1870 / 101 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1708

Jen vom gedachten Tage ab, bei der hiesigen Kreis-Kommunalkasse | oder Herren L. Oehlmann et Comp. in Königsberg gegen Quit- tung und Rückgabe der Obligationen nebst Talons in Empfang ge- nommen werden können. Vom 1. Juli er. ab findet eine weitere Verzinsung nicht statt. Soweit die estände der Kasse es gestatten, ae die Einlösung der Obligationen auch schon vor dem 1. Juli c. erfoigen,

jedo werden die Zinsen dann nur bis zum Einlösungs- tage bezahlt.

Zu den ausgeloosten Obligationen wird die Ill. Serie der Ta- Nr. 4. 60. 106. 242. 283. 369. “Tons und Coupons nicht mehr ausgegeben. Die Zinsen werden viel- B II, Emission. mehr bei der Einlösung berechnet und gezahlt werden. 1 Stü Litt. A. à 300 Thlr. Die Ausgabe der Talons und Coupons der IIl. Serie für die Nr. 24. noch nicht ausgeloosten Kreisobligationen wird mit Monat April cr. 4 Stück Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 56. 131. 223. 342.

eschehen, und es werden daher die g vaber der Obligationen aufge- fordert; zumEnde des Monats ärz er. die Talons zur 11. Serie 4 E L a t Thlr. a r. 7. 20. 22.

n die Kreis-Kommunalkasse hier einzusenden, da nur gegen Rückgabe i derselben die Ausantwortung der neuen Talons und Coupons er- 9 Stü Litt. D. à 25 Thlr. | Nr. 89. 90. 127. 302. 312.

folgen fann. Die bereits früher ausgeloosten Obligationen: Indem wir die vorstehend bezeichneten Krei8obligationen zum Litt. B. Nr. 25. 28. 30. 31,7; Litt. C. Nr. 37. 130. 156 ¿ | 1. Juli 1870 hiermit kündigen, werden die Jnhaber derselben aufgefor. Litt. D. Nr. 29, dert, den Nennwerth gegen Zurülieferung der Kreisobligationen in sind noch nicht eingelöst_worden, weshalb zu deren Einlösung noch- coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen Zinscoupons, und mals aufgefordert wird. zwar zu den Obligationen [. Emisfion Serie l. Nr. 10 und Talons, Schlochau, den 6. Januar 1870.

1 Í und zu den Obligationen 1]. Emission Serie I. Nr. 4— 10 und Talons, Der Vorsißende der Kreis-Chausseebau-Kommission und Landrath.

sowie gegen Quittung, ;

vom 1. Juli 1870 ab, mit Ausschluß der Sonn- und Vesttage, s 1857 mäßig erfolgten Ausloo ung

bei der Kreis-Kommunalkasse hierselbst, der im Jahre 1870 planmäßig zu amortisirenden 9prozentigen Posener

baar in Empfang zu nehmen. Vom 1. Juli 1870 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit Provinzial-Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worden. Littr. A, über 500 Th(r. /

gekündigten Kreisobligationen nicht statt, und der Werth der etwa 12. 56. 60. 90. 179. 239. 248. 286. 2309, 335. 345. 408. 410. 458.

nicht zurückgegebenen Coupons Serie I. Nr. 10, resp. Serie I. Nr. 4— 10, wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Kreisobligationen in 475. 525. 581. 645. 698. 713. 745. 764. 765. 772. 809. 820. 1004. : Siebenundzwanzig Stück, zusammen 13,500 Thlr.

Abzug gebracht. Bugleih werden die Tnhaber der nicht mehr verzinslichen Waldenburger Kreisobligationen I. Emission Littr. B. über 200 Thlr. Litt. C. Nr. 172 9. 10. 13. 25. 50. 72. 84. 103. 138. 144. 170. 178. 256. 400. 431. 495. 551. 565. 743. 753. 799. 812. 879. 892. 989. 1027. 1054. 1094. 07. 1175. 1235. 1237. 1241.

