1890 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

aber ihrem eigentliGßen Zweck, ihrer eigentlihen künstlerischen Auf- gabe, der scenishen Darstellung sind sie heutzutage fat völlig ent- fremdet, obgleih sie, wie die gestrige Vorstellung aufs Neue feteial, einer tiefen Wirkung au von der Bühne herab noch immer ähig sind. Auf die „Antigone“ des Sophokles haben \sich wohl seit Jahrzehnten die Versuche beschränkt, Muster der tragishen Kunst der Griechen den Gebildeten der Gegenwart darzubieten und so ein Siück klassischen Alterthums in klassisher Form auferstehen zu lassen.

Das Berliner Theater, welches unermüdli unter dea literarischen Séäßen aller Völker und Zeiten sucht, um daraus leuhztende Perlen für die Gegenwart zu gewinnen, hat den großen Versuch gewagt, zwei griehishe Trauerspiele hinter einander an einem Abend zur Dar- stellung zu bringen. Der ältere Dihter, Aeschylos, batte mit seinem „Prometheus“ den Vortritt; nach der unübertreffiihen Donner’ schen Ueberseßung ist die Tragödie von Hrn. Drah bühnengerecht eingerichtet worden. Prometheus wird auf das Geheiß des Zeus vom widerstrebenden Vulkan an den öden Felsen O: da er bei seiner großen Mensch:nliebe und

einem Troß gegen den Göttervater, troy der besänftigenden Reden der Okeaniden, des Okeanos und troß der Drohungen des Hermes bebarrt, ja dur Io, die unglückliche Tochter des Inachos, in seinem Zorn gegen Zeus bestärkt wird zershmettert ihn der nah gesezloser Willkür waltende Zeus Den „Prometheus“ spielte Hr. Dra mit einfachen Mitteln und doch erporeifend in der sih auf- bäumenden Mattlosigkeit und mit fester Gemessenheit in seinem un- beugsamen E Die unglückliche, theils ihrer Sinne beraubte „Jo“ wurde von Frl. Hock bewegt und sehr wirkungsvoll dar-

estellt. Erfreulih war überhaupt die Klarheit und Deutlich- eit, mit welcher die schwierigen Verse, die ungewohnten Redewendungen und Bilder gesprochen wurden. Jedes Wort, jede Silbe kam voll zur Geltung. Eine Ausnahme in dieser Beziehung mate nur Frl. Storm als „zweite Okeanide“; ihr Verständniß für die Rolle schien hinzureihen, aber ihr Organ klang bäufig matt und Mou E G Fes :

_ Die Scenerie (der Fels an der rauhen Meeresküste) vereinigte Einfachheit und Größe, wie solche der Dichtung O Die Bühne wurde zu beiden Seiten von Felsen abgeschlossen, der Fels in der Mitte lag frei; die Meeresgöttinnen tauhten hinter dem ber- gigen Gestein auf, lieblihe Gruppen bildend, wenn sie neu- gierig theilnahmsvoll näher treten, sich lagern, bald sih enger um den gefesselten Titanen schaaren, bald sich entfernen. Dec Unwille des Zeus, wie er sich im Grollen und Tosen des Donners, in dem aufziehenden Gewitterdunkel, welches von zackigen Bliten grell dur@leuchtet wird, kund thut, wurde so maßvoll ausgeführt, daß die Worte der Sprechenden stets klar und vernehmlih blieben, Hermes, der Götterbote, tauchte aus dem Dunkel auf einer hervor- ragenden Sea spiße in magisher Beleuchtung auf. Die Tragödie des übermenschlihen Troßzes gegen die ungerechte Willkür des o!ympisch en Zeus fand ftürmishen Beifall.

Nicht miäder wirkungsvoll erwies sich der „Oedipus“ des Sophokles, obgleih die Spannkraft des Publikums durch den „Prome- theus* hon sehr in Anspru genommen worden war. Es geht der gleihe Grundgedanke dur beide Tragödien. Im „Prometheus“ kämpft ein Gott gegen den anderen, im „Dedipus* streiten Menschen gegen Götter, um do endli der unerbittlihen, grausen Gewalt des Schifsals zu erliegen. Oedipus ladet \{chuldlos die schlimmsten, un- geheuerlihsten Verbrechen auf si; sein gerechtes Streben, den Willen der Götter zu vollführen und den Mord des Laïos zu rächen, ver- strickt ihn immer tiefer in die entseßlihe Erkenntniß seiner urseligen Lage, welche er selbst an sich sühnt.

Sophokles hat die Handlung bedeutsamer und tiefer aus- gestaltet, als es noch Aeshylos vermohte. Wir erkennen mit Be- wunderung den kühnen Wahrheitsdrang, welhem Oedipus widerstands- los bei der hartnäckigen Forschung nach des Laïos' Mörder folgt ; seine entsezliben Ahnungen, dann seine befreiende Freude, als Iokaste in thôörihter Verblendung über das Orakel des Apollo und die Weis- heit des blinden Teiresias spottet, dann wieder sein tiefer, grausiger

vermuthet hätte. Er gestaltete die wechselnden Empfindungen mit einfaher Größe und ergreifender Jnnigkeit; das erste Auf- däâmmern des entseßlihen Gedankens, daß er selbs der Unselige sein könne, um dessentwillen die Götter Theben verderben, wirkte geradezu ershütternd; der Klage um die selbstgescha fene Ver- bannung aus Korinth: „Was giebt es Süß'res, als der Eltern Auge \hau’n?* gab er rührende Tône. Den Gipfelpunkt seiner Leistung erreihte Hr. Kraus in dem Ausdruck wahnsinnigen Entsetens, welches sih seiner bemächtigt, als ihm die grausige Wahrheit zur Erkenntniß kommt. Die wehmüthige Klage des vom Schicksal zu Boden geschleuderten Königs und Familiephauptes war weniger er- greifend. Einen nicht minder bedeutsamen Ecfolg wie Hr. Kraußneck erzielte Hr. Dra ch als greiser Seher Teiresias. Frl. Baumgart war eine stattlihe Jokaste in den wallcnden grie®&ishen Gewändern; der etwas schwere, rollende Klang ihres Organs stimmte zu den Versen recht gut. Auch bei den übrigen Mitwirkenden, bei jedem einzelnen Darsteller muß die Einfachheit und Deutlichkeit des Vor- trags gelobt werden. Die Chöre bewegten sich mit vornehmem An- stande; sie drückten ihre Empfindungen in edlen Gesten aus, ergreifend und doh nicht unruhig. E :

Die Darsteller verdienen für ihre aufopferungsvollen Mühen redlih den reihen Beifall, welcher sie umbrauste. Derselbe rief auch Hrn, Direktor Barnay auf die Bühne, um die wohl verdiente An- erkennung und Theilnahme des Publikums entgegen zu nehmen.

Belle- Alliance-Theater.

Die „Münchener“ bringen vor ihrem Abschied von Berlin do rio eine Novität: „s'Edelweiß-Liserl*, Volksftück mit Gesang in 5 Akten von Hans Neuerï, iît der Titel des Stücks, dessen Pre- mière am Freitag stattfindet. Morgen ist die legte Aufführung des „Herrgotischnizer“, bekanntlich eine Musterleistung des Münchener

Ensembles. Mannigfaltiges.

Mehrere ärztlihe Gesellshaften Berlins sind bekanntlich zu- \sammengetreten, um über die Influenza-Pandemie eine auf ganz Deutschland sih erstreckende Sammelforschung zu veranstalten. 2 er Vorsiyende des füc diese Forsbung ‘ingeseßten Comités, Ge- beime Sanitäts-Rath Profcssor Dr. Leyden, hat den Minifter des Innern ersuht, auch die bei den Straf-, Gefangen- und Erziehangs- Anstalten seines . Ressorts angestellten Aerzte an der Sammlung zu betheiligen, Diesem Wunsche is entsprohen worden.

Dirschau, 18, Februar. (D. A. Ztg.) Der Weichselstrom \cheint einen zweiten und vielleicht bedenklicheren Eisftill stand mit darauf folgendem Cisgange vorzubereiten. Inzwischen ist der Pegel beträhtlih gefallen, sodaß der Abfluß des dihten Schollengewirres h spâtèr ziemlich [chwierig, wenn niht gefahrdrohend abwickeln dürfte.

Goslar a. H,, 18. Februar. (Wes.-Zig.) Die alte Ding- stätte auf dem „Kaiserbeet“, im Angesiht des ehrwürdigen Kaiserhauses belegen, ist wieder aufgegraben worden. Die Mauerteste stellen Halbbogen dar, welhe man in der Msprünglichen Form erneuern will. Besagte Gerichtéftätte sol auch einen kanzel- artigen Ausbau erhalten un zwar in Halbkreisform. Um nun einen Gesammteindruck vom einstigen Ganzen zu bekommen, is von der Kaiserhaus-Baukommission eine Nachbildung dieses Ausbaues am Orte aufgestellt worden, die auch noch einige Tage hindurch zur Ansicht stehen bleiben wird; im Halbkreise sind die Wappen der sieben Kur- fürsten des einstigen römisch- deutshen Reichs angebraht. Der kanzel- artige Ausbau wird von drei \teinernen Löwen in sizender Stellung getragen. Die Dingstätte erbält, wie {hon gemeldet, zum weiteren Schmuck in gleicher Entfernung zur rechten und linken Seite zwei bronzene Löwen, dem in Braunschweig vor dem Dome ähnlich. Der Unterbau für diese, in Sandstein gehalten, ist fertiggestellt, die Mauern sind noch nicht vollendet.

Abends auf der Hohe des Feuers von Ameland den auf der Reise von London nah Hamburg mit Passagieren und Stückgütern be- grifenen englischen Dampfer „Penguin“, Wills, von der Gen.

team Nav. Comp., brennend angetrof[en. Da der Wind steif aus SW. wehte, außerdem aber die See hohl ging und eine starke Dunkelheit herrschte, war eine Hülfeleistung fehr

efährlich. Kapitän Dittmer zögerte indeß keinen Augenblick, sih an das

ettungswerk zu machen und in Folge des muthigen und ruhigen Benehmens der Besaßungen sowohl des deutsben wie des in Noth befindlihen englishen Dampfers und der Passagiere des lehteren gelang die Rettung sämmtlicher auf dem Penguin befindlihen Per- sonen, 37 Mann in Allem, ohne jeden Unfall. Als das Rettungs- werk kaum vollbracht war, ftand der englische Dampfer von vorn bis hinten in hellen Flammen vnd sticg aus demselben eine ungeheure Feuergarbe empor. Die Passagiere des Penguin, welche nichts von ihren Cffekten hatten mitnehmen können, da die größte Eile geboten war, drückten dem Kapitän Dittmer und dessen braver Besaßung in den wärmsten Worten, sowie in einem gemeinschaftliten Schreiben ihren innigsten Dank für die muthige Rettung aus.

Reinfeld, 18. Februar. (Kiel. Ztg) Der Veteran Joh. Dohse beging am 15. Februar das seltene Felt des 107. Geburt s- tages. Dohse gilt als die älteste Pe:son Norddeutshlands; er ist noh so rüstig, daß er den stundenlangen Weg von seinem Wohnort Rehhorft nah Reinfeld zu Fuß zurücklegen kann. .

Ulm, 16. Februar. (Köln. Ztg.) Zur Feier des Ausbaues des Viünsterthurms wird ein Festzug und ein Festspiel ab- gebalten werden. Auf das Ausschreiben der Festspielkommission sind bis zum 1, Februar zehn Stücke eingesandt worden, wovon gestern drei mit “Preisen von 800, 600 und 300 ( prämiirt wurden. Die Verfasser sind C. Oesterlen aus Stuttgart, Professor Kapffff aus Kannstatt und Professor Seuffer von hier. Das mit dem ersten Preise ausgezeihnete Stück wird au die Grundlage zum Festzug bilden. Im südlihen Schiffe des Münsters ist jeßt die Galerie aufgestellt, welche sofort bei Wiederaufnahme der Arbciten in der Höbe von 144 m auf- geseßt wird. Diese Galerie, von einer \{önen Brüstung mit Eck- 1hürmhen flankirt, bildet den leßten Tbeil der dur chbro{henen Arbeiten an der Pyramide. Bis zu dieser Höhe ist der Thurm besteigbar. Von der Galerie baut \sich_ dann noch 17 m hoch der massive Helm mit der Kreuzbluwme auf. Der Thurm wird bis zum Münsterfest am 30. Juli ausgebaut sein.

Prag, 19, Fcbruar. (W. T. B.) Die deutshen Mitglieder der hiesigen Handelskammer haben sich bereit erklärt, an den Bestrebungen für das auügemeine Gelingen der Jubiläums- Ausstellung Böhmens theilzunehmen. Die Kammer wählte hierauf 6 Deutsche und 10 Czechen in das Ausstellungs-Comité.

Nevers, 19. Februar. (W. T. B) In dem Kohlen- bergwerke bei Decize fand cine Explosion schlagender Wetter statt. Bis jcht sollen 34 Leichen zu Tage gefördert worden scin.

Amsterdam, 20. Februar. (W. T. B.) Seit heute Morgen um 6 Uhr steht das hiesige Stadt-Theater in Flammen; das Innere scheint völlig verloren. Ein Unglücksfall von Menschen ist bis gek nit bekannt. Die Entstehung des Brandes ift noch nit ermittelt.

New-York. (Dts. Tagebl.) Laut Nachrichten aus den nord- amerikanischen Indianer-Departements ist die Grippe auf den Reservationen im Nordwestgebiet ausgebrochen, und sind die Indianer daruber in höchster Aufregung. Die Seudwe tritt besonders verheerend am Sarcee-Fluß, südlih von Calgary, auf.

New-York, 18. Februar. (R. B.) In eirem Mädchen-

Fall bleiben herzbewegend für die Men Schicksals um so ershütternder.

Wetterbericht vom 20 Februar, Morgens 8 Uhr.

tus

too [50 G, == 49 R.

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp

sred. in Millim Temperatur in 9 Cel

{

SSO 6b6wolkig SO bedeckt wolkig [Schnee 2'bededckt ill halb bed.1) bedeckt bededckt

Muallaghmore Aberdeen . . Christiansund Kopenhagen . “Stodckholm . Haparanda . St. Petersbrg. Moskau. Gork,Queens- j town .., 3halb bed, Cherbourg . | 763 2'Regen Helder. ... | 769 2 wolfkia t T2 3 halb bed. Hamburg . . | 772 2 bededt2) Swinemünde | 774 3 halb bed.3) Neufahrwasser| 777 1 wolkig) Memel . .. | 779 1 ‘wolkenlos

Dori e R LGS 1 heiter —1 3 wolkenlos | —5

ünster... | 769 i Karlsruhe . . | 768 3wolkenlos | —3 4 wolkenlos | —2

Wiesbaden . | 768 5 Dunsts) —6

Münthen . . | 768 ; ill Nebel —8

Chemnig . . | 773

Berlin... . | 772 |OSO 2wolkenlos | —5 Wien .... | 773 ftill|halb bed. | —8 2|bedeckt —6

Breslau. . . | 773 |SO 2/bedeckt 9

Ile d'Aix. . | 765 |O Nizza ... . | 763 |ONO 41\wolkig 1

1) Nordlicht. 2) Neþelig. 9) Treibeis im Strom.

4) Treibeis auf See. *) Hochnebel. _ Vebersicht der Wittecung. _ Die Wetterlage hat s\ch im Ganzen wenig ge- ändert. Das Hochdrucgebiet \chreitet langsam ost- wärts fort, während Depressionen \ich mehr dem nordwestlihen Europa nähern. In Central-Europa dauert die shwache östlihe Luftstrôömung bei theil- weise heiterem, theils nebligem Frostwetter fort. Nennenswerthe Niederschläge werden nit gemeldet. 2 Deutsche Seewarte

———————ÊÊÒÊÒÊ_ÒÇIÒoòÒÒÛÒÛÒÈL— Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 42. Vorstellung. Götterdämmerung in 3 Aufzügen und einem Vorspiel von R. Wagner. Dirigent : Kapellmeister Sucher. (Hagen: Hr. Witte- : opf, vom Stadt-Theater in Leipzig, als Gast.) An-

qa: L 6¿ Uhr. L hauspiclhaus. 44, Vorstellung. Wilhelm

“I —I=J L ANN D O s J N 0 D

: \chen aller Zeiten. Na der aufdämmernden Hoffnung wirkt der tödtlihe Shlag des blinden r. Hr. Kraußneck als Oedipus zeigte jo große Kraft und Leidenschaft, wie man kaum in ihm

Abend von e Viola“, Kapitän

Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Stiller. In Scene geseßt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 43, Vorstellung. Die HSugenotteu. Große Oper in 5 Akten von Meyer- beer, Text nah dem Französischen des Scribe, über- seßt von Castelli. Lanz von Emil Graeb. An- fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 45, Vorstellung. Die Räuber. M pte in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang

r.

Deutsches Theater.

Heerfahré. Sonnabend: Der Unterstaatssekretär. Sonntag: Faust's Tod.

Freitag: Nordische

Berliner Theater. Freitag: 23. Abonnements-

Vorstellung. Der gefesselte Prometheus. Köuig Oedipus. Sonnabend: Der Veilchenfrefser.

Sonntag: Gräfin Lea.

Lessing - Theaier. Freitag: Der Fall Clémenceau. Schausptel in 5 Akten von A. Dumas und A. d’Artois.

Sonnabend : Zum 50. Male: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann

Sonntag: Das Vild des Siguorelli. Schau- spiel in 4 Akten von Richard Jaffé.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 112. Male: Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G,

von Moser. Anfang 7 Uhr. Sonnabend und Sonntag: Der Hypochouder.

Pictoria-Theater. Freitag: Zum 187. M.: Stanley in Afrika. Zeitgemälte in 10 Bildern von Alex. Mosz;koroski und Richard 9?athanson. Muñk von C. A. Raida. Ballet von G. Severini.

; 7+ Ubr. V Us: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhelmftädtisches Theater. Freitag: Mit neuer Ausstattung: Zum 37. Male: Der arme Jonathan. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musk von Carl Millôcker. In Scene geseßt von ulius Frib\che. Fu Hr. Kapellmeister edermann. Anfang 7 Uhr. Sonnabend : Der arme JFouathau.

Residenz-Theater. Direktion : Siegmund Lauten- burg. Freitag: Zum 14, Male: Marquise. Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch

Wismar, 18. Februar. (M. Tagebl.) Der am Sonntag

Hamburg in Antwerpen Dittuzer, hat am 13. d. M.

eingetroffene Dampfer | wunden davon.

gegen 94 Uhr

Seminar in San Marcos, Texas, brach Feuer aus. Das Gebäude wurde eingeäschert und drei der Insassen trugeu Brand-

Dreißig Mädchen erlitten Verleßungen dur Herab-

springen aus den Fenstern des brennenden Hauses.

von Robert Buchholz. In Scene geseßt von Sieg- mund Lautenburg. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Hartwig, Hinze und Harder. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend u. folgde. Tage: Marquise.

Belle-Alliance-Theater. Nur noch 8 Vor- stellungen, Freitag: Gastspiel der „Münchener“ unter Leitung des Kgl. bayer. Hofschauspielers Hrn. Marx Hofpaur. Zum leßten Male: Der Herrgott-: schnitßer von Ammergau. Oberbayerishes Volks- sttück mit Gesang und Tanz in 5 Akten von Ludwig Ganghofer und Hans Neuert. Musik von F. M. Prestele. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Zum 1, Male: s Edelweiß- Liserl. Volksftüt mit Gesang und Tanz in 5 Bil- dern von Hans Neuert. Musik von Fr. Vrith.

Central-Theaier. Direktion: Emil Thomas. Freitag: W 7. Male: Ein gemachter Maun. Pofîse mit Gesang in 3 Akten (5 Bil- dern) von Eduard Jacobson, Musik von G. Mi- waeclis und G. Steffens. Couplets von Alfred Benter, Jn Scene gesezt vom Direktor Emil Thomas, Anfang 7# Uhr.

Sonnabend ; Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernfst-Theater. Dresdenerstraße 72. Freitag: Zum 14, Male: Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 74 Uhr, Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Urania, Invalidenstraße 57/62, geöffnet von

12—11 Uhr. Freitag um 74 Uhr: Die Ge- \hichte der Urwelt. : 100

Circus Renz, Karlstraße. Freitag , Abends

74 Uhr: Große Komiker-Vorstellung unter Mit- wirkung von \ämmtlid:en Clowns der Gesellschaft. Dieselbe eröffnet das großartige Tremplinspringen. Zum 30 Male: Deutsche Turner. Große natio- nale Original-Pantomime. Ein hippol. Potpourri von 40 Freiheitspferden, dressirt und vorgeführt von drn. Franz Renz, -- Auftreten der vorzügl. Reit- ünstlerinnen und Reitkünstler. Das Schulpferd Galgenstrick, geritten von Frl. Clotilde Hager.

Sonnabend : Deutscbe Turner.

Sonntag: 2 Vorstellungen.

Concert - Anzeigen. Sing-Akademie. Freitag , 21. Febr.: Drittes

Abonnements-Concert, Blumner, Abraham. Frl.

Oberbeck, Frl. Schaht, Hr. Dierih, Hr. Bey. Anfang 7 Uhr. Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilse). Freitag, 21. Febr.: Karl Meyder - Concert. V, Virtuosen-Abend,

SZOEHTCAIIE T A R E Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Lina Holländer mit Hrn. Karl Gidion (Köln-Ehrenfeld—Köln). Frl. Anna Modes mit Hrn. Referendar Dr. jur. Otto Kunze (Mühle Stein—Hartenstein). Frl. Anita Albers mit Hrn. Gymnafiallehrer H. Klingemann (Bremen Hildesheim). Frl. Johanna Oliztki mit Hrn. Kaufmann Ely Stroock (Berlin—Boston).

rl. Emma Schroeder mit Hrn. Kaufmann Kurt ünter (Aschersleben). Frl. Meta Hahn mit Hrn Ernst Räthel (Gohlis—Leipzig).

Verehelicht: Hr. Adolph Zeidler mit Frl. Gertrud Berkholz (Leipzig—Magdeburg). Hr. Wirth- s{afts-Inspektor Eduard Merfert mit Frl. Helene

lemming (Niedersteine). Hr. Zimmermeiste chacfffer mit Frl. Anna Treîmer (Glaß). Hr. Michael Dish mit Frl. Klara Heckhoff (Berge-Borbeck—Duisburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Séling (Senftenberg N. -L.). Hrn. Frit Gebert (Magdeburg - Neustadt), —“ Hrn. Paul Lemmel (Königsberg i. Pr.) Hrn. Hugo Süß (Berlin). Hrn. Ober - Landesgerichts - Rath v. Düring (Rostock). Hrn. Gustav Alig (Aschersleben) Hrn. H. Wiegmann (Hannover). Hrn. Königl. Regier.-Baumeister Dries (Wissen). Eine Tochter: Hrn. Dr, wed. G. Severin (Brack- wede). Hrn. Rechtsanwalt Oskar Schubert Waldenburg i. Sch[.)—- Hrn. Amtsrichter Shaum- urg (Jutroschin). Hrn. Emil Rudolph (Leipzig- (Anger. Hrn. Adolf Richterk(Charlottenburg).

Gestorben: Hr. Brauereibesißer Ernst Petzoid aan, Hr. Julius v, Heiligenstädt Bartenstein). Hr. Kaufmann Albert Molfenter (Heilbronn). Hr. Oberförster a. D. Karl Beyer (Eberswalde). Hr. Kaufmann H. Th. Garvens (Purnover), Hr. Versicherungs-Direktor a. D. K. M. CGberhard (Dt.-Krone). Frl. Luise Garbe Ge ip A M Been Steil geb.

erner (Letpzig). Frau Amalie ret, geb. Meinkoth (Dommitsh b. Torgau). G

Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (S ch ol z).

Drudck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

« Erste Beilage

zum Deulshen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

47.

Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

__ Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be- zeihnete Leistung. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nah den Verdingungs- anshlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- anshlägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche ohne wesentlihe Abweihung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich. ergeben.

__ Abänderungen der Bauentwürfe selbft anzuordnen, bleibt der Bau- leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung Übertragen werden,

2) Berechnung der Vergütung.

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Die dem Unternehmer zukommende Vergütung“ wird nach den

wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein- heitspreise berechnet.

__Die Vergütung für Tagelohnarb-iten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnsäten.

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Nebenleistungen,

Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen. : __ Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. \. w. niht besondere Preisansäße vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsäße zugleich die Vergütung für die zur plan- mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere au für die Heranshaffung der zu den Bauarbeiten erforderlihen Materialien aus den auf der Baustelle befindlihen Lager- Pläßen nah der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. #. w.

Auch die Gefielung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungaen erforderlihen Arbeitskräfte und Geräthe [iegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent- schâdizung hierfür gewährt wird.

4) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche \chriftlihe Anordnung oder Genebmigung des Garnison-Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage U oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

__ Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ift die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be- seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver- gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welher etwa dur diese Abweichungen vom Vertrage entitanden ift.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnison- Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage fest- verdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruh_ auf den E des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklihen Schadens.

öthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25). 6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, ; Versäumuißstrafe.

Dec Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nah den in den besonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nit enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs- fristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zabl der zu verwendenden Arbeitékräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialiea müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. :

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für er- lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansa.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternchmer sich in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison- Baubeamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon schriftlihe Anzeige zu erstatten.

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen. ;

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. 4

Der Behörde, welwe den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor- behalten, Falls die bezüglihen Beschwerden des Unternehmers für be- gründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Ver- trage festgeseßten Vollendungsfristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen,

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be- reits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den vertrags- mäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung. für ver- \schiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, \o ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durhschnittépreis ent- \sprehend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berehnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlihen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersaß des ihm nachweislih entstandenen wirklihen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag gerehmigt hat, und deren Organen ver- \huldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zu- getragen haben. : :

ine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden. :

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersaß ver- pflihtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite si zuge- tragen haben.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden- ersaßforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Versäumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersahforderung ae als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die leßtere zur Ein- ziehung.

Berlin, Donnerstag, den 20. Februar

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg- lichen Ansprüche das Schiedsgerit (25). ¿

Dauert die Unterbrechung der Bauauéführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragèparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rüdktrittserklärung muß \chriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden ; anderenfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche aur Schadenersaß oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbre{ung verlängert wird.

8) Eûte der Leistung.

Die Leisturgen müssen den besten Reoeln der Baukunst und den besonderen Bestimmungen des Verdingungéanschlages und des Ver- trages entsprechen i

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be- \châftigi werden.

Leistungen, welche der Garnison-Baubeamte den gedachten Be- dingungen nit entsprehend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu erseßen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse \hadlos zu halten.

Arbeiter, welhe nah dem Urtheil der Bauleitung untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige erseßt werden. Personen, welche an gemeingefährlihen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht be- schäftigt werden.

Materialien, welhe dem Anschlage bezw. den besonderen Be- dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gn Nroben nicht entsprechen, sind auf Anorduung des Garnison-Bäubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeihneten Fabri- kanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn \sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben. :

Behufs Ueberwachung fteht dem Garnison-Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits- stunden der Zutritt zu den Atrbeitëpläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welhe dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gesteüt werden, dak der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nit oder nicht pünktlih erfüllt, so ist die Behörde, welhe den Vertrag genehmigt hat, berechtigt, die von dem Unternehmer ges{chuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbär an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlihen Unterlagen, Lohnlisten u. #. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen*).

Der Unternehmer ift ferner verpflichtet , für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, resp. Leßtere nach Maßgabe des Geseßes vom 15. Juni 1883 Reihs-Geseßblatt Nr. 9 pro 1883 betreffend die Kranken- versicherung der Arbeiter, bei einer Orts- oder Gemeinde- Krankenkasse zu versihern. Unternehmer haftet der Militärverwaltung für Aus- führung dieser Bestimmung, sowie auch für alle Nachtheile, welche der Militärverwaltung etwa dur Unterlassung in Beziehung auf die Krankenversicherung der Arbeiter entstehen, mit der von ihm deponirten Kaution, sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Ver- pflihtung Seitens der Militärverwaltung niht gewährt.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welhe den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desf\elben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen Behufs Ent- haltung von der D Dung, oder sonst zum Schaden der Baukasse A hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die

rbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil, auf seine Kosten auéführen zu lassen oder selbst für seine ReŒnung auszuführen, wenn

a, seine Arbeiten untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend

gefördert sind, oder :

c, der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht

nachkommt.

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer dur ein- geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der getroffenen An- ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein- geschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflihtung desselben zum Schadenersaß finden die Bestimmungen in 7) gleih- mäßige Anwendung.

__ Nah beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn si ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

‘Abshlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter- nehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens- rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütliher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, fo oft na. dem Ermessen des Letzteren die zu treffenden baulihen An- ordnungen ein mündlihes Benehmen auf der Baustelle erforderli machen. Die sämmtlichen auf dem Bau On Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglih der Baugus- führung und der Aufre{hterhaltung der Ordnung auf dem Bauplaßte den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellver- treters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden. A

Der Unternehmer hat, wenn nit ein Anderes ausdrücklih ver- einbart worden ist, für das Unterkommen feiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erahtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowte für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be- seitigung Souge tragen. L ;

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.

*) Die Bestimmungen über die Krankenversicherung u. \. w, der Arbeiter sind den bestehenden Vorschriften entsprechend hier anzu-

\{ließen.

« 1890.

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12) Mitbenußung von Rüstungen.

_ Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern vai E nußung zu überlassen. Aenderongen an den Rüstungen im Intercésse der bequemeren Benußung Seitens der übrigen Bauhandwerker vor- zunehmen, ist der Unternebmer nit verpflichtet.

13) Beobachtung d Sorisristen Haftung des Unternehmers Ur seine Angestellten.

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu b polizeilihen Vorsriften und der etwa besonders eroobenver C lien Anordnungen ist der Unternehmer sür den ganzen Umfang feiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlick. Kosten, welhe ihm. dadur erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversiherung können der Dame A ea Ae Werde,

„Der Unternehmer tragt insbesondere die Verantwortung für di gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüsturgen. Dicjer Mere antwortungen unbeschadet ist et“ aber au verpflichtet, eine von d baulcitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken,

Für alle Ansprücbe, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be- vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern ur Last fallenden Verna(- lässigung poli: eilier Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, bat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen und Unterla}sungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter persönlich. Er bat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird,

14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später niht mehr nahzumessenden Leistungen von beide: seits Be- auftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Auf- zeihnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unt-:rnehmer dem bauleitenden Beamten dur eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Ternin für die Abnahme mit thunlicster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer sriftlich gegen Behändigungsschein oder mittelst eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verbandlung auf- genommen ; auf Verlangen des Unternehmers muß dies ge\{chehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnaöme anberaumten Termine, gehöriger Benawrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau- leitenden Behörde bewirkten Aufzeihnungeu als anerkannt.

__ Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden

A ate der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleihmäßige An- zndung._ E U

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es

einer besonderen Benachrichtigung des Ünternehmers hiervon nicht, viel-

mehr ift es Sache deêselben, für seine Anwesenheit oder Vertretung

bei der Abnahme Sorge zu tragen.

S 15) Rechnungsaufstellung. Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Sorma, Ausdruckêweise, Bezeibnung der Räume und Reihenfolge der nsâße genau nah dem Verdingungsanslage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anforde- rungen zu entsprechen Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen,

unter deutlihem Hinweis auf die schriftlihen Vereinbarungen, welche Ee

bezügli derselben getroffen sind.

_16) Tageloÿnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter Behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglih vorzulegen. Etwaige Ausf\tellungen dagegen werden dem Unternehmer binner längstens 8 Tagen mitgetheilt. | ett

Die Tagelohnrehnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem u Zt

bauleitenden Beamten einzureichen. 17) Zahlung. :

Die Sw@lußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer cl E reichende Kostenrechnung alsbald nah vollendeter Prüfung und Feste"

stellung derselben,

Abs{hlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessene U

Fristen auf Antrag, nah Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der n dem Garnison-Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe ewährt.

y Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenbeiten be- stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleihwohl niht vorenthalten werden. :

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nit ausdrückli vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an- gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und {ih vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später

ausgeschlossen ist. Alle Zahl s 9 Dablende E bes e Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeihneten Kasse der Behörde. gung 20) Haftpflicht.

Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene, in Ermangelung solcher nah den allgemeinen geseßlihen Vorschriften \ch bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme.

Der Einwand nicht rehtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgesey buches) *) ift nicht statthaft.

*) Art. 347 des Handelsgesezbuhes lautet: „Jst die Waare von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nah der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmäßigen Geschäfts: gange thunlich ist, die Waare zu untersuchen, und wenn si dieselbe niht als raa oder gesezmäßig (Art. 335) ergiebt, dem P O ndeige n magen,

___ Bersaumt er dies, o gilt die are als genehmigt, soweit es sich nit um Mäagel handelt, welche bei der so Vetigen Untersuchung nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange nicht erkennbar waren.

Ergeben \sich später solhe Mängel, so muß die Anzeige ohne Verzug na der Entdeckung gemaht werden, widrigenfalls die Waare au rüdcksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. -

Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf Besicht oder Probe, oder nah Probe Anwendung, insoweit es ssti{. utt. Mängel der Übersendeten Waare handelt, welche bei ordnungsmäßiätwW Besicht oder ordnungsmäßiger Prüfung nit erkennbar waren“.