1869 / 187 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i ig- darztstelle des Kreises Pillkallen mit dem Wohn- sibe des d in pn Kirchorte Lasdehnen, ist erledigt. und die Bewcrbungszeit auf 6 Wochen festgeseßt. Gumbinnen, den 4. August

1869. Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern. du

2689 bau-Afktiengesellschaft Glück Auf.

[ Wir a ® nare Aktionäre hierdurch auf Met om ras

8. September, Nachmittags 2 Uhr, zu einer außerorden anr

Generalversammlung bei Herrn DeS hierselbst unter Hinwei esordnung ergebenst ein. i

t Beg e Vorstandes zur Aufnahme eines Darlehns.

wegen Verkaufs des Grubenbesißes. 3 Beschlußfassung weden Konsolidation mit benachbarten Gruben-

I

nter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vi A Mai. ex, af wir hierdurch zur öffent- lichen Kenntniß, daß im direkten Verkehr oven Hamburg und Cöpenick der Tarifsaß der Klasse I von 12,2 Sgr. auf 11,8 Sgr., der T Der D Klasse A. von 11,6 Sgr. auf 11,5 Sgr. ermäßig worden ist, in, den 23. Juli 1869. i / Königliche D irektion der Niedersch{lesisch - Märkischen Eisenbahn.

Die E er ünstigungen für die Rücsendung —=== P n RERLe für H Münchener Kunst- E ausstellung/, | S ele nach unserer Bekanntmachung vom 3. Juni d. N, vier Wochen Rd Ta Schlusse der Ausstellung ihre Endschaft er- i ollte, wird n “für die en ag T Wehen - ulpturen au / vom Sclusse der Ausstellung, Ende Oktober d. J. ab, verlängert.

i 3. August 1869. E i Könioll he Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

[2780] die Herren Aktionäre

32 unseres Gesellschaftsstatuts werden B E A S5. 2 nt sch-Posener Eisenbahngesellschaft hier- rch zu der

7 Mittags 12 Uhr, zu Guben im Ste e us enbau es stattfindenden außerordentlichen

Generalversam:nlung ergebenst eingeladen.

esordnung \ind : 1) Gege g Le A Unabratis über den Stand der Bau-Aus-

ONLInA. sraths auf Verschmelzung (F. 32 sub 3

2) Antrag des Verwaltung ; 40,54 qus S fisch-Posener Eisenl\ahngesellsschaft mit der L C 2 us N Berlin-Görlißer Eisenbahngesell-

Á j i S 1ter Auf- ündung der aus diesen drei Bahnen ut

lbsung der vorgenann en, Gesesgaften zu bildenden Cental

Ei [llschaft a es stil

E nd Ermächtigung desselben zur D Uag

des Statuts mit der Königlichen Staatsregierung, sowie zur Auf-

N der erforderlichen Mittel zur Ausführung folgender

bahnen : |

n Görlis nach Reichenberg und Zittau,

2) von Eilenburg nach Leipzig,

3) von Bentschen nach Lissa,

4) von Weißwasser nach Muskau,

5) Sabine: eventueller Erwerbung der Niederschlesischen Zweig-

bahn, oder Verschmelzung derselben mit der Central-Eisen- Pa

6) bebufs Herstellung einer Verbindung mit Dresden von einem

Ä bestimmenden Punkte der Berlin-Görlißer Eisenbahn. Ind Pit berbalis der Berechtigung zur Theilnahme an der

lung auf die Bestimmungen der §FF. 34 und 35 unseres

Ss LCUAEN A wir, daß die Deposition der L min-

destens 3 Tage vor S E Ae e: a

[lin;, Unter den Linden 17, : Fl ; /

aaa des Bankgeschäfts von F. W. Krause & Com pagnie daselbst, Leipzigerstraße Nr. 45, erfolgen muß.

Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten

| ini S. - i [behörden nur amtliche Bescheinigungen der S.taats- und Kommuna Über die bet ihnen erfolgte Deposition der Aktien.

é 5, August 1869. Berlin, den E Verwaltungsrath

der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft. Ambronn.

[2773]

Grund der §§. 27 und 31 unser | náâre A A SoialeGubeier Eisenbahn-Gesellschaft hierdurch zu der am S. September €r-;

ittags 17 Ubr zU Halle a/S. im Stadtschießgraben stattfindenden E außerordentlichen General- Verfammlung

Ee der Tagesordnung sind: 1)

ergebenst eingeladen.

eriht des Verwaltungsraths über den Stand der Da Lenne

2) Antrag des Verwaltungsrathes auf Verschmelzung

esellschafts-Statuts werden die Herren Alktio-

der erforderlichen Mittel zur Ausführung folgender Anschlußbahnen :

a) von Görliß nah Reichenberg und Zittau, b) von Eilenburg nach Leipzig,

c) von Bentschen nach Lissa,

d) von Weißwasser nah Muskau,

e) n ceintnilias Erwerbung der Niederschlesischen Zweigbahn oder Verschmelzung derselben mit der Central-Eisenbahn-

f) Ses Serüiellung einer Verbindung mit Dresden von einem näher zu bestimmenden Punkte der Berlin-Görlißer Eisenbahn.

