1869 / 107 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1932

berufen, welche, wie ich nicht zweifle, der civilisatorischen Mission A H "welche wir zu erfüllen haben. Jh rechne dabei auch auf Euch, Einwohner von Chartres, weil Jhr einen Theil jener 8 Millionen Franzosen ausmacht, welche niir zu drei ver- schiedenen Malen ihre Stimmen gegeben haben, und weil ih weiß , daß Jhr von feurigem Patriotismus beseelt seid; dort aber, wo wahrhafte Vaterlandsliebe herrscht, finden auch die besten Garantien für Ordnung , Fortschritt und Freiheit ihre Stätte. «

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 10. Mai. In der Sigung des Reichstages am 10. d. M. erläuterte der General-Post-Direktor von Philips- born den §. 1 des Gesehes über die Portofreiheiten, die Porto- freiheit der Häupter und Mitglieder der Regentenhäuser be- treffend, wie folgt: : : j q i

Meine Herren! Jch beschränke mich demnächst ledigli auf meine Erklärung zu den Amendements, die zu dem §. 1 eingebracht sind.

ch erlaube mir zunächst anzuführen, daf, was die Ausdehnung der P rlofreibeit auf die Sendungen der Mitglieder der Regentenfamilien und an die Mitglieder der Regentenfamilien betrifft, wir bei der Post- verwaltung stets davon ausgegangen sind, daß die Portofreiheit nur gebraucht werden könne von fürstenmäßigen Mitgliedern der Regenten- familien, und daß, wenn Zuveifel obgewaltet haben , wie weit eine Pourtofreiheit in Anspruch genommen werden könne, wir nah diesem Grundsaß die Frage zu beurtheilen uns bemüht haben. Es ist aller- dings fein adoptirter Ausdruck »fürstenmäßiges r S Was unter cinem fürstenmäßigen Mitglied zu verstehen sei, mu theils nach Haus- geseßen, theils nach Privat-Fürstengeseben beurtheilt werden. Indessen ist es uns doch gelungen, den Anhalt dafür zu finden, um selbst einen oder den anderen Anspruch mit Erfolg abzulehnen. Im Allgemeinen ist die Portofreiheit, die für die regierenden Häupter und für die Mit- glieder der Regentenfamilien im Gebrauch si befindet, ein hergebrach- tes Ehrenrecht; aus diesem Gesichtspunkt is es angeschen, aus diesem Gesichtspunkt ist es aufrecht erhalten und Sie finden es in fast allen europäischen Staaten. Wir haben Postverträge verschiedener Art zu {ließen gehabt; eine Reihe solcher Verträge sind im Jahre 1867 geschlossen, auch mit den thüringischen Staaten, in denen das Postwesen von der Krone Preußen übernommen worden; wir haben in diesen Verträgen stipulirt, wie es mit den Portofreiheiten in Staatsdienst- sachen, Kommunalangelegenheiten y Vereinssachen U. \. w. gehalten werden soll, und s is in den Verträgen auch vereinbart y Daß die Portofreiheit für die regierenden Fürsten und die Mitglieder der Re- gentenfamilien dieselbe sein solle, wie sie jeweilig in Preußen für Se. Majestät den König von Preußen und die Mitglieder des König- lich preußischen Regentenhauses in Gültigfeit sein werde. Es is auf dieses Ehrenreht ein großes Gewicht gelegt. Die Krone Preußen hat dur jene Verträge Rechte erworben. Se. Majestät der König von Preußen stellen die Beamten in den thüringischen Staaten, bei den Postanstalten, in demselben Umfange an, in welchem verfassungsmäßig sonst die Landesregierungen die Beamten in ihrem Gebiet anzustellen haben. Âls damals jene Verträge geschlossen wurden / hatte man preußischerseits bestimmt nicht in Aussicht genommen, daß eine Ein- schränkung oder Aufhebung der Portofreiheit für die regierenden Häupter und Mitglieder der egenen A eintreten werde. Auch die anderen kontrahirenden Theile hatten eine solche Vorausseßung im Allgemeinen nicht gehegt. Man war bona fide von beiden Seiten Werke gegangen. Preußen hatte die Zusage ertheilt, Preußen hatke die Rechte erworben. Nur in dem Schlußprotokoll zu einem Jener Verträge finde ih cinen Vorbehalt dahin gehend, daß, wenn die Porto- freiheit, welche nach jener Analogie für das Fürstliche Haus sich erge- ben sollte, ungünstiger sei, als die bis dahin bestandene Portofreiheit, alsdann auf den damaligen Status quo zurücfgegangen werden solle. Und in dem Schlußprotokoll zu einem zweiten Vertrage jener Zeit finde ich den Anspruch, daß, wenn in cinem andern thüringischen Staate günstigere Zugeständnisse gemacht werden sollten, alëdann diese auch dem betressenden Staate zu Theil werden sollen.

