1890 / 36 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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würde heute etwa 50 000 000 (4 betragen. Nur weil eine Ver- \hiebung des Verkehrs von den niedrigeren zu den höheren Klassen gerechnet wurde, ergab si ein Ausfall von 20000000 #; aber das ist nur eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Unser jebiges Goterten nen beruht bekanntlih auf einer Vercin- barung aller deutschen Eisenbahnverwaltungen, welche 1876 die Sanktion des Bundesraths erhalten hat. Zur tegen gen Fortbildung dieses Tarissystems besteht eine Tariskommission der deutschen Eisenbahnverwaltungen, welcher ein Verkehrs- aus\shuß beigegeben ist. An diese Tarifkommission gehen alle Anträge aus der Verkehrswelt auf Aenderungen des Systems, der Klassifikation oder auf sonstige Aenderungen der Tarif- vor\chriften. Alle diese Anträge werden eingehend geprüft. Die Tarifkommission is eine ständige, und alljährlih findet eine Revision des Tarissystems statt, wie erst im Dezember vorigen Jahres. Das Votum der preußishen Staatsbahnen wird in diesem Kollegium der deutshen Bahnen nach Anhörung des Landes-Eisenbahnraths abgegeben, in diesem werden gleich- falls alle Anträge der Verkehrswelt in sachverständiger Weise geprüft. Es ist also der Verkehrswelt unbenommen, nach den jeweiligen wechselnden Bedürfnissen Vorschläge und Anträge zu machen. Dieselben werden benugßt bei der Erwägung der Reformen und werden, wenn sie nah sacverständiger Er- wägung für recht und nüßlih erachtet werden, auch bewilligt. Es ist ja das ganze Streben der Staatsbahnverwaltung darauf gerichtet, dem wicthschaftlihen Wohle zu dienen und dasselbe zu fördern, freilih ohne dabei die finanziellen Grundlagen der Staatsverwaltung und damit die festen Stüßen des Staats zu erschüttern. ' j Abg. Seer hält gerade im Junteresse des Ostens eine sehr erhebliche Tarifermäßigung für nothwendig. Der Osten produzire viel theurer als der Westen, weil er viele Bedürfnisse von fern her beziehen müsse. Die Landwirthschaft des Ostens befinde sich in einex Nothlage und es müsse ihr durch Tarif- erleihterungen geholfen werden. : Abg. Pleß: Die Vorschläge, welhe gemaht werden, beruhen in Bezug auf die Berehnung des Ausfalls und der Verkehrésteigerung immer nur auf Wahrscheinlichkeits- rechnungen. Wir können aber die Vorgänge in anderen Staaten uns als Beispiel dienen lassen. Der Zonentarif ist in Ungarn eingeführt und wenn er auch nicht übermäßig Gutes gewirkt hat, so hat er doch auch nihts Schlcchtes zu Wege gebracht und das ist {on vollständig genügend. Die Hessishe Ludwigsbahn hat ebenfalls einen Zonentarif ein- geführt und soll damit die besten Erfolge erzielt haben. Jn Hamburg: Altona bestand neben einer Pferdebahn die Eisen- bahn; die Lebtere hatte schr hohe Tarife und konnte mit der

_“Pferdevaha nicht konkurriren. Als die Tarife herabgeseßt “wurden, stieg der Verkehr auf das Fünffache und die Ein-

‘nabmen auf mehr als das Doppelte. Aehnlich darf auf cine Verkehrssieigerung bei den Eisenbahnen gerechnet werden, wenn eine Tarifermäßigung eintritt.

Abg. von Wedell-Malchow: Zur Berathung des Antrages wünschen wir eine Kommission von möglichit vielen Mitgliedern, damit alle Jnteressen der verschiedenen Länder- theile berücsihtigt werden, und beantragen daher eine Kom- mission von 28 Mitgliedern. Sollte der Abg. Broemel eine fundamentale Reform im deutschen Eisenbahnwesen zu Stande bringen und sih das Verdienst dafür zuschreiben, so würde er sich mit fremden Federn \{mücken. Die Möglichkeit, mit Aussicht auf Erfolg hierin vorzugehen, haben die Parteien

egeben, welche vor 11 Jahren die Verstaailihung der Eisen-

ba nen angenommen haben. Die damaligen Parteisreunde des Abg. Broemel haben wie die Löwen dagegen gekämpft. Was hätten wir jeßt für Tarife, wenn die alte Mijère geblieben wäre. Die Partei des Abg. Broemel will dem Volke alles Mögliche zuwenden, ohne daß der Staat die Mittel dazu hat. Wir erhöhen jeßt die Beamtengehälter, haben die Schullasten er- leichtert, im Reiche stehen noch große Ausgaben bevor, nament- lih für die Jnvaliditäts- und Altersversiherung, Marine, Militär, Kolonialpolitik erfordern große Mittel, aber die Frei- sinnigen sträuben sih, neue Steuerquellen zu eröffnen. Sie jollten sih also hüten, neue Auëgaben ohne genügende Deckdung zu machen. Wir müssen auf das Vorsichtigste vorgehen, denn wer bürgt dafür, daß die Staatseinnahmen so fortgehen wie bisher? Jn Folge der steigenden Arbeitslöhne werden sih auch die Preise des Eisenbahnmäterials steigern. Die Tarife können zwar langsam und vorsichtig reformirt werden, aber eine Ermäßigung der Eisenbahntarife können Sie cigent- lih nie wieder aufheben. Um viele Millionen sind die Eisen- bahntarife schon ermäßigt worden. Wir wollen nichts über- stürzen, werden uns aber praktishen Vorschlägen nicht ver- \hließen. Wie kann der Abg. Broemel dea Personentarif herabsezgen wollen, wenn der Personenverkehr nur 11 Millionen einbringt? Er will dafür die Wagen besser ausnugen, aber er kann sie doch_ nicht gleih auf der Anfangsstation vollpack:-n , ohne Reservepläge für die folgenden Stationen zu haben. Todt exkennt selbst an, daß dur Einführung eines Zonentarifs 12—13 Millionen aus- fallen würden. Das ist keine rihtige Finanzpolitik. Die vierte Klasse kann do kaum niedriger tarifirt werden. Dem Arbeiterverkehr ist doch durch die vierte Kiasse bereits genügend Rechnung getragen. Durch eine Herabseßung der Tarife bis zur äußersten Grenze würde die Seßhaftigkeit des Volks, welche für das ganze Leben desselben von hohem Werth ist, nur noch mebr geschäoigt werden. Mit den Unterlagen, die der Abg. Broemel für seinen Antrag gegeben hat, sehe ih eine besonders fruchtbringende Kommissionsberathung nicht voraus.

