1890 / 64 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

politisch:religiöser Kampf? Jch bin auf allen Gebieten der Kirche und der Schule befriedigt, wenn der status quo ante wiederhergestellt wird. Die Beziehungen zwishen dem Ab- eordnetenhause und dem Reichstage werden wir wahren, um o mehr, als ein Theil der konservativen Partei an den ént- scheidenden Stellen schon jeßt klarzumachen bemüht is, daß dieser Reichstag gar niht zu brauchen sei und bald- möglihst wieder nah Hause geshickt werden müsse. Uns kann es recht fein; wir werden dafür sorgen, daß wir die Wahlshlaht sofort von Neuem be- ginnen können. Jh bin sehr bereit, morgen den Gang nohma!s zu machen. Es ist ja klar, daß, wenn man in einer Versammlung nit mehr ist, man alle Wege versucht, um wieder hineinzukommen. Die Bewohner der polnischen Landestheile sind deutshe Staatsbürger, die allerdings polnisch \prehen, aber sonst völlig gleich den Anderen sind. Wir haben ja noch andere Nationalitäten, Littaucr, Tschehen, Wallonen. Auf den Schlachtfeldern haben jih die polnischen Regimenter sehr wohl bewährt. Wenn die Deutschen niht für einen Polen stimmen dürfen, wird der Krieg zwischen Deutschen und Polen in Permanenz erklärt. Jh freue mich von ganzem Herzen über dieses erst- malige Zusammengehen beider bei den Wahlen. Jn dem großen und ernsthaften Kampf gegen die Sozial- demokratie müssen Alle, welhe die bestehende Staats- und Gesellshaftsordnung aufrecht erhalten wollen, zu- sammentreten , um dem Ansturm der sozialistishen Jdeen Widerstand zu leisten, besonders den anarchistishen Elementen, die sih bereits geltend machen. i l anderen Streitigkeiten aufzuheben, der Kirche ihre Freiheit zu gewähren, die Nationalitäten zu berücksichtigen und nach allen Seiten Frieden zu predigen. Jh appellire an Jhren Patriotismus, machen wir Alle gemeinschaftlih Front gegen den gefährlichsten Feind. Dagegen kommen die Feinde von Außen nicht in Betracht. Jch blase zum Frieden, blasen Sie nit zum Kriege!

Abg. von Puttkamer (Plauth): Der Abg. Nickert hat mit der Entrüstung, die ihm eigen ijt, in Abrede gestellt, daß die freisinnige Partei in Westpreußen bei den Stichwahlen für die Polen gestimmt hat. Jch hebe nebenbei hervor, daß der Abg. Windthorst es aber sür erlaubt und im nationalen Jateresse sogar für geboten erklärt hat, daß Deutsche mit den Polen stimmen. Der Abg. Niet hat in Bezug auf Graudenz- Strasburg nicht die Thatsache aus der Welt schaffen können, daß bei den Stichwahlen mehr polnishe Stimmen abgegeben wur- den wie deutsche, während bei der ersten Wahl das Umgekehrte der Fall war. Nach dem Graudenzer „Geselligen“ fand in Graudenz zwischen der ersten Wahl und der Stichwahl eine deutschfreisinnige Versammlung slatt, in welcher von den Frei- sinnigen drei verschiedene Standpunkte den Polen gegenüber eingenommen wurden. Der Enragirteste, Justiz-Rath Mangels- dorf, erklärte ganz offen, man solle durchaus keine Direktive geben, etwa gegen den Polen Front zu machen. Man müsse es jedem deutshen Wähler überlassen, wie er stimmen wolle, das Kartell dürfe man durcch- aus niht unterstüßen. Ein anderer Redner forderte auf,

geschlossen gegen den Polen zu stimmen, ein dritter wollte den Deutschen nur „empfehlen“, für das Kartell zu stimmen. Zwischen den drei Richtungen entbrannte ein hestiger Streit. Derjenige Redner, der für die Deutschen eintrat, verließ mit

seinen Anhängern den Saal. Hr. Mangelsdorf blieb zunächst in der Majorität, endlich wurde eine Resolution des dritten Redners angenommen, welcher einen vermittelnden Standpunkt empfahl. Das Resultat konnte natürlih nur dasjenige sein, welches wir bei den Stichwahlen vor uns gehabt haben. Jch habe feiner Partei cinen Vorwurf daraus gemacht, daß sie im ersten Wahlgange eine Kraftyrobe veranstaltet hat. Es kommt nur darauf an, wie sie bei der Stihwahl gestimmt hat. 1881, als ih dort kandidirte, hat das ganze konservative Wahlcomité im „Geselligen“ alle Deutschen aufgefordert, einstimmig für den deutshen, liberalen Kandidaten einzutreten. Die Polen ließen aber am Morgen vor der Stichwahl rothe Zettel anschlagen, die nur die Unterschrift trugen „Das Wahl- comité“ und in denen alle konservativen deutshen Wähler aufgefordert wurden, nunmehr für den Polen zu stimmen. D:eser Kniff hat allerdings viele ungebildete deutsche Wähler veranlaßt, für den Polen zu stimmen. Nun hat aber der Abg. Nickert es unterlassen, auf den Wahlkreis Rosenberg-Löbau hinzuweisen , über den er doch unterrichtet sein mußte. Es ist ganz unzweifelhaft, daß im stockdeutshen Rosenberger Kreise über 1000 kleine Fnstleute und Einlieger verführt worden sind, für den Polen zu stimmen, und zwar durch die Schnapsflasche, die man dort hat kreisen lassen. Die nationale Begeisterung des Abg. Rickert harmonirt wenig mit der Abstimmung seiner Partei. Die Sache war nicht etwa an Ort und Stelle, sondern von hic: aus dirigirt worden, wofür ich die Beweise in Händen babe; ¿h will sie hier niht vorbringen, um die Herren zu 1chonen. Der Abg. Rickert vergaloppirte sich am Schluß seiner Rede, wenn er sagte, man solle es doch auh den Freisinnigen niht verwehren, mit den Polen I sammenzugehen. Da trat cinmal der innere Mensch des Abg. Rickert zu Tage. Den polnishen Abgeordneten habe Q keineëwegs Eidbruch vorgeworfen. Jch meine aber, da die Treue dieser wenigen Abgeordneten würde, wenn die übrigen vier Millionen Polen: zur vnsurrekiion schreiten würden. Denken Sie doch an 1848 und 1863. Gewiß brauchen wir heute keine Angst zu haben; will aber der Abg. Rickert eine Garantie für die Zu- kunft übernehmen? Dem Abg. Windthorst und den Han- noveranern traue ih gewiß sehr viel Einsicht und Verständniß zu. Der hannoversche Volksstamm is} uns sehr tüchtig und lieb, sonst hätten wir ihn nicht annektirt, aber die altpreußischen und polnishen Verhältnisse kennt der Abg. Windt- orst fehr wenig, Den Uebergang vom milden zum trengen Regiment haben die Polen selbst ver- \huldet. Sie benußten die Shwäche des preußischen Staats, um 1846, wie Hr. von Stablewski uns einmal verrieth, eine Verschwörung anzuz -tteln, die 1848 in offene Rebellion über- ging. Da es sih um die Losreißung dieser Landestheile handelte, kann man diese Revolution nicht mit der Berliner vergleihen. Was mit dem neuen Reichstage ge- \hehen wird, wird von der Stellung abhängen, welche der Abg. Windthorst einnehmen wird. Weder die Bundesregierungen, noch eine Partei wird so thöricht sein, “hon in diesem Augenblick mit dem Plan einer Auf-

