1869 / 45 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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für sein, daß die betreffenden Landestheile schon jeßt eine freiere Verfügung und Bewegung in Bezug auf diese Fonds erhalten, als sie bisher hatten, und ih glaube nicht, daß Sie sich den Dank der alten Provinzen dadurch erwerben würden, wenn Sie durch einen formellen Hemmschuh, wie diesen, verhindern wollten, dieselben wenigstens annähernd auf die Bahn zu-brin- gen, welche die Regierung in Bezug auf die Vermögens8verhält- nisse der Provinzen ihnen wünscht.

Bei Ueberreichung der von ihm vorgelegten Geseße er- klärte der Justiz-Minister Dr. Leonhardt:

Herr Präsident, ih bitte um die Erlaubniß, ein paar Ge- seßentwürfe einzubringen. |

Eine Allerhöchste Ordre vom 17. Februar c. ermächtigt mich, dem Hohen Hause den Entwurf cines EenE wegen der Einführung kürzerer Verjährungsfristen im Bezirk des Appella- tions8gerichtes Frankfurt a. M. vorzulegen. Dieser Geseßent- wurf, welchen ih mit Motiven dem Herrn Präsidenten zu Über- reichen mi beehre, überträgt ganz einfach die Verordnung vom 6. Juli 1845 wegen Einführung kürzerer Verjährungsfristen für die Landestheile, in welchen noch gemeines Recht gilt, auf den Bezirk des Appellation8gerichtes in Frankfurt a. M. Der Erlaß des Geseßes ist vom Appellationsgerichte zu Frankfurt beantragt , ebenfalls in diesem Hause von einem der Herrn Abgeordneten aus Frankfurt gewünscht worden.

Es scheint mir ganz unbedenklich, diesen Gegenstand durch Schlußberathung zu erledigen, und möchte ich dieses empfehlen.

Durch eine zweite Ällerhöchste Ordre bin ich in die Lage geseßt , dem Hohen Hause einen Geseßentwurf , betreffend das Civilprozeßverfahren im Geltungsbereiche der Verordnung vom 24. Juli 1867, vorzulegen. Meine Herren! Die Verordnung vom 24. Juli 1867, welche durch diesen Geseßentwurf berührt wird , ist eine Prozeßnovelle , welche zum Zweck hat, den Pro- zeßgang in den Gebieten dèr Appellationsgerichte Wiesbaden, Cassel und Kiel gleihmäßig und wesentlih im Einklang mit dem Prozeßrecht der älteren Provinzen zu regeln. Einzelne Vorschriften dieser Prozeßnovelle haben zu Ergebnissen geführt, welche man al8 Uebelstände bezeichnet hat , und deren Abhülfe mehrfach, insbesondere von den Kommunallandtagen zu Caffel, beantragt worden is. Die Königliche Regierung hat die ge- stellten Anträge und Berichte der Appellation8gerichte sorgfäl- tiger Prüfung unterzogen und haî geglaubt, Jhnen verschiedene Punkte zur Verbesserung vorlegen zu sollen, welche mit den Eigenthümlichkeiten des besonderen Prozeßrechts und der Ge- oa O der betreffenden Bezirke im Zusammenhange

chen.

Indem ich mir erlaube, Jhnen, mein Herr Präsident, den Geseßentwurf mit den Motiven zu überreichen, glaube ich, auch hier die Bemerkung mir gestatten zu dürfen, daß dieser Geseh- entwurf, wenn nicht durch Schlußberathung, so doch durch Bor- berathung erledigt werden möge.

