittwen und Waisen, und suchen Sie nicht; weil Sie das Bessere nicht erreichen können, das Gute fallen zu lassen. Jch bitte Sie darum, erstreben Sie in diesem Falle das Gute und nicht das unerreibare Bessere. Das Gute aber, das sich darbietet, das liegt in dem Geseßentwurf, wie ihn die Kommission ausgearbeitet hat, mit Ausnahme dieser berührten subsidiarischen Ver- pflichtung der Staatskasse. Es sind nämlich die Erhöhung der Beiträge der Lehrer, so wie die Heranziehung der Schulsozietäten Dinge, dic cinen außerordentlichen Einfluß auf die Pensionen haben werden. Es ist das nicht eine Kleinigkeit, sondern es werden in sehr vielen Fällen, wie ih ausgerechnet habe, die Pensionen sich um mehr als das Dop- pelte steigern lassen. - Z. B. die katholische Schlesishe Wittwenkasse zahlt jebt 12 Thlr.;7 nehmen Sie den Gesehentwurf an auch ohne die subsidiarische Verpflichtung der Staatskasse, so_ können den Witt- wen und Waisen der Lehrer der Provinz Schlesien 30 Thlr. jedenfalls gezahlt werden. Wir haben andere Kassen , die sofort auf das Minimum von 50 Thlr., was hier angenommen ist, ge- steigert wKden können, ohne daß man die Lehrer bis zum Maximum der Beiträge heranzieht. Wir haben andere Kassen, wo mit Zuhülfe- nahme des Maximums allerdings die Pension auf 50 Thlr. gesteigert werden kann und nur sind es einige wenige Kassen, die weit hinter 90 Thlr. zurückbleiben werden. Die Meisten aber werden nach vor- läufigem Ueberschlag Pensionen von 40 —50 Thlr. gewähren könuen, sobald Sie den Gesebentiwurf annehmen ohne die subsidiarische Ver- pflichtung der Staatsfasse. Meine Herren, ih bitte Sie im Jnteresse der Wittwen und Waisen, nehmen Sie den Geseßentwurf an in der Weise, daß die subsidiarishe Verpflichtung , die ‘einmal für dic Königliche Staatsregierung unannchmbar ist, daraus fortgelassen wird.

schaft \chriftlich zu un

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Oeffentlicher Auzeiger.

Steekbriefe und Untersuchungs - Sáàchen.

Stecbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Gas- und Wasseranlagen-Fabrikanten Johann Fri edrich Julius Liebscher ist in den Akten L. 82. 69 B. 11. die gerichtliche Haft wegen Wechsel- fälschung und einfachen Bankerutts aus §. 247. 251 Nr. 5 und 261 Nr. 2 U. 3 des Strafgeseßbuchs beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Woh- nung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlih von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des 2c. Liebscher Kenntniß hakt, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militärbehörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Liebscher zu vigi- liren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm \ich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans- ports an die Königliche Stadtvoigtei - Direktion hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin , den 15, Februar 1869, Königliches Stadtgericht , Abtheilung für Untersuchungssachen, Kom- mission 11. für Voruntersuhungen. Signalement. Der 2c. Liebscher is 34 Jahr alt, am 14. Dezember 1834 in Berlin ge- boren , evangelischer Religion , 5 Fuß 3 Zoll groß , hat blonde Haare, blaue Augen, blonde Augenbrauen , röthkich blonden Bart, rundes Kinn, spiße Nase , gewöhnlichen Mund, runde und volle Gesichtsbil- dung, gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, ist unterseßter Gestalt, spricht schlechtes Deutsch und hat als besondere Kennzeichen oberhalb des einen Auges eine kleine blaue Narbe.

Alle betreffenden Behörden werden ersucht, die dahier wegen Diebstahls in Untersuchung stehenden Handwerksburschen Wilhelm Niederdräing von Hattingen und (Commis?) Heinrich Loehr von Leipzig auf Grund des von Königlichem Amtsgericht in Solmünster gegen dieselben erlassenen Haftbefehls im Betretungsfalle zu verhaften und anher abliefern zu lassen.