wenig helfen

„lösung des Reichêtages vorzugehen. Das könnte dem Abg. # ¿Windthorst so rect passen, wenn er die Ecregung der res t e uO für die nächste benußen könnte. So dumm

ind Wir werden vor allen Dingen erst einige Thor-

Hd héiten, abwarten, die von der jeßigen Majorität gemacht werden,

Es ist an der Zeit, alle |: la}

dann werden wir mit Erfolg zur Auflösung schreiten können. J will mit dem Abg. Windthorst nicht streiten, ob er Recht daran ethan hat, die Polen gegen das Kartell für seine Zwecke zu Peiugen; aber er wird von mir niht erwarten, daß ich die polnische Frage von demselben Standpunkt ansehe. Für mich giebt es ein anderes Jnteresse, nämlich das eigenste Juteresse des brandenburg-preußishen Staats und des hohenzollernshen Fürstenhauses. Der Abg. Windthorst hält dieses Gese für den Ausfluß einer barbarishen Staatsraison. Für mich ist die höhsle Staatsraison die FJntegrität und Sicherheit meines Vateriand-s. Die Königlichen Versprechungen und Patente haben die Polen selbft dur ihre Haltung verwirki, und es ist sehr naiv von dem Abg. indthorst, wenn er glaubt, daß dur die Stimmabgabe der Freisinnigen für die Polen eine Verbrüderung der Nationalitäten erzielt werden könne. Er benußt die Polen für seine kirchenpolitishen Zwede und hält sie im Uebriaen für ungefährlih, weil er die polnishen Ver- hältnisse, die Abschließung der Polen nicht kennt, Troßdem er hier jo sehr die polnishe Fahne s{hwingt, würde er keine Gnade vor den Augen einer polnishen Dame finden. Nicht, als wenn ih die Polen nicht als liebenswürdige Menschen \chäßte. Aber das Hemd ist mir näher als der Rock. Als politische Partei, die hier sogar ihre nationale Vertretung hat, muß ih sie bekämpfen. Jch halte das Geseg für nothwendig und werde den Etat der Ansiedelungskommission bewilligen. Abg. Rickert: Der Abg. von Tiedemann möchte in seinem Wahlkreise meine heutige Rede gedruckt verbreiten ih würde, meint er, dann nicht einmal mehr

assen ; l . Jch will das Opfer bringen,

400 Stimmen dort erhalten.

“meine Rede verbreiten zu lassen, bedinge mir aber aus, daß er

für jede Stimme, die ih mehr erhalte, zu einem wohlthätigen Zweck eine Strafe zahle. Der Abg. von Puttkamer sagte, ih hätte mit Entrüstung gesprochen. Wie kanu das Jemand thun, der Sie vernichtet hat? Der Abg. von Puttkamer hat ih shließlich auf den Wahlkreis Rosenberg-Löbau zurückgezogen. Gestern sagte er, daß in den westpreußishen Wahlkreisen die freisinnige Partei fast überall offen oder versteckt den Polen zum Siege verholfen habe. Jh frage nun, ist es loyal von ihm gehandelt, zu sagen, daß die freisinnigen Wähler im Graudenzer Kreije für den Polen eingetreten sind, nach- dem ex selber aus dem Graudenzer „Geselligen“ hat be- weisen müssen, wie die Wahlversammlungen mit großer Mehrheit sich dafür entschieden haben, für den deutshen Kan- didaten zu stimmen. Der Abg. von Puttkamer sagte, es sei festgestellt, daß über 1000 Wähler für den Polen g-stimmt hätten. Jh weiß nichts davon. Wenn er aber behauptet hat, daß die Abstimmung in Rosenberg von hier aus dirigirt worden ist, und wenn er weiter gesagt hat, er habe dafür die Beweise in Händen, wolle sie aber®* niht mittheilen, so bitte ih ihn, ganz rüdhaltlos und ohne Sorge darum, uns nicht zu kom- promittiren, gegen uns mit seinen Beweisen herauszurücken. Jh sehe voraus, daß diese Direktive von der Berliner Central- leitung und niht von irgend einem X oder Y ausgegangen sein soll. Die Centralleitung der freisinnigen Partei hat ausdrücktlih einstimmig beschlossen, diesmal, wie au schon früher, absolute Zurückhaltung allen Parteien gegenüber bei den Stichwahlen zu beobahten. Jh freue mich dieses Be- \{lusses, denn ih bin der entschiedenste Gegner ciner Einwir- Tung der Parteilcitung von hier aus auf die Stihhwaßhlfreise. Nichts ist shlimmer, als wenn die Partei von einem Central- punkt wie eine Puppe gezogen wird. Jch bitte also den Abg. von Puttkamer, in öffentlier Sißung die Belege für seine Behauplung beizubringen. Der Abg. von Puttkamer hat ch!ießlich das Gebiet der hohen Politik betreten. Die Jnte- grität des preußishen Staats wollen wir auch, wie die Er- haltung unseres glorreichen Fürstenhauses, aber wir wollen nicht, daß gleichberehtigte Staatsbürger so behandelt werden, wiz die Polengesete es thun.

