1869 / 128 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rivilegium wegen Aus®fertigung auf den Inhaber lautender Kreis- S ltiitioten des Kreises Roessel, im Regierungsbezirk Königsberg, zum Betrage von 50,000 Thalern. Nom 26. April 1869.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Kreises Roessel, im Regie- rungsbezirk Königsberg, auf dem Kreistage vom 21, Dezember 1867 beschlossen worden / die zur unentgeltlichen Herd abe des innerhalb der Grenzen des Kreises belegenen Grund und Bodens für die Thorn-

nsterburger Eiscnbahn an den Staat erforderlichen Geldmittel im Zege ciner Anleihe zu beschaffén, wollen Wir auf den Antrag der ge- dachten Kreisstände : zu diesem Zwee auf jeden Jnhaber lautende, mit KZinscoupons versehene, Seitens- der Gläubiger unkündbare Obligatio- nen zu dem angenommenen Betrage von 50,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gesehes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen im Betrage von 50,000 Thalérn, in Buchstaben: Fünfzia Tausend Thalern , welche in folgenden Apoints: 60 Stü à 500 Thaler = 30,000 Thaler,

180 4 à 100.» -= 18/000 —-» 0. O, 50,000 Thaler,

nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe ciner Kreis- g mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen; und nach der durch das 00s zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Aahre 1870 ab mit wenigstens 1000 Thalern , buchstäblich: Tausend Thalern, zu tilgen ‘sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere [ande®herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Tnhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend “zu

machen befugt if :

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Orittét erthcilen} und wodur für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine R RE Seitens des Staates nicht über- nommen wird, ist durch die Geseß - Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. !

Urkundlich unter Unserer Hwsteigenhändigen Unterschrift und bei- | el.

gedrucktem Königlichen Jnjiegel. Gegeben Berlin, den N April 1869. (L. S.) Wilheim. v. d. Heydt. Graf v. Jyenpliß. Graf zu Eulenburg.

a. Regierungsbezirk Königsberg. Obli y f tion : e

Roesseler Kreises. L E: ias N über Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm ländesherrlich bestätigten Kreistägsbesclusses' vom 21; Dezember 1867 wegen Aufnahme “einer Schuld von 50,000 Thalern zu Zwecken des ThornéTnsterbürger Eisen- bahnbaues bekennt sich’ die ständische Finanz-Kommission des Roesseler Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare- Verschreibung zu einer Darlehns- huld von Thalern Preußisch Courant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und ‘nit fünf Prozent jährlich zu verzinsen -ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld” von 50,000. Thalern geschieht vom Jahre 1870 a allmälig innerhalb eines Zeitraums von 50 Jahren, aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs- fonds, mit wenigstens 1000’ Thalern jährlich. f

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate Januar jeden Jahres.

Der Kreis. behält sich jedoch das: Recht vor ; den Tilgungsfonds zu größeren Ausloosungen zu verstärken y so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldvers reibungen zu kündigen. : |

Die ausge!oosten, so wie dic gefündigten Schuldverschreibungen werden / unter Bezeichnung ihrer Buüchstäben , Nummern ‘und Be- träge, #o wie des. Termins, än welchem ‘die Rückzählung “erfolgen soll, öffentlich’ bekannt gemacht. : |

Die Bekanntmachung geschieht \ech8, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungs8termine ik dem Königlichen Staats-Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung-, zu: Königsberg, ferner in einer zu Königsberg erscheinenden . Zeitung Und in dem Roesseler Kre N: L G (olcherábtiäü s ' s

Bis zu dem Tage, wo solchergesta as Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Terminen) am 2. Januar und anm 1. Juli jeden Jahres, von heuté an -gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit ‘jénem vérzinst. ; :

‘Die Auszahlung der Binscú ‘und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsecdupons bezichungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse in Bischofsburg, und pak aus in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgen-

en Zeit. V i

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- Verse uns ind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Tälligkeitstermine zurüc{zuliefern. Für“ die fehlendèn Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitäle abgezogen.

Die gekündigten Kapitalsbeträge/ welche innerhalb dreißig Jahren nach dem ückzahlungstermine nicht erhoben twerden / so wie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren: zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vérnihteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- ordnung Theil 1 Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis- gerichte zu Roessel.

Provinz Preußen.

