1869 / 197 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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E r 2 me »- P A N E ase E B L A U ge

P T B D E lente a,

3328

welcher Zeit die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Sub- mittenten stattfinden wird. Elberfeld, den 20. August 1869. j Königliche Eisenbahn - Direktion.

Verloosung, Amortisation, E u. \ w. von öffentlichen Papteren. [2896]

Magdeburz-Halberstädter Eisenbahn.

Mit Bezug auf unsere Befanntmachung vom 21. v. Mts. bringen wir Per zur t P O daß bei der am 4. d. Mts. vorschriftsmäßig erfolgten NAuslooqung von ; e :

s 63 STYGAPLOIen gel Magdeburg-Halberstädter Prioritäts-Obli- ationen, : d A b) 142 » LLptotentigen Magdeburg - Halberstädter Prioritäts- Obligationen I. Emission, und. c) 50 » Cöôthen-Bernburger Stammaktien, folgende Nummern gezogen worden sind: ; A. 63 Stü 4pr03. Magdéburg-Halberstädter.

Nr. 16 783 1955 2448 2861 3534 4189 5217 6157 58S 801 20522 2462 2911 3575 4237 5477 6209 377 954 2086 2565 2998 3663 4352 5615 6319 464 118 2146 92577 3075 3725 4426 5656 6363 514 168 2154 2652 83184 4007 4620 5748 6571 676 1704 21588 2707 3244 4078 4685 5881 6809 779 1737 2181 2773 3401 4115 5163 5950 6974 B. 142 Stü 44{proz. Magdeburg-Halberstädter

I. Emission.

Nr. 22 2879 5365 8899 12436 15480 17634 20480 22438 371 3290 5518 9491 12614 15554 17700 20613 22T0T 698 3333 5582 9727 .12771 15571 17762 20861 23067 793 3635 5872 10433 12844 15656 17804 20971 23682 748 3745 6113 10439 -13382 16260 18439 21016 23803 890 23838 6408 10602 13386 16291 18886 21119 23917 982 3874 6466 10830 13463 16509 18901 21122 24124 11322 3876 6507 11114 13552 16546 18947 21146 24328 1168 4284 699 11133 13768 16617 19202 21147 24577 146 4398 6932 11485 14113 16878 19409 21148 24687 1568 4955 T7019 11549 14147 16941 19432 21394 24715 1880 5076 7163 11792 14367 17059 19492 21499 24749 9140 5171 T7406 12168 14370 17169 19628 21623 24853 9415 5289 7630 12191 15134 17436 20111 21964 24958 9424 5293 T7958 12377 15324 17530 20229 22051 9519 5354 8150 12393 15412 17544 20446 22192

C. 50StückEStamm-Aktien derCöthen-Bernburger Bahn. Nr. 1 787 1230 2501 83147 3530 4053 4392 4599

53 82 6 1530 2600 3287 3543 4084 4412 4646

G 84 2315 2691 3330 3682 4218 4477 4678

S4. 870 2326 2788 3465 3904 4262 4525 4764

633 896 2336 2795 3505 3976 4297 4576 4882

651 1210 2358 2855 3507 :

Der Betrag dieser Obligationen resp. Aktien is gegen Rückgabe derselben nebst Coupons und Talon unter Beifügung einer Spezifikation vom 2. Januar 1869 ab in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr in unserer Hauptkasse hierselbst, der Betrag der Aktien ad c. auch bei unserer Stationskasse in Cöthen vom gleichen Tage ab zu erheben. Für die fehlenden Coupons wird der Betrag von dem Kapitale in Abzug gebraht werden. Die Verzinsung der vorstehend verzeichneten Obli- gationen resp. Aktien hört am 1. Januar f. J. auf.

Wir machen gleichzeitig darauf aufmerksam, daß:

a) von den 4prozentigen Prioritäts-Obligationen aus E MALE 0A des Jahres 1864 die Obligation Le J aus der Verloosung des Jahres 1867 die Obligationen Nr. 3710. 3741 , aus der Verloosung des Jahres 1868 die Obligationen Nr. 1525. 2035 ; b) von den 4zproz. Prioritäts-Obligationen: aus der Verloosung-des Jahres 1867 die Obligationen: Nr. 1220 5174 9681 15563 19546 22371 23296 1701 7773 9797 15796 21208 22758 24142 1896 T7832 12006 18573 21927 22916 24223 3252 8076 15004 18810 22031 aus der B erk o o) ans des Jahres 1868 die Obligationen : Nr. 277 2872 5324 9188 11074 15620 21817 309 3234 6774 9360 11797 15960 22073 1767 3245 7964 9411 14220 18741 22327 1869 3250 8152 9554 - 14882. 20566 -23176 1875 4026 8376 9944 15521 21574 23718 L 4649 8827 10560 15612 21577 23773 e) von den Côthen-Bernburger Eisenbahn-Stammaktien: aus Wu E Uns des Jahres 1866 die Obligation l. D/ aus der Verloosung des Jahres 1867 die Obligationen Nr. 418. 1617, aus der Verloosung des Jahres 1868 die Obligationen N Nr. 5. 3771. 38362/

bis jeßt nit zur Zahlung präsentirt sind.