Litt. D. Nr, 51 und 89, welche in der vorjährigen Verloosung gezogen, aber bis jeßt noch nit Vierunddreißig Stü, zusammen 6800 Thlr. ittr, C. über 100 Thlr.

realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert. L : 4. 90. 114. 230. 245. 271. 277. 318. 344.

L den 13, Dezember 1869. [570] Bekanntma 575. 593. 594. 635. 716. 728. 7

chung. L 2D. : Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Mai 1075. 1111. 1227. 1348. 1352. ; ; j 4 j 1 -1865 (Gesep-Sammlung für 1855 Seite 481) und 28. September 1857 1548. 1670. 1724. 1864. 1873. 1876. 1883. 1907. 1937. 1984. 2023. (Geseß-Sammlung für 1857 Seite 831) ausgefertigten, auf den Jn- 2052. 2063. 2156. 2186. 2310. 2312. 2331. 2601. 2615. 2640. 2660. b ionen des Wanzlebener Kreises zum Gesammt- 71. 2831. 2860. 2863. 2894. 2933. 2952. 2975. 2981, 3039. 3065. 000 Thlr. und 40,000 Thlr. sind nachstehende 3121. 3164. 3299. 3317. 3360. 3373. 3415. : Neunundsiebenzig Stü, zusammen 7900 Thlr. Littr. G. à 500 Thlr: Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Provinzial-Obliga- Nr. 2. 10. 15. tionen werden hiermit gekündigt, und die Tnhaber derselben werden aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande bei der rovinzial-Jnstitutenkasse hierselb, bei dem Schlesishen Bankverein zu Breslau oder bei dem Bankhause Hirschfeld & Wolff in Berlin vom 1. Juli 1870 ab, bei Leb- teren jedoch nur bis zum 31, Dezember 1870 in Empfang zu

nehmen. _ Von den bereits früher verloosten Provinzial-Obligationen sind die Nummern Littr, A, Nr. 555, Littr, B. Nr. 213, 338. 963,

Littr. C. Nr. 616. 921. 979. 1223. 1328. 2506. 2934,

deren Verzinsung mit dem 1. Juli 1869 aufgehört hat, bis jeßt nicht eingeliefert,

im Posen, den 6. Dezember 1869. Der Ober-Präsident der Provinz Posen.

i y A. I. Emission. 2 Stü Litt. A. à 300 Thlr. Nr. 8. 27. 6 Stü Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 67. 100. 137. 191. 347. 349. 7 Stück Litt. C. à 50 Thlr.

Nr. 57. 63. 133. 193. 326. 349. 361. 6 Stü Litt. D. à 25 Thlr

Bekanntmachung. ei der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Juni

ändische Kreis-Schulden-Kommission.

Littr. H. à 100 Thlr.:

Nr. 16. 22. 46. 47, 53. 67. 70. 74. 75. 119. 126. 127, 131. 139. 141. 151. 162, :

ausgeloost worden.

Diese ausgeloosten Schuldverschreibungen sind mit den dazu gehörigen Zinscoupons am 1. Juli d. J. Behufs Auszahlung der Kapitalien und der bis dahin fälligen Zinsen an die Kreis-Koms- munal-Kasse hierselbft zurückzugeben.

Die im Jahre 1868 ausgelooste Schuldverschreibung Littr. D. à 50 Thlr. Nr. 72 ist bis Jebt nicht eingelöst und wird der Jnhaber derselben wiederholt aufgefordert, deren Einlösung zu bewirken.

L den 18. Februar 1870. ie kreisständische Kommission für den Chausseebau Wanzlebener Kreise. Der Vorfißende. Königliche Landrath.

114239 Rechte-Oder-Ufer- Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. Dezember I. und in Gemäßheit des §. 16 des Gesellschafts-Statuts werden alle diejenigen Aktienzeichner , welche mit früheren Einzahlungen noch im Rückstande verblieben sind, wiederholt aufgefordert, die leßteren nebst 5 pCt. Verzugs insen und einer Konventionalstrafe von 10 pCt.

bei unserer Hauptkasse hierselbst, Gartenstraße 22a, innerhalb vier Wochen zu leisten.

