1869 / 90 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nr. 45, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin, vorläufig bis zum 1. April er ; fommandirt. v. Vethacke, See, Lt. vom 3. Hannov. Jnf. Regt. Nr. 79, von seinem Kommando als Er- zicher bei dem Kadettenhause zu Potsdam entbunden. v. Gerschow, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 28, zur Diensil. als Erzicher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, vorläufig bis zum 1. Mai 1870, kommandirt. Balthasar, Sec. Lt. vom 2. Westf. Jnf Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederl.); von scinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Vensberg entbunden. Souheur, Sec. Lt. vom 5. Rhein. Jnf. Rgmt. Nr. 65, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, vorläufig bis zum 1. Mai 1870, kom- mandirt. Kabisch, zweiter Hausverwalter bei dem Kadettenhause zu Berlin, zum Feldwebel-Lieut. mit dem Range eines Sec. Lts. in der Armee ernannt. B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 8. Vpril. Haß, Feldjäger mit dem Charakter als Seconde-Lieutenant vom rei- tenden Feldjäger-Corps , in Folge seiner Anstellung als Oberförster, der Abschied bewilligt. Den 10. April. Harperath, Port. Fähnr.

vom 3. Westf. Jnf. Regt. Nr. 16, zur Res. entlassen. / Nachweisung der beim Sanitäts-Corps pro Monat März 1869 cingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General-Stäbs- Arztes der Armee. Den 3. März. Dr. O'Flaherty, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, vom 1. März 1869 ab zur Versuchs - Compagnie der Artillerie - Schieß\hule verseßt und daselbst mit Wahrnehm. ciner vakanten Assistenzarzt-Stelle beauftragt. Den 4. März. Dr. Rachel, Unterarzt vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, zum 1. April c. zur Res. entlassen Dr. Jacubasch, bisher einjährig freiwill. Arzt beim 4. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 24 (Groß- herzog von Meclenburg - Schwerin), vom 1. März 1869 ab zum Unterarzt ernannt und bei seinem bisherigen Truppen- theil mit Wahrnehmung einer vakanten Assistenzarzt - Stelle beauftragt. Den 5. März. Dr. Schneider, bisher einjährig frei- williger Arzt beim Garde-Zhüßen-Bat., vom 1. März 1869 ab zum Unterarzt ernannt. Den 15. März. Dr, Völker, bisher einjährig freiw. Arzt beim Garde-Train-Bat.,, vom 1. März 1869 ab zum Unterarzt ernannt und bei scinem bisherigen Truppentheil mit Wahrnehmung ciner vakanten Le Q A. Den 27. März. Die nachstehend aufgeführten Zöglinge der medi- zinisch-chirurgisen Akademie für das Militär sind vom 1. April 1869 ab als etatèmäßige Unterärzte angestellt und zwar: Mitschke beim 2. Garde-Regt. z. F. Dr. Wiî ch er beim Garde-Füs. Regt, Dr. Wolff, Henkel beim 1. Garde-Drag. Regt, Schaeffer, Knebel beim

Garde-Feld-Art. Regt. L. Jun der Marine.

Offiziere 2c. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 8. April. Sundewall, Contre-Admiral a. D, zuleßt Kapitän zur See und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Marine-Ministerium, mit sei- ner Pension zur L'isposition gestellt.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 17, April. Seine Majestät der König begaben Allerhöchstsich gestern Morgen 9# Uhr, gefolgt von den Königlichen Prinzen und vielen Generalen, per Extra- zug nach Potsdam, besichtigten im Lustgarten das Garde-Jäger- Bataillon und demnächst bei dem Neuen Palais das vorgestern zusammengetretene Lehr-Jnfanterie-Bataillon. Nach dem zwei- maligen Borbeimarsch desselben begaben Se. Majestät Sich zu Wagen nach Babelsberg, machten dort im Park eine längere Spazierfahrt und kehrten mit dem 2-Uhr-Quge nah Berlin zu- rück. Um 3 Uhr empfingen Se. Majestät den Polizei-Präsiden- ten von Warnstedt aus Stettin und nahmen hierauf den Vor- trag des Ministers des Innern entgegen. l

Ihre Majestät die Königin hat den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern empfangen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab fich gestern früh nach Potsdam, um der Besichtigung des Garde- Jäger - Bataillons und des Lehr - Infanterie - Bataillons beizu- wohnen. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein größeres Diner statt, zu dem Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen, Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen August und Wilhelm von Württemberg, die Herzogin von Manchester, der Ober-Präsident a. D. Eichmann und andere hockgestellte Per- sonen mit Einladungen beehrt waren. Nach dem Diner eni- pfing Se. Königliche Hoheit den Finanz-Minister Freiherrn von der Heydt, während Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzes- sin die Vorlesung des Professors Hoffmann mit Höchstihrer Gegenwart beehrte. Abends begaben Sich die Höchsten Herr- schaften auf den Anhalter Bal,nhof, um den Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha bei seiner Durchreise zu begrüßen.

__— Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsizung ab.

Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sißung des Neichstags des Norddeutshen Bundes noch die Abge- ordneten Schulze, Windthorst, Lasker, sowie der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzogli säcbsishe Staats-Minister Dr, von Waßdorf nah dem Abg. Windthorst, der Bundes- kanzler Graf von Bismark Schönhausen nach dem Abg. Lasker gesprochen hatten, wurde in namentlicher Abstimmung der An- trag der Abgeordneten Twesten und Graf zu Münster mit 111 gegen 100 Stimmen angenommen. Schluß der Sißung 3% Uhr.

Die heutige (21) Plenarsißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 114 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Der Sitzung wohnten von den Bevollmächtigten zum Bundes8rathe bei : Der Präsident des Bundeskanzler - Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsische Ministerial-Direktor, Geheime Rath Weinlig, außerdem der Kommissarius des Bundesraths, Geheime Regie- vungs-Rath Dr. Michaelis.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war: Münd- licher Bericht der Geschäftsordnungs-Kommission über einen, die Behandlung der Anträge und Petitionen betreffenden An- trag des Grafen Schwerin und über die Frage wegen Stellung der Anträge bei der ersten Vorberathung.

Der Berichterstatter Abg. Cornely motivirte den folgenden

Antrag der Kommission: e

Der Reichstag wolle beschließen: folgenden Zusaß zu §. 32 der Geschäftsordnung anzunehmen: »Jn der Regel findet in jeder Woche an einem bestimmten Tage eine Sibung statt, in welcher an erster Stelle die von Mitgliedern des Reichstages gestellten Anträge und die zur Erörterung im Plenum gelangenden Petitionen erlcdigt werden.

Auf die Tagesordnung dieser Sißung werden die vorliegenden Anträge und Petitionen în der Reihenfolge gebracht, in welcher sie eingegangen , beziehentlich zur Verhandlung im Plenum vorbereitet sind. Eine Entfernung von der Stelle der Tagesordnung , welche ihnen nach der Priorität ge fann nur beschlossen werden, wenn niht bei Anträgen von dem Antragsteller und bei Petitionen von dreißig Mitgliedern widersprochen wird. «

An der Debatte S sich noch die Abgg. v. Seydewiß (Bitterfeld), Schleiden, v. Bethmann-Hollweg, Twesten, Graf Kleist, Becker (Dortmund), Graf Bassewiß, Wagener (Neustettin). Das Haus trat darauf dem Antrage der Kommission mit roßer Majorität bei. Der Vorschlag des Präsidenten, den

ittwoch zur Erledigung der Anträge und Petitionen zu be- stimmen, wurde angenommen.

Ueber die Frage wegen Stellung der Anträge bei der ersten Borberathung empfahl der Berichterstatter, Abg. Cornely, den folgenden Antrag der Kommission :

Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären: »Vor Schluß der ersten Berathung (§. 16 der Geschäftsordnung) auf die Vorlage selbst bezügliche Abänderungsvorschläge einzubringen, ist nach der Bestim- mung der Geschäftsordnung nicht gestattet.« | :

Ohne Debatte wurde der Antrag der Kommission ange-

nommen.

Der nächste Gegenstand der Tages ordnung betraf: Fort- sezung der Berathung der Gewerbe-Ordnung, zunächst Über §. 35. Derselbe lautet:

Die Ceniralbehörden sind befugt, die Vorschriften, welche über den Geschäftsbetrieb der in § 34 unter 2 und 3 bezeichneten Personen und den Umfang ihrer Befugnisse und Verpflichtungen bestehen , auf- zuheben, abzuändern oder ju ergänzen, und da, wo solche Vorschriften nicht bestehen, solche zu erlassen.

Dasselbe gilt von den Vorschriften über die Anstellung oder Kon- zessionirung der in §. 34 unter 3 bezeichneten Personen.

