1869 / 83 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1465 1464 | Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. Wechsel. Fonds und Staats-Papiere, Eisenbahn-Stamm-Aktien, e &reitag den 9 April 5. April.JAmerik, rückz. T8826 15. u. 1/11. Alsenzb. v. St. g. A 3/4. ./250F1. |Kurz. 141%bz |Oesterr. Metalliques . Amst.-Rotterd. .

és 9 . . |250F1. [2 Mt. 141{bz | do. National-Ank 5 do. Böhm. Westb... 300Mk. Kurz. 1514bs | do. Papier-Rente .. 4 do ; Gal. (Carl-L.-B.)

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Neichstags- Angelegenheiten. in einer Gewerbe-Ordnun überh i i ; i : j : ‘be- t nicht erledigen lassen, und Berlin, 9. April. Jn der gestrigen Sißung des Reichs- des alb kann ih nur dringend u l

1908 des Norddeutschen Bundes erflärte der Präsident 0e | ebnen: “) nue drisigend bitten, das Amendement abzu:

BundeLlanzter-Zm!s, Wirkliche Geheime d, i ZU demselben Paragraphen & isi der Diskussion Über den Entwurf einer G zu | Bundeskanzler-Amts in Bee den Aa Miau

dem Amendement des Grafen von Kleist, von Hennig, das Abdeckereiwesen zu streichen :

handwerker Sre end 2 G A M Herren! Die Frage, ob an dieser Stelle die Worte Meine Herren! Der Herr Abgeordnete sür Gießen hat den | »und (vorbeh schrift im 8, 17) das Abdeckerei- Wunsch ausgesprochen, die Auffassung des Bundesrathes über wesen« zu streichen sind, ist sehr {wer bei der Diskussion des das vorliegende Amendement kennen zu lernen. Jh bin nun | §. 6 zu beantworten. Es kommt, wie ih glaube , ganz ent- allerdings nicht in der Lage , Ihnen diese Auffassung mitzu- | scheidend darauf an, ob die späteren Paragraphen , welche von Tina Oef , Stück [82 Warsckau - Per theilen , und Sie werden begreifen, daß ih das nit kann in | der Aufhebung beziehungsweise Ablösung der Zwangs- und 100 Thlr|8 Tage. 00k G -Dieapol, Pr / L Bezug auf ein Amendement , welches heute Morgen vertheilt Bannrehte handeln, so tehen bleiben, wie sie in der Vorlage : Rum Ragl, Apleiba, 9 ist. Ich muß mi also darauf beschränken, meine eigene un- | sind, oder so geändert werden, wie dies au ganz richtig zu (00 Dil Mle: fre 4904 Q f lo, do; Mo 1002 Bank- und Industrie- Aktie [M maßgebliche Meinung auszusprechen. _ | späteren Paragraphen von dem Herrn Abgeordneten für Grau- 100 8.R,/3 Weh [696a 89/bs | Ao. B Stre 28 _——Bank- und lndustrie en. Es scheint mir nun nach dem Gange der bisherigen Dis- denz beantragt ist, Bleiben die Paragraphen unverändert, wie 100 S.R./3 Mt. (884bz 88%bz | do. Hall » i “do. ital e C E 1867/1868 | fussion, daß volles Einverständniß darüber besicht, daß es nüß- | sie in der Vorlage stehen, so ist ein besonderer Werth darauf 90 S.-R.|8 Tage. (80Zbz S0fb do. Engl. Anleibe. S u t enl. Je C dié  U | lih sein Faun und in kleinem Falle zu verhindern ist bei Bau- | ob hier das Abdeckereiwesen vorbehalten wird oder nicht, in der 100T.G./8 Tage.|— Ï Ls Dad M a, e a do D 6 R anl E D oder auch bei anderen Gewerben , denjenigen, | That nicht zu legen , bleiben die Paragraphen unverändert , so j de A Lal Stiegl. . 1/4. n. 1/10. 704bz do. Pferdeb. .| 0 5 |1/1u14. welche Werth R legen, dur eine Prüfung lhre Be- haben die Worte, die hier stehen, nur noch die Bedeutung, daß F avi Ä L Da wlwte do. 6. de. do. 180 B |Braunschweig...| 6? 1/1. x y fähigung zum Be riebe des Gewerbes dem Publikum für den Betrieb der Abdeckerei der Prüfungszwang bestehen Fonds un aats-Papiere, a do: gegenüber zu dokumentiren , eine solche Gelegenheit zu bleibt; ob der bestehen bleibt oder nit , das ist eine Frage, Freiwillige Anleihe . 17 TI «10 9767 ae E do. geben. Darüber , wie mir scheint ¿U Einverständniß auf die, wie ich glaube, ein großer Werth nicht zu legen sein Siaats-Anl. vou 1859 5 1/1 u. 7 [102/bs . Bodenkredit. vorhanden , so weit auch die Ansichten über den Werth einer | wird. Werden aber hier diese Worte gestrichen und wird so- i solhen Prüfung außeinandergehen. Der Streitpunkt scheint | dann das Amendement des Herrn Abgeordneten für Graudenz mir nur der zu sein: soll ausdrücklich vorgeschrieben werden, | zu den §§. 7 und 8 angenommen, dann hat die Streichung daß in jedem Bundesstaat eine Staatsbehörde eingerichtet wer- | allerdings" cine sehr große materielle Bedeutung, sie hat dann den soll, welche diese Prüfungen vorzunehmen hat? Daß eine | die Bedeutung, daß die bestehenden Privilegien der Abdecker solche Einrichtung in manchen Bundesstaaten zweckmäßig und aufgehoben werden; sie hat aber, wie mir scheint, nicht die Be- ein Bedürfniß sein kann, das will ich durchaus nicht bestreiten ; deutung, die der leßte Herr Redner der Streichung beigele t hat, es ist mir aber allerdings das bedenklich, ob es sich so unbe- daß die Abdecker entshädigt werden. Die rage, ob ents{ädigt dingt vorschreiben läßt, wie es hier vorgeschrieben werden soll, | wird, wie entshädigt wird, will das Amendement des Herrn mit Rücksicht auf die in den einzelnen Bundesstaaten vielfach | Abgeordneten für Graudenz der Landesgeseßzgebung vor chal- obwaltenden Verschiedenheiten. _Ich darf nur daran erinnern, | ten, also die Lande8gesezgebung würde dann erst darüber zu cs giebt hie und da Baugewerksculen, zum Theil mit großer bestimmen haben, ob die Abdecker für den Wegfall ihres Pri- requenz und einem wohlbegründeten Rufe. Ich würde an sich vilegiums Entschädigung bekommen follen oder nicht, und wer 110 B. einen Grund sehen, weshalb dem Ab angszeugnisse einer | die Entschädigung aufbringen soll, ob die Entschädigung vom 103% 6 Baugewerkshule und ic bemerke dabei , es giebt | Staat oder von den Bannpflichtigen aufgebracht werden soll, 11002 6 derartige Schulen, welche keine Staatsinstitute sind wes- | und in welchem Maße. Unter der Vorausseßung, daß die fol-