Zinscoupons können weder aufgeboten , noch amorti

Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Bing wei vor Ablauf der- vierjährigen Verjährungsfrist bei der pol verwaltung anmeldet, und den stattgehabten Besiß der Zinscou, durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst ‘in glaubhgs Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist dek Betrag der n

meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscou i Quittung aupgezahl! werden. 3 pons ge

Mit dieser uldverschreibung sind halbjährige Zin bis zum Schlusse des Jahres .….. ausgegeben. Für bie weit werden Zinbcoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. E Die Ausgabe “einer nuen Anscoupons ° Sctie erfolgt bei Kreis“ Kommunalkasse in “Bischofsburg gegen Ablieferung des "l älteren Lp on Sr erie beigedruckten Talons. Beim Verluste j Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie y den Tnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung red

zeitig geschehen ist.

Jur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen has

der Dee mit nan Le Laue e biete Suaiect essen zur Urkunde haben wir diese Aus ertigung unter Untershrift ertheilt. Os unse

den ..t 18. : es Roesseler Kreises.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg, Zinscoupon b des Roesseler Kreises, Littr. über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über , , Silbergro sen.

Der Jnhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rücigah am ten und späterhin die Zinsen der vorbenannti Kreisobligation für das Halbjahr vom . ten d

: mit (in Buchstaben) p R beider Kreis-Kommunalkasse zu Bischofsburg, iner. l. den ten T8!

Die ständische Finanz-Kommission des Roesseler Kreises.

Dieser Zinscoupon is} ungültig, | wenn dessen Geldbetrag nicht ‘inner- halb vier Jahren nach- der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalender- jahres an gerechnet, érhoben vird.

rir Rai

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. y 201098

(l f

zu der Kreiso

Kreisobligation des Roesseler Kreises.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe j

der Obligation des Roesseler ‘Kreises Littr. .…..:- V 1 üb

Thaler À fünf Prozent Zinsen die ..te Serie Zin!

coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18. bei der Kreis - Kommu

fasse zu Bischofêburg, insofern Seitens des als solchen legitimirin

Inhabers der Obligation vorher fkein- \hriftliher Widerspruch dagen eingegangen ist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

In Anerkennung der bei den Bauführerprüfungen i Jahre 1868 dargelegten Kenntnisse und. Leistungen sind vol! dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffen liche Arbeiten auf unseren Vorschlag zwei Prämien von | Dreihundert Thalern zu dem Zwecke einer Studienreise, 0 eine silberne Medaille bewilligt worden und zwar: die Reil prämien den Bauführern Ernst Adolf Julius Kieckhoef! aus Wihßmig in H.-Pommern und Richard Reat aus Auras in Schlesien, die Médaille-dem Bauführer Nico [au Firmenich aus Cöln.

Berlin, den 29, Mai 1869.

Königliche technische Baudeputation,

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Am Gymnasium iri Rheine ist die Beförderung des ordetl lien Lehrers Hermann Lucas zum Oberlehrer genehmi vorden. |

Ein von dem Maler Lauenstein in Düsseldorf für d evangelische Kirche zu Schwerin a. W. auf Staatskosten au geführtes Altargemälde, Christus am Kreuz darstellend, ist kurze Zeit in dem Uhrsaal des Königlichen. Akademiegebäuds aufgestellt und kann daselbst von Vormittags 11 bis Nad mittags 2 Uhr von Kunstfreunden in Augenschein geno" men werden.

Tagesordnung.

: 53, Plenarsizung des Reichstages des Norddeutschen Bundes am Sonnabend, den 5. Juni 1869, Vormittags 10 Uhr. 1) Dritte Berathung üder den Geseßentwurf wegen Beri

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tigun alts-Etats des Norddeutschen Bundes. für das ahr 1 rund der in zweiter Berathung unverändert ängenommenen Anträge der XU1, Kommission, : 9) Dritte Berathung über den Gesehentwurf, betreffend die MWechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde auf Grund der Zusammen ellung. i i L 3) Dritte Berathung Über die Einnahmen des Etats für 1870 (vergl. Nr. 249 Denkschrift über die aus der Aufhebung der Portofreiheiten zu erwartende Mehr-Einnahme) „und über den Gesehentwurf, betreffend die Feststellung des -Haußshalts- Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. 4) Dritte Berathung über den Geseßentwurf, betreffend die Besteuerung des Branntweins auf Grund der Zusammen-

ung. a 5) Dritte Berathung über den Gesehentwurf, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe auf Grund der Zusammenstellungen, 6) Dritte Berathüng über dén Vertrag zwischen dem Noxrd- deutshen Bunde und dem Großherzogthum Baden vom 25. Mai d. T, betreffend die Einführung der gegenseitigen militärischen Freizügigkeit nebs dem dazu gehörigen Schlußprotokoil von P selben Tage auf Grund der in zweiter Berathung unver- ändert angenommenen Vorlage. : 7) Dritte Berathung über den Antrag der Abgg. M. Wig- gers (Berlin) und Genossen wegen Annahme eine Geseßent- wurfs, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessiouen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung auf Grund des in zweiter Berathung unverändert angenommenen Antrages. 8) Dritte Berathung über den Antrag der Abgg. Graf zu Solms-Laubach und Genossen wegen Besteuerung des Brau- malzes in den Großherzoglich hessischen Gebiet8theilen auf Grund des in zweiter Berathung unverändert angenommenen Antrages.