Meine Herren! Wir haben auch eine andere Reihe von Post- Verträgen geschlossen, die Jhrer Genehmigung unterlegen haben. Jn diesen Postverträgen sind ebenfalls Dispositionen enthalten, die ent- \prechend den Verhältnissen eine Portofreiheit bedingen für den Aus- taush von Korrespondenzen zwischen den regierenden Häuptern und Mitgliedern der Regentenhäuser auf der einen und denen auf der anderen Seite. O L

Wir haben erforsht, meine Herren, wie die Grundsäße in Bezie- hung auf das Portofreiheitswesen auf jenem Gebiete in den Übrigen Staaten Europas \ich ausgebildet haben. .

In Bayern, Württemberg, im Großherzogthum Baden genießen die regierenden Fürsten und Mitglieder der Regentenfamilien unbe- Frack Portofreiheit für die abgehenden und ankommenden Sen-

ungen. E

In Oesterreich haben der Kaiser und die Mitglieder der Kaiserlichen Familie für abgehende und ankommende O, Portofrei- heit. Diese Korrespondenzen dürfen das bei der Brie post zulässige Gewicht übersteigen, indeß dürfen sie andere Gegenstände, als Doku- mente, Schriften, Rechnungen, Akten, Karten, Pläne und Drucksachen nicht enthalten. O

In Großbritannien genießen die Königin und die Mitglieder des Königlichen Hauses keine Portofreiheit. i

În Frankreich genießen der Kaiser und die Mitglieder der Kaiser- lien Familie für abgehende und anfommende Korrespondenzen

Portofreiheit.,

In Jtalien: die an den König und die Mitglieder des König- lichen Hauses adressirten Korrespondenzen genießen Portofreiheit; da- gegen werden von den von dem König und den Mitgliedern des Königlichen Hauses abgeschickten Korrespondenzen nur diejenigen porto- frei befördert, welche an öffentliche fonctionnaires gerichtet sind.

In den Niederlanden: Der König und die Mitglieder des König- lichen Hauses genießen für abgehende und ankommende Korrespondenzen Portofreiheit. E A N E:

In Belgien: Der König und die Mitglieder des Königlichen Hauses genießen für abgehende und ankommende Korrespondenzen Befreiung vom inländischen Porto. s A

In Schweden: Der König und die Mitglieder des Königlichen Hauses genießen unbeschränkte Portofreiheit für Sendungen , welche mit der allgemeinen Briefpost befördert werden, darunter auch Gesld- briefe und Briefe mit angegebenem Werth; portopflichtig sind indeß alle Sendungen, welche der Fahrpost angehören. r

In Dänemark: Der König und dle Mitglieder des Königlichen Hauses genießen für die rein inländischen, niht rekommandirten Briefe, welche von ihnen versandt werden (ohne Rücksicht auf die An- gelegenheit) Portofreiheit, ebenso für diejenigen an sie gerichteten inländischen , nicht refommandirten Briefe, welche Staatsdienstfachen betreffen ; alle in Privatangelegenheiten an sie adressirten Briefe unter- liegen der Portozahlung. Für nicht refommandirte Briefe nach und von dem Auslande wird fein dänisches Porto erlegt. Für Geld- und Paetsendungen kommt das gewöhnliche Porto zum Ansaß ; die- ses Porto wird indeß zurückerstattet. .