i gli i i - Versammlung auf die Bestimmungen der §§. 33 und 31 Jndem wir bezüglich der Berechtigung r f vi 70e ¿as Ali Ora, la E S i tungêbogen, auf welchen die Einzahlungen

der ausgeschriebenen Raten vermerkt sind, mindestens drei Tage vor der Versammlung entweder direkt bei unserer Gesellschaf\ts-

asse i Tin, Wilhelmsstr. Nr. 62, oder durch [chd Aus n Berlin, Oberwalnrale Nr. 3, und der Preußischen Hypotheken-Kredit- und Bauk

unseres Statuts verweisen, bemerken wir; daß

Vermittelung des Bankgesch

Anstalt »H. Henkel« in Berlin, Wilhelmsstraße Nr. 62, erfolgen muß.

Die Stelle der wirklihen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen der Staats- und Kommunalbehörden

bei ihnen erfolgte Depofition der Aktien. Berlin, den 7. August 1869.

über die

AmhH

Der Verwaltungsrat der Halle-Sorau - Gubener rO

h Eisenbahn - Gesellschaft.

nant von Alvensleben,

Statuts) der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn-Gesellschaft mit

i i j i drei Bahnen unter Auflösung

in- i  ss r Eisenbahn-Gesellshaft Behufs Gründung der aus diesen Zah |

Li E lgeuabares Selühalicn zu Ugen Central-Eifenbahn Gesellschaft, Wahl des für dieselbe zu T Cle Librid@i Nai und Ermächtigung desselben zur Vereinbarung des Statuts mit der Königlichen Staatsregierung, ¿

áftes von Jos.

Das Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile 25 Sgr.

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Seftellun

für Berlin die Expedition des Ks Preußischen Staats - Anzeigers:

Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.

Me 187.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst - geruht, den nahbenannten Königlich italienishen Beamten den K 6- niglichen Kronen-Orden zu verleihen, und zwar: die erste Klasse: dem Finanz-Minister und Senator Grafen von Cambray - Digny; die zweite Klasse mit dem Stern: dem General - Direktor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Cavaliere Peiroleri; die zweite Klasse: dem Direktor und Abtheilungs - Chef im Handels-Ministerium, Tantesio; die dritte Klasse: dem ersten Sekretär Cavaliere Tosi bei der Gesandtschaft in Berlin ; sowie die vierte Klasse: dem Gesandtschafts - Attaché Tugini ebendaselbst.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nahbenannten rumänischen Beamten Orden zu verleihen, und zwar: Dem Minister-Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten Ghyka, und dem Minister des In- nern, Cogälnitsheano, den Rothen Adler - Orden erster Klasse, sowie dem General-Direktor des Post- und Telegraphen- wesens, Cotschu, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse.

Se. Majestät der Ks nig haben Allergnädigst geruht: Dem General-Lieutenant v on Fransecky, Commandeur der 7. Division , den Rothen Adler - Orden erster Klasse mit cihenlaub und Schwertern am Ringe, dem Géneral - Lieute- nt von Commandeur der 1. Garde-Infan- terie - Division , den Stern zum Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, dem Obersten 5reiherrn von Willisen, Commandeur des Neumärkischen Dragoner - Regiments Nr. 3, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe, dem Obersten on Barner, Commandeur -des 1. Garde - Dragoner - Regi- ients, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, owie Allerhöchstihrem &lügel-Adjutanten, dem Obersten Prinzen u Hohenlohe-Ingelfingen, Commandeur des 5. Garde- quen-Regiments, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; n Dem Uhrmacher Moriß Albert Pieper zu Potsdam as Prädikat eines Königlichen Hof - Uhrmachers zu verleihen.

Verlít, 12. August.

Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Würt- emberg, General der Kavallerie und kommandirender Ge- eral des Garde - Corps, i von Tegernsee und Gastein ange- »mmen.

Norddeutscher Bund.

Das 32. Stück des Bundes-Geseßblattes des Norddeutschen Dunde8, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 332 das Gesetz, betreffend die Einführung der ans - elnen Deutschen We sel-Ordnung , der Nürnberger Wech)el- ovellen und des Allgemeinen Deutschen Handels“geseßbuches s Bundesgeseße. Vom 5. Juni 1869. Berlin, den 12. August 1869. : Zeitungs8-Comtoir.

llerhöchster Erlaß vom 9. August 1869, betreffend die Be-

fung einer außerordentlichen Synode für die evangelischen Gemein- den des Regierungsbezirks Cassel,

Auf Jhren Bericht vom 7. d. Mts. habe Jch beschlossen, für die

angelischen Kirhengemeinden im Regierungsbezirk Cassel eine, aus

cisilihen und anderen evangelischen Gemeindegliedern zu bildende

außerordentliche Synode zu berufen, um mit derselben für jene Kirchen- gemeind:n die Herstellung einer presbyterial-synodalen Verfassung auf der Grundlage firchlicher Selbständigkeit in Berathung zu nehmen.