Abg. Dr. Sattler: Der Abg. Nickert hat dur seine Zahlen nicht beweisen könnea, daß die Freisinnigen in Graudenz nicht für die Polen gestimmt haben; sie haben mincestens ihre Pfliht nicht gethan, um die Wahl des Polen zu verhindern. Daß der Abg. Windthorst im neuen Reichstage ein Tausch- geschäft eintreten zu lassen bereit sein werde, davon war ih auch ohne eine Erklärung von seiner Seite überzeugt. Wenn er aber auh die die Polen betreffenden Fragen in das Tauschgeshäst mit einziehen will, so wird exr bald finden, daß der Träger der Krone, die deutschen Katholiken und die ganze Bevölkerung, die irgendwie ein historishes Ge- fühl hat, ihm entgegentreten. Die Krone würde ih nicht er- wähnt haben, wenn nicht der Abg. Windthorsi in den leßten Tagen wiederholt versucht hätte, fg dem jeßigen Träger der Krone zu nähern. Er hat das Centrum stets als die haupt- sächlihsten Gegner der Sozialdemokratie hingestellt. München I ist an die Sozialdemokraten verloren gegangen, weil die Centrumépartei \sich der Abstimmung enthalten oder für den Sozialdemokraten gestimmt hat. Jn Hannover haben 1887 und 1890 die Deutsch-Hannoveraner, ebenso wie die Nationalliberalen im Fahre 1884 für Meister, zum Theil für den Sozialdemokraten gestimmt, zum Theil sich der Abstimmung enthalten. Fn Mannheim ist die Centrumspartei direkt angewiesen worden, für den Sozialdemokraten gegen den Nationalliberalen zu stimmen. Jn dem Wahlkreise des Abg. von Bennigsen ist es den einzelnen Wählern überlassen worden, für den Sozialdemokraten zu stimmen, aber angerathen, keinesfalls die Stimme Hrn. von Bennigsen zu geben. Jm „Hanauer Anzeiger“ fand sich eine Annonce: „Centrumswähler! Parole ist Stimmenthaltung! So telegraphirt Windthorst!“ Das ist das thatsächlihe Verhalten der Centrumspartei bei den Wahlen gegenüber den Sozialdemokraten. Wir sind bereit, mit dem Abg. Windthorst zusammenzustimmen gegen die Sozial: demokraten, wenn die Thaten den Worten entsprechen; sonst nicht.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird abgelehnt.

Abg. Dr, Windthorst: Der Abg. von Puttkamer hat mih mit den Polinnen bedroht; er sollte diese Sorge mir überlassen. Die Herren legen mir hier alle möglichen Dinge bei; ih könnte dana wirkli glauben, daß ih ein gewaltiger Kerl wäre. Zch habe nichts, als einen festen Rehtsboden, von dem ih niht weihe, Die Tanzkünste der National: liberalen werde ih niemals lernen. Jn dem Wahl- aufrufe der Centrumspartei im Wahlkreise von Ben- nigsen's finde ih nicht die Aufforderung, für den Sozial: demokraten zu stimmen. Es würde in der That in dem Reichstage etwas gefehlt haben, wenn der Abg. von Bennigsen aud durchgefallen wäre. Sollte ih mit dem Abg, von Bennigsen eine Vi a Basis finden können, fo bin ih bereit, darauf mit ihm zu operiren; es darf aber keine nationalliberale Basis sein. Jnteressant war das Zugeständniß

des Abg. Sattler, daß die Nationalliberalen 1884 für den Sozialdemokraten Meister gestimmt haben. Jn Hanau habe ih es für gut gehalten, Wahlenthaltung anzurathen, weil die Katholiken nicht einen Mann in der Stihwahl wählen konnten, den sie im ersten Wahlgang auf Tod und Leben bekämpft haben. Das Gegentheil zu verlangen, ist unerhört. __ Abg. von Puttkamer (Plauth): Darüber, ob die frei- sinnige Parteileitung bei der Wahl in Rosenberg ihre Hand im Spiel hatte, könnte ih mich einfach auf die „Freisinnige Zeitung“ beziehen. Jh könnte Jhnen auch einen Namen nennen, aber ih will es niht thun, um den Mann nicht zu kompromittiren. Jh möthte nux darauf hinweisen, daß der Beweis recht klingend in die Augen fiel. Jch habe ferner nur gesagt, daß die Polen diejenigen Rechte verwirkt haben, die ihnen in Bezug auf ihre Sprache in der Schule, bei den Behörden u. \. w. versprohen worden sind; die allgemeinen Staatsbürgerrehte habe ih natürlih nit gemeint. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. __ Abg. Ri ckert (persönlich): Der Abg. von Puttkamer hat wiederum keinen Namen genannt, sondern nur dunkle An- deutungen gemacht; er hat dadurch die Sache nur verschlimmert. Das geren ist parlamentarisch nit erlaubt und durhaus verwerflih.

Abg. von Puttkamer: Daß eine Parteileitung Geld nah einem Wahlkreise s{hickt, halte ih niht für so unehren- haft und unerlaubt. Das thun alle Parteien. Jch habe mit meiner Bemerkung nur sagen wollen, daß die Parteileitung ihre Hand im Spiele hatte. Den Namen werde ih nicht nennen.

Der Etat der Ansiedlungskommission wird bewilligt, die Denkschrift für erledigt erklärt.

S(luß 4 Uhr.

Dem Hauses der Abgeordneten is der nach- stehende Entwurf eines Gesepßes, betreffend die Für- sorge für die Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, zugegangen:

8. 1. Die binterblicbenen ehelichen oder dur® naGgefolgte Ehe legitimirten Kinder eines Lehrers, welcher zur Zeit seines Todes an einer öffentlichen Volkeschule definitiv angestellt oder aus dem Dienst an derselben mit lebenslängliher Pension in den Ruhestand versetzt war, erhalten aus der Staatskasse Waisengeld.

§. 2. Keinen Anspruch auf Waisengeld auf Grund dieses Gesctzes haben 1) diejenigen Waifen, welchen ein Unspruh auf Waisengeld auf Grund des Gefeßes vom 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbarey Staatébeamten, (Gesetz- Samml. S. 298) zustebt; 2) die Kinder derjenigen Lehrer, welche zur Zeit ihres Todes oder ihrer Verseßung in den Ruhe- stand nur nebenamtlich im öffentlihen Volts\chuldienst angestellt waren; 3) die Kinder aus der Ehe eines pensionirten Lehrers, welche derselbe erst uach seiner Verseßung in den Ruhestand geschlossen hat ; 4) die Kinder eines mit Belassung eines Theils der gesetlihen Pension aus dem Dienste entlassenen Lehrers,

8. 3. Das Waisengeld beträgt: 1) für Kinder, deren Mutter lebt und zum Bezug von Wittroengeld aus einer nach den Vor- {riften der Gesetze vom 22, Dezember 1869 (Geseßz-Samml. 1870 S. 1) und vom 24. Februar 1881 (Geseß-Samml. S. 41) eîin- gerihteten Wittwen- und Waisenkasse für Elementarlehrer oder aus einer gemäß §. 11 des ersteren Geseßes an Stelle einer solhen Kasse bestehenden anderweitiaen Anstalt zur Versorgung von Lehrer- woittwen berechtigt ist, jährliG fünfzig Mark für jedes Kind; 2) für Kinder, terea Mutter ni{cht mehr lebt oder ¿um Bezuge von Wittwengeld aus einer der unter Ziffer 1 bezeih- neten Versorgungéarstalten nit berechtigt ist, jährli vierundaßtzig Mark für jedes Kind. Auf leyt:res Waisengeld werden diejenigen Bezüge bis zu einem Betrage derselben von zweihundertundfünfzig Mark jäbrlich angercechnet, welche den Kindern aus einer tach den Vorschriften dec Geseße vom 22. Dezember 1869 und vom 24. Fe- bruar 1881 eingerichteten Wittroen- und Waisenkasse für EClementar- lehrer zustehen.