Das Haus nahm an Stelle dieses Paragraphen den fol- genden Antrag des 0g. v. Hennig an:

Die Centralbehörden find befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, in welcher Weise die nachstehenden unten verzeichneten Gewerbe ihre Bücher zu führen, und welcher polizeilihen Kontrole über den Um- fang und die Art ihres Geschäftsbetriebes sie sich zu unterwerfen haben: 1) Pfandleiher; 2) diejenigen, welhe den Handel mit ge- brauchten Kleidern, gebrauhter Wäsche, gebrauchten Betten oder dem Kleinhandel mit altem Metallgeräth oder Metallbruch betreiben (Trödler), oder mit Garnabfällen, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln.

Der folgende §. 36 wurde ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet:

Die Lande®Lgescpe können die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger gestatten. Jedoch ist, wo Kehrbezirke bestehen oder eingerichtet werden, die höhere Verwaltungsbehörde, soweit nicht Pri- vatrehte entgegenstehen, befugt, die Kehrbezirke aufzuheben oder zu verändern, ohne daß deshalb den Bezirksschornsteinfegern ein Wider- spruchsreht oder cin Anspruch auf Entschädigung zusteht.

._o( lautet:

A in den §§. 29 bis 33 und im §. 34 unter 1. und 2. erwähn- ten Approbationen und Genehmigungen sind, vorbehaltlich der Be- stimmungen der §FF. 51 und 52, und 157 bis 160, unwiderruflich.

F na Abgg. Runge und Gen. beantragten die folgende assung: :

Die in den §§. 29 bis 34, Absaß 1, erwähnten Approbationen und Genehmigungen dürfen weder auf Zeit ertheilt, noch vorbehalt- [ich E Bestimmungen in den FF, 51, 52 und 157—160 widerrufen werden.

An der Diskussion nahmen Theil die Abgeordneten Lasker und v. Bockum-Dolffs, sowie der Präsident des Bundeskanzler- Amts Delbrück. Das Haus trat darauf dem Antrage der Abgeordneten Runge und Genossen bei, ebenso dem folgenden Antrage des Abg. Lasker als Absag 2 hinzuzufügen :

Gegen Versagung der Genehmigung zum Betrieb eines der in

, 30,/ 32., 23. und 34 erwähnten Gewerbe is der Rekurs zulässig. egen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften des F. 19.

, 38 lautet:

ie Befugniß zum selbständigen Betriebe eines stehenden Ge- werbes begreift das Recht in sich, in beliebiger Zahl Gesellen, Gehülfen, Arbeiter jeder Art und, soweit die Vorschriften des gegenwärtigen Geseßes nicht entgegenstehen, Lehrlinge anzunehmen. T der Wahl des Arbeits- und HÜülfspersonals finden keine andern Beschränkungen statt, als die durh das gegenwärtige Geseß festgestellten.

Jn Betreff der Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehr- linge anzunehmen, bewendet es bei den Bestimmungen der Landes- eseße. i 9 Nachdem dieser §. ohne Debatte angenommen war, ging das Haus zu §. 39 über.

Derselbe lautet :

Wer zum selbständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes be- fugt ist, darf dasselbe am Orte seiner gewerblichen Niederlassung und, soweit nicht die Vorschriften des dritten Titels cine polizeiliche Er- laubniß erfordern, auch außerhalb dieses Ortes ausüben.

Der Abg. Wachenhusen beantragte :

die ÇF. 39 und 42 zu streichen und statt derselben dem §. 39 fol- gende Fassung zu geben: Kaufleute, Fabrikanten und andere Personen, welche ein stehendes Gewerbe betreiben, sind befugt, außerhalb des Ortes ihrer gewerblichen Niederlassung persönlih, oder durch in ihren Diensten stehende Reisende oder Gehülfen Waaren aufzukaufen und Bestellungen auf Waaren und Leistungen zu suchen. Ferner sind dieselben berechtigt, in Ausführung ihres Be- tricbes vom Betriebsorte aus ohne Bestellung alle Waaren (mit Aus- {hluß der in F. 54 aufgeführten , resp. vorbehaltenen , und vorbehalt- lih der in ÇF§ 41 und 57 gegebenen Bestimmungen), so wie ihre ge- werblichen Leistungen (vorbehaltlih der Bestimmungen des Titel Ul. über künstlerische Leistungen und Schaustellungen), in Person oder durch ihre Gehülfen feilzubieten. Dieselben müssen sich über den Besiß eines stehenden Gewerbebetriebes erforderlichen Falls ausweisen

können. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Wachenhusen,

dem der Kommissarius des Bundesrathes, Geh. Regierungs-Rath Michaelis, antwortete, v. Hennig und v. Luck, worauf der Ab- geordnete Wachenhufen seinen Antrag zurückzog.

j autet :

L Ort8polizei-Verordnung -kann bestimmt werden; daß Ge- werbetreibende, welche am Orte eine gewerbliche Niederlassung haben, wenn sie die Gegenstände ihres Gewerbes zum Verkauf umhertragen oder gewerbliche oder fünstlerishe Leistungen oder Schaustellungen außerhalb ihrer Betriebsstätte feilbieten wollen, einer besonderen poli- zeilichen Erlaubniß bedürfen.