__ Abg. Schoeller: Die Jnteressen" des Verkehrs und der Eisenbahnverwaltung müssen möglihst Hand in Hand gehen. Jch glaube nun, daß der Osten der Monarchie vermöge Leiner geographishen Lage in Bezug auf das Eisenbahn- und Tarif- wesen vor dem Westen im Nachtheil ist. Abgesehen von der Mark gehen die meisten Wasserstraßen von dem Süden nah dem Norden, sie dienen dem Verkehr von und nach der See.

4 Dér Osten kommt dabei zu kurz, und verdiente wohl eine

rüdsihtigung durch Ermäßigung der Tarife, die ihm un-

chadet der finanziellen Erträge gewährt werden könnte.

: Abg. Schroeder ist im Prinzip für den Antrag, giebt

er zu bedenken, daß durch einen billigeren Personentarif die

peiter im Osten noch mehr als früher veranlaßt werden

Iten, nah der Provinz Sachsen 2c. auszuwandern, während

“Heimathsprovinz \chließlich die Sorge für deren Frauen

Kinder zufalle. i

: Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Die Thatsachen, welche der Abg. Broemel angeführt hat, sind richtig, aber die Schlüsse, welche er und Geh. Rath Todt gezogen, sind falsch. Gewiß wird die 1. Wagenklasse sehr wenig, die 2. etwas mehr

gißt dabei nur den Unterschied der großen Haupt- und der Neben- linien, der Zeiten großen und geringen n De Auf den ae linien undzur Zeit des großen Verkehrs sind die Pläße e seßt, auf den Nebenlinien nie. Könnte der Abg. Broemel das Pu- blikum zwingen, sih über die ganze Monarchie zu vertheilen und diejenigen Reisenden, die nah der Schweiz reisen wollen, veranlassen, es einmal mit der Tuchelshen Haide zu ver- suhen, dann wären seine Deduktionen rihtig. Da ih aber der Hauptverkehr, namentli zur Reisezeit, auf wenige Haupt- linien konzentrirt, so ist zu befürchten, daß durch die weitere Steigeruna des Verkehrs eine S ang der Einnahmen eintritt. Der Gütertarif hat sich bisher den Bedürfnissen des Verkehrs angeschlossen, und das ist das Beste. Man kann nur verlangen, daß man in der bisherigen vorsihtigen Weise fortfährt. Die Tarifermäßigung hat auch ihre bestimmt ezogenen Grenzen. Daß die jeßigen Tarife getragen werden önnen, beweist die Zunahme des Verkehrs. Die jebigen Ueberschüsse können wir nit gut entbehren. 7 pCt. sind au für ein industrielles Unternehmen niht enorm hoch. Fn Zeiten des Niedergangs können sih die Ueberschüsse erheblich vermindern, so daß wir nur auf einen Durchschnitt von 5 pCt. rehnen können, und darauf können wir nicht verzichten. Mag man in der Kommission nah Herzenslust über die Sache reden, man wird sih überzeugen, daß die Sache viel besser nicht ge- macht werden kann.

_aJm Schlußwort bemerkt der Abg. Broemel: Es muß auffallen, daß die Konservativen, die sonst als Gegner des laissez aller erscheinen, hier diesen Grundsay proklamiren. Nicht bloß Jnteressenten haben fih für eine Tarifreform aus- gesprochen; au in dem Landes-Eisenbahnrath sind wiederholt die energishsten Bestrebungen zu einer Vereinfahung und entshiedenen Herabsezung der Gütertarife hervorgetreten. Der Abg. Graf Limburg-Stirum will Hrn. Todt nur als Techniker gelten lassen; Hr. Todt ist nun nicht der Meinung, daß bei Vermehrung des Verkehrs sofort Neuanlagen nöthig sein würden. Die allgemeinen Einwendungen der Abgg. von Wedell und Graf Limburg-Stirum widersprechen allen praktischen Er- fahrungen. Ueber die Frage der Wichtigfeit der Tarifermäßi- ung für die arbeitenden Klassen habe ih deshalb nicht ge- rode weil ih selbst überhaupt keine Vorschläge machen wollte, ih habe nur Anderer Vorschläge vorgetragen.

Der Antrag wird einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. - Der Nahweis über die Verwendung des Dis- positionsfonds der Eisenbahnverwaltung für un- vorhergesehene Ausgaben im Jahre 1888/89 wird durch Kenntnißnahme erledigt.

Schluß 33/4 Uhr.

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Geseßes, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnneßzes, zu- gegangen.

Der Entwurf lautet :

Die Staatsregierung wird ermächtigt:

I. pur Herstellung von Eisenbahnen und der dur die-

selbe bedingten Vermehrung des Fuhrparks der Staats- bahnen, und zwar:

a. zum Bau einer Eisenbahn: .

