1890 / 55 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

; Geräthe A., sowie orge zu tragen, ist

Für die Bewachung feiner Gerüste, Werkzeu seiner auf der Baustelle lagernden Materialien lediglih Sache des Unternehmers

Mitbenuzuna vo

n Rüstu Die von dem Unternehmer herge Regen

stellten Rüstungen siud ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern L e wad nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im der bequemeren Benußung Seitens der übrigen Bauhandwerker vor- zunehme« ist der Unternehmer nLGt Verpsidle,

1

Beobachtung polizeiliher Vorschriften. Haftung des _ Unternehmers für seine Angestellten f M8 __ Für die Befolzung der für Bauausführungen bestehenden polizei- lihen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizeilichen Anordnungen ift der Unternehmer für den tragöntähigen BerpL angen R adurch erwachsen, können der Staatékasse ü i gesellt werden E ffe gegenüber niht in Rechnung Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwor tung für di gehörige Stärke und fonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. E Ber: antwortung unbeschadet ist er aber auch verpflicbtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglih und auf eigene Kosten jür alle Ansprüche, die wegen einer ihm vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach- lässigung polizeilicher Vorschriflen an die Verwaltung erhoben werden hat der Unternehmer in jeder Hinsiht aufzukommen. i Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen seiner Bevollmäthtigten. Gehülfen und Arbeiter persôn- lich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Staatskasse zugefügt wird. Haftpflicht des Unternehmers bei Eingriffen desfelben : n De Rechte Dritter. N fes Für Beschädigungen angrenzender Ländereien, insbesondere durch Erd- und anderen Materialien

n Umfang seiner ver- Kosten, welhe ihm

u bewirken. elbst oder seinen Be-

Entnahme, durch Auflagerung von außerhalb der shriftlich dazu angewiesenen Flähen, oder durch unbe- fugtes Betreten, ingleichen für die Folgen eigenmächtiger Versperrungen von Wegen oder Wasserläufen, haftet aus\s{ließlich der Unternehmer, mögen diese Handlungen von ihm oder von seinem Bevollmächtigten, Ge- tern E ite MRtiG

einer folhen widerre en und nah vflihtmäßiger Ueberzeugung der Verwaltung dem Unternehmer zur ah Se Beschädigung erklärt h derselbe damit einverstanden, daß die bau: leitende Behörde auf Verlangen des Beschädigten dur einen na Anhörung des Unternehmers von ihr zu wählenden Sachverständigen auf scine Kosten den Betrag des Schadens ermittelt, und für seine Rechnung an den Beschädiaten auszahlt, im Falle eines rechtlichen gt, sofern die Zahlung oder Hinter- dem Unternehmer die Rükfor- eibt, daß aux feine gerichtliche saßanspruh ganz oder theilweise ab-

hülfen oder Arbei Für den Fall

Zahlungshindernisses aber hinterle Tegung mit der Maßgabe erfolgt, daß derung für den Fall vorbeha'te Klage dem Beschädigten der Er erkannt werden sollte.

Aufmessungen während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte is berechtigt, zu verlangen, daß über achzumessenden Arbeiten von den beiderseits zu en während der Ausführung gegenseitig an- hrt werden, welhe demnächst der Berehnung

alle später nit mehr n bezeihnenden Beaustragt zuerkennende Notizen gefü zu Grunde zu lea ollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der Beamten durch eingeschriebenen Brief Termin für die Abnahme mit thun- t und dem Unternehmer schriftlich ttelst eingeshriebenen Briefes bekannt

Unternehmer dem bauleitenden Anzeige zu machen, worauf der lihster Beschleunigung anberaum gegen Behändigungs\cein oder mi gegeben wird. Abnabme wird in der Regel eine Verhandlung auf- genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies gesehen. Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit Von der über die Abnahme au dem Unternehmer auf Verlangen beglau Erscheint in dem zur Ab Benachrichtigung ungeachtet, we Bevollmächtigter desselben, so ge leitenden Behörden bewirkten Aufnahmen,

Auf die Feststellung Falle der Arbeitsentziehung mäßige Anwendung.

Müssen Theillieferungen sofort nommen werden, \o Unternehmers hiervon

zu vollziehen.

fgenommenen Verhandlung wird bigte Abschrift mitgetheiit. beraumten Termin, gehöriger der der Unternehmer selbst noch lten die durch die Organe der bau- Notirungen- 2c. als an-

des von dem Unternehmer Geleisteten im 9) finden diese Best immungen gleih-

nach ihrer Anlieferung abge- besonderen Benachrichtigung des cht, vielmehr is es Sache desselben, Anwesenheit oder Vertretung bei E Abnahme Sorge zu tragen.

bedarf es einer

Recchnungsaufstellung.

Aufstellung der Rechnung, welch der Bautheile resp. Räume und dem Verdingungs- hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten An-

Bezüglich der formellen

#* Form, Ausdrucksweisfe, Bezeichnung

Reihenfolge der Positionsnummern genau nach Anschlag einzurihten ift, leitenden Behörde, bezw

forderungen zu entsprechen.