_ Breslau, den 27. April 1870. Direktion der Nechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellshaft.

Chicago É Soutlwestern Eisenbahn (lige Gold-Obligationeu.

Wir sind beauftragt die PCT 1, Mai c, fälligen Coupons

course der Coupons der Vereinigten Staaten Anleihe einzulösen.

Gegen Ablieferung der Coupons, denen ein arithmetisch geordnetes Nummern-Verzeichniss beizufügen ist, können deren Beträge in den Vormittagsstunden an unserer Kasse erhoben werden.

e - @ Â eig & Pinkuss, Französische-Strasse 20a.

Hier folgt die besondere Beilage

[4274] Aufkündigun

von ausgeloosten Obligationen I. und II. Emission v.

des Kreises Waldenburg. Bei der am heutigen Tage in Gemäßheit der Beßimmung der Allerhöchsten Privilegien vom 5. März 1866 und 9. November 1868 stattgefundenen Verloosung der zum 1. Juli 1870 einzulösenden Wal-

denburger Kreisobligationen I. und Il. Emission sind im Beisein eines Notars nachstehende Nummern i gezogen worden.

[1455]

obiger Bonds zu dem jedesmaligen Börsen-

Besondere Beilage des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. A? 17 vom 30. April 1870.

149 n hal ts- Verz cini ß: Die Preußische Gerichtsverfassung 1

870.

und forstwirihsc®aftliche Betrieb im preußischen Staate. (11.)

Die Entwürfe zur Restauration der Berliner Gerichtslaube.

Das Augusta-Hospital des Frauen-Lazareth-Vereins. Der land- Die Schloßkirche zu Quedlinburg. Karl Wilhelm Gropius.

Die Preußische Gerichtsverfassung 1870. *)

An der Spiße der gesammten Justizverwaltung in Preußen

steht der Justiz-Minister, unter dessen Leitung und alleini- | steben noch Voluntärgerichte

ger Verantwortlichkeit ein Unter - Staatssekretär und 15 vor-

tragende Räthe die Geschäfte des Justiz - Ministeriums be- guf Gerichtsbarkeit.