Meine Herren, wir sind demnächst auch der Frage näher getreten, in wie weit die Portofreiheit, welche nah den eben verlesenen Zusam- menstellungen den regierenden Häuptern und den Mitgliedern der Regentenfamilien zusteht, gebraucht werden kann von den Hofverwal- tungen , von den einzeln stehenden Hofbeamten. Wir sind zurück- gegangen auf das gedruckte Material, welches wir hierüber zu erlan- gen vermocht haben, und es ergeben sih darin sehr verschiedene Ver- hältnisse. Es ergiebt sich aber fein einziger Fall, in welchem ausgesprochen ist, daß eben nur die Person des regierenden Fürsten und eben nur das betreffende Mitglied der Re- gentenfamilie in der engsten Bedeutung für feule erson von der betreffenden Portofreiheit Gebrauch machen könne. Jm Gegen- theil haben wir manche Beweise vor Augen aus den gedruckten Ma- terialien, daß cine niht unbedeutende Zahl von Stellen ermächtigt ist, von der Portofreiheit unter gewissen Vorbehalten der äußeren Ordnung und Sicherstellung Gebrauch zu machen. Von mehreren Staaten besißen rvir das Material nicht, und wir haben Anstand ge- nommen, alsdann in dieses Detail Age, weil auch dergleichen Erkundigungen ihre gewisse Grenze finden. :

Ich möchte nach dem, was ih eben zu verlesen die Ehre gehabt habe, nur fonstatiren, daß in keinem curopäischen Staate in Bezug auf die Portofreiheit für das regicrende Haupt, von der Portofreiheit für die Mitglieder der Regentenhäuser ein Unterschied gemacht ist; sondern wo und so weit die Portofreiheit besteht, gilt sie in gleichem Maße für das regierende Haupt wie für die Mitglieder der Regenten- familie; und ich konstatire ferner, daß auch außerdem gewisse Stellen beauftragt sind, von der Portofreiheit Gebrauch zu machen. Ich er- laube mir unter diesen Umständen darauf zurückzukomuien, daß bei der Erwägung des vorliegenden Geseßentwurfs davon abgeschen wer- den möge, zwischen der Portofreiheit der regierenden Fürsten und der für die Mitglieder der Regentenfamilien zu unterscheiden. Ich bitte ferner darum, auch davon abzusehen, daß eine Beengung der Porto- freiheit durch die Worte: »für ihre Person« etwa eingefügt werde. Eine solche Beengung würde von praftisch großer Bedeutung sein, denn wir würden die Fassung nicht anders auslegen können j als daß die abgehenden Sendungen gewissermaßen eigenhändige Schrei- ben der betreffenden höchsten Herrschaften sein müßten, um zur Portofreiheit verstattet zu werden, und es würde eine zu große Anforderung sein, wenn alle zur Portofreiheit sich eignenden Sachen eben deshalb eigenhändig vollzogen sein müßten.

Tch bitte, Überzeugt zu sein, daß, wenn Ueberschreitungen der Porto- freiheit auf irgend einem Gebiete vorkommen, wir unbeirrt unsere Ausstellungen dagegen erheben. Jh will gerne zugeben, daß in dem einzelnen Falle, welchen der Herr Abgeordnete Becker (Dortmund) erwähnt hat, die Zahl der portofreien Sendungen, welche zusammen- getroffen sind, in den Augen des Beamten eine ungewöhnlich große

ewesen sei. Das i} ja möglih. Dergleichen Verhältnisse müssen si im Ganzen und Großen übertragen. Jch bitte Sie, Überzeugt zu sein, daß wir ferner daran festhalten werden, nur für die fürstenmäßigen Mitglieder der Regentenhäuser die Portofreiheit unsererseits anzuer- kennen , und ersuche Sie, durch unveränderte Annahme des §. 1 in dieser Frage ein gefälliges Entgegenkommen darzulegen.