Durch Ortspolizei -Verordnung kann ferner bestimmt ‘werden, welche Gegenstände, Leistungen oder Schaustellungen auf solche Weise feilgeboten werden dürfen. e

Nachdem die Abgg. Miquél, dem der Kommissarius des Bundesrathes, Geh. Rath Michaelis anwortete, Freiherr zur Rabenau , v. Luck zu diesem Paragraphen gesprochen , wurde derselbe verworfen.

. 41 lautet: __ Wer ODrucfsahen oder andere Schriften oder Bildwerke auf öffentlihen Wegen, Straßen, Pläßen oder an anderen öffentlichen Orten ausrufen, verkaufen, vertheilen, anhefren oder anschlagen will, bedarf dazu einer Erlaubniß der Ortspolizei-Behörde und hat die über diese Erlaubniß auszustellende, auf seinen Namen lautende schriftliche Bescheinigung bei sich zu führen. Die Erlaubniß kann jederzeit zurük- genommen werden.

Abg. Lasker beantragte: :

1) Nach dem Wort: »Wer«, einzuschalten : gewerbêsmäßig ; 2) statt der Worte: »bedarf dazu u. st. w.« bis zu Ende des Paragraphen, zu seßen: muß spätestens vierundzwanzig Stunden vor dem Beginn des Betriebes hiervon der zuständigen Behörde Anzeige machen, welche hierüber eine auf den Namen des Nachsuchenden auszustellende, min- destens auf ein Jahr gültige Bescheinigung zu ertheilen hat. Dieselbe darf Personen, welche das sehszehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, nicht versagt werden. j | :

Der Jnhaber der Bescheinigung is verpflichtet, diese während der thatsächlihen Ausübung des Gewerbes bei sich zu führen, auf Er- fordern der zuständigen Behörde vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf Geheiß der Behörde den Betrieb bis zur Abhülfe des Mangels einzustellen. : i :

Das Wort nahmen die Abgg. Lasker, Fries, v. Hennig, Braun (Wiesbaden), Wagener (Neustettin), Miquel, Grumbrecht, Weigel, v. Luck, Frhr. v. Patow, so wie der Kommissarius des Bundesrathes Geh. N Michaelis. Das Haus nahm den §. 41 mit den beiden Anträgen des Abg. Lasker

an. (Schluß des Blattes.)

Se. Majestät der König haben, nach dem »Central- blatt für die gesammte Unterricht8verwaltung«, durch Aller- höchste Ordre vom 13. Februar d. J. dem Verein deutscher Philologen und Shulmänner die Erlaubniß, seine dies- lährige Versammlung in Kiel zu halten, zu ertheilen und zur Bestreitung der Kosten sowie zum gastlichen Empfang der Mit- glieder die Summe von 1000 Thlrn. zu bewilligen geruht.

___— Der a Ee Freiherr v. d. Heydt hat heute die Sommerwohnung in seiner Villa bezogen.

Königsberg, 16. April. (W. T. B.) Im Laufe des heutigen Tages haben neue Arbeiterversammlungen stattgefun-

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den, welche jedo ohne jede Ruhestörung verliefen. Es wurden wiederholt Deputationen an den Ober-Vürgermeister abgesandt, welcher auf unbillige Forderungen, wie die gestern verlangte As fremder Arbeiter 2c., niht eingehen zu können erklärte.

Geestemünde, 15. April. (H. C.) Das Kanonenboot »Komet« isst gestern ausgelaufen, um fich zum Schutze der Fischerei in der Nordsee zu stationiren.

Bayern. München, 16. April. Durch Königliche Entschließung vom gestrigen Tage is die Dauer des gegenwär- fig versammelten Landtages bis zum 27. d. M. einschließlich verlängert.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 16. April. Im Ab- geordnetenhause wurde gestern die Debatte über das Grund- steuergesey fortgeseßt, beschränkte fich aber nur auf §. 7, die Centralleitung betreffend, welcher nah langer Diskussion mit der Aenderung angenommen wurde, daß die Centralkom- mission aus 36 Mitgliedern bestehen soll, von welchen 12 vom Finanz-Minister, 6 von dem Herrenhause und 18 vom Abgeord- netenhause ernannt werden soilen.