halb dem Abgan s8zeugniß einer Baugewerkschule nicht dieselbe | genden Paragraphen stehen bleiben, würde ich also von dieser

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1/1.u.7. 858bz B Sächsische do. 88bz B fgechles. B.-V... 1/1. |845bz Schles.Bergb.-G, 1/1.u.7./78Setwbz B} 46. Stamm-Pr.,

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192 G Bedeutung beige egt werden soll, wie dem Prüfungszeugniß | Stelle aus einen sehr großen Wert auf das Beibehalten oder E O ciner Kommission, bestehend aus einer Staatsbehörde oder einer Nichtbeibehalten der Worte an bieiee Selle nicht zu eel haben, 1138 ! WAInnung, ; | ich würde nur dann einen Werth darauf zu legen haben, wenn C0 Q Ich glaube ferner, daß es in manchen Bundesstaaten, die Paragraphen nah dem Antrage des Herrn Abgeordneten für * 1891 B namentlich den kleineren, Innungen giebt, die so organisirt Graudenz geändert werden. Ich glaube aber, daß ich die Aus-

4106 2bz sind, und die Kräfte haben, Prüfungen vorzunehmen, die durch- | i eigentli der Dis-

4921bs 6 aus dieselbe On sahlich haben müssen , wie eine Prü- | kussion Übe l wenn nicht etwa das 23 6 v.65, fung, die durch eine Staatsbehörde vorgenommen is. Es ist jollte, erst über dieses Amendement abzustim- 93368 [b Mwir deshalb bedenklich, so obligatorisch die Nothwendigkeit der | men, wenn es über die §§. 7 und 8 abgestimmt haben wird.

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1286 Errichtung staatlicher Prüfung8behörden für den Zweck in dem In der Diskussion über die . 77; 8, 9, die Realberech- T vas Geseße vorzuschreiben. tigungen betreffend, erwiderte der Wietlih: Geheime Ratb