Etwaige Mehrarbeitea

unter deutlichem Hinweis auf die

bezüglich derselben getroffen worden find.

Í Tagelohnrechnungen.

f Werden im Auftrage des bauleitend

Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgef

igten Arbeiter dem bauleitenden Beamt

fs Prüfung ihrer Richtigkeit täg lich vorzule

em Unternehmer binnen längsten

sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, \chriftlihen Vereinbarungen, welche

en Beamten Sei übrt, so ift die Liste der en oder dessen

hierbei beschäft gen. Etwaige

Vertreter Behu Aus\tellungen dagegen sind d mitzutheilen.

lohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten R

Zahlungen. olgt auf die vom

Unternehmer einzu- ald nah vollendeter Prüfung und F

__Die Schlußzahlung erf reihende Kostenrehnung alsb stellung derselben.

Abschlagszahlungen werden Antrag nah Maßgabe den Beamten mit Sicherheit yert

Bleiben bei der S{lußabrechnung Meinungs zwishen dem bauleitenden Beam und tem Unternehmer bestehen, zustehende Guthaben demselben gleihwohl nicht vo \pätere Geltendmachung a cklich vorbehaltenen Ansprüche. 8 von dem bauleitenden ls Restguthaben zur Auszahlung an- Ansprüche, welche er iherseits anerkannten t bezeihnen und \ich ser Ansprüche später

dem Unternehmer in angemessenen des jeweilig Gelcisteten bis zu retbaren Höhe

vershiedenheiten ten oder der bauleitenden Behörd so soll das dem Letteren unbestritten

Fristen auf der von dem bauleîten

i renthalten werden. Verzicht auf ller nicht aus- Vor Empfangnahme de Beamten oder der bauleitenden gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle aus dem Vertragsverhältniß über die behördl i haben vermeint, bestimm vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung die

Zahlende Kasse. Alle Zahlungen erfolgen, sofern nicht in gungen etwas Anderes festgesetzt ist, auf der Ka

Behörde a

hinaus etwa noch zu ausgeschlo}sen ift.

den besonderen Bedin- }se der bauleitenden

g Gewährleistung. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vor

esehene, in Ermangelung solcher nah den allgemeinen geseßl ichen Vor

riften fich

bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Gewähr- I

g für die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit eitpunkt der Abnahme der Arbeit oder Lieferung. : er Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter

Waaren (Art. 347 des Handel lens ist nicht statthaft.

Siterheitsstellung. Bürgen.

Bürgen haben als S in den Vertrag mit einzutreten.

autionen.

Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapieren oder sicheren gezogenen Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt werden. ;

; Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesstaat ausgestellt oder garantirt sind, sowie die Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aktien und die Prioritäts» Obligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb dur den preußi- schen Staat gesetlich genehmigt ist, werden zum vollen Courswerthe als Kaution angenommen. Die übrigen bei der deutschen Reichsbank beleihbaren Effekten werden zu dem daselbst beleihbaren Bruchtheil des Courêwerthes als Kaution angenommen, ;

Die Ergänzung einer in Werthpapieren bestellten Kaution kann gefordert werden, falls in Folge eines Coursrüdganges der Cours- werth bezw. der zulässige Bru theil desselben für den Betrag der Kaution nit mehr Deckung bietet. : i |

Baar hinterlegte Kautionen werden nit verzinst. Zinstragenden Werthpapieren sind die Talons und Zinsscheine, insoweit bezüglich der leßteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden o lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung entstandener Verbindlich- keiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtausch der Talons, die Einlösung und den Ersaß ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen. :

alls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Verbind- likeiten niht nahkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadloshaltung auf dem A S e ugen R die hinterlegten Werth-

apiere und Wechsel veräußern bezw. etnka]stren. O N Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers niht in Anspru zu nehmen ist, erfolgt, nahdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflitungen vell- ständig erfüllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Garantieverpflihtung dient, nahdem die Garantiezeit abgelaufen ist. In Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit ein-

behalten ist. zubehalten if 8. 17

Uebertragbarkeit des Vertrages.

Ohne Genehmigung der bauleitenden Behörde darf der Unter- nehmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere über- tragen. : Nerfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Kon- kurs, so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurs-Eröffnung aufzuheben. _ l i

Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen des 8. 9 sinngemäße Anwendung. i

Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ift, hat die bauleitende Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsrerhältniß mit den Erben desselben fortseßen oder dasselbe als SUGEIAN LEATEEN will.

Gerichtsstand. E Für die aus diesem Vertrage entspringenden Rechts\treitigkeiten hat der Unternehmer unbeschadet der im S. 19 vorgesehenen Zu- ständigkeit eines Schiedsgerichts bei dem jür den Ort der Bau- ausführung zuständigen Gerichte Me zu nehmen.

Sqhiedsgericht. i

Streitigkeiten über die dur den Vertrag begründeten Re&te und Pflichten, sowie über die Autfüßrung des Vertrags sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung zwischen den bauleitenden Bes amten und dem Unternehmer nicht gelingen sollte, zunächst der bau- leitenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen. i: s i

Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eînes Schiedsgerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten nach Maßgabe der von der bauleitenden Behörde getroffenen Anordnungen darf bierdur nit aufgehalten werden.

Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeß- ordnung vom 30. Januar 1877 88. 851—872 in Anwendung. Bezüg- lid der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Vertragsbedingungen getroffene, Bestimmungen In erster Reihe maßgebend. :

Falls die Schiedsriter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmengleichheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht dur einen Obmann ergänzt. “Die Ernennung desselben erfolgt mangels anderweiter Festseßung in den besonderen Bedingungen durch den Präsidenten oder Vorsißenden einer benahbarten Provinzialbehörde O Verwaltungszweiges, welchem die vertragshließende Behörde angehört. ;

Ueber die Tragung der Kosten des \chiedsrihterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach es Ermessen.

Kosten und Stempel. Briefe und Depeschen, welche den Abs{luß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits franfirt. Die Portokosten für solhe Gelt- und sonstige Sendungen, welche L Se Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der ettere. 9 Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nah Maßgabe der geseßlihen Bestimmungen. Die übrigen Kosten des Vertragéabshlusses fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last. Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlih be- kannt gemacht. Berlin, den 22. Februar 1890. Königliche Ministerial-Baukommission. Kayser.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven M Berlin, 22. Februar. Se "Eu Lt. vom Eisenbahn-Regt., in das Pomm. Füs. Regt. Nr. 34 verseßt. Rommel, Sec. L. a. D., zuleßt im Train-Bat. Nr. 15, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 13. Septewber 1883 bei dem Niederschle. Train-Bat. Nr. 5, wiederangestellt.

Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums: 18. Februar. Nits\ch, Zeug-Pr. Lt, von der Geschüßgießerei, Zinke, Zeug-Lt. vom Art Depot in Wesel, zur Pulverfabrik bei Hanau verseßt.

Abschiedsbewilligungen. Im Seurlaubte anes O Le. D 10 P L Agen Train 1. Auf-

ebots des Landw. Bezirks 1. Breslau, als m. mi liivia bewil S t Pension der mSanitätscorps. Berlin, 18.Februar. Dr. Bu Assist. Arzt 2. Kl. vom Kolberg. Gren. Regt. Graf Gnciianau (2. Pomm ) Nr. 9, der Abschied bewilligt. Dr. Keitel, Assist. Arzt. 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle bei dem Corps-Gen. Arzt des Garde-Corps, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats des Königin Augusta Garde-Gren. Regts. Nr. 4 befördert. Dr. Weber, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 3. Posen.

_Clausewiß (Oberschles.) Nr. 21, als

Ae

Inf. Nr. 58, zum Feld- Reg l D) Nr. 21, Dr. Weber, Ober-Stabsarzt 1. Kl. 1ts. Arzt vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, unfer Belassung in dem Verhältniß als mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen mr bei der 9. Division beauftragt, zum 3, Posen. Inf. Regt. Nr. 58, Dr. Galle, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bataillon des Königin Augusta Garde-Grenadier Regiments Nr. 4, zum 2. Bataillon des Anhaltischen Infanterie-Regiments Nr. 93, Eberhard, Stabs- und Bataillons-Arzt vom 2. Bat. 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, zum 2. Bat. des Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, Hodann, Stabs- und Abtheil. Arzt von der 2. Aden Ves Feld-Art. Regts. von

ats. Arzt zum 2. Bat. 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Dr. Richter, Assist. Arzt. 1. Kl. vom Garde-Füs. Regt., in die etatsmäß. Stelle bei dem Corvs-Gen. Arzt des Garde-Corps, Dr, Wilberg, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1, Pomm. Feld-Art. Regt. Nr. 2, in die etatsmäßige Stelle bei dem Corps-Gen. Arzt des II. Armee-Corps, Dr. Schmidt, Assist. Arzt 1. Kl. von der Art. Schießschule, zum Garde-Füs, Regt., Dr. Raske, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, zum Eisenbahn-Regt., Dr. O hlsen, Assist. Arzt 9. Kl. vom Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, zum Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, Dr. Christosfers, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, zum 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, Dr. Bartel, Assist. Arzt 2. Kl. vom 1. Bad. Leib-Gren. Regt. Nr. 109, zum 2. R A a es Regt, Dr. Seyffert, Assist. Arzt 2. Kl, vom Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, zur Artillerie-Schießschule, Dr. Merten, Assistenz-Arzt 2. Klasse vom Infanterie-Regiment Nr. 128, zum 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, Dr. Theysen, Assist. Arzt 2. Kl. vom 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, zum Inf. Regt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, verseßt. Dr. Preuß, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld-Art. Regt. von Clausewiß (Oberschles.) Nr. 21, als Ober-Stabsarzt 1. Kl. mit Pension und seiner bisher. Uniform, Dr. Solbrig, Assift. Arzt 1. Kl. vom Magdeburg. Feld-Art. Regt. Nr. 4, mit Pension, Dr. Bürger, Marine - Stabsarzt von der Marinestation der Ostsee, Dr. Klose, Dr. v. Czarnowsfki, Stabsärzte der Landw. 1, Aufgebots vom Landw. Bezirk Oppeln, Dr. Pufahl, Assist. Arzt 1, Kl. der Landw. 1. Aufgebots vom_ Landw. Bezirk Stettin, Dr. Hecksteden, Assist, Arzt 1. Kl. der Seewehr 1. Auf- gebots vom Landw. Bezirk Swleswig der Abschied bewilligt. Dr. Pfeiffer, Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Ne. 67, aus dem aktiven Sanitätscorps ausgeschieden und ju den Sanitätsoffizieren der Ref. übergetreten.