: ndlich bringen wir noch zur Kenntniß, daß die bis jeßt einge-

lieferten Stüce in Gegenwart eines Notars verbrannt sind.

Magdeburg, den 11. August 1869.

irektorium.

[2867]

K, K. priv. Oesterreichische Staats - isenbahn- Gesellschaft,

O E. Wir sind von der vorgedachtén Gesellschaft zur Einlösung der am 1. September d. J, fäligen Coupons ihrer 3prozentigen Obligationen, s0 wie der verloosten Obligationen zum à vista Durch- schnitts-Course auf Paris der dem Verfalltage vorangehenden Woche

beauftragt. | Die ‘Coupons bitten wir nach der laufenden Nummer geordnet ein-

zureichen. Berlin, August 1869.

Wendelssohn «& Co.

Jägerstrasse No. ö1L. I E S I T M S E S Iz R A M A ZI I

Verschiedene Bekanntmachungen.

Tarif für Schiffsgüter, welche in Fran f- furt a. O. resp. Finkenheerd zum eiter- transport auf der Eisenbahn eingehen und umgekehrt zu Wasser weiter befördert A3 j werden.

E Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 15, Mai cer. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom

1. September er. ab in dem genannten Verkehr auch nah den Sta-

C R T E E C 1 t T ees

tionen Bauyzen , Bischofswerda und Dresden direkte Beförderung |

stattfindet, ferner für die Artikel Flachs, Garne aller Art, Jute, Säcke

aus Packleinewand und Jute, Getreide 2c. FxaGtermän gungen ein- treten und für Station Kralup anderweit e Kraft treten.

Tarif-Nachtrags-Exemplare sind bei den betreffenden Güter- f

Expeditionen à 2 gr: fäuflich zu haben. Berlin, den 9. August 1869. A | Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Direkter ermäßigter Gütertarif mit der Berlin-Stettiner Eisenbahn.

mäßigte Frachtsäße in F

Vom 1. September er. ab tritt zwischen den [F A Stationen Stolp, Cöslin, Colberg, Stralsund, Pase- C walk, Prenzlau , Stettin und Neustadt E./W. der | Berlin - Stettiner Eisenbahn und den Hauptstationen der diesseitigen |

Eisenbahn, sowie der Schlesischen Gebirgsbahn ein ermäßigter direkter F

Gütertarif in Kraft.

Tarifexemplare sind bei den betreffenden Güterexpeditionen à 5 Sgr. :

fäuflih zu haben. Berlin, den 18. August 1869. (58 i Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Der westdeutsche Eisenbahn- verband hat die Artikel : Kaffee für den Verkehr unter den Verbandstationen ab Heidelberg und Mannheim

ere) [legene Station Hechingen ausgedehnt. Hannover, den 19. August 1869, Königliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachung. Vom 26. d. Mts, ab werden auf der Westfälischen Eisenbahn Rundreise-Billets 11. und 111. Wagenklasse zu ermäßigten Preisen bei 50 Pfund Freigepäck und mit zwanzigtägiger Gültigkeit für e Reisetouren ausgegeben: 1) Reise durch Holland. Diese: Billets werden auf unserer Station Salzbergen

dam; heim a. Rhein, Hamm und zurück nach Salzbergen. Preis 11. Wagen- flasse 14 Thlr. 1 Sgr, 111. Wagenklasse 9 Thlr. 17 Sgr. 2) Reise nah dem Rhein über die Cöln-Mindener Bahn und zurück über Cassel. Diese Billets werden auf unserer Station Münster verausgabt und berechtigen zur Reise Über Hamm, Côln, Coblenz, Bingen, Mainz, Frankfurt a. M, Cassel, Warburg, Pader- born und zurück; nah Münster. Preis 11. Wagenklasse 12 Thlr. 24 Sgr. - 111. Wagenklasse 8 Thlr. 24 Sgr. 3) Reise über Han- nover-Cassel-nach dem Rheine. Diese Billets werden ebenfalls auf unserer Station Münster verausgabt und berechtigen zur Reise über Rheine; Osnabrück; Minden, Hannover, Cassel, Frankfurt a. M/ Mainz, Bingen, Coblenz, Cöln, Soest, Hamm und zurück nach Münster, Preis 1î, Wagenklasse 15 Thlr, 6 Sgr, 111. Wagenklasse 10 Thlr. 5 Sgr. Die Billets unterliegen auf keiner Station einer abermaligen Abstempelung. Dié Reisetouren können auch in umgekehrter Reihen folge zurügelegt_ werden und wird die Verausgabung vorläufig bis um 1. Oftober d. J. stattfinden. Der Reisende kann auf jeder 1m