§. 4 Die Zahlung des Waisengeldes beginnt mit dem Ablauf der Gnadenzeit, die Zahlung des in dem §, 3 Ziffec 2 bestimmten Waisengeldes niht vor dem Beginn desjeaigen Vonats, welcher auf den Zeitpunkt des Eintritts der dort bezeichneten Voraus'etzung folgt. Das Waisengeld wird monatlich im Boraus gezabit, An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt die Schulaufsichtsbehörde. Nicht abgebobene Theilbeträge des Waisengeldes verjähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fälligkeit an gerechnet, zu Gunsten der Staatskasse. i

8. ò. Das Waisengeld kann mit rehtliher Wirkung weder ab- getreten noch verpfändet oder sonst übertragen werden.

6, Das Recht auf den Bezug des Waisengeldes crlischt: 1) mit dem Ablauf des Monats, in welchem die Waise das acht- zehnte Lebensjahr voilendet; 2) mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie si verhcirathet oder stirbt, Das Necht auf den Bezug des Waiscngeldes raht, wenn die Waise die deutshe Staatsangchörig- keit verliert, bis zur etwaigen Wiedererlangung derselben. :

8 7. Die Entscheidung darüber, ob und welches Waisengeld den Waifen eines Lehrers zusteht, erfolgt durch die Schulavufsichts- behörde, Die Beschreitung des Netêweges gegen diese Entscheidung steht den Betheiligten offen, do muß die Entscheidung des Ministers der geistlichen, Uaterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten der Klage vorhergehen uud letztere sodaan bei Verlust des Kiagerechts inner- halb sechs Monaten, nachdem den Betheiligten die Entscheidung des Ministers der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten bekannt gemacht worden, erboben werden, Der Verlust des Klage- rets tritt auch dann ein, wenn von cen Betheiligten gegen die Ent- {eidung der Schulaufsichtsbehörde über den Anspruch auf Waisen- geld nicht binren gleihec Frist die Beschwerde an den Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten erhoben ist.

. 8, Für den Bereich der Wittwoen- und Waisenkasse im Regierungsbezirk Wiesbaden kann mit Königliher Genehmigung von dem Miniïer der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten

angeordnet werden, daß die den Lehrerwaisen aus dieser Kasse zu-

stebenden Bezüge ganz oder theilweise um den Betrag der denselben nah diesem Gese aus der Staatskasse zu gewährenden Waisengelder gekürzt werden. Viese Kürzung ist jedoch nur soweit zulässig, als die aus der Kasse zahlbare Wittwen- und Waisenpension niht unter den Betrag von jährli 250 4 herabsinkt, und nur unter der weiteren Vor- ausfeßung, daß die eintretende Ersparniß zur entsprebenden Ermäßi- gung der Beiträge der zur Unterßaltung der Kasse verpflihteten Bolks- [chuljehrer und Schulverbände Verwendung findet. i

§. 9 Dieses Gesct tritt mit dcm 1. Juli 1890 in Kraft, Mit dem gedachten Zeitpunkte treten die Bestimmungen der Dienst- pragmatik für das vormalige as Hobenzollern- Hechingen vom 11 Olktober 1843 über die Gewährung von Erziehungsöveiträgen an Waisen von Volks\{huallehrern außer Kraft. i

§. 10. Mit der Auéführung dieses Geseßes werden der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenbeiten* und der Finanz-Minister beauftragt.

Die Begründung lautet:

Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Volks\{chullehrer hat sich vielfa in denjenigen Fällen als unzureichend erwiesen, in denen der verstorbene Lehrer eine zahlreihe Familie zurückgelassen hat, weil aus den zur Erfüllung jener Aufgabe in dem weitaus größten Theile des Staats bestimmten, nach den Vorschristen der Geseße vom 22. Dezember 1869 (Geseßz:-Samml. 1870 S. 1) und vom 24. Fe» bruar 1881 (Gescz-Samml. S. 41) eingerihteten Elementarlehrer- Wittwen- und Waisenkassen, abgesehen von seltenen Ausnahmen, jeder

Familie ohne Rücksiht auf die Anzahl der zu derselben gehörigen Perfonen nur eine Pension von 250 # jährlih gewährt wird.

Um der bedrängten Lage dieser Hinterbliebenen Abhülfe zu \{affen, sind die Mittel des zu Unterstüßungen für Wittwen und Waisen von Elementarlehrern bestimmten Fonds Kap. 121 Tit. 29b des Staatshaushalts-Etats im laufenden Etatsjahre von 70 000 4 auf 200 000 A verstärkt worden. :

Nach den) vorliegenden Erfahrungen is es indeß als dringend wünschenswerth zu erachten, außerdem dur eine allgemeine geseyliche Maßregel den vorbezeihneten organischen Mangel tes Versorgungs- wesens der Hinterbliebenen der Volksschullehrer zu beseitigen.

In dem §. 1 des Gefezentwurfs wird daher vorgeshlagen, den hintezbliebenen echelidhen odcr dur nacgefolgte Ehe legitimirten Kindern eines Lehrers, welcher zur Zeit seines Todes an einer öffent- lichen Volks\ch{ule definitiv angestellt oder aus dem Dienst an derselben mit lebenslängliher Pension in den Ruhestand verseßt war, einen Rechts8auspruh auf Waisengeld einzuräumen.

Da Bedenken getragen werden mufß, gegenwärtig den Schul- verbänden die hiermit verbundene Belastung, welche sich auf ungefähr 300 000 Æ jährli belaufen wird, aufzuerlegen, und da die Elementar- lehrer-Wittwen- und Waiser kassen dieseibe nit übernehmen können, nachdem die Beiträge der Mitglieder fast allgemein in Wegiall ge- braht find, so bleibt nur übrig, die Waisengelder aus den all- gemeinen Staatsfonds zu bístreiten. Dies darf in gleiher Weise wie die Uebernahme eines Theils der Pensionen der an den öffent- lichen Volksschulen definitiv augestellten Lehrer auf die Staatskasse durch das Geseß vom 6. Juli 1835 (Gescy-Samml. S. 298) als gerechtfertigt eractet werden.