arbeiten. L. | E le Gericht8verfassung in den Provinzen Preußen, E pg A Posen, Schlesien, Sacbsen und Westfalen beruht auf der Verordnung vom 2. gar 1849 und dem Geseße vom 26. April 1851. dla Ber- fassung gilt auch in den zur Rheinprovinz gehörigen E Rees, Essen und Duisburg, sowie in dem auf dem reh en Rheinufer gelegenen Theil des Regierungsbezirks Coblenz N rhein), den Hohenzollernschen Landen und der vormals bayerischen Enklave Kaul8dorf im Kreise T Us Die Justizverwaltung wird hier überall in drei Inf Naa ausgeübt: in erster durch kollegialishe Stadt- oder Kreidgeric e in Verbindung mit Gerichts - Deputationen und om- missionen, in zweite: P ANN Natton in leßter dur Ober-Tri erlin. ; O Ee A l Instanz sind entweder Stadt- gerichte, deren nur 5, in Berlin, Breslau, Königsberg, Danzig und Magdeburg (in den beiden legten Städten als Stade und Krei8gericht) bestehen, oder Kreisgerichte, deren ¿Di E den sind. Diese werden aus einem Direktor und 5, S - weise 4 richterlichen Mitgliedern gebildet. Mit ihnen sin s überall, im Ganzen 485 Gerichtskommission en verbunden, welche an einzelnen Orten des Bezirks den Parteien den Zu- tritt zum Richter erleichtern und die einfachen und schleunigen, sowie diejenigen Rechtsangelegenheiten erledigen , Al welchen meistentheils eine persönliche Verhandlung mit den A gesessencn stattfindet. Der Bezirk der Krei8gerichte „umfaß 40 bis 70,000 Einwohner, derjenige der Gerichtslommissionen 4 0A sc{nittlich 7500. Jn einzelnen L us L rihtsdeputationen, als besondere Abtheilungen er A i gerichte, welche , E R a n 1 E E missionen, kollegiali ormirt G E vesiändige, deren 53, und in periodische eputationen, E T E sind. Die lcyten treten von Se zu Zeit an bestimmten Orten zusammen. Außerdem i N Une an 321 Orten zeitweise E did ers deputir Hericht8tags8-Kommissionen H, : A A bel R Rel 4 Be sidenten, 7 Direktoren, 188 Stadtgericht8-R( Ar | ammen 264 / bei den Kreisgerichten irekto und Al GreigerridtsMéthe und Kreisrichter, aru E Die Geschäftseinrichtung ist bei allen Stadt- un , He gerichten, mit Ausnahme des Stadtgerichts zu Ber A be Wesentlichen dieselbe. Os E N E U E igen, von denen die erste die | Civil: und Strafsachen, mit Einschluß der Kredit- “A ea hastations8sachen, die zweite alle übrigen Gegenstände der Justiz, verwaltung bearbeitet. Beide Abtheilungen zerfallen A Deputationen. Für wichtigere Angelegenheiten werden : e M theilungen zu einem Plenum vereinigt. Bagatell- und einze e dere Sachen werden durch Kommissarien behandelt und entschieden. Von den Strafsachen werden die Uebertretungen durch Einzelrichter, die Vergehen in der Regel vor einer aus 3 Mit- gliedern gebildeten n, / E vor den Schwur- i bgeurtheilt, deren 79 bestehen. : | M Zuständi feit der Stadt - und Kreisgerichte ist sowohl in Civil- als in Eirassawn unbeschränkt, Nur gewisse Per- sonen (Mitglieder der Königlichen Familie, die mediatisirten deutschen Reichsfürsten und Grafen, die Gesandten auswärtiger Mächte) und Sachen (Lehns-, Familien-Fideikommiß-, Familien- stiftungs- und andere Stiftungssachen, welche durch die Stif- tunggurkunde ausdrülih einem Appellationsgericht Übertragen sind, Untersuchungen in Staat®verbrechen) sind von. der Gerichts- barkeit der Stadt- und Kreisgerichte ausgenommen. Die De-

T dem » Jahrbuch der Preußischen Gerichtsverfassung, redi- girt i Sid des Justiz-Ministeriunas. neunter Jahrgang ; Berlin 1870, Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdrudckerei (R. v. Decker).«

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putationen und Kommissionen haben eine beshränktere Kom- petenz. : 4 E

Im Departement des Justizsenats zu Ehrenbreitstein be- (Schöppengerichte, Feldgerichte, von Handlungen der freiwilli-

SchUltheißereien) zur Aufnahme ) Ihre Zusammenseßung und Kompetenz

ist in den einzelnen Kreisen verschieden.

2 S E E E E E A T L E E D D MELLEID SE D E E P DAE 1 P Ar A P M M G T DeR A TOTRE E C RERS R

Uls G erichte zweiter Instanz fungiren 21 Appella- tionsgerichte, deren Bezirïe im Allgemcinen mit denen der Pro- vinzialregierungen übereinstimmen. Sie bilden die Instanz für alle Appellations-, Rekurs- und Beschwerdesachen, sind die Disziplinargerichte für ihre Mitglieder und [ür sämmtliche richterliche und nichtriterlihe Justizbeamten ihres Departe- ments und führen die Aufsicht über die Gerichte ihres Bezirks. Außerdem gehören die crwähnten Familienfideifommißsachen U. f. w. und die Recbtsangelegenheiten der mediatisfirten deutschen Reichsfürsten und Grafen zu ihrer Kompetenz. Jedes Appella- tionSgericht (mit Ausnabme ver gu Greifswald und Ehren- breitstein) zerfällt in einen Civil- und cinen Kriminalsenat, welche wieder in besondere Abtheilungen oder Deputationen ge- theilt sind. Wichtigere Angelegenheiten werden im Plenum ent- shieden. Die Appecllationsgerichte zählen 34 Präsidenten, 6 Direktoren und 291 Räthe, zusammen 331 Mitglieder.