illet bezeichneten Couponstation während der Gültigkeitsdauer be-

liebig verweilen. Die Billets können zu allen fahrplanmäßigen Zügen F benußt werden und S die Expedition des Reisegepäcks nur bis zu F

att, wo der Reisende seinen nächsten Aufenthalt®- [F ort zu nehmen beabsichtigt, vorausgeseßt, daß für diese Station direkte F

derjenigen Station

Expedition besteht. Münster, den 20. Au in 1869. ‘Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

verausgabt und berechtigen zur: Reise Über Arnheim, Utrecht, Amster- * Saa: Rotterdam; Zevenaar, Cleve oder Emmerich, Côln, Mül- #

nördli in die Tarifflasse A. Glätte in die Tarif I flasse B., Ammoniak, denaturirtes, in die Tarifklasse C. verscht. Außerdem i} vom gedachten Verbande die pedition auf die an der Württembergischen Bahn be- F

Das Abonnement beträgt fl Thlr. ; für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 24 Sgr.

Alle Poft - Anftalten des In- und

Preußishen Staats - Anzeigers: Behren -: Straße Nr. La, Ecke der Wilhelmsftraße.

Königlich Preußischer ut uten

Anzeiger.

M 197.

Berlin, Dienstag den 24. August Abends

1869.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Corps-Auditeur des dritten Armee-Corps, Ober-Audi- teur , Justiz-Räth Marcard, und dem Corps-Nuditeur des achten Armee-Corps, Justiz-Rath Leser, den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen ; so wie Dem Finanz-Rathe Eduard Hodiesne zu Cassel den Rang eines Raths 4. Klasse beizulegen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen Bundes den bisherigen Konsular-Agenten Jona than Wagner zu Honfleur zum Vize-Konsul des Norddeutschen Bundes dajelbst zu ernennen geruht.

Bekanntmachung, betreffend die Post von dem Dampfschiff} »Germania «.

Das Mer Do ee in Hamburg hat. am 23, d. M. Nach- mittags durch das Postdampfschiff »Cimbria« die Korrespon- denz und Drucksachen empfangen , welche aus den Vereinigten Staaten von- Amerika mit dem Post-Dampfschisff »Germania« abgesandt waren. Das genannte Ober-Post-Amt hat das Trock- nen der Postsendungen veranlaßt und wird dieselben , so weit die schriftlichen Adressen nicht unlesbar geworden find, heute nach dem Bestimmungsorte weiter expediren. Die Briefe, zum Theil an den:Rändern zerscheuert, sind vielfa offen Vor dn: den, weil sie-nur mit Gummi verklebt gewesen, Offen vor- gefundene Briefe werden vor der Weitersendung von Hamburg mit dem Posidienstsiegel verschlossen und mit einer gedruckten Notiz verséhén werden , daß sie zu jener Post gehörig gewesen sind. Von den Drucksachen wird ein großer Thel als nicht versen- dungs8fähig bezeichnet, weil die Aufschriften von „der. Durchnässung gelitten S: Berlin, ‘den 24. August 1869. General-Post-Amt. von Philipsborn.

erselben am Meisten

Brieg wegen- Ausgabe von auf den Jnhaber lautenden bligationen der Stadt Osnabrück im Betrage von 500,000 Thalern. Vom 16. Juli 1869.

Wir Wilhelm, ‘von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. ertheilen, nachdem die Men Kollegien der Stadt Osnabrück zur Bestreitung der Kosten verschiedener gemeinnüßiger und gewerblicher Unternehmungen, so wie zur Rückzahlung älterer städtischer Schulden, die Aufnahme eines Darlehns zum Betrage von 500,000 Thalern (fünfhundert : Tausend - Thalern) beschlossen und darauf angetragen haben, ¿der Stadt Osnabrück zu diesem Behufe die Ausgabe von auf den Jnhaber lautenden und mit Zinscoupons versehenen Obligationen zu gestatten, in; Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 wegew Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs®sverbindlichkeit an jeden- Inhaber enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867 (Geseß-Samml. S. 1518) dur gegénwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur Ausgabe gedachter Obliga- tionen untex nachstehenden Bedingungen.

Es werden ausgegeben:

2000 Obligationen, jede zu 100 Thaler == 200,000 Thaler, 400 » » » 500 » _= 200), » 100 v » » 1000 » = 100,000 »

Bd Ad in Summa 500,000 Thaler.