Nachweisung der beim Sanitäts-Corps im Monat Januar 1890 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Kriegs-Ministe- riums. 28. Januar. Dr. Schiller, Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Leib-Gren. Regts. König Friedri Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, von seinem Kommando zum Kaiserl. Gesund- heitsamt entbunden. Dr. Kurth, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Gard-- R Regt., bis auf Weiteres zum Kaiserl, Gesundkbeit2amt ommandirt.

X1IL. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versezgungen. Im aktiven Heere. 91, Februar. v. Seydewiß, Major ind Bats. Commandeur im Schüßen-(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, in Genehmigung seines N bshiedsgesuches, mit der geseß- lihen Pension zur Disp. gestellt und zum Commandeur des Landw. Bezirks Zwickau ernannt. Frhr. v Düring, Sec. Li. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert.

Fm Beurlaubtenstande. 21. Februar. v. Graushaar, Pr. Lt. von der Res. des Schüßen-(Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, zum Hauptm. befördert. :

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 13, Fe- bruar. v. Nauendorff, Pr. Lt. im 3. Jäger-Bat. Nr. 15, der erbetene Abschied bewilligt.

91, Februar. Krabiß, (arakteris. Oberst-Lt. z. D,, in Ge- nehmigung seines Gesuchcs, unter Fortgewährung der geschlickchen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106 mit den vorgeschriebenen Ab- zeichen, von der Stellung als Commandeur des Landw. Bezirks Zwickau enthoben. v. Trebra I, v. Trebra IL., (arakteris. Majors z. D,, unter Fortgewährung der geseßlihen* Pension und mit der Erlaubniß zum Foritragen der betresfenden Regts. Uniform mit E Nie vorgeschriebenen Abzeichen, der erbetene Abschied ewilligt.

Fm Beurlaubtenstande. 21. Februar. v. Acnim, Rittm. von der Res, des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, mit der Erlaubniß zum Tragen der Regiments-Uni/orm mit den vorgeschriebenen Ab- zcihen, Kohl chütter, Pr. Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landr. Bezirks Zittau, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Uniform, der erbetene Abschied bewilligt,

Im Sanitätscorps. 21, Februar. Die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res. : Dr, Lichtenstein, Dr. Doering des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Krub\ch des Landw. Bezirks Bauten, Dr. Müller des Landw. Bezirks Schneeberg, Dr. Rücckart des Landw. Bezirks Zwickau, Dr. Donat, Dr. Carl, Dr. v. Stiegliß, Dr. Sonnenkalb, Der. Braunschweig, Dr. Westphal, Dr. Thier ch des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Pohl des Landw. Bezirks Borna, Dr. Haubold des Landw. Bezirks 17. Chemniy, Dr. v. Mangoldt des Landw. Bezirks 1, Dresden, zu Stabsärzten b.fördert. Die Assist, Aerzte 1, Kl. der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Kert\scher des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Schiuze des Landw. Bezirks Plauen, Dr. v. Esmarch, Dr. Cramer, Dr. Güny des Landw, Bezirks I Leipzig, Hennig des Landw. Bezirks Borna, Dr. Birkner, des Landw. Bezirks I1 Chemnig, Dr. Fiedler des Landw. Bezirks Meißen, Dr. Sprengel, Dr. Winkler des Landw. Bezirks 1 Dresden, zu Stabsärzten, Dr. Smit t, Assist. Arzt 2. Kl. des 4. Inf. Regts. Nr. 103, zum Assist. Arzt 1. Kl., befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Reserve: Dr, Sappelt, des Landwehr-Bezirks Zittau, Dr. Geigenmüller, Dr. Dollinger des Landwehr-Bezirks Plauen, Dr. Schubert, Rüdel, Dr. Pluder, Dr, Vogel, Dr. Winkler, Dr. Romberg, Müller 1., Dr. Röhrbein des Landw. Bezirks I. Leipzig, Dr. Huber des Landw, Bezirks Meißen, Dr. Weber, Dr. Michauck des Landw. Bezirks I. Dresden, Dr. Arfsten, Assist, Arzt 2. Kl. der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Leipzig, zu_ Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Dr. Pieper, Königl. Bayer. Assist. Arzt 2. Kl. der Res. a. D., als Assist. Arzt 2 Kl. bei dem 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm König von Preußen angestellt.

Handel und Gewerbe. :

London, 28. Februar. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen- ladungen angeboten.