Hieraus folgt, daß die Maßregel auf den Kreis der unter letzteres Gescy fallenden Lehrer zu beschränken ist. Andererseits wird dieselbe auf die Waisen der Volksschullehrer in dem gesammten Staats- gebiete, mithin auch auf die Waisen derjezigen Lehrer zu erstrecken sein, welche Mitglieder einer auf Grund bes §, 11 des Gesctzes vom 22. Dezember 1869 in Wirksamkeit gebliebenen Kasse sind, um fo mehr als auch für diese Waisen mehrfach bisber nicht in genügendem Mokfe gesorgt ist. :

Mit Rücksicht darauf, daß es sich im Uebrigen wesentlich um cine Ergänzung der Aufgaben der Eingangs gedachten Elementar- lehrerwittwen- und Waisenkassen handelt, und das gegenwärtige drin- gende Bedürfniß der Gewährung der Waisengelder ein sehr weit verbreitetes ist, wird es als zulässig und dur die besondere Sachlage geboten zu erachten sein, in Uebereinstimmung wit dem Vorgange des Gesetzes vom 24. Februar 1881 Art. I. auch den zur Zeit dcs In- kraftireten8s des im Entwurfe vorlieoenden Gefeßes bereits vorhandenen Waifen die Vortbeile deéselben zu Theil werden zu lassen. l

Die in dem §. 2 dcs Entwurfs in Aussiht genommene rähere Begrenzung des Kreises der zum Bezuge von Waisengeld Berechtigten schließt unter Ziffer 1 die Erlangung dopyelter Pensionen aus der Staatskasse aus und entsprict im Uebrigen den Vorschriften des Ge- seßes vom 20, Mai 1882, betreffend die Fürsorge sür die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten,

Die in §. 3 im Anschluß an die Vorschriften des §. 9 des lett- genaanten Geseßes unter Abrundung der Pension der Ganzwaisen auf volle Mark vergeschlagene Bestimmung der Höh: des Waifengeldes entspricht dem Bedürfniß. F :

Wenn und insoweit den zu einer Familie gehörenden Ganzwaisen {on ein Anspruch auf Pension in der im §. 3 Ziffer 2 Absfag 1 bestimmten Höhe aus einer in Gemäßheit der Ge)eyge vom 22, De- zember 1869 und 24. Februar 1881 eingeri{teten Kasse zusteht, liegt im Allgemeiren keine Veranlassung vor, denselben Waisengeld aus der Staatékasse zu gewähren. Hierauf beruht die Borscbrift in dem Teten Absatz dieses Poragraphen über dic dort näher bestimmte An- rechnung jener Pensionen auf das Waisengeld. i:

Dagegen wird von einer Anrechnung derjenigen Waisenpensionen abzufehen sein, zu deren Bezuge Kinder von Lehrern nach den Sta- tuten einzelner derjenigen Kassen berehtigi sind, welche gemäß 8. 11 des Gescßes von 22. Dezember 1869 an Stelle einer dcr vorgenann- ten Kassen bestehen. Denn diese ohne Jnanspruhnahme der all- gemeinen Staatsfonds auf Leistungen der Lehccr und Schulverbände fun- dirten Kassen sind aufre@t erhalten word?:n, weil du: dieselben in aus- kfömmliherer Weise als dur die dem Gesetze gemäß eingerihteten Kassen für die Hinterbliebenen der Lehrer geforgt wird. Diese auskömmlichere Fürsorge besteht bei einigen Kassen in dex Gewährung besonderer Waisenpensionen neben den Wittwenpensionen, bei anderen in einer verhältnißmäßig Hohen Bemessung des Betrages der letzteren. Eine Anrechnung der aus den Kafsen zahlbaren Wittwenpensionen auf das staailihe Waisengeld if in angz:messener Weise nicht wohl auéführbar. Die Ancrdnunz ciner Anrechnung der Waisfen- pensionen würde danoch ohne zureichende innere Begrün- dung eine ungleiwmäßige Wirkung des Gesctßes auf die Lage der Hinterbliebenen der Lehrer in den verschicvenen

Octen herbeiführen, Es empfiehlt sich um so mehr, cine solcze Naß- regel, welche von den Betheiligten als unbillig würde empfunden werden, zu vermeiden, als sonst die Aufrechthaltung der durch beson- dere Leistungen der Lehrer und Schulverbände ermöglichten günstigeren Gefialtunz der Lage der Hinterbliebenen der Lehrer in den hier in Frage kommenden Orten, welhe dem Sinne dcs §. 11 des Gesetzes vom 22, Dezember 1869 entfprehen dürfte, in Frage gestellt verden würde. Au ist die Abstandnahme von der Anrechnung für die Staats- kasse niht von erheblicher Bedeutung.

Aehnliche Erwägungen lassen es als gerech!tfertigt erscheinen, eine Anrechnung des in nachgenannten seltenen Ausnahnefällen die Summe von 250 A jährlich übersteigenden Betroges von Pensionen aus sol&en Kassen, welche nah den Vorschriften der Gesetze vom 22. De- zember 1869 und vom 24. Februar 1881 eingerichtet sind, auszuschließen, da die Gewährung des Mebrbetrages dur entsprehend höhere Beiträge der Lehrer und Schulverbände ermöglicht ist. Anwendung findet diese in dem letzten Absayß des 8. 4 vorgesehene Einschränkung der An- rechnung auf die Hinterbliebenen der Mitglieder, det Wittwen- und Waisenkassen für Schleswig und Holstein—Lauenburg, bei denen be- sondere Fonds vorhanden sind, aus welhen den Waisen Unter- stüßungen von 15 6 jährli gewährt werden, Ferner besteht für den alten Konsistorialbezirk Hannover eine besondere Kasse, aus welcher jedes elternlose Kind bis zum 18. Lebensjahr 18 „46 jährlich erhält. Ins- besondere aber werden aus der Wittwen- und Waisenkasse für den Negie- rungsbezirk Wiesbaden Pensionen in Höhe von je einem Sechstel der Pensioa, wélche dem Vater bei Eintritt des Todes zugestanden hat oder zugestanden hätte, an Waisen, deren Mutter noch lebt, von je einem Viertel dicser Pension an elternlose Waisen, und zwar im ersteren Falle neben einer Pension der Wittwe in Hohe von einem Drittel der Pension ihres verstorbenen Mannes gezahlt. Die Wittwen- und Waisenpensionen zusammen müssen aber mindestens 250 M. betcagen.