1) ron Mohrungen nah Wormditt die Summe von 3 070 000 A, 2) von Lubliniß _nach Vossowska die Summe von 1420 000 4, 3) von Ko'el (Stadt) nach Polrish - Neukirch die Summe von 1500000 Æ, 4) von Striegau nach Maltsh die Summe von 3 045 000 M, ò) von Rogasen na Draßzig (Kreuz) die Summe von 6 960 000 Æ, 6) von Goldberg nah Löwenberg die Summe von 2 840 000 4, 7) von Goldberg nah Merzdorf die Summe von 3700 000 4, 8) von Kallies, einerseits nah Wulkow, andererseits nav Arn: walde, die Summe von 8 150 090 #, 9) von Swinemünd-z nah Heringsdorf die Summe von 600006 6, 10) von Preßsch nach Eilerburg die Summe von 3270000 #Æ, 11) von Zeiß nah Camburg die Summe von 3 340 000 4, 12) von Deuben ra Korbetha die Summe von 3 000 000 4, 13) von Schlettau nah Schafstädt mit Abzweigung von Lauchstädt nah Merj}eburg die Summe von 2 170 000 , 14) von Herkbslecen nach) Tennstädt die Summe von 595 000 Æ, 15) von Langensalza nah Gräfentonna und von Döllstädt nah Walschleben oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie Nordhausen— Erfurt die Summe von 1 640 000 „4, 16) von Georgentkal rah Friedrihroda an Stelle der im Artik:l I B des ¡wischen Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha unter dem 26. November 1887 abgeshlossenen und dur Gesch vom 11. Mai 1888 (Geseßz- Samml, S. 89) genehmigten Staatsvertrages, b:treffend Uebernahme des Baucs und Betriebes mehrerer Eisenbahnen u. #. w. (Geseß- Samml. 1888 S. 86), vorgesehenen Eisenbahn von Georgen- thal nah Schrepfenthal die Summe von 1734 000 4, 17) von Ilsenburg nech Harzburg die Summe von 2150000 #, 18) a. von Hagenow nach Oldesloe die Summe von 11 500 (C00 Æ, b, von cinem bei Sterley belegenen Punkte der Bahn zu a nah Mölln die Summe von 1 230 000 4, 139) von Tondern nah Hoyer (Schleuse) die Summe von 840000 H, 20) von Tönning nah Garding die Summe von 640 000 #, 21) von Geestemünde nah Cuxhaven mit Abzweigung nah Bederkesa die Summe von 5 713 000 G, 22) von Deimold nach Sandebeck die Summe von 3650 000 M, 23) von Lage nah Hameln die Summe von 5 100 000 M, 24) von Homburg v. d. H. nah Usingen die Summe von 2750000 Æ, 25) von Langenschwalbach nach Zollkaus die Summe von 2 870 0C0 X, 26) von Fröndenberg nach Unna die Summe von 1240 000 „#-, 27) von Norden nach Norddeich die Summe von 700000 #4, 28) von Remscheid nah Solingen die Summe von 4 978 000 M, 29) von Ohligs na Hilden die Summe von 822 000 #6, 30) von Hermeskeil nach Wemméetsweiler die Summe von 7 620 000 f.

b. zur Beschaffung von Betriebsmitteln: die Summe von 183 559 000 #, zusammen 117 396 000 #4

II. Zur Anlage des zweiten beziehungsweise dritten und vierten Geleises auf den nachftehend bezeihneten Strecken und zu den dadur beoingten Ergänzungen 1) Meisse=-Deuts6-Rasselwiß die Summe von, 1350 000

eisse—Deuts-Rasselwiß die Summe von 13: M, 2) Lauban— Greiffenberg und Hittbberg—Rubbank die Summe von 2 260 000 46, 3) Eberêwalde—Freienwalde a O. die Summe von 820000 % 4) Grünau—Königswusterhausen die Summe von 400 000 #, 5) Berliner Ringbalu zwischen Bahnhof Rixdorf und Bahnhof Stralau-Rummelsburg nebst Umbau bezw. Verlegung der zwischen der Ringbahn und der Berlin-Görlißer Bahn bestehenden Anschlüsse die Summe von 6 100 000 4, 6) Berlin—Oranienburg die Summe von 1150000 4, 7) Finfterwalde—Eilenburg die Summe von 3 660 000 4; 8) Gera—Weida nebst Einführung des bestehenden Doppelgeleises Gera—Zeiß—Weißenfels in den Bahn- hof Weißenfels die Summe von 1960000 Æ, 9) Oschers- leben—Nienhagen die Summe von 715 000 H, 10) Heudeber— Vienenburg ‘die Summe von 860000 #, 11) Hardegsen— Northeim die Summe von 1110000 4, 12) Wilhelmsburg (Rangir-Bahnhof)—Hambu Venloer Bahnhof) die Summe von

i

und die 4. am meisten benugt, aber nicht vollständig. Man ver-

rg ( 4 6, 13 e—Bremen und Sagehorn—Lauenbrück die Surame von i 65 wehe 14) Rödelheim—Oberursel die Summe

Kiki,

von 600 000 Æ, 15) Hamm—Herbern in Verbindung mit der \elbst-

ständigen Einführung der Bahn von Münster in den Bahnhof Hamm die Summe von 1570C00 4, 16) Drensteinfurt—Münfter die Summe von 673 000 6, 17) Vohwinkel —Aprath die Summe von 400 000 „#, 18) Grevenbroich—Elsdorf die Summe von 800 000 6, zusammen 28 983 000

IIT. Zu nabstehenden Bauausführungen:

1) für die Vereinigung der Bahnhöfe der früheren Oberschlefischen und Rehte-Oder-Ufer-Eisenbahn in Beuthen O.-S., sowie der an° \chließenden Strecken bis Chorzow und Herstellung einer Bahnverbin- dung Chorzow— Kattowiy die Summe von 5 400090 #4. 2) für die selbftändige Einführung der Bahnlinie Groshowiß—Groß-Strehliß— Laband in die Bahnhöfe Gleiwiß und Oppeln, jowie Aenderung der Bahnhöfe zu Gleiwiß und Erweiterung des Bahnhofs Oppeln die Summe von 8 650 000 4, 3) für die Herstellung einer Verbindungs- bahn zur Umleitung durchgehender Güterzüze auf der Südseite von Breslau, sowie eines Rangirbahnhofs daselbst die Summe von 19950000 M, 4) für die Erweiterung des Personenbahnjofs in Stettin die Summe von 4 150 000 4, 5) für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs Stendal die Summe von 3 200 000 4, 6) für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs in Bucktau die Summe von 5 000 000 Æ, 7) zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahn von Jerrxheim nah Nienhagen die Summe von 330 000 4, 8) zur Deckang der Mehrkosten des Ausbaues der Bahrnstrecke Sit aa S3 Goslar Grauhof die Summe von 400 000 Æ, 9 für die Herstellung einer abgekürzten Stienenverbindung zwischen den Linien Hannover—Nordstemmen und Nordstcemmen—Hildesheim die Summe von 615 000 4, 10) zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahn von Wissen nah Morsbach die Summe von 160000 46, 11) für die Herstellung eines Rangirbahnhofs zu Saarbrücken und Erweiterung der Anlagen für den Personen- und Güterverkehr daselbst die Summe von 6500000 #4, 12) zur Deckung der Mehrkosten für den Bau der Eisenbahn von Solingen nach Vohwinkel die Summe von 230 000 #4, 13) zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zu den Grunderwerbs- kosten: a. der Eisenbahn von E nah Rothe Erde (Aachen) mit Abzweigung nah Malmedy die Summe von 488466 4, b. der Eisen- babn von Ahrweiler nach Adenau die Summe von 204000 #, zu- sammen 55277 466 M, insgesammt 201656 466 #6, zu verwenden.

Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. I Litt. a auf- ge¡ührten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedins gungen erfüllt sind: :

A. Der gesammte zum Bau der unter Nr. 1 bis 30 bezeichneten Bahnen und deren Nebenanlagen nah Maßgabe der von dem Minrister der öffentlichen Arkeiten oder im Enteigrungsverfahren fest- zustellend-n Entwürfe erforderlihe Grund und Boden ist der Staats- regierung in dem Umfang, in welchem derselbe nah den landesgeseh- lihen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeitlih und lastenfrei der dauernd erfocderlihe zum Eigenthum, der vorübergehend erforderlihe zur Benußung für die Zeit des Be- dürfnisses zu überweisen, oder die Erstattung der sämmtlichen staatsjeitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Entcignung aufzuwendenden Kosten, einschließliG aller Neben- entshädigungen für Wirthschaftéershwernisse und sonstige Nactheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicher zu stellen, und zwar :

a. bezüglich der Linien unter Nr. I Litt. a 1 bis 4, 6 bis 15, 17, 18b und 19 bis 30 in der ganzen Ausdehnung,

b. bezügli der Linie unter Nr. I Litt. a 5 (Rogasen—Draßig [Kreuz]) für die Strecke von Rogasen bis Dragig,

c. bezüglih der Linie unter Nr. T Litt a 16 Eroraem a Friedrichroda), soweit der erforderlide Grund und Boden sich im Eigenthum des gothaishen Staates befindet,

d. bezüglih der Linie unter Nr. I Litt. a 18a (Hagenow— Oldesloe) für die im mecklenburg-\chwerinschen und lübeckishen Staats- gebiet belegenen Theilstrecken, für die im lübeckishen Gebiet belegene Strecke jedo nur insoweit, als der erforderlihe Grund und Boden sih im Eigenthum der freien und Hansestadt Lübeck befindet.

Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auh auf die unentgeltlihe und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der- jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Intercsse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums auf Grund landesgeseßlicher Be- stimmungen obliegt oder auferlegt wird.

Zu den Grunderwerbskosten für nachfolgende Babnen soll staats- seitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar: j

a. für die im Großherzogthum Medcklenburg-Schwerin belegene Theilstrecke der Bahn:zu Nr. 18a (Hagenow—Oldesloe) von 200 000 46,

b. für die im diesseitigen Staatsgebiet belegenen Theilstrecken der Bahn zu Nr. 21 (Geestemünde—Cuxhaven mit Abzweigung nah Béebetles) von. E 20800000 c. für die Bahn zu Nr. 25 (Langenshwalbach - Zollhaus) R L L E O ODI E d, für die Bahn zu Nr. 30 (Hermeskeil—Wemmetsweiler) von R C E L S O00 A B. Für die unter Nr. I. Litt. a 1 bis 17, 18b, 19 bis 21, 23 bis 27 und 30 bezeichneten Bahnen ift die Mitbenuzung der Chausseen und öffentlilen Wege, soweit dies die Aufsihtsbehörde für zulässig erahtet, Seitens der daran betheiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Be- triebes der Bahnen zu gestatten.

C. Für die unter Nr. I. Litt. a 3, 4, 8, 9, 11, 13 und 16 be- nannten Bahnen muß außerdem von den Interessenten zu den Bau- kosten ein unverzinslicher, niht rückzahlbarer Zusäuß geleistet werden, und zwar zum Betrage: i

. bei Nr. 3 (Kosel !Stadt]-Polnish-Neukirh) von . 40 000 4 . bei Nr. 4 (Striegau—Malts{) von . .. . , 155 000, . bei Nr. 8 (Kallies—Wulkow bezw. Arnêwalde) von 400 000 , * bei Nr. 9 (Swincmünde—Heringsdorf) von. . 20000 ,

. bei Nr. 11 (Zeiß—Kamburg) von. . . . . 260 000 ,

. bei Nr. 13 (Schlettau—Schafstädt mit Abzweigung nach Merseburg) n... « 280000,

g. bei Nr. 16 G Seri P von . . 100000 ,

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Beshaffung der für die Herstellung einer Eisenbahn von Detmold nah Sandebeck im §. 1 unter Nr. 1 Litt. a 22 vorgeschenen Mittel von 3 650 000 die von der ehemaligen Deutschen Cisenbabn-Baugesellshaft zur Sicherung des Zustandckommers der von ihr geplanten Eisenbahn von _Lemförde nah Bergheim bezichurgsweise Steinheim bestellte, dem Staat ver- fallene Kaution® nebst den in:wishen aufgelaufenen Zinsen zu dem vorläufig auf rund §827 400 4 ermittelten Betrage insoweit zu ver- wenden, als die Bestäzde dieses Fonds nah dem Ermessen des Finanz-Ministers chae Nachthcil für die Staatskasse flüssig gemacht werden können. :

Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im § 1 Nr. I, desgleichen zur Deckung der für die im §. 1 unter Nr. IT und I] vorgesehenen Bauausführungen erforderliben Mittel von zusammen hôstens 84 260 466 M

sind Staatëschuldver schreibungen auszugeben.

Wann, dur welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem

Finsfuße, zu welchen Bediogungen der Kündigung und zu welchen

oursen die Schuldverschreiblingen verausgabt werden follen (8. 2), bestimmt der Finanz-Minister.

Im. Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Gesez-Sammlung S. 1197) zur Anwendung.

8. 4, b,

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §8. 1 unter Nr. I, I1 und 111 bezeihneten Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahn- theile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zu- g e U paiebt @ iht auf die beweglichen Bestand

ese Bestimmung bezie nit auf die beweglichen nd- theile und Zubehörungen dieser Gisenbabnen beziehungsweise Eifenbahn-

vo

theile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahn enten sind.

Dieses Geseh tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Dem Hause der Abgeordneten is der Entwur eines Geseyes, betreffend den weiteren Erwer von Privateisenbahnen für den Staat, zugegangen.

Der Entwurf lautet :

Die Staatsregierung wird unter Genehmigung der beigedruckten Verträge, nämlich:

1) des Vertrages vom 22./30: Dezember 1889, betreffend den Levertans der Wernshausen - Shmalkaldener Eisenbahn auf den

taat,

2) des Vertrages vom 4. Januar 1890, betreffend den Ueber- gang des Unterelbeschen Eisenbahn- Unternehmens auf den Staat,

3) des Vertrages vom 7./9. Januar 1890, betreffend den Uebergang des Westholsteinishen Eisenbahn-Unternehmens auf den

aat,

4) des Vertrages vom 25./27. Januar 1890, betreffend den Uebergang des Schleswig-Holsteinishen Marschbahn-Unternehmens auf den Staat,

zur fäuflichen Uebernahme

1) der Wernskaufen-S(malkaldener Eisenbahn,

2) der Unterelbeshen Eisenbahn,

3) der Westkolsteinishen Eisenbahn und

4) der Schleswig-Holsteinishen Marshbahn Ï

nach Maßgabe der bezüglichen Vertragsbestimmungen ermächtigt.

8. 2. :

Die Staatsregierung wird ermächtigt, nach Maßgabe der im 8. 1 unter 2 bis 4 gedachten Verträge den Umtaush von

a. 5 000 000 Æ Aktien Litt. A. der Unterelbeshen Eisenbahn- geselischaft in Staatsshuldvershreibungen der prozentigen kosoli- dirten Anleihe zum Betrage von 5 000000 6, b. 15 000 000 Aktien Litt. B. der Unterelbeshen Eisenbahngesellshaft in Staats- \chuldvershreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 9 000 000 M, c. 3500 000 A Aktien Litt. C. der Unterelbeshen Eisenbahngesell- \chaft in Staatss\culdverschreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 500 000 4, d. 1 716 3 Stammaktien der Westholsteinischen Eisenbahngesell\chaftinStaats\Quldverschreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 490 371.4643 F, e. 1513 800,4 Prioritäté-Stammaktien der Westholsteinishen Eisenbahngesellshaft in Staaté\chuldverschreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 1 874 228 M4 57 4, f. 1 192 500 4 Stammaktien Litt. A. der Schleswig-Holsteinischen Marschbahngesell- schaft in Staats\chuldvershreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 596 250 M, nl 985 400 Æ Stammaktien Litt. B. der Schles- wig-Holsteinishen Marschbahngesell schaft in Staatsshuldverschreibungen derselben Anleibe zum Betrage von 661800 Æ, h. 2001150 4 Stammaktien Litt. C. der Swleêwig-Holsteinishen Marschbahngesell- {aft in Staats\chuldvershreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 667050 .,6, i 1224 000.46 Stammprioritätsaktien Litt. A. der Shleswig- Holsteinishen Marschbahngesellschaft in Staatsshuldverschreibungen dersclben Anleihe im Betrage ron 1515 428 # 57 A, k. 3083400 A Stamm-Prioritätsaktien Litt. B. der Schleswig- Holsteinishen Marsch- bahngesellshaft in Staatsshuldverschreibungen derselben Anleihe zum Betrage von 3 964 371 M4 43 4, 1. 1 999 800 (A Stamm-Prioritäts- aktien Litt. C. der S{leswig-Holsteinishen Marschbahngesellschaft in Staatsfchuldverscckreibuncgen derselben Anleihe zum Betrage von 1 999 800 4 herbeizuführen und zu diesem Zweck Staatsschu] dver- schreibungen der 33 9/ Tonsfoliditten Anleihe zu dem darstellbaren Gesammtbetrage von 26 269 300 4 auszugeben. -

8. 3.

Die Staatsregierung wird ermächtigt, in Gemäßheit der im §8. 1 unter 2 bis 4 gedahten Verträge zur Deckong 1) der den Inhabern von Lfkiien Litt. A. urd B. der Unterelteshen Eisenbahngesellschaft zu gewährenden baaren Zuzahlungen von 1400000 #, 2) der den Inhabern von Stammaktien der Westholsteinishen Eisenbahngesell- schaft zu gewährenden baaren Zuzahlungen von 114420 6, 3) der den Inhabern ron Stammaktien Litt B. und C. und von Stamm - Prioritätéaktien Litt. B. der Schleêwig - Lolsteinishen Marschbabngefellshaft zua gewährenden baaren Zuzahlungen von 167976 Æ, also inögesammt von 1682396 M, die Reserve- und Erneuerungsfonds der im §. 1 bezeichneten Eisenbahngesellschaften, sobald diese Fonds dem Staate zu- gefallen sein werden, insoweit zu verwenden, als über diese Fonts durch die im §. 1 unter 3 und 4 gedahten Verträge nit bereits Versügung getroffen ist. Für den alsdann noch zu deckenden Rest- betrag der nah Vorstehendem zu leistenden Ba .rzahlungen im Höchst- betrage von 237 700 4 sowie zur Deckung des nah Maßgabe des im 8. 1 unter 1 gedachten Vertrages an die Stadt Schmalkalden zu zahlenden Kauspreises von 600 000 X nebst 34 9/0 Zinscn vom 1. Ja- nuar 1890 ab sind Staats\chuldvershreibungen auszugeben.

8. 4,

Dir Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz-Minifter werden ermächtigt, bei dem Umtaush vor Aktien in Staats\{uld- verschreibungen, sofern die Anzahl der eingereihten Stücke den nach den abgeschlossencn Verträgen für den Umtaush maßgebenden Ver- bältnißzahlen nicht entspriht, die Auëgleihung des in Schuldvers\(rei- bungen nicht darstellbaren Uebershußbetrages durh Baarzahlung zu bewiikcn, wobei der ¿u zahlende Betrag nah dew um ein Prozent verminderten Course, welcher für Staats\huldverschreibungea der 3F% Tonfolidirten Anleihe vor dem Tage des Umtausches zuleßt an der Berliner Börje bezahlt worden ist, berechnet wird.

| 8. 5.

Die Staatêregierung wird ermächtigt, an Stelle der noch nicht begébenen Prioritäts-Obligationen der im §8. 1 unter 4 bezeichneten Cisenbahnunternehmurg, soweit si die weitere Begebung als unthun- lih oder nach dem Ermessen des Finanz-Ministers als unvortheilhaft erweisen follte, nah Maßgabe des Bedürfnisses für die statutarischen Verwendungszwecckte Staats\huldverschreibungen zu dem Betrage von 500 000 Æ auszugeben.

/ 8. 6.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz-Minister werden e STLE bei der Auflösung der im §. 1 unter 2 bis 4 ge- nannten Gefellshaften nah Maßgabe der daselbft bezeihneten Ver- träge den Kaufpreis für den Erwerb der Bahnen unter Verwendung der im §. 2 und 3 bewilligten Mittel zu zahlen, bezichungsweise auf die Staatskasse zu übernehmen.

Der Finanz-Minister wird ferner ermächtigt, die bisher begebenen und die etwa noch zu begebenden Anleihen der in diesem Gesetze be- zeichneten Eisenbahnunternehmungen, soweit dicselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung zu kündigen, fowie auch den Inhabern der Schuldverschbreibungen dieser Anleihen die Rückzahlung der Scaultbéträge oder den Umtaush gegen Staats\chuldverschreibungen anzubieten und die Bedingungen des Me festzuseßen. Die hierzu erforderlihen Mittel sind dur / Verausgabung eines ent- \prehenden Betrages von Staatsshuldverschreibungen aufzubringen.

8. 7. i Veber die Ausführung der in §. 6 getroffenen Bestimmungen hat die Staatsregierung dem Landtage bei P Vorlage des Etats der Eisenbahnverwaltung ements zu geben.

Wann, dur welche Steile und in welchen Beträgen, zu welchem inéfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen oursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§8. 2,

3, 5 und 6), bestimmt, soweit niht dur die im §. 1 angeführten Verträge Bestimmung geiroffen ist, der Finanz-Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Derwatiina und Tilgung der An- leihen und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschristen des Ge- zevs vom 19, Dezember 1869 (Geseßz-Samml S. 1197) zur An-

endung.

8. 9, .

Die Staatsregierung wird auf Grund des §. 5 unter a des Geseyes vom 24. Februar 1850, betreffend die Verwaltung des Staats- \s{uldwesens und Bildung einer Staatsschuldenkommission (Geset- Samml. S. 57 ermächtigt, die Verwaltung der Anleibekapitalien der Haupt. erwaltung der Staatss{ulden zu übertragen.

Die Behufs der Tilgung eingelösten oder angekauften Obligationen werden nach Vorschrift 8, 17 des bezeihneten Geseßes vom 24. Februar 1850 vernichtet und die Geldbeträge öffentlih bekannt

t. gemach és

8. 10.

Jede Verfügung der Staatsregierung über die in 8. 1 bezeich- neten Eisenbahnen durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rehtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages.

Diese Bestimmung bezieht sh nit auf die beweglihen Bestand- , theile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen, und auf die unbeweg- lichen insoweit nickt, als dieselben nah der Erklärung des Ministers der öffentlihen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.

8. 11.

Bis zu einer anderweiten geseßlihen Regelung finden die bis- herigen geseßlihen Befstimmunoen Über die Verpflichtung der Privat- eisenbahnen zur Zahlung von Kreis- und Provinzialsteuern auf die im S. 1 bezeihneten Eisenbahnen auch nach dem Uebergang in das Eigenthum des Staats Anwendung. Die Veranlagung dieser Steuern, foweit dieselben von dem Einkommen erhoben werden, ce jedoch lediglich nach den für die Staatseisenbahnen geltenden Grund- säßen des Geseßes, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung dcr auf das Einkommen gelegten Sn Kommunalabgaben vom 27. Juli 1885 (Geseß-Samml.

8. 12. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Von den Abgg. von Eynern und Olzem ist der nachstehende Antrag im Hause der Abgeordneten ein- gebracht worden :

Das Haus der Abgeordneten wolle M!

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Uebernahme der aus dem Jahre 1807 herrührenden Kriegsrestshuld der Stadt Königs- berg sowie der übrigen aus dem französishen Kriege herrührenden Kriegs8restsGulden, namentlich der Nieder-Lausißz, Neumark und Kur- mark, auf Staatéfonds in Erwägung zu nehmen.

Der Abg. Lassen hat den Entwurf eines Ge- seßes, betreffend Abänderung der Geseße vom 25. Mai 1885 (Geseß-Samml. S. 170) und vom 25. April 1887 S S. 133), betreffend die Aussonderung des steuerartigen Theiles aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Provinz Schhleswig- Holstein, im Hause der Abgeordneten eingebracht. .

Der Entwurf lautet :

8. 1.

Der §. 7 des in der Ueberschrift erwähnten Geseßes vom 25. Mai 1885 wird dahin abgeändert, daß den Besitzern, welche nah den Be- stimmungen dieses Paragraphen zum Zweck der Anwendung des 8. 5 desselben Gescßes auf die von ihren Grundstücken zu entrihtenden Abgaken auf einen verhältnißmäßigen Theil der ihnen zugestandenen

j e S haben, die vier Prozent jährlichen

Zinsen für diesen verhältnißmäßigen Theil bis zum 1, April 1885

belassen werden.

8. 2.

Den Besißern, welche jenen verhältnißmäßigen Theil der Grund- steuerentschädigung mit den Zinsen vom 1. Januar 1878 an bereits zurüdckgezahlt haben, sind diese Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis zum 1. April 1885 a s zu erstatten.

__ Denjenigen, welche diese Zurückzahlung beziehungsweise die Ein- willigung in die verhältnißmäßige Herabminderung der empfangenen resp. festgeseßten Grundsteuerentshädigung verweigert haben, wird es estattet, die Zurückzahlung des verhältnißmäßigen Theils mit vier rozent jährlichen Zinsen vom 1. April 1885 an, beziehungsweise die inwilligung in die verhältnißmäßige Herabminderung, noch bis zum 1. Juli 1591 mit der Wirkung vorzunehmen, daß der §. 5 des Ge- B vom 25. Mai 1885 dann auc auf ihre Abgaben Anwendung ndet.

8. 4. Mit der Ausführung dieses Geseßes werden der Minister für P idrs gts Domänen und Forsten und der Finanz-Minister eauftragt.

Die Abgg. Lassen und Johannsen haben in dem Dau der geordneten nachstehenden Antrag ein- gebracht : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

___ Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, an die Regierung in Schleëwig eine Anweisung ergehen zu lassen, wona Personen aus dem Herzogtbum Schleswig, welhe beziehentlich der Bestimmungen des Wiener Friedenstraktats vom 30. Oktober 1864 für Dänemark optirt haben, sowie au solche, welhe vor dem 11. Oktober 1878 aus dem preußischen Unterthanenverbande entlassen worden, nunmehr bedingungélos als preußishe Staatsangehörige aufzunehmen sind, wenn fie nach ihrem alte: Heimathslande zurückgekehrt sind oder zurückzukehren wünschen und die Aufnahme in den preußischen Unter- thanenverband beantragen, und wonach die Wiederaufgenommenen hinsichtlich der Militärpfliht den Altersklassen, denen sie angehören, gleihzuftellen sind.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Befugniß der Plidesgesepgebungen zum Erlaß von Ver- boten der Arbeiten in Fabriken anSonn- und Festtagen, sowohl im Interesse der Aufrechterhaltung der äußeren Ruhe und der Bewahrung der gottesdienstliwen Feier vor Störung, als auch im Interesse der Erholung der arbeitenden Klassen der Bevölkerung, ist nah einem Urth. des Reich8gereihts, 111. Strafsenats, vom 30. Bfto- ber 1889, durch die Reichsgeseßgebung nit beshränkt; insbesondere steht die Bestimmung des §. 105 Abs. 2 der Reihs-Ge- werbeordnung („Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nit verpflihten*) weiter gehenden, die Sonrtagsarbeit in Fabriken völlig verbictenden landes- geseßlihen bezw. „Feen Anordnungen ui cht entgegen. (Die ausführlihe Begründung dieses Erkenntnisses haben wir bereits in a q gu Dannar a ns Mae Rade aas uus «Al erausgegebenen Nr. er „Entscheidungen des Reichsgerihts*, Seite 87 mitgetheilt.) N

Bei Antragsdelikten findet nah §. 63 des Strafgeset- buches das gerihtlihe Verfahren gegen \äm a  e an der rasgeses Betheiligte (Thäter und Theilnehmer), sowie gegen den Be- ünstiger ftatt, au wenn nur geaen eine dieser Personen auf Be-

afung angetragen worden ist. Bezug auf diese Bestimmung hat 8 eih8geriht, II. Strafsenat, dur Urtheil vom 19. November 889 ausgesprochen, daß unter den „Bet auen auch solche zu ver- stehen sind, welche ohne den zur Thei nahme im Sinne der S8. 47—49 Str.-G.-B. erforderli Vorsat durch ihr thatsäh- liches Zusammenwirken den geseßwidrigen Erfolg herbeiführen. Au gen ügt die irrthümlie Stellung des Strafantrags gegen einen Be- tbeiligten, gegen welchen es geseplih keines Antrages bedurfte, zur

olgung gegen die anderen Betheiligten, gegen welche es ge-

seylih eines Antrages bedurfte.

Statistik und Volkswirthschaft.

Personen- und Güterverkehr auf den preußischen Staatteisenbahnen im Jahre 1888/89,

Die bereits in den Vorjahren wieder begonnene allgemeine Besse- rung der Verkehrsverhältnisse hat auch im Jahre 1888/89 n lea und zu einer weiteren E Entwickelung des Personen- und Gepäckverkehrs geführt. Daneben haben die Eröffnung neuer Strecken, die Errichtung neuer Haltestellen, die vielfachen Vermeh- rungen und Verbesserungen der Zugverbindungen, besonders aber die Verkehrserleihterungen für die Arbeiterbevölkerung durh Ein- legung besonderer Arbeiterzüge und die vermehrte Aus- gabe von Arbeiterfahrkarten zu dieser Verkehrssteigerung bei- getragen. Die Einnahmen des Vorjahres aus dem Personen und Gepäckverkehr baben sih im Jahre 1888/89 um 5,5 % erböbt, während die durhs{nittlihe Betriebslänge für die Personenbeförderun nur um 2,6 % zugenommen hat. An den Gesammteinnahmen i die Einnahme aus dem Personenverkehr mit 24,9% gegen 25,3 9% im Vorjahre betheiligt. Die auf 1 km durchs{nittlicher etriebslänge für den Personenverkehr entfallene Einnahme hat um 2,8 % zugenommen und ist die Mehreinnahme, da die neueröffneten Strecken im ersten Jahre die Dur chnittseinnahmen nit zu erreihen pflegen, ledigli der günsti- geren Entwickelung der älteren Strecken zuzuschreiben. Der erheblicste Theil dieser Einnahmen entfällt auf den Binnenverkehr des gesammten Staatsbahnneßes, wäbrend der DurHganasverkehr und der Verkehr mit fremden Bahneú nur in Höhe von 13,7 9/ daran betheiligt ist. Die Ein- nahmen aus der Personenbeförderung, welche gegen die im Vorjahre um 5,9 °%/o zugenommen haben, vertheilen \ich auf die einzelnen Wagen klassen wie folgt: auf die I. Wagenklasse entfielen 8 368 801 oder 4,4 °/9, auf die I1. Wagenklasse 50 093 753 oder 26,4%, auf die TIT. Wagenklasse 80 895 137 4 oder 42,7%, auf die 1V. Wagen- flafse 45 470 530 A oder 24,0% und auf den Militärverkebr 4746 339 « oder 2,5%. Mit Ausnahme der Militärbeför- derung, deren Einnahmen um 472689 # gegen das Vor- jahr zurückgeblieben sind, haben \ämmtlihe Wagenklafsen Mehr- einnahmen gebracht. Der erheblihste Mehrbetrag entfällt auf die 1IV. Klafse mit 4467844 %, dann folgt die III. Klasse mit 3156033 #, die II. Klasse mit 2182 803 c und die I. Klasse mit 599 927 A Zu der erbeblihen Zunahme der Ein- nahmen aus der IV. Klasse dürfte die Neueinführung derselben auf einzelnen Strecken sowie die erweiterte Einstellung von Wagen dieser Klasse auf älteren Bahrlinien niht wenig beigetragen haben. Von der Zahl der Reisenden, welche in dem Berihtsjahre im Ganzen sich auf 207 857 296 Personen belief, kamen 0,5 % auf die I., 10,0 9% auf die II., 53,8 %%o- auf die IIL, 33,8 % auf die IV. Wagenklasse und 1,9 % auf die Militärbeförderung. Gegen das Vorjahr ist der Antheil an der Gesammtbeförderung nur bei der IV. Wagenklasse gestiegen, bei der Ill Wagenklasse ist er um 1,6 9/0, bei der Militärbeförderung um 0,3 9% zurückgegangen, während er bei der I. und II. Wagenklaffe unverändert geblieben ist. Die auf jede Fahrfarte durchs{chnittlich zurückgelegte Wegestrecke ist im Jahre 1888/89 von 29,27 km im Vorjahre auf 28,63 km zurückgegangen, wozu neben dem Anwachsen des Vorortverkehrs der größeren Städte die gesteigerte Zahl der auf der Berliner Stadt- und Ringbahn und auf der Hamburg - Altonaer Verbindungëbahn nur auf sehr kurze Strecken beförderten Reisenden wesentlich beigetragen hat. Der Verkehr auf zusammenstellbare Rundreischefte hat as in dem Berichtsjahre erheblich an Ausdehnung gewonnen. Die Zahl der auêgegebenen zusammengestellten Rundreiseheste, welhe auf 184 992 belief, nahm gegen das Vorjahr um 19,3 °/9 zu, und bat hierbei die 111. Wagenklasse die erheblihste Steigerung, um 19,8 9/0, «fahren. Auch der S({hlafwagenverkehr bat sid erheblich gesteigert und betrugen die Einnahmen daraus 385 400 4, oder 20,5% mehr als im Vorjahre. Die Einnahmen von Gepäck und Hunden haben sih vermehrt, doch nur entsprechend der Zunahme der Gesammtlänge der Bahnen, da, auf ein Kilometer durchschnittlidbe Betriebslänge (uriCgeet, sh die gleihe Durdschnittssumme wie im Vorjahre ergiebt.

Der Antheil des Güterverkehrs an den Gesammteinnahmen des Berichtsjahres betrug 71,5 °%% gegen 70,9 % im Vorjahre. Von der Gesammteinnahme des Güterverkehrs entfielen auf den Binnenverkehr des gesammten Staatsbahnneßes 405 666 411 oder 72,0 9%, auf den Verkehr mit fremden Bahnen und den Durch- gangsverkehr 156652791 M oder 280%, Die Gesammtmenge der beförderten Eilgüter, Erpreßgüter und gewöhnlichen Frachtgüter betrug 108 489 989 t oder 9,6% mehr als im Vorjahre. Davon wurden 51,5% nach dem einheitliGen Normaltarif, 49,5 9/0 mit Ausnahme- und sonstigen abweichenden KTarifen befôr- dert. Vergleiht man die beförderte Transportmenge mit den Einnahmen, so ergiebt #sich folgerdes Resultat: Es betrug im Jahre 1888/89 die Gesammteinnahme für Eilgut, Expreßgut, Stückgut und gewöhnlihes Frachtgut 502226382 H# gegen 464 158 688 Æ im Vorjahre; die auf eine beförderte Tonne durchs \chnittlich entfallene Einnahme betrug im Berichtsjahre 4,63 M gegen 4,69 e im Vorjahre, die auf ein zurückgelegtes Tonneukilometec ent- fallene Einnahme 3,81 bezw. 3,84 „4 Die durhschnittlihe Einnahme für eine beförderte Tonne und für ein zurückgelegtes Tonnenkilometer ging sonah im Berichtsjahre etwas zurück, doch erfuhr die Gesammt- einnabwe in Folge der erheblihen Zunahme der Transportmenge eine Steigerung um 8,29%, welhe gegen die Zunahme der Trans- portmenge um 9,6% nur unwesentlich zurückblieb. Die Mehr- einnahmen, ebenso wie die Zunahme der Zahl der beförderten Tonnen vertheilen sich auf sämmtlihe Güterklassen, mit Ausnahme des nach dem einheitlichen Normaltarif beförderten Eil- und Erxpreßgutes, a entsprechend der geringeren Tonnenzahl eine Mindereinnahme aufweist. E

Der Viehverkehr hat im Berihtsjahre sowohl hinsichtlih der beförderten Mengen als au der Einnahmen um ein Geringes zu- genommen. Im Bezirk der norddeutschen Binnenverkehrsbezirke fand eine Zunahme um 447297 Schweine, 109250 Stück Rindvieh, 38 679 Schafe und 6247 Pferde statt, wogegen sih bei Geflügel eine Abnahme von 396 828 Stück berausstellte. Die Zahl der beförderten Tonnen stieg gegen das Vorjahr um 2,1 %/o, auf 1407 108 t.

Zu der Gesammtsteigerung des Güterverkehrs, sowohl hinsihtli® der beförderten Mengen als der Einnahmen, hat der Kohlenver- kehr erheblih beigetragen. Die Gesammtzahl der einsch{ließlich der Koks und Briquets beförderten Kohlen betrug im Berichtsjahre 54 374 724 t mit ciner Einnahme von 179 849 181 « Von den Ges sammtergebnissen des Kohlenverkehrs entfallen auf die als gewöhn- lihes Frahtgut beförderten Kohlen 51 356 685 t oder 94, 4%; wäh- rend der Antheil dieses Verkehrs an der Gesammtbeförderung von Eilgut, Expreßgut und gewöhnlihem Frachtgut 47,3 9/9 beträgt. Von den im Jahre 1888/89 beförderten Kohlen men 45168 784 t auf Steinkohlen, 6 187 901 t auf Braunkohlen, Koks und Briquets. An den im Gesammtverkehr aufgeführten Gesammtbeträgen ist das Dienst- gut mit 3018 089 t, 251396 t mehr als im Vorjahre, betheiligt.

Zur wirthschaftlichen Lage. N ie Wie aus Merseburg berihtet wird, läßt der Woblstand untéË L - den Landwirthen Vieles zu wün t Es pi wi dazn E auch der kleine, von der Landwirths meist abhän

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t fortgeseßt Mangel und ift sol 2 Lfpiamen, was hauptsächlich dem e zu den großen Städten

zuzuschreiben sein dürfte.

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