Manchester, 28. Februar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 74, 39r Water Taylor 94, 20r Water Leigh 88, 30r Water Clayton 9, 49e Mock Brooke 9, 40r Mayoll 93, 40r Medio Wilkinson 11, 32r Warpcops Lees 83, 36r Warpcops Rowland 92, 40r Double Weston 104, 60r Double courante Qualität 134, 32° 116 yds 16 X 16 grey Printers aus 32r/46r 180. Stetig.

Glasgow, 28. Februar. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen ih auf 871 265 Tons gegen 1 034 086 Tons im vorigen Jahre: Die Zahl der im Betriebe

efindlihen Hochöfen beträgt 89 gegen 80 im vorigen Iabre.

New-York, 21. Februar. (W. T. B.) Baumwollen- Do L E t. eb pen E RRoneds en e 000 l

usfuhr na roßbritannien allen; usfuhr nach dem Kontinent 35 000 Ballen; Vorrath 581 000 Ballen.

1 Stebriefe und Untersuhungs-Sa

erpahtungen, Verdingungen 2c.

5, Kommandit-Ges. erufs-Genofs . Erwerbs- und 8. Wochen-Ausweise der deutshen Zett 9, Verschiedene Bekanntmachungen.

E auf Aktien u. Aktien-Gefellsch. aften

vollftreckünc ebote, en rad dergl. Brcrgn btune E fts-Genossen[Valen.

C, Be oeiend, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[67832] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Commissionär Gustav Hermann Willnow aus Berlin, geboren am 16. Mai 1829 zu Berlin, wegen wiederholten Betruges unter dem 17. Februar 1890 in den Akten U. R. II. 52. 1890 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 26. Februar 1890.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

[67833] Steckbriefs:Erueuerung. Der gegen den PaL Ug Nenn Wilhelm Gurrath aus Cadolzburg in Bayern, zuleßt in

Ludenwalde wegen \{chweren Diebstahls unter dem 13. Januar 1890 erlassene Steckbrief wird bierdur erneuert.

Potsdam, den 24. Februar 1890. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

[687834] In der Strafsahe gegen den Rekruten Adolf

hmitt vom Landwehrbezirk Mülhausen, ge- boren am 26. Dezember 1869 zu Hüttenheim, Kreis Erstein, zuleßt in Mülhausen wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte S(chmitt des Vergehens gegen §. 69 des Mili- tär-Strafgesezbuhs beschuldigt ist, auf Grund der 88. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246 der Milit -Str.-Ger.-Ordg. zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 M das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des AngesHuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beo \{lagnahme außer im „Deutschen Reichs-Anzeiger in der „Neuen Mülhauser Zeitung“ angeordnet. Mülhausen, den 15. Februar 1890. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Rummel. Hoppe. Kayser. Zur Beglaubigung: (L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär Hedcktelmann.

N 2) ZwangsvollstreXungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[67887] Gwwangsversieigerung.

Im Wege der Zwangsvollstrekung soll das im GUndbuhße von den Invalidenhaus - Parzellen Band 3b. Nr. 81 auf den Namen der Handels- gesellschaft in Firma Georg Pfau & C2 hier eingetragene, in der Chausseestraße Nr. 111 belegene Grundstück am 23. April 1890, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerihts\telle Neue Friedrichstraße 183, Hof, Flüge! C., parterre, Saal 40, versteigert werden.

as Grundstück ist weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, chendta, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rurgsvermerks nit Jes „insbesondere derartige

‘orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi- ger widerspricht, dem Gerichte E zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest ellung des gering]ten Gebots niht berücksichtigt werden und bei Ber- theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprühe im Range zurücktreten. Diejenigen, welde das Eigenthum des Grundstücks be- anspruhen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kausgeld in Bezug auf den Anspruch ân die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. April 1890, Nachmittags 125 Uhr an Gerihtsftelle wie oben bezeihnet verkündet werden.

Berlin, den 12. Fcbruar 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung £2.

[67868] SGjwangsversieigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 28 Nr. 2016 auf den Namen des Architekten Friedrich Fischer zu Berlin eingetragene, am Stralauerplaße Nr. d be- legene Grundstück am 21. April 1890, Vormit- tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeshoß, Zimmer Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück is weder zur Grund- steuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle , beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige e und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gericht8- \hreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 42, ein-

eschen werden. Alle Realberehtigten werden Age fordert, die nit von selbst auf den Ersteher über-

ehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder

etrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins- besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab- gabe von Geboten anzumelden und, falls der be- treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerihte laubhaft zu machen, widrigen alls dieselben ei eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücsihtigten Ansprüche im Range zurüd- treten. Diejenigen , welhe das Eigenthum des Pee beanspruchen, werden „aufgeforver,, vor Schluß des Versteigerungstermins ie Ein-

en Depositalszins Nr. 588, m Antragsteller det zum Werthe von

zember 1888 auësgestellt betreffend ein von de bewahrung übergebenes Pa #6 15 000,—

81,5 4, das Bu Nr. 8992, auf Marie Ehringhaus lautend, solche über 30,73 4. Die Einzahlungen sind voa Christian Hagenmüller b

Demgemäß werden die Inhab beschriebenen Sparkassebücher aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Sonnabend, den 13. tember d. J., Vormittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine ihre Rechte und Ansprüche bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und die bezeih- neten Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung derselben erfolgen wird.