Der oberste Gerichtshof, das Ober-Tribunal, besteht aus 5 Civilsenaten (einschließlich des rheinischen Senats), einem in zwei Abtheilungen zerfallenden Senat für Strafsachen und einem Disziplinarsenat, Für wichtigere Fälle werden sämmt- liche Senate zu einem Plenum vereinigt. Das Ober-Tribunal isstt mit einem Ersten Präsidenten, 5 Vize-Präsidenten und 51

Räthen beseßt. : Die Beamten der E A E i ein abgeschlossenes Ganze; sie stehen ammtlich unter Lei- E und Asie bes Justiz-Ministers. Bei jedem Appellations- gericht ist ein Ober-Staatsanwalt angestellt, welcher an der Spigze der gesammten Staatsanwaltschaft des Bezirks steht. Bei jedem Schwurgericht und den größeren Krei8gerichten fun- girt ein Staatsanwalt, welchem die den Ubrigen Krei8gerichten beigeordneten Staatsanwaltsgehülfen, sowie die Polizeianwalte untergeben sind. Bei dem Ober-Tribunal is ein General- Staatsanwalt angestellt. Die Zahl der Ober-Staatsanwalte un 21, die der 4 Gr 140, der Staatsanwalts- chülfen 32, zusammen 194. L il Mit dem Amte eines Rechtsanwalts isst in der Regel das Notariat verbunden; nur in Städten von mehr als 90,000 Einwohnern erscheint das leßte als besonderes Amt. Bei dem Ober-Tribunal sind 19, bei den übrigen Gerichten 1362 Rechtsanwalte und Notare angestellt.

Die Gerichtsverfassung in den Provinzen Schles®wig- Holstein und Hessen-Nassau (mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Frankfurt a. M.) stimmt mit derjenigen der oben erwähnten Landestheile im Wesentlichen überein, Die wichtigste Abweichung der ersteren liegt darin, daß die nicht streitige Ge- rihtsbarkeit , mit wenigen Ausnahmen , lediglich den einzeln stehenden Richtern, den Amtsgerichten , Überwiesen sind, so daß die tollegialishen Kreisgerichte hauptsächlich nur als reht- sprechende Behörden fungiren , und zwar abweichend von ‘den andern Provinzen, theils als Gerichte erster, theils als Gerichte zweiter Instanz. Die Strafvollstreckung und die Begnadigungs- sachen gehören zum Ressort der Staatsanwaltschaft. l

Die Gerichtsbarkeit erster Instanz wird dur 197 Amtsgerichte (im Departement des Appellation8gerichts zu Kiel 86, Cassel 78, Wiesbaden 33), die mit einem oder mehre- ren Amtsrichtern als Einzelrichtern (zusammen 276) beseßt sind und einen Bezirk von 6—8000 Einwohnern umfassen, ausgeübt. Bei Entschcidung der Strafsachen hat der Amtsrichter in der Regel 2 Schöffen zuzuzichen. Bei der nicht streitigen Gerichts- barkeit wirken in den früher nassauischen Landestheilen die &Teld- gerichte und Bürgermeister, in einigen chemals8 hessischen Bezirken die Ortsgerichte mit. Die Kreisgerichte um- fassen Bezirke von 150—200,000 Einwohnern. Sie bilden gleichzeitig die Rekursinstanz für die Erkenntnisse der Amts- gerichte. Jhre Zahl beträgt 14 (im Dep. Kiel 5, Cassel 6, Wiesbaden 3) mit 14 Direktoren und 92 Richtern. Jedes Krei8gericht besteht aus zwei Abtheilungen , von denen die erste