__— Der Kaiser hat dem Königlich italienishen Oberst- Jägermeister , General - Lieutenant Grafen de Sonnaz, das Großkreuz des Leopold-Ordens verliehen.

___— Der Kaiser hat mit Allerhöchster Entschließung d. 4. Fiume, 14, März 1869, den Bau einer neuen, »yRadetky « zu benennenden Schraubenfregatte von 3000 Tonnen Gehalt, is adt und 12 Stück 7“ Armstrong - Kanonen ge- nehmigt.

Pesth, 15. April. Die »Pesther Korrespondenze theilt aus dem Co welches vom Finanz-Minister bei der beute Vor- mittags stattgefundenen Eröffnung der Steuerreform- Enquétekommission vorgetragen wurde, Folgerides mit: »Bezüglich der direkten Steuern betont der Finanz-Minister S die Reform der Grundsteuer, die in Ungarn höher el als in anderen europäischen Ländern. Um die diesbezüg- liche Steuerhöhe zu normiren, empfiehlt er, den Verkaufspreis und den Pachktschilling in einzelnen Gegenden 6 Ausgangs- punkte zu nehmen und einen Durchschnittspreis zu bestimmen, nach welchem der Reinertrag des ganzen Landes fest- gestellt wird; der Reichstag würde hiernach den Perzentualsat bestimmen , nah welchem die Steuer repartirt werden soll. Bezüglich der Haussteuer habe das jüngste Geseh befriedigende Resultate geliefert. Jn Betreff der Einkommensteuer könne er noch kein Resultat in ten vorlegen, weil die Kommissionen erst dieser Tage die Repartirung beendigt haben. Bei der Personal-Erwerbsteuer sei fortan mehr das Einkommen als die Person in Betracht zu nehmen. Bei der indirekten Steuer be- handelt der Finanz - Minister ausführlih das Tabakmonopol, dessen Aufhebung er gegenwärtig als inopportun hinstellt.«

Belgien. Brüssel, 16. April. Jn der gestrigen Sißzung der Repräsentantenkammer gab das Waffentragen der Soldaten außer Dienst zu neuen Debatten Veranlassung. Die Kammer verwarf einen Antrag von Coomanns, der Kammer die vollständigen Dokumente über Erörterungen, welche im Jahre 1562 rücksichtlih dieser Frage vom Kriegs-Minister ver- anlaßt waren, vorzulegen. Der Kriegs-Minister versprach in- dessen, diese Angelegenheit in weitere Erwägung zu nehmen. Hierauf wurde das Budget des Kriegs-Ministeriums mit 55 gegen 25 Stimmen bewilligt.

Jn Seraing hatten am 14. sämmtliche Grubenarbeiter die Arbeit wieder aufgenommen. Die beiden dort stationirten Bataillone des 4. Linien-Regiments sind unter Oberst v. Boeck nach Lüttich zurückgekehrt. Ein Bataillon des Z. Linien -Regi- ments ist an deren Stelle nah Seraing gerückt, wo sich außer- dem noch eine Escadron Chasseurs befindet. In Lüttich wa- ren in der Nacht zum 15. die Truppen theils konsignirt, theils auf der Jsle du Commerce aufgestellt, um Unruhen zu ver- hindern, und die Bürgergarde rückte am Morgen des 15. nah Val-Benoît aus, wo indessen die Ruhe nicht gestört war. Jn Angleur stellte die lütticher Polizei die Ordnung wieder ber. Dagegen sind im Bassin von Charleroi ernstere Unruhen ausgebrochen. 1 Bataillon Jäger ist von Mons nach Flénu und Framerieres marschirt, 1 Bataillon ist nach Cues8mes, ein anderes nah Jemappes dirigirt worden. In Framerieres ist C zu einem blutigen Zusammenstoß mit den Truppen ge- ommen.

16. April. (W. T. B.) Wie die »Indépendance« meldet, haben die Arbeiterunruhen in den bei Mons belegenen Ortschaften einen bedenklichen Charakter angenommen. Bei &Frameries drohten die Arbeiter, die Maschinen zu zerstören ; bei Quaregnon, Jemmappes und Cuesmes haben fich an 3000 feiernde Arbeiter zusammengerottet.

Großbritannien und Jrland. London, 15. April. Die Abreise Ihrer Majestät der Königin von Windsor nah Osborne, welche auf morgen in Aussicht genommen war,

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