Saalfeld, den 25. Februar 1890.

Herzogl. Amtsgericht. Abtheilung TII. Fr. Trinks,

Aufgebot.

Das auf den Namen des Bâäergesellen Johannes Hary in Dänischenhagén lautende Sparkassenbuch Nr. 56 293 der -Kieler Spar- und Leihkasse über am 28. September 1889 dort belegte 1264 4 5 s ist angeblich verloren gegangen. rag des genannten Gläubigers wird der Inhaber dieses Sparkassenbuhs aufgefordert, \pâte- stens in dem -auf den 3. November 1890, Mi tags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und das Sparkafsen- bu vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird,

Kiel, den 26. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht. i _Brotckenhuus. Veröffentlicht: W iese, Gerichtsschreiber.

] ___ Aufgebot.

Die Gemeinde Klüppelberg, vertreten durch Bürger- meister Wienecke, hat das Aufgebot eines auf den Namen „Armenkasse Klüppelberg*® lautenden Spar- kassenbuhes Nr. 3220 der Sparkasse zu Wipper- fürth in Höhe von 251 M 25 S, zweihundert ein- undfünfzig Mark 25 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotétermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Wipperfürth, den 24, Februar 1890.

Königlilßes Amtsgericht.

Beschluß.

Auf Antrag des Rechtsanwalt Wolbert zu dam, als Pfleger des Nachlasses der hierselb 19. März 1889 in der Cisenhart'shen Heilanstalt verstorbenen Beneficiantin des hiesigen Wittwenhauses, Schmidt, werden alle Diejenigen zeichnete Nachlaßmasse hierdurch aufgefordert, solch 30. Dezember 1890, im Terminszimmer der

stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls das Kaufgeld in Bezug t ie Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Z \{chlags wird am 21. April 1890, 12 Uhr, an obenbezeihaneter Gerichtsstelle verkündet

Berlin, den 17. Februar 1890. Königliches Aratsgeriht 1. Abtheilung 53.

. er der unter 1 und 2 aber der Urkunde wird aufgefordert, f Donnerstag, den 8. i

gs 2 Uhr, vor Dammthorstraße 10, Zimmer en Aufgebotstermine seine Rechte die Urkunde vorzulegen, widrigen- 8 die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

Hamburg, den 18. Oktober 1889,

Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung :

Romberg Dr., Gerichts-Sekretär.

Aufgebot.

aus dem Depositenkonto Litt. B. Landwirth\schaftlihen Darlehnskassen- vereins Eingetragene Genossenschaft zu Z 120 M4, ausgefertigt für den Ernst Fickau zu Abbau ist angebli verloren gegangen und soll auf g des genannten Eigenthümers zum Zwelke Ausfertigung amortisirt werden. die Inhaber des Depositenkonto- im Aufgebots- Vormittags

spätestens in dem au 1890, Nachmitta zeihneten Gerichte, Nr. 56, anberau umelden und

dem unter-

] Nah heute erlàfsenem, durch Anschlag an die Gerichts roclam finden zur Zwangsver r. 2 in Stuck mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe Regulirung der

seinem ganzen Inhalte nah tafel bekannt gemachtem steigerung der Häuslerei

Verkaufsbedingungen Sonnabend, den 10. Mai 1890, mittags 103 Uhr,

zum Ueberbot am Sonuabend, den 31. Mai

890, Vormittags 10¿ Uhr,

ung dingliher Rechte und an die zur Immobiliar-

masse desselben gehörenden Gegenstände am Sounabend, den 10. Mai 1890, Vor- mittags 10 Uhr,

im Zimmer Nr. 2 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes

Der Auszug

Nr. 483 des

3) zur Anmeld Grundstück

Es werden daher C Auszuges aufgefordert, \pätestens den 13. September 1890, bei dem unterzeihneten Gericht, Zimmer hre Rechte anzumelden und den Auszug drigenfalls die Kraftloserklärung des-

den 29. Januar 1890. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der städtishen Sparkasse

. Pr.:

127368 über 865 Mark 10 Pf., aus-

efertigt für Wilhelm Sczesni, und

Nr. 4556 über 1657 Mark 81 Pf., aus-

gefertigt für Rudolf Neumann,

oren gegangen, und sollen auf den

thümers der beiden Bücher, des

Gastwirths W. Sczesny hier, zum Z

Ausfertigung amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber

27. Juni 1890, unterzeihneten Geri

statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. Mai d. I. an auf der Gerichts\{reiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Cordt in Stuck, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge- statten wird.

Grabow, den 26. Februar 1890. Großherzogliches Amtsgericht.

Abtheilung I. vorzulegen, widri selben erfolgen wird.