Die Obligationen sind nach dem anliegenden Schema (a.) auszu- stellen, mit ‘vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger und der s{uldnerishen Stadtgemeinde nah _ näherem Jn- halte der Obligationen kündbar und von Seiten der Stadtgemeinde mindestens ‘mit alljährlich Eins vom Hundert der ausgegebenen Obli- gationen unter Zurechnung der Zinsen der eingelösten Obligationen zu amortisiren,

Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Obliga- e A ae Seitens ‘des Staates keinerlei Gewähr übernommen wird, is nebst dem Schema der Obligationen, der Ziriscoupons und der zu diesen gehörenden Anweisungen (Talons) durch die Geseß- Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Bad Ems, den 16. Juli 1869.

(L S) Wilhelm.

Gr. v. Jhenp lit. Gr. zu Eulenburg.

a, VEEv A Hannover, Landdrostei Osnabrück. 8nabrüccker Stadtobligation : der Anleihe von fünfhundert Tausend Thalern Fe. a E über .…............. Thaler preußisch Courant. (Ausgefertigt in Gemäßheit des (ande aen D ns vom L R R Geseß-Samml. von 18.. Stück ).

„Der Magistrat der Stadt Osnabrück und der nach §. 71 der re- vidirten Hannoverschen Städte.- Ordnung vom 24. A 1858 hierzu berufene mitunterzeichnete Wortführer des Bürgervorsteher-Kollegiums beurkünden und* bekennen hierdurch, daß der Jnhaber dieser Obligation von der Stadt Osnabrück ein derselben dargeliehenes Kapital von S Thalern, geschrieben .….….... Thalern preußish Courant; zu fordern hat.

Diese Summe bildet cinen Theil der zu Kommunalbedü tsen auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom .. ten .…-...-- L aufgenommenen Obligationen-Anleihe von 500,000 Thalern.

Das Kapital wird mit vier vom Hundert verzinst und sind die Zinsen am 31. Dezember jeden Jahres fällig. Sie werden nur gegen Rückgabe der zu der Obligation jedes Mal ‘für zehn Jahre ausgefer- tigten Coupons gezahlt, ‘und diese werden nagaeiE und werthlos, wenn sie nicht vor dem Ablaufe “der im §. 3 des Geseßes über die Verjährung persönlicher Klagen vom 22. September 1850 (Han- noversche Geseß-Samml. von 1850 S. 187) bestimmten vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Kasse zur Zahlung präsentirt wer- den. Jeder Serie von Coupons wird eine Anweisung (Talon) bei- gegeben, gegen deren Rückgabe die folgende Serie von Coupons ‘an den Tnhaber des Talons verabfolgt wird.

ah Tilgung der betreffenden Obligation werden auf präsentirte Talons selbstverständlich neue Coupons nicht mehr ausgefertigt.

Erhebt der Inhaber der Obligation gegen die Aushändigung der Coupons an den Talon-Jnhaber Widerspruch, so wird bis zur gericht- lichen Entscheidung Über die Rehtmäßigkeit des Besißes der Obligation oder des Talons die Ausreihung und Auszahlung der Coupons \istirt.

Die Tilgung der Anleihe, wozu jährlich mindeftens Ein Prozent der ausgegebenen Obligationen und die Zinsen der eingelösten Obligationen verwandt werden sollen, geschieht durch Ankauf ‘oder Ausloosung der Obligationen.

Der Stadt steht das Recht zu, den Tilgungsfonds zu verstärken oder aud), es nicht vor dem Jahre 1880, dic sämmtlichen dann noch nit getilgten Obligationen zu kündigen.

Die ausgeloosten Obligationen, die etwaige Fünbgung der im Jahre 1880 noch nicht getilgten Obligationen und der Tag der Rü- zahlung werden -durch die Osnabrücker Anzeigen oder den an die Stelle derselben getretenen öffentlichen Anzeiger der Regierungs8behörde, das Amtsblatt der Provinz Hannover, den Preußischen Staats - An- zeiger und die Weserzeitung wenigstens drei Monate vor dem Rück- zablungstage öffentlich bekannt gemacht. Sollte' eins dieser Blätter eingehen, so bestimmt dafür der Magistrat mit Genehmigung der Ksniglichen Landdrostei ein anderes.

Mit dem Ablauf des angekündigten Zahlungstages hört die Ver- zinsung des betreffenden Kavitals auf.

Den Inhabern der Obligationen steht gleihfalls das Recht zu, das Kapital alljährlich, jedoch nur auf den 31. Dezember des auf die Kündigung folgenden Jahres, zu kündigen.

Sie haben zu diesem Behufe die betreffende Obligation an den Kämmerer der Stadt Osnabrück mit der L Über die erfolgte Nufkündigung einzusenden und' erhalten solche, mit dem Kündigungs-

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