Hanau, am 14. Februar 1869.

Der Staatsanwalt.

Steckbriefserledigung. Der von uns unterm 5. Februar er. hinter den Tuchmachergesellen Karl Max aus Sorau erlassene Sieck- brief ist durch Ergreifung desselben erledigt. ; ; Sorau, den 16. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

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Kriminalgerichtlihe Bekanntmachung! Jn dex Unter- suchungssache wider den angeblichen Bäcker- oder Müllergesellen Krause und Genossen Nr. 35 de 1869 wegen Straßenraubes , ist die zeugen- eidliche Vernehmung des Beraubten , Lohgerbergesellen. Stephan Wagner, geboren am 21. September 1849 zu Agnethin in Ungarn, dringend erforderlich. Sollte derselbe irgendwo gemeldet sein, so bitten wir um gefällige sofortige Benachrichtigung. Potsdam, den 15, Fe- bruar 1869. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. Aufgefundener Leichnam. Am 28. Januar d. J., gegen 9 Uhr Morgens, erschoß sich am Leichenhause in Stralau ein unbekannter, anständig gekleideter Mann in den dreißiger Jahren. Der Verstorbene ist 5! Zl groß, von fräftigem Körperbau, hat blondes Haupthaar, einen langen blonden, am Kinn ausrasirten Backen- und Schnurrbart, ovale Gesichtsform, große freie Stirn, blaue Augen und vollständige Zähne. Der Leich- nam war bekleidet mit einem weißen baumwollenen Oberhemde ohne Zeichen, einem blauen leinenen Hemde, ciner grauen baumwollenen Unterhose, einer grau-braun wollenen und einer grau pointirten wolle- nen Hose mit schwarzen Streifen an der Seite, blauwollenen Strümpfen, kalbledernen Sticfeln mit Gummizug/ einer graugesireiften Bukskinweste, mit \s{chwarzem Bande eingefaßt, cinem grauen Rod mit Seitentaschen, einem weißen Chemiset; einem \{chwarzen schmalen Shlips, cinem lédernen Leibriemen Und einem braunen Filzhut (Kalabreser) mit s{warzem weißgestreiften Bande. Jn der Nähe der Leiche wurde cin Terzerol gefunden, bei derselben 23 Rehposten, 92 Kupferhütchen, ein Portemonnaie, worin 3 Sgr. 6 Pf, cin Haus- \{chlüssel, der hölzerne Kopf einer Cigarrenpfeife und ein mit der Firma des Tabaks-Fabrikanten Gustav Braun bedrucktes Cigarrenpapier. Alle Diejenigen, welche über die Persönlichkeit des Verstorbenen Aus- funft zu geben vermögen, werden aufgefordert, entweder ihre Wissen-

fexen Todesermittelungs-Akten 40/69 anzuzeigen, oder sich zu ihrer kostenfreien Vernehmung in den Vormittagsstunden von 10 bis 1 Uhr in unserem Gerichtsgebäude, Hausvoigteiplaß 14; einzufinden. Berlin, den 12, Februar 1869, Königliches Kreisgericht. 1. (Kriminal-) Abtheilung. Der Untersuchungsrichter.,

U C H A T K T S S I E Sz RETTE E I

Handels-Register. Handels-Register. des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 1440 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige

Handlung, Firma : J. Meyer Nachf. Greiner & Co.,/

und als deren Jnhaber die Kaufleute 1) Eduard Moriß Greiner, 2) Ferdinand Joseph Gustav Casimir von Trautman

vermerkt stehen, is zufolge heutiger Verfügung eingetragen :

Oer Kaufmann Ferdinand Joseph Gustav Casimir von Traut- man is aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden ; der Kauf- mann Eduard Moriß Greiner zu Berlin seßt das Hande. 8- geschäft unter unveränderter Firma fort. Die Firma is} nach Nr. 5486 des Firmenregisters übertragen.