Neuftadt W./Pr.,

Bekanutmachung. des Ackermanns August Benecke in

In Sachen der die Wittwe des Steinhauers

erze, Klägers, wi zu Königsb S N III. N Bodenstein, Beklagte, wegen Hypothekforderung und Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die me des der Beklagten gehörigen

Beschlagnah ens No. ass. 40 in Bodenstein

Neuanbauerwe| sind angeblich verl

Antrag des Eigen

Zwangsversteigerung dur Beschluß wecke der neuen

zum Zwecke der Eintragung dieses

vom 25, v. Mts. verfügt, auf die im Grundbuche am 25. v. Mts. erfolgt r Zwangsversteigerung auf Dienstag, i 1890, Nachmittags 3 Uhr, vor chem Amtsgerichte in der Steinwachs'shen haft in Bodenstein angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken reichen haben.

Lutter a. Bbge., den 15. Februar 1890.

Herzogliches Amtsgericht.

der Bücher auf- i Aufgebotstermine Mittags 12 Uhr, bei dem chte (Zimmer 63), ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., den 24. November 1889. Königliches Amtsgericht. RI.

] Aufgebot. Die Sparkassenbüher der Spar- Kasse des Kreises Grafschaft Hohenstein, zu Nord-

a. Nr. 16 061, ausgefertigt auf den Namen der riederike Dietrich zu Liebenrode, welhes am 31, Ja- 1885 auf 1957 M 35 S gelautet und ein- \chließlich der aufgekommenen Zinsen am 1, Januar 1889 in Höhe von 2170 A 7 4 Gültigkeit ge-

Nr. 40 312, ausgefertigt auf den Namen der zu Nordhausen,

Beschlusses ist, Termin zu den 13. M

Gastwirthf\ : s riefe zu über- Königlichen

Quast, geb. , welche an die be- rühe machen wollen, e spätestens in dem am Vormittags 10 Uhr, Abtheilung I. des unter- zeichneten Gerichtes anstehenden Termine anzumelde widrigenfalls die betreffende Nachlaßmasse an die meldenden und {si legitimirenden Erben, in Er- elben an den Fiskus verabfolgt wird, Meldenden aber die von dem Verfügungen weder Rechnungslegung sondern nur Herausgabe * g orbandenen zu fordern berechtigt find. Potsdam, den 18. Februar Königliches Amtsgericht. Beröffentliht: Kokkot, als Gerichts\

Aufgebot.

Die Firma Schwarzshild Fischer & Cie. Barmen hat das Aufgebot behufs Kraftloserklärung eines angeblih verloren gegangenen Wechsels über 150 M, d. d. Barmen, 12. August 1889, gezogen . Dey auf E. Hahne in Barmen, von tirt, fällig am 12. November 1889, . em Aussteller an Gebr. Matthey«SWt »- -; . die weiteren Indossa E E Glas und Spiegelmanufaktur Nachf. Cosmann & Sohn in Essen zeigt 4 Antragstellerin girirt ist, beantragt #5

ordert, spä" i

den 10. Oktober 18905? vor dem unterzeihneten Gèe

und Darlehns-

au Christiane Friederike, verw. Finzel, feriß bei Meerane und Gen. Aufgebotsverfahren zu Kraftloserklärung des 4 9/6 K. S. Staatsshuldenkassensheins vom Jah 1847 Nr. 11352 über 500 Thaler, des 4/0 dergl. der vereinigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Serie I. Nr. 1826 über 500 Thaler, der 4 %/ (vorm. dergl. vom Iahre 1867 Serie I. Nr. 4274, d 5654 über je 500 Thaler und der Creditbriefe des Landwirthschaftlihen Creditvereins Sa(hsen Serie I. -Litt, A. N d Serie I. Litt. C. Nr. 515 über 300 A S bier anhängig gemacht worden. Dresden, den 2%. Februar 1890, Königliches A, Abtheilung Tb.

Baumann, in Sei

mangelung der) die sih später shaftsbesißer inzwischen get Ó anzuerkennen verpflichtet und Geschwister Elsner _ der Nuzungen, 13. Angust 1886 auf 76 4 28 F gelautet und ein- r aufgekommenen Zinsen am 1, Januar he von 83 A 65 & Z Gültigkeit ge-

5567, 5653 un welches am

i Znigrei {ließli de im Königreiche 1888 in

über 1500 Æ & H un Abtheilung I.

bli verloren gegangen und sollen auf lleinigen Erben der Friederike Dietrich,

Antrag des a Adalbert Dietrich

Freigutsbesißers resp. des Vaters der Gesch Karl Elsner zu Nordhausen, zum Z Ausfertigungen für kraftlos erklärt werden. ß werden die Inhaber der bezeichneten Bücher hiermit aufgefordert, spätestens im Juni 1890, Vor 11 Uhr, bei uns in unserem Geschäftszimmer Nr. 14 ihre Rechte anzumelden und die Büch zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

November 1889,

zu Liebenrode, wister Elsner, Malers

Aufgebot. wecke der Erthei-

Justiz-Rath Helmershauseu bier hat für die Anna Elisabethe Weber in Streben- dorf das Aufgebot des 4/oigen Pfandbriefs der Deutschen Hypothekenbank Läitt. K. Nr. 11914 über 50 M nebst Zinsabschnitten vom 1. Januar 1889, mit der Behauptung, daß lehterer bei dem am 14. September in Strebendorf ausgebrohenen Brand dur diesen zerstört worden sei, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen , widrigenfalls die Kraftlos- erklärung derselben erfolgen wird. Meiningen, den 20. Februar 1890. Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung Il.