Vei Berathung der Petition des Magistrais zu Greifs- wald, betreffend eine ausnahmsweise ertheilte Dispenjation des E - Ministers von den Bestimmungen der Baupolizei- Ordnung zu Gunsten eines zu Universitätszwecken bestimmten Baues, rechtfertigte der Regierungskommissar, Geh. NRegierung®§- Rath Homeyer, die Entscheidung des Königlichen Handels- Ministeriums, wie folgt:

Meine Herren, der Bericht Threr Kommission beschäftigt sich aus- \cließlich mit der Frage, ob die Entscheidung des Handels-Ministers, durch welche der von der akademischen Verwaltung in Greifswald erbetene Baukonsens ertheilt worden ist, gerechtfertigt gewesen sci oder nicht. Die Frage wird erörtert, sowohl von dem Standpunkte der Rechtsgründe als auch der «Zwekmäßigkeitsgründe, in beiden Bezie- hungen verneint und es gelangt dann der Bericht ohne weiteres da- hin, den mit 12 gegen 10 Stimmen beschlossenen Antrag für jerewt fertigt zu erklären, daß die Petition der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen sei. Jn wesentlicher Uebereinstimmung mit den Nu8®- führungen des Herrn Vorredners is die Staatsregierung der Mei- nung, daß diese Frage augenblicklich nur noch nebensächlich in Be- tracht komme, daß vielmehr efragt werden muß, ob irgend ein öffent- liches Interesse es erheischt, - daß der vor nunmehr 14 Jahren der er- theilten Erlaubniß gemäß hergestellte Bau jeßt wieder beseitigt oder wesentlichen Modifikationen unterzogen werden solle.

Die Königliche Staatsregierung ist der Meinung, daß diese Frage entschieden zu verneinen ist, und daß man deshalb dem Antrage, eine Abhülfe hier zu \chafen, selbst| dann nicht zustimmen kann, wenn man dem Vordersaß Jhrer Kommission zustimmen und der Meinung sein wollte, es hätte diese Bauerlaubniß überhaupt nicht ertheilt wer- den sollen. Auf diesem Standpunkte stehen auch bereits die Bescheide, welche dem Magistrat zu Greifswald ertheilt worden sind, insbeson- dere der - leßte vom 13. Dezember 1867, den Sie auf Seite 6 des Kommissionsberichts abgedruckt finden. Es i} dort hervorgehoben, daß, nachdem der Bau einer sogenannten Baracke für den Präpärir- saal der Anatomie in Greifswald genehmigt, nachdem- auf Grund dieser Genehmigung mit der Ausführung des Baues vorgegangen sei, nunmehr der Gert Minister sich nicht in der Lage befinde, dem An- trage des Magistrats auf Zurücknahme dieser Erlaubniß L Es wird dann hervorgehoben, daß bei der Lage des Gebäudes und

seinen geringen Dimension genügend feuerfestes anzuse

en die Besorgniß, daß dasselbe als ein nit hen sei, nicht getheilt werden könne, und

erfolgt daun die Zusicherung, welche von dem Herrn Vorredner bereits worden ist, daß nämlich, wenn die Konsiruktion den gehegten

erwähnt

Erwartungen nicht entspre

che, dann Bedacht darauf genommen wer.

den könne, nachträglich etwa. eine Abänderung, also beispielsweise die Herstellung einer Verblendung durch eine Fachwerkswand, zu treffen, Derartige Anträge hat der Magistrat seitdem nicht gestellt Und nichts beigebracht, was darauf ließen ließe, daß in der That das Gebäude zu Unzuträglichkeiten geführt habc/ oder- daß Besorgnisse zu hegen seien, daß es als gemeinschädlih anzusehen sei. ; gestatte mir, daran zu erinnern, in welcher Lage diese Sache

an die Entscheidung des Herrn Hande die Genehmigung , diesen Bau in Fachwerk

halb erbeten worden, weil einmal von der akademish in Greifswald unter Béefürwortung des Herrn Ministers der geist

lichen Angelegenh als besonders geeigne

es sich hier handelt, um den Präparirsaal weil es

ankomme, eine trockener \ de ferner hervorgehoben, daß die Greifs1

[s - Ministers herantrat: es war aufführen zu dürfen, des.