__ Da hiernach) die Bezüge der Hinterbliebenen der nassauischen Volksschullehrer bereits jeßt in besonders gener Weise geregelt sind, so wild cs demnäc)stiger näherer Prüfung bedürfen, ob nicht einer weiteren Erhöhung dieser Bezüge cine Ermäßigung der zur Be- streitung dec Ausgaben der Kasse zu leistenden Beiträge ihrer Mit- glieder oder der Schulverbände vorzuziehen scin möchte. Hierauf beruht die in dem §. 8 des Entwurfs vorgeschlagene Bestimmung.

Die in 88. 4 bis 7 aufgenommenen Vorschriften entspreben im Wesentlicken denjenigen der §8. 15 bis 20 des Gefeßes vom 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der un- mittelbaren Staatsbeamten.

Einen günstigen Einfluß auf die Gestaltung der Lage der Hinter- bliebenen der Lehrer wird insbesondere die Bor|chrift des 8. 6 Abs. 1 herbeiführen, nah welcher das Recht auf den Bezug des Waisengeldes erst mit dem Ablauf des Monats- erlöschen soll, in welchem die Waise das valiehute Lebensjahr vollendet, während die Kassen- pensionen der Regel nah nur bis zu einem niedrigeren Lebensalter der Waisen gezahlt werden. G L x

Nach §8. 26 der Dienstpragmatik für das vormalige Fürstenthum Hohenzollern + Hechingen vom 11. Oktober 1843 in Verbindung mit dem Anhang zu diesem Paragraphen und dem §. 24 erhalten die Vollwaifen ter dortigen Schullehrer cinen Erzichungsbeitrag von je

25 Gulden und diejenigen Kinder, deren Mutter noch lebt, einen Er- ziehungsbeitcag von je 19 Gulten jährlich aus der Staatskasse, so lange sie die Elementarshule besuchen. Es empfiehlt si, diese Vor- En für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer ausdrücklih auf- zuheben.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Herne fand am leßten Soantag eine von ca. 250 Berg- leuten bésuhte Versammlung der Zahlstellen Herne und Baukau des bergmännishen Verbandes statt, in welher die am vorhergehenden Sonntage beschlossene Sammlunz von Unter- schriften für die den Zechen einzureihende Forderung besprochen wurde. Es wurde, wie wir der „Rh. Westf. Ztg.“ entnehmen, bedauert, daß die Theilnahme, namentlich von Zehe „Sham- rockd*, eine fo geringe sei. Unter den Umständen könne man es den Delegirten nit rerdenken, wenn ihnen die Sache leid würde. Es brauche sih Niemand zu fürchten, seinen Namen herzugeben ; das Schriftstück würde nicht eher vorgelegt, als bis die Mehrheit da sei, au enthalte dasselbe nicht die Kündigung selbst, sondern nur die Erklärung, daß die Unterzeihner mit dem Vorgehen der Dele- girten einverstanden seien.

În Essen wurden, wie die „Frkf. Ztg.“ mittheilt, am Sonntag Belegschafts-Versammlungen der Zehen „Gustav“ und „Helena“, sowie der „Hoffnung“ abgehalten. Es wurde beschlossen, ans den Verbandsforderungen festzuhalten, eine proportionelle Lohn - erhöhung bis zu 50% zu verlangen, in erster Linie aber eine Schichtdauer von aht Stunden einshließlich Ein- und Ausfahrt. Dicse leßtere Forderung sei noch wichtiger als diejenige einer Lohn- erhöhung. Ferner wurde beschlossen, da aus baupolizeilichen Gründen die Behörde in Essen Massenversammlungen der Bergleute niht mehr gestattet, eine jede Belegschaft im Essener Revier zur Wahl be- sonderer Delegirten cinzuladen und die gemeinsamen Interessen der verschiedenen Belegschaften dann durch diefe Vertrauensmänner wahr- nehmen zu lassen, bis wieder allgemeine Versammlungen mögli sind. Der Verbandsvorstand hat den Essener Bergleuten die Herstellung eines eigenen neuen Vereinslokals empfohlen

Ueber den Riemendreherausstand in Barmen theilt die „Barmer Ztg.“ weiter mit, daß in den Betrieben von H. G. Grote, Gebr. Rittershaus, Herm. Swhröder, Fr. Tillmanns u. Co., Karl vom Scheidt, Rob. Wevpler und P. F. Böhmer die Arbeit be- dingungslos wieder aufgenommen worden ist. Ferner wurde in der Versammlung der Strikenden gestern witgetheilt, daß auch bei der Firma Kaiser u. Die die Meister und einzelne Arbeiter die Arbeit wieder aufgenommen haben. Die angedrohte Verfügung der Betriebssperre hat also ge- holfen. Auswärtige Arbeitskräfte, namentlich Weber, haben sch der „Westd. Ztg.“ zufolge in großer Zahl gemeldet, Wie „W. T, B.* heute meldet, haben die vorgestern und gestern abgehaltenen Versammlungen der \trikenden Riemendrehergesellen beschlossen, vor- läufig an dem Ausstand festzuhalten. Inzwischen haben jedo die Arbeiter einer weiteren Fabrik die Arbeit bedingungslos wieder aufgenommen.

Die Münchener „Allg. Ztg.“ berihtet aus Nürnberg untec dem 9. d. M.: Eine heute Vormittag im Beckengarten abgehaltene Versammlung, die von Tausenden von Arbeitern aller Gewerbszweige besucht war, beschloß cinstimmig, den 1, Mai als Arbciterseiertag zu begehen. Die Einzigen, welche an diesem Tage nicht feiern, werden dem Anscheine nah nur die Arbeiter der Königlichen Centralwerkilätte und die Seter 2. der Buch- druckereien sein. :

__ In Leipzig hielten die Bauhandarbeiter am Sonntag die erste von 7 angekündigten öfentlihen Versammlungen ab, in welcher ein Mitglied der Agitationskommission der Bauarbeiter Deutschlands, ein gewisser Tesch aus Hamburg, referirte. Demselben wurde auf Grund des Vereinsgescezes vom überwachenden Polizei- beamten das Wort entzogen. Die Versammelten beschlossen, vom 1, April d. J. ab 40 d Stundenlohn bei zehn- stündiger Arbeitszeit und für Ueberstunden 15 & pro Stunde Zu- sckchlag zu fordern, welche Forderungen zur Zeit no von den Meistern abgelehnt werden. In mehreren anderen in Leipzig abgehaltenen öffentlichen Arbeiter-Versammlungen wurde, dem „Chemn. Tagbl.“ zufolge, beschlossen, am 1. Mai d_ J. die Arbeit ruhen zu lassen. __ In Köln fand, wie die „Rh.-W. Ztg.“ mittheilt, vorgestern eine öôffentlihe Schneider-Versammlung statt, welche den Verband der Schneider Deutschlands als das alleinige Mittel, die Lage der Schneider zu verbessern, erklärte und versprach für dea Ver- band nach Kräften einzutreten. Ferner verpflichteten sich die ver- sammelten Arbeiter und Arbeiterinnen der Bekleidungs-Industrie in einer Resolution, am 1. Mai alle gewerblihen Arbeiten ruhen zu lassen, Falls nit eine große öffentlihe Arbeiterversamm- lung beswließt, anderweitig zu demonstriren.