Die Nr. 19 des »Justiz - Mirnisterialblattes« publizirt u. A. folgendes Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 9ten April 1869, nah welchem auch im Falle eines doppelt - rükfälligen Diebstahls die Strafschärfung nur dann wegfällt , wenn zwischen der Abbüßung der zuerst verhängten Sirafe und der Verübung ded zweiten Diebstahls zehn Jahre liegen; es genügt dazu nicht , wenn zwischen jener Strafabbüßung und der wegen des zweiten Falles er- folgten Aburtheilung zehn Jahre verstrichen sind.

Statistische Nachrichten. : Die gewerblichen Unterstüßungsfkassen im Regic- rungsbezirk Posen. Die fortschreitende Entwickelung der gewerb- lichen Verhältnisse im Regierungsbezirke Posen, sowie die Zunahme der Bildung unter der dortigen gewerbetreibenden Bevölkerung hal das Bedürfniß nach Einrichtungen erhöht, welche geeignet sind, nament-

1933

li die fleinen Handwerker und Fabrifarbeiter bei vorkommenden Un glücksfällen zu unterstüßen und vor einem anden Ruin zu be- wa hren, denen fie theils durch die Gefahren ihres Berufs, theils dur die Schwankungen des Absaßes und des Verdienstes besonders aus- geseßt sind. Wenngleich der Antheil der dortigen Gewerbetreibenden und der Arbeiter auf dem Gebiete der sozialen Selbsthülfe ein noch geringer ist, so zeigt doch die Entwickelung der dortigen gewerblichen Unterstüßungskassen eine exfreulihe Steigerung desselben. Besonders ist diese scit dem Jahre 1854 wahrnehmbar, eine Erscheinung, die au darin ihren Grund hat, daß erst durch das Geseß vom 3. April 1854, betreffend die gewerblichen Unterstüßungskassen, die Möglichkeit geschaffen wurde, namentlich Seitens der Verwaltungsbehörden in ersprießlicher Weise für die Gründung und Fortentwickelung derartiger Einrichtungen Sorge tragen zu können. i

Die Entwielung dieser Kassen im Regierungsbezirk Posen, welche im Wesentlichen die Unterstüßung im Falle der Erkrankung und die Zahlung cines Sterbegeldes beim Todesfalle gewähren, ergiebt nach- fehende Zusammenstellung der am Schlusse des Jahres 1854 und des Jahres 1868 dort vorhanden gewesenen Unterstüßungskassen.

Zahl Kassen- ' der Vermögen. Nasen Sg. Pf.

Durschnitt- Jahreobeitrag

liche Zahl der} it g Falieder glieder.

Mitglieder Thl. Sa. Pf. Thl.

1. Kassen für selbstän- dige Gewerbetreibende 1854: 58 2136 559 19 8376 1868: 93 3289 2220| 4 17,412 2. Gesellenunterstüßungs8- Kassen 1854: 96 2579 2805| 18 1815 1868: 98 4765 5553| 11 4373 3. Unterstüßungskassen f. Fabrikarbeiter 1854: 1868: 3 419 2147] 9] 91 1264 infl. der Bei- träge der Arbeitgeber. Jn der bezeichneten Periode ist hiernach die Zahl der Unterstüßungs- kassen von 154 auf 194, die durschnittliche Zabl der Mitglieder von 4715 auf 8473 gestiegen. Leßtere zahlten im Jahre 1854 3365 Thlr. 7 Sgr, im Jahre 1868 9920 Thlr. 25 Sgr. 7 Pf. an Beiträgen. Das Kassenvermögen belief sih 1854 auf 9192 Thlr. 13 Sgr. 1 Pf. 1868 dagegen schon auf 23,051 Thlr. 1 Sgr. 1 Pf. Kunft und TKLissenschaft.