hen Verwaltung

eiten hervorgehoben wourde, daß ein ‘Fachrverksbau t anzusehen sei gerade für die Zwecke, um die

besonders darauf

e Luft in demselben zu erhalten. Es war valder Anatomie gebaut is zu

einer Zeit, als man die Zahl der Studirenden der Medizin auf stens 150 veranschlagte, daß aber inzwischen die 260 —270 gestiegen sei, daß daher ein dringendes 2 sbildung derselben erweiterte Räumlichkeiten zu beschaffen,

zuc Au

Aus diesen Gründen wurde eine Beschleunigung des um ihn noch so \{leunig herzustellen, daß für d Wintersemester von 1867 auf 1868 die Benußung des Baues möglich sei. Hervorgehoben wurde außerdem, daß der Ma: einen Anstand genommen habe, eine ähnliche Baracke für die

stehende bereits istrat f

Etrweiterung der Krankenräume zu genehmigen, d Greifswvald wiederholt Fachwerksbau noch genehmigt worden sei. Es wurde demnächst der Königlichen Regierung in Stralsund aufgegeben;

sich darüber zu äußern, 0

ahl derselben auf edürfniß vorliege,

Baues gewünscht as damals Was

auch fonst in

b fie in materieller Beziehung Bedenken gegen

den Bau hege, ihn für feuergefährlich erachte oder welche Ab- änderung etwa erforderlich scheine, um ihm den Charafter der

Feuergefährlihkeit zu nehmen.

richtete y

zehn Fuß von trennten Plaße lieg ment und ciner feuersicheren B

Gefahr

der Nähe desselben stand. Sie hob ferner her

daß bei der Lage des Gebäudes /

Die Regierung in Stralsund he

welches nämli

1 der Straße entfernt auf einem durch ein Gitter ge: welches ferner mit einem feuersicheren Funda- edachung versehen is, keine wirkliche

zu besorgen sei, insofern ein Gasometer beseitigt werde, der in

vor und hierauf muß

die Königliche Staatsregierung Gewicht legen —, daß auch der Ma-

.gistrat in Greifswald derartige Beden

fen nicht angeregt habe, daß er

vielmehr feinerseits nur deshalb sich nicht für berechtigt gehalten habe

den Konsens zu ertheilen, weil er annahm, daß

Ordnung der Ertheilung entgegenstände. Die Stk

Gewwich

t darauf zu konstatiren, daß sie sonach, was

die Baupolizei- aatsregierung legt die materielle Zu-

lassung des Baues anbetrifft, in keinerlei Widerspruch si befunden

hat weder mit der An

damals

hin nur um die éine Frage, 0 der Baupolizei-Ordnung der B j unerwähnt, daß Bedenken angeregt worden si

sicht der Regierung in Stralsund noch mit der

fundgegebenen Ansicht des Magistrats. Es handelte sich mit:

Ordnung in der That entgegen steht; denn cs war untergeordnetes. Ein entscheidendes Moment ist

wesen),

allen Umständen baupolizeilihe Vorschrif

daß es sich in dex Praxis als unausführbar

wede Qulassung ciner Ausnahme zur Anwendung

zeigt sich in den täglich eingehenden Beschwerd

Anford

hergesehen ist.

b mit Rücksicht auf die Bestimmungen au genehmigt werden könne. Jh lasse nd, ob die Baupolizei-

dies Bedenken ein vielmehr das ge gezeigt hat, unter

ten buchstäblich ohne E

zu bringen.

en, daß immer wieder die

forderungen des praftischen Lebens reichhaltiger sind und manni faltiger, als bei Aufstellung der Baupolizei-Ordnung in der Regel vor-

Bestimmungen , die für die Regel vollständig angt

messen sind, zeigen sih im Spezialfalle häufig nicht nur als über flüssig, sondern in dem Bestreben, ein Jnteresse möglichst zu wahren;

gefährden sie ein anderes oder sin lichen Kosten, und aus allen d

pensationen ausnahmsweise crtheilt worden find.

