1890 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

frefser*. Dienftag, den 4. März: „Gräfin Lea“

5. März: Zum 1. Male: „Scenen aus den Phdriziecitnene, ¿Oegenfang _«Kaudel’s Gardinenpredigten®. Donnerstag, den 6. März: „Gräfin Lea“. Freitag, den 7. März: 25. Aktonnements- Vorstellung: „Scenen aus den Phönizierinnen“ , „Hexenfang“ „Kaudel's Gardinerpredigten*“. Sonnabend, den 8. März: „Der Veilchenfresser“. Sonntag, den 9. März: „König Lear“.

Das Repertoire wis n e Lal Ee,

( rd in der laufenden ießli durh „Die Hochzeit von BValent ae P niÓ beberrs{cht. Nur am Donnerstag wird Ludwig Arzengruber's Bauern- lufispiel: „Die Kreuzelshreiber*, das während des Urlaubs von Jenny Groß ruhen mußte, wieder zur Aufsühr-ng gelangen nahdem die Künstlerin am 3. März von ihrer Urlaubsreise wieder zurüdkgekehrt ist. Die nächste Aufführung des Schauspiels: „Das Bild des Signotrell i“ ist für Montag, den 10. März angeseßt.

__ Friedri{-Wilhelmstädtishes Theater. Die kommende Woche bringt ein Jubiläums - Eceigniß. Am P ouetsas Cu Eee O Jonathan“, dem es elungen ift, sich als größter Treffer unter i e eßten Jahre zu bewähren, zum 50. Male in Steen «dit Die Proben _fü die in nächster Wede f Die Proben, für die in nächster Woche in Sc i sind im flotten Gange. Morgen findet die wf rg Bdatmie poriezung der uge Ee A mum ter Mann“ statt. Nah

en eingegangenen etbestellungen a A

ausverkaustes Haus bringen. rfte au der Sonntag ein

A s A __ An dem Komponisten-Abend, welcher gestern ftatifand, i eine sehr interessante Novität von dem dur un nalisa Ran für Orchester, Klavier und Gesang bereits bekannt und beliebt ge- wordenen dänischen Tondihter Hrn. Emil Hartmann kennen Seine skandinavishe Volksmusik für Orchester bietet in vier Sägen verschiedenen Inhalts ein treues Bild von dem Volksleben der Nord- länder und zeichnet si dur Melodienreiz und originelle Rhythmen aus, für welche au einige nationale Motive verwandt worden sind. Die Klarheit der Gedanken sowie die Vermeidung allen unzeitigen Auf- wandes raushender Orchester-Effekte machen einen _höst wohlthuenden Eindruck und bringen alle Feinheiten - der Jystrumentirung, dur welche sih der Komponist ganz besonders auszeichnet, vollkommen zur Geltung. Die genannten Vorzüge bewährten \sich auch in seinem Wiegenlied für Streichinstrumente und Pt das von reizvollster Wirkung war, und in dem Ballet-Diverlissement „Ein Karnevalsfest“ in welchem wir den Marsch, das Intermezzo und die Mazurka, deren Wiederholung gewünscht wurde, besonders lobend hervorheben. Reicher Beifall des zahlrei erschienenen Publikums folgte jedem Saye diefer Suite, die der Komponist selbst dirigirte, Die Meyder’sche Kapelle bewährte in der Aufführung dieser Werke sowie einer be- reits bekannten, stets mit Beifall aufgenommenen Or(hester-Suite von R. Klein und einiger anderer Tonstücke ihre anerkannte Tüchtigkeit Als Solist erntete Hr. Ri chter, der treffliche Cornet-Bläser wiederum e eaen bringt Kapellmeister Meyder Ortbes orgen bringt Kapellmeister Meyder Orchesterwerke von Weber,

Beethoven, Wagner, Rubinstein, Mozart, Offenba, Waldteufel, Conradi, Délibes, Neßler, Soli für Flöte (Hr. Prisl), Cornet à piston (Hr. Richter) und Harfe (Frl. Lemböc) zur Aufführung. Am Mèontag veranstaltet Kapcllmeister Meyder den sechsten Komponisten - Abend.

r. Emil Hartmann, der nordische Komponist, wird au diesem Abend eine Sinfonie Rr. I. (Es-dur) unter persönlicher Leitung zur Auf- führung bringen.