__ In Kiel haben der „Kiel. Ztg.“ zufolge die Malergehülfen die Arbeit eingestellt. Die Arbeitgeber wollten gestern eine Versamm- lung abhalten. In Apenrade haben die Maurergesellen die Arbeit wegen unbewilliater höherer Lohaforderung niedergelegt.

Hier, in Berlin, fand am Sonntag eine Versammlung der Kupferschmiede von Berlin und Umgegend statt. Es wurde eine Kommission gewählt, welhe mit ciner Kommission der Meister wegen der Regelung streitiger Lohn- und Arbeitsfragen unterhandeln foll. Die Gesellenkommission stellt u. a. folgende Bedin- gungen: die tägliche Arbeitszeit währt neun Stunden und beginnt Morgens 7 Uhr; der Stundenlohn soll mögli auf 60 S erhöht werden ; für Ueberstunden sind zu dem endgültig festgeseßten Stunden- lohn 25 °/o, für Sonntagsarbeit bis Nachmittags 4 Uhr 50 °/o, nah 4 Uhr 100 %/0 Zuschlag zu zahlen; für Nachtarbeit sind 100 °/6 Zu- schlag zu zahlen. Ja einer Versammlung der Berliner Militärschneider, welhe am Sonnabend stattfand, wurde von allen Rednern betont und lebhaft beklagt, daß die Anfangshoffnung auf den Sieg der Strikenden zunihte geworden sei. Die während einer fünfwöchigen Arbeits- und Verdienstlosigkeit eingetretene Noth hat ganze Schaaren von Militärschneidern zu Strikebrehern gemaht. Namentlich haben die Lüttmann' schen Arbeiter den ihnen von der Firma vorgeschriebenen Tarif angenommen. Die Führer des Strikes sind bei den an alle Arbeiter von Seiten der gesperrten Firmen versandten Einladungen zur Aufnahme der Arbeit niht bedacht worden. Es wurde beschlossen, für dieselben zu sorgen. ;

,_ Ueber Arbeiter-Ausstände in England entnehmen wir einer Londoner Correspondenz der „Köln. Ztg.“ vom 8, d. M. Folgendes: No eine Woche uud die Frist für den angedroßten Kohlenarbeiterausstand läuft ab, Falls bis zum 15. d. die Kohlengrubenbesißker richt den Lohnzushlag von 10% be- willigt haben, sollen an 350000 Arbeiter ausstehen. Was die dadur erzeugte Kohlennoth für London bedeuten würde, läßt 0 leiht denken. Die Grubenbesißer, die gestern in Westminster

alace Hotel zu Rathe saßen, sind bereit, auf einen Schieds- \pru ch zwischen beiden Theilen einzugehen. Der Schiedsspruch soll am 1. Mai verkündet und alle etwaigen Lohnerhöhungen vom 15. März ab nachgezahlt werden, Einstweilen s{cheint es nicht, als wenn das Arbeiter-Parlamentsmitglied Pidckard, der sein Leben als Kohlenarbeiter begann und jeßt im Namen der Bergleute \priht, darauf eingehen werda, Von anderen Aus- ständen hat der der Maschinenbauer am Tyne an Umfang zugenommen. Die Feiernden zählen 20000 Mann und verlangen jeßt einen Schilling Zuschlag zum Wochenlohn sowie die Verlänge- rung des halben Feiertags am Samstag um eine Stunde. Leptere soll zugestanden werden, falls- die Arbeiter sie in der Woche nahholen wollen. Liverpool wiederholen \ich im kleineren Maß- stabe die Vorgänge bei den Londoner Docks. Lange Züge von aus- ständishen Dockarbeitern marschirten gestern dur die Stadt, hielten

Versammlungen ab und ermutbigten \ih gegenseitig zum Zusammen- halten. Sie wissen, daß die Docks an Waaren fast bersten und daß die Zahl der Arbeiter, welche durch den Arbeitgeberverein von draußen gedungen werden, immerhin klein ist. Bis jeyt sollen von Birming- ham, West Bromwih und Wolverhampton ungefähr 6000 Mann in Liverpool angelangt und auf die vershiedenen Dos vertheilt worden sein. Einzelne Firmen, wie D. u. C. Mac Iver, S. Hough, I. Marmon u. Sons, find auf die Forderungen der Union eingegangen, worauf denn der Ein: und Ausladung ihrer Schiffe nichts mehr im Wege steht, Andere Firmen wünschen \sich von der Union vorerst ihr Recht, Unionsleute wie Blacklegs anzustellen, ge- währleisten zu lassen.

Zur wirthschaftlichen Lage.

Aus dem Regierungsbezirk Arnsberg wird geschrieben: Der Woblstand der Bevölkerung war im vierten Quartal im Allgemeinen ein befriedigender. Aus dem Aufschwung fast aller wirthschaft- lichen Produktionszweige ergab sich für die Arbeitgeber und Besitenden naturgemäß ein günstiger Ertrag ihrer Unternehmungen. Aber auch die Arbeiter hatten ihren Antheil daran, indem überall die Löhne noch weiter stiegen. Es gilt dies hauptsächlich von den Kohlenarbeitern; doch wurde auch den sonstigen Berg- und industricllen Arbeitern eine niht unbeträchtlihe Lohnerhvhung zu theil und auf allen Produktionsgebieten, die Landwirthschaft niht ausge\{@lofssen, stiegen die Löhne. E

Zur hauswirthschaftlihen Ausbildung von Fabrik- arbeiterinnen.