E Ausgefertigt : Meiningen, den 26. Februar 1890.

(L. 8.) che, Gerichts\hreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

_ Aufgebot. Der Kohlenhändler Heinrih Krausen in Düfsel- f hat das Aufgebot nach- benannter Antheil (— Kux —) heine des Erzbergwerks Glüdauf bei Velbert und Neviges, nämli: der Antheil Kux {heine Nr. 290 und 291, ein- er H. Krausen in Düsseldorf, : er der Urkunde wird aufge- fordert, binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, in dessen anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die U widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

angenöverg, den 5. Februar 1890. Königlihes Amtsgericht.

st h Glau, Assistent, erihts]chreiber des Nd (G Mutagerichts.

Der Rechtsanwalt

Leßterem accep welher von del Lothes girirt ist, mente Adolf,

alke H

und zuleßt an die Der Inhaber der Urkunde wird aufge testens in dem auf Vormittags 11 Uhr, rihte, Zimmer Nr. 15, anberaumten termine seine Rehte anzumelden und den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung d Urkunde erfolgen wird. Barmen, den 20, Februar 1890, Königliches Amtsgericht. TV.

] Aufgebot. Die Schweizerishe Vol

erfolgen wird. : Nordhausen, den 22. t Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[49956] Aufgebot behufs Kraftloserklärung

Autrag der Wittwe des Anna Sophie, geb. Ganderkesee, _Inhaber des

13, Dezember 1866 auf den Namen mit einer Einlage von gegenwärtig send, héiermit um weiteren Ver- Juni 1890, anberaumten, unten im Nr. 6, stattfindenden Rechte die gedachte drigenfalls leßtere für

Auf zulässig befundenen Landmanns Friedrich Jüchter, Strodthoff,_ Delmenhorst, wird der unbekannte Einlegebuchs Nr. 8061, am des „Friedrich Jüchter“ 230 Gosldthalern Guthaben von 715 M 39 n ch pätestens in dem z

f in Bern, vertrete durch Rechtsanwalt Dr. Jourdan in Mainz, hat däs #7 Aufgebot eines am 5. Oktober 1888 von der a Alphonse Weill zu Chaux de fonds an eigene auf L. Friedmann, Uhrenhandlung zu i Hartmann Geneux u. C Jmier und von dieser an die Antragstellerin März 1889 fälligen Wechsels über s __ j Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pätestens in dem auf Freitag, den 19. September 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht Saal Nr. 22 anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel- den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Maiuz, den 11. J 0 Großherzoglihes Amtsgericht.

e Ausfertigun : „Gerichtsschreiber.

eröffnet und

aufgefordert, \ fahren auf Montag, Nachmittags 124 Uhr, Stadthause bierselbst, Zimmer Termine unter Anmeldung sei Urkunde hier vorzulegen, wi kraftlos erklärt werden soll. Bremen, den 3. Dezembe Das Amtsgericht. gez. Völckers.

Zur Beglaubigung: Stede,

Aufgebot. Sieferbruhs von Reichmannsdorf hat Buchs Nr. 7195 hiesiger 4418 # mit dem Be ihm anläßlih des am Brandes seines Gehöf handen gekommen sei

2) Desgleichen genmüller hie

kasse beantragt, bis Juni v.

dorf, Breitestraße Nr. 9, girirten, am 15. 4 286.— beantragt.

etragen auf den B

Gerichtsschreiber.

Sitzungssaale, seher Anton Kiesewetter die Kraftloserklärung des städtishen Sparkasse über fen beantragt, daß dasselbe 10. Juni v. Is. stattgehabten tes verbrannt oder sonst ab-

der Kaufmann Christian ftloserklärung der Bücher hiesiger städtishen Spar- da dieselben in der Zei ri egangen seien. agenmüller lautend, be-

37 4, das Buch 8975, end, eine solche über

Aufgebot. ufner Mikkel arien in

Beglaubigt: t einer Aussageakte vom

Vas O eler RLE

, aus welcher für Söôren Andreas Sd 787,50 M zu 4°/0 Zinsen und Effekten im Worihe von 112 4 50 „4 in Band I. Blatt 42 Abthei- lung 1II. Nr. 1 Grundbuhs von Hjerting eingetragen

nd, 2) der Hufner Mads Jörgensen K in l hat das Aufgebot einer Äidsoceute vom A, D riter

Amtsgericht MEMInra.

Der Kaufma F Seilbut treten d nn J. M. j

die Rechtsanwälte Dres. Semler ‘Uo Buxcard, 8

das Aufgebot beantragt z

von der Reichsbank Haupt|

ablungen über

ur Kraftloserklärun h. Ehringhaus laut

telle, bieselbst, am 1