1869 / 104 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

Der Sanitäts - Rath Dr. Riedel zu Berlin ist zum Be- zirk8-Phyfikus in Berlin ernannt worden. : Der Medizinal - Rath Laut zu Selters ist zum Kreis- hysikus des Unter - Westerwald - Kreises mit dem Wohnsitß in ontabaur, der Medizinal-Rath Dr. Bickel zu Wiesbaden zum Kreis- hysifkus des Stadt- und Landkreises Wiesbaden mit dem Wohnsiß in Wiesbaden, der Medizinal-Assistent Dr. Peter Menges zu Braubach zum Kreis -Physikus des Rheingau - Kreises mit dem Wohnsiß in Rüde8heim, der Medizinal - Assistent Dr. Theodor Friße zu Haiger zum Kreis-Physikus des Unter-Taunus-Kreises mit dem Wohnfiß in Langen-Schwalbach der Medizinal-Assistent C. Spe zu A zum Kreis- Physikus des Dill-Kreises mit dem Wohnsiß in Dillenburg, der Medizinal-Assistent Dr. Moeller zu Grenzhausen zum E F Ds des Unter- Lahn - Kreises mit dem Wohnsiß in mburg, der Medizinal-Assistent Dr, Rosenkranz zu Usingen zum Kreis-Physikus des Ober-Taunus-Kreises, vorläufig ausschließ- lih des vormals Landgräflich hessishen Amts Homburg , mit dem Wohnsiß in Usingen, der N Aua S eN Dr. Eberßg zu Weilburg zum Kreis- Physikus des Ober-Lahn-Kreises mit dem Wohnsiß in Weilburg, ernannt worden. Ferner : Der Medizinal - Assistent Dr. Widerstein zu Camberg ist zum Kreis - Wundarzt des Dill - Kreises mit dem Wohnsiß in Herborn , der Medizinal - Assistent Dr, Heß zu Kirberg zum Kreis-Wundarzt des Stadtkreises Wiesbaden, mit dem Wohnsiß in Wiesbaden, der Medizinal-Assistent Dr. Weber zu Nastätten zum Kreis-Wundarzt des Unter-Lahnkreises mit dem Wohnsiß in Diez, der Medizinal-Accessist Dr. Schen ck zu Niederlahnstein zum Kreis8wundarzt des Rheingau - Kreises mit dem Wohnsiß in Ober-Lahnstein, der Medizinal - Accessist Hommerich zu Dorchheim zum C erin des Ober - Lahn- Kreises mit dem Wohnsiß zu orhheim, der Medizinal - Accessist Dr, Grandhomme zu Hofheim zum Kreis - Wundarzt des Landkreises Wiesbaden mit dem Wohnsiß in Hofheim, der Medizinal - Accessist Dr, Justi zu Idstein zum Kreis- Io des Unter - Taunus- Kreises mit dem Wohnsiß in ein, der Medizinal-Accessist Steubing zu Cronberg zum Kreis- Wundarzt des Ober - Taunus- Kreises, fre ausschließlich des vormals Landgräflich hessishen Amts Homburg mit dem Wohnsiß in LTEN der Medizinal - Accessist Menke zu Rennerod zum Kreis- ett des Ober-Westerwald - Kreises mit dem Wohnsiß in ennerad, der Medizinal - Accessist Arthen zu Ransbach zum Kreis- Wundarzt des Unter-Westerwald-Kreises mit dem Wohnsiß in Ransbach, ernannt worden. Endlich: der Bezirks-Thierarzt C. Kayser zu Kamp is zum Kreis- Ma des Rheingau-Kreises mit dem Wohnsiß zu St. Goars- ausen, der Bezirks-Thierarzt Theodor Kolb zu Dillenburg zum Kreis - Thierarzt des Dill - Kreises mit dem Wohnsiß in Dillen-

burg, der Bezirks-Thierarzt Fischbach zu Langenshwalbach zum Kreis-Thierarzt des Ober-Taunus-Kreises, vorläufig ausschließlich des vormals Landgräflich hessischen Amts Homburg, mit dem Wohnsiß in Usingen, 5 der Bezirks- Thierarzt Heinrih Rübsamen zu Nastätten zum Kreis-Thierarzt des Unter-Taunus-Kreises mit dem Wohnsiß in Langenschwalbach, der Bezirks-Thierarzt Diefenba ch zu Rennerod zum Kreis- Thierarzt des Ober - Westerwald-Kreises mit dem Wohnsiß in Rennerod, der Bezirks-Thierarzt J. C. Rompel zu Hershbah zum Kreis-Thierarzt des Unter-Westerwald-Kreises mit dem Wohnsitz in Montabaur, der Bezirk°L-Thierarzt Chr. Gies zu Weilburg zum Kreis-