Abgereisst: Der Ober-Bau-Direktor der Eisenbahnverwal- tung Weishaupt nach der Rheinprovinz.

Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Oberst-Lieutenant von Helden-Sarnow 8fi, persönlichen Adjutanten des Prinzen Karl von Preußen Königlichen Hoheit , von des Kaisers der ELOROO Majestät verliehenen Offizier-Kreuzes des Ordens der

hrenlegion , sowie des dem Major von Radowiß, persön-

lichen Adjutanten des Herzogs von Sachsen - Altenburg Hoheit, von Sr. Hoheit verliehenen itterkreuzes8 erster Klasse des Herzog- lich sachsen-ernestinischen Hausordens, Allerhöchstihre Gench- migung zu ertheilen.

Lad

Bekanntmachung. /

Während der diesjährigen Badesaison werden zwischen Anna- berg in Sachsen und Carlsbad, sowie zwischen Schwarzen- berg in Sachsen und Carlsbad je zwet tägliche Eilposten unter- halten, welche vom 1. Juni c. an wie folgt abgefertigt werden.

A. Zwishen Annaberg in Sachsen und Carlsbad. 1) Aus ÁÄnnaberg-Bahnhof (über Weipert) 1230 Uhr Nachts nah Ankunft des um 920 Uhr Abends aus Chemniß abgehenden Quges, (Abgang aus Berlin 12 Mittags über Riesa, aus Dresden - Altstadt 645 Uhr Abends über Flöha), aus Carlsbad (über Weipert) 615 Uhr früh zum Anschluß an den Zug 225 Uhr Nachm. nach Chemniß, (Ankunft in Dresden-Altstadt 715 Uhr Abends) ú aus Annaberg - Bahnhof (über Oberwiesenthal) 930

r Vormittags nach Ankunft des um 65 Uhr v s von Chemniy abgehènden Zuges, (Abgang aus Berlin 7 Uhr Abends über Drésden, aus Dresden-Neustadt 45 Uhr früh über Flöha), aus Carlsbad (über Oberwiesenthal) 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug 4 Uhr früh nah Chemniß. (Ankunft in Dresden-Altstadt 830 Uhr früh über Flöha, in Berlin 35 Uhr Nachm. über Riesa.) _ :

A A Ta Schwarzenberg in Sachsen und Carls- bad: ‘V Mus Schwarzenberg 11 Uhr Vormittags im Anschlusse án den um 745 früh von Werdau abgehenden Zug (Ab- gang aus Berlin 1030 Uhr- Abends Über Leipzig, aus Magde- burg 650 Uhr Abends, aus Leipzig 440 Uhr früh) aus Carls- bad 730 Uhr Abends zum Anschluß an den Zug 330 früh nach Werdau (Ankunft in Leipzig 810 Uhr früh, in Magde“ burg 350 Nachmittags, in Berlin 1245 Mittags); A aus Schwar- zenberg 12 Uhr Nacht s nach Ankunft des um 350 Uhr Abends aus Werdau abgehenden Zuge®/ (Abgang aus Berlin 1 Uhr Nachm. über Leipzig, aus Magdeb 1x5 Uhr Nadmit'age) aus Leipzig 620 Uhr Abends8)/ aus Carlsbad 9 Uhr Vormittags um Anschluß an den Zug 9515 Uhr Nachmittags nach Werdau / (Ankunft in Leipzig 9360 Uhr Abenks, in Magdeburg 140 früh, in Berlin 735 früh über Leipzig und Bitterfeld.)

Außerdem werden in Schwarzenberg Nachmittags gegen 3 Uhr na Ankunft des um 12 Uhr Mittags von Werdau abgehen- den Zuges, (Abgang aus Magdeburg 525 früh, aus Leipzig 910 Uhr Vormittags) Separat-Eilwagen nach Carlsbad ab (fir: tigt, sofern zu einér solhen Fahrt vier, acht oder je vier Pläye

niehr gelóös|t werden. Die Beförderung erfolgt ide Annaber und Carlsbad in circa 8 Stunden, zwishen Schwarzenberg un Carlsbad in 7% Stunden. | An Peksoncngeld sind für jede Person von Annaberg na Carlsbad über Weipert) 3 Thlr. 8 Gr., von Annaberg nach“ Carlsbad über berwiesenthal) 2 Thlr. 17 Gr. 6 Pf. von Schwarzenberg nach Carlsbad 2 Thlr, 12 Gr. 8 Pf. zu entrichten ; Freigepäck 30 Pfund. Das Fortkommen der Reisenden mit den vorerwähnten Eilposten ist in EQabert und Schwarzenberg durch Stellung von Beiwagen gesichert. teipzig, den 1. Juni 1869. Der Ober-Post-Direktor Leß.