Bremen, 9. Mai. Die Vertreter des hiesigen Komites für die Nordpol-Expedition und die aus Bremerhafen, Oldenburg, Göttingen, Gotha, Hamburg und Kiel hier anwesenden Förderer des Unternch- mens haben in einer gestern stattgehabten Versammlung den Beschluß gefaßt, daß die Expedition am 7. Juni mit einem Begleitschiff von 200 Tons in See gehen soll, welcheë so ausgerüstet ift ; daß mit ihm eine Ueberwinterung ermöglicht werden kann.

Landwirthschaft. _ Berliner Rennbahn zu Hoppegarten 1869. 1. Früh- pag Erster Tag, Sonntag, 9 Mai, Nachmittags 4 Uhr. Eröffnunas-Rennen. Staatspreis 300 Thlr. Für Z3jährige und ältere inländische Hengste und Stuten, die gelaufen, aber nie gesiegt haben (Matches ausgeschlossen), 25 Thlr. Einsaß, ganz Reug., 3 jährige 103 Psd., 4jährige 118 Pîd., Sjährige und ältere 120 Pfd, Stuten 3 Pfd. weniger. Distanz 500 Ruthen. Dem zweiten Pferde den doppelten Einsaß. Der Sieger is für 600 Thlr. käuflich und wird gleich nah dem Rennen öffentlih zur Auktion gestellt. Der Mehrbe- trag fällt der Rennkasse zu. Nicht verkäufliche Pferde 7 Pfund extra, u nennen bis 28. April. Das Rennen hatte 3 Unterschriften. Am fosten erschienen: Des Königlichen Hauptgestüts Gradiß Z3jähr. br. t. Reform (nicht verkäuflich) 107 Pfd. (Fisk), Sr. Hoheit des Land- raf Friedrich von Hessen 4 jähr. br. St. Epernay, 115 Pfd. (Kelly). urückgezogen wurde Dohle. Reform siegte leiht im Canter mit 3 Längen. Zeit : 2 Minuten 14 Sekunden. Werth dcs Rennens: 375 Thaler. Es folgte um 45 Uhr: i j:

Offizier-Reiten um den von Sr. Majestät dem Könige Allergnädigst bewilligten Preis von 275 Thlr. Pferde im Be- fiß von Offizieren im aktiven Dienst der preußishen Armee und von solchen geritten, welhe bisher auf einer öffentlichen Rennbahn kein Rennen im Werthe von 300 Thlrn. gewonnen haben, auch in diesem Jahre nicht unter einem Jocy abgelaufen sind. 5 Thlr. Eins, ganz Reug. Gewicht 4jähr. 145 Pfd., 5jähr. 152 Pfd., 6jähr. und ältere 155 Pfd. Sieger in einem Rennen im Werthe von unter 300 Thlrn. 5 Pfd., zwei oder mehrere solcher Renner 7 Pfd. extra. Distanz 500 Ruthen. Das zweite Pferd erhält die Einsäße bis zu 50 Thlr. Das Rennen hatte 5 Unterschriften. Qurükgezogen wurde: Dulcet und am Pfosten erschienen: Sr. Durdl. Rittm. Prinz Croy's (Regt. der Gardes du Corps) 4jähr. br. H. Cäsar, 145 Pfd. (Reit. Prem Lieut. v. Brünneck, 1. Garde- Orag. Regts.). Major von Passow's (2. Garde-Regt. z F.) a. F. W

Grenadier (Reit. Pr. Lieut. v. Bülow, Mecklenb. Drag.) 155 Pfd. | Lieutenant v. Blumenthal's (1. Garde - Drag. Regt.) 6jähr. Ir. NV. |

Remus (Reit. Pr. Lieut, v. Plöß, 1. Garde - Drag. Negt.) 155 Pfd. Lieutenant Frhrn. v. Kissing's 6jähr. F. W. Joko (Reit. Besißer) 155 Pfd. Cäsar siegte mit mehr als zchn Längen. Zeit 2 Minuten 21 Sekunden. 5 für Grenadier. Es folgte diesem Rennen um 5 Uhr: Rennen um den Staatspreis 1V. Klasse von 500 Thlr.