Thierarzt des Ober-Lahn-Kreises mit dem Wohnsig in Weilburg ernannt worden.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der am 17. April d. J, öffentlich bewirkten Verloo- sung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritätsaktien der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn sind diejenigen

294 Stüd Ser, I, à 100 Thlr. Und 2090-» Sev, 11, à 624 Thlr.

veröffentlihte Bekanntmachung nebst den rüständi ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besiher. dieser Atti L L ret Beta , die Aaytatpeträge derselben, ade der Bekanntmachung, rechtzeiti Berlin, den 17. April 1869 eitig zu erheben, Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck,

der General-Lieutenant U lon Schwarß von Erfürt.

Angekommen: Se. Excellen Inspecteur der 2. Artillerie- nspekt

Berlin , 5. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hof-Glasmaler Schmit zu Aachen die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom heiligen Grabe zu ertheilen.

Personal - Veränderungen.

Offizi 9 E. 74 an S ziere, Portepee - Fähnriche 2c. A. Ernennun Beförderungen und Verseßungen. Den 24. April. vol Roeder, Sec. Lt. vom Kaiser Alex. Garde - Gren. Regt. Nr. 1, in das 1. Niederschl. Jnf. Regt. Nr. 46 verseßt. Den 27, [pril. von Sobbe, Hauptm. vom großen Generalstabe, zum Generalstabe dex 1. Garde-JInf. Div., Lust, Hauptm. vom großen Generalstabe, zum Generalstabe der 18. Div. verseßt. Krohn, Oberst und Commdr. des S(hlesw. Holst. Füs. Regts. Nr. 86, von dieser Stellung, unter Ver- seßung zu den Off. von der Armee mit Belassung seiner bish. Unif. entbunden. v. Horn, Oberst und Kommandant von Sonderburg- Düppel , zum Commdr. des Schlesw. Holst. Füs. Regts. Nr. 86, v. Cramer, Oberst und Kommandant von Wittenberg , unter Ver- leihung eines Patents seiner Charge, zum Kommandanten von Son- derburg - Düppel, v. Zedtwiß, Ob. Lt. vom 4. Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 67, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Kommandanten von Wittenberg ernannt. v. Kutschenbach, Major, aggregirt dem 4. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 67, in das Regt. einrangirt. Lieben- einer, Hauptmann und Compagnie - Chef im Magdeburgischen Infanterie - Regiment Nr. 67, unter Beförderung zum Major mit seinen bisherigen Kompetenzen, dem Regiment aggregirt. B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 27. April. v. S acht» meyer, Hauptm. a. D., zuleßt Führer der Militär-Straf-Abth. zu Minden, der Char. als Major verlichen. Bei der Landwehr. Den 29. April. Fischer, Rittm. vom Train des 1. Bats. (Neuß) 6. Rhein. Landw. Regts. Nr. 68, mit Pens. nebst Aussicht auf An- stellung im Civildienst und seiner bisher. Uniform , Menzel, Sec. Lieutenant von der Jnfanterie des 1. Bataillons (Striegau ) 1 sten Schlesischen Landwehr - Regiments Nr. 10, mit Pension nebs Aussicht auf Anstellung im Civildienst, der Abschied bewilligt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums. Den 22. April. Feder, Zahlm. Aspirant vom 3. Magdeburg. Jnf. Regt. Nr. 66, zum Zahlm. bei dem Fs. Bat. 1. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 ernannt.

4 L. Fu der Marine.

Offiziere 2c. A. Ernennungen, Beförderungen 2c. Den 27. April. v. Blanc, Kapitän-Lieutn., zum Korvetten-Kapitän, Kupfer, Lieutn. zur See, zum Kapitän-Lieutn,, Bendemann, v. Goerne L, Strauch, Hartog, Seec-Kadetten, zu Unterlieuts. zur See, befördert. Zembs{ ch , Kapitän-Lieut., zur Dienstl. bei dem Ober-Kommando der Marine kommandirt. B. Abs\chieds- bewilligungen 2c, Den 27. April. Kühn, Lieutn. zur See, autaGieden und zu den Seewehr-Offiz. des See-Offiz.-Corps über- getreten.