Befanntmachung wegen Ausreichung neuer Zinscoupons zu dem vormals Landgräflich hessen; homburgischen Anlehen von 675,000 Fl./ . d, 1. Februar 1829.

Die neuen Coupons zu dem vormals Landgräflich hessen - hom- burgischen Anlehen von 75,000 Fl., d. d. 1, Februar 18297, vom 1. August 1869 bis 1. Augusi 1870 infl. werden vom 1. Juni/d. J: ab gegen Rückgabe der alten Coupons - Anweisungen von dem Bank- hause der Herren M. A, von Rothschild & Söhne zu Frank- furt a. M. ausgereiht werden.

Es fönnen diese Coupons auch durch die Königlichen Regierungs- Hauptkassen und die Königlihen Bezirks - Hauptkassen în Hannover Ösnabrück und Lüneburg bezogen werden. Wer die Coupons dur eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alt:n Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Nerzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurücgegebén und ist bei der Aushändigung der neucn Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei ‘den gedachten Provinzial- fassen unentgeldlih zu haben,

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlan- gung der neuen Coupons nux dann, wcnn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Doku- mente an das Königliche Regierungs - Präsidium zu Wiesbaden mit- telst besonderer Eingabe einzureichen. _

Wiesbaden, den 29. Mai 1869.

Der Königliche Regierungs - Präsident. In Vertretung: von Dresler.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4. Juni. Der Bundesrath des Deutschen Zollvereins trat heute. zu einer Sizung zu- sammen. :

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen, sowie für Handel und Verkehr hielten heute eine Sißung ab.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bun des versammelte sih heute zu einer Sißung.

Gestern Náchmittag um 3 Uhr wurde die erste Sißung des Deutschen Jollparlaments durch den Alters - Prâji- denten von Frankenberg - Ludwigsdorf eröffnet. Das Schrift- führeramt übernahmen die vier jüngsten Mitglieder. E hierauf die Verloosung der anwesenden Mitglieder in die Av- theilungen. Von dem Vorsigenden des Zoll - Bundesrathes, Grafen v. Bismarck-Schönhaufen war ein Schreiben i. gen, welches mittheilt, daß die Bestimmungen Über die orto- freiheit der Reichstag8abgeordneten auch auf die Mitglieder des ZJollparlaments Anwendung finden. Schluß der Sißung 3%, Uhr. :

a2 Die heutige (zweite) Sigung des deutschen ZJollparla- ments wurde um 12% Uhr dur den Alterspräsidenten Wirk- lichen Geheimen Rath von Frankenberg - LudwigSdorf eröffnet. Der Präsident machte Mihebuna von der Konstituirung der Abtheilungen und von Zwel Schreiben des Vorfiyenden des Qoll - Bundesrathes Grafen von Bismarck - Schönhaujen, betreffend Ernennungen zum Jollbundesrathe und Wahlen zum Jollparlament. Die Tagesordnung betraf: Wahl des Prâäsi- denten, der beiden Vizepräsidenten und der Schriftführer. Bei der für die Wahl des ersten räsidenten erfolgenden Abgabe der Stimnien fielen 215 von 228 auf Dr. Simson. Sechs Stimmzettel waren unbeschrieben. Dr. Simson nahm den Vorsiß ein und hielt die folgende begrüßende Ansprache an das Haus: Í Meine verehrten Herren!

Sie rufen mich abermals an diese Stelle. Jch habe faum nöthig, au8zusprechen , daß ih es für meine Pflicht erachte, diesem Rufe zu folgen und daß ich es gern thue. Mich beseelt das lebendige Gefühl der hohen Auszeichnung y die Sie von Neuem mir zZU Theil werden lassen, und der lebendige Bun durch gerechte und unbefangene Handhabung unserer eschäfts- ordnung für den Fortgang unserer eshäfte nach allen meinen Kräften zu sorgen. Ich weiß, daß das Haus mi in allen seinen Theilen dabei und mit dem Vertrauen unterstüßen wird, ohne welches ih die Aufgabe meines Amtes nicht lösen fann. Und, wenn es auch die Fragen wesentlich materieller Natur find, die uns für die Wochen unseres Zusammenseins beshäf-

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