171 bu M Ueber das Amendement der Abgg. Runge und von | Delbrück dem Abgeordneten Dr. Weigel : mig qu §6, das Gesetz nur auf das öff entliche Unter- Meine Herren! Der Abg. für Hanau, der die Begründung 1012 B riht8wesen zu beschränken, ergriff der Wirkliche Geheime Rath | des vorliegenden Amendements übernommen hat, hat es Ihnen 1474 B Delbrück, wie folgt, das Wort: A i zunächst empfohlen im Interesse der Klarheit und Einfachheit. ae wes Meine Herren! Jch habe Sie im Namen der verbündeten | Jch gebe zu, daß das gestellte Amendement sehr viel einfacher 86: 6 Regierungen dringend zu bitten, diescs Amendement abzulehnen. | ist wie die Vorlage, es ist das die Eigenschaft einer jeden ab- 113 6 Das Unterrichtswesen hat, ohne daß ich verkennen will, daß es | solut radikalen Maßregel. Wenn er aber ferner darauf hinge- Es nisse Seiten besißt, die mit dem Gewerbewesen in Verwandt- | wiesen hat, daß doch ein mehr wie du-chschnittliches Verständ- S ® Whaft stehen, seinen Schwerpunkt völlig außerhalb der Gewerbe- niß dazu gehöre, um sih in den §§. 7 und 8 zurechtzufinden, S4 ba gesehgebung. Es ist richtig , daß die preußische Geseßgebung | so würde ih diese Behauptung nur in der Unterstellung an- J76Letwbs 6 vom Jahre 1810 si “auch auf die Privatlehrer ausge- | erkennen können, daß er den preußischen Angehörigen in der 113 6 dehnt Hat. Die preußische Gewerbegeseßgebung von 1810, | alten Begrenzung damit ein großes Kompliment hat machen 14 B bei welcher die steuerliche und polizeiliche Seite zusammen- | wollen. Diese Bestimmungen, wie sie hier stehen, finden fich va E [843 B (raf damals ein sehr dringendes Interesse, den Be- | in dem Entschädigungs8geseß von 1845, und wenn fie auch, wie P i Pf Js #)B 285b6 ff des Gewerbes so weit als möglich auszudehnen , weil das, glaube i, einem jeden Gesetze passirt, hie und da miß- de Wétbe Geld-Sorten und Banknoten. id an diesen Begriff des Gewerbes die Zahlung einer Steuer | verstanden sind, so glaube ich mich doch auf das Zeugniß eines do. |1132bz G |FredncEd or 1134 B TImperials p. PE 4657ebr q. Aus feinem andern Grunde hat man damals einen | Theils der Herren in der Versammlung berufen zu können, E L Gold-Kronen. 9 10 6 |Fremd. Bänkn. y B Unterricht8wesens mit in das Gewerbewesen hinein- | daß man sie doch auch mit dem durchschnittlichen Menschen- 1/4u 10/81%etwbz |[Louisd'or…… ..112!bz G | do. einlösb. | . Dieser Standpunkt ist später in Preußen verlassen. verstande hat verstehen können. In der Sache selbst aber er- 1/1. 275bz G sDuecaten.………..— Leipziger Die Gewerbe-Ordnung von 1845 erwähnt der Privat-Unterricbts- | laube ih mir auf die beidèn Gesichtspunkte aufmerk- u. /934bx Tay ervins «(6 244bz Fremde / îinstalten u, l Wv. nur , um sie aus dem Kreise der Gewerbe- sam zu maden , welche die verbündeten Regierungen h; e: z at G dd aa or 5 1726 B Det. Dn s wesehgebung auszuschließen. __In den meisten _Gewerbegeseß- | bestimmt haben, die Vorschläge so zu stellen, wie sie Gs A l 4 or, R t uss. Bankn... 80{bs fligngen der Übrigen Bundesstaaten 1ch ftann Jef im Augen- | hier steben und aus welchen ih Sie bitten muß, «+ Lit, B.(gar, 60% de Sthe, L E L 4E ee nicht sagen, in allen, da mir das Material dafür voll- | das Amendement abzulehnen. Der eine von diesen Ge- Wihb. (Cos.Odb.) : E. / ; E Ple SaE Ae fein Bankpr.: Wländig nicht vorliegt —- ist derselbe Grundsaß maßgebend: | sihtspunkten ist ein ganz allgemeiner, der andere knüpft a D 102%bz Zinsfuss der Prenss. Bs M, 4 pCt., în Unterrichtswesen gehört niht zum Gewerbewesen. Etwas sih speziell an die Eigenschast der Bundesgeseßgebung an. do: da 103%bz für Lombard 5 oft “nderes will die Vorlage der verbündeten Regierungen in dem | Der allgemeine is der, daß es sich bei dieser Materie durchweg E : i —— dens E in dieser Beziehung nicht sagen. Die Gesichtspunkte, die um die Aufhebung von Privatrechten handelt, um Expropria- a _OORON und Rendantur: Schwieg t L, ir das Unterrichtswesen maßgebend find, sind solche, die sich | tionen, wenn entschädigt wird, um die einfache Aufhebung von

Berlin, Dru und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober - Hofbuchdruckerei 184

(N, v, Decker), - Beilage

Pfandbriefe

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do. St. Pr. .. do. Lit. B. (gar.) Rhein Nahe Starg.-Posener . Thüringer

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Badische Anl. de 1866 do. Pr.-Anl. de 1867 o. 35F1.-Oblig.. A

Bayer. St.-A. de 1859 do. Prämien- Ánl..

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