Bekanntmachung.

Bei der unterm 19. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der im lau-

fenden Jahre einzulösenden Partialobligationen der vormals Land-

gräflih hessischen Staatsanlehen sind durch das Loos zur Rüczahlung auf den 1. August l. J. bestimmt worden:

1) von dem bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth- \{child & Söhne in Frankfurt a. M. negoziirten Anlehen von 500,000 Fl. d. d. 1. Februar 1829.

Lit. A, Nr. 44. 91. 109. 129. 133. 173. 178. 213. 228. 240. 249, 258. 302 und 315.

Lit, B. Nr. 45. 46. 55, 56. 127. 128, 141. 142. 173. 174. 175. 176, 177 und 178.

Lit, C. Nr, 221. 222. 223. 224. 225, 296. 227, 228. 229 und 230; |

2) von dem bei demselben Bankhause negoziirten Anlehen von 675,000 Fl. d. d, 1. Februar 1829.

Lit, A. Nr. 90, 89. 101. 107. 221. 279. 297. 299. 301. 309, 314. 317. 355. 416. 420. 432 und 450.

Lit, B. Nr. 856. 86. 105. 106. 107. 108, 147. 148, 161. 162. 109, 1/07 4179-180: 198,- 194. Q11 219, 276 und 276.

Lit, C. Nr. 151, 152, 1583. 154. 155. 156. 157. 1568. 159, 160, 161. 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. 169. und 170;

3) von dem bei dem Bankhause A. Reinach in Frankfurt a. M. negoziirten Anlehen von 150,000 Fl. d. d. 1. August 1859.

Nr. 94 und 178. Die Jnhaber dieser Partialobligationen werden hiervon mit dem

gezogen worden, welche durch unsere in Nr. 94 des Blattes

Bemerken benachrichtigt , daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei den betreffen-

ankhäusern, als auch bei der Königlichen Regicerungs-Hauptkasse de Cd , der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. und der Königlichen Steuerkasse zu Homburg gegen Rückgabe der Partial- Obligationen und der dazu gehörigen , nicht verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können.

Wiesbaden, den 24. April 1869. i Der Königliche Regierungs-Präsident. In Vertretung: v. ÖDresler.

Ie ichtaumtliches.

Preußen. Berlin, 5. Mai. Se. Majestät der König besichtigten heute Vormittag 9 Uhr an der Tempelhofer Chaussee das 4. Garde-Regiment zu Fuß und nach demselben das Exerzieren im Feuer des Garde-Feld-Artillerie-Regiments, fuhren dann mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mek- lenburg - Shwerin , Höchstwelcher heute Abend Berlin verläßt, nah dem Schlosse, nahmen dort Abschied von Sr. Königlichen Hoheit und kehrten gegen 12 Uhr nach dem Palais zurü, wo der Geheime Kabinetsrath von Mühler noch Vortrag hielt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen sowie für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sißung zu-

sammen. Der Ausschuß des Bundesrathes des Deutschen

Zollvereins für Rechnungswesen hielt gestern eine Sißung ab.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes versammelte sich heute zu einer Plenarsizung.

Im Verlaufe der gestrigen Sißung des Reichs- tages des Norddeutshen Bundes wurden in der Be- rathung des die Errichtung eines obersten Handel8gerichtshofes betreffenden Geseßentwurfes dic F. 9, 11, 12 ohne Debatte an- genommen. §. 13 wurde nach einer längeren Diskussion , an der sih die Abgg. Meyer und Lesse, sowie der Geh. Ober-Justiz- Rath Pape betheiligten, in der Fassung der Vorlage angenom- men , ebenso die F§. 14— 20. Dagegen trat das Haus den Fg. 21 und 22 in folgender, dur die Amendirung des Abg. v. Bernuth bewirkten Gestalt bei : :