Am 7. und 8, März d. I. hat in der großen Steingutfabrik von Villeroy u. Boch in Dreéden, die etwa 800 männlihe und 400 weiblihe Arbeiter beschäftigt, eine Ausstellung von Handarbeiten statt- gefunden, die ein beredtes Zeugniß von den Fortschritten des in dieser Fabrik ertheilten Handfertigkcitsunterrihts ablegte. Alle Wochentage werden in dieser Fabrik Abends von 6 bis § Uhr im unmittelbaren Anschluß an die um 6 Uhr endende Fabrikarbeit Unterrihts\tunden für Fabrikarbeiterinnen unentgeltlih ertheilt. Es bestehen 3 Kurse: 1) im Häkeln, Stricken und Flicken, 2) im Weiß- nähen, 3) im Swneidern, mit je 3 Abtheilungen, von denen jede an 2 Abenden der Woche beschäftigt wird. Es sind 3 Lehrerinnen an- gestellt, denen zur Unterweisung von je 12—15 Schülerinnen einer Abtheilung 12 Nähmasthinen zur Verfügunz stehen. Die Einrichtung besteht nunmehr 3 Jahre unter großem Zudrang von Theilnehmerinnen, die nur nach und nah in der Zahl von etwa 117 jährli an die Reihe kommen. Von großem Nutzen erweist sich die Erleichterung des Erwerbs von Nähmaschinen, welche die Fabrik in großer Anzahl billig angeschafft hat und den Arbeiterinnen gegen kleine monatliche Ratenabzahlungen überläßt. Im vorigen Jahre wurden 44 Näh- maschinen von den Arbeiterinnen diefer Fabrik bezogen. Das Stricken und Flicken, Häkeln, Nähen und Schneidern bildet die Grundlage des hauswirthscaftlihen Unterrichts, den man dem weiblichen Geshlecht jeßt überall zu erleihtern sucht. Da, wo zu diesem Unterricht noch die Unterweisung im Kochen hinzutritt, wird man au die Erziehung tüchtigec Hautfrauen immer mehr fördern, Diese werden dann den Männern ein besseres häuslihes und Familienleben bereiten können, als die ungenügend für den Hausfrauenberuf vorbereiteten Fabrik- arbeiterinnen,.

Handel und Industrie.

Aus Oppeln wird geschrieben: Der erfreulihe Aufs{chwung, welhen Handel und Indusirie genommen, hat auch im vergangenen Quartal im Allgemeinen angehalten. Die Werke sind sämmtlih derartig bes§äftigt, daß sie die Aufträge kaum zu bewältigen im Stande sind. Eine Gefahr für den Fortbestand dieses Aufshwunges wird vielfach in der ganz unnatürlichen Steigerung der Kohlenpreise erblickt, welche namentlich auf die Eisenindustrie einen \{chädlichen Einfluß auszuüben droht. Die Lage der Spiritusbrennereien, welche gegenwärtig namentlich auch durch die geringe Ausbeute beeinträhtigt wird, ist fortdauernd eine ungünstige. Die Nachfrage nah Arbeitskräften ist ebenso wie im Vorquartal cinc starke gewesen, \o daß sih vielfah Arbeitermangel fühlbar mate.

Zur Lage der Textilindustrie im Regierungsbezirk Minden wird geschrieben :

Die Geschäftslage dcr Leinenfa brikation ist auch im lebten Vierteljahr cine im Allgemeinen wohlbefriedigende gewesen. ers brauch und Absaß waren lebhaft und alle Arbeiter fanden zu guten Löhnen reichlihe Beschäftigung. Bei sehr reduzirten Lägern zeigte ih für gewisse Sorte Handleinen und Taschentücher eine vermehrte Nawfrage, welher kaum zu genügen war. In Folge dessen waren Handweber sehr gesuht, es mußten höhere Löhne bewilligt werden, ohne daß dadurh der Nachfrage genügt worden wäre. Jn der Wäsche- branche ist eine Aenderung nit eingetreten. Die Seiden- fabrikation8geschäfte zeigten in Folge der gestiegenen und noch weiter steigenden Seiden- und Baumwollpreise mehr Leben, als gewöhn- li das leßte Vierteljahr bietet. Namentlich war das Geschäft in ganzseidenen Marcilleux belebt, au halbseidene gerippte Stoffe gingen einigermaßen. In der Plüschw eber ei fing das haupt- fäblihste Rohmaterial, Mohair, im Oktober an zu steigen und erreihte im November einen Preis, der rund 25% höher war, als der im September geforderte. Obschon trog dieser Steigerung des Materialpreises ein höherer Preis für Plüsche noh niht zu erreihen war, belebte dieselbe das Geschäft do bedeutend. Aufträge gingen reihlich ein; besonders war die Nachfrage in gemusterten gewebten Plüschen lebhaft. Das Angebot in Arbeits- kräften ist sehr {chwach und eine Vermehrung der Produktion nur in ganz geringem Umfange mögli.

Förderung und Absatz von Kohlen. Die Förderung von Steinkohlen im Regierungsbezirk Oppeln im IV. Quartal 1889 übersteigt, wie von dort berichtet wird, mit 4 317 472 t diejenige des IIL, Quartals 1889 um 6,9 9% und die- jenige des IV. Quartals 1888 um 9,2 %. Der Us erreihte 4037 338 t und zeigt mithin eine Zunahme gegen das Vorquartal um 5,9 9%, gegen das IV., 1888 um 5,1 %%.

Land- und De e EDRLA Ne Unfallversicherung in

achsen. Aus dem Geschäftsbericht der land- und forstwirtbschaft- lihen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen theilt das „Dresdner Journal“ mit, daß der Berufsgenossenschaft am 1, Januar 1889 186 798 land- und forstwirth\chaftlihe Betriebe (darunter 1382 Kunst- und Handelsgärtnereibetriebe) mit insgesammt nahezu 35 Millionen beitragspflihtigen Steuereinheiten angehörten. 29,4 Millionen Einheiten fielen auf vom Eigenthümer selbst bewirth- \shaftete, 4,2 Millionen auf verpahtete Grundstücke. Bei 49 323 Unternehmern (26,4 9/0 der Gesammtzahl) ergab der Betrieb des cinzelnen nicht mehr als 10 beitragspflihtige Ein- heiten; insgesammt hatten diese kleinsten Unternehmer 237 000, d, i. 0,68% der Gesammteinheiten aufzuweisen. Jm Jahre 1889 sind 1666 Unfallanzeigen erstattet worden, davon erledigten |ch 716 vor Ablauf der 13 wöhigen Wartezeit. In 326 Fällen ift Entschädigung zugebilligt wordea, 312 Anzeigen waren am Jahres\{luß noch un- erledigt. Unter den 1666 gemeldeten Unfällen hatten 101 den Tod zur Folge. Die Kosten der ersten Einrihtung betrugen 65 450 M, die Verwaltungskosten in der Zeit vom b. Juli 1888 bis 31. Dezem- ber 1889 46 024 M, die im Jahre 1889 gezahlten Entshädigungs- beträge 19-653 M

Kunst und Wissenschaft.

Die Festsizung, welhe die „Deutsche Chemische Ges sellschaft“ zu Ehren und in Anwesenheit des e R as Raths und Direktors des Chemishen Instituts zu Bonn, “Prof. Dr. Auguft Kekulé, aus Anlaß des jährigen Jubiläums - der Aufstellung der Benzoltheorie gestern im großen Sale