Werth des Rennens 275 Thlr. für Cäjar und 25 Si, |

Offen für alle Zjährige inländische Hengste und Stuten, welche noch feinen flassifizirten taatspreis 1., 2. oder 3. Klasse gewonnen haben. 40 Thlr. Einsaß, halb Reugeld. Gewicht: Hengste 110 uad Stuten 107 Pfd. Gewinner von Preisen 4. Klasse tra- gen für jeden solchen Sieg im laufenden Jahre 3 Pfd. mehr. Distanz 400 Ruthen. Der Sieger erhält den Staatspreis von 500 Thlrn. und die Hälfte der Einsäße und Reugelder, das zweite Pferd die andere erne der Einsäße und Reugelder. Das Rennen hatte 9 Unterschristen. Zurückgezogen wurden: Lehndorffy Weatkerby und Jgnatra. Am Pfosten erschienen: der Berliner Nenngesellschaft (ge- nannt von Hrn. F. Jaques) jähr. br. H. ter Erstgeborne, 11 Pfd. (Little), des Königl. Hauptgestüis Gradiß 3jähr. br. H. Rabulist, 110 Pfd. (Fie Graf H. Hendel v. Donnersmarcks sen. Z3jähr. H. High- ringer, 110 Pfd. (Gilliam), Graf H. v. Redern's 3jähr. F.-H. Oscar; 110 Pfd. (W. Long), Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm v. Mecklen- burg Zjähr. br. H. Orlandino, 110 Pfd. (Coof), Graf Joh. Renard's Z3jähr. br. H. Jgnorant, 110 Pfd. (Kelly). Der Erstigeborne siegte mit einer guten halben Länge; Rabulist zweites, dichtauf Highringer drittes, Oscar viertes Pferd. Zeit 2 Minuten 42 Sekunden. Werth des Rennens 650 Thlr. für den Erstgebornen, 150 Thlr. für Ram- bulist. Es folgte um 55 Uhr:

_ Verfkaufsrennen. Staatêpreis 300 Thlr. für Zjähr. u. ältere inländische Hengste und Stuten, 20 Thlr. Einsaß, ganz Reugeld. Ge- wicht: Z3jähr. 112, 4jähr. 131, 5jähr. 137, ältere Pferde 139 Pfd. Stuten 3 Pfd. weniger. Der Sieger ist, wenn gefordert, für 1000 Thaler fäuflih, ist er für 750 Thlr. käuflih, \o sind 7 Pfd, bei 500 Thlr. 14 Pfd, bei 250 Tblr. 21 Pfd. erlaubt. Distanz 400 Ruthen. Der Sieger wird gleih nach dem Rennen öffentlich ver- steigert und fällt der etwaige Mehrertrag der Rennkasse zu. Erreicht fein Gebot den angeseßten Kaufpreis, \o verbleibt das Pferd dem bisherigen Eigenthümer. Am Pfosten erschienen: Lieutenant Fiebelkorn's 4jähr. br. H. Kirsait (750 Thlr.) 124 Pfd. (Cook). Grf. Redern's Zjähr. br. H. Hamlet (250 Thlr.) 91 Pfd. (M. Fisf). Grf. zu Dohna's 3jähr. br. H. Galgenstrick (250 Thlr.) 91 Pfd. (Barrett). Kirsait siegte mit 7 Längen; Galgenstrick mehrere Längen zurü, leßtes. Zeit: 2 Minuten 35 Sekunden. Werth des Rennens 360 Thlr. Der Sieger wurde nach dem Rennen für 1200 Thlr. an die Berliner Nenngesellschaft verkauft und brahte der Rennfkasse somit cinen Ueberschuß von 450 Thalern. /