Als Synodalort bestimme Jch die Stadt Marburg.

Ueber die Zuständigkeit und Zusammenseßung der Synode wer- den unter Berücksichtigung der in den hessishen Kirhen- und Pres- byterialordnungen gegebenen Grundlagen, die näheren Bestimmungen durch besondere Verordnung ergehen.

Zum Zweck möglichster Förderung der Sache erachte Jh es für rathsam, dieselbe einer einheitlichen Leitung zu unterstellen und will p deshalb das derzeitige Konsistorium in Marburg mit derselben

etrauen.

Sie haben demgemäß diese Behörde mit näherer Jnstruktion zu versehen und derselben aufzugeben, sih in dieser Angelegenheit mit den beiden anderen zur Zeit bestehenden Konsistorien in entsprechender Verbindung zu halten.

Es ist Mein Wille, daß die Synode baldmöglichst und jedenfalls noch im Laufe dieses Jahres zusammentrete. Die nähere Bestimmung des Tages überlasse Jch dem Konsistorium.

Der vorstehende Erlaß is durch die Geseßsammlung zu veröffent- lichen uhd haben Sie wegen Ausführung desselben das Erforderliche anzuordnen.

Bad Ems, den 9. August 1869.

nic ailein.

von Mühler. An den Minister der geifilihen 2c. Angelegenheiten.

Verordnung vom 9. August 1869, betreffend die Zusammen- seßung und Zuständigkeit der für die evangelishen Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel zu berufenden außerordentlichen Synode.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden 2c. 2c ; verordnen mit Be- zugnahme auf Unsern Erlaß vom heutigen Tage, betreffend die Be- rufung einer außerordentlichen Synode für die evangelishen Gemeinden des Regierungsbezirks Cassel, auf den Antrag Unsers Ministers der geistlichen Angelegenheiten hierdurch wie folgt:

. 1. Die Synode wird gebildet: 1) aus den 6 Superintendenten, 2) aus 24 geistliden und 24 weltlichen Abgeordneten der zur Zeit bestehenden Diözesen und Jnspekturen, 5) aus 6 von Uns zu berufen- den Mitgliedern , darunter einem Professor der Theologie an der Universität zu Marburg und dem Ephorus der dortigen Stipendiaten-

Anstalt.

F. 2. Von den 24 geistlichen werden je 6 aus der Diözese Cassel, je 4 aus der Diözese Hanau, je 3 je 2 aus der reform. Diözese Marburg, burg, je 1 aus der Jnspektur Hersfeld, je 1 aus der Tnspe falden, je 1 aus der JTnspektur Ba gewählt. :

Zu diesem Behufe werden die Diözesen und Jnspekturen in die in der Anlage a. verzeichneten 24 Kirchenkreise getheilt, von welchen jeder für die Synode einen geistlihen und einen weltlichen Abgeord- neten, sowie einen Stellvertreter für jeden von beiden zu wählen hat.

§. 3. Zur Wahl treten in jedem Kirchenkreise sämmtliche Geist- liche, welche innerhalb desselben ein Pfarramt definitiv oder vikarisch Ie mit den Deputirten der Kirchengemeinden (ef. F. 4) zu- ammen.

Der Wabhlafkt wird, sofern von dem Konsistorium zu diesem Zweck nicht ein besonderer Kommi arius ernannt wird, von dem ältesten Metropolitan bez. Jnspektor es Kirchenkreises, in den Kirchen- freisen X11, und XVI1I. von den Superintendenten geleitet. Er findet der Regel nach in der Kirche statt und wird mit Gebet und Ansprache eröffnet und mit Gebet ges{lossen. i

Die geistlihen Abgeordneten und Stellvertreter werden von den geistlichen, die weltlichen Abgeordneten und Stellvertreter von den weltlichen Mitgliedern der Versammlung gewählt.

Wählbar zur Synode sind sämmtliche wahlbere@tigte Geistliche des Kirchenkreises, sowie die Aeltesten, Kirchenvorsteher und selbsiän- digen Mitglieder der zu demselben Bekenntnißstande gehörigen Kirchen- Gemeinden des Konsistorial-Bezirks, insofern sie das 30. Lebensjahr vollendet baben. Die Wahl ist jedoch nur auf solche Personen zu richten, welche einen unsträflihen Wandel führen, ein gutes Ge-

und 24 weltlichen Abgeordneten je 5 aus der Diözese Allendorf,

aus der [luth. Diözese Marburg, je 1 aus der E Sc{aum- tur Schmal-

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