F. 21. Der Beschluß eines obersten Landesgerichtshofes, durch welchen sh derselbe für zuständig oder deshalb für unzuständig er- klärt, weil das Bundes-Ober-Handels8gericht O sei, oder der Be- {luß des leßteren, dur welchen sich dieses für zuständig oder deshalb für unzuständig erklärt, weil ein oberster Landesgerichtshof zuständig sei, ist einer Anfechtung nicht unterworfen und sür den anderen Ge« riht8hof in gleiher Weise bindend. : E

g. 22. Für die Berehnung der Gerichtskosten und für die Be- rechnung der Gebühren der Anwalte und Advokaten sind in den an das Bundes-Ober-Handelsgericht gelangenden Sachen die Vorschriften maßgebend, nach welchen die Kosten und Gebühren zu berechnen sein würden, wenn die Sache an den obersten Landesgerichtshof gelangt wäre. Die Mehrkosten, welche durch Reisen eines auswärtigen An- walts oder Advokaten nah dem Siße des Bundes-Ober-Handels- gerichts entstehen, is der Gegner zu erstatten nicht verbunden. Stempelpapier und Stempelmarken sind bei dem Bundes-Ober- Handelsgerichte niht zu verwenden, vielmehr ist der Betrag der Stempel, welche, wenn die Sache bei dem obersten Landesgerichtshofe anhängig geworden wäre, für die bei diesem stattfindenden Ausferti- ungen, eins{hließlich der Dekrete, Beschlüsse und Urtheile, nah den Landesgeseßen zu verwenden gewesen sein würden, als Gericht8gebühr zu berechnen und mit den Gerichtsfosten einzuziehen. Dies gilt auch von den an das Bundes-Ober-Handelsgericht gerihteten Gesuchen und Eingaben der Parteien. Die für die Geschäfte des Bundes-Ober- Handelsgerichts zu berechnenden Kosten fließen zur Bundeskasse. Jür das Verfahren, welches dadur entstanden ist; daß die Sache zu- nächst an das unzuständige Gericht gelangt und von diesem an das

zuständige abgegeben ist, kommen Gerichtskosten niht in Ansaß.

Darauf wurde der zurückgestellte Y. 10 und zwar in fol- gender durch die Amendirung der Abg. Lienau und von Bernuth herbeigeführten Gestalt angenommen: j

Zur Praxis bei dem Bundes-Oberhandelsgerichte und zur Nieder- lassung am Sitße desselben sind alle in einem Staate des Norddeut- hen Bundes zur gerichtlichen Praxis fest zugelassenen Rechtsanwalte und Advokaten berechtigt. Zur Annahme von Zustellungen haben die Parteien einen am Siß des Bundes-Oberhandelsgerichts wohnen- den Bevollmächtigten zu bestellen. Unterlassen sie dies, so erfolgt die Zustellung dur die Post mittelst rekommandirten Schreibens.

Die Übrigen Paragraphen wurden mit geringen redaktio- nellen Aenderungen in der Fassung der Vorlage angenommen, dagegen L 24 gestrichen. Schluß der Sizung 4% Uhr.

Die heutige (35.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 117 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren anwesend: der Präsident des Bundes- tanzler-Amtes Wirklicher Geheimer Rath Delbrü , sowie der Kommissarius des Bundesrathes Geheimer Regierungs-Rath

Dr. Michaelis.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung betraf den folgen- den Antrag des Ábg, Walde ck:

1883

Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Geseb-Ent- wurfe seine Zustimmung zu geben: Geseß, betreffend die Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Norddeutshen Bundes. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c, ver- ordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des Reichstags, was folgt: F. 1. Der Artikel 32 der Verfassung des Norddeutschen Bundes wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt der F. 2 des gegenwärtigen Geseßes. §. 2 Die Mitglieder des Reichêtages erbalten aus der u Era Reisekosten at Diäten nah Maßgabe des Geseßes. Bis pn Erlasse dieses Gesebe® stellt das Bundes-Präsidium die Höhe der- elben fest. Ein Verzicht auf die Reisekosten und Diäten ist unfstatt- haft. Urkundlich 2c. Ÿ __ Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes Delbrück S die Stellung des Bundesrathes zu dem vorliegenden Antrage folgendermaßen : |