__ Den Schluß des Tages bildete das Rennen um den Preis, gegeben von Damen Berlins. Steeple chase für Pferde aller Länder. Herrenreiten. 20 Thlr. Einsaß, 15 Thlr. Reugeld. Normalgewicht 150 Pfd. Sieger cines Hindernißrennens im Jahre 1868 oder 1869 im Werthe von 500 bis 1000 Thlr. 7 Pfd, von mehreren solcher Rennen 10 Pfd. extra; cines solchen Rennens von 1000 bis 1500 Thlrn. 14 Pfd., von mehreren solcher Rennen 18 Pfd. extra. Pferde, die kein Hindernißrennen gewonnen haben, 5 Pfd;

ferden unter 5 Jahren überdem 5 Pfd. erlaubt. Distanz ca. 1500 Ruthen. Das Rennen hatte 8 Unterschriften. Grenadier, Sea- nümph und Bravo wurden zurücgezogen, und am Pfosten erschienen: Lieut. v. Esbeck8s (Garde-Hus. Regt.) 6jähr. br. H. The Beau 150 Pfd. (Reiter Besißer), Pr. Lieut. v. Bülows (Medcklenburg. Drag. Regt. Nr. 17) a. br. St. Missunde 160 Pfd. (Reiter Bes.), Pr. Lieut. Frei- herrn v. Ziegler's (3. Garde-Ulan. Regt.) 7jähr. br. St. Snarry 145 Pfd. (Reiter Bes.) Se. Durchl. des Herzogs v. Croy - Dülmen's 7jähr. {w. St. Mountain Sylph 150 Pfd. (Reit. Lieut. v. Brünneck vom 1. Garde-Drag. Regt.) Hrn. v. Heyden-Bußow's a. Sh. Sk. Souris 145 Pfd. (Reiter Bes.). Lieut. v. Esbeck's The Beau siegte und der Sieger nahm aus den Händen des Damenkomites den Ehren- preis in Empfang. Derselbe bestand in einem werthvollen; aus dem Griedebergschen Atelier hervorgegangenen silbernen Besteck für 18 Per- sonen. Der Besißer löste seine Aufgabe in der Zeit von 10 Minuten und 10 Sefunden und erhielt außer dem Ehrenpreise noch 145 Thlr. aus den Einsäßen und Reugeldern.

Uebersiht über die Weizen- und Roggenpreise auf den Haupt-Getreidemärkten der Monarchie. Um die Vergleichung zu er- leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen (loco und ohne Säcke) in Thalern berechnet.

Weizen: 17. April. 24 April. 1. Mai. 8. Mai. 574—71 574{—66

57 T4 575— 74% 62—68 615—66 64%X—66% 604/.—675 54—63®) 52—63®) 52—63 ®) 52—63 ®) 52{— 66% 56;—65 53—65 54-—6T% 60—70 60 —70 60—70 60—70 Breslau 564—65 54‘-—64 545— 64 59 Magdeburg .…. 60—62% 59%—60% 59 —61L 59%: —61 Cóôln 61—68% 64%X—68% 63—68; 63—68L - Roggen: 17. April. 24. April. 1, Mai. 8. Mai. Königsberg 50 50—51% 505 51 Danzig 497— 50 49{—51 50—51 48—51 Posen 475—50®) 47 ;—50®) 46—49®) 46—50 Stettin 51—52 50—50% 50—51#4 50— 52 Berlin 514—514 61: —SIK 51—512 514 Breslau 45{—49 46—49 45—48 454—46 Magdeburg .…... 52— 54 52—53 51—53 51 —524 Cóôln 50%—584 590—534 50—55 50—535 ®) Nach dem Wochenbericht.

Wien, Anfang Mai (Nat. Z.) Jn vielen Gegenden der österreichis{- ungarischen Monarcbie hat die Scha fshur begonnen, doch nicht unter günstigen Auspizien. Man will für mittlere ungarische Zweischurwolle in der Einlösung niht mehr als Fl. 60— 65

Stettin Berlin

| pro Centner zahlen, zu welchen Preisen \sich die Schafzüchter

faum verstehen werden, und dennoch können die Käufer bei den