1910 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, den 24. Januar 1910.

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Kaiserliches Statistishes Amt.

van der Borght.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 7. Sigung vom 22. Januar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den ersten Teil der Verhandlungen in dieser Sigung ist bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Es folgt die Beantwortung der in der Sizung des vorher- gegangenen Tages von dem Abg. Trimborn schon begründeten

Bei: A der Abgg. Dr. Porsch (Zentr.) und nofsen :

„Welche Stellung gedenkt die Königliche Staatsregierung, ins- besondere auch als Vertreterin des staatlihen Bergbaues, gegenüber der einseitigen Organisation des Arbeitsna weises, wie er im Ruhrkoblenrevier von seiten der privaten Bergwerksunter- nehmer mit Zwangscharakter eingerihtet worden ist, in der Folge einzunehmen ?*

Minister für Handel und Gewerbe Sydow:

Meine Herren! Ich kann es nur willkommen heißen, daß ‘durch die Interpellation, die heute auf der Tagesordnung steht, nach den Beratungen im Reichstage noch hier, an der zuständigen Stelle, der preußischen Bergverwaltung die Gelegenheit geboten ist, die Gründe darzulegen, welhe ihre Handlungsweise bisher bestimmt haben und auch weiter bestimmen werden. Denn unerahtet der Erörterungen im Reichstage verträgt die Frage der Oeffentlichkeit gegenüber immer no eine weitere Klärung.

Bevor ih in die Sache eintrete, möchte ich nit unterlassen, dem Herrn Abg. Trimborn hier meinen Dank au8zusprehen für die Nube und Sachlichkeit, mit der er die shwierige Frage gestern be- handelt bat.

Wenige Tage, nachdem im Oktober vorigen Jahres der Zechenver- band den Beschluß gefaßt hatte, einen Zwangsarbeitsnachweis einzuführen, wandten sich, wie bekannt, die Vertreter der vier Bergarbeiterorganisationen an mich mit der Bitte, vermittelnd dabin einzutreten, daß der Arbeits- nachweis in dieser Form niht ins Leben trete. Die Bedenken, die sie hervorhoben, lagen im wesentlichen darin, daß sie eine Beschränkung in der Freizügigkeit, eine Beschränkung in der freien Verwertung ihrer Arbeitkraft befürhteten. Fhre Eingabe lief auch darauf hinaus, es möge seitens der preußischen Staatsregierung für eine geseßgeberische Förderung der paritätishen Arbeitsnahweise gewirkt werden.

Der Zustand der Beschaffung der Arbeitskräfte und der Arbeits- gelegenheit im Nuhrrevier war bisher, man fann wohl sagen, der einer vollständigen Anarchie. Auf der einen Seite suchten si die Werksbesißzer durch Agenten die Arbeitskräfte zu beschafen, und es traten dabei alle Mißstände des Agentenwesens oder richtiger -unwesens hervor, nämlih eine Tätigkeit, die mehr auf den Provisionsgewinn als auf die Befriedigung des wirklichen Arbeitsbedürfnisses gerichtet war. Die Bergarbeiter andererseits suchten ihre Beschäftigung im Wege der Umschau, gingen von Zeche zu Zeche, verloren dabei Zeit und waren der Versuhung ausgeseßt, erlagen ihr au oft, zu der- selben Zeit für mehrere Stellen Arbeit anzunehmen. Daneben liefen dann auch die Eifersuht der Zechen unter einander und die Neigung einher, sih gegenseitig die Arbeiter abspenstig zu machen. Insofern muß jede erträglihe anderweite Organisation des Arbeitsnahweis- wesens als ein Fortschritt begrüßt werden.

Nun gehe ich das will ich von vornherein sagen davon aus, daß die Arbeitsnahweise keine anderen Zwecke verfolgen sollen, als einerseits den Arbeitern geeignete Arbeitsgelegenheit, anderseits den Arbeitgebern geeignete Arbeiter zu vershaffen. (Sehr richtig!) Daß auch ein Arbeitsnahweis, der \sich vollkommen darauf beschränkt, wirtshaftlihe Wirkungen ausübt zugunsten dessen, für den er tâtig ist, liegt auf der Hand und ist niht zu vermeiden. Er nüßt, wenn er von den Arbeitgebern organisiert ist, ihnen, indem er ibnen die Arbeiter zuführt; er nüßt, wenn er von Arbeitern organisiert ist, ebenfo denen, indem er thnen Arbeitsgelegenheit gibt.

Jeßt wird nun insbesondere von seiten der Arbeiter das Verlangen gestellt, daß unter allen Umständen ein Arbeitsnahweis paritätisch sein müsse, sei es als gemeinnügiger, sei es als ein von den Beteiligten errihteter Facharbeitêsnahweis, weil nur auf diese Weise zu verhüten sei, daß der Arbeitsnähweis als ein Machtmittel zu anderen Zwecken verwandt wird. (Sehr rihtig!)) Es war in dieser Beziehung nicht immer die Meinung der Arbeiterkreise dieselbe. Jn den 90er Jahren, besonders auf dem Gewerkschaftskongreß in Frankfurt a. M., ist auf das bestimmteste das Verlangen zum Ausdruck gekommen, die einseitigen Arbeitsnahweise der Arbeiter als Mittel zu verwenden, um die Arbeit- geber zu zwingen, nur solche Arbeiter anzunehmen, die den Bedingungen der Organisation entsprehen. Wenn also jeßt, wie der Herr Inter- pellant gestern vorgelesen hat, im Jahre 1909 auf einer Versammlung der Arbeitgebernahweise ähnliche Tendenzen laut geworden sind, kann man wohl sagen: wie es in den Wald hineinschallt, so {allt es wieder beraus. Ich bin nicht der Meinung, daß dieser Standpunkt zu billigen sei; ich will ibn nur erklären. Tatsächlich sind ja, insbesondere seit dem großen Arbeiterstreik von Crimmitschau, die Arbeitergeber dazu übergegangen, in größerem Maße als bisher eigene Arbeitsnachweise ¿u schaffen, und praktisch haben diese Nachweise so große Erfolge gegenüber den einseitigen Arbeitsnahweisen der Arbeiter und ibren Organisationen erzielt, daß nunmehr die Arbeiter eine Shwenkung vorgenommen haben und den Wunsh nah paritätishen Arbeits- nahweisen an die Spitze stellten; es braucht ja cin einfeiter Arbeits- nahweis nicht notwendig eine Kampforganisation zu sein. Es ist bekannt, es gibt eine Reibe einseitiger Arbeitsnahweise, die sogar dur Tarifverträge geschaffen sind, und es gibt auch außerdem eine Neihe einseitiger Arbeitsnachweise, die keineswegs Kampfzwecke irgend einer Art verfolgen. Daß die paritätishen und die gemeinnützigen solche Zwecke niht verfolgen, ist bekannt. Und so meine ich, soll man ih un Prinzip auf den Standpunkt stellen: an \ich kann jede Art von Arbeitsnahweisen nüßlich wirken. Sie tut es au. Es wirken einseitige Arbeitsnahweise der Arbeiter, es wirken einseitige Arbeitsnahweise der Arbeitgeber und es wirken die paritätishen in vieler Beziehung mit gleichem Erfolge. Eine größere Zahl von Arbeitsvermittlungen er- folgt ja jeßt dur die Nachweise der Arbeitgeber, als durch solche der Arbeitnehmer. Das, worauf e3 ankommt, ist nur, daß ein solcher Arbeitsnahweis nit mit Bedingungen verknüpft wird, die, ih will ein- nal sagen, vor der böberen Gerechtigkeit und Billigkeit nicht bestehen können. (Sehr rihtig!) Nach diesem Gesichtspunkte hin lag es mir ob, die Absichten zu prüfen, mit denen im Oktober vorigen Jahres der Zechenverband an die Oeffentlichkeit trat; und da waren es

ging dahin, daß der Nachweis unter allen Umständen erst in Tätigkeit treten solle, wenn der Arbeiter einen Kündigungsschein vorwies ; daß hieß also, den Arbeitern die Möglichkeit abschneiden, \sih vor der Kündigung nah anderer Arbeitsgelegenheit umzusehen. Es liegt auf der Hand, daß das die Stellung des Arbeitsuhenden verschlechtert hâtte. Zweitens wurde gesagt, daß den Arbeitern, die sih an den Arbeitsnahweis wenden würden, soweit als möglich eine Beschäftigung an den Orten, die sie wünschen, gewährt werden solle. Das hat die Auffassung hervorgerufen und konnte sie nach dem Wortlaute auch hervorrufen, als sollte es dem Arbeitsnachweise vorbehalten bleiben, die Arbeiter an die Orte und in die Stellen zu schieben, die ihnen selber niht erwünsht sind. Ich habe mih mit den Werksbesißzern in Verbindung gesezt, habe mich mit ihnen über die ganze Frage unterhalten und habe mit Nachbdruck Wert darauf gelegt, daß vor allem diese beiden Bestimmungen ausgemerzt werden. Wie Sie wissen, sind sie ausgemerzt worden. Es ist sogar \chriftlih festgelegt worden, daß erstens die Arbeitgeber ihren Angestellten gestatten würden, au Arbeitern, die si direkt an sie wenden, Arbeitsgelegenheit zuzusagen, bevor sie gekündigt haben, unter dem Vorbehalt, daß sie nah einer bestimmten Zeit den Kündigungs\chein beibringen; damit ist der eine Punkt beseitigt. Es ist ferner diese Klausel „soweit als mögli“ ge- strichen, und es ist festgelegt, daß unter keinen Umständen ein Arbeiter einen Arbeitsschein für eine Stelle, an einem Orte oder für eine Zeche bekommt, die er niht wünscht ; damit ist auch der zweite Punkt beseitigt.

Nun glaube i, daß, wenn man die Bestimmungen, wie sie jeßt gelten, ansieht, die Bedenken s{winden, als sei in ihnen eine Be- schränkung der Freizügigkeit, eine Erschwerung in der Verwertung der Arbeitskraft gegeben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Sie werden ja nachher Gelegenheit haben, das auszuführen; zunächst darf ih wohl meine Ausführungen hier beendigen. Die Bestimmungen gehen also dahin, daß jeder, der einen Kündigungs\chein vorweist- einen Arbeitsnachweiszettel bekommt. Hat er keinen Kündigungsschein- so wird angefragt, ob er wegen Kontraktbruchs entlassen ist; auf diese Frage komme ich nachher. Vorauésezung i} nur, daß eine für den Arbeiter passende Arbeitégelegenheit vorhanden ist; dann bekommt er den Nachweis nit zu einer Stelle, die er nicht will, sondern nur zu einer Stelle, die ihm erwünscht ist. Ausnahmen finden in zwei Richtungen statt: einmal, wenn ein Arbeiter Kontraktbruh begangen hat, das zweite Mal, wenn ein Arbeiter den Nachweis für eine Stelle bekommen und diese angenommen hat, die Arbeit aber nicht antritt ; dann wird er auf 14 Tage zurückgestellt. Daß diese Folge des Kontraktsbruchs eine Milderung gegenüber dem bisberigen Zustande darstellt, hat der Herr Interpellant gestern selbst anerkannt. Daß eine Bekämpfung des Kontraktbruhs an sich be- rechtigt ist, wenn sie mit maßvollen Mitteln geschieht, das, glaube ih, muß man aufrechterhalten. (Sehr rihtig!) Die Shwierigkeit besteht darin das erkenne ih an —, daß Meinungsverschiedenheiten darüber besteben, ob im einzelnen Falle Kontraktbruch begangen ist. Cs wäre mir sehr lieb gewesen, wenn ich einen Weg gefunden hätte, für diese Frage eine außerhalb der Arbeiterkreise wie der Arbeitgeberkreise stehende Instanz - ich will einmal sagen : Behörde zu finden, die in diesem Falle die Entscheidung du treffen hat. Da aber die ganze ¿Frage \ih innerbalb 14 Tagen erledigt, so hätte das feinen praktishen Erfolg gehabt. Bis eine Entsheidung der Behörden ergangen wäre, würde in der Negel die Frist abgelaufen sein. Deshalb wird man sih damit beruhigen müssen, daß, wenn der Arbeiter rechtswidrig als kontraftbrüchig be- zeichnet oder behandelt ist, ihm die gerichtlide Verfolgung feines Schadensanspruhs gegen den, der ibm das Unrecht getan hat, übrig bleibt.

Nun hat der Herr Interpellant gestern zunächst dies Bedenken geltend gemaht, daß insofern eine Beschränkung der Bewegungs- freiheit des Arbeiters eingetreten sei, als er jeßt zu der Nachweis- stelle hingehen muß. Jch glaube, das ist eher eine Erleichterung als eine Ershwerung. Bisher lief der Arbeiter von einer Zeche zur anderen. Jett hat er eine Stelle, wo die ganze Ansammlung der Stellenangebote stattfindet. Der Herr Interpellant hat ferner geltend gemacht: man befürhte, daß auf diesem Wege eine Boykottierung der Gewerkschaften eintreten könnte. Das fkann nah den Be- stimmungen, wie sie vorliegen, ganz gewiß nit der Fall sein. Der Arbeitsnahweis\{hein muß erteilt werden, einerlei, ob der Mann der Gewerkschaft angehört oder nit. Dasselbe gilt von der Frage: ob man den Arbeitsnahweis etwa benußen könne im Falle eines Streiks, um an Stelle der streikenden Arbeiterschaft der Zehe andere Arbeiter wider ihren Willen zuzuweisen. Eine andere Frage ist natürli, ob nachher die Arbeitgeber Leute an- nehmen wollen, die den Arbeitsnahweis\{Gein haben. Die Frage liegt auf einem ganz anderen Felde. So wenig der Arbeiter verpflichtet ist, auf Grund eines Arbeitsnachweisscheines die Stelle, die ihm darin nachgewiesen ist, anzunehmen, so wenig ist natürlich au der Werks- besitzer verpflichtet, den Arbeiter, der zu ibm fommt, und gegen den er unter Umständen sachlich berechtigte Einwendungen haben könnte, seinerseits zu nehmen. Die weitere Befürchtung, daß die Heranziehung der Arbeiter über den Bedarf gefördert werden würde, fann ich in keiner Weise teilen. Am meisten wird sie gerade durch das Agenten- wesen gefördert, und dieses Agentenwesen ist für das Inland aus- geschlossen, für das Ausland noch nit. Aber mir ist versichert worden, daß die Bestrebungen des Zechenverbandes dabin gchen, auch für das Ausland die Beschaffung der Arbeiter durch Agenten zu vermeiden. Das soll heißen, daß im Inlande der Zechenverband, wenn es nötig ist, Arbeiter aus anderen Be- zirken dur seine Beauftragten heranzieht, und daß er das künftig auch für das Ausland in Aussiht genommen hat, in beiden Fällen natürlich nur nah Maßgabe der vorhandenen Arbeitsgelegenheit.

Nun wird der Einwand gema{t: ja, der Arbeitsnachweis ist nicht

paritätish. Der Herr Interpellant hat ja selbst gestern anerkannt,

und zwar ‘inbezug auf die gemeinnützigen Arbeitsnahweise, daß für

diese niht überall der Boden ist, daß man die Verhältnisse dana prüfen muß, ob für gemeinnüßige Arbeitsnahweise dasselbe gilt natürlih auch für paritätishe, die in dieser Beziehung glei zu be- handeln sind der geeignete Boden vorhanden ist. Ich babe das in meiner Antwort an die Vertreter der Bergarbeiterorganisation aus- gesprochen und kann das nur aufrecht erbalten. Nach meiner Kenutnis der Verhältnisse und nach meiner Ueberzeugung ist der Boden für einen paritätishen Arbeitsnahweis im Nuhrrevier noch nit vor- bereitet. Es hieße den Kopf in den Busch stecken, wenn man be-

\ 7 1990 C4; : : ¿ , 1 besonders zwei Bestimmungen, die mein Bedenken erregten. Die eine

¿wishen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht, und dadurch, daß man sozusagen zwangsweise die beiden leider so häufig streitenden Teile an einen Tisch seßt, wird noch kein gutes Verbältnis hergestellt. (Sehr rihtig! bei den Nationalliberalen.) Wir haben ja Erfahrungen bei der Bohumer Knappschaftskasse, dieser alten gefestigten Organisation. Sie werden sich erinnern, daß vor einigen Jahren dite gedeihlihe Fortentwicklung der Kasse dadurch stark gefährdet wurde, daß der alte Bergarbeiterverband die Frage der Statutenänderung zu einer Kraftprobe zu machen versuchte. Ebenso ist es bekannt, daß jede Wahl von Knappschaftsältesten als Kraftprobe der Organisation benußt wird. (Sehr wahr! bei den Nationalliberalen.) Wenn nun das schon bei einer Einrichtung, die doch aus\{ließlich im Interesse der Arbeiter besteht, der Fall ist, wie viel mehr ist es dann bei einer Einrichtung zu befürchten, die sich noch nicht so eingelebt hat, und die zweifellos auch zum Nugzen der Werksbesiger tätig sein soll.

Nun ist mir im Reichstag und in gewisser Beziehung auch von dem Herrn Interpellanten entgegengehalten: ja, wenn der Arbeits- nachweis so ausgeübt wird, wie es die Werksbesißer zugesichert haben, dann mag es vielleiht gehen; aber wir haben nicht das Vertrauen, daß das gesehen wird. Ich kann mich nicht auf diesen Standpunkt stellen. An sich {on würde i es ablehnen, Männern, die in der Industrie und im gewerblichen Leben eine fo angesehene Stellung ein- nehinen, ohne die allerzwingendsten Beweise zuzutrauen, daß sie ein gegebenes Versprechen niht halten werden. Aber wenn ih auch nicht an ihr Ehr- und Pflihtgefühl glaubte, so würde ih mir sagen, {hon die Klugheit zwingt sie, ihr Versprechen zu halten. Die Staatsregierung ist in der Lage, wenn es nötig wäre, die Herren darauf hinzuweisen, daß sie seiner Zeit diese beruhigenden Erklärungen abgegeben haben, und würde, wenn irgend diesen Erklärungen niht Folge geleistet würde, mit Nachdruck darauf bestehen, daß es künftig zu geshehen hat. (Bravo! rechts.) Und sollte das nicht geschehen, dann würde ein Sturm der Entrüstung sich gegen die Werksbesißer entfesseln, den zu verhüten sie das allergrößte Interesse selber haben. (Sebr richtig! rets.)

Nun ist allerdings von dem Herrn Interpellanten und în der Oeffentlichkeit auf die Erfahrungen von Mannheim und Hamburg hingewiesen worden. Die Mannheimer Verhältnisse kenne ih nit genau genug, es ist mir in der Zeit bisher nit möglich gewesen, authentische Informationen darüber zu erhalten. Die bekannte rote Broschüre fann i als eine authentis{e Snformation noch nicht ansehen, weil ih weiß, daß in der Oeffentlichkeit die Nichtigkeit der Tatsachen teil- weise bestritten ist. Die Hamburger Verhältni}e sind mir bekannt. Beide Arbeitênahweise unterscheiden sich sehr wesentliß von dem jeßt ins Leben getretenen darin, daß sie es in das Ermessen der Arbeitsnachweise stellen, ob sie dem fh um Arbeit bewerbenden Arbeiter einen Auêweis\chein geben wollen. Dies Er- messen ist hier ausgeshaltet, und damit fallen die Konsequenzen, die in Hamburg und Mannheim gegen die Einrichtung gemacht werden, in ihrer Schlüssigkeit für den hier vorliegenden Fall.

Es ij auch noch von den Personalkarten und den darin ein- getragenen Urteilen und Geheimzeichen die Nede gewesen. Gegen die Personalkarten an sich wäre ja nichts zu sagen, sondern nur dagegen, daß darin Urteile eingetragen werden durch Geheimzeichen, ohne daß die Leute, die sie angehen, ih haben äußern können, sodaß fie un- gehört verurteilt werden. Ich wäre der Lebte, eine solche Einrichtung zu befürworten; aber es liegt auch nit die mindeste Veranlassung vor, anzunehmen, daß solche Personalkarten mit derartigen Eintragungen hier beabsichtigt sind.

Wenn ih mich zunächst an den Wortlaut der Interpellation halten foll:

Welche Stellung gedenkt die Königliche Staatsregierung, ins- besondere auch als Vertreterin des staatlichen Bergbaues, gegenüber der einseitigen Organisation des Arbeitsnahweises, wie er im Rubr- kohlenrevier von seiten der privaten Bergwerksunternehmer mit Zwangscharakter eingerichtet worden ist, in der Folge einzunehmen ?

so resümiere ih die Antwort dabin: die Staatsregierung wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf halten, daß der Arbeitsnahweis in dem Sinne ausgeübt wird, wie es der Staats- regierung gegenüber festgelegt ist. Ob noch etwa, wie der Herr Staatssekretär des Innern im Reichstag angedeutet hat, bei Be- ratung des Stellenvermittelungsgeseßes eine Bestimmung zu treffen sein wird, wonach die Staatsregierung unter gewissen Bedingungen ein Kontrollreht über alle derartigen Arbeitsnachweise hat, das ift eine Frage, die zurzeit der Erörterung im Bundesrat unterliegt und die seinerzeit im Reichstage würde weiter besprochen werden können. Ich selbst würde kein Bedenken gegen solche Kontrollvorschriften haben. Wer rehtshaffen handelt, hat sie nicht zu fürchten.

Nun ist aber noch eine zweite Frage gestellt: wie sich die Staatês regierung, insbesondere als Vertreterin des staatlichen Bergbaues, dazu zu verhalten gedenkt. In der Beantwortung dieser Frage kann ih mich kurz fassen. Die Staatsregierung hat stets auf dem Standpunkt gestanden, sih bei der Ordnung der Arbeitsverhältnisse vollkommen freie Hand zu wahren, sich nit dur Majoritätebes{chlüsse, am wenigsten von solchen privater Unternehmungen binden zu lassen. Die preußishe Bergverwaltung ist infolgedessen dem Zechenverbande nit beigetreten, und wird es auch nit tun. Sie wird sih auch nit dem Zwangsarbeitsnahweis anschließen.

Wenn nun Herr Abg. Trimborn die Befürchtung geäußert hat, um seine Worte zu wiederholen, es könnten dann die Zehen um Recklinghausen ein refugium peccatorum, vielleiht auf deuts ein Salon der Zurückgewiesenen werden, fo teile ih diese Be- fürhtung niht. Es könnte umgekehrt sein. Haben wir bisher {hon brauchbare Arbeiter bekommen wir haben sie fnatürlih auch unter denen ausgesuht, die sih meldeten —, so werden wir vielleiht jeßt Leute bekommen, denen es niht paßt, dur den Zwangsarbeitsnahweis zu gehen, sie werden \ih vielleißt in noch größerer Zahl an die Staatszehen wenden.

i: Wenn nun weiter gefragt wird, wie die Staatswerke ihren Bedarf gedeckt haben, so ist die Sache so: Es haben sih genügend Arbeiter gemeldet, und wir sind in der Beziehung niemals in Verlegenheit ge- wesen, werden es auch weiterhin nicht sein und brauchen dafür be- sondere Einrichtungen nit zu treffen.

Der Herr Abg. Trimborn bat am Schluß seiner Rede noch einen Appell an den Zechenverband gerichtet, er möchte do alles vermeiden, was dazu beitragen könnte, den ohnehin vorhandenen Zündstoff weiter anzubäufen, damit keine Explosion erfolge. Ich kann das Wort flir Wort unterschreiben. Aber, meine Herren, die Gerechtigkeit erfordert, denselben Appell an die Organisationen zu richten. (Sehr richtig!)

streiten wollte, daß dort eben fein vertrauensvolles Verhältnis

In der Bergarbeiterzeitung is zu lesen:

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