Meine Herren! Die Frage, um die es \ich handelt, ist in den Jahren 1867 und 1868 so ausführlich diskutirt, daß Sie nicht von mir erwarten werden, daß ich hier in eine neue Dis- lussion derselben eintrete. Jch habe nur zu konstatiren, daß die Stellung der verbündeten Regierungen zu der h gea &rage genau dieselbe is, wie sie von dem Herrn Bundes anzler in der scchsten Sißzung der vorjährigen Session bezeichnet ist. Die verbündeten Regierungen schen in der Verfassungsbestim- mung, um deren Abänderung es sich handelt, und sind berech- tigt, darin zu sehen, cinen e entnihes Theil des Kompromisses, auf dessen Zustandekommen die Verfassung beruhet, und sie sind ihrerseits niht in der Lage, in dieser Beziehung irgend Etwas von dem Kompromiß aufzugeben , durch welches die Verfassung zu Stande gekommen ift ,

Hierauf sprachen die Abgeordneten Försterling, Fries, Kayser, Graf Bassewiß, Graf Schulenburg -- Beetendorf, Oehmichen, v. Blanckenburg, Künzer, sowie der Antragsteller.

Das Haus trat dem Antrage des Abg. Waldeck in nament- liher Abstimmung mit 109 gegen 94 Stimmen bei.

Es folgte in der Tagesordnung: Antrag der Abgg. Har- kort und Gen., den Bundeskanzler aufzufordern, gemäß der Art. 41—46 der Verfassung das Eisenbahnwesen den Bedürf- nissen der Zeit gemäß zu ordnen. Es sprachen hierzu die Abgg. Harkort, v. Luk, von Unruh M Becker (Dortmund).

Der Kommissarius des Bundesraths Michaelis nahm nach den Abgg. Harkort und v. Luk das Wort. Das Haus nahm Hoi den folgendoan Antrag der Abgg. v. Luck und Ge- nossen an:

Der Reichstag wolle beschließen: unter Ablehnung des Antrages Harkort folgende Resolution zu fassen: den Bundeskanzler zu ersuchen, baldthunlichst die in den Artikeln 41 bis 47 der Verfassung des Nord- deutschen Bundes enthaltenen Bestimmungen durch Erlaß der erfor- derlichen reglementarischen Festseßungen und allgemeinen administra- tiven Anordnungen ins Leben treten zu lassen.

Beim Schlusse des Blattes erfolgte Berichterstattuug der Petitions-Kommisfion.

Der Ober-Tribunals-Vize-Präsident, Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses, Wirkliche Geheime T Dr. von Scchlieckmann, ift in der Nacht vom 2. zum 3. Mai hierselbst verstorben.

Nach den beim Ober - Kommando der Marine einge“ gangenen Nachrichten ist S. M. Panzerfregatte »König Wil- helm« und Aviso »Pr. Adler« am 4. d. M. von England in Kiel angekommen.

S. M. Fregatte »Niobe-« ist am 3. und S. M. Brigg »Rover« am 4. d. M. in Plymouth angekommen.

rerer terer

Kiel, 3. Mai. (Kiel. Ztg.) Der Ober-Präsident Freiherr von Scheel-Plessen hat sich nach Carlsbad begeben.

Lauenburg. Rageburg, 4. Mai. (W. T. B.) Der Landtag hat eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission gewählt, welche mit der preußishen Regierung wegen Einver- leibung des Herzogthums Lauenburg in den preußischen Staat in Unterhandlung treten soll.

_Meck&lenburg. Schwerin, 4. Mai. (M. A.) Die Her- ogin Anna ist gestern Vormittag nah Darmstadt zum Be- fu bei den fürstlihen Großeltern abgereist.

Heute beginnen hier erneuerte kommissarish-depu- tatishe Verhandlungen über die Reform des Steuer- und Yollwesens zwischen den Kommissarien der Regierungen und den landschaftlichen Mitgliedern der ständischen Deputation. Als Großherzoglih mecklenburg - strelißsher Kommissarius ist der Staats-Minister Freiherr von Hammerstein aus Neustreliß hier eingetroffen.

Nr. 35 des Regierungsblattes bringt heute ein Publikan- dum des Großherzoglichen Finanz-Ministeriums vom 26. v. M., betreffend die Gewährung der Nachsteuer-Ermäßigung.

Die Gewährng einer Nachsteuer-Ermäßigung is dadurch bedingt, daß der Nachsteuerpflichtige einen Handel oder ein Ge- werbe betreibt, einen Gesammt-Nachsteuerbetrag von mehr als

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