Unter Nr. 5486 des Firmenregisters is heut: | der Kaufmann Eduard Moriß Greiner zu Berlin

als Jnhaber der Handlung

Firma: J. Meyer Nachf. Greiner & Co. (jeßiges Geschäftslokal: Breitestraße 12)

eingetragen.

Die Gesellschafter der hierselb| unter der Firma: H. Bieske & Co.

(Nähmaschinenfabrik, jeßiges Geschäftslofal: Spandauerbrücke Nr. 5) am 18. Dezember 1867 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die Maschinenfabrikanten :

1) Hermann Rudolph Bieske, 2) Ernst Gotthilf Biesfke, beide zu Berlin. : Dies is in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2524 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Berlin, den 16. ¿Februar 1869. : L Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a, d. O. Die unter Nr. 72 des Firmenregisters eingetragene Firma Louis Förster, vormals E. Hübner,

Firmeninhaber: Kaufmann Louis Förster zu Frankfurt a. O. E g zufolge Verfügung vom 16. Februar 1869 am 16. Fe- ruar

Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. Die unter Nr. 308 des Firmenregisters-eingetragene Firma H. Peterstaedt,

Firmeninhaber: Kaufmann Johann Carl Hermann Peterstaedt zu Frankfurt a. O., ist gelöscht zufolge Verfügung vom 16. Februar 1869 am 16. Februar 1869.

Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. Die unter Nr. 486 des tw van eingetragene Firma : . Deline/ Firmeninhaber: Jnstrumentenschleifer und Kurzwaarenhändler Friedrich Wilhelm Franz Heine zu Frankfurt a. O., ist gelöscht zufolge Ver-

fügung vom 16. Februar 1869 am 16. Februar 1869.

Die in unserm Firmenregister unter Nr. 107 eingetragene Firma A. E. Schoenian zu Triebel is in Folge des Todes der Vittwe

Schoenian, Auguste Ernestine, geb. Langemaß,/ auf den Kaufmann Otto Ern| Georg Schoenian zu Triebel übergegangen, und ift des- halb die Firma Nr. 107 gelöst und unter Nr. 340 die Firma

A. E. Schoenian zu Triebel, und als deren JTnhaber der Kaufmann Otto Ernst Georg

Schoenian zu Triebel

zufolge Verfügung vom 9. Februar 1869 am selbigen Tage ein- getragen.

Sorau, den 9. Februar 1869. : Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht Stralsund, j den 12. Februar 1869.

Die Kaufleute Julius Zimmermann und Wilhelm Zimmermann sind mit ihrer Gesellschaftsfirma Gebr. Zimmermann, unter welcher sie am 1. August 1867 hier eine offene Handelsgesellschaft errichtet haben, in das Gesellschaftsregister eingetragen. Jeder der Gesellschafter ist zur Vertretung der Handelsgesellschaft befugt.

Zufolge Verfügung vom 9. Februar d. J. ist heute eingetragen:

1) ‘in unser Firmenregister bei Nr. 1050 die Firma Szczepan Maúczack zu Pamiatkowo, Kreis Posen, is erloschen;

2) in unser Prokurenregister unter Nr. 116 die von dem Kaufmann Jacob Appel zu Posen für seine in Posen unter der Firma Jacob Appel bestehende und im Firmenregister unter Nr. 297 eingetragene Handlung, seinem Sohne Wilhelm Appel zu Posen ertheilte Prokura.

Posen, den 10. Februar 1869. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 1079 die Firma M. Oppen- heim zu Posen, und als deren Jnhaber der Kaufmann Moriß Oppen- heim daselbst, zufolge Verfügung vom 10. Februar d. J. heute einge- tragen.

Posen, den 12. Februar 1869.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Am 4. Februar 1869 sind zufolge Verfügung vom 3, ejd. m, folgende Eintragungen erfolgt: 1) in das Firmenregister: i en 55 die Firma Jsaac Hepner in Jaraczewo ist er« oschen.

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