Unerträglichkeit eines Zustandes, in dem keine Macht im Staate ein! solche Dispensation ertheilen könnte, lassen mit der Handhabung der Kriminalj1 i Stand daher einmal fest, daß nicht unter allen Umständen an den buchstäblihen Vorschriften der Bäupolizei-Ordnung fest 1 war , \o erschien der vorliegende Fall wohl dazu geeignet auch hier zu einer Ausnahme zu schreiten. Die Bestimmun} onach die an der Straße gelegenen

Gnade.

zuhalten w

um die es sich hier handelt, w Gebäude massiv oder mit massiver Verblendung herge sollen, ist eine vollkommen angemessene für den Fall an den man zunächst denkt, wenn cine solche Bestimmung erlassen wird , nämlih für Wohnhäuser , die eng nebeneinander straßel- errichtet werden, nicht aber für ein Gebäude, welch& wie dieses isolirt steht ohne Zusammenhang mit fremden Gebäu den, und welches niht im mindesten mehr Spielraum für eine etwaig! Feuersbrunst bietet, als etwa Hinterhäuser und *Seitengebäude /

ohnehin von der betreffenden Bestimmung der Baupolizei - n werden. Bei der Art der Benußung des Gebäude? nischen Mitglicde® i daß es si hier US

werden

lang

nicht getroffe insbesondere wurde auch Seítens der zugezogenen te

des Ministeriums nicht im entferntesten gefürchtet,

eine Feuersgefahr handele. der Magistrat irgend

daß er

fönnte.

Erst nachher, durch die später von ihm er

wird \sich l öchstens nur vergleichen istiz ohne Zulassung der

( Ebenso wenig wurde angenommen/ ein anderes Bedenken bei der Sache hege/ das der entgegenstehenden Vorschriften der Baupolizei - Ordnung, Un im übrigen in seinem Interesse si irgend wie gekränkt fühlen

d nur durchführbar mit uners{chwiny iesen Gründen ist es mehrfach {on vorgekommen, und zwar nicht eiwa blos zu Gunsten öffentlicher Ju- teressen , sondern auch zu Gunsten von Privaten , daß derartige Dis

Ich glaube , dit

stellt

Ordnung

aB als

hobene Beschwerds

ordnung eine Einwendung weiter nicht zu erheben.

d , j er F ohne Weiteres wieder zurücknehmen könne. Jh glaube, die

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istt zu Tage getreten, daß er, wie es scheint, eine Zurückseßung sein Autorität bel der Sache findet. Wie bereits L O A be findet sich die Staatsregierung jebt aber in der That nicht mehr in der Lage, diesem Antrage Folge zu geben.

Wenn Seitens des Herrn Referenten in seinen Eingangsworten das Verfahren der Staatsregierung als ein Eingriff in bestehende Rehtsverhällnisse bezeichnet worden ist, so ist, wenn eine Abhülfe hier stattfinden soll, nur durch einen zweiten Eingriff in bestehende Rechts- verhältnisse aus der Sache herauszukommen. Stellen Sie sich auf den Standpunkt des Bauherrn, der ein Gebäude errrichret hat, ganz so, wie es ihm nachgelassen ist, der dieses Ge- häude nun besißt seit anderthalb Jahren, und dem nun plößlich von der Baupolizeibehörde aufgegeben wird, es tieder zu beseitigen oder schr wesentliche, nachträglich hinzugefügte, erschwerende Bedingun- gen zu erfüllen, wie sie beispiel8weise in einer nachträglichen massiven Perblendung der gesammten Wände bestehen. Jch glaube, wenn Sie si auf den Standpunkt stellen, daß eine Petition in dieser Richtung vorläge/ so würde cs ihr an Sympathie nicht fehlen, und es würde entschieden die Meinung laut werden, daß die Baupolizei sich jeßt eines Eingriffs in bestehende Privatrechtsverhältnisse schuldig mache. Die Königliche Staatsregierung glaubt, daß sie in keiner Weise im Stande i, cine derartige Forderung jevt aufstellen zu können. Sie vermag nicht zu behaupten, weder nach den technischen Gutachten, wie sie der Stralsunder Regierung, noch wie sie dem Ministerium zu Gebote ge- standen haben, daß dieser Bau irgend feuergefährlich sei ; keinesfalls ist er im mindesten feuergefährlicher , als alle die Fachwerksgebäude, die sh aus der Zeit vor der Baupolizei - Ordnung in Greifswald noch befinden und deren Abbruch noch Niemand verlangt hat. Es is fein einziges Novum hervorgetreten, seit Ertheilung der Bauerlaubniß, auf Grund dessen verlangt werden könnte, daß das Gebäude wieder abgerijjen oder abgeändert werden sollte. Die Staatsregierung glaubt daher, alles das, was sie hat thun fönnen, gethan zu haben durch die Zusicherung, welche, wie erwähnt, dem Magistrat bereits ertheilt worden is, daß, wenn er im Stande sch die Unzuträglichkeiten, zu denen das Gebäude führt; nachzuweisen, dieses erwogen und das Entsprechende demnächst verfügt werden soll. Wie aber aufanderm Wegejeßt von einer Abhülfe die Rede sein kann, das, gestehe iy vermag ih nicht zu ermessen. Die Königliche Staatsregierung kann s daher nur mit dem Antrage auf Tagesordnung einverstanden er- flâren. Vermag se nicht allen Ausführungen der Motive zu dem Antrage / der heute gestellt is , zuzustimmen j, o beseitigt er jedenfalls die praktischen Schwierigkeiten , zu denen die Annahme des Kommis- sionsantrages führen würde, und es ist daher Seitens der Königlichen Regierung gegen die Annahme der vorgeschlagenen motivirten Tages-