Philharmonie.

Frau Amalie Joachim gab gestern einen populären Lieder- Abend, für welchen sie den Lieder-Cyklus „Winterreise“ von Schubert zum Vortrag gewählt hatte. Die in jeder Beziehung vollendete künft- lerishe Leistung der gefeierten Sängerin noch von früher her in gutem Andenken bewahrend, hatte der Referent nur eine leihte Aufgabe, in- dem er mit Freuden bemerkte, wie die Stimme mit derselben Kraft und demselben Wokblklang diese 24 Gesänge ausführte, obne die

Wetterbericht vom 1. März, Montag: Morgens s Uhr. gin:

m.

Siationen. | Wetter. VBarnhelm,

Bar. auf0 Gr u. d. Meeres\p. red. in Milli in 9 Celjius

Temperatur dO 0 [50 (F, := R.

Muallaghmore Aberdeen .. | 765 Christiansund Kopenhagen . Stocktholm . 764 Haparanda . St. Petersbrg. Piosfau. .. | 765

Cork, Queens- foron 767 Cherbourg . | 766 elder. 761 762 burg ..| 765 winemünde | 764 Neufahrwasser| 761 Memel ... | 762 E 767 ünster... | 764 Karlsruhe . . | 766 Wiesbaden . | 766 München . . | 764 Gbemnig .. | 767 Berlin... | 765 P 2 765

E 762 e d'Aix 770 E O0

1) Reif. 2) Reif. 3) Nebel. : UVebersivt der Witterung.

Die Luftdruckvertheilung ist auf dem ganzen Gebiet GeiGmäßia flache Depressionen liegen über der

ordsee #wd Ungarn und Galizien. Bei s{wacen. im Nordwesten südlichen, im Osten nördlihen Win- den ist das Wetter über Deutschland kalt und ver- änderlih; vielfah ist Schnee gefallen. burg und Berlin liegt die Temperatur 10, Magde- burg 14, Kassel 15, München 17 Grad unter dem Gefrierpunkt und ungefähr ebensoviel unter der nor-

malen. DeutsGe Seewarte

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wolkig halb bed. wolkenlos heiter wolferlos halb bed. wolkenlos

Oper in 4 gens Meilhac

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Taglioni.

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staatssekretär. Montag : Dienstag:

Dienstag:

Ganghofer und Montag:

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Dienstag: Mittwoch:

Grofftädtisch.

ulius Freund. Die Ehre.

Theater - Auzeigeu,.

Böniglihe Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 951, Vorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Damen Große roman- tishe Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Pn: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr. rb e Da, a RRA Die Quitzow's.

rama 4 ü p Wildenbruch. Anfang 7 fue idgen ns

Mußk von G. Anfáng 7# Ubr.

Friedrich 46. Male: Der

eringste Anstrengung spüren zu lassen. Die Vielseitigkeit in der Darstellung T versGiedenen Inhalts der Lieder E hohem Grade ¡u bewundern. Den frischen Aufschwung in dem Liede „Die E wiederzugeben, gelang der Sängerin so gut, wie der Ausdruck des Träumerischen und Zarten in dem eLindenbaum“. Ohne hier noch Einzelnes hervorheben zu wollen, konstatiren wir nur, daß alle Gesänge mit gleichem enthusiastishem Beifall aufgenommen wurden, und daß das sehr zahlreich ershienene Publikum am Scluß ‘des Abends die Künstlerin noch durch mehrmalige Hervorrufe auszeihnete.

Mannigfaltiges.

Jhre Majestät dieKaiserin AugusteVictoria bat, wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, dur Vermittelung der deutschen Botschaft in Wien dem Bundes-Präsidenten der österreihischen Ge- sellschaft vom Rothen Kreuz, dem Grafen Franz Falken- hayn, ein in den huldvollsten Ausdrücken abaefantts Hand- \chreiben zustellen laffen, in welchem Ihre ajestät er- klärt, Sie glaube, bei den nahen Beziehungen der verstorbenen Kaiserin Augusta zur österreichischen Gesellshaft vom Rothen Kreuz und bei dem besonderen Werth, den die verewigte Kaiserin auf die Ebrenmitgliedshaft des öôsterreiishen patriotischen Hülfsvereins legte, im Sinne der verewigten Kaiserin zu handeln, indem sie zur Erinnerung an Allerhöchstdieselbe dem Vorstande der Geselischaft eine Bildnißmedaille der Kaiserin übersende. Die bei- gelegene, in Gold ausgeführte Medaille zeigt auf der Aversseite das woblgetroffene Bild der vercwigten Kaiserin Augusta, auf der Revers- seite die Emblez e dcs Rothen Kreuzes mit Umschrift.

Die Inhaber von Zeitkarten für die Stadt- und Ring- ba hn werden auf eine im Inseratentheile unserer heutigen Zeitung befindlihe Lekanntmachung der Königlihen Eisenbahn Direktion zu Berlin verwiesen. Inhalts derselben wird den mehrfach heran- getretenen Wünschen auf Anwendung des neuen ermäßigten Stadt- bahntarifs für die noch im Jahre 1889 entnommenen Zeitkarten Rechnung getragen. Bei den früheren wiederholten Herabjeßungen im Stadtbahntarif waren derartige Wünsche niht laut geworden, weshalb eine Preisregulirung für die laufenden Zeitkarten, wie die gegenwärtig angekündigte, unterblieb. Es lag hiernach für die Cisen- babn-Verwaltung kein Anlaß vor, in diesem Falle die neuen billigeren Säge ohne Weiteres auf die Zeitkarten zu übertragen.

Chemnit, 28. Februar. (Dts. Tagebl.) Im Erzaebirge und in Thüringen wüthete heute ein furchtbares Schnee- treiben, so daß der Bahnverkehr überall nur mühsam aufrecht er- halten werden konnte. L S

Paris, 28, Februar. (W. T. B) Aus Havre wird starker an- haltender Schneefall gemeldet. Aus Lille und Dünkirchen werden Stürme und ebenfalls starker Schneefall signalisirt.

New-York, 26. Februar. (A. C.) Das Testament des verstorbenen Millionärs Astor ist veröffentliht worden. Er ver- machte dem St. Lukas-Hospital in New-York 110 000 Doll., dem Hospital für Krebskrankheiten in New-York den gleichen Betrag, 400 000 Doll. der Astor-Bibliothek und eine Summe von 160 000 Doll. ist Legaten an Freunde, Wohlthätigkeitévereine und verschiedene künst- lerishe und literarishe Zwecke gewidmet. Den Rest des ungeheuren Vermögens erbt sein einziger Sohn.

New- York, 26. Februar. (A. C) CEia Cyclon hat im nördlichen Texas große Verheerungen angerihtet. In Santa F é wurden die Freimaurerhalle und das Gerichtsgebäude und in Gainesville die Eisenbahnstation und 20 Häuser vom Sturme umge- weht. Auch in Brownsville (Tennessee) zerstörte ein heftiger Orkan viele Häuser. Aus dem ganzen Südwesten der Vereinigten Staaten werden furchtbare Stürme gemeldet.

Opernhaus.| Romantische Oper in 3 Akten von Richard

agner. (Lohengrin: Hr Krauß, vom Königlichen Theater in Wiesbaden, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. i oder: Das Soldatenglück. Lust- spiel in 5 Aufzügen von G. E. Lessing. Werner: Hr. Pfeil, vom Deutschen Kaiserlichen | burg. Pee in St. Petersburg, als Gast.) Anfang

Uhr. Dienstag: Opernhaus. 53. Vorstellung. Carmen. Akten von Georges Bizet.

ovelle des Prosper Anfang 7 Uhr chauspielhaus. Súnee und romantisch. Bauernfeld. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Sonntag: Der} Unter-

aust's Tod. er Unterstaatssekretär. Mittwoch: Ein Ertola.

Alwine Mélar, als Gast.)

Berliner Theater. Sonntag: Hamlet, =—

Montag: Der Veilchenfrefsser. Gräfin Lea.

- Theater. Sonntag: Die Hochzeit von Valeni. Shauspiel in 4 Akten von Ludwig Marco Brociner.

Die Ehre. von Hermann Sudermann.

Die Ehre. Die Hochzeit von Valeni.

Donnerstag: Die Kreuzelschreiber. Lustspiel von Ludwig Anzengru

Wallaer-Theater. Sonntag: Neu einstudirt:

v. Schweitzer. Hierauf :

In Ham- Parodie is Stgwank y e na in 1 Akt von nfang r. z

Montag u. folgde. Tage: Grofistädtisch.

PVictoria-Theater Stanley in r und Richard Natbanson

A. Raida.

Montag: Dieselbe Vorftellung.

- Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Mit

3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer.

52, Vorstellung. Lohen- Julius Friß\ce. Federmann. Anfang

54. Vorstellung. Miuna von

(Paul Sonntag :

von Robert Buchholz.

Tert von und Ludovic Halévy, nach einer Mérimée. Tanz von Paul

55. Vorstellung. Vürgerlich Luftspiel in 4 Aufzügen von

und Tanz in 4 Verne von Carl Pander. und A. Wicher. der Balletmeisterin Maria Volta.

(Eva Drofsen: - Frl.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag: Hum 16 M.: Ein Lose mit Gesang in 3 Akten (5

Couplets von Alfred Benter.

Sgauspiel in 4 Akten Montag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag: Zum 23. Male:

Bauern- er.

Schwank in 4 Akten von J. B. um 1. Male: Die Ehre.

12—11 Ubr. Sch{wahn: Ueber Erdbeben.

F Circus Renz, Karlitrafe

Sonntag: Zum 196, M.: eitgen:älde in 10 Bild

Zeitg E seitiges Verlangen:

Ballet von G. Severini

Scul- und Freiheitspferde.

neuer Ausftattung : um g: 3 Montag: Deutsche Turner.

arme Jounathau. Operette in

Musik von Carl Millöcker. In Scene geseht von P Hr. Kapellmeister r,

Montag: Der arme Jouathau.

Residenz-Theater. Direktion: Siegmund Lauten-

: Zum 23, Male: Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deuts Anfang 7 Uhr. Montag u, folgde. Tage: Marquise.

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Mit

gänzli neuer Ausftattung an Dekorationen, Kostümen, Requisiten, mas{inellen Einrichtungen u. elektrischen Beleuchtungs - Effekten: Zum 2. Nautilus. Großes Ausstattungs\|ück mit Gesang ften und 13 Bildern nah Jules Mußk von E. Christiani Ballets und Gruppirungen von i Musik-Dirigent : Hr. Kapellmeister A. Wicher. Jn Scene geseßt vom

Direktor Sternheim. Anfang 74 Uhr.

S rl. Central-Theater. - Direktion: Emil Thomas. Leipzig)

E On ildern) von Eduar acobson. Musik von G. o Via A P wat l cene gese vom Direktor Emil Thomas. Anfang 7# Ubr. , fre C. H. Reichel (Leipiig) Y

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. Der Gold 8, Gesangsposse in 4 Akten von Eduard A T Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. a von Franz Roth. Anfang 7 Uhr. ontag : Dieselbe Vorstellung. Anfang 74 Uhr.

Urauia, Invalidenstraße 57/62, geöffnet von Sonntag um 7} Uhr:

Sonntag: 2 große Vorstellungen. 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei) mit einem speziell O Programm: aubermärchen. Aends 14 be: Grobes r D: eutshe Turner. Große nationale Original-Panto- mime. Jn beiden Vorstellungen : neu engagirten renommirten Luftkünstlerinnen Ge- \chwister Castagna. Auftreten der vorzügl. Künst- lerinnen, sowie Reiten und Vorführen der Ÿ

New-York, 28. Februar. my T. B.) Wie verlautet, wurde am Tage vor der Katastrophe bei Preócott ein Bote von dem Ober-Aufseher entsandt, um die Bewohner des Thales von dem C Zustande des Dammes in Kenntniß zu- eßen. Der Bote wurde auf dem Wege aufgehalten und konnte seinen Auftrag niht ausführen. Ein zweiter Bote, der ihm nach- 00m E kam zu spät, wurde selbs von der Fluth überrascht und ertrank.

s New-York, 26. Februar. (A. C.) Das Wetter in den südatlantishen und öftlihen Golfstaaten war geftern und beute das wärm se, welches im Februar jemals dagewesen ist. In Memphis wüthete gestern ein heftiger Wirbelsturm, welher im ganzen Distrikt großen Schaden anrichtete. In Folge heftigen Regens ist der Fluß Ohio im Steigen begriffen und es werden ernste Uebershwemmungen besorgt. Andere Flüsse im Süden und Südwesten sind bereits aus ihrem Bette getreten, wodurch mehr oder weniger erheblicher Schaden angerihtet worden ist.

Tokio. Ueber den Bau einer deutsb-evangelischen Kirhe in Tokio (Iapan) {reibt die „Thür. Corr.“ Die Deutsen in Tokio traten vor fünf Jahren zur Bildung einer deuts{h- evangelischen Gemeinde daselbst zusammen. Se Königliche Hoheit + der Großherzog von Sawsen übernahm das Protektorat üker dieselbe und gestattete, daß die Leitung der fkirhlihen Angelegenheiten dieser Gemeinde im fernen Japan dem weimarishen Kirchenregimente unterstellt werde. Geistlihe wurden dorthin entsendet, die mit sehr gutem Er- folge thätig waren. Das kir{chlihe Leben in der Gemeinde kräf- tigte sich und von derselben drang dec Geist des Evangeliums in immer weitere Kreise Japans und gewann dem Christenthum immer neue Anhänger. Es befremdet . jedoeh die Japaner, daß, während England, Rußland, Frankrei, Nord-Amerika immer stattlihere Gotteshäuser dort errichteten, der Deutsche ein solhes nicht besißt, sondern für den Gotteédienst eine kleine, abgelegene, ameri- fanische Kirche benußen muß. Die deutsh-evangelishe Eemeinde in Tokio hat daher den Bau einer eigcnen Kirche beshlosse:, auch bereits aus cigenen Mitteln einen Bauplay für 10 000 #4 erworben. Sie ist aber nit in der Lage, die Baukosten in Höhe von 60000 #46 selbst aufzubringen. Der Kircheavorstand der Gemeinde, der Kaiserliche Gesandte von Holleben und die Herren Spinner und Hezing richten daher unter Zustimmung des Großherzoglich fähsischen Kirenraths die Bitte an die evangelishen Deutschen daheim, ihnen bauen zu belfen, und dadur mitzuwirken an dem fsiegreihen Fortschreiten des Evangeliums zur Ehre des deutshen Namens. Es steht zu hoffen, daß die Unterstügung des deutschen evangelischen Volkes der Gemeinde in Tokio in reihem Maße zu Theil werden wird. Beiträge sind an den Großherzog!ich sähsisDen Kirchenrath in Weimar zu senden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Köln, 1. März. (W. T. B.) Wie die „Köln. Ztg.“ berihtet, sind seit vorgestern auf den Saarbrücener fiskalishen Bergwerken Arbeiterausshüsse ein- geführt worden.

St. Petersburg, 1. März. (W. T. B.) Der „Russische Invalide“ veröffentliht das vom Kaiser am 31. Januar be- stätigte Reglement für die Bildung von Cadres der Reichswehr (Landsturm). Danach werden die genannten Cadres durh zwei Untermilitärs für die dereinst zu formirende Compagnie, Batterie oder Ssotnie gebildet und ressortiren zu den Kreis-Militärchess. Die Cadre-Mannschaften A A in Friedenszeiten das Eigenthum der Reichs- wehr-Abtheilungen und üben die zu Lehrversammlungen eins zuberufenden Landwehrleute erster Kategorie ein.

Concert - Anzeigen.

Philharmonie. Montag, 3. März: X. (letztes)

Ds Concert Dirig. u Solift: H. von ülow. Anfang 74 Uhr.

Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (fcüher Bilse) Karl Meyder-Concert. Sonntag, 2, März: Anfang 6 Uhr. Montag, 4. März: Anfang 7 Uhr. VT. Kom- poniften-Abend unter gefäll. Mitwirkung des Kom- ponisten Hrn. Hartmann. Sinfonie Nr. 1 (Es-dur).

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Rößler mit Hrn. Leopold Mannstetten (Dresden Harzgerode). Frl. L Wenner mit Hrn. Gerichts-Referendar

ranz Drießen (Bonn). Frl. Helene Bartsch mit Hrn. Arthur Pashke (Jacobskirh—Ober- Zauthe). Frl. Luise Kreisköther mit Hrn. Karl robl (Thale a. Harz—Mallmitß). Frl. Elise laasen mit Hrn. Ludwig Kolley (Brühl—Duis-

burg). Verehelicht: Hr. Armand Kahn mit Frl. Ida Rappe E -Köln). Hr. Josef Juran mit argaretee Gehring (Southampton—

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Nayhauß- Cormons (Bladen b Leobshüg). Hrn. Rechts- anwalt Dr. Arnold JIohnen (Köln). Hrn. Georg Ohlekopf (Hannover). Hrn. Architekten Richard (Berlin). Hrn. Otto Mahlke (Königsberg).

( . Eine Tochter: rn. Johannes Küper (Bochum). ¿D aegele (Wallufangen a. Saar). ;

Andreae jun (Mülheim a Rhein). Hrn. Otto

Kaufmann Ludwig Heintze

Albrecht (Leipzig). Gestorben: Hr. (Bruel). Hr. Bernhard Jepp (Magdeburg). fr: Ferdinand Bornemann (Harburg). Hr. potheker Th. Schaeffer (Königsberg i. Pr ). Hr. Rentier Joh. Hövelmann (Xanten). Hr. Kauf- mann K. Speiser D. Leopold i Hr. Stadt-

Marguise.

Male: Der

erihtssekretär a. D. Leopold Fincke (Berlin). r. Iean François Vicedomin (erlan), Hr. Kaufmann Hermann Lücke (Berlin). Hr. Paul Hibher (Hamburg). Hr. Friedri Avguit arthel (Neugruna). Hr. Gustav Pit (Wülfingerode). Frau Minna Niemeyß. geb. S Setne —_— S La Reiaen geb. r mma). Frau Amalie Reichert, geb. Klaffenbah (Berlin). s

Hr. Dr.

Auf viel-

Zum 41. M.: Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (S ch olz).

Druck der Norddeutshen Buchdrudckerei und Verl Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. “nad

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

uftreten der

est. drefs.

zum Deutschen Reichs-Anze

M 0D.

Königreich Preußen.

Bedingungen, welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe- rungen im Bereiche der Allgemeinen Bau-Ver- waltung, der Staats-Eisenbahn- und Berg-Ver- waltung zur Anwendung kommen.

I.

8. 1, Persönlihe Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. :

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Licferungen hat Niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nit für die tüchtige, pünktlibe und vollständige Ausführung derselben au in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

Ginsiht und Bezug der Verdingungsanschläge 2c.

Verdingungsanshläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. sind an den in der Ausschreibung bezeihneten Stellen einzusehen und werden auf Grsuchen gegen Erstattung der L E da verabfolgt.

Form und Inhalt der Angebote. :

Die Angebote sind unker Benußung der etwa vorgeschriebenen ormulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- chreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis

zu S angegebenen E 7 ats ie Angebote müssen enthalten:

a. die cusdrüliche Erklärung, daß der Bewerber sih den Beo Os welche der Ausschreibung ¿u Grunde gelegt sind, unter- wirft ; ; e b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Ginheiten als au der Gesammtforderung ; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits- preisen nicht überein, so sollen die leßteren maßgebend sein;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. Seitens gemeinschaftlih bietender Personen die Erklärung, daß sie sih für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be- zeihnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmähtigten; leßteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften; E

e. nähere -Angaben über die Bezeichnung der etwa mit einge- reihten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet Ln daß sih ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören ;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.

Angebote, welhe diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solhe, welche bis zu der festgeseßten Terminsstunde bei der Behörde nit eingegangen sind, welche bezügli des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haven feine Aussiht auf Berücksichtigung. S

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlofsen fein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge- bunden halten zu wollen.

8. 4. Wirkung der Angebots. :

Die Bewerber bleiben oon dem Eintreffen des Angebots bei der aus\reibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlags- frist, bezw. der von ihnen bezeichneten fürzeren Frist (§8. 3 leßter Absatz) an ihre Angebote gebunden. i ie Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlihkeiten der Gerichtsbarkeit des Ortes, an welchem die ausshreibende Behörde ibren Siy hat und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen

müfsea.

C D; Zulassung zum Eröffnungstermin. : Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine VeröffentliGhung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

Ertheilung des Zuschlages.

Der Zusclag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausshreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be- bôörde entweder im Sens zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere \hriftlihe Mittheilung ertheilt. :

Letterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in tem Angebot bezeichnete Adresse Übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung troy rechtzeitiger Absendung erft nach demjenigen pru bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesen- deten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nit mehr gebunden, falls er ohne Verzug nah dem verspäteten Ein- R L Zuschlags-Erfklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge- geben hat. ; :

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er- halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrage8 einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rüksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des- selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. i

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um-

gehend \criftlih zu bestätigen.

Vertragsabshluß. :

Der Bewerber, welher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den dur die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine \chriftlihe Urkunde zu vollziehen.

:- Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nit bekannt it, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde d Verdingungsanschläge, Zeichnungen 2c., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerher bei Abschluß des «a mit zu unterzeichnen.

Kautions stellung.

Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des ZusWlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersaßz

zu beanspruchen.

8, 9. Kosten der Ausschreibung. Zu den dur die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

l í

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 1. März

2 II.

Allgemeine Vertragsbedingungen, für die Ausführung der Bauten.*®)

8. 1. Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im Einzelnen bestimmt si Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach_den Verdingungs- anshlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- anschiägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedo denjenigen näheren Feststellungen, welhe ohne wesentl e Aenderung der dem Verirage zu Grunde gelegten Bau-Entwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sh ergeben. :

Abänderungen der Bau-Entwürfe anzuordnen, ‘bleibt der bau- leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau-Gnt- würfen nit vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner

: Zustimmung übertragen werden.

Berechnung der Vergütung. Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver- tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnsägen. Auss\chluß einer besonderen Vergütung für Neben- leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen X. L :

Insoweit in den Verdingungsars{chlägen Jur Nebenleistungen, sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht beson- dere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsäte zugleich die Vergütung Tur die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp für die Erfüllung des Vertrages ge- hörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auh für die Heran- schaffung der zu den Bauarbeiten erforderlihen Materialien aus den auf der Baustelle befindlihen Lagerpläßen nah der Verwendungs{stelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen 2. j

Auch die Gestellung der zu den Absteckunagen, Höhemefsungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent- \hädigung bierfür gewährt wird, jedo wird diese Gestellung für die Hößenmessungen bei den Weervauten nicht verlangt.

8. 3. Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrüdliche schriftlihe Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende ober im Verbindungsanshlage niht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen. :

Diesem Verbot zuwider einscitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die kauleitende Behörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auh hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa dur diese Abweichungen vom Vertrage für die Staatskasse Dae ist.

Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge- troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersag des ihm nahweislich hieraus entstandenen wirklihen Schadens.

Nôötbigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht. (S. 19.)

8,9, Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten 2c., Konventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nah den in den besonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen, : e

Ft über den Beginn der Arbeiten 2c. in den besonderen Bedin- gungen eine Vereinbarung nit enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nah schriftlicher Aufforderung Seitens des bau- leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgeseßt angemessen gefördert werden. i

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materiaiien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entjprecen. E,

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt niht für er- lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbekalt angenommen worden ist. : : E

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einec erung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer

nsaÿ.

8. 6. Hinderungen der Bauausführung Glaubt der Unternehmer sch in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten dur Anordnungen der bau- leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder dur das nit ehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behinderi, 10 hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der baulcitenden Behörde hiervon Anzeige zu erstatten. N Andernfalls werden hon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angebli hindernden, Umslände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen. : : Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. E Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten find, etne angemessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungs- fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen. 2A Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver- tragsmäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt beme} ener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rüdckständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreise ent- sprehend abweihender neuer Einheitspreis für das Geleistete be- E zu ermitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu erehnen.

*) Anmerkung. Dur Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom as E mag sind bezügli der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich Preußische Staats-Cisen- bahn-Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ fest-

geftelli worden.

iger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1890.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrehung oder gänzlihen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersaß des ihm nahweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortseßung des Baues bindernden Umstände entweder von der lkauleitenden Behörte und deren Organen vershuldet sind, oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige, Umstände in Frage stehen, sh auf Seiten der baulecitenden Des hörde zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beanspruht werden.

__ In gleiher Weise ift der Unternehmer zum Scadensersaßz ver- pfliGtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu- getragen haben.

___ Ist die Unterbrechung dur Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadenserfayß nicht beanspruchen.

_ Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens- ersaßforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon- ventionalstrafen in Anrcchnung. Ist die Scader8er|aßforderung * niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

1D Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg- lihen Ansprüche das Schiedsgericht. (S. 19.) Dauert die Unterbrehung der Bauausführung länger als

6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragéparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktritiserklärung muß \criftlich und spätestens 14 Tage nah Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbesLadet der inzwischen etwa erwachbsenen Ansprühe auf Schadensersatß oder Konventional- strafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in dem- selben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunter- brechung verlängert wird,

P

S Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Vertrages entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be- \hâftiat werden.

Arbeitsleistungen, welhe der baulecitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprehend findet, sind sofort und unter Aus\{luß der Anrufung eines Scbiedsgerichts zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstebende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse shadlos zu halten.

Arbeiter, welde nah dem Urtheil des bauleitenden Beamten untüchtig sind, müssen auf Verlangen entiassen und durch tüchtige ersetzt werden. 4

Materialien, welche dem Anschlage, bezw. den besonderen Be- dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nit entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Mebufs Ueberwahung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleiteaden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits\tunden dec Zutritt zu den Arbeitép!lägen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

8 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und den baus; leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Bes-- tref der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf" Erfordern Auskunft zu ertheilen. E IPORO

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch wtf Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder *ck=* Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem _Arbeitsvertragß, nit oder niht pünftlih erfüllt, fo bleibt der bauleitenden Behörde das Ret vorbehalten, die von dem Unternehmer ge\chuldeten Beitüge, für dessen Rehnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. E42 Unternehmer hat die hierzu erforderlihen Unterlagen, Lohnlisten 2c. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver- fügung zu stellen. s

8. 9. Entziehung der Arbeit 2. N i

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer ¡die Arbeiten und Lieferungea ganz oder theilweise -zu entziehen und den nohch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu laffen oder selbst für seine Rechbnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder A

b die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit niht ge- nügend gefördert sind, oder :

ch der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß 8, 8 getroffenen Anordnungen nit nachkommt.

Kor der Entziehung der Arbeiten 2c. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der ge- troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frift aufzufordern ; , j

Von der rerfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer dur eingeshriebenen Brief Eröffnung gemacht /

Auf die Berehnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadentersaß finden die Bestimmungen im §. 6 gleich- mäßige Anwendung. L :

Rach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer cine b V ite über die für ihn sh ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszablungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb deéjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ucber die in Folge der Arbeits E etwa zu erhebenden vermögensrechtlihen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht. (§. 19.)

8. 10. Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß \ich zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft na dem Ermessen des Leßteren die zutreffenden baulichen An- ordnungen ein mündlihes Benehmen auf der Baustelle erforderli machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmäch- tigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezügli der Bauausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplaß den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. desjen Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn niht ein Anderes ausdrüdcklich ver- einbart worden is, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet w selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten aw: den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowis

für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnäcstige seitigung Sorge tragen. j

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