Dem Abgeordneten Dr. Gneist erwiderte der Regierungs- M ar: | __ Jch will mir einige Gegenbemerkungen auf die Aeußerungen des Herrn Vorredners erlauben. Es ist zunächst bemerkt E daß bei Zulassung von Dispensationen von baupolizeilichen Vorschriften man in Betreff der Zustände, die jeßt durch das Geseß vom 11. März 1850 geschaffen sind, gewissermaßen aus dem Regen in die Traufe komme. Es ist das Jedenfalls nur dann zu befürchten, wenn in der That ein unangemessener und zu weit gehender Gebrauch von derartigen Dis- pensationen gemacht wird. Jh habe schon in der Kommission die Ehre gehabt , darauf hinzuweisen, daß, wenn der vorgefkommene Fall den dort versammelten Mitgliedern “als ein so ganz exorbitanter er- shienen sci, dies .in der That nur daran liege, daß Niemand bisher sh je bewogen gefunden hat, darüber Beschwerden an dieses ohe Haus zu richten, und ich habe mir erlaubt, schon damals darauf M uaveiseny daß das wohl dafür spreche, daß von dieser Praxis ein tineôwegs zu weit gehender Gebrauch gemacht wird. Jch bezweifle n daß das Hohe Haus, wenn sein heutiger Beschluß dazu beitragen sollte, diese Praxis zu ändern, bald sehr viel mehr in die Lage fom- u würde, sich mit dieser Frage zu beschästigen. Denn die Be- en im entgegengeseßten Sinne, die jeßt schon zahllos sind bei I R des werden dann gewiß im verstärkten Maße sich hier gel- Es wurde ferner ein thatsächlihes Moment Seitens des Herrn tedners erwähnt, daß nämlich nach der Anführung des Magistrates h gen Mane die der Magistrat genehmigt hat, nicht in (lj die er nicht genchmigen wollte Feuer ausgekommen sein soll. Veit: meine Herren , es is dies ein Umstand, der erst durch die G l L Überhaupt im Ministerium bekannt geworden is. Js M tonstruftion dieser beiden Baraen sich dergestalt ähnlich, daß ein n E, der sch für die eine zeigt, als in Ausficht stehend auch lit le andere angenommen werden muß, nun, meine Herren , dann d einer der Fälle vor; in denen der Magistrat nah dem Schlußsaß quchrerwähnten Reskriptes vom 13. Dezember wohl in der Lage a M näher auseinander zu seben, und dann herrscht kein Zweifel D er, daß dies eine von denjenigen Unzuträglichkeiten wäre , die ind n herein ciner besonderen Beachtung für werth erklärt worden ide E würde auf diesem Wege dem Magistrat durchaus die Mögs- el „Une sein, zu einer Abhülfe zu gelangen, die er wünscht und diefer Mrd cine Tagesordnung wird dem Magistrat in Greifswald 4A eg nicht abgeschnitten. Jm Uebrigen glaube ich indessen, daß nee That rechtlih die Sache nicht so einfach is, wie der Herr Vor- annimmt, daß, wenn man ein Recht ertheilt habe, man dies

he liegt in der That so, daß, wenn Sie annehmen , daß bereits

l : è a Les I e , vfigt alf geschehen sei, dann nur noch ein zweiter dem hinzu-

» |Christians. .|340,5/-

Statistische Nachrichten.

Nath einer Zusammenstellung, welche von der in diesem Blatte bereits erwähnten, von der rusfischen Regierung eingeseßten Kommis- en für die Pensionsverhältnisse angefertigt und im »Reg. B.« S ist, beträgt der Prozentsaß der Staatspensionen vom

udget in Jtalien 9,30, Dänemark 9,15, Bayern 9,09 , Kirchen-

staat 802, Hessen - Darmstadt 6,67, Spanien 5,72 ; Baden

915 0/ Preußen 5,44, Sachsen-Weimar 5,04, Württemberg 4,57, Frank-

reich 4/30, Großbritannien 4,22, Sachsen 4,06, Belgien 2,60, E

L 0! gu Ar G N Ns Staaten 0,49, den Nie- 1047 Schweden 0,00, 1m ; | i

e a C 10 0/ urcchschnitt 4,65 pCt.,, in Ruß-

; Verkehrs - Nnftalten.

Elberfeld, 20. Februar. Die »Elberfelder Jeitung« ibt : In der heutigen Generalversammlung der tg Bd: Märkischen Eisenbahn wurde beschlossen, eine Verbindungsbahn zwischen der Ruhr-Sieg- und der Main-Weserbahn, sowie eine Bahn im Voll- methal zu bauen. Ferner stimmte die Generalversammlung den Anträgen der Gesellschaftsvorstände zu, betreffend dic anderweitige Verrechnung der dem Staate zu erstattenden Zinsenzuschüsse.

Athen, 21, Februar. Die Eisenbahn zwi S : Athen ist dem Verkehr übergeben ligt zwischen Pyraeus und

Telegraphiszelke VWitterungsberiehte v, 20. Februar.

St. Bar. [Abw|Temp.|Abw i: Allgemeine Mg| Ort. |P.Lv.M| R. sv. Wind. | immelansicht. 8 [Paris Io 1 2,2) |NW., schwach. |Ibewölkt, Nebel, » [Gröningen 331,6. 0,21 |(SSW., schwach. |Nebe!l.

» Helder. 337 4! 0s] |SSW,, schwach. [heiter.

» |Helsingfors (351,8 |— 8,0| |Windstille. bedeckt.)

|Peterzburg.1331,5} |— 6 5] |NO0., mässig. bedeckt.

21. Februar.

6 [Memel [338 3|+1,8/— 29|—0,4|N , müszig. bed.,Nehts.Schn. 7 ¡Königsberg 339,1 +2,71|— 20,5 N. schwach, trübe, Schnec. 6 Danzig. -./339,5|+2,6 1,8/—0,1/NW., mässig. [bed., Schnee.

7 [Cöslin .….… 339,5 |+3,6 2,5|-0,2/NO., schwach. s[heiter.

G [Stettin.…... 339,6 +2,8|— 0,3|+1,3|NO,, mässig. trübe.

» Putbus .…./338,1|+3,0/— 1,2|+0,7/0., mässig. bewölkt.

» [Berlin 931,7 +2,0| 0,4/+1,6/W., schwach. [ganz bedeckt.

» Posen .…... 336,4 12,7 0,7¡+3,0 NW., sechwach. [irübe.

» Ratibor .…./330,2+0,8| 3,0¡+6,3 NW., schwach |bedeekt,

» (Breslau .….1333,4+1,4| 0,2|+2,2!NO0., schwach. trübe, Reif.

» [Torgau .1333,3|+1,4| 0,2/+1,3 NO,, mässig. |[starker Nebel.

» ¡Münster ./335,9/+0,7| 3,2/+3,8|SW., schwaech. trübe, Nebel.

» ¡Cöln i E 335,7, 40,2) 9,5|+4,6;W., sechwach. |Regen.

» Trier. E 330,2 —2.1 4,9|+5,0|NO0., schwachb, ¡neblig, trübe,

7 Flensburg .1339,4/ | 1,3] (¡0., lebhaft. bedeckt.

8 Brüssel. .…..1336,7| | 5,6! |NO., schwach. ¡bedeckt.?)

» Haparanda, 339,1| -— 17,9 |[SW., schwach. \bedeckt. Stockholm .341,3| |— 6.2 NN0., schwaeh. |bewölkt.2)

» |Skudesnäs . 340,5] » |Gröningen .|338,9| » [Helder .…...1338,4| P

0,8) S80,, frisch. |bewölkt.*) 1.5} —- |ON0., schwach. bedeckt.

2,7| |080., mässig. |bewölkt. Hernösand 341,7| |—14,1| |Windstilie. beinahe bedeckt. Christians. 339,6] 0 o] |080., mässig. |¡bewölkt, gew,

1) Schnee, in der Nacht Schnee. ?) Nebel, 5. kleine Regenschauer. 3) Gestern Abend Wind NNW. sechwach und Sehnee, am 20. Max. 0,6, Min. 10,3. #4) Ruhig, 080. schwach,

22, Februar.

St. Bar. |Abw|Temp.|Abw/| : Allgemeine Neg dka P. Lv. M B 1%, A Wind Bidiiveleataleht., 7 [Memel .…..]|342,6|+6,1|— 8,5(—-6,0 0.. mässig. ‘heiter.

6 ¡Königsberg |342,2 T5,8— 5,8 —2,9/NO., schwach. bedeckt. TilDanzig 24 341,9|+5,0|[— 3,3|-1,6 0., mässig. bedeckt.

6 {Cöslin [340,8 +4 .9|— 3.5 /—1,2 0., schwach. bedeckt.

» [Stettin .…..1340,8|+4,0'— 1,2 +0,4,0., stark. bedeckt.

» |Putbus... [338,8 +3, |— 1,7,+0,2 0., stark. bez., Nehts.Schn. » |Berlin 338,3/+2,5 1,4/—0,2/0.,, schwach. bewölkt.

» |Posen ...- 338,3/+4,6 0,8 +1,6/S., inässìg. trübe.

» [Ratibor .….1330,7|+1.,3 2,4/+0,9NW., lebhaft. jheiter.

» ¡Breslau ...1334,2[+2,2 -— 1,4|+0,6/0., mässig trübe.

» [Torgau ...1335,6|+1,5|— 1,0 +0,1/0., mössig. halb heiter.

» [Münster .…..1336,0!|+0,s 0,4/+41,0/0., schwach. trübe.

d: ¡Cöln i 339,21-0.3 2,7¡+1,8/0., schwach. bezogen.

S RETICO l 329,3|—3,0 3,8'+3,7|NO0., EÄSSÌZ. trübe.

7 ¡Flensburg . 341,0| |— 05s |0., lebhaft. ¡bewölkt.

8 |Brüssel ...1335,9| 3,5| |NNO0., schwach. s. bewölkt, Reg. » |Haparanda |331,7| |— 7 of |W., schwach. |bedeckt.

» |Petersburg./340,7| |-— 8,4| W., stark. heiter.

S Riga «e 342,9| |—11.3| |0., schwach. heiter.

» [Stockholm . [342,9 |— 9,6| SSW., stark. heiter. !)

» Skudesnäs . 342.1| |— 0,5| §0, sechwach. |[bedeckt.?)

» |Gröningeu ./339,4| |— 1,2| NO0., mässig. bedeckt.

» |Helder.…... 1338,7| 0,1| ¡ON , s. stark. bewölkt.

» |Hernösand.|339,5| |— 6,4| |Windstille. beinahe bedeckt,

2,6| |SSO0., mässig. bedeckt, gew.

9819

1) Gestern Schnee. gestern Abend Wind NNW. schwach, am 21.

Max. 3,5, Min. 9,2. ?) Gewöhnl., 080. frisch.

T: P D